Wiederheirat
Die Bibel beschreibt die Ehe als lebenslangen Bund und behandelt eine neue Ehe bei noch lebendem früherem Ehepartner deshalb mit großer Ernsthaftigkeit. Eindeutig frei zur Wiederheirat ist ein Mensch nach dem Tod des Ehepartners; bei Scheidung nennt die Schrift eng begrenzte Situationen wie sexuelle Untreue und möglicherweise das endgültige Verlassenwerden durch einen ungläubigen Partner. Wo diese Voraussetzungen fehlen, warnt Jesus davor, dass eine Wiederheirat Ehebruch sein kann.
Einführung
Die Wiederheirat gehört zu den biblischen Themen, bei denen eine schnelle allgemeine Antwort der Wirklichkeit oft nicht gerecht wird. Hinter der Frage stehen nicht nur einzelne Gebote, sondern zerbrochene Beziehungen, persönliche Schuld, erlittenes Unrecht, gemeinsame Kinder und Entscheidungen, die sich manchmal nicht mehr rückgängig machen lassen. Gerade deshalb darf weder menschliches Mitgefühl die Aussagen der Schrift abschwächen noch eine harte Anwendung einzelner Verse Menschen verurteilen, ohne ihren wirklichen Zusammenhang zu beachten.
Die Bibel beginnt nicht bei der Scheidung, sondern bei Gottes Absicht für die Ehe. Mann und Frau sollen sich in einem verbindlichen Bund aneinander binden, der Treue, Schutz und dauerhafte Gemeinschaft umfasst. Von diesem Ausgangspunkt her erhalten auch Jesu Worte über Trennung und Wiederheirat ihr Gewicht. Sie wollen die Ehe vor menschlicher Willkür schützen und verhindern, dass ein Ehepartner verstoßen wird, nur damit der andere eine neue Verbindung eingehen kann.
Zugleich spricht die Schrift nicht über jede zerbrochene Ehe auf dieselbe Weise. Sie unterscheidet zwischen dem Tod eines Ehepartners, ehelicher Untreue, dem Verlassenwerden durch einen ungläubigen Partner, eigenmächtiger Trennung und der Möglichkeit einer Versöhnung. Manche Texte geben eine klare Grenze vor, andere verlangen eine sorgfältige Betrachtung ihres unmittelbaren Zusammenhangs. Auch die Verantwortung eines Menschen kann nicht allein danach beurteilt werden, dass eine Scheidung stattgefunden hat; entscheidend ist ebenso, wodurch sie verursacht wurde und welche Möglichkeiten tatsächlich noch bestanden.
Darum muss die Frage nach der Wiederheirat Schritt für Schritt von Gottes ursprünglicher Ordnung, Jesu Worten und den apostolischen Anweisungen her betrachtet werden. Erst wenn diese Aussagen zusammengeführt werden, lässt sich erkennen, wo die Bibel bindet, wo sie Freiheit lässt und wie Wahrheit, Reue, Vergebung und ein neuer gehorsamer Weg miteinander verbunden sind.fügen...
Die Ehe als lebenslanger Bund
1. Mose 2,24 – „24 Darum wird der Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, daß sie zu einem Fleische werden."
1. Mose 2,24 – „24 Darum wird der Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, daß sie zu einem Fleische werden."
Matthäus 19,4-6 – „4 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer [die Menschen] am Anfang als Mann und Weib erschuf 5 und sprach: «Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen; und die zwei werden ein Fleisch sein»? 6 So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden."
Maleachi 2,14 – „14 Und ihr fragt: «Warum?» Weil der HERR Zeuge war zwischen dir und dem Weibe deiner Jugend, welcher du nun untreu geworden bist, obschon sie deine Gefährtin und das Weib deines Bundes ist!"
Epheser 5,31-32 – „31 «Um deswillen wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und werden die zwei ein Fleisch sein.» 32 Dieses Geheimnis ist groß, ich aber deute es auf Christus und auf die Gemeinde."
Die biblische Frage nach Scheidung und Wiederheirat kann nur verstanden werden, wenn zuerst geklärt wird, was die Ehe nach Gottes ursprünglicher Absicht ist. Die Schrift beginnt nicht mit Ausnahmen, Trennungsgründen oder neuen Verbindungen, sondern mit der Schöpfung. Gott schafft Mann und Frau füreinander und führt sie zu einer Gemeinschaft zusammen, die tiefer reicht als eine bloße persönliche Vereinbarung. „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden ein Fleisch sein“ (1. Mose 2,24). Damit wird die Ehe als neue, verbindliche und dauerhafte Lebensgemeinschaft eingesetzt.
Der Ausdruck „ein Fleisch“ beschreibt mehr als körperliche Vereinigung. Zwei Menschen verbinden ihr Leben, ihre Treue, ihre Verantwortung und ihre Zukunft miteinander. Sie bleiben zwei eigenständige Personen, bilden aber eine Gemeinschaft, die nicht beliebig behandelt werden darf. Die Ehe ist deshalb in der Bibel weder ein vorübergehendes Arrangement noch ein Vertrag, der nur so lange gilt, wie beide Seiten zufrieden sind. Sie ist ein Bund, in dem sich Mann und Frau einander versprechen und vor Gott Verantwortung füreinander übernehmen.
Jesus greift genau auf diesen Schöpfungsbericht zurück, als die Pharisäer ihn nach der Erlaubnis zur Scheidung fragen. Er beginnt seine Antwort nicht mit Mose oder den späteren Regelungen für bereits gefallene Verhältnisse, sondern mit Gottes ursprünglichem Handeln. „Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden“ (Matthäus 19,6). Damit macht Jesus deutlich, dass eine Ehe nicht nur durch menschlichen Willen entsteht. Wo ein Mann und eine Frau sich in rechter Weise aneinander binden, steht ihre Verbindung unter Gottes Ordnung.
Diese Aussage bedeutet nicht, dass jede Ehe automatisch dem Charakter Gottes entspricht oder dass Gott Gewalt, Untreue und Unterdrückung gutheißt. Die Bibel verklärt keine zerstörerischen Beziehungen. Dennoch bleibt die Ehe ihrem Wesen nach auf Treue und Dauer angelegt. Menschliche Sünde kann diesen Bund schwer beschädigen oder sogar zerbrechen, aber sie verändert nicht Gottes gute Absicht. Gerade weil die Ehe einen so hohen Wert besitzt, behandelt die Schrift ihren Bruch mit besonderer Ernsthaftigkeit.
Auch der Prophet Maleachi beschreibt die Ehe als Bund. Er tadelt Männer, die ihren Frauen untreu geworden waren, obwohl diese ihre Gefährtinnen und „Frauen des Bundes“ waren (Maleachi 2,14). Das Unrecht bestand nicht nur darin, dass eine Beziehung endete. Es bestand darin, dass ein gegebenes Treueversprechen verletzt und ein anvertrauter Mensch treulos behandelt wurde. Scheidung erscheint hier nicht als neutrale Änderung der Lebensumstände, sondern als Vorgang, bei dem Verantwortung, Gerechtigkeit und die Haltung des Herzens vor Gott geprüft werden.
Im Neuen Testament erhält die Ehe darüber hinaus eine christologische Tiefe. Paulus führt 1. Mose 2,24 an und verbindet die eheliche Gemeinschaft mit Christus und seiner Gemeinde (Epheser 5,31–32). Eine Ehe ist nicht selbst das Evangelium und kein menschliches Paar bildet die Beziehung Christi zu seiner Gemeinde vollkommen ab. Dennoch soll die Treue innerhalb der Ehe etwas von der hingebenden, schützenden und beständigen Liebe Christi widerspiegeln. Darin liegt nicht nur eine hohe Berufung für die Eheleute, sondern auch ein Maßstab, an dem Selbstsucht, Härte und Treulosigkeit erkannt werden.
Weil die Ehe als Bund gedacht ist, kann die Frage nach einer Wiederheirat nicht allein danach beantwortet werden, ob eine frühere Beziehung rechtlich beendet wurde. Eine staatliche Scheidung beendet den zivilrechtlichen Status, beantwortet aber noch nicht automatisch jede geistliche Frage. Die Bibel fragt tiefer: Was ist mit dem bestehenden Bund geschehen? Wer hat ihn verletzt? Bestand noch eine Verpflichtung zur Versöhnung? Gab es einen biblisch erkennbaren Grund, durch den eine neue Ehe erlaubt sein könnte?
Damit wird zugleich sichtbar, weshalb pauschale Antworten gefährlich sind. Wer jede Wiederheirat ausnahmslos verurteilt, kann übersehen, dass die Schrift bestimmte Situationen unterscheidet. Wer dagegen jede Scheidung als vollständige Freiheit für einen neuen Partner behandelt, löst den Ehebund nahezu in menschliches Belieben auf. Ausgangspunkt bleibt deshalb Gottes ursprüngliche Ordnung: Die Ehe ist auf lebenslange Treue gerichtet. Erst von dieser Grundlage aus können die schwierigen Texte über Scheidung, Ausnahmen und mögliche Wiederheirat richtig eingeordnet werden.
Scheidung als Folge verhärteter Herzen
5. Mose 24,1-4 – „1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß …"
5. Mose 24,1-4 – „1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß …"
Matthäus 19,7-9 – „7 Da sprachen sie zu ihm: Warum hat denn Mose befohlen, ihr einen Scheidebrief zu geben und sie so zu entlassen? 8 Er sprach zu ihnen: Mose hat euch wegen der Härtigkeit eures Herzens erlaubt, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an aber ist es nicht so gewesen. 9 Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Gesc…"
Markus 10,2-9 – „2 Und die Pharisäer traten herzu, versuchten ihn und fragten: Ist es einem Manne erlaubt, seine Frau zu entlassen? 3 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Was hat euch Mose geboten? 4 Sie sprachen: Mose hat erlaubt, einen Scheidebrief zu schreiben und [die Frau] zu entlassen. 5 Jesus aber antwortete und sprach zu ihnen: Wegen der Härte eures Herzens hat er euch dieses Gebot geschrieben; 6 am An…"
Lukas 16,18 – „18 Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Manne Geschiedene heiratet, bricht auch die Ehe."
Nachdem Jesus die Ehe auf Gottes Schöpfungsordnung zurückgeführt hat, stellen die Pharisäer eine naheliegende Gegenfrage: Wenn Gott Mann und Frau dauerhaft miteinander verbunden hat, warum hat Mose dann einen Scheidebrief erlaubt? Hinter dieser Frage steht 5. Mose 24, wo eine bereits eingetretene Trennung rechtlich geregelt wird. Der Text setzt die Scheidung voraus, ohne sie als Gottes ursprünglichen Willen einzusetzen. Er ordnet eine beschädigte Wirklichkeit, damit das entstandene Unrecht nicht noch größer wird.
Der Scheidebrief bescheinigte öffentlich, dass die Frau aus der Ehe entlassen worden war. In einer Gesellschaft, in der eine verstoßene Frau wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders gefährdet war, bot dieses Dokument wenigstens einen gewissen rechtlichen Schutz. Der Mann konnte sie nicht einfach fortschicken und später so behandeln, als hätte sie weiterhin gegen ihn Pflichten. Die mosaische Regelung begrenzte damit menschliche Willkür. Sie machte die Scheidung jedoch nicht zu einem moralisch gleichgültigen oder von Gott gewünschten Vorgang.
Jesus erklärt den entscheidenden Grund für diese Regelung mit der Härte des menschlichen Herzens. Mose habe die Entlassung einer Frau zugelassen, „wegen eurer Herzenshärtigkeit“; von Anfang an sei es aber nicht so gewesen (Matthäus 19,8). Ein verhärtetes Herz verschließt sich der Liebe, der Wahrheit, der Reue und der Verantwortung gegenüber dem anderen. Es sucht häufig nicht nach Heilung, sondern nach einem rechtlichen Weg, sich dem gegebenen Treueversprechen zu entziehen. Die Scheidung erscheint daher nicht als Teil der vollkommenen Schöpfungsordnung, sondern als eine Folge der Sünde, die in bestimmten Situationen geregelt werden musste.
Damit wendet sich Jesus gegen eine Denkweise, die lediglich fragt: Unter welchen Bedingungen darf ich meinen Ehepartner loswerden? Einige religiöse Lehrer seiner Zeit diskutierten darüber, welche Gründe ausreichten, um eine Frau zu entlassen. Solche Auseinandersetzungen konnten die Schutzbestimmung des Gesetzes in ein Mittel verwandeln, mit dem nahezu jede unerwünschte Ehe beendet wurde. Jesus beantwortet deshalb nicht zuerst die Suche nach einem möglichst weit gefassten Scheidungsrecht. Er stellt die Verantwortung desjenigen heraus, der eine von Gott gestiftete Verbindung eigenmächtig zerreißt.
Besonders deutlich wird dies in Markus 10. Dort spricht Jesus davon, dass sowohl ein Mann als auch eine Frau Ehebruch begeht, wenn sie ihren Ehepartner entlässt und einen anderen heiratet. Damit legt er die moralische Verantwortung nicht einseitig auf ein Geschlecht. Entscheidend ist nicht, wer gesellschaftlich mehr Macht besitzt, sondern wer die bestehende Treuebindung missachtet. Eine neue Eheschließung wird nicht allein dadurch recht, dass zuvor eine formale Scheidung stattgefunden hat.
Auch Lukas 16,18 formuliert Jesu Warnung in großer Klarheit: Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; ebenso begeht derjenige Ehebruch, der eine Entlassene heiratet. Diese knappe Aussage behandelt den typischen Fall einer unrechtmäßigen Trennung, bei der der frühere Bund zugunsten einer neuen Verbindung beiseitegeschoben wird. Sie darf nicht von den ausführlicheren Aussagen der anderen Evangelien getrennt werden, zeigt aber unmissverständlich, dass eine Scheidung nicht automatisch moralische Freiheit zur Wiederheirat schafft.
Dabei ist wichtig, zwischen einer Trennung und ihrer Ursache zu unterscheiden. Nicht jeder geschiedene Mensch trägt dieselbe Verantwortung für das Ende der Ehe. Ein Ehepartner kann verlassen, betrogen, bedroht oder durch schweres Unrecht aus der gemeinsamen Lebensgemeinschaft gedrängt worden sein. Jesu Worte richten sich nicht unterschiedslos gegen jeden, der eine Scheidung erlebt hat. Sie treffen besonders die Haltung, die den eigenen Ehepartner verstößt, um sich einer neuen Verbindung zuzuwenden, und dabei den ursprünglichen Bund für bedeutungslos erklärt.
Die Härte des Herzens kann sich jedoch auf verschiedene Weise zeigen. Sie kann in Untreue, Gleichgültigkeit und bewusstem Verlassen bestehen, aber ebenso in Gewalt, grausamer Unterdrückung oder beharrlicher Weigerung, Verantwortung zu übernehmen. Die Bibel fordert keinen Menschen dazu auf, sich schutzlos schwerem Missbrauch auszusetzen. Eine notwendige räumliche Trennung zum Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit oder Kindern ist nicht dasselbe wie eine leichtfertige Auflösung der Ehe aus Bequemlichkeit. Dennoch muss die Frage nach einer späteren Wiederheirat gesondert geprüft werden; nicht jede berechtigte Trennung beantwortet bereits, ob eine neue Ehe erlaubt ist.
Jesus führt die Diskussion damit von einer bloßen Rechtsfrage zurück zu einer Herzensfrage. Nicht die größtmögliche Freiheit zur Trennung steht im Mittelpunkt, sondern Gottes Wille zu Treue, Wahrheit und Versöhnung. Zugleich bleibt die gefallene Wirklichkeit bestehen, in der Ehen durch schwere Sünde tatsächlich zerbrechen können. Deshalb enthält gerade das Matthäusevangelium eine Einschränkung, deren Bedeutung sorgfältig untersucht werden muss: die Aussage Jesu über sexuelle Unmoral und ihre mögliche Auswirkung auf die Freiheit zur Wiederheirat.
Zurück: Die Ehe als lebenslanger Bund Weiter: Die Ausnahme bei sexueller Untreue
Die Ausnahme bei sexueller Untreue
Matthäus 5,31-32 – „31 Es ist auch gesagt: «Wer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr einen Scheidebrief.» 32 Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen wegen Unzucht, der macht, daß sie die Ehe bricht. Und wer eine Geschiedene zur Ehe nimmt, der bricht die Ehe."
Matthäus 5,31-32 – „31 Es ist auch gesagt: «Wer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr einen Scheidebrief.» 32 Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen wegen Unzucht, der macht, daß sie die Ehe bricht. Und wer eine Geschiedene zur Ehe nimmt, der bricht die Ehe."
Matthäus 19,9 – „9 Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe."
1. Korinther 6,15-18 – „15 Wisset ihr nicht, daß eure Leiber Christi Glieder sind? Soll ich nun die Glieder Christi nehmen und Hurenglieder daraus machen? Das sei ferne! 16 Wisset ihr aber nicht, daß, wer einer Hure anhängt, ein Leib mit ihr ist? «Denn es werden», spricht er, «die zwei ein Fleisch sein.» 17 Wer aber dem Herrn anhängt, ist ein Geist mit ihm. 18 Fliehet die Unzucht! Jede Sünde, die ein Mensch [sonst] bege…"
Hebräer 13,4 – „4 Die Ehe ist von allen in Ehren zu halten und das Ehebett unbefleckt; denn Hurer und Ehebrecher wird Gott richten!"
Jesu Aussagen über Scheidung und Wiederheirat enthalten im Matthäusevangelium eine wichtige Einschränkung. In Matthäus 5,32 und 19,9 nennt er sexuelle Unmoral als Ausnahme von der allgemeinen Regel, dass die Entlassung des Ehepartners und die anschließende Verbindung mit einem anderen Ehebruch bedeutet. Diese Worte dürfen weder übergangen noch so weit ausgedehnt werden, dass nahezu jedes schwere Eheproblem darunter fällt. Sie beziehen sich auf eine besondere Verletzung des Ehebundes, die dessen körperliche und ausschließliche Treue unmittelbar trifft.
Das im griechischen Text verwendete Wort „porneia“ bezeichnet sexuelle Unmoral außerhalb der von Gott gesetzten Ordnung. Im Zusammenhang einer bestehenden Ehe umfasst es vor allem sexuelle Untreue, ist aber sprachlich weiter als nur ein einzelner vollzogener Ehebruch. Jesus spricht damit nicht von bloßer Unzufriedenheit, mangelnder Zuneigung oder gewöhnlichen Konflikten. Gemeint ist ein Verhalten, das die eheliche Ausschließlichkeit verletzt und die dem Ehepartner versprochene körperliche Treue einem anderen gibt.
Die besondere Schwere dieser Sünde hängt mit dem Wesen der Ehe zusammen. Mann und Frau werden „ein Fleisch“, und diese Einheit schließt eine körperliche Zugehörigkeit ein, die nicht beliebig mit weiteren Menschen geteilt werden darf. Paulus warnt deshalb davor, den eigenen Leib mit sexueller Unmoral zu verbinden, weil die körperliche Vereinigung keine bedeutungslose Handlung ist (1. Korinther 6,15–18). Eheliche Untreue verletzt nicht nur Gefühle oder gesellschaftliche Erwartungen, sondern greift einen wesentlichen Bestandteil des Bundes selbst an.
Wenn Jesus sagt, dass jemand, der seine Frau „außer wegen Unzucht“ entlässt und eine andere heiratet, Ehebruch begeht, zeigt die Ausnahme, dass sexuelle Untreue eine biblisch anerkannte Grundlage für Scheidung sein kann. Die natürlichste Lesart schließt dabei auch die Möglichkeit einer neuen Ehe für den unschuldig verlassenen oder betrogenen Ehepartner ein. Sonst würde die Ausnahme zwar die Scheidung betreffen, aber keinen erkennbaren Unterschied für Jesu eigentliche Aussage über die Wiederheirat bewirken. Dennoch handelt es sich um eine erlaubte Möglichkeit, nicht um ein Gebot zur Scheidung.
Untreue beendet eine Ehe daher nicht automatisch in dem Augenblick, in dem sie geschieht. Der sündige Ehepartner ist zur aufrichtigen Umkehr gerufen, und der verletzte Ehepartner kann sich für Vergebung und Wiederherstellung entscheiden. Viele Ehen haben nach schwerem Versagen durch Reue, Wahrheit, Geduld und Gottes Gnade einen neuen Anfang gefunden. Vergebung bedeutet dabei nicht, das Geschehene zu verharmlosen oder sofort wieder Vertrauen zu schenken. Vertrauen muss nach einem tiefen Verrat häufig über längere Zeit neu aufgebaut werden.
Ebenso wenig darf der schuldlose Ehepartner durch religiösen Druck gezwungen werden, die Ehe unter allen Umständen fortzuführen. Jesus nennt die Ausnahme gerade deshalb, weil sexuelle Untreue den Bund in einer Weise verletzt, die dem Betrogenen eine wirkliche Entscheidung lässt. Wer sich nach einer solchen Verletzung trennt, wird in der Schrift nicht so behandelt, als habe er den Ehebruch selbst verursacht. Die Verantwortung liegt zunächst bei demjenigen, der die versprochene Treue gebrochen hat.
Allerdings muss sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich der von Jesus genannte Sachverhalt vorliegt. Verdacht, emotionale Distanz, problematischer Medienkonsum oder verletzende Fantasien können ernsthafte Sünden und Gefahren für eine Ehe sein, sind aber nicht ohne Weiteres mit einer vollzogenen sexuellen Verbindung gleichzusetzen. Jesu Warnung vor begehrlichem Blick in Matthäus 5,28 offenbart die sündige Wurzel im Herzen, macht jedoch nicht jede innere Versuchung automatisch zu jenem äußeren Ehebruch, der eine Scheidung und Wiederheirat rechtfertigt. Zwischen moralischer Schuld vor Gott und den bundrechtlichen Folgen einer vollzogenen Untreue muss unterschieden werden.
Auch darf die Ausnahme nicht missbraucht werden, um nachträglich eine gewünschte Wiederheirat zu rechtfertigen. Wer selbst untreu geworden ist, kann nicht einfach die eigene Sünde als Grundlage seiner Freiheit erklären. Ebenso wäre es verkehrt, den anderen bewusst in die Untreue zu treiben, Beweise zu suchen oder eine längst vergebene Verfehlung Jahre später nur deshalb hervorzuholen, weil inzwischen ein neuer Partner in Aussicht steht. Gott beurteilt nicht nur den äußeren Vorgang, sondern auch Wahrheit, Absicht und Verantwortung des Herzens.
Die Worte Jesu bewahren deshalb zwei Wahrheiten zugleich. Die Ehe bleibt ein lebenslanger Bund, der nicht aus beliebigen Gründen gelöst werden darf; doch sexuelle Untreue kann diesen Bund so tief verletzen, dass der unschuldige Ehepartner nicht lebenslang an die Folgen der fremden Entscheidung gebunden werden muss. Neben dieser ausdrücklich genannten Ausnahme behandelt Paulus noch eine andere Lage: Ein ungläubiger Ehepartner verlässt die Ehe endgültig und verweigert jedes weitere Zusammenleben.
Zurück: Scheidung als Folge verhärteter Herzen Weiter: Wenn ein ungläubiger Ehepartner die Ehe verlässt
Wenn ein ungläubiger Ehepartner die Ehe verlässt
1. Korinther 7,10-16 – „10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; 11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen. 12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er…"
1. Korinther 7,10-16 – „10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; 11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen. 12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er…"
1. Korinther 7,39 – „39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; nur daß es im Herrn geschehe."
Römer 7,2-3 – „2 Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz des Mannes befreit. 3 So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem andern Manne zu eigen wird; stirbt aber der Mann, so ist sie vom Gesetze frei, so daß sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Manne zu eigen wi…"
Paulus behandelt in 1. Korinther 7 eine Situation, die in den Evangelien nicht ausdrücklich beschrieben wird. Durch die Verkündigung des Evangeliums war in manchen Ehen ein Partner gläubig geworden, während der andere Christus nicht annahm. Daraus entstand die Frage, ob ein Christ eine solche Ehe beenden müsse oder dürfe. Paulus antwortet zunächst eindeutig: Der Glaube eines Ehepartners macht die bestehende Ehe mit einem Ungläubigen weder unrein noch ungültig.
Ist der ungläubige Partner bereit, weiterhin in der Ehe zu leben, soll der gläubige Teil ihn nicht verlassen. Die gemeinsame Gottesbeziehung fehlt zwar, doch die Ehe bleibt bestehen. Der Christ soll den anderen nicht wegen seines Unglaubens verstoßen und auch nicht behaupten, eine geistlich passendere neue Verbindung sei deshalb erlaubt. Das Evangelium löst rechtmäßig geschlossene Ehen nicht auf, sondern ruft den Gläubigen dazu, innerhalb der bestehenden Verantwortung treu zu leben.
Paulus sagt außerdem, dass der ungläubige Ehepartner durch den gläubigen „geheiligt“ sei und auch die Kinder heilig seien. Damit meint er nicht, dass sie ohne persönlichen Glauben erlöst wären. Vielmehr steht die Familie durch den gläubigen Partner in einem besonderen Einflussbereich von Gottes Wahrheit und Gnade. Die Ehe wird nicht durch den Unglauben des einen verunreinigt. Der Glaube kann vielmehr Licht, Gebet, Geduld und ein glaubwürdiges Zeugnis in das gemeinsame Zuhause bringen.
Dann betrachtet Paulus den gegenteiligen Fall: „Wenn aber der Ungläubige sich scheidet, so scheide er sich“ (1. Korinther 7,15). Der gläubige Ehepartner soll nicht durch Zwang, Drohung oder endlosen Streit versuchen, einen Menschen festzuhalten, der die eheliche Gemeinschaft endgültig ablehnt. Gott hat seine Kinder zum Frieden berufen. Niemand kann allein eine Ehegemeinschaft aufrechterhalten, wenn der andere jedes Zusammenleben verweigert und sich dauerhaft entzieht.
In diesem Zusammenhang erklärt Paulus, der Bruder oder die Schwester sei „in solchen Fällen nicht gebunden“. Diese Formulierung hat zu unterschiedlichen Auslegungen geführt. Sicher ist, dass der verlassene Christ nicht schuldig wird, weil er das Fortgehen des anderen nicht verhindern kann. Er ist auch nicht verpflichtet, dem ungläubigen Partner um jeden Preis nachzureisen oder dessen Entscheidung durch fortgesetzten Zwang rückgängig zu machen. Weniger eindeutig ist jedoch, ob Paulus mit diesen Worten zugleich eine uneingeschränkte Erlaubnis zur Wiederheirat erteilt.
Der verwendete Ausdruck bedeutet wörtlich, dass der Gläubige nicht versklavt ist. Paulus benutzt hier nicht dasselbe Wort, mit dem er an anderer Stelle die rechtliche Bindung einer verheirateten Frau an ihren Mann beschreibt. Auch sagt er nicht ausdrücklich: Der Verlassene darf einen anderen heiraten. Deshalb sollte aus diesem einzelnen Satz keine Sicherheit abgeleitet werden, die der Text selbst nicht unmissverständlich ausspricht. Die Stelle erlaubt klar, den endgültig Fortgehenden gehen zu lassen; die Frage einer neuen Ehe muss jedoch im Licht der übrigen biblischen Aussagen geprüft werden.
Manche verstehen das Verlassenwerden dennoch als vollständige Auflösung der ehelichen Verpflichtung und sehen darin neben sexueller Untreue einen zweiten Grund zur Wiederheirat. Dabei wird betont, dass Paulus den Gläubigen nicht dauerhaft an eine Gemeinschaft binden wolle, die der andere unwiderruflich zerstört hat. Diese Deutung besitzt eine nachvollziehbare innere Logik. Sie bleibt jedoch eine Ableitung, während Jesus sexuelle Unmoral ausdrücklich in seine Aussage über Scheidung und Wiederheirat einbezieht.
Besondere Vorsicht ist deshalb geboten, wenn ein verlassener Ehepartner eine neue Verbindung erwägt, obwohl über das weitere Leben des früheren Partners wenig bekannt ist. Das bloße Getrenntleben, eine längere Abwesenheit oder die Weigerung, an der Ehe zu arbeiten, ist noch nicht automatisch mit nachgewiesener sexueller Untreue gleichzusetzen. Ebenso darf ein gläubiger Ehepartner den anderen nicht durch Härte, religiösen Druck oder bewusst unerträgliches Verhalten aus der Ehe treiben und sich danach als unschuldig Verlassener betrachten. Gott sieht auch die Ursachen, die einer äußerlich einseitigen Trennung vorausgingen.
Paulus endet diesen Abschnitt mit einer nüchternen Frage: Der gläubige Ehepartner weiß nicht, ob er den anderen retten wird. Damit begrenzt er sowohl falsche Hoffnung als auch vorschnelles Aufgeben. Niemand soll in einer zerstörerischen Situation bleiben, weil er meint, die Erlösung des anderen liege allein in seiner Hand. Zugleich soll eine noch bestehende Ehe nicht leichtfertig aufgegeben werden, solange ein friedliches Zusammenleben möglich ist. Gerade hier wird die entscheidende Unterscheidung sichtbar: Eine notwendige oder hinzunehmende Trennung ist nicht in jedem Fall dasselbe wie die biblische Freiheit, eine neue Ehe einzugehen.
Zurück: Die Ausnahme bei sexueller Untreue Weiter: Trennung ohne Freiheit zur neuen Ehe
Trennung ohne Freiheit zur neuen Ehe
1. Korinther 7,10-11 – „10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; 11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen."
1. Korinther 7,10-11 – „10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; 11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen."
Markus 10,11-12 – „11 Und er sprach zu ihnen: Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, der bricht an ihr die Ehe. 12 Und wenn eine Frau ihren Mann entläßt und einen andern nimmt, so bricht sie die Ehe."
Römer 12,18 – „18 Ist es möglich, soviel an euch liegt, so habt mit allen Menschen Frieden."
Kolosser 3,12-14 – „12 Ziehet nun an als Gottes Auserwählte, Heilige und Geliebte, herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Geduld, 13 ertraget einander und vergebet einander, wenn einer wider den andern zu klagen hat; gleichwie Christus euch vergeben hat, also auch ihr. 14 Über dies alles aber [habet] die Liebe, welche das Band der Vollkommenheit ist."
Paulus unterscheidet in 1. Korinther 7 ausdrücklich zwischen Trennung und Wiederheirat. An verheiratete Gläubige richtet er die Weisung, dass die Frau sich nicht von ihrem Mann trennen und der Mann seine Frau nicht entlassen soll. Unmittelbar danach berücksichtigt er jedoch, dass eine Trennung dennoch eintreten kann. Für diesen Fall nennt er zwei Wege: unverheiratet bleiben oder sich mit dem Ehepartner versöhnen.
Diese Anweisung zeigt, dass nicht jede Trennung automatisch das Recht auf eine neue Ehe begründet. Eine Lebensgemeinschaft kann vorübergehend oder dauerhaft unterbrochen sein, während die eheliche Bindung vor Gott weiterhin beachtet werden muss. Der getrennte Mensch wird deshalb nicht einfach so behandelt, als sei er wieder ledig. Solange kein biblisch begründeter Umstand vorliegt, der eine neue Ehe erlaubt, bleibt die Wiederherstellung der bestehenden Ehe die vorgesehene Möglichkeit.
Das bedeutet nicht, dass jede räumliche Trennung sündhaft ist. Es kann Situationen geben, in denen ein gemeinsames Wohnen vorerst nicht verantwortbar ist. Gewalt, ernsthafte Bedrohung, fortgesetzte Demütigung, gefährliche Abhängigkeiten oder die Gefährdung von Kindern können Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Niemand ist verpflichtet, in einer Umgebung zu bleiben, in der Leib, Leben oder grundlegende Sicherheit bedroht sind. Eine solche Trennung kann notwendig sein, ohne dass damit bereits die geistliche Frage einer Wiederheirat entschieden wäre.
Die Bibel verlangt auch keine oberflächliche Versöhnung, bei der schweres Unrecht nur mit religiösen Worten zugedeckt wird. Echte Versöhnung setzt Wahrheit, Verantwortung und glaubwürdige Umkehr voraus. Wer den anderen misshandelt, kontrolliert oder wiederholt betrügt, kann nicht allein durch ein gesprochenes Bedauern verlangen, sofort wieder in die frühere Nähe aufgenommen zu werden. Vergebung kann im Herzen beginnen, während Vertrauen, gemeinsames Wohnen und die Wiederaufnahme ehelicher Gemeinschaft noch nicht möglich sind.
Paulus’ Worte bewahren dennoch davor, eine notwendige Trennungszeit vorschnell als Gelegenheit für eine neue Beziehung zu betrachten. Gerade während einer Krise können Einsamkeit, Verletzung und das Bedürfnis nach Verständnis einen Menschen besonders empfänglich für emotionale Nähe zu einer dritten Person machen. Eine solche Verbindung erschwert häufig jede mögliche Klärung und kann selbst in Untreue hineinführen. Wer noch verheiratet ist, sollte deshalb seine Grenzen nicht allein nach dem staatlichen Status oder dem Gefühl bestimmen, die Ehe sei innerlich längst vorbei.
Der Aufruf zur Versöhnung bedeutet nicht, dass das Opfer allein für die Wiederherstellung verantwortlich wäre. Eine Ehe kann nicht durch die Anstrengung nur eines Menschen geheilt werden. Römer 12,18 fordert dazu auf, soweit es möglich ist und vom eigenen Verhalten abhängt, mit allen Menschen Frieden zu halten. Diese Formulierung erkennt an, dass Frieden nicht immer erreicht werden kann. Der treue Ehepartner ist für die eigene Wahrhaftigkeit und Bereitschaft zur Vergebung verantwortlich, aber nicht für die Weigerung des anderen, umzukehren.
Auch zeitlich macht die Bibel keine starre Vorgabe, wie lange ein Getrennter auf Versöhnung warten muss. Eine kurze Krise darf nicht vorschnell als endgültiges Scheitern bezeichnet werden, doch ebenso wenig lässt sich jede zerstörte Ehe durch unbegrenztes Warten wiederherstellen. Entscheidend ist zunächst nicht die Länge der Trennung, sondern ob die eheliche Bindung nach den Maßstäben der Schrift weiterhin besteht. Zeit allein verwandelt einen nicht biblisch gelösten Bund nicht automatisch in Freiheit zur Wiederheirat.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, weil moderne Rechtsordnungen eine Ehe aus vielen Gründen scheiden können. Was zivilrechtlich erlaubt und abgeschlossen ist, muss nicht in jedem Fall mit der moralischen Bewertung der Bibel übereinstimmen. Der Staat kann den rechtlichen Schutz, das Vermögen, das Sorgerecht und den Familienstand regeln. Er entscheidet jedoch nicht darüber, ob eine neue Verbindung vor Gott mit der Treue zu seinem Wort vereinbar ist.
Paulus verbindet seine Weisung deshalb weder mit Gefühllosigkeit noch mit einer leichten Lösung. Unverheiratet zu bleiben kann für einen verlassenen oder getrennten Menschen eine schwere Last sein. Dennoch nimmt die Schrift die bestehende Ehe so ernst, dass persönliches Glück nicht zum einzigen Maßstab werden darf. Zugleich führt sie Menschen nicht in Hoffnungslosigkeit, denn auch Zeiten des Alleinseins können unter Gottes Bewahrung stehen und zu Heilung, innerer Klärung und geistlichem Wachstum werden.
Damit richtet sich der Blick nun stärker auf die persönliche Verantwortung. Bei einer zerbrochenen Ehe genügt es nicht, nur nach dem Fehlverhalten des anderen oder nach einer formalen Ausnahme zu fragen. Ebenso muss ehrlich geprüft werden, welche Schuld man selbst trägt, was echte Umkehr bedeutet und wie Gottes Vergebung mit den bleibenden Folgen früherer Entscheidungen zusammengehört.
Zurück: Wenn ein ungläubiger Ehepartner die Ehe verlässt Weiter: Schuld, Umkehr und Vergebung nach dem Scheitern
Schuld, Umkehr und Vergebung nach dem Scheitern
Psalmen 51,3-14 – „3 denn ich erkenne meine Übertretungen, und meine Sünde ist immerdar vor mir. 4 An dir allein habe ich gesündigt und getan, was in deinen Augen böse ist, auf daß du Recht behaltest mit deinem Spruch und dein Urteil unangefochten bleibe. 5 Siehe, ich bin in Schuld geboren, und meine Mutter hat mich in Sünden empfangen; 6 siehe, du verlangst Wahrheit im Innersten: so tue mir im Verborgenen Weisheit…"
Psalmen 51,3-14 – „3 denn ich erkenne meine Übertretungen, und meine Sünde ist immerdar vor mir. 4 An dir allein habe ich gesündigt und getan, was in deinen Augen böse ist, auf daß du Recht behaltest mit deinem Spruch und dein Urteil unangefochten bleibe. 5 Siehe, ich bin in Schuld geboren, und meine Mutter hat mich in Sünden empfangen; 6 siehe, du verlangst Wahrheit im Innersten: so tue mir im Verborgenen Weisheit…"
Sprüche 28,13 – „13 Wer seine Missetaten verheimlicht, dem wird es nicht gelingen; wer sie aber bekennt und läßt, der wird Barmherzigkeit erlangen."
1. Johannes 1,9 – „9 wenn wir aber unsere Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, daß er uns die Sünden vergibt und uns reinigt von aller Ungerechtigeit."
2. Korinther 7,10-11 – „10 Denn das Gott gemäße Trauern bewirkt eine Buße zum Heil, die man nie zu bereuen hat, das Trauern der Welt aber bewirkt den Tod. 11 Denn siehe, eben jenes Gott gemäße Trauern, welchen Fleiß hat es bei euch bewirkt, dazu Verantwortung, Entrüstung, Furcht, Verlangen, Eifer, Bestrafung! Ihr habt in jeder Hinsicht bewiesen, daß ihr rein seid in der Sache."
Wenn eine Ehe zerbricht, richtet die Bibel den Blick nicht nur auf äußere Abläufe, sondern auf die persönliche Verantwortung vor Gott. Dabei genügt es nicht, allgemein festzustellen, beide hätten Fehler gemacht. Manchmal trägt ein Ehepartner durch Untreue, Gewalt, bewusste Vernachlässigung oder eigenmächtiges Verlassen eine deutlich größere Verantwortung. In anderen Fällen haben sich Selbstsucht, Härte und mangelnde Vergebungsbereitschaft über Jahre auf beiden Seiten vertieft. Gott urteilt gerecht und kennt sowohl das sichtbare Geschehen als auch die verborgenen Beweggründe des Herzens.
Echte Umkehr beginnt deshalb mit Wahrheit. David versucht nach seiner schweren Sünde nicht, sich durch die Fehler anderer zu entschuldigen, sondern bekennt: „Ich erkenne meine Übertretungen“ (Psalm 51,5). Wer den eigenen Ehebruch, die ungerechte Scheidung oder die Zerstörung der gemeinsamen Lebensgemeinschaft vor Gott nur als bedauerlichen Verlauf bezeichnet, hat die Sünde noch nicht in ihrem wirklichen Gewicht angenommen. Reue wird dort echt, wo ein Mensch aufhört, das eigene Handeln zu rechtfertigen, und es so benennt, wie Gott es beurteilt.
Diese Erkenntnis darf jedoch nicht in Verzweiflung führen. Die Schrift verkündet nicht nur Gottes Maßstab, sondern ebenso seine Bereitschaft zur Vergebung. „Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, dass er uns die Sünden vergibt“ (1. Johannes 1,9). Auch eheliche Untreue, selbstsüchtige Trennung und unrechtmäßige Beziehungen liegen nicht außerhalb der reinigenden Kraft des Blutes Christi. Vergebung wird nicht verdient, sondern dem Glaubenden aus Gnade geschenkt.
Biblische Vergebung bedeutet allerdings mehr als die Befreiung von belastenden Gefühlen. Sie schließt Umkehr ein, also eine tatsächliche Abkehr von der erkannten Sünde. Sprüche 28,13 verbindet das Bekenntnis deshalb mit dem Lassen der Übertretung. Wer Gottes Vergebung sucht, zugleich aber entschlossen an der sündigen Absicht festhält, möchte häufig nur das schlechte Gewissen verlieren, nicht aber unter die Herrschaft Christi treten. Wahre Reue fragt nicht zuerst, wie die eigenen Wünsche doch noch verwirklicht werden können, sondern welcher Weg nun dem Wort Gottes entspricht.
Paulus beschreibt eine solche Reue als „göttliche Traurigkeit“, die zur Umkehr führt. In 2. Korinther 7 zeigt sich ihre Echtheit in Ernst, Verantwortungsbereitschaft und dem Wunsch, das Unrecht zu bereinigen. Auf eine zerstörte Ehe angewandt kann dies bedeuten, den eigenen Anteil ohne Vorbehalte einzugestehen, den verletzten Ehepartner um Vergebung zu bitten und verursachten Schaden soweit möglich wiedergutzumachen. Es kann ebenso bedeuten, eine unrechtmäßige neue Beziehung nicht fortzusetzen oder auf eine geplante Wiederheirat zu verzichten.
Dabei darf Reue nicht zu einem Mittel werden, mit dem der Schuldige Ansprüche an den Verletzten stellt. Eine Bitte um Vergebung verpflichtet den anderen nicht, sofort Vertrauen, Nähe oder die frühere Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Wer wirklich umkehrt, respektiert die Wunden und Grenzen des anderen. Er akzeptiert auch, dass manche Folgen der eigenen Entscheidung nicht mehr aufgehoben werden können. Gottes Vergebung stellt die Gemeinschaft mit ihm wieder her, beseitigt aber nicht automatisch jede irdische Konsequenz.
Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vergebung und Versöhnung. Ein Mensch kann seinem früheren Ehepartner vor Gott vergeben, ohne dass die Ehe wiederhergestellt werden kann. Versöhnung setzt die Bereitschaft beider Seiten, Wahrheit und verändertes Verhalten voraus. Ist der frühere Partner bereits neu verheiratet, lebt er dauerhaft in einer anderen Verbindung oder verweigert jede Umkehr, kann die ursprüngliche Gemeinschaft nicht einseitig wiederaufgebaut werden. Der Vergebende darf dennoch Bitterkeit ablegen und die endgültige Gerechtigkeit Gott überlassen.
Auch der unschuldig Verlassene sollte sein eigenes Herz vor Gott prüfen, ohne fremde Schuld zu übernehmen. Verletzung kann in Hass, Rache oder den Wunsch führen, den anderen lebenslang zu bestrafen. Solche Reaktionen machen das erlittene Unrecht nicht ungeschehen, können aber neues Unrecht hervorbringen. Christus ruft den Verwundeten nicht dazu, die Wahrheit zu leugnen, sondern dazu, sich von der Macht der Bitterkeit lösen zu lassen. Vergebung bedeutet nicht, dass das Geschehene harmlos war, sondern dass die Sünde nicht länger das eigene Herz beherrschen soll.
Wo ein Mensch aufrichtig umkehrt, bleibt seine Vergangenheit deshalb nicht das letzte Wort über sein Leben. Er kann gereinigt, erneuert und wieder in einen treuen Weg geführt werden, auch wenn manche Folgen bestehen bleiben. Die Gemeinde darf weder Sünde verharmlosen noch den Reuigen dauerhaft auf sein früheres Versagen festlegen. Das Evangelium verbindet klare Wahrheit mit wirklicher Hoffnung: Christus rechtfertigt nicht das Unrecht, aber er rechtfertigt den Sünder, der sich ihm im Glauben übergibt.
Besonders schwierig wird diese Wahrheit, wenn nach einer unbiblischen Scheidung bereits eine neue Ehe geschlossen wurde. Dann reicht die Frage nicht mehr zurück zu dem, was hätte geschehen sollen. Es muss geklärt werden, wie Gottes Vergebung, die Heiligkeit der Ehe und die Verantwortung gegenüber dem jetzigen Ehepartner miteinander verbunden sind.
Zurück: Trennung ohne Freiheit zur neuen Ehe Weiter: Wenn bereits eine neue Ehe besteht
Wenn bereits eine neue Ehe besteht
5. Mose 24,1-4 – „1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß …"
5. Mose 24,1-4 – „1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß …"
Matthäus 19,9 – „9 Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe."
1. Korinther 7,17-24 – „17 Doch wie der Herr einem jeden zugeteilt hat, wie der Herr einen jeden berufen hat, so wandle er! Und so verordne ich es in allen Gemeinden. 18 Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so lasse er sich [von ihr] nicht wieder gewinnen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden. 19 Beschnitten sein ist nichts und unbeschnitten sein ist …"
Kolosser 3,12-15 – „12 Ziehet nun an als Gottes Auserwählte, Heilige und Geliebte, herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Geduld, 13 ertraget einander und vergebet einander, wenn einer wider den andern zu klagen hat; gleichwie Christus euch vergeben hat, also auch ihr. 14 Über dies alles aber [habet] die Liebe, welche das Band der Vollkommenheit ist. 15 Und der Friede Christi herrsche in euren Herzen,…"
Besonders schwer wird die biblische Einordnung, wenn ein Mensch nach einer nicht schriftgemäß begründeten Scheidung bereits wieder geheiratet hat. Die Frage richtet sich dann nicht mehr allein darauf, ob die neue Verbindung hätte eingegangen werden dürfen. Sie lautet vielmehr, wie ein Mensch heute gehorsam leben soll, nachdem Entscheidungen gefallen, neue Verpflichtungen entstanden und möglicherweise Kinder betroffen sind. Die Bibel verschweigt die Schuld nicht, führt den Umkehrenden aber auch nicht in eine endlose Kette weiterer Zerstörung.
Jesus bezeichnet die Wiederheirat nach einer unrechtmäßigen Entlassung des Ehepartners als Ehebruch. Deshalb darf der Eintritt in eine solche Verbindung nicht nachträglich für richtig erklärt werden. Eine staatliche Eheschließung verwandelt eine sündige Vorgeschichte nicht automatisch in einen biblisch einwandfreien Weg. Wer gegen Gottes Ordnung gehandelt hat, ist zur ehrlichen Anerkennung dieser Schuld gerufen, ohne sie durch Einsamkeit, Verliebtheit oder das Verhalten des früheren Partners zu entschuldigen.
Damit ist jedoch noch nicht gesagt, dass aufrichtige Umkehr zwingend eine weitere Scheidung verlangt. Die Schrift enthält für den gewöhnlichen Fall einer bereits geschlossenen zweiten Ehe kein ausdrückliches Gebot, diese Verbindung wieder aufzulösen. Ein solcher Schritt würde nicht einfach den früheren Zustand wiederherstellen, sondern erneut einen Ehepartner verlassen, weitere Versprechen brechen und häufig auch Kinder in eine neue Trennung hineinziehen. Die ursprüngliche Sünde würde dadurch nicht ungeschehen gemacht.
Ein wichtiger Hinweis liegt bereits in 5. Mose 24. Wenn eine geschiedene Frau einen anderen Mann geheiratet hatte, durfte der erste Ehemann sie später nicht wieder zu sich nehmen, nachdem auch die zweite Verbindung beendet worden war. Der Text behandelt nicht unmittelbar jede neutestamentliche Frage zur Wiederheirat, zeigt aber, dass nach einer weiteren Eheschließung keine einfache Rückkehr zur ursprünglichen Ordnung mehr möglich war. Der Versuch, Vergangenes durch eine weitere Trennung rückgängig zu machen, konnte neues Unrecht hervorbringen.
Deshalb besteht Umkehr in einer solchen Lage zunächst darin, die Sünde wahrhaftig zu bekennen und den gegenwärtigen Weg unter die Herrschaft Christi zu stellen. Der Mensch soll nicht behaupten, seine frühere Entscheidung sei richtig gewesen, nur weil die jetzige Ehe inzwischen viele Jahre besteht. Er darf aber Gottes Vergebung annehmen und lernen, dem gegenwärtigen Ehepartner nun in Wahrheit, Reinheit und beständiger Treue zu begegnen. Vergangene Treulosigkeit wird nicht dadurch geheilt, dass eine weitere Treulosigkeit begangen wird.
Paulus beschreibt in 1. Korinther 7 den Grundsatz, dass ein Gläubiger nach seiner Berufung nicht jede bestehende Lebensordnung eigenmächtig auflösen soll. Der unmittelbare Zusammenhang behandelt unterschiedliche gesellschaftliche und familiäre Stände und ist daher keine ausdrückliche Sonderregel für unrechtmäßige Wiederheirat. Dennoch wird darin ein wichtiges Prinzip sichtbar: Die Hinwendung zu Christus führt nicht dazu, dass ein Mensch sämtliche bereits bestehenden Verantwortungen abschüttelt. Sie verändert vielmehr die Weise, in der er ihnen nun vor Gott nachkommt.
Das bedeutet auch, dass der jetzige Ehepartner nicht wie ein bloßer Irrtum behandelt werden darf, der beseitigt werden müsse. Er ist ein Mensch, dem Treue versprochen wurde und für den Verantwortung übernommen worden ist. Sind Kinder aus der neuen Ehe hervorgegangen, besitzen auch sie ein Recht auf Schutz, Fürsorge und ein verlässliches Zuhause. Reue darf niemals als religiöse Begründung benutzt werden, um erneut Menschen zu verlassen und die Folgen der eigenen Entscheidungen anderen aufzubürden.
Eine solche Haltung verharmlost die Warnung Jesu nicht. Die Vergebung hebt Gottes Urteil über die frühere Sünde nicht auf, sondern bestätigt es: Nur was als Sünde erkannt wird, kann bewusst vor Christus gebracht werden. Zugleich ist sein Opfer ausreichend, um auch eine verfehlte Lebensgeschichte zu reinigen. Der Begnadigte lebt danach nicht so, als hätte Gottes Ordnung keine Bedeutung, sondern gerade in größerer Demut, Wahrhaftigkeit und Treue.
Anders muss eine Verbindung beurteilt werden, die in sich selbst fortdauernd gegen ein ausdrückliches Gebot Gottes verstößt. Johannes der Täufer sagte Herodes, dass es ihm nicht erlaubt sei, die Frau seines Bruders zu haben, weil diese konkrete Verbindung nach dem Gesetz unrechtmäßig war. Auch andere ausdrücklich verbotene Verwandtschaftsverhältnisse können nicht allein dadurch geheiligt werden, dass sie staatlich anerkannt oder schon länger gelebt werden. Solche Sonderfälle dürfen jedoch nicht ohne sorgfältige Prüfung auf jede zweite Ehe übertragen werden.
Bei einer gewöhnlichen Wiederheirat nach einer unbiblischen Scheidung besteht der gehorsame Weg daher in der Regel nicht darin, noch eine Ehe zu zerbrechen. Er besteht in Bekenntnis, Annahme der göttlichen Vergebung und entschlossener Treue innerhalb der nun bestehenden Verantwortung. Damit ist allerdings noch nicht jede Frage gelöst, denn anders liegt der Fall, wenn der frühere Ehepartner gestorben ist. Dort spricht die Schrift mit besonderer Klarheit über das Ende der ehelichen Bindung und die Freiheit zu einer neuen Ehe.
Zurück: Schuld, Umkehr und Vergebung nach dem Scheitern Weiter: Der Tod beendet die eheliche Bindung
Der Tod beendet die eheliche Bindung
Römer 7,1-3 – „1 Oder wisset ihr nicht, Brüder (denn ich rede ja mit Gesetzeskundigen), daß das Gesetz nur so lange über den Menschen herrscht, als er lebt? 2 Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz des Mannes befreit. 3 So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem andern Mann…"
Römer 7,1-3 – „1 Oder wisset ihr nicht, Brüder (denn ich rede ja mit Gesetzeskundigen), daß das Gesetz nur so lange über den Menschen herrscht, als er lebt? 2 Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie von dem Gesetz des Mannes befreit. 3 So wird sie nun bei Lebzeiten des Mannes eine Ehebrecherin genannt, wenn sie einem andern Mann…"
1. Korinther 7,39-40 – „39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; nur daß es im Herrn geschehe. 40 Seliger aber ist sie, wenn sie so bleibt, nach meiner Meinung; ich glaube aber auch den heiligen Geist zu haben."
1. Timotheus 5,11-14 – „11 Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie gegen Christi [Willen] begehrlich geworden sind, wollen sie heiraten. 12 Sie verdienen das Urteil, daß sie die erste Treue gebrochen haben. 13 Zugleich sind sie auch müßig und lernen in den Häusern herumlaufen; und nicht nur müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig und reden, was sich nicht gehört. 14 So will ich nun, daß jüngere Witwen heiraten…"
Matthäus 22,23-30 – „23 An jenem Tage traten Sadduzäer zu ihm, die da sagen, es gebe keine Auferstehung, fragten ihn 24 und sprachen: Meister, Mose hat gesagt: «Wenn jemand ohne Kinder stirbt, so soll sein Bruder dessen Frau zur Ehe nehmen und seinem Bruder Nachkommen erwecken.» 25 Nun waren bei uns sieben Brüder. Der erste heiratete und starb; und weil er keine Nachkommen hatte, hinterließ er seine Frau seinem Brude…"
Bei einer Frage spricht die Bibel mit besonderer Eindeutigkeit: Der Tod eines Ehepartners beendet die eheliche Bindung. Paulus erklärt in Römer 7, dass eine verheiratete Frau an ihren Mann gebunden ist, solange er lebt. Stirbt der Mann, ist sie von diesem Gesetz frei und kann einem anderen Mann angehören, ohne dadurch Ehebruch zu begehen. Der Tod ist damit keine Ausnahme innerhalb einer fortbestehenden Ehe, sondern das tatsächliche Ende des irdischen Ehebundes.
Dieselbe Aussage erscheint in 1. Korinther 7,39: „Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will, nur im Herrn.“ Paulus verbindet hier Freiheit und Begrenzung. Die verwitwete Person darf wieder heiraten, doch die neue Verbindung soll „im Herrn“ geschlossen werden. Die Freiheit zur Wiederheirat hebt also die Verantwortung vor Gott nicht auf.
Der Ausdruck „mit wem sie will“ zeigt, dass eine Witwe oder ein Witwer nicht an den verstorbenen Ehepartner gebunden bleibt. Die frühere Ehe war wirklich und heilig, doch sie wird nicht über den Tod hinaus als fortbestehender irdischer Bund behandelt. Eine neue Ehe ist deshalb weder Untreue gegenüber dem Verstorbenen noch eine geringere Form der Liebe. Der Mensch darf trauern, dankbar zurückblicken und dennoch später eine neue verbindliche Gemeinschaft eingehen.
Diese Freiheit bedeutet allerdings nicht, dass Wiederheirat notwendig oder in jedem Fall ratsam wäre. Paulus fügt hinzu, dass die Witwe nach seinem Urteil auch glücklicher sein könne, wenn sie unverheiratet bleibt. Diese Aussage ist kein allgemeines Verbot, sondern eine seelsorgerliche Einschätzung. Je nach Lebensalter, Berufung, familiärer Situation und geistlicher Aufgabe kann sowohl eine neue Ehe als auch ein bewusstes Alleinleben ein guter Weg sein.
In 1. Timotheus 5 empfiehlt Paulus jüngeren Witwen ausdrücklich, wieder zu heiraten, Kinder zu bekommen und ihren Haushalt zu führen. Damit wird deutlich, dass Wiederheirat nach dem Tod des Ehepartners nicht nur geduldet, sondern unter bestimmten Umständen sogar sinnvoll sein kann. Die Bibel betrachtet Verwitwete nicht als Menschen, deren eheliche Lebensgeschichte für immer abgeschlossen sein muss. Sie dürfen neu beginnen, ohne den früheren Bund zu entehren.
Zugleich sollte Trauer nicht übereilt durch eine neue Beziehung überdeckt werden. Der Tod eines Ehepartners hinterlässt häufig eine tiefe Leerstelle, und Einsamkeit kann den Wunsch nach schneller Nähe verstärken. Eine neue Ehe sollte jedoch nicht nur aus Angst vor dem Alleinsein entstehen. Sie braucht dieselbe sorgfältige Prüfung, geistliche Übereinstimmung und Bereitschaft zur lebenslangen Treue wie eine erste Ehe.
Auch die Erinnerung an den verstorbenen Ehepartner muss nicht ausgelöscht werden, damit eine neue Ehe gelingen kann. Vergangene Liebe und gegenwärtige Treue stehen nicht zwangsläufig im Widerspruch. Problematisch würde es erst, wenn der neue Ehepartner ständig mit dem Verstorbenen verglichen, innerlich auf Abstand gehalten oder nur als Ersatz behandelt wird. Eine neue Ehe verdient eine eigene, ungeteilte Hingabe.
Jesu Antwort auf die Sadduzäer zeigt schließlich, dass die Ehe zur gegenwärtigen Weltordnung gehört. In der Auferstehung werden die Erlösten weder heiraten noch verheiratet werden, sondern in einer anderen, von Gott vollendeten Gemeinschaft leben. Damit wird die Bedeutung irdischer Ehen nicht herabgesetzt. Es wird vielmehr deutlich, dass selbst die tiefste menschliche Verbindung nicht die letzte Grundlage der Hoffnung ist.
Der Tod löst den Ehebund, doch er trennt den Gläubigen nicht von Christus. Deshalb kann ein verwitweter Mensch sowohl in bleibender Trauer als auch in einem neuen Anfang getragen sein. Eine Wiederheirat ist in diesem Fall biblisch eindeutig erlaubt, sofern sie in Übereinstimmung mit dem Glauben und unter Gottes Führung geschieht. Gerade die Formulierung „nur im Herrn“ führt damit zu einer weiteren grundlegenden Frage: Welche geistlichen Voraussetzungen sollte eine neue Ehe erfüllen, selbst wenn die Freiheit zur Wiederheirat feststeht?
Zurück: Wenn bereits eine neue Ehe besteht Weiter: Eine neue Ehe nur im Herrn
Eine neue Ehe nur im Herrn
1. Korinther 7,39 – „39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; nur daß es im Herrn geschehe."
1. Korinther 7,39 – „39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; nur daß es im Herrn geschehe."
2. Korinther 6,14-16 – „14 Ziehet nicht am gleichen Joch mit Ungläubigen! Denn was haben Gerechtigkeit und Gesetzlosigkeit miteinander zu schaffen? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis? 15 Wie stimmt Christus mit Belial überein? Oder was hat der Gläubige gemeinsam mit dem Ungläubigen? 16 Wie reimt sich der Tempel Gottes mit Götzenbildern zusammen? Ihr aber seid ein Tempel des lebendigen Gottes, wie Gott…"
Epheser 5,21-33 – „21 und seid dabei einander untertan in der Furcht Christi. 22 Die Frauen seien ihren eigenen Männern untertan, als dem Herrn; 23 denn der Mann ist des Weibes Haupt, wie auch Christus das Haupt der Gemeinde ist; er ist des Leibes Retter. 24 Wie nun die Gemeinde Christus untertan ist, so seien es auch die Frauen ihren eigenen Männern in allem. 25 Ihr Männer, liebet eure Frauen, gleichwie auch Chris…"
Amos 3,3 – „3 Gehen auch zwei miteinander, ohne daß sie sich vereinigt haben?"
Die biblische Freiheit zur Wiederheirat bedeutet nicht, dass jede neue Verbindung gleichermaßen weise und gottgemäß ist. Paulus verbindet die Erlaubnis zur erneuten Eheschließung ausdrücklich mit der Einschränkung „nur im Herrn“ (1. Korinther 7,39). Dieser kurze Zusatz ist von großer Tragweite. Eine neue Ehe soll nicht nur rechtlich möglich und menschlich verständlich sein, sondern unter der Herrschaft Christi begonnen werden.
„Im Herrn“ bedeutet zunächst, dass der neue Ehepartner selbst Christus gehört und den Glauben nicht nur äußerlich bekennt. Eine gemeinsame Ehe berührt Gottesdienst, Lebensziele, Erziehung, Umgang mit Geld, Sexualität, Vergebung und die großen Entscheidungen des Alltags. Wo beide Ehepartner verschiedenen geistlichen Autoritäten folgen, entsteht ein grundlegender innerer Gegensatz. Liebe und gegenseitiger Respekt können diesen Unterschied mildern, aber nicht aufheben.
Paulus warnt davor, sich mit Ungläubigen in ein ungleiches Joch zu begeben. Das Bild stammt von zwei Tieren, die gemeinsam eine Last ziehen sollen. Sind sie nicht aufeinander abgestimmt, wird der gemeinsame Weg schwer und unruhig. Der Text bezieht sich nicht ausschließlich auf die Ehe, doch gerade dort wird seine Bedeutung besonders deutlich. Eine lebenslange Verbindung sollte nicht bewusst auf einer geistlichen Trennung aufgebaut werden.
Dabei darf „gläubig“ nicht mit bloßer Kirchenzugehörigkeit verwechselt werden. Ein Mensch kann christliche Begriffe verwenden und dennoch keine erkennbare Bereitschaft besitzen, sich Gottes Wort unterzuordnen. Entscheidend ist nicht nur, ob jemand an Gott glaubt, sondern ob sein Leben von Umkehr, Wahrhaftigkeit, Selbstbeherrschung und wachsender Liebe geprägt ist. Eine neue Ehe sollte nicht auf der Hoffnung beruhen, der andere werde sich nach der Hochzeit schon verändern.
Besonders nach einer schmerzhaften Scheidung besteht die Gefahr, Warnzeichen zu übersehen. Der Wunsch nach Geborgenheit kann dazu führen, dass Aufmerksamkeit mit geistlicher Reife, starke Gefühle mit verlässlichem Charakter und schnelle Nähe mit echter Vertrauenswürdigkeit verwechselt werden. Ein neuer Partner sollte nicht nur danach beurteilt werden, wie verständnisvoll er während der Verliebtheit erscheint. Wichtiger ist, wie er mit Wahrheit, Grenzen, Verantwortung, Konflikten und eigenen Fehlern umgeht.
Auch die Ursachen der früheren Ehekrise sollten vor einer neuen Bindung ehrlich aufgearbeitet sein. Selbst wenn ein Mensch an der Scheidung nicht hauptsächlich schuldig war, können unverheilte Verletzungen, Ängste und erlernte Verhaltensweisen in eine spätere Ehe hineingetragen werden. Wer die Vergangenheit lediglich hinter sich lassen möchte, ohne sie im Licht Gottes zu verstehen, läuft Gefahr, alte Muster in einer neuen Beziehung zu wiederholen. Heilung ist deshalb nicht nur eine Frage des Zeitablaufs, sondern der Wahrheit und inneren Erneuerung.
Eine neue Beziehung darf ebenso wenig beginnen, solange die Freiheit zur Wiederheirat noch ungeklärt ist. Starke emotionale Bindungen erschweren eine nüchterne Prüfung, weil das gewünschte Ergebnis bereits feststeht. Dann wird die Bibel leicht nicht mehr gefragt, um Gottes Willen zu erkennen, sondern um eine begonnene Beziehung nachträglich zu rechtfertigen. Weisheit verlangt deshalb, die biblische Lage zu klären, bevor eine neue romantische Bindung vertieft wird.
Wer Kinder aus einer früheren Ehe hat, trägt zusätzliche Verantwortung. Der neue Ehepartner tritt in eine bereits bestehende Familiengeschichte ein, die von Loyalitäten, Verlusten und möglicherweise anhaltenden Konflikten geprägt ist. Kinder dürfen weder gedrängt werden, den neuen Partner sofort als Vater oder Mutter anzunehmen, noch als Hindernis für das neue Glück betrachtet werden. Eine gottgemäße Verbindung berücksichtigt geduldig ihre Sicherheit und schützt sie davor, erneut zwischen Erwachsenenentscheidungen zerrieben zu werden.
„Nur im Herrn“ schließt schließlich die Art ein, wie eine neue Ehe geführt werden soll. Epheser 5 beschreibt keine Herrschaft des Stärkeren, sondern eine von Christus geprägte Hingabe. Der Mann soll seine Frau in selbstaufopfernder Liebe behandeln, und beide sollen einander in Ehrfurcht vor Christus begegnen. Wer eine frühere Ehe durch Selbstsucht oder Treulosigkeit beschädigt hat, darf nicht nur einen neuen Partner suchen; er muss lernen, selbst ein anderer Ehepartner zu werden.
Eine biblisch erlaubte Wiederheirat ist daher kein bloßer Neustart, bei dem die Vergangenheit bedeutungslos wird. Sie ist eine neue Verpflichtung, die mit Demut, geistlicher Übereinstimmung und nüchterner Prüfung eingegangen werden soll. Freiheit und Weisheit sind nicht dasselbe. Selbst wo eine neue Ehe erlaubt ist, bleibt die Frage, ob sie zu diesem Zeitpunkt, mit diesem Menschen und unter diesen Voraussetzungen wirklich im Herrn geschlossen werden kann.
Zurück: Der Tod beendet die eheliche Bindung Weiter: Darf auch der schuldige Ehepartner wieder heiraten?
Darf auch der schuldige Ehepartner wieder heiraten?
Matthäus 19,9 – „9 Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe."
Matthäus 19,9 – „9 Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe."
Markus 10,11-12 – „11 Und er sprach zu ihnen: Wer seine Frau entläßt und eine andere heiratet, der bricht an ihr die Ehe. 12 Und wenn eine Frau ihren Mann entläßt und einen andern nimmt, so bricht sie die Ehe."
1. Korinther 6,9-11 – „9 Wisset ihr denn nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht ererben werden? Irret euch nicht: Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge, noch Knabenschänder, 10 weder Diebe noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Lästerer, noch Räuber werden das Reich Gottes ererben. 11 Und solche sind etliche von euch gewesen; aber ihr seid abgewaschen, ihr seid geheiligt, ihr sei…"
Johannes 8,10-11 – „10 Da richtete sich Jesus auf und sprach zu ihr: Weib, wo sind deine Ankläger? Hat dich niemand verdammt? 11 Sie sprach: Herr, niemand! Jesus sprach zu ihr: So verurteile ich dich auch nicht. Gehe hin und sündige hinfort nicht mehr!"
Die schwierigste Frage entsteht häufig nicht beim betrogenen oder verlassenen Ehepartner, sondern bei demjenigen, der selbst durch Untreue oder eigenmächtige Trennung maßgeblich zum Zerbruch der Ehe beigetragen hat. Kann aufrichtige Reue auch ihm später den Weg in eine neue Ehe öffnen? Die Bibel verkündet ohne Einschränkung, dass selbst schwere sexuelle und eheliche Sünden vergeben werden können. Sie sagt jedoch nicht ebenso eindeutig, dass Vergebung automatisch jede durch die Sünde verlorene Freiheit wiederherstellt.
Jesu Ausnahme in Matthäus 19,9 schützt zunächst den Ehepartner, gegen den sexuelle Untreue begangen wurde. Der schuldige Teil kann die eigene Verfehlung nicht zur Begründung dafür machen, nun von der Ehebindung frei zu sein. Andernfalls würde gerade die Sünde, vor der Jesus warnt, zum Mittel werden, eine gewünschte neue Verbindung zu ermöglichen. Wer den Bund bricht, kann nicht aus seinem eigenen Bundesbruch einen Anspruch auf Wiederheirat ableiten.
Das bedeutet nicht, dass ein untreuer Mensch von Gottes Gnade ausgeschlossen wäre. Paulus erinnert die Gemeinde in Korinth daran, dass einige von ihnen früher in sexueller Unmoral und Ehebruch gelebt hatten, nun aber abgewaschen, geheiligt und gerechtfertigt worden waren (1. Korinther 6,9–11). Christus kann den Menschen vollständig von seiner Schuld reinigen und ihm einen neuen geistlichen Anfang schenken. Doch die Vergebung einer Tat und die Aufhebung sämtlicher Folgen dieser Tat sind nicht dasselbe.
Ein begnadigter Straftäter erhält nicht notwendig alles zurück, was durch seine Handlung verloren ging. Ebenso kann ein Mensch nach ehelicher Untreue mit Gott versöhnt sein, während die Verantwortung gegenüber dem früheren Ehepartner weiterbesteht. Ist dieser noch unverheiratet und besteht eine wirkliche Möglichkeit zur Wiederherstellung, liegt der erste gehorsame Gedanke nicht in einer neuen Ehe, sondern in aufrichtiger Umkehr und, soweit verantwortbar, im Bemühen um Versöhnung. Dabei darf der Schuldige die Rückkehr weder erzwingen noch als Beweis für die Vergebung des anderen verlangen.
Hat der unschuldige Ehepartner aufgrund der Untreue die Ehe beendet und später rechtmäßig neu geheiratet, ist die Wiederherstellung der früheren Ehe nicht mehr möglich. Dennoch folgt daraus nicht ausdrücklich, dass der schuldige Teil nun ebenfalls frei sei, einen anderen Menschen zu heiraten. Der frühere Partner ist zwar nicht mehr verfügbar, doch diese Lage entstand wesentlich durch die eigene Sünde. Die Schrift gibt für diesen konkreten Fall keine direkte Aussage, die zweifelsfrei eine neue Ehe erlaubt.
Manche folgern, dass nach endgültigem Ende der früheren Verbindung und echter Umkehr auch der schuldige Teil wieder heiraten könne. Sie betonen, dass Gottes Vergebung einen Menschen nicht lebenslang auf seine schlimmste Tat festlegt und dass die frühere Ehe praktisch nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Dieser Gedanke nimmt die erneuernde Kraft des Evangeliums ernst. Er bleibt jedoch eine Schlussfolgerung, die nicht mit derselben Klarheit ausgesprochen wird wie die Freiheit des unschuldig Betrogenen oder eines Verwitweten.
Andere sehen den Schuldigen weiterhin zur Ehelosigkeit verpflichtet, solange der frühere Ehepartner lebt. Sie berufen sich darauf, dass Jesus die Freiheit nicht dem Ehebrecher, sondern dem von sexueller Untreue betroffenen Ehepartner zugesteht. Diese Auslegung bewahrt davor, Vergebung mit einem Recht auf neue Eheschließung gleichzusetzen. Sie kann allerdings hart erscheinen, besonders wenn viele Jahre vergangen sind, echte Umkehr erkennbar ist und eine Wiederherstellung der ersten Ehe ausgeschlossen bleibt.
Wo die Schrift keine vollständig ausgeführte Regel gibt, darf weder menschliche Strenge noch persönlicher Wunsch als eindeutiges Gotteswort ausgegeben werden. Ein schuldiger Geschiedener sollte deshalb nicht allein anhand seiner Gefühle oder einer allgemeinen Aussage über Vergebung entscheiden. Die Geschichte der ersten Ehe, die Art des Bundesbruchs, die heutige Lage des früheren Partners, die Glaubwürdigkeit der Umkehr und bereits entstandene Verpflichtungen müssen sorgfältig vor Gott geprüft werden. Dabei ist Zurückhaltung sicherer als eine Deutung, die vor allem den eigenen Wunsch bestätigt.
Die Begegnung Jesu mit der Ehebrecherin zeigt die Verbindung, die dabei bestehen bleiben muss. Christus verurteilt sie nicht zur Hoffnungslosigkeit, sagt aber zugleich: „Geh hin und sündige hinfort nicht mehr“ (Johannes 8,11). Seine Gnade nimmt die Schuld hinweg und richtet das Leben neu aus. Sie erklärt die Vergangenheit nicht für bedeutungslos, sondern schafft die Kraft, künftig Gottes Willen höher zu achten als das eigene Verlangen.
Darum kann über die Wiederheirat des schuldigen Teils nicht pauschal und leichtfertig entschieden werden. Sicher ist seine vollständige Einladung zur Vergebung, Wiederherstellung und Gemeinschaft mit Christus. Weniger sicher ist, ob daraus in jeder späteren Lebenslage Freiheit zu einer neuen Ehe folgt. Wo diese Frage praktisch wird, braucht es nicht nur ein beruhigtes Gewissen, sondern eine ehrliche, schriftgebundene Prüfung, bei der auch die Gemeinde eine verantwortungsvolle, aber begrenzte Aufgabe besitzt.
Zurück: Eine neue Ehe nur im Herrn Weiter: Die Verantwortung der Gemeinde
Die Verantwortung der Gemeinde
Galater 6,1-2 – „1 Brüder, wenn auch ein Mensch von einem Fehltritt übereilt würde, so helfet ihr, die ihr geistlich seid, einem solchen im Geiste der Sanftmut wieder zurecht; und sieh dabei auf dich selbst, daß du nicht auch versucht werdest! 2 Traget einer des andern Lasten, und so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen!"
Galater 6,1-2 – „1 Brüder, wenn auch ein Mensch von einem Fehltritt übereilt würde, so helfet ihr, die ihr geistlich seid, einem solchen im Geiste der Sanftmut wieder zurecht; und sieh dabei auf dich selbst, daß du nicht auch versucht werdest! 2 Traget einer des andern Lasten, und so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen!"
Matthäus 18,15-17 – „15 Wenn aber dein Bruder an dir gesündigt hat, so gehe hin und weise ihn zurecht unter vier Augen. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. 16 Hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen beruhe. 17 Hört er aber diese nicht, so sage es der Gemeinde. Hört er aber auch die Gemeinde nicht, so gelte er dir wie ein Hei…"
1. Korinther 5,11-13 – „11 Nun aber habe ich euch geschrieben, daß ihr keinen Umgang haben sollt mit jemandem, der sich Bruder nennen läßt und dabei ein Unzüchtiger oder Habsüchtiger oder Götzendiener oder Lästerer oder Trunkenbold oder Räuber ist; mit einem solchen sollt ihr nicht einmal essen. 12 Denn was soll ich die richten, die außerhalb [der Gemeinde] sind? Ihr richtet nicht einmal die, welche drinnen sind? 13 Die…"
2. Korinther 2,6-8 – „6 Für den Betreffenden sei die Bestrafung genug, die ihm von der Mehrheit widerfahren ist, 7 so daß ihr nun im Gegenteil besser tut, ihm Vergebung und Trost zu spenden, damit ein solcher nicht in übermäßiger Traurigkeit versinke. 8 Darum ermahne ich euch, Liebe gegen ihn walten zu lassen."
Fragen nach Scheidung und Wiederheirat betreffen nicht nur den einzelnen Menschen. Eheversprechen werden öffentlich gegeben, Familien gehören zur Gemeinschaft der Gläubigen, und schweres eheliches Unrecht kann weitere Menschen verletzen. Darum darf die Gemeinde weder gleichgültig bleiben noch jede Entscheidung zur reinen Privatsache erklären. Zugleich hat sie nicht den Auftrag, vorschnell über verborgene Beweggründe zu urteilen oder sich an die Stelle Gottes zu setzen.
Ihre erste Aufgabe besteht darin, der Wahrheit des Wortes Gottes treu zu bleiben. Sie darf eine unbiblische Scheidung nicht deshalb gutheißen, weil die Beteiligten angesehen sind, eine neue Beziehung bereits begonnen hat oder eine klare Benennung der Schuld unangenehm wäre. Würde jede rechtlich geschlossene Ehe ohne Prüfung als gleichermaßen gottgemäß bestätigt, verlöre Jesu Warnung vor Ehebruch ihre praktische Bedeutung. Biblische Seelsorge versucht deshalb nicht zuerst, menschliche Entscheidungen religiös abzusichern, sondern fragt ehrlich, welcher Weg vor Gott richtig ist.
Ebenso wenig darf die Gemeinde den verletzten Ehepartner unter Druck setzen, eine gefährliche oder zerstörerische Lebensgemeinschaft fortzuführen. Wo Gewalt, sexuelle Übergriffe, schwere Kontrolle oder die Gefährdung von Kindern vorliegen, braucht es Schutz, klare Grenzen und gegebenenfalls die Unterstützung zuständiger Behörden. Eine Gemeinde versagt, wenn sie den äußeren Bestand der Ehe höher bewertet als Wahrheit, Gerechtigkeit und die Sicherheit der Betroffenen. Die Heiligkeit der Ehe darf niemals als Deckmantel dienen, unter dem schweres Unrecht verborgen bleibt.
Jesus beschreibt in Matthäus 18 einen Weg, auf dem Sünde zunächst persönlich angesprochen und bei fehlender Umkehr schrittweise vor weitere Zeugen und schließlich vor die Gemeinde gebracht wird. Dieses Vorgehen schützt sowohl vor vorschneller öffentlicher Anklage als auch vor dauerhafter Verheimlichung. Nicht jeder Ehekonflikt gehört vor die gesamte Gemeinschaft. Wo jedoch offener Ehebruch, bewusstes Verlassen oder beharrliche Misshandlung vorliegt, kann Schweigen die Sünde stärken und den Verletzten zusätzlich alleinlassen.
Gemeindliche Zucht verfolgt dabei nicht das Ziel, einen Menschen zu demütigen oder endgültig auszugrenzen. Paulus fordert in Galater 6, einen Gefallenen im Geist der Sanftmut wieder zurechtzubringen. Sanftmut bedeutet nicht Nachgiebigkeit gegenüber der Sünde, sondern eine Haltung, die Wahrheit ohne Selbstgerechtigkeit ausspricht. Wer zurechthilft, soll zugleich auf sich selbst achten, weil jeder Mensch auf Gottes Gnade angewiesen bleibt.
Wo ein Mensch seine Schuld hartnäckig leugnet und dennoch als treuer Christ behandelt werden möchte, darf die Gemeinde diesen Widerspruch nicht bestätigen. Paulus fordert die Korinther auf, offenkundige sexuelle Unmoral in ihrer Mitte nicht zu dulden. Seine strengen Worte richten sich nicht gegen Menschen, die ihre Sünde bekennen und Hilfe suchen, sondern gegen eine Haltung, die das Unrecht festhält und zugleich die Zugehörigkeit zu Christus beansprucht. Kirchliche Anerkennung kann fehlende Umkehr nicht ersetzen.
Zeigt sich dagegen aufrichtige Reue, muss die Gemeinde auch zur Wiederannahme bereit sein. In 2. Korinther 2 warnt Paulus davor, einen zurechtgewiesenen Menschen durch übermäßige Traurigkeit zu verschlingen. Nach erfolgter Umkehr sollten Vergebung, Trost und erneuerte Liebe sichtbar werden. Wer seine Sünde verlassen hat, darf nicht dauerhaft als Mensch zweiter Klasse behandelt werden, als sei das Opfer Christi für andere Verfehlungen ausreichend, für eheliches Versagen aber nicht.
Diese Wiederannahme bedeutet dennoch nicht, dass jede frühere Aufgabe oder Verantwortung sofort wieder übertragen werden muss. Vergebung, Gemeindemitgliedschaft, Vertrauen und geistliche Leitungsverantwortung sind nicht in jeder Hinsicht dasselbe. Vertrauen kann durch schweres Versagen beschädigt werden und braucht Zeit, bevor es wieder wachsen kann. Bei öffentlichen Diensten muss zusätzlich geprüft werden, ob das gegenwärtige Leben, der Ruf und die Fähigkeit, anderen ein glaubwürdiges Beispiel zu geben, den biblischen Anforderungen entsprechen.
Gerade in komplizierten Fällen sollte keine einzelne Führungsperson allein entscheiden. Eine sorgfältige Prüfung braucht Kenntnis der tatsächlichen Geschichte, getrennte Gespräche mit den Betroffenen und die Bereitschaft, widersprüchliche Aussagen nüchtern zu beurteilen. Gerüchte, einseitige Darstellungen und persönliche Sympathien dürfen keine Grundlage bilden. Wo die Schrift keine völlig eindeutige Antwort auf jede Einzelheit gibt, sollte die Gemeinde ihre Schlussfolgerung mit Demut formulieren und nicht mehr behaupten, als sich sicher erkennen lässt.
Die Gemeinde ist damit weder ein Gericht, das jede persönliche Zukunft festlegt, noch ein Ort, an dem Wahrheit aus Angst vor Konflikten verschwiegen wird. Sie soll Sünde benennen, Schwache schützen, Umkehr fördern und den Reuigen wieder aufrichten. Ihre Glaubwürdigkeit zeigt sich darin, dass sie Gottes Ordnung nicht preisgibt und zugleich den Weg zurück zu Christus offenhält. Gerade daraus ergibt sich eine weitere Frage: Wie sind Scheidung und Wiederheirat zu beurteilen, wenn ein Mensch eine geistliche Leitungs- oder Vorbildfunktion übernehmen soll?
Zurück: Darf auch der schuldige Ehepartner wieder heiraten? Weiter: Wiederheirat und geistliche Leitungsverantwortung
Wiederheirat und geistliche Leitungsverantwortung
1. Timotheus 3,1-13 – „1 Glaubwürdig ist das Wort: Wer nach einem Aufseheramt trachtet, der begehrt eine schöne Wirksamkeit. 2 Nun soll aber ein Aufseher untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, ehrbar, gastfrei, lehrtüchtig; 3 kein Trinker, kein Raufbold, sondern gelinde, nicht händelsüchtig, nicht habsüchtig; 4 einer, der seinem eigenen Hause wohl vorsteht und die Kinder mit aller Würde in Schranken häl…"
1. Timotheus 3,1-13 – „1 Glaubwürdig ist das Wort: Wer nach einem Aufseheramt trachtet, der begehrt eine schöne Wirksamkeit. 2 Nun soll aber ein Aufseher untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, besonnen, ehrbar, gastfrei, lehrtüchtig; 3 kein Trinker, kein Raufbold, sondern gelinde, nicht händelsüchtig, nicht habsüchtig; 4 einer, der seinem eigenen Hause wohl vorsteht und die Kinder mit aller Würde in Schranken häl…"
Titus 1,5-9 – „5 Deswegen ließ ich dich in Kreta zurück, damit du das Versäumte nachholen und in jeder Stadt Älteste einsetzen möchtest, wie ich dir befohlen habe: 6 wenn einer untadelig ist, eines Weibes Mann, gläubige Kinder hat, über die keine Klage wegen Liederlichkeit oder Ungehorsam vorliegt. 7 Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, ke…"
Jakobus 3,1 – „1 Werdet nicht in großer Zahl Lehrer, meine Brüder, da ihr wisset, daß wir ein strengeres Urteil empfangen!"
1. Petrus 5,2-3 – „2 Weidet die Herde Gottes bei euch, nicht gezwungen, sondern freiwillig, nicht aus schnöder Gewinnsucht, sondern aus Zuneigung, 3 nicht als Herrscher über die euch zugewiesenen [Seelen], sondern als Vorbilder der Herde!"
Wenn ein geschiedener oder wiederverheirateter Mensch geistliche Verantwortung übernehmen soll, entsteht eine zusätzliche Frage. Es geht dann nicht mehr nur darum, ob ihm vergeben wurde oder ob seine gegenwärtige Ehe bestehen darf. Geistliche Leitung verlangt nach dem Neuen Testament ein glaubwürdiges Leben, das anderen Orientierung gibt. Deshalb nennt Paulus für Aufseher und Diakone nicht nur geistliche Fähigkeiten, sondern ebenso Charakter, Selbstbeherrschung, Familienführung und einen guten Ruf.
Zu diesen Voraussetzungen gehört die Formulierung, ein Aufseher beziehungsweise Diakon solle „Mann einer Frau“ sein. Derselbe Grundgedanke erscheint in Titus 1. Der Ausdruck wurde unterschiedlich verstanden. Er kann nicht ohne Weiteres als allgemeines Verbot jeder zweiten Ehe nach dem Tod des Ehepartners gelesen werden, denn Paulus erlaubt und empfiehlt eine solche Wiederheirat an anderer Stelle. Ebenso wenig beschränkt er das Amt zwingend auf verheiratete Männer, da Ehelosigkeit in seinen Briefen nicht als geistlicher Mangel erscheint.
Der Ausdruck beschreibt seinem Zusammenhang nach vor allem eheliche Treue und moralische Unbescholtenheit. Ein Gemeindeleiter soll ein Mann sein, dessen Beziehung zu Frauen nicht von Untreue, wechselnden Bindungen oder sexueller Unordnung geprägt ist. Sein Leben soll erkennen lassen, dass er seiner Frau treu ist und die Ehe nicht leichtfertig behandelt. Die wörtliche Formulierung trägt den Gedanken eines „Ein-Frau-Mannes“: eines Menschen, dessen Charakter von ungeteilter ehelicher Treue bestimmt wird.
Damit ist jedoch nicht jede frühere Scheidung automatisch bedeutungslos. Wenn ein Mensch seine Ehe durch Ehebruch, gewaltsame Härte oder selbstsüchtiges Verlassen zerstört hat, betrifft dies unmittelbar Eigenschaften, die Paulus von einem Leiter verlangt. Die Frage lautet dann nicht nur, ob die Schuld vergeben wurde, sondern ob sein Leben heute als untadelig, besonnen, selbstbeherrscht und vorbildlich gelten kann. Vergebung kann augenblicklich zugesprochen werden; die Wiederherstellung eines beschädigten Rufes und nachgewiesener Vertrauenswürdigkeit braucht häufig eine längere Zeit.
Anders kann die Lage sein, wenn ein Mensch ohne eigenes maßgebliches Verschulden verlassen wurde oder der frühere Ehepartner durch sexuelle Untreue den Bund zerstörte. Die Tatsache einer Scheidung allein beweist noch keinen Mangel an Charakter oder geistlicher Reife. Ein unschuldig Betroffener darf nicht für die Entscheidung des anderen verantwortlich gemacht werden. Deshalb wäre es zu pauschal, jede geschiedene oder wiederverheiratete Person allein aufgrund ihres Familienstandes grundsätzlich und lebenslang von jeder geistlichen Aufgabe auszuschließen.
Zugleich gibt die Bibel niemandem einen Anspruch auf ein Leitungsamt. Paulus nennt den Dienst eine gute Aufgabe, stellt aber strenge Anforderungen, weil Leiter die Herde Gottes nicht nur durch Worte, sondern durch ihr Leben prägen. Jakobus warnt, dass Lehrer ein strengeres Urteil empfangen werden. Ein Mensch kann vollständig mit Gott versöhnt, in der Gemeinde angenommen und in vielen Bereichen wertvoll tätig sein, ohne deshalb für jede öffentliche Leitungsverantwortung geeignet zu sein. Die Gnade Gottes und die Auswahl für ein bestimmtes Amt dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Bei der Prüfung sollte deshalb die gesamte Geschichte betrachtet werden. Entscheidend sind die Ursachen der früheren Scheidung, der damalige Anteil der betreffenden Person, die Echtheit ihrer Umkehr, der heutige Umgang mit dem früheren Ehepartner, die Erfüllung bestehender Unterhalts- und Elternpflichten sowie die Stabilität der gegenwärtigen Ehe. Wer öffentlich von einem neuen Anfang spricht, aber frühere Verpflichtungen vernachlässigt, zeigt noch keine vollständige Wiederherstellung. Geistliche Reife zeigt sich gerade darin, wie ein Mensch mit den Folgen seiner Vergangenheit umgeht.
Auch die Wahrnehmung der Gemeinde besitzt Gewicht. Paulus verlangt von einem Aufseher einen guten Ruf bei denen außerhalb der Gemeinde. Ein öffentlich bekannter Ehebruch oder eine zerstörerische Scheidung kann die Glaubwürdigkeit eines Leitungsdienstes lange beeinträchtigen, selbst wenn aufrichtige Vergebung stattgefunden hat. Dabei darf die Gemeinde nicht nach bloßem Gerede urteilen. Dennoch muss sie bedenken, ob die Einsetzung eines Menschen das Vertrauen in Gottes Maßstäbe stärken oder berechtigte Zweifel und neue Verletzungen hervorrufen würde.
Eine solche Prüfung darf weder von persönlicher Nähe noch von dauerhafter Bestrafungsabsicht bestimmt werden. Manche Menschen werden nach einem ehelichen Versagen zu schnell wieder in öffentliche Verantwortung eingesetzt, weil ihre Begabungen gebraucht werden. Andere bleiben trotz jahrzehntelang erkennbarer Treue dauerhaft gebrandmarkt, als könne Gottes Gnade zwar die Schuld vergeben, aber niemals ein glaubwürdiges Leben hervorbringen. Beides verfehlt die biblische Ausgewogenheit. Der Maßstab ist nicht, ob die Vergangenheit vergessen wurde, sondern ob das gegenwärtige Leben die Voraussetzungen der Schrift sichtbar erfüllt.
Geistliche Leitung ist damit ein Bereich, in dem besondere Vorsicht gerechtfertigt ist, ohne dass aus Vorsicht eine allgemeine Verurteilung werden darf. Jeder Fall verlangt Wahrheit, Zeit, erkennbare Frucht und die nüchterne Prüfung durch geistlich reife Verantwortliche. Doch nicht nur Leiter stehen unter einem solchen Maßstab. Die Frage nach Scheidung und Wiederheirat berührt ebenso die Verantwortung gegenüber Kindern, dem früheren Ehepartner und den bleibenden Folgen eines zerbrochenen Bundes.
Zurück: Die Verantwortung der Gemeinde Weiter: Bleibende Verantwortung nach einer Scheidung
Bleibende Verantwortung nach einer Scheidung
1. Timotheus 5,8 – „8 Wenn aber jemand die Seinen, allermeist seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger als ein Ungläubiger."
1. Timotheus 5,8 – „8 Wenn aber jemand die Seinen, allermeist seine Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger als ein Ungläubiger."
Epheser 6,1-4 – „1 Ihr Kinder, seid gehorsam euren Eltern in dem Herrn; denn das ist billig. 2 «Ehre deinen Vater und deine Mutter», das ist das erste Gebot mit Verheißung: 3 «auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest auf Erden.» 4 Und ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn, sondern ziehet sie auf in der Zucht und Ermahnung des Herrn."
Römer 12,17-21 – „17 Vergeltet niemandem Böses mit Bösem! Befleißiget euch dessen, was in aller Menschen Augen edel ist! 18 Ist es möglich, soviel an euch liegt, so habt mit allen Menschen Frieden. 19 Rächet euch nicht selbst, ihr Lieben, sondern gebet Raum dem Zorne [Gottes]; denn es steht geschrieben: «Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr.» 20 Wenn nun deinen Feind hungert, so speise ihn; dür…"
Matthäus 5,23-24 – „23 Wenn du nun deine Gabe zum Altar bringst und daselbst eingedenk wirst, daß dein Bruder etwas wider dich habe, 24 so laß deine Gabe dort vor dem Altar und gehe zuvor hin und versöhne dich mit deinem Bruder und alsdann komm und opfere deine Gabe."
Eine Scheidung beendet das gemeinsame Eheleben, doch sie löscht nicht jede Verantwortung aus, die aus der früheren Verbindung entstanden ist. Besonders deutlich wird dies, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Vater und Mutter bleiben Eltern, auch wenn sie nicht mehr miteinander verheiratet sind oder inzwischen neue Familien gegründet haben. Die Bibel gestattet keinem Menschen, frühere Verpflichtungen einfach hinter sich zu lassen, nur weil ein neuer Lebensabschnitt begonnen hat.
Paulus erklärt, dass jemand, der für die Seinen und besonders für die Angehörigen seines Hauses nicht sorgt, den Glauben verleugnet und schlimmer als ein Ungläubiger handelt (1. Timotheus 5,8). Der unmittelbare Zusammenhang betrifft die Versorgung bedürftiger Familienangehöriger, doch der darin liegende Grundsatz gilt auch nach einer Trennung. Kinder benötigen weiterhin Nahrung, Schutz, Zeit, Erziehung und verlässliche Zuwendung. Unterhaltszahlungen können einen Teil dieser Verantwortung erfüllen, ersetzen aber nicht automatisch die persönliche Treue eines Vaters oder einer Mutter.
Kinder erleben die Scheidung ihrer Eltern gewöhnlich nicht nur als rechtliche Veränderung, sondern als Erschütterung ihrer bisherigen Lebensordnung. Sie können sich schuldig fühlen, Angst vor weiterem Verlust entwickeln oder hoffen, die Eltern doch noch zusammenbringen zu können. Erwachsene dürfen sie weder als Boten noch als Verbündete in ihren Konflikten benutzen. Wer das Kind gegen den anderen Elternteil beeinflusst, belastet es mit einem Streit, den es weder verursacht hat noch lösen kann.
Epheser 6 ruft Väter dazu auf, ihre Kinder nicht zum Zorn zu reizen, sondern sie in einer von Gottes Wahrheit geprägten Weise zu erziehen. Dieser Auftrag endet nicht an der Tür des früheren gemeinsamen Hauses. Auch nach der Scheidung sollte das Verhalten der Eltern den Kindern Verlässlichkeit, Gerechtigkeit und Achtung vermitteln. Dazu gehört, abgesprochene Zeiten einzuhalten, nicht durch Geschenke um ihre Zuneigung zu konkurrieren und den anderen Elternteil nicht vor ihnen herabzusetzen.
Das bedeutet nicht, dass schweres Fehlverhalten verschwiegen oder eine falsche Darstellung der Vergangenheit bestätigt werden muss. Kinder brauchen jedoch eine Wahrheit, die ihrem Alter entspricht und sie nicht in Einzelheiten hineinzieht, die sie seelisch überfordern. Zwischen ehrlicher Erklärung und zerstörerischer Bloßstellung besteht ein großer Unterschied. Wer den früheren Ehepartner schlechtmacht, trifft häufig zugleich einen Teil der Identität des Kindes, das mit beiden Eltern verbunden ist.
Auch gegenüber dem früheren Ehepartner können Pflichten fortbestehen. Dazu gehören gerechte finanzielle Regelungen, die Rückgabe von Eigentum, die Einhaltung getroffener Vereinbarungen und ein verantwortlicher Umgang mit gemeinsamen Angelegenheiten. Römer 12 fordert dazu auf, vor allen Menschen auf das Gute bedacht zu sein und sich nicht selbst zu rächen. Eine Scheidung gibt deshalb keine Freiheit zu bewusster Schädigung, Verleumdung oder der Verweigerung berechtigter Ansprüche.
Wo eigener Schaden verursacht wurde, gehört zur Umkehr der ernsthafte Versuch, ihn soweit möglich zu ordnen. Jesus verbindet in Matthäus 5 den Gottesdienst mit der Bereitschaft, gestörte Beziehungen nicht gleichgültig zu lassen. Nicht jede Verletzung kann vollständig wiedergutgemacht und nicht jede Aussöhnung erreicht werden. Dennoch sollte ein Christ prüfen, ob noch eine Entschuldigung, eine Korrektur falscher Aussagen oder die Erfüllung einer versäumten Pflicht notwendig ist.
Eine neue Ehe darf diese früheren Verantwortungen nicht verdrängen. Der neue Ehepartner sollte nicht verlangen, dass Kinder, Unterhaltspflichten oder notwendige Kontakte vollständig aus dem Leben verschwinden. Ebenso darf die frühere Familie nicht so viel Raum erhalten, dass die neue Ehe keine geschützte Gemeinschaft entwickeln kann. Weisheit besteht darin, klare Grenzen mit verlässlicher Verantwortung zu verbinden, ohne die eine Beziehung gegen die andere auszuspielen.
Besonders schwierig kann der Umgang mit einem feindseligen oder manipulativen früheren Ehepartner sein. Friedfertigkeit bedeutet nicht, jede Forderung zu erfüllen oder sich erneut kontrollieren zu lassen. Klare Absprachen, schriftliche Kommunikation und notwendige rechtliche Grenzen können angemessen sein. Entscheidend ist, dass Schutz nicht zur Rache und Abgrenzung nicht zur Verweigerung berechtigter Verantwortung wird.
An den bleibenden Verpflichtungen zeigt sich, ob ein Mensch seine Vergangenheit wirklich unter die Herrschaft Christi gestellt hat. Ein neuer Anfang besteht nicht darin, alte Folgen zu verdrängen, sondern ihnen nun in Wahrheit und Treue zu begegnen. Gerade dadurch kann selbst aus einer zerbrochenen Geschichte ein glaubwürdiges Zeugnis dafür entstehen, dass Gottes Gnade den Menschen nicht aus seiner Verantwortung entlässt, sondern ihn befähigt, ihr auf neue Weise gerecht zu werden.
Zurück: Wiederheirat und geistliche Leitungsverantwortung Weiter: Gewissen, Wahrheit und verantwortliche Entscheidung
Gewissen, Wahrheit und verantwortliche Entscheidung
Römer 14,10-12 – „10 Du aber, was richtest du deinen Bruder? Oder du, was verachtest du deinen Bruder? Wir werden alle vor dem Richterstuhl Christi erscheinen; 11 denn es steht geschrieben: «So wahr ich lebe, spricht der Herr, mir soll sich beugen jedes Knie, und jede Zunge wird Gott bekennen.» 12 So wird also ein jeglicher für sich selbst Gott Rechenschaft geben."
Römer 14,10-12 – „10 Du aber, was richtest du deinen Bruder? Oder du, was verachtest du deinen Bruder? Wir werden alle vor dem Richterstuhl Christi erscheinen; 11 denn es steht geschrieben: «So wahr ich lebe, spricht der Herr, mir soll sich beugen jedes Knie, und jede Zunge wird Gott bekennen.» 12 So wird also ein jeglicher für sich selbst Gott Rechenschaft geben."
Jakobus 1,5 – „5 Wenn aber jemandem unter euch Weisheit mangelt, so erbitte er sie von Gott, der allen gern und ohne Vorwurf gibt, so wird sie ihm gegeben werden."
Sprüche 11,14 – „14 Aus Mangel an Führung kommt ein Volk zu Fall; Heil aber ist in der Menge der Ratgeber."
Psalmen 139,23-24 – „23 Erforsche mich, o Gott, und erkenne mein Herz; prüfe mich und erkenne, wie ich es meine; 24 und siehe, ob ich auf bösem Wege bin, und leite mich auf ewigem Wege!"
Nicht jeder Fall von Scheidung und Wiederheirat lässt sich durch ein einziges sichtbares Merkmal abschließend beurteilen. Zwei Menschen können beide geschieden sein und dennoch eine völlig unterschiedliche Verantwortung vor Gott tragen. Bei dem einen wurde die Ehe durch fremde Untreue zerstört, während der andere selbst den Ehepartner verlassen hat, um eine neue Beziehung einzugehen. Deshalb verlangt eine gerechte Entscheidung mehr als die Frage, ob eine Scheidungsurkunde vorliegt oder wie viele Jahre seit der Trennung vergangen sind.
Am Anfang steht eine ehrliche Rekonstruktion der früheren Ehe. Was führte tatsächlich zur Trennung? Gab es sexuelle Untreue, endgültiges Verlassen, Gewalt oder eine eigenmächtige Scheidung ohne biblischen Grund? Welche Rolle spielte eine spätere Beziehung bereits vor dem rechtlichen Ende der Ehe? Solche Fragen dienen nicht dazu, alte Wunden unnötig zu öffnen, sondern verhindern, dass ein gewünschter Neuanfang auf einer geschönten Darstellung der Vergangenheit aufgebaut wird.
Dabei sollte ein Mensch nicht nur nach Belegen für die eigene Unschuld suchen. Das Herz besitzt die Fähigkeit, Schuld zu verkleinern, fremdes Versagen zu vergrößern und Entscheidungen im Nachhinein so zu erklären, dass sie unvermeidlich erscheinen. Davids Gebet „Erforsche mich, Gott, und erkenne mein Herz“ führt in eine andere Richtung. Es bittet nicht lediglich um Bestätigung, sondern um Aufdeckung dessen, was dem eigenen Blick verborgen geblieben ist.
Auch das persönliche Gewissen ist wichtig, aber nicht unfehlbar. Ein Gewissen kann empfindlich und von unbegründeter Schuld belastet sein; es kann ebenso durch wiederholte Rechtfertigung abgestumpft werden. Deshalb darf die innere Überzeugung nicht gegen klare Aussagen der Schrift gestellt werden. Frieden über eine Entscheidung beweist noch nicht, dass sie richtig ist, denn auch ein starker Wunsch kann sich wie Gewissheit anfühlen.
Jakobus verheißt Weisheit demjenigen, der Gott darum bittet. Diese Weisheit besteht jedoch nicht in einer geheimen Antwort, die den biblischen Maßstab ersetzt. Gott führt durch sein Wort, durch aufrichtige Selbstprüfung, durch erkennbare Tatsachen und durch den Rat geistlich reifer Menschen. Wer wirklich nach Gottes Willen fragt, muss bereit sein, auch eine Antwort anzunehmen, die den eigenen Plänen widerspricht.
Darum ist unabhängiger Rat besonders wertvoll. Menschen, die emotional oder persönlich von einer geplanten Wiederheirat profitieren, können die Lage selten völlig unbefangen beurteilen. Ebenso ungeeignet sind Ratgeber, die grundsätzlich jede zweite Ehe verurteilen oder nahezu jede Scheidung rechtfertigen. Benötigt werden Personen, die Gottes Ordnung ernst nehmen, die Betroffenen nicht vorschnell verurteilen und bereit sind, auch unbequeme Einzelheiten sorgfältig anzuhören.
Trotz aller Beratung bleibt die persönliche Verantwortung vor Gott bestehen. Paulus erinnert daran, dass jeder für sich selbst Rechenschaft geben wird. Weder eine kirchliche Zustimmung noch die Meinung eines Seelsorgers kann eine unrechtmäßige Verbindung vor Gott recht machen. Umgekehrt sollte ein Mensch, der nach sorgfältiger Prüfung biblisch frei ist, nicht dauerhaft durch die strengere Auffassung anderer in unbegründeter Verurteilung festgehalten werden.
Wo entscheidende Tatsachen ungeklärt bleiben, ist Zurückhaltung häufig der weisere Weg. Eine neue Ehe sollte nicht unter Zeitdruck, aus Angst vor dem Alleinsein oder wegen der Erwartung eines Partners geschlossen werden. Was als lebenslanger Bund gedacht ist, verdient eine Entscheidung, die auch dann Bestand hat, wenn starke Gefühle ruhiger geworden sind. Die Frage lautet letztlich nicht nur, ob sich eine Wiederheirat irgendwie begründen lässt, sondern ob sie mit einem wahrhaftigen Gewissen, unter der Autorität der Schrift und im Gehorsam gegenüber Christus eingegangen werden kann.
Zurück: Bleibende Verantwortung nach einer Scheidung Weiter: Wenn Scheidung und Wiederheirat vor der Bekehrung geschahen
Wenn Scheidung und Wiederheirat vor der Bekehrung geschahen
1. Korinther 6,9-11 – „9 Wisset ihr denn nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht ererben werden? Irret euch nicht: Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge, noch Knabenschänder, 10 weder Diebe noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Lästerer, noch Räuber werden das Reich Gottes ererben. 11 Und solche sind etliche von euch gewesen; aber ihr seid abgewaschen, ihr seid geheiligt, ihr sei…"
1. Korinther 6,9-11 – „9 Wisset ihr denn nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht ererben werden? Irret euch nicht: Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge, noch Knabenschänder, 10 weder Diebe noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Lästerer, noch Räuber werden das Reich Gottes ererben. 11 Und solche sind etliche von euch gewesen; aber ihr seid abgewaschen, ihr seid geheiligt, ihr sei…"
1. Korinther 7,17-24 – „17 Doch wie der Herr einem jeden zugeteilt hat, wie der Herr einen jeden berufen hat, so wandle er! Und so verordne ich es in allen Gemeinden. 18 Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so lasse er sich [von ihr] nicht wieder gewinnen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden. 19 Beschnitten sein ist nichts und unbeschnitten sein ist …"
2. Korinther 5,17 – „17 Darum, ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, es ist alles neu geworden!"
Apostelgeschichte 17,30 – „30 Nun hat zwar Gott die Zeiten der Unwissenheit übersehen, jetzt aber gebietet er allen Menschen allenthalben, Buße zu tun,"
Viele Menschen begegnen den biblischen Aussagen über Ehe erst, nachdem ihre eigene Lebensgeschichte bereits von Trennung, Scheidung oder einer neuen Ehe geprägt worden ist. Manche kannten Gottes Maßstab nicht, andere lebten ihm bewusst fern, und wieder andere handelten nach Vorstellungen, die in ihrem Umfeld selbstverständlich erschienen. Wenn sie später zu Christus finden, entsteht häufig die Sorge, ob ihre Vergangenheit sie dauerhaft von einem geordneten Leben mit Gott ausschließt. Das Evangelium antwortet darauf mit wirklicher Vergebung, ohne frühere Entscheidungen nachträglich für bedeutungslos zu erklären.
Paulus schrieb an Christen in Korinth, deren früheres Leben teilweise von sexueller Unmoral, Ehebruch und anderen schweren Sünden bestimmt gewesen war. Dennoch sagte er nicht, sie seien wegen ihrer Vergangenheit von Christus ausgeschlossen. Er erinnerte sie daran, dass sie abgewaschen, geheiligt und im Namen Jesu gerechtfertigt worden waren. Die Gemeinde bestand somit nicht aus Menschen ohne belastete Vorgeschichte, sondern aus Menschen, deren Schuld durch Christus gereinigt und deren Leben unter eine neue Herrschaft gestellt worden war.
Die Aussage, dass ein Mensch in Christus eine neue Schöpfung ist, bedeutet jedoch nicht, dass alle früheren Beziehungen und Verpflichtungen als nicht geschehen gelten. Die Bekehrung löscht die Schuld vor Gott, wenn sie aufrichtig bekannt wird, aber sie verwandelt nicht jede vergangene Entscheidung rückwirkend in einen richtigen Weg. Auch ein neugewordener Christ bleibt für seine Kinder verantwortlich, muss bestehende Versprechen achten und darf verursachten Schaden nicht einfach als Teil seines „alten Lebens“ abtun. Die Neuheit des Lebens zeigt sich gerade darin, wie er nun mit den Folgen der Vergangenheit umgeht.
Ist ein Mensch vor seiner Bekehrung unbiblisch geschieden worden und lebt seitdem unverheiratet, sollte die frühere Ehe nicht vorschnell als bedeutungslos betrachtet werden. Wenn der frühere Ehepartner ebenfalls unverheiratet ist, keine schützenden Gründe dagegensprechen und eine verantwortbare Möglichkeit zur Versöhnung besteht, verdient dieser Weg ernsthafte Prüfung. Die Hinwendung zu Christus schafft nicht automatisch Freiheit für eine neue Ehe, wenn die erste Verbindung möglicherweise noch wiederhergestellt werden könnte. Dennoch kann Versöhnung niemals einseitig erzwungen werden.
Anders liegt der Fall, wenn bereits vor der Bekehrung eine zweite Ehe geschlossen wurde. Die neue Geburt verpflichtet den Menschen nicht dazu, den jetzigen Ehepartner zu verlassen und dadurch eine weitere Familie zu zerbrechen. Vielmehr soll er seine frühere Schuld bekennen und die nun bestehende Ehe in Treue, Reinheit und Verantwortung führen. Der gegenwärtige Ehepartner darf nicht für Entscheidungen bestraft werden, die vor der gemeinsamen Erkenntnis des Evangeliums getroffen wurden.
Paulus gibt in 1. Korinther 7 den wiederkehrenden Grundsatz, dass ein Mensch nach seiner Berufung nicht jede bestehende Lebensordnung auflösen soll. Ein ungläubiger Ehepartner soll nicht verlassen, ein gesellschaftlicher Stand nicht aus geistlichem Übereifer gewaltsam beseitigt und eine bestehende Verantwortung nicht einfach abgeschüttelt werden. Dieser Grundsatz erklärt nicht jeden Sonderfall, zeigt aber die Richtung: Das Evangelium ruft einen Menschen nicht dazu, durch neue Treuebrüche seine Vergangenheit berichtigen zu wollen. Es lehrt ihn, von nun an unter Gottes Herrschaft treu zu leben.
Auch die Unwissenheit vor der Bekehrung macht das frühere Handeln nicht grundsätzlich schuldlos. Paulus sagt in Apostelgeschichte 17, dass Gott über Zeiten der Unwissenheit hinweggesehen habe und nun alle Menschen zur Umkehr rufe. Damit wird weder behauptet, Unwissenheit mache jede Handlung richtig, noch dass Gott Menschen unabhängig von ihrer Erkenntnis gleich beurteilt. Er kennt das Maß an Licht, Verantwortung und bewusster Entscheidung, das jedem Menschen gegeben war.
Deshalb sollte ein Christ seine Vergangenheit weder beschönigen noch ständig unter ihrer Verurteilung leben. Wer immer wieder versucht, durch Selbstanklage für eine längst bekannte Sünde zu bezahlen, vertraut letztlich nicht vollständig auf die Genügsamkeit des Opfers Christi. Biblische Reue führt zum Bekenntnis, zur Annahme der Vergebung und zu einem veränderten Leben. Sie bleibt demütig, aber sie verwechselt Demut nicht mit endloser Hoffnungslosigkeit.
Die Gemeinde sollte Menschen mit einer belasteten Ehegeschichte daher nicht zuerst nach ihrem früheren Familienstand beurteilen. Entscheidend ist, ob sie heute in Wahrheit leben, ihre Verantwortung erfüllen und die Herrschaft Christi anerkennen. Vergangene Sünde kann bestimmte Folgen für Vertrauen und Leitungsverantwortung besitzen, doch sie macht einen Menschen nicht zu einem Christen zweiter Klasse. Wo Christus gereinigt hat, darf die Gemeinde nicht so handeln, als sei seine Gnade unzureichend.
Eine Bekehrung beginnt somit keinen geschichtslosen Zustand. Sie nimmt die Vergangenheit ernst, aber sie stellt sie unter das Kreuz. Der Mensch kann nicht zurückgehen und jede frühere Entscheidung neu treffen, doch er kann heute aufhören, denselben Weg fortzusetzen. Gerade darin zeigt sich die Kraft des Evangeliums: Es verspricht nicht, dass alle Folgen verschwinden, sondern dass selbst eine zerbrochene Lebensgeschichte von nun an in Wahrheit, Treue und Hoffnung weitergeführt werden kann.
Zurück: Gewissen, Wahrheit und verantwortliche Entscheidung Weiter: Zusammenfassung und Gebet
Zusammenfassung und Gebet
Die biblische Lehre über Wiederheirat beginnt nicht bei der Suche nach einer Ausnahme, sondern bei der Heiligkeit des Ehebundes. Gott verbindet Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft, die auf Treue, Ausschließlichkeit und Dauer angelegt ist. Deshalb kann eine Ehe nicht allein danach beurteilt werden, ob Gefühle noch vorhanden sind oder eine staatliche Scheidung ausgesprochen wurde. Was Gott als Bund eingesetzt hat, darf der Mensch nicht aus Bequemlichkeit, Selbstverwirklichung oder wegen einer neuen Liebe beiseiteschieben.
Gerade diese hohe Sicht der Ehe erklärt die ernsten Worte Jesu. Wer seinen Ehepartner ohne biblisch tragfähigen Grund entlässt und einen anderen heiratet, behandelt den ersten Bund so, als hätte er vor Gott keine bleibende Bedeutung. Die neue Eheschließung wird dann nicht allein durch ihre rechtliche Anerkennung zu einem richtigen Weg. Jesus nennt sie Ehebruch, weil eine bestehende Treueverpflichtung zugunsten einer anderen Verbindung verletzt wird. Seine Worte schützen damit besonders den Menschen, der nicht wie ein austauschbarer Teil des Lebens fortgeschickt werden darf.
Die Schrift kennt dennoch nicht nur einen einzigen Verlauf zerbrochener Ehen. Der Tod des Ehepartners beendet die eheliche Bindung eindeutig und gibt Freiheit zu einer neuen Ehe im Herrn. Sexuelle Untreue verletzt den Bund in einer Weise, durch die der unschuldige Ehepartner die Möglichkeit erhält, sich zu trennen und nach überzeugender Auslegung der Worte Jesu auch neu zu heiraten. Beim endgültigen Verlassenwerden durch einen ungläubigen Partner erklärt Paulus den Gläubigen für nicht versklavt; ob diese Aussage in jedem Fall zugleich eine ausdrückliche Freiheit zur Wiederheirat enthält, wird unterschiedlich beurteilt und sollte nicht mit größerer Gewissheit behauptet werden, als der Text selbst erlaubt.
Damit bleibt eine notwendige Unterscheidung bestehen: Eine Trennung kann berechtigt oder sogar zum Schutz unvermeidlich sein, ohne dass dadurch bereits jede Frage einer neuen Ehe beantwortet wäre. Niemand ist verpflichtet, sich oder seine Kinder Gewalt, schwerem Missbrauch oder ernsthafter Gefährdung auszusetzen. Gottes Ruf zur ehelichen Treue darf niemals dazu benutzt werden, Unrecht zu verbergen und den Verletzten schutzlos an den Täter zu binden. Zugleich sollte eine berechtigte Schutztrennung nicht vorschnell in eine neue romantische Bindung übergehen, solange die Freiheit dazu vor Gott nicht geklärt ist.
Bei jeder Beurteilung muss die Wahrheit über die frühere Ehe ans Licht kommen. Nicht alle Geschiedenen tragen dieselbe Verantwortung, und nicht jeder, der verlassen wurde, war ohne Anteil an der Entwicklung. Gott kennt offene Taten, verborgene Untreue, ausgeübten Druck, verweigerte Verantwortung und die Beweggründe, die Menschen voreinander verbergen können. Eine gerechte Prüfung sucht deshalb weder krampfhaft nach einem Schuldigen noch verteilt sie die Verantwortung automatisch zu gleichen Teilen. Sie fragt aufrichtig, was geschehen ist, welche Möglichkeiten bestanden und welcher Weg heute dem Wort Gottes entspricht.
Wo Schuld vorliegt, öffnet das Evangelium einen wirklichen Weg der Umkehr. Ehebruch, treuloses Verlassen und unrechtmäßige Wiederheirat sind schwere Sünden, aber keine Sünden, die das Opfer Christi nicht reinigen könnte. Wer seine Schuld bekennt und sich Christus übergibt, darf Vergebung empfangen und muss nicht lebenslang versuchen, durch Selbstanklage für seine Vergangenheit zu bezahlen. Diese Gnade erklärt das Unrecht nicht für richtig; sie befreit den Menschen von seiner Herrschaft und ruft ihn in ein Leben, das nun von Wahrheit, Reinheit und Treue bestimmt wird.
Sind nach einer verfehlten Scheidung bereits eine neue Ehe und neue Verpflichtungen entstanden, lässt sich die Vergangenheit nicht durch eine weitere Zerstörung ungeschehen machen. Aufrichtige Umkehr besteht gewöhnlich nicht darin, auch den jetzigen Ehepartner zu verlassen, sondern die frühere Schuld anzuerkennen und die bestehende Verantwortung fortan in Treue zu tragen. Kinder, Versprechen und Schutzpflichten dürfen nicht zu Opfern des Versuchs werden, eine frühere Entscheidung nachträglich zu korrigieren. Gottes Gnade führt den Menschen nicht in eine endlose Reihe gebrochener Bünde, sondern lehrt ihn, von seinem heutigen Standpunkt aus gehorsam weiterzugehen.
Eine erlaubte Wiederheirat sollte dennoch niemals nur als persönliches Recht betrachtet werden. Sie soll „im Herrn“ geschehen: mit einem Menschen, der Christus wirklich folgen will, nach ehrlicher Aufarbeitung der Vergangenheit und ohne ungeklärte Bindungen zu verdrängen. Eine zweite Ehe heilt nicht automatisch die Wunden der ersten. Wer erneut heiratet, braucht nicht nur einen neuen Partner, sondern häufig auch ein erneuertes Verständnis von Treue, Konflikt, Vergebung und eigener Verantwortung.
Die Gemeinde soll in diesen Fragen weder Gottes Maßstab abschwächen noch Menschen auf ihre schlimmste Entscheidung reduzieren. Sie muss Verletzte schützen, offenkundige Sünde benennen, Umkehr fördern und den Reuigen wieder aufrichten. Dabei darf sie nicht behaupten, jede denkbare Lebensgeschichte mit einer einfachen Regel vollständig erfassen zu können. Wo die Schrift eindeutig spricht, soll sie klar bleiben; wo eine Schlussfolgerung notwendig, aber nicht ausdrücklich ausgesprochen ist, braucht sie Demut und Zurückhaltung.
Am Ende steht nicht die Vorstellung, dass nur Menschen mit einer unbeschädigten Lebensgeschichte von Gott angenommen werden könnten. Die Bibel führt vielmehr zu Christus, der Sünde beim Namen nennt und dennoch den Sünder nicht preisgibt. Er bestätigt die Heiligkeit des Ehebundes, trägt aber zugleich die Schuld derer, die an diesem Bund schuldig geworden sind. Unter seiner Gnade kann Vergangenes vergeben, Gegenwärtiges geordnet und der weitere Weg in neuer Treue gegangen werden. Die Hoffnung liegt deshalb weder in einer ersten noch in einer zweiten Ehe, sondern in dem Erlöser, dessen Bundestreue auch dort bestehen bleibt, wo menschliche Treue versagt hat.
Zurück: Wenn Scheidung und Wiederheirat vor der Bekehrung geschahen