3. Mose 6
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
30 Verse – der vollständige Kapiteltext:
- 1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
- 2 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem Herrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht,
- 3 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut;
- 4 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,
- 5 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
- 6 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
- 7 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.
- 8 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
- 9 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Das Brandopfer soll brennen auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis an den Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden.
- 10 Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinenen Beinkleider an seinen Leib und soll die Asche aufheben, die das Feuer auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten.
- 11 und soll seine Kleider darnach ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte.
- 12 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und obendarauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer darauf anzünden.
- 13 Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen.
- 14 Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar.
- 15 Es soll einer abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN.
- 16 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
- 17 Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer.
- 18 Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: es soll sie niemand anrühren, er sei den geweiht.
- 19 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
- 20 Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
- 21 In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem HERRN.
- 22 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem HERRN ganz verbrannt werden;
- 23 denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.
- 24 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
- 25 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN; das ist ein Hochheiliges.
- 26 Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
- 27 Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.
- 28 Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
- 29 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges.
- 30 Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.
Kapitelüberblick
Unrecht gegenüber einem anderen Menschen betrifft auch die Beziehung zu Gott. Mit dieser Aussage beginnt 3. Mose 6. Wer fremdes Eigentum durch Betrug, Raub oder falsche Aussagen an sich gebracht hat, muss den entstandenen Schaden ersetzen und einen zusätzlichen fünften Teil hinzufügen. Anschließend soll er das vorgeschriebene Schuldopfer darbringen. Der Priester erwirkt für ihn Sühnung, und Gott sagt ausdrücklich Vergebung zu. Damit wird deutlich, dass die Verantwortung gegenüber dem Geschädigten und die Versöhnung mit Gott zusammengehören.
Danach richtet sich der Blick auf den täglichen Dienst am Heiligtum. Das Feuer auf dem Brandopferaltar soll beständig brennen, während die Priester für das Holz, die Opfer und den sorgfältigen Umgang mit der Asche verantwortlich sind. Weitere Vorschriften regeln die Darbringung der Speisopfer. Dabei wird zwischen den Gaben des Volkes, von denen die Priester einen festgelegten Anteil essen dürfen, und den eigenen Speisopfern der Priester unterschieden, die vollständig verbrannt werden müssen.
Abschließend beschreibt Gott den Umgang mit den Sündopfern. Er bestimmt, welche Priester davon essen dürfen, wie mit dem Blut und den verwendeten Gefäßen umzugehen ist und weshalb bestimmte Opferkörper vollständig verbrannt werden müssen. Alle diese Anweisungen zeigen, dass der Gottesdienst Israels einer festen Ordnung unterstand. Der Umgang mit Schuld, die Darbringung der Opfer und die Verantwortung der Priester sollten Gottes Heiligkeit achten und seinen Anweisungen entsprechen.
Einführung
Im Mittelpunkt des israelitischen Gottesdienstes stand die Stiftshütte, das Heiligtum, das Gott während der Wüstenwanderung errichten ließ. Hier sollte Israel lernen, was es bedeutet, in der Gegenwart eines heiligen Gottes zu leben. Die Stiftshütte war nicht einfach ein gewöhnlicher Versammlungsort. Ihre Einrichtung, die Opferhandlungen und der Dienst der Priester waren durch göttliche Anweisungen geregelt. Mose hatte diese Vorschriften empfangen und sollte sie an Aaron und seine Söhne weitergeben, die für den Priesterdienst bestimmt waren.
Die bisherigen Kapitel des dritten Mosebuches haben vor allem erklärt, welche Opfer die Israeliten bringen sollten und wie ihre Darbringung erfolgte. Nun wird die Ordnung aus der Sicht des priesterlichen Dienstes weiter entfaltet. Denn mit der Übergabe einer Opfergabe war die Handlung noch nicht abgeschlossen. Die Priester mussten das Opfer nach seinen jeweiligen Vorschriften behandeln, bestimmte Teile auf dem Altar verbrennen und andere an den dafür vorgesehenen Orten aufbewahren oder verzehren. Auch die Reinigung von Geräten, der Wechsel der Kleidung und der Umgang mit den Überresten eines Opfers gehörten zu ihren Aufgaben. So wird verständlich, weshalb Gott selbst für Tätigkeiten genaue Anweisungen gab, die auf den ersten Blick wie gewöhnliche Arbeiten erscheinen konnten.
Eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis dieses Kapitels ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Opferarten. Das Brandopfer, das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer besaßen jeweils eigene Vorschriften. Auch wenn einzelne Handlungen oder verwendete Materialien einander ähnelten, bedeutete das nicht, dass sämtliche Opfer denselben Zweck erfüllten. Besonders bei den Speisopfern und Sündopfern wird deutlich, dass ihre Behandlung davon abhing, wer die Opfergabe darbrachte und welche Handlung Gott für sie angeordnet hatte. Deshalb durfte beispielsweise ein Priester nicht von jeder Opfergabe essen, nur weil ihm bei anderen Opfern ein bestimmter Anteil zustand.
Hinzu kommt die besondere Bedeutung der Heiligkeit. Im Alltag bedeutet dieses Wort häufig, dass jemand Gott besonders nahe ist oder ein Leben nach seinem Willen führt. In den Opfergesetzen bezeichnet es jedoch auch den besonderen Status von Menschen, Orten und Gegenständen, die Gott für seinen Dienst ausgesondert hatte. Wenn eine Opfergabe als hochheilig bezeichnet wurde, unterlag ihr Umgang bestimmten Einschränkungen. Nicht jeder durfte sie berühren oder davon essen, und manche Handlungen mussten ausschließlich an heiliger Stätte erfolgen. Diese Vorschriften beschreiben zunächst die Ordnung des israelitischen Heiligtums. Sie dürfen deshalb nicht ohne Weiteres als unmittelbare Regeln für den christlichen Gottesdienst verstanden werden.
Für die folgenden Erklärungen gilt die Kapiteleinteilung mit 30 Versen. In anderen Bibelausgaben werden die ersten sieben Verse bereits zum fünften Kapitel gerechnet. Der Inhalt bleibt davon unberührt. Die Anweisungen über das Schuldopfer bilden den Übergang von den zuvor behandelten Verfehlungen zu den weiteren Vorschriften für den Dienst am Altar. Danach beginnt eine zusammenhängende Unterweisung darüber, wie Aaron und seine Söhne die verschiedenen Opfer zu behandeln hatten.
Damit eröffnet das Kapitel einen genaueren Einblick in die Verantwortung der Priester. Ihr Dienst bestand nicht nur aus sichtbaren Opferhandlungen vor der versammelten Gemeinde. Auch die wiederkehrenden Arbeiten und die Beachtung scheinbar kleiner Einzelheiten gehörten zu dem Auftrag, den Gott ihnen anvertraut hatte. Gerade darin wird deutlich, wie ernst die Begegnung mit dem Heiligen genommen wurde. Die folgenden Verse zeigen, welche Bedeutung Gott der Ordnung seines Dienstes gab und wie diese Anweisungen dazu beitrugen, den Unterschied zwischen dem Heiligen und dem Gewöhnlichen innerhalb Israels zu bewahren.
3. Mose 6,1–3
Betrug, Unterschlagung und falsche Eide: Wenn Unrecht am Nächsten zur Schuld vor Gott wird
Wer einem anderen Menschen bewusst Unrecht zufügt, verletzt damit nicht nur dessen Rechte. Er handelt zugleich gegen den Willen Gottes, der Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und den Schutz fremden Eigentums geboten hat. Mit diesem Gedanken beginnt das sechste Kapitel des dritten Mosebuches. Gott nennt verschiedene Situationen, in denen ein Mensch das Vertrauen seines Nächsten missbraucht, fremdes Eigentum widerrechtlich an sich bringt oder eine Lüge benutzt, um sein Verhalten zu verbergen. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Gott solche Handlungen ausdrücklich als eine Verfehlung gegen ihn selbst bezeichnet. Damit zeigt sich, wie eng die Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen mit der Verantwortung vor Gott verbunden ist.
Vers 1 leitet die neue Anweisung mit den Worten ein, dass der HERR zu Mose spricht. Die folgenden Vorschriften stammen damit nicht lediglich aus menschlichen Überlegungen darüber, wie Streitigkeiten innerhalb einer Gemeinschaft geregelt werden sollten. Sie gehören zu der Ordnung, die Gott seinem Volk gegeben hatte. Israel sollte lernen, dass seine Gebote nicht nur den Gottesdienst am Heiligtum betrafen. Auch der Umgang mit fremdem Besitz, anvertrauten Dingen und der Wahrheit stand unter seinem Willen. Die Frage, ob ein Mensch Gott treu war, ließ sich deshalb nicht von seinem Verhalten gegenüber anderen Menschen trennen.
In Vers 2 beschreibt Gott zunächst jemanden, der seinem Nächsten etwas ableugnet, das ihm anvertraut worden ist. Dabei konnte es sich um einen Gegenstand handeln, den der Eigentümer vorübergehend zur Aufbewahrung überlassen hatte. Solche Vereinbarungen beruhten darauf, dass der Empfänger den Besitz eines anderen respektierte und ihn entsprechend der getroffenen Abmachung wieder herausgab. Wenn er später behauptete, den Gegenstand niemals erhalten zu haben, verletzte er dieses Vertrauen. Er behielt nicht nur etwas zurück, das ihm nicht gehörte, sondern versuchte zugleich, den rechtmäßigen Eigentümer durch eine unwahre Aussage um seinen Anspruch zu bringen.
Der Text nennt außerdem Dinge, die einem Menschen zu treuen Händen übergeben worden waren. Die hebräischen Ausdrücke können verschiedene Formen anvertrauten oder hinterlegten Besitzes bezeichnen. Welche rechtliche Vereinbarung im Einzelnen vorlag, wird nicht vollständig erläutert. Entscheidend ist jedoch, dass der betreffende Mensch den Gegenstand nicht als uneingeschränktes eigenes Eigentum erhalten hatte. Seine Verantwortung bestand darin, mit dem Besitz nach der vereinbarten Bestimmung umzugehen. Das Unrecht entstand, als er diese Verpflichtung missachtete und den berechtigten Anspruch des Eigentümers zurückwies.
Damit berührt die Vorschrift eine besondere Form der Untreue. Ein Mensch kann das Vertrauen eines anderen missbrauchen, ohne ihm etwas gewaltsam wegzunehmen. Es genügt, dass er eine ihm überlassene Sache bewusst zurückhält und anschließend die Wahrheit darüber leugnet. Gerade weil der ursprüngliche Besitzwechsel rechtmäßig geschehen sein konnte, war die spätere Täuschung besonders schwer zu erkennen. Der Eigentümer hatte den Gegenstand freiwillig übergeben und musste darauf vertrauen, dass die getroffene Vereinbarung eingehalten wurde. Gott macht deutlich, dass ein solcher Vertrauensbruch nicht dadurch gerechtfertigt wird, dass der Täter den Gegenstand bereits in seinen Händen hatte.
Anschließend nennt Vers 2 den Raub und die unrechtmäßige Aneignung fremden Eigentums. Hier geht es nicht mehr nur um einen zunächst anvertrauten Gegenstand, sondern um Besitz, den jemand durch Gewalt, Druck oder eine andere Form des Unrechts an sich gebracht hat. Die unterschiedlichen Begriffe beschreiben verschiedene Möglichkeiten, einem Menschen etwas wegzunehmen oder ihn um sein Eigentum zu bringen. Während beim Missbrauch anvertrauten Besitzes die Täuschung im Vordergrund steht, kann beim Raub bereits die Art der Wegnahme offensichtlich ungerecht sein. In beiden Fällen bleibt der grundlegende Sachverhalt derselbe: Ein Mensch verfügt über etwas, das einem anderen rechtmäßig zusteht.
Bereits die Zehn Gebote untersagen ausdrücklich den Diebstahl (2. Mose 20,15). Die hier beschriebenen Fälle zeigen, wie weit dieses Gebot in das tägliche Zusammenleben hineinreicht. Nicht nur die heimliche Wegnahme eines Gegenstandes ist von Bedeutung. Auch die Unterschlagung anvertrauter Güter oder das Ausnutzen einer fremden Schwäche können die Rechte eines Menschen verletzen. Damit wird das Eigentumsgebot nicht auf einen einzigen äußeren Vorgang beschränkt. Es schützt den berechtigten Besitz und verlangt, dass Menschen die ihnen übertragenen Verpflichtungen zuverlässig erfüllen.
Mit Vers 3 kommt eine weitere Situation hinzu. Ein Mensch findet einen verlorenen Gegenstand und behauptet anschließend, nichts gefunden zu haben. Das Finden selbst ist noch keine Verfehlung. Ein Gegenstand kann unbeabsichtigt verloren gehen und von jemand anderem entdeckt werden, ohne dass dadurch bereits Unrecht entsteht. Die Schuld beginnt dort, wo der Finder die Rechte des ursprünglichen Eigentümers missachtet und den Fund bewusst ableugnet. Gott macht damit deutlich, dass ein verlorener Gegenstand nicht einfach dadurch zu rechtmäßigem Eigentum des Finders wird, dass dieser ihn an sich nehmen konnte.
Eine passende Ergänzung findet sich in 5. Mose 22,1–3. Dort wird den Israeliten geboten, verlorene Tiere und andere Gegenstände ihres Bruders nicht einfach unbeachtet zu lassen. Sie sollten das Eigentum zurückbringen oder aufbewahren, bis eine Rückgabe möglich war. Diese Vorschrift verdeutlicht die Verantwortung, die mit dem Auffinden fremden Besitzes verbunden war. Wer etwas fand, erhielt dadurch nicht automatisch das Recht, es für sich zu behalten. Vielmehr sollte er nach Möglichkeit dazu beitragen, dass der Eigentümer seine Sache zurückbekam. Die Anweisung aus 3. Mose 6 behandelt nun den Fall, in dem jemand gerade diese Verantwortung missachtet und seine Täuschung durch eine Lüge absichert.
Besonders ernst wird die Angelegenheit durch den zusätzlich erwähnten falschen Eid. Ein Eid war im alten Israel eine feierliche Bekräftigung einer Aussage. Wer bewusst falsch schwor, benutzte diese besondere Form der Versicherung, um einer Unwahrheit Glaubwürdigkeit zu verleihen. Damit versuchte er nicht nur, sein ursprüngliches Unrecht zu verbergen. Er missbrauchte zugleich eine Verpflichtung, die mit der Wahrheit und der Verantwortung vor Gott verbunden war. Deshalb hatte Gott bereits in 3. Mose 19,12 verboten, bei seinem Namen falsch zu schwören und dadurch seinen Namen zu entheiligen.
Dabei ist wichtig, die verschiedenen Beispiele nicht zu einer einzigen Handlungskette zusammenzufassen. Der Text beschreibt mehrere mögliche Verfehlungen. Nicht jeder Täter musste zunächst einen Gegenstand anvertraut bekommen, anschließend einen Raub begehen, etwas Verlorenes finden und schließlich darüber falsch schwören. Vielmehr werden unterschiedliche Situationen genannt, in denen ein Mensch seinen Nächsten schädigen und seine Schuld durch unwahre Aussagen verdecken konnte. Die Aufzählung macht sichtbar, wie vielfältig Unrecht im täglichen Leben auftreten kann. Gemeinsamer Ausgangspunkt ist der bewusste Missbrauch fremder Rechte und die damit verbundene Untreue.
Ein besonders wichtiger Ausdruck steht bereits am Anfang von Vers 2. Gott erklärt, dass der Mensch durch dieses Verhalten sündigt und sich an ihm selbst vergeht. Im Hebräischen begegnet hier ein Wort, das Untreue oder den Bruch einer bestehenden Verpflichtung bezeichnen kann. Es wird auch in Zusammenhängen verwendet, in denen Menschen gegen etwas handeln, das Gott besonders vorbehalten ist. Hier richtet sich die Verfehlung unmittelbar gegen den Nächsten, wird aber zugleich als Untreue gegenüber dem HERRN bezeichnet. Die Formulierung zeigt, dass Gott die zwischenmenschliche Gerechtigkeit nicht als einen Bereich betrachtet, der mit seiner eigenen Heiligkeit nichts zu tun hätte.
Diese Verbindung wird auch an anderen Stellen der Bibel deutlich. In 3. Mose 19,11 verbietet Gott das Stehlen, Betrügen und Belügen untereinander. Unmittelbar danach folgt das Verbot, bei seinem Namen falsch zu schwören. Die Gebote über den Umgang mit dem Nächsten und die Ehrfurcht vor Gott stehen somit direkt nebeneinander. Noch weiter führt 3. Mose 19,18 mit der Anweisung, den Nächsten zu lieben wie sich selbst. Diese Gebote zeigen, dass der Wille Gottes nicht allein in religiösen Handlungen besteht. Er verlangt auch einen verantwortlichen und gerechten Umgang mit den Menschen, mit denen wir zusammenleben.
Im Neuen Testament greift Jesus diesen Zusammenhang auf, als er nach dem größten Gebot gefragt wird. Er nennt die Liebe zu Gott und verbindet sie unmittelbar mit der Liebe zum Nächsten (Matthäus 22,37–40). Die beiden Gebote werden dabei nicht miteinander verwechselt, aber sie lassen sich auch nicht voneinander trennen. Wer behauptet, Gott zu lieben, zugleich aber bewusst die Rechte seines Mitmenschen missachtet, handelt gegen den Willen dessen, den er zu ehren vorgibt. Eine besonders deutliche Ergänzung findet sich in 1. Johannes 4,20. Dort erklärt Johannes, dass die behauptete Liebe zu Gott unglaubwürdig ist, wenn ein Mensch seinen Bruder hasst. Auch wenn Johannes in diesem Vers nicht unmittelbar über Eigentumsdelikte spricht, bestätigt er den grundlegenden Zusammenhang zwischen der Beziehung zu Gott und dem Verhalten gegenüber anderen Menschen.
Für das Verständnis dieser ersten drei Verse ist außerdem die Unterscheidung zu den vorhergehenden Opfergesetzen wichtig. In 3. Mose 4 und 5 wurden mehrfach Verfehlungen behandelt, die aus Unwissenheit oder ohne bewusste Auflehnung geschehen waren. Nun begegnen uns Handlungen, bei denen die Täuschung selbst ausdrücklich beschrieben wird. Wer einen anvertrauten Gegenstand bewusst ableugnet oder einen falschen Eid ablegt, weiß zumindest, dass seine Aussage nicht der Wahrheit entspricht. Deshalb dürfen diese Fälle nicht einfach als gewöhnliche Versehen dargestellt werden. Die Bibel kennt jedoch auch einen Unterschied zwischen einer bewusst begangenen einzelnen Verfehlung und einer verhärteten, trotzigen Auflehnung gegen Gott. Diese Unterscheidung wird besonders beim Vergleich mit 4. Mose 15,30–31 wichtig.
Gerade deshalb ist der weitere Verlauf des Kapitels bemerkenswert. Gott beschreibt nicht nur das begangene Unrecht, sondern eröffnet auch für die genannten Verfehlungen einen geregelten Weg zur Wiedergutmachung und Sühnung. Die Möglichkeit der Vergebung bedeutet allerdings nicht, dass die Täuschung dadurch unbedeutend würde. Im Gegenteil: Erst weil der entstandene Schaden ernst genommen wird, werden in den folgenden Versen konkrete Schritte verlangt, durch die der Geschädigte wieder zu seinem Recht kommen soll. Der Mensch darf seine Schuld nicht einfach mit religiösen Worten überdecken, während er zugleich den fremden Besitz zurückbehält.
So zeigen die ersten drei Verse, dass Gott die Wahrhaftigkeit und das Vertrauen zwischen Menschen schützt. Ein Gegenstand, der zur Aufbewahrung übergeben wurde, bleibt Eigentum dessen, dem er gehört. Eine verlorene Sache darf nicht durch eine Lüge zum eigenen Besitz gemacht werden. Auch ein feierlicher Eid darf niemals dazu benutzt werden, bewusstes Unrecht zu verbergen. Wer solche Grenzen überschreitet, verletzt nicht nur menschliche Rechte, sondern handelt zugleich gegen Gottes Willen. Die folgenden Verse erklären deshalb, was geschehen muss, wenn der Täter seine Schuld erkennt: Das verursachte Unrecht soll nicht lediglich eingestanden, sondern nach der göttlichen Anweisung auch wiedergutgemacht werden.
3. Mose 6,4–5
Wiedergutmachung: Warum die Rückgabe des Eigentums zur Verantwortung gehört
Eine begangene Verfehlung lässt sich nicht dadurch ungeschehen machen, dass ein Mensch sie bereut. Besonders deutlich wird das, wenn durch sein Verhalten ein anderer Mensch geschädigt wurde. Das fremde Eigentum bleibt verloren, solange es nicht zurückgegeben wird. Auch ein aufrichtiges Schuldeingeständnis verändert zunächst nichts daran, dass der rechtmäßige Besitzer einen Schaden erlitten hat. Deshalb verlangt Gott in den Versen 4 und 5 mehr als die bloße Anerkennung des Unrechts. Der Schuldige soll zurückgeben, was er sich widerrechtlich angeeignet hat, und einen zusätzlichen fünften Teil hinzufügen. Damit wird die Verantwortung gegenüber dem Geschädigten zu einem ausdrücklichen Bestandteil der göttlichen Anweisung.
Vers 4 greift die zuvor beschriebenen Verfehlungen erneut auf. Wer etwas geraubt, durch Betrug an sich gebracht, als anvertrautes Gut zurückbehalten oder als verlorenen Gegenstand gefunden und unterschlagen hat, muss es wiedergeben. Die wiederholte Aufzählung macht deutlich, dass die Pflicht zur Rückerstattung nicht nur für eine bestimmte Form des Diebstahls gilt. Entscheidend ist, dass ein Mensch etwas besitzt oder zurückhält, das einem anderen rechtmäßig zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob er den Gegenstand ursprünglich durch Gewalt erlangt hat oder ob dieser ihm zunächst freiwillig überlassen worden war. Sobald er das Eigentumsrecht des anderen widerrechtlich missachtet, entsteht eine Verpflichtung, den Schaden nach Gottes Anweisung auszugleichen.
Bemerkenswert ist, dass Gott die Rückgabe nicht einfach durch eine religiöse Handlung ersetzt. Der Schuldige konnte nicht zum Heiligtum gehen, ein Opfer darbringen und anschließend das fremde Eigentum behalten. Die vorgeschriebene Sühnung sollte nicht dazu dienen, den rechtmäßigen Anspruch des Geschädigten zu übergehen. Gott unterschied vielmehr zwischen der Schuld, die vor ihm behandelt werden musste, und dem Schaden, den ein Mensch erlitten hatte. Beide Bereiche gehörten zusammen, doch sie waren nicht identisch. Das Schuldopfer betraf die Verfehlung gegenüber Gott. Die Rückerstattung sollte den Menschen wieder zu seinem Recht kommen lassen, dem etwas genommen worden war.
In Vers 5 wird die Wiedergutmachung genauer bestimmt. Der Täter muss das unrechtmäßig zurückbehaltene Eigentum vollständig zurückgeben. Das hebräische Gesetz verlangt dabei nicht lediglich eine teilweise Entschädigung oder eine symbolische Geste. Der entstandene Vermögensschaden soll in dem vorgeschriebenen Umfang ausgeglichen werden. Wer etwas gestohlen hat, darf nicht nur einen kleinen Anteil zurückgeben und den übrigen Besitz behalten. Wer eine anvertraute Sache unterschlagen hat, kann seine Verantwortung nicht dadurch erfüllen, dass er irgendeine andere, weniger wertvolle Gabe überreicht. Die Forderung richtet sich auf das, was dem Eigentümer tatsächlich zusteht.
Darüber hinaus muss der Schuldige einen zusätzlichen fünften Teil hinzufügen. Das entspricht einem Aufschlag von zwanzig Prozent auf den ursprünglichen Wert. Hatte das unrechtmäßig zurückbehaltene Eigentum beispielsweise einen Wert von zehn Silberschekeln, mussten insgesamt zwölf Silberschekel erstattet werden. Der zusätzliche Anteil gehörte ausdrücklich zur vorgeschriebenen Wiedergutmachung. Die Bibel erklärt an dieser Stelle nicht ausführlich, weshalb gerade ein Fünftel festgelegt wurde. Sicher ist jedoch, dass Gott die einfache Rückgabe des ursprünglichen Wertes nicht als vollständige Erfüllung dieser besonderen Vorschrift bestimmte. Der Täter sollte eine zusätzliche Leistung erbringen, die über das bloße Zurückgeben hinausging.
Dabei müssen wir beachten, dass das Alte Testament unterschiedliche Ersatzregelungen kennt. In 2. Mose 22 werden beispielsweise Fälle behandelt, in denen gestohlenes Vieh mehrfach ersetzt werden musste. Teilweise sah das Gesetz eine zweifache, vierfache oder sogar fünffache Erstattung vor, abhängig von der beschriebenen Situation. Diese Vorschriften dürfen nicht ohne Weiteres miteinander vermischt werden. Der zusätzliche fünfte Teil aus 3. Mose 6 gehört zu den hier genannten Verfehlungen innerhalb der Schuldopferordnung. Daraus folgt weder, dass jeder Diebstahl in Israel grundsätzlich nur mit einem Aufschlag von zwanzig Prozent behandelt wurde, noch dass alle anderen Ersatzgesetze dadurch aufgehoben waren. Die jeweilige gesetzliche Situation entscheidet, welche Vorschrift anzuwenden war.
Eine weitere wichtige Einzelheit betrifft den Empfänger der Wiedergutmachung. Gott bestimmt ausdrücklich, dass die Ersatzleistung demjenigen gegeben werden soll, dem das Eigentum gehört. Der Geschädigte soll also tatsächlich etwas von der Wiedergutmachung erhalten. Es genügt nicht, den entsprechenden Betrag nur als Opfergabe an das Heiligtum zu übergeben. Gerade darin wird sichtbar, dass Gott die Rechte des betroffenen Menschen ernst nimmt. Seine Ansprüche werden nicht hinter der religiösen Schuld des Täters verborgen. Die Wiederherstellung richtet sich unmittelbar an denjenigen, dem das Unrecht zugefügt wurde.
Eine ergänzende Vorschrift findet sich in 4. Mose 5,6–8. Dort wird ebenfalls beschrieben, dass ein Mensch seine begangene Verfehlung bekennen und einen Schaden mit einem zusätzlichen fünften Teil ersetzen soll. Zugleich wird der besondere Fall behandelt, dass der Geschädigte keinen Angehörigen besitzt, dem die Ersatzleistung zukommen könnte. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Wiedergutmachung nach der gesetzlichen Ordnung an den HERRN und wird dem Priester übergeben. Dieser Vergleich ist hilfreich, weil er den grundlegenden Vorrang des rechtmäßigen Empfängers erkennen lässt. Die Vorschrift aus 3. Mose 6 richtet sich zunächst auf den Geschädigten selbst. Erst andere Bestimmungen regeln besondere Fälle, in denen eine direkte Rückgabe nicht möglich ist.
Auch der Zeitpunkt der Erstattung bleibt nicht dem freien Ermessen des Täters überlassen. Die Lutherbibel 1912 verbindet die Rückgabe mit dem Tag, an dem das Schuldopfer dargebracht wird. Andere Übersetzungen betonen stärker den Zeitpunkt, zu dem der Mensch seine Schuld erkennt. Diese unterschiedlichen Wiedergaben hängen mit der Auslegung des hebräischen Ausdrucks zusammen. In jedem Fall wird deutlich, dass die Wiedergutmachung nicht beliebig hinausgezögert werden soll. Der Schuldige darf nicht den religiösen Teil der Angelegenheit erledigen wollen, während er die Verantwortung gegenüber seinem Mitmenschen auf unbestimmte Zeit verschiebt. Die Rückgabe gehört unmittelbar zu dem geregelten Umgang mit der begangenen Verfehlung.
Damit stellt sich auch die Frage, welche Bedeutung die innere Haltung des Täters besitzt. Die Vorschrift beschreibt konkrete Handlungen, die zur Wiedergutmachung erforderlich sind. Sie legt jedoch nicht ausdrücklich jedes Gefühl, jede Überlegung oder jedes Gespräch fest, das damit verbunden sein musste. Deshalb sollten wir nicht behaupten, der Text schreibe einen vollständig ausgearbeiteten Ablauf persönlicher Reue vor. Dennoch wird aus dem Zusammenhang deutlich, dass der Schuldige sein bisheriges Verhalten nicht einfach fortsetzen kann. Wer weiterhin bewusst leugnet, fremdes Eigentum zurückzuhalten, erfüllt gerade nicht die Anweisung, dieses Eigentum zurückzugeben. Die geforderte Handlung setzt voraus, dass der Mensch die bisherige Unrechtssituation nicht unverändert bestehen lässt.
Die Verbindung von Schuld und Wiedergutmachung begegnet später erneut beim Propheten Hesekiel. In Hesekiel 33,14–16 beschreibt Gott einen Menschen, der von seinem sündigen Weg umkehrt, ein unrechtmäßig genommenes Pfand zurückgibt und nach den Geboten des Lebens handelt. Dort wird besonders deutlich, dass Umkehr nicht nur aus Worten besteht. Sie zeigt sich auch darin, dass ein Mensch aufhört, das erkannte Unrecht fortzusetzen, und nach Möglichkeit dessen Folgen berichtigt. Der Zusammenhang ist nicht in allen gesetzlichen Einzelheiten mit 3. Mose 6 identisch. Doch beide Stellen verbinden die Hinwendung zu Gott mit der Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.
Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Wiedergutmachung und dem Erwerb göttlicher Vergebung. Der zusätzliche fünfte Teil war keine Zahlung, durch die sich der Mensch Gottes Barmherzigkeit kaufen konnte. Ebenso wenig konnte er sich durch die Rückgabe des Eigentums selbst von jeder Schuld freisprechen. Das Gesetz verlangte die Wiederherstellung des entstandenen Schadens, während die Sühnung vor Gott durch das anschließend vorgeschriebene Schuldopfer behandelt wurde. Beide Handlungen gehörten zur damaligen Ordnung, aber sie erfüllten unterschiedliche Aufgaben. Die Rückerstattung brachte den Geschädigten wieder zu seinem Recht. Die Opferhandlung stand im Zusammenhang mit der Vergebungszusage Gottes.
Für Christen bleibt die dahinterliegende Verantwortung bedeutsam, auch wenn die mosaische Schuldopferordnung nicht mehr in derselben Form ausgeübt wird. Das Neue Testament lehrt, dass die Vergebung auf dem Erlösungswerk Jesu Christi beruht. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Mensch fremdes Eigentum wissentlich behalten oder verursachtes Unrecht bewusst fortsetzen dürfte. Wer seine Schuld erkennt, soll sich nicht nur auf Gottes Barmherzigkeit berufen, sondern auch bereit sein, die notwendigen Schritte zur Wiedergutmachung zu unternehmen. Dabei müssen die tatsächlichen Umstände berücksichtigt werden. Nicht jeder Schaden lässt sich vollständig rückgängig machen, und nicht jede zerstörte Beziehung kann durch eine materielle Leistung wiederhergestellt werden. Wo eine Wiedergutmachung möglich und angemessen ist, sollte sie jedoch nicht leichtfertig übergangen werden.
Die Verse 4 und 5 zeigen damit einen wesentlichen Gedanken der göttlichen Gerechtigkeit. Gott sieht nicht nur den Menschen, der schuldig geworden ist, sondern auch denjenigen, der unter dessen Verhalten gelitten hat. Die Möglichkeit der Vergebung bedeutet nicht, dass das Recht des Geschädigten seine Bedeutung verliert. Vielmehr verlangt Gott, dass der Schuldige den verursachten Schaden ernst nimmt und nach der vorgeschriebenen Ordnung wiedergutmacht. So wird deutlich, dass aufrichtige Umkehr nicht allein das Verhältnis zu Gott betrifft, sondern auch den Umgang mit den Menschen, denen zuvor Unrecht zugefügt wurde.
Damit ist die Seite der Wiedergutmachung beschrieben. Doch die begangene Verfehlung betrifft nach den einleitenden Worten dieses Gesetzes zugleich die Beziehung zu Gott. Deshalb endet die Anweisung nicht mit der Rückgabe des Eigentums. Die folgenden Verse erklären, welches Schuldopfer der Betroffene darbringen muss und welche Verheißung Gott mit der vorgeschriebenen Sühnung verbindet. Erst dadurch wird sichtbar, wie Wiedergutmachung und göttliche Vergebung innerhalb dieser Opferordnung zusammengehören.
3. Mose 6,6–7
Das Schuldopfer und Gottes Vergebung: Wenn begangenes Unrecht vor Gott gebracht wird
Nachdem der entstandene Schaden wiedergutgemacht worden ist, bleibt eine weitere Frage bestehen: Was geschieht mit der Schuld des Menschen vor Gott? Die Rückgabe des Eigentums stellt den Geschädigten wieder zu seinem Recht, doch sie macht die begangene Verfehlung nicht ungeschehen. Deshalb endet die göttliche Anweisung nicht mit der vorgeschriebenen Erstattung. In den Versen 6 und 7 erklärt Gott, wie der Schuldige auch in seiner Beziehung zu ihm Sühnung empfangen soll. Dafür muss er einen tadellosen Widder als Schuldopfer zum Priester bringen. Die abschließende Verheißung ist eindeutig: Der Priester soll für ihn Sühnung erwirken, und Gott wird ihm seine Schuld vergeben.
Vers 6 beginnt mit der ausdrücklichen Verpflichtung, das Schuldopfer dem HERRN darzubringen. Diese Formulierung verdeutlicht, dass das begangene Unrecht nicht ausschließlich eine Angelegenheit zwischen zwei Menschen war. Wer fremdes Eigentum unterschlagen, einen anderen beraubt oder einen falschen Eid abgelegt hatte, verletzte zugleich die Gebote Gottes. Die Rückerstattung konnte den materiellen Schaden ausgleichen, aber sie ersetzte nicht die Behandlung dieser Schuld vor dem HERRN. Deshalb musste der Täter nach der Wiedergutmachung auch die vorgeschriebene Opferhandlung vollziehen. Gott selbst hatte beide Bestandteile miteinander verbunden.
Als Opfergabe war ein Widder aus der Herde vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um ein männliches Schaf, das ohne Fehler sein musste. Wie schon bei den vorhergehenden Vorschriften über das Schuldopfer durfte der Betroffene nicht beliebig bestimmen, welches Tier er bringen wollte. Der Widder musste den Anforderungen entsprechen, die Gott für diese Opferart festgelegt hatte. Außerdem war eine geregelte Bewertung vorgesehen. Die Lutherbibel 1912 spricht davon, dass das Tier eines Schuldopfers wert sein sollte. Der zugrunde liegende hebräische Ausdruck verweist auf eine Bewertung, deren genaue sprachliche Einzelheiten bereits bei den vorherigen Schuldopfergesetzen zu beachten waren. Entscheidend ist hier, dass der Wert der Gabe nicht allein dem persönlichen Ermessen des Schuldigen überlassen blieb.
Damit unterscheidet sich das Schuldopfer von den besonderen Erleichterungen, die wir in 3. Mose 5,7–13 kennengelernt haben. Dort durfte ein armer Israelit anstelle eines Schafes zwei Vögel oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar Feinmehl darbringen. Für die hier beschriebenen Eigentumsdelikte wird eine solche Abstufung nicht ausdrücklich genannt. Das bedeutet nicht, dass Gott Menschen mit geringem Besitz grundsätzlich von seiner Barmherzigkeit ausschließen wollte. Der Text beschreibt jedoch eine bestimmte gesetzliche Vorschrift, bei der ein tadelloser Widder verlangt wurde. Die unterschiedlichen Opferregelungen dürfen deshalb nicht beliebig miteinander vermischt werden. Jede muss zunächst aus ihrem eigenen Zusammenhang verstanden werden.
Eine wichtige Besonderheit besteht darin, dass das Tier ausdrücklich als Schuldopfer bezeichnet wird. Im Hebräischen steht dafür das Wort ʾāšām, das sowohl Schuld beziehungsweise Schuldigkeit als auch die entsprechende Opfergabe bezeichnen kann. In diesem Abschnitt ist die Bedeutung als eigenständige Opferart durch die ausdrückliche Anweisung und den vorgesehenen Widder klar erkennbar. Das Schuldopfer gehört zu den verschiedenen Opfern, die Gott für den Gottesdienst Israels eingesetzt hatte. Es besaß eigene Vorschriften und wurde besonders in Zusammenhängen verwendet, in denen eine bestimmte Form der Schuld oder Wiedergutmachung behandelt werden musste. Dabei wäre es zu einfach, seinen gesamten Zweck ausschließlich auf materielle Schäden zu beschränken. Bereits 3. Mose 5,17–19 hatte einen weiteren Fall des Schuldopfers beschrieben, ohne eine ausdrücklich bezifferte Rückerstattung anzuordnen.
Der Betroffene sollte den Widder zum Priester bringen. Damit kommt erneut die besondere Aufgabe des Priesterdienstes in den Blick. Gott hatte Aaron und seine Söhne dazu bestimmt, die vorgeschriebenen Opferhandlungen am Heiligtum auszuführen. Der Schuldige konnte nicht einfach selbst eine beliebige Opferhandlung vornehmen und erklären, seine Verfehlung sei dadurch erledigt. Er musste sich an die Ordnung halten, die Gott für den Umgang mit der Schuld festgelegt hatte. Der Priester handelte dabei nicht aufgrund einer persönlichen Macht über die Vergebung, sondern erfüllte den ihm übertragenen Dienst. Seine Aufgabe bestand darin, die vorgeschriebene Sühnung vor dem HERRN zu vollziehen.
Diese Unterscheidung wird in Vers 7 besonders deutlich. Dort heißt es, dass der Priester für den Menschen Sühnung vor dem HERRN erwirken soll. Die Vergebung wird also nicht als private Entscheidung des Priesters dargestellt, die er nach eigenem Ermessen gewähren oder verweigern könnte. Der Priester führt den von Gott angeordneten Dienst aus, während die Vergebung innerhalb dieser Ordnung von Gott zugesagt wird. Dadurch bleibt deutlich, wer letztlich über Schuld und Vergebung entscheidet. Nicht das Opfertier und nicht der Priester besitzen eine von Gott unabhängige Macht, Sünden auszulöschen. Die Wirksamkeit der vorgeschriebenen Sühnung steht im Zusammenhang mit Gottes eigener Anordnung und seiner ausdrücklichen Verheißung.
Für die Bedeutung des Wortes Sühnung ist es wichtig, den ganzen Zusammenhang zu berücksichtigen. Im Hebräischen begegnet hier wieder das Verb kippēr, das bereits in den vorhergehenden Opfergesetzen verwendet wurde. Es beschreibt eine Handlung, durch die nach der göttlichen Ordnung Schuld beziehungsweise ihre Folgen behandelt werden. Je nach Zusammenhang kann dabei die Reinigung heiliger Bereiche, die Behandlung einer Verfehlung oder die Wiederherstellung des Verhältnisses zu Gott im Vordergrund stehen. In den vorliegenden Versen ist der unmittelbare Zusammenhang eindeutig: Ein Mensch hat seinem Nächsten Unrecht getan, ist dadurch auch vor Gott schuldig geworden und bringt nun das vorgeschriebene Schuldopfer. Der Priester vollzieht die Sühnung, und Gott verbindet damit die Verheißung der Vergebung.
Besonders bedeutsam ist, wie umfassend diese Vergebungszusage formuliert wird. Vers 7 beschränkt sie nicht auf einen einzelnen der zuvor beschriebenen Fälle. Vielmehr wird erklärt, dass dem Menschen vergeben werden soll, was er von den genannten Dingen getan hat, durch die er schuldig geworden ist. Damit werden die verschiedenen Verfehlungen unter der gemeinsamen Zusage zusammengefasst. Ob jemand fremdes Eigentum unterschlagen, durch Betrug an sich gebracht oder seine Täuschung mit einem falschen Eid bekräftigt hatte: Für die hier beschriebenen Fälle eröffnet Gott den vorgesehenen Weg zur Sühnung. Die Schwere des Unrechts wird dadurch nicht geleugnet, doch sie macht die Vergebung unter den genannten Voraussetzungen nicht grundsätzlich unmöglich.
Gerade darin liegt eine wichtige Erkenntnis über den Unterschied zwischen einer bewusst begangenen Verfehlung und einer verhärteten Auflehnung gegen Gott. Wer einen anvertrauten Gegenstand absichtlich ableugnet oder einen falschen Eid schwört, kann sich nicht darauf berufen, die Handlung sei ihm lediglich versehentlich unterlaufen. Der Text beschreibt tatsächliche Täuschung. Dennoch ist für solche Menschen ein Schuldopfer vorgesehen. Das steht nicht zwangsläufig im Widerspruch zu 4. Mose 15,30–31, wo von der Sünde mit erhobener Hand und der offenen Verachtung des göttlichen Wortes gesprochen wird. Nicht jede wissentlich ausgeführte Verfehlung darf ohne weitere Begründung mit jener trotzigen Haltung gleichgesetzt werden. Der hier beschriebene Mensch bleibt nicht einfach bei seiner Täuschung stehen, sondern soll das Unrecht wiedergutmachen und sich der von Gott eingesetzten Sühnungsordnung unterstellen.
Dabei dürfen wir allerdings nicht behaupten, diese beiden Verse würden bereits eine vollständige Einteilung sämtlicher vorsätzlicher Sünden enthalten. Sie erklären nicht jede mögliche Grenze zwischen menschlicher Schwachheit, bewusster Täuschung und verhärteter Rebellion. Sicher ist aber, dass Gott die genannten Eigentumsdelikte ausdrücklich in eine Ordnung aufgenommen hat, die mit Vergebung endet. Eine Auslegung, nach der im alten Israel für jede bewusst begangene Sünde grundsätzlich keinerlei Möglichkeit zur Sühnung bestanden hätte, wäre deshalb zu pauschal. Ebenso unzutreffend wäre das andere Extrem, wonach jede Form vorsätzlicher Auflehnung automatisch ohne Umkehr und ohne Beachtung der göttlichen Anweisungen vergeben worden wäre. Der biblische Text verlangt, die jeweiligen Fälle und ihre Voraussetzungen sorgfältig zu unterscheiden.
Diese Opferordnung macht außerdem deutlich, dass Wiedergutmachung und Vergebung miteinander verbunden sind, ohne dieselbe Aufgabe zu erfüllen. Die Rückgabe des Eigentums betrifft den geschädigten Menschen. Das Schuldopfer gehört zur Behandlung der Schuld vor Gott. Beide Handlungen sind ausdrücklich angeordnet, doch keine von ihnen kann die andere einfach ersetzen. Der Täter durfte weder das fremde Eigentum behalten und sich auf seine Opfergabe berufen noch behaupten, mit der Rückerstattung sei jede Schuld vor Gott bereits erledigt. Diese Verbindung zeigt, dass Gott sowohl die Rechte des Geschädigten als auch die geistliche Verantwortung des Täters ernst nimmt. Seine Barmherzigkeit geschieht nicht auf Kosten der Gerechtigkeit, sondern innerhalb der von ihm selbst bestimmten Ordnung.
Eine weiterführende Verbindung findet sich beim Propheten Jesaja. In Jesaja 53,10 wird das Leiden des Knechtes Gottes mit dem hebräischen Begriff ʾāšām verbunden, der auch für das Schuldopfer verwendet wird. Diese sprachliche Verbindung ist für das Verständnis des Erlösungswerkes Jesu Christi bedeutsam. Jesaja beschreibt einen Knecht, der das Leiden auf sich nimmt und durch dessen Hingabe viele gerechtfertigt werden (Jesaja 53,11–12). Das Neue Testament stellt Jesus als denjenigen vor, der unsere Sünden getragen und sein Leben für andere hingegeben hat (1. Petrus 2,24; Markus 10,45). Dadurch erhält die alttestamentliche Opfersprache eine besondere christologische Bedeutung. Allerdings dürfen wir nicht jedes einzelne Detail des Widders aus 3. Mose 6 unmittelbar mit einem bestimmten Ereignis aus dem Leben Jesu gleichsetzen. Die Verbindung liegt vor allem in der biblisch bezeugten Bedeutung des Opferns, der getragenen Schuld und der durch Gottes Handeln eröffneten Erlösung.
Der Hebräerbrief vertieft diesen Zusammenhang, indem er Jesus als den vollkommenen Hohenpriester vorstellt. Während die Priester Israels wiederholt Opfer darbringen mussten, hat Christus sich selbst ein für alle Mal hingegeben (Hebräer 7,26–27; 10,11–14). Die damaligen Opfer waren Bestandteil der von Gott eingesetzten Bundesordnung, konnten jedoch nicht die endgültige Beseitigung der Sünde bewirken. Christi Opfer besitzt dagegen eine bleibende Wirksamkeit. Deshalb müssen Christen heute keinen Widder mehr zum Heiligtum bringen, um Vergebung zu erlangen. Sie dürfen durch Jesus Christus vor Gott treten und auf seine vollbrachte Erlösung vertrauen. Dabei wird die Bedeutung von Umkehr und verantwortlichem Handeln nicht aufgehoben. Wer Gottes Vergebung sucht, soll das erkannte Unrecht nicht bewusst festhalten oder fortsetzen.
Auch das Beispiel des Zachäus verdeutlicht diesen Zusammenhang. Als Jesus in sein Haus kam, erklärte Zachäus, dass er Menschen, die er betrogen hatte, das Vierfache zurückgeben wolle (Lukas 19,8). Jesus antwortete darauf mit der Aussage, dass diesem Haus Heil widerfahren sei. Der Bericht beschreibt nicht die Darbringung eines levitischen Schuldopfers. Ebenso übernimmt Zachäus nicht einfach die Vorschrift des zusätzlichen fünften Teils. Seine angekündigte Rückerstattung zeigt jedoch, dass die Begegnung mit Jesus praktische Folgen für sein Verhältnis zu den Menschen hatte, denen er möglicherweise Unrecht zugefügt hatte. Die Bereitschaft, den Schaden wiedergutzumachen, wurde zu einem sichtbaren Ausdruck seiner veränderten Haltung.
Die abschließende Vergebungszusage in Vers 7 führt damit den gesamten Abschnitt zu seinem eigentlichen Ziel. Gott hatte das begangene Unrecht genau benannt und klare Anforderungen an die Wiedergutmachung gestellt. Doch er ließ den Schuldigen nicht bei der Feststellung seines Versagens stehen. Er eröffnete ihm einen Weg, auf dem das Unrecht behandelt und die Schuld vergeben werden konnte. Gerade weil Gott die Sünde ernst nimmt, ist seine Zusage der Vergebung so bedeutsam. Sie zeigt, dass ein Mensch trotz wirklicher Verfehlungen wieder in ein geordnetes Verhältnis zu Gott gelangen konnte, wenn er sich der von ihm eingesetzten Ordnung unterstellte.
Mit diesen Versen endet die besondere Vorschrift über Betrug, Rückerstattung und Schuldopfer. Der folgende Abschnitt führt nicht zu einer weiteren Eigentumsverfehlung, sondern richtet den Blick auf den fortlaufenden Dienst am Brandopferaltar. Dort erhalten Aaron und seine Söhne genaue Anweisungen für das Feuer, die Opfer und die Asche. Nachdem Gott erklärt hat, wie Schuld vor ihm behandelt werden soll, wird nun sichtbar, mit welcher Sorgfalt die Priester die heiligen Handlungen des täglichen Gottesdienstes auszuführen hatten.
3. Mose 6,8–10
Das Brandopfer während der Nacht: Der beständige Dienst am Altar
Während die Israeliten in ihren Zelten zur Ruhe kamen, ging der Dienst am Heiligtum weiter. Auf dem großen Brandopferaltar brannte das Feuer, und die Überreste der dargebrachten Opfer wurden langsam verzehrt. Mit diesem Bild beginnt der nächste Abschnitt des sechsten Kapitels. Nachdem Gott erklärt hat, wie ein Mensch begangenes Unrecht wiedergutmachen und Sühnung empfangen konnte, richtet er seine Anweisungen nun unmittelbar an die Priester. Sie sollten dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Opferhandlungen auch dann ordnungsgemäß fortgesetzt wurden, wenn die Gemeinde nicht am Heiligtum versammelt war. Damit wird ein Bereich des Gottesdienstes sichtbar, der für das Volk weitgehend verborgen blieb, aber dennoch unter Gottes ausdrücklicher Ordnung stand.
Vers 8 leitet diese Unterweisung mit der Mitteilung ein, dass der HERR zu Mose spricht. In Vers 9 soll Mose die folgenden Anweisungen an Aaron und dessen Söhne weitergeben. Dieser Wechsel des angesprochenen Personenkreises ist wichtig. In 3. Mose 1 hatte Gott zunächst beschrieben, wie ein Israelit ein Brandopfer darbringen sollte. Dort standen besonders die Auswahl des Opfertieres, die Handauflegung, die Schlachtung und die anschließenden Handlungen am Altar im Mittelpunkt. Nun wird dieselbe Opferart aus der Sicht der Priester weiter behandelt. Es geht um ihre Verantwortung für das Feuer und für die Überreste des Opfers, nachdem die eigentliche Darbringung begonnen hatte. Die Vorschriften ergänzen einander und zeigen, dass zum Brandopfer sowohl die Handlung des Opfernden als auch der fortlaufende Dienst der Priester gehörten.
Der Brandopferaltar stand im Vorhof der Stiftshütte. Nach 2. Mose 27,1–8 war er aus Akazienholz gefertigt und mit Bronze überzogen. An seinen vier Ecken befanden sich Hörner, und für den Umgang mit den Opfergaben gehörten verschiedene Geräte zu seiner Ausstattung. Dieser Altar war der Ort, an dem die vorgeschriebenen Tieropfer verbrannt wurden. Anders als der Räucheraltar im Inneren der Stiftshütte diente er der Darbringung der Brandopfer und der entsprechenden Fettanteile anderer Opfer. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Opferdienst verschiedene heilige Orte und unterschiedliche Handlungen umfasste. Nicht jedes Feuer und nicht jede Opfergabe hatten innerhalb des Heiligtums dieselbe Aufgabe.
Vers 9 bestimmt, dass das Brandopfer während der ganzen Nacht auf dem Altar bleiben soll. Das Feuer musste bis zum Morgen weiterbrennen. Damit wird deutlich, dass die Darbringung eines Brandopfers nicht in jedem Fall mit einem einzigen kurzen Augenblick abgeschlossen war. Ein größeres Opfertier konnte längere Zeit benötigen, bis die dafür bestimmten Teile vom Feuer verzehrt worden waren. Die Vorschrift berücksichtigt diesen fortlaufenden Vorgang und legt fest, dass die Verbrennung während der Nacht nicht unterbrochen werden sollte. Der Altar blieb somit auch nach dem Ende der sichtbaren Opferhandlungen in Betrieb.
Zum Verständnis hilft der Vergleich mit dem täglichen Brandopfer, das Gott bereits in 2. Mose 29,38–42 angeordnet hatte. Jeden Morgen und gegen Abend sollte ein einjähriges Lamm dargebracht werden. Dieses regelmäßige Opfer gehörte zum beständigen Gottesdienst Israels und stand nicht allein mit einer besonderen persönlichen Verfehlung in Verbindung. Die Vorschriften aus 3. Mose 6 passen in diesen Zusammenhang. Sie regeln, wie das Feuer und die Opferreste während der Nacht zu behandeln waren, damit der Dienst am folgenden Morgen fortgesetzt werden konnte. Zugleich beschränkt der Wortlaut die Bestimmung nicht ausdrücklich auf die Überreste eines einzigen Abendopfers. Er beschreibt die allgemeine priesterliche Verantwortung für das Brandopfer, das auf dem Altar verbrannt wurde.
Eine besondere Bedeutung erhält dabei die wiederholte Anweisung, dass das Feuer erhalten werden muss. Der Altar war nicht einfach ein gewöhnlicher Feuerplatz, den man nach Belieben benutzte und anschließend wieder löschte. Er gehörte zum von Gott eingesetzten Opferdienst. Das Feuer diente dazu, die vorgeschriebenen Opfergaben nach seiner Ordnung darzubringen. Deshalb konnte seine Unterhaltung nicht dem Zufall überlassen werden. Die Priester mussten darauf achten, dass der Altar für die wiederkehrenden Opferhandlungen bereitblieb. In den folgenden Versen wird ausdrücklich erklärt, wie sie dafür sorgen sollten. Bereits hier wird jedoch deutlich, dass die Beständigkeit des Gottesdienstes eine konkrete Verantwortung der eingesetzten Diener einschloss.
An dieser Stelle ist eine Unterscheidung zur späteren Einweihung des Heiligtums wichtig. In 3. Mose 9,24 wird berichtet, dass Feuer vom HERRN ausging und das Brandopfer auf dem Altar verzehrte. Dieses Ereignis macht sichtbar, dass Gott den begonnenen Opferdienst auf besondere Weise bestätigte. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Altar während der gesamten Geschichte Israels ohne menschliche Mitwirkung durch ein fortwährendes Wunder brannte. Die Vorschriften des sechsten Kapitels zeigen vielmehr, dass die Priester das Feuer nach Gottes Anweisung erhalten mussten. Das göttliche Eingreifen bei der Einweihung und die anschließende Verantwortung der Priester gehören zum biblischen Gesamtbild, ohne dass beide Aussagen miteinander verwechselt werden dürfen.
Mit Vers 10 richtet sich die Aufmerksamkeit auf eine Handlung, die leicht übersehen werden könnte. Der Priester soll die Asche des verbrannten Brandopfers aufnehmen und neben den Altar legen. Bevor er dies tut, muss er jedoch seine vorgeschriebenen priesterlichen Kleider anziehen. Ausdrücklich genannt werden ein leinener Rock und leinene Beinkleider, die seinen Körper bedecken sollen. Damit wird eine Tätigkeit, die zunächst wie gewöhnliches Aufräumen erscheint, als Bestandteil des heiligen Dienstes gekennzeichnet. Selbst beim Umgang mit den Überresten eines bereits verbrannten Opfers durfte der Priester nicht nach eigenem Ermessen handeln.
Die Kleidung besaß innerhalb des israelitischen Priesterdienstes eine besondere Bedeutung. Gott hatte bereits in 2. Mose 28 genaue Anweisungen über die Gewänder Aarons und seiner Söhne gegeben. Dazu gehörten auch die leinenen Beinkleider, die den Körper bedecken sollten (2. Mose 28,42–43). Diese Vorschrift stand im Zusammenhang mit der gebotenen Ehrfurcht und dem geordneten Auftreten der Priester am Heiligtum. In 3. Mose 6,10 wird nun deutlich, dass die entsprechende Kleidung nicht nur für besonders feierliche Augenblicke wichtig war. Auch die Entfernung der Asche vom Altar musste in den dafür vorgeschriebenen Gewändern erfolgen.
Dabei sollten wir die Beschreibung der Kleidung nicht vorschnell in eine vollständige geistliche Symbolik verwandeln. Weißes beziehungsweise helles Leinen kann in anderen biblischen Zusammenhängen mit Reinheit und Gerechtigkeit verbunden sein. So begegnet beispielsweise in Offenbarung 19,8 das Bild des reinen Leinens. Aus dieser Verbindung folgt jedoch nicht, dass jedes einzelne Kleidungsstück des alttestamentlichen Priesterdienstes ausdrücklich dieselbe Bedeutung tragen muss. In 3. Mose 6 steht zunächst die konkrete Vorschrift im Vordergrund: Der Priester muss für den Dienst am Altar die vorgeschriebene Kleidung tragen. Gerade dadurch wird der Unterschied zwischen einer gewöhnlichen Arbeit und einer Handlung innerhalb der Heiligkeitsordnung sichtbar.
Auch die Asche hatte ihren Platz innerhalb dieser Ordnung. Sie war das Ergebnis der Opferteile, die auf dem Altar verbrannt worden waren. Der Priester sollte sie nicht einfach achtlos wegwerfen oder irgendwo im Vorhof verteilen. Zunächst musste er sie sammeln und neben den Altar legen. Dieser erste Schritt geschah noch innerhalb des heiligen Bereichs und unter Verwendung der vorgeschriebenen priesterlichen Kleidung. Erst der folgende Vers beschreibt, wie die Asche anschließend aus dem Lager hinausgebracht werden sollte. Die beiden Handlungen sind deshalb zu unterscheiden. Vers 10 betrifft zunächst die Entfernung der Asche vom Altar und ihre Ablage an dem dafür vorgesehenen Platz neben ihm.
Diese genaue Regelung war auch für den praktischen Ablauf des Opferdienstes wichtig. Wenn sich die Asche immer weiter auf dem Altar angesammelt hätte, wäre der Raum für neue Opfergaben und das Feuer eingeschränkt worden. Die regelmäßige Entfernung der Überreste gehörte deshalb zur ordnungsgemäßen Unterhaltung des Altars. Dass Gott gerade für diese Tätigkeit besondere Vorschriften gab, zeigt, dass der Gottesdienst nicht nur aus den augenfälligen Handlungen bestand. Auch die notwendigen Vorbereitungen und die sorgfältige Behandlung dessen, was nach dem Opfer zurückblieb, gehörten zum Auftrag der Priester.
Dabei wird ein wichtiger Unterschied zwischen dem Opfer selbst und seinen Überresten sichtbar. Das Tier war nach Gottes Anweisung dargebracht und vom Feuer verzehrt worden. Die zurückgebliebene Asche musste anschließend ordnungsgemäß behandelt werden. Der Priester brachte durch das Aufnehmen der Asche kein neues Sündopfer dar, und der Text erklärt diese Handlung auch nicht ausdrücklich zu einer zusätzlichen Sühnung. Sie gehörte vielmehr zur vorgeschriebenen Ordnung des Brandopferdienstes. Deshalb wäre es zu weitgehend, aus der Asche allein eine vollständige Darstellung der Vergebung, der Vernichtung der Sünde oder des letzten Gerichts abzuleiten. Solche theologischen Themen müssen aus den Bibelstellen begründet werden, die sie tatsächlich behandeln.
Gleichzeitig lässt sich aus der Sorgfalt dieses Dienstes eine wichtige geistliche Beobachtung ableiten. Vor Gott waren nicht nur die öffentlich sichtbaren Aufgaben bedeutsam. Auch das, was regelmäßig, still und ohne besondere Aufmerksamkeit geschah, musste nach seiner Weisung ausgeführt werden. Die Priester sollten ihren Auftrag nicht danach beurteilen, welche Tätigkeit besonders eindrucksvoll erschien. Die Unterhaltung des Altars und der Umgang mit der Asche gehörten ebenso zu ihrem Dienst wie die Darbringung der Opfergaben. Diese Beobachtung ist eine Anwendung des Textes, keine ausdrücklich erklärte Symbolbedeutung der Asche oder der priesterlichen Kleidung.
Im größeren biblischen Zusammenhang erinnert die beständige Opferordnung schließlich daran, dass die wiederholten Opfer des alten Bundes noch nicht die endgültige Erlösung darstellten. Der Hebräerbrief beschreibt, wie die Priester immer wieder ihren Dienst verrichteten und Opfer darbrachten. Dem stellt er Jesus Christus gegenüber, der durch sein einmaliges Opfer eine bleibende Erlösung bewirkt hat (Hebräer 10,11–14). Die Verbindung liegt nicht darin, dass jedes Detail des Altarfeuers eine bestimmte Handlung Christi unmittelbar vorhersagen würde. Vielmehr zeigt der Vergleich den Unterschied zwischen dem fortwährenden Opferdienst Israels und dem vollbrachten Erlösungswerk Jesu. Der damalige Gottesdienst musste regelmäßig fortgesetzt werden, während Christus durch seine Hingabe etwas Entscheidendes und Unwiederholbares vollbracht hat.
So eröffnen die Verse 8 bis 10 einen Einblick in den beständigen Dienst am Brandopferaltar. Gott ordnet an, dass das Opfer während der Nacht weiterbrennt und die Priester die Überreste mit der vorgeschriebenen Sorgfalt behandeln. Der Altar ist dabei kein gewöhnlicher Arbeitsplatz, und auch die scheinbar einfachen Tätigkeiten unterliegen der Ordnung des Heiligtums. Die folgenden Verse führen diese Anweisungen weiter. Sie erklären, warum der Priester zum Hinaustragen der Asche seine Kleidung wechseln muss, wohin die Überreste gebracht werden sollen und wie das Feuer für die nächsten Opferhandlungen erhalten bleibt.
3. Mose 6,11–13
Das beständige Feuer auf dem Altar: Gottes Heiligkeit im täglichen Dienst
Das Feuer auf dem Brandopferaltar durfte nicht erlöschen. Damit diese Anweisung eingehalten werden konnte, mussten die Priester jeden Tag bestimmte Aufgaben erfüllen. Die zurückgebliebene Asche musste entfernt, neues Holz aufgelegt und das nächste Opfer für die Verbrennung vorbereitet werden. Was zunächst wie eine gewöhnliche Arbeit erscheint, gehörte zum heiligen Dienst, den Gott Aaron und seinen Söhnen anvertraut hatte. In den Versen 11 bis 13 wird deshalb deutlich, dass die beständige Ordnung des Gottesdienstes nicht ohne die regelmäßige und sorgfältige Mitarbeit der Priester bestehen konnte. Gott hatte ihnen nicht nur besondere Opferhandlungen aufgetragen, sondern auch die Verantwortung dafür übertragen, dass der Altar für den fortlaufenden Dienst bereitblieb.
Vers 11 setzt die zuvor beschriebene Entfernung der Asche fort. Nachdem der Priester die Überreste des verbrannten Opfers vom Altar genommen und neben ihm abgelegt hatte, sollte er seine priesterlichen Kleider ausziehen und andere Gewänder anlegen. Erst danach durfte er die Asche aus dem Lager hinausbringen. Dieser Kleidungswechsel war ausdrücklich vorgeschrieben und zeigt, dass Gott zwischen den verschiedenen Tätigkeiten innerhalb des Opferdienstes unterschied. Für die unmittelbare Arbeit am Altar hatte der Priester die vorgeschriebenen leinenen Gewänder getragen. Beim anschließenden Transport der Asche außerhalb des Lagers sollte er dagegen andere Kleidung verwenden. Die Handlung blieb Teil seines Auftrags, doch sie wurde nicht in denselben Gewändern ausgeführt, die für den unmittelbaren Dienst am Altar bestimmt waren.
Diese Unterscheidung hängt mit der besonderen Stellung der priesterlichen Kleidung zusammen. Gott hatte bereits in 2. Mose 28 festgelegt, wie die Priester für ihre Aufgaben am Heiligtum gekleidet sein sollten. Ihre Gewänder waren nicht einfach gewöhnliche Arbeitskleidung, sondern gehörten zur geordneten Ausübung eines heiligen Dienstes. Dass sie vor dem Hinaustragen der Asche gewechselt werden mussten, macht deutlich, wie sorgfältig zwischen den verschiedenen Bereichen und Tätigkeiten unterschieden wurde. Später begegnet ein verwandter Gedanke in Hesekiel 44,19. Dort sollen die Priester ihre Dienstkleidung ablegen, bevor sie in den äußeren Bereich zum Volk hinausgehen. Die beiden Stellen stammen aus unterschiedlichen Zusammenhängen, zeigen jedoch gemeinsam, dass der Umgang mit den priesterlichen Gewändern bestimmten Heiligkeitsvorschriften unterstand.
Besonders bemerkenswert ist der Ort, an den die Asche gebracht werden sollte. Gott verlangt ausdrücklich einen reinen Platz außerhalb des Lagers. Damit entsteht eine Verbindung zu 3. Mose 4,12, wo der Körper eines bestimmten Sündopfers ebenfalls an einem reinen Ort außerhalb des Lagers verbrannt werden musste. Beide Vorschriften zeigen, dass die Lage außerhalb des Lagers nicht automatisch bedeutete, dass ein Ort unrein war. Das Lager besaß innerhalb der israelitischen Gemeinschaft eine besondere religiöse Ordnung, doch auch außerhalb konnten Plätze ausdrücklich für den Umgang mit den Überresten heiliger Opfer bestimmt sein. Deshalb wäre es unzutreffend, die Asche des Brandopfers einfach mit gewöhnlichem Abfall gleichzusetzen, der ohne weitere Vorschriften entsorgt werden durfte.
Die Bibel erklärt nicht ausführlich, warum gerade dieser Platz rein sein musste. Der Zusammenhang legt jedoch nahe, dass selbst die Überreste der vorgeschriebenen Opfer nicht achtlos behandelt werden sollten. Sie waren bei einer Handlung entstanden, die Gott für seinen Gottesdienst eingesetzt hatte. Deshalb regelte er auch, wie mit ihnen umzugehen war, nachdem die eigentliche Verbrennung abgeschlossen war. Das bedeutet nicht, dass die Asche selbst eine besondere Macht besaß oder unabhängig von Gottes Anordnung eine reinigende Wirkung entfalten konnte. Der Text schreibt ihr keine solche Eigenschaft zu. Er zeigt vielmehr, dass die gesamte Opferhandlung einschließlich des Umgangs mit ihren Überresten der göttlichen Ordnung unterstand.
Diese Vorschrift besaß zugleich eine praktische Bedeutung. Bei den zahlreichen Opfern konnte sich auf dem Altar regelmäßig Asche ansammeln. Wäre sie nicht entfernt worden, hätte sie die Feuerstelle und den Platz für weitere Opfergaben zunehmend beeinträchtigt. Die regelmäßige Reinigung war deshalb notwendig, damit der Altar weiter benutzt werden konnte. Dennoch beschreibt der Text nicht nur eine zweckmäßige Arbeit, sondern eine Tätigkeit, für die Gott genaue Regeln festgelegt hatte. Der Priester musste nicht selbst entscheiden, welche Kleidung er dafür tragen oder wohin er die Asche bringen wollte. Auch die scheinbar einfachen Aufgaben wurden in die besondere Ordnung des Heiligtums aufgenommen.
Mit Vers 12 richtet sich die Aufmerksamkeit wieder auf das Feuer. Gott wiederholt, dass es auf dem Altar brennen und nicht verlöschen soll. Nun wird ausdrücklich beschrieben, wie die Priester dafür sorgen mussten. Jeden Morgen sollte der diensthabende Priester neues Holz auflegen und das Brandopfer darauf zurichten. Die Beständigkeit des Feuers verlangte also eine wiederkehrende Handlung. Es genügte nicht, den Altar einmal anzuzünden und anschließend sich selbst zu überlassen. Das Brennmaterial musste ergänzt und die Feuerstelle so unterhalten werden, dass die vorgeschriebenen Opfer weiterhin verbrannt werden konnten. Gerade diese Verbindung zwischen Gottes Anweisung und dem regelmäßigen Dienst der Priester ist für das Verständnis des Abschnitts entscheidend.
Das tägliche Brandopfer war bereits in 2. Mose 29,38–42 angeordnet worden. Dort bestimmt Gott, dass jeden Morgen und gegen Abend ein einjähriges Lamm dargebracht werden soll. Diese Opfer gehörten zum regelmäßigen Gottesdienst des ganzen Volkes und waren nicht davon abhängig, dass gerade ein einzelner Israelit wegen einer bestimmten Verfehlung ein Opfer brachte. Die Anweisungen aus 3. Mose 6 ergänzen diese Ordnung, indem sie den Umgang mit dem Altarfeuer näher beschreiben. Während das abendliche Opfer in der Nacht verbrannte, musste der Altar am folgenden Morgen für die nächste Darbringung vorbereitet werden. Der Gottesdienst besaß damit einen festen Rhythmus, der das Leben Israels während der Wüstenwanderung begleitete.
Der regelmäßige Dienst am Altar verdeutlicht zugleich einen Unterschied zwischen dem Brandopfer und dem Sündopfer. Das tägliche Brandopfer gehörte zur beständigen Anbetungs- und Opferordnung Israels. Es wurde nicht jedes Mal deshalb dargebracht, weil ein bestimmter Mensch gerade eine neu erkannte persönliche Verfehlung bekannt hatte. Die Sündopfer dagegen besaßen eigene Vorschriften, die ausdrücklich mit bestimmten Verfehlungen und der dafür vorgesehenen Sühnung verbunden waren. Zwar berühren sich die Opferarten in ihrer Bedeutung für die Beziehung zu Gott, doch sie dürfen nicht einfach miteinander gleichgesetzt werden. Das beständige Altarfeuer betrifft deshalb zunächst die regelmäßige Opferordnung und nicht ausschließlich die Behandlung persönlicher Sünden.
In Vers 12 wird außerdem bestimmt, dass der Priester auf diesem Feuer die Fettteile der Friedensopfer verbrennen soll. Die Lutherbibel 1912 verwendet hier die Bezeichnung „Dankopfer“. Der hebräische Ausdruck gehört jedoch zur Opferart der schelamim, die bereits in 3. Mose 3 beschrieben wurde und häufig als Friedensopfer oder Gemeinschaftsopfer bezeichnet wird. Dankopfer konnten zu dieser größeren Opfergruppe gehören, doch die Formulierung sollte nicht ohne Weiteres auf eine einzige Unterart beschränkt werden. Bei diesen Opfern wurden bestimmte Fettteile für den HERRN auf dem Altar verbrannt, während andere vorgeschriebene Teile für die Priester beziehungsweise für das Opfermahl bestimmt waren.
Dass diese Fettteile auf dem Brandopferaltar verbrannt wurden, ist eine wichtige Einzelheit. Der Altar diente nicht ausschließlich einer einzigen Opferart. Verschiedene Opfergaben konnten dort nach ihren jeweiligen Vorschriften dargebracht werden. Bereits 3. Mose 3,5 beschreibt, dass die Fettteile eines Friedensopfers auf dem Altar über dem Brandopfer verbrannt werden sollten. Nun wird diese Verbindung im Zusammenhang mit dem beständigen Altarfeuer erneut sichtbar. Die verschiedenen Opferarten besaßen unterschiedliche Aufgaben, wurden aber innerhalb derselben von Gott eingesetzten Altarordnung vollzogen. Daraus folgt nicht, dass ihre Bedeutung identisch gewesen wäre. Vielmehr zeigt sich, wie die einzelnen Opferhandlungen im täglichen Heiligtumsdienst miteinander verbunden waren.
Besonders auffällig ist, dass Gott die Unterhaltung des Feuers mehrfach anordnet. Bereits Vers 9 verlangte, es während der Nacht brennen zu lassen. Vers 12 wiederholt, dass es nicht erlöschen darf, und Vers 13 bekräftigt diesen Gedanken noch einmal. Diese Wiederholung ist kein nebensächliches sprachliches Detail. Sie unterstreicht die Bedeutung einer Vorschrift, von der die fortlaufende Nutzung des Altars abhing. Das Feuer sollte nicht nur für eine einzelne Darbringung entzündet und anschließend wieder gelöscht werden. Der Altar musste für die regelmäßigen Opfer bereitbleiben. Die beständige Feuerstelle gehörte damit zur sichtbaren Ordnung des Gottesdienstes Israels.
Der Ausdruck, dass das Feuer beständig brennen soll, muss aus diesem Zusammenhang verstanden werden. Er beschreibt zunächst eine fortlaufende Verpflichtung innerhalb des Heiligtumsdienstes. Die Bibel verlangt damit nicht, dass jeder einzelne Brandopferaltar an jedem beliebigen Ort und unter sämtlichen späteren geschichtlichen Umständen ohne jede Unterbrechung gebrannt haben müsse. Die Vorschrift richtet sich an den geordneten Dienst, den Gott für sein Heiligtum eingesetzt hatte. Wie außergewöhnliche Situationen während späterer Krisen, der Zerstörung des Heiligtums oder seiner Wiedererrichtung zu behandeln waren, wird in diesen Versen nicht erläutert. Deshalb sollten wir aus der Formulierung keine zusätzlichen geschichtlichen Behauptungen ableiten, die der Text selbst nicht behandelt.
Eine wichtige Verbindung ergibt sich zu 3. Mose 9,24. Dort wird berichtet, dass Feuer vom HERRN ausging und das Opfer auf dem Altar verzehrte. Dieses besondere Ereignis geschah im Zusammenhang mit dem Beginn des öffentlichen Priesterdienstes und machte Gottes Gegenwart und die Annahme des angeordneten Gottesdienstes sichtbar. Die Vorschriften aus Kapitel 6 zeigen zugleich, welche Verantwortung die Priester für die weitere Unterhaltung des Feuers trugen. Dabei beschreibt der Text nicht ausdrücklich, dass das Feuer bei jeder Opferhandlung erneut auf übernatürliche Weise entstand. Vielmehr mussten die Priester regelmäßig Holz nachlegen und dafür sorgen, dass die Flamme erhalten blieb. Gottes besonderes Eingreifen und die von ihm angeordnete menschliche Verantwortung stehen somit nebeneinander, ohne dass daraus eine genaue technische Erklärung für die gesamte spätere Geschichte des Altarfeuers abgeleitet werden könnte.
Das Bild eines beständig brennenden Feuers hat in der christlichen Auslegung häufig zu geistlichen Anwendungen geführt. Es kann beispielsweise an eine anhaltende Hingabe an Gott, an Treue im Glauben und an die Bedeutung eines beständigen Gebetslebens erinnern. Solche Anwendungen können hilfreich sein, solange sie als weiterführende Betrachtungen erkennbar bleiben. Der Bibeltext selbst erklärt jedoch nicht, dass das Altarfeuer unmittelbar den Heiligen Geist, das persönliche Glaubensleben oder eine bestimmte zukünftige Heilsphase symbolisieren müsse. Deshalb sollte seine ursprüngliche Bedeutung nicht durch eine frei entwickelte Symbolik verdrängt werden. Zuerst geht es um das Feuer auf einem wirklichen Altar, für dessen Erhaltung wirkliche Priester verantwortlich waren.
Eine tiefere heilsgeschichtliche Verbindung entsteht durch den Vergleich mit dem Hebräerbrief. Dort wird beschrieben, dass die Priester des alten Bundes immer wieder ihren Dienst verrichten und Opfer darbringen mussten. Christus dagegen hat sich selbst ein für alle Mal geopfert und dadurch eine bleibende Erlösung bewirkt (Hebräer 7,26–27; 10,11–14). Die Beständigkeit des damaligen Altarfeuers bedeutet deshalb nicht, dass der Opferdienst bereits die endgültige Vollendung der Erlösung darstellte. Gerade die regelmäßig wiederholten Opfer zeigen, dass diese Ordnung auf etwas Größeres verwies. Durch Jesus Christus wurde das entscheidende Opfer dargebracht, das nicht durch weitere Tieropfer ergänzt oder wiederholt werden muss. Die Verbindung liegt somit im Gegensatz zwischen der fortdauernden Opferordnung Israels und der bleibenden Wirksamkeit des Erlösungswerkes Christi.
Für die geistliche Betrachtung bleibt außerdem die Sorgfalt bemerkenswert, mit der die Priester ihren Dienst versehen sollten. Sie mussten die Asche entfernen, die Kleidung wechseln, den vorgeschriebenen Ort achten und regelmäßig neues Holz nachlegen. Keine dieser Aufgaben wird als bedeutungslos behandelt. Auch das, was sich täglich wiederholte und nach außen wenig eindrucksvoll erschien, gehörte zum Auftrag, den Gott ihnen gegeben hatte. Daraus lässt sich ableiten, dass Treue nicht nur in außergewöhnlichen Augenblicken sichtbar wird. Sie zeigt sich ebenso darin, die anvertrauten Aufgaben zuverlässig zu erfüllen. Diese Anwendung ergibt sich aus dem Charakter des beschriebenen Dienstes, ohne dass jede Einzelhandlung eine eigene verborgene geistliche Bedeutung erhalten müsste.
Die Verse 11 bis 13 schließen damit die besonderen Vorschriften über das Brandopfer ab. Gott hatte festgelegt, wie die Priester mit den Überresten der Opfer umgehen, welche Kleidung sie bei den unterschiedlichen Arbeiten tragen und wie sie das Feuer auf dem Altar erhalten sollten. Der wiederholte Befehl, dass die Flamme nicht erlöschen darf, unterstreicht die Beständigkeit dieser Ordnung. Der Gottesdienst Israels sollte nicht von zufälliger Aufmerksamkeit oder persönlichem Belieben abhängen, sondern nach den Weisungen Gottes ausgeführt werden. Im folgenden Abschnitt richtet sich der Blick auf das Speisopfer. Dort wird genauer erklärt, welche Anteile auf dem Altar verbrannt werden sollten und was den Priestern zum Verzehr zustand.
3. Mose 6,14–18
Das Speisopfer der Priester: Gottes Versorgung und die Heiligkeit seiner Gaben
Nachdem Gott den fortlaufenden Dienst am Brandopferaltar geordnet hat, wendet er sich einer weiteren Opferart zu. Nun geht es um das Speisopfer, das bereits im zweiten Kapitel vorgestellt wurde. Dort hatte Gott erklärt, welche Gaben aus feinem Mehl, Öl und Weihrauch dargebracht werden durften. In den Versen 14 bis 18 wird diese Ordnung aus der Sicht der Priester ergänzt. Besonders wichtig ist dabei, was mit der Opfergabe geschieht, nachdem der für den Altar bestimmte Anteil verbrannt worden ist. Denn nicht das gesamte Speisopfer musste dem Feuer übergeben werden. Ein Teil war ausdrücklich für Aaron und seine Söhne vorgesehen. Doch auch diese Gabe blieb heilig und durfte nicht wie gewöhnliche Nahrung behandelt werden.
Vers 14 beginnt mit der Anweisung, dass Aarons Söhne das Speisopfer vor dem HERRN am Altar darbringen sollen. Damit wird ihre besondere Verantwortung im Gottesdienst deutlich. Der Israelit brachte die vorgeschriebene Gabe zum Heiligtum, doch die eigentliche Darbringung auf dem Altar gehörte zum Dienst der Priester. Sie mussten darauf achten, dass die Opferhandlung nach der festgelegten Ordnung erfolgte. Das Speisopfer unterschied sich dabei von den Tieropfern, weil kein Tier geschlachtet wurde. Es bestand aus Erzeugnissen des Feldes, die zum täglichen Lebensunterhalt des Volkes gehörten. Gerade dadurch wird sichtbar, dass die Opferordnung nicht ausschließlich Tiere umfasste, sondern auch Gaben aus der Nahrung, die Gott seinem Volk zur Verfügung stellte.
Das hebräische Wort für Speisopfer lautet minḥāh. Es kann allgemein eine Gabe oder ein Geschenk bezeichnen und erhält innerhalb der Opfergesetze eine besondere Bedeutung als vorgeschriebene Darbringung aus Getreide. Deshalb darf das Wort nicht an jeder Stelle der Bibel automatisch als Hinweis auf genau dieselbe Opferhandlung verstanden werden. In 3. Mose 6 ist die Bedeutung jedoch durch die genannten Zutaten und den geregelten Ablauf eindeutig. Die Priester sollen das Speisopfer nach den Anweisungen behandeln, die Gott zuvor festgelegt hat. Es handelt sich nicht um eine beliebige Mahlzeit, sondern um eine Gabe, die ausdrücklich dem HERRN dargebracht wird.
Vers 15 beschreibt, wie der Priester einen bestimmten Anteil von der Gabe entnehmen soll. Er nimmt eine Handvoll vom feinen Mehl und Öl sowie den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt. Diesen Anteil verbrennt er auf dem Altar. Der übrige Teil wird dagegen nicht dem Feuer übergeben. Die Unterscheidung zwischen beiden Teilen war bereits in 3. Mose 2,2–3 angeordnet worden und wird hier erneut bestätigt. Gott legte damit genau fest, was auf dem Altar verbrannt werden sollte und welcher Anteil für die Priester bestimmt war.
Der verbrannte Anteil wird als Gedenkanteil bezeichnet. Das entsprechende hebräische Wort ʾazkārāh gehört zur besonderen Sprache des Opferdienstes. Es beschreibt den Teil der Gabe, der auf dem Altar dargebracht wurde. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, Gott müsse durch den aufsteigenden Rauch erst an etwas erinnert werden, das er vergessen hätte. Ebenso wenig erklärt das Wort allein, dass bei jeder entsprechenden Handlung dieselbe innere Erfahrung des Opfernden dargestellt werde. Die Vorschrift legt zunächst fest, welcher Teil der Gabe Gott auf dem Altar dargebracht werden sollte. Ihre Bedeutung erschließt sich aus der gesamten Opferordnung und nicht aus einer frei entwickelten Symbolik des Gedenkens.
Beim Verbrennen dieses Anteils spricht der Text von einem lieblichen Geruch für den HERRN. Diese Formulierung begegnet auch bei anderen Opferarten. Sie beschreibt die Darbringung innerhalb des von Gott eingesetzten Gottesdienstes und darf nicht so verstanden werden, als könne ein angenehmer materieller Geruch Gott zur Annahme einer Opfergabe bewegen. Entscheidend war, dass die Darbringung seiner Weisung entsprach. Der wohlgefällige Geruch gehört zur biblischen Opfersprache, während die tatsächliche Annahme des Menschen vor Gott nicht auf eine körperliche Wirkung des Rauches reduziert werden kann.
Mit Vers 16 richtet sich die Aufmerksamkeit auf den übrigen Teil des Speisopfers. Aaron und seine Söhne sollen ihn essen. Damit hatte Gott ausdrücklich vorgesehen, dass ein Teil der Opfergaben zur Versorgung der Priester diente. Sie waren für den Dienst am Heiligtum ausgesondert und erhielten innerhalb dieser Ordnung bestimmte Anteile von den Gaben, die das Volk darbrachte. Der Verzehr war deshalb kein unrechtmäßiges Aneignen einer Gabe, die eigentlich vollständig verbrannt werden müsste. Gott selbst hatte diesen Anteil den Priestern zugewiesen. So verband er den Gottesdienst mit der Versorgung derjenigen, die zu seinem Dienst bestellt waren.
Allerdings war auch der Ort der Mahlzeit vorgeschrieben. Die Priester mussten den verbleibenden Teil an heiliger Stätte essen, nämlich im Vorhof der Stiftshütte. Sie durften ihn nicht einfach mitnehmen und an einem beliebigen Ort verzehren. Diese Einschränkung unterscheidet das hochheilige Speisopfer von gewöhnlicher Nahrung. Obwohl das Mehl zur Ernährung der Priester bestimmt war, behielt die Gabe ihre besondere Stellung innerhalb des Gottesdienstes. Die Priester aßen nicht nur etwas, das ihnen als täglicher Lebensunterhalt zustand. Sie nahmen einen ausdrücklich zugewiesenen Anteil einer heiligen Opfergabe zu sich und mussten dabei die von Gott festgelegten Grenzen beachten.
Die Anweisung, das Speisopfer ungesäuert zu essen, wird in Vers 17 noch einmal bekräftigt. Sauerteig durfte bei der Zubereitung dieses Opferanteils nicht verwendet werden. Schon in 3. Mose 2,11 war bestimmt worden, dass die entsprechenden Speisopfer nicht mit Sauerteig oder Honig auf dem Altar verbrannt werden durften. Die Vorschrift des sechsten Kapitels betrifft nun auch die Zubereitung des Teiles, den die Priester essen sollten. Damit wird deutlich, dass die besondere Ordnung des Speisopfers nicht mit der Verbrennung des Gedenkanteils endete. Auch der verbleibende Teil durfte nur unter den vorgeschriebenen Bedingungen verwendet werden.
Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig. Sauerteig besitzt in der Bibel nicht an jeder Stelle dieselbe symbolische Bedeutung. In manchen neutestamentlichen Zusammenhängen steht er für einen verderblichen Einfluss, beispielsweise in 1. Korinther 5,6–8. Jesus verwendet Sauerteig in Matthäus 13,33 dagegen in einem Gleichnis vom Himmelreich. Außerdem kennt die alttestamentliche Opferordnung auch Gaben, bei denen gesäuertes Brot ausdrücklich vorgesehen ist, etwa beim Dankopfer in 3. Mose 7,13. Deshalb wäre es falsch, aus dem Verbot in 3. Mose 6 abzuleiten, Sauerteig sei in jeder Situation ein Sinnbild der Sünde oder dürfe grundsätzlich niemals als Opfergabe vorkommen. Die Vorschrift betrifft zunächst diese besondere Form des Speisopfers und muss innerhalb ihres eigenen Zusammenhangs erklärt werden.
Besonders aufschlussreich ist nun die Begründung, die Gott selbst gibt. Er erklärt, dass der verbleibende Anteil den Priestern von seinen Feueropfern gegeben worden ist. Damit macht er deutlich, wem die Gabe ursprünglich gewidmet war und weshalb die Priester davon essen durften. Das Speisopfer wurde dem HERRN dargebracht. Doch Gott bestimmte, dass ein Teil davon seinen Dienern zugutekommen sollte. Ihre Versorgung gehörte somit ausdrücklich zu seiner Ordnung. Die Priester mussten diesen Anteil weder eigenmächtig beanspruchen noch als gewöhnliche Bezahlung aushandeln. Sie erhielten ihn, weil Gott ihn ihnen zugewiesen hatte.
Diesen Gedanken greift später auch Paulus auf. In 1. Korinther 9,13–14 erinnert er daran, dass diejenigen, die am Heiligtum dienten, von den heiligen Gaben lebten. Anschließend erklärt er, dass auch diejenigen, die das Evangelium verkündigen, von diesem Dienst leben dürfen. Paulus übernimmt damit einen grundlegenden Gedanken aus der alttestamentlichen Ordnung: Wer für einen von Gott vorgesehenen geistlichen Dienst Verantwortung trägt, darf innerhalb einer entsprechenden Ordnung auch versorgt werden. Zugleich setzt Paulus die priesterlichen Speisevorschriften des Alten Testaments nicht unverändert für christliche Gemeinden fort. Die Verbindung liegt im Grundsatz der Versorgung, nicht in einer identischen Anwendung sämtlicher Opfergesetze.
Vers 17 bezeichnet den priesterlichen Anteil ausdrücklich als hochheilig. Im Hebräischen steht dafür die Wendung qodeš qodāšîm, die sinngemäß das besonders Heilige innerhalb der Heiligtumsordnung bezeichnet. Diese Bezeichnung begegnet auch beim Sündopfer und Schuldopfer, mit denen das Speisopfer hier ausdrücklich verglichen wird. Dadurch wird deutlich, dass die Heiligkeit der Gabe nicht allein davon abhing, ob sie aus Fleisch oder aus Mehl bestand. Entscheidend war, dass Gott sie für seinen Dienst ausgesondert und ihre Verwendung bestimmt hatte.
Die Bezeichnung „hochheilig“ muss dabei sorgfältig verstanden werden. Sie bedeutet nicht, dass das Mehl von sich aus moralisch besser gewesen wäre als gewöhnliche Nahrung. Auch besaß es keine selbstständige geistliche Macht, durch die ein Mensch allein durch seinen Verzehr innerlich gerecht geworden wäre. Die besondere Heiligkeit beschreibt zunächst seinen Status innerhalb der von Gott eingesetzten Ordnung. Deshalb durften bestimmte Personen die Gabe essen, während anderen der Verzehr nicht gestattet war. Auch der vorgeschriebene Ort gehörte zu dieser Ordnung. Die Heiligkeit zeigte sich also in konkreten Einschränkungen für den Umgang mit dem Opferanteil.
Vers 18 legt schließlich fest, wer von diesem hochheiligen Anteil essen durfte. Genannt werden die männlichen Nachkommen Aarons. Diese Vorschrift darf nicht einfach auf alle männlichen Israeliten ausgeweitet werden. Sie betrifft den priesterlichen Familienkreis, dem Gott diesen besonderen Opferanteil zugewiesen hatte. Die Regel gehört zu einer größeren Ordnung, die zwischen verschiedenen heiligen Gaben unterschied. Andere Gaben durften unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Töchtern der Priesterfamilien gegessen werden, wie 4. Mose 18,11 zeigt. Für die hier beschriebenen hochheiligen Anteile war der berechtigte Personenkreis dagegen enger festgelegt. Der Unterschied beruhte auf der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift und nicht auf einer allgemeinen Aussage über den geistlichen Wert von Männern und Frauen.
Auch innerhalb des priesterlichen Familienkreises musste die Reinheitsordnung beachtet werden. Dass jemand von Aaron abstammte, bedeutete nicht, dass er unabhängig von seinem jeweiligen Zustand und den weiteren gesetzlichen Vorschriften jede heilige Gabe verzehren durfte. Die Opfergesetze regelten ausdrücklich, wer in welcher Situation zum Verzehr berechtigt war. Eine ergänzende Bestimmung findet sich in 3. Mose 21,21–22. Dort wird beschrieben, dass ein Priester mit einem körperlichen Gebrechen zwar bestimmte Opferhandlungen nicht ausführen durfte, aber dennoch von den heiligen und hochheiligen Gaben essen konnte. Die Berechtigung zum Essen und die Zulassung zu jeder einzelnen priesterlichen Handlung waren also nicht vollständig identisch.
Am Ende von Vers 18 begegnet eine Formulierung, die besondere Aufmerksamkeit verlangt. In der Lutherbibel 1912 wird sie so verstanden, dass niemand die heiligen Gaben berühren darf, wenn er nicht geweiht ist. Der hebräische Wortlaut kann dagegen auch mit der Aussage wiedergegeben werden, dass jeder, der sie berührt, heilig wird. Diese unterschiedlichen Übersetzungen hängen damit zusammen, wie die Folge einer Berührung mit hochheiligen Dingen verstanden wird. Manche Ausleger sehen darin eine Warnung, dass nur entsprechend geheiligte Personen mit solchen Gaben umgehen dürfen. Andere verstehen die Aussage so, dass die Berührung selbst den betreffenden Menschen oder Gegenstand unter die besondere Heiligkeitsordnung stellt.
Die zweite Deutung bedeutet allerdings nicht, dass jeder beliebige Mensch durch die Berührung eines hochheiligen Opfers automatisch ein Priester wurde oder Vergebung seiner Sünden empfing. Eine solche Wirkung wird hier nicht ausdrücklich beschrieben. Vielmehr geht es um die besondere Zugehörigkeit zum heiligen Bereich und die daraus folgenden Einschränkungen. Ein Vergleich mit Haggai 2,12 zeigt außerdem, dass die Heiligkeit nicht unbegrenzt von einem Gegenstand auf den nächsten übertragen werden konnte. Dort erklären die Priester, dass die Berührung gewöhnlicher Speisen durch ein Kleidungsstück, in dem heiliges Fleisch getragen wird, diese Speisen nicht automatisch heiligt. Der Unterschied zwischen unmittelbarer Berührung und einer weitergegebenen Berührung ist deshalb zu beachten.
Diese sprachliche Schwierigkeit muss nicht künstlich aufgelöst werden, indem eine Auslegung als völlig selbstverständlich dargestellt wird. Sicher ist, dass der Text die Heiligkeit der Opfergabe ernst nimmt und ihren Umgang an besondere Vorschriften bindet. Die genaue Bedeutung der abschließenden Berührungsformel wird unterschiedlich erklärt. Für die vorliegende Auslegung genügt deshalb die Feststellung, dass hochheilige Gaben nicht wie gewöhnliche Gegenstände behandelt werden durften und dass ihr Kontakt mit Menschen oder Dingen innerhalb der Heiligkeitsordnung besondere Bedeutung hatte. Eine automatische moralische Heiligung durch bloße Berührung ist daraus nicht abzuleiten.
Damit zeigen die Verse 14 bis 18, wie genau Gott den Umgang mit dem Speisopfer geregelt hatte. Ein bestimmter Anteil wurde auf dem Altar verbrannt, während der übrige Teil den dazu berechtigten Priestern zur Nahrung diente. Doch selbst diese Versorgung war an feste Vorschriften gebunden. Die Gabe musste ungesäuert und an heiliger Stätte gegessen werden, und ihr Verzehr war auf den vorgesehenen Personenkreis beschränkt. Gott sorgte damit für seine Diener, ohne die Heiligkeit der ihm dargebrachten Gaben aufzuheben.
Die folgenden Verse führen nun zu einer wichtigen Ausnahme. Bisher ging es um Speisopfer, die von Israeliten gebracht wurden und von denen die Priester einen festgelegten Anteil erhielten. Nun beschreibt Gott eine besondere Gabe, die Aaron und seine Nachfolger selbst darbringen sollten. Bei diesem priesterlichen Speisopfer galt eine andere Vorschrift: Es durfte nicht gegessen werden, sondern musste vollständig auf dem Altar verbrannt werden. Gerade dieser Unterschied macht deutlich, weshalb die einzelnen Opferordnungen immer nach ihrem besonderen Anlass und ihren ausdrücklichen Bestimmungen erklärt werden müssen.
3. Mose 6,19–23
Das besondere Speisopfer der Priester: Eine Gabe, die vollständig Gott gehört
Nicht jedes Speisopfer wurde auf dieselbe Weise behandelt. Während die Priester von bestimmten Gaben des Volkes einen festgelegten Anteil essen durften, galt für ihre eigenen Speisopfer eine andere Vorschrift. Sie mussten vollständig auf dem Altar verbrannt werden. Mit dieser Unterscheidung beginnt der nächste Abschnitt des sechsten Kapitels. Gott zeigt damit, dass auch die Priester selbst unter der Ordnung des Gottesdienstes standen. Ihre besondere Stellung gab ihnen zwar das Recht, von bestimmten heiligen Gaben zu leben, doch sie befreite sie nicht von der Verpflichtung, Gott eigene Opfer darzubringen. Gerade derjenige, der anderen Menschen beim Opferdienst half, musste auch seine persönliche Verantwortung vor dem HERRN ernst nehmen.
Vers 19 leitet diese Vorschrift mit einer erneuten Mitteilung Gottes an Mose ein. Damit beginnt eine eigenständige Anweisung, die sich von den zuvor beschriebenen Speisopfern unterscheidet. Bisher ging es um Gaben, die von Israeliten zum Heiligtum gebracht wurden und von denen die berechtigten Priester einen Anteil erhielten. Nun richtet sich die Aufmerksamkeit auf Aaron und seine Söhne selbst. Sie waren von Gott für den Priesterdienst bestimmt worden und sollten die heiligen Handlungen stellvertretend für die Gemeinde ausführen. Doch ihre Berufung bedeutete nicht, dass sie ausschließlich Empfänger fremder Opfergaben waren. Auch ihr eigener Dienst musste durch die von Gott festgelegten Gaben begleitet werden.
In Vers 20 bestimmt Gott, dass bei der Salbung Aarons und seiner Söhne ein besonderes Speisopfer dargebracht werden soll. Vorgeschrieben ist ein Zehntel Epha feines Mehl. Das Epha war ein altes israelitisches Hohlmaß für Getreide. Ein Zehntel davon bildete eine festgelegte Menge, die bereits in anderen Opfergesetzen begegnet ist. Besonders auffällig ist die Verbindung zu 3. Mose 5,11. Dort durfte ein besonders armer Israelit genau diese Menge feines Mehl als Sündopfer darbringen, wenn er sich weder ein Schaf noch zwei Vögel leisten konnte. Trotz der gleichen Menge handelt es sich hier jedoch um eine andere Opferart. Das Mehl des armen Menschen wurde wegen einer bestimmten Verfehlung als Sündopfer gebracht. Die Gabe der Priester gehörte dagegen zu ihrer eigenen Speisopferordnung. Die äußere Übereinstimmung des Materials macht beide Handlungen nicht zu demselben Opfer.
Das vorgeschriebene Mehl sollte auf zwei Darbringungen verteilt werden. Eine Hälfte war für den Morgen bestimmt, die andere für den Abend. Damit begegnet erneut der regelmäßige Rhythmus, der bereits beim beständigen Brandopfer eine wichtige Rolle spielte. Gott hatte angeordnet, dass morgens und gegen Abend Opfer dargebracht wurden, sodass der Dienst am Heiligtum den Tagesablauf Israels begleitete (2. Mose 29,38–42). Nun wird auch das besondere Speisopfer der Priester mit diesen beiden Tageszeiten verbunden. Der Text beschreibt damit keine einmalige Übergabe einer ganzen Mehlmenge, die unabhängig vom weiteren Gottesdienst erfolgte. Die Gabe wird ausdrücklich auf Morgen und Abend verteilt und dadurch in den geordneten Ablauf des Heiligtumsdienstes eingeordnet.
Eine besondere Auslegungsfrage entsteht jedoch durch die Verbindung zweier Formulierungen. Einerseits spricht Vers 20 ausdrücklich vom Tag der Salbung. Andererseits wird das Speisopfer als beständige Gabe bezeichnet und auf zwei tägliche Darbringungen verteilt. In der späteren jüdischen Überlieferung wurde dies als regelmäßiges Speisopfer des Hohenpriesters verstanden, das während seiner Amtszeit jeden Morgen und Abend dargebracht wurde. Eine andere Erklärung betont stärker die erstmalige Darbringung bei der Einsetzung des Priesters. Manche Ausleger verstehen den Hinweis auf den Tag der Salbung deshalb sinngemäß als Beginn einer fortdauernden Verpflichtung. Wieder andere sehen hier eine Schwierigkeit in der überlieferten Formulierung. Für die Auslegung ist wichtig, diese Spannung nicht zu übergehen. Der Text verbindet die Salbung ausdrücklich mit einer beständigen Opferordnung, erklärt aber nicht sämtliche Einzelheiten ihrer späteren Durchführung.
Vers 21 beschreibt anschließend, wie die Gabe zubereitet werden sollte. Das feine Mehl musste mit Öl in einer Pfanne bereitet und in Stücken dargebracht werden. Dadurch unterschied sich diese Opfergabe von einer bloßen Menge trockenen Mehls, die unverarbeitet zum Altar gebracht wurde. Das Öl gehörte ausdrücklich zur vorgeschriebenen Zubereitung. Die hebräischen Ausdrücke für die genaue Bearbeitung und Beschaffenheit der fertigen Stücke werden in den Übersetzungen unterschiedlich wiedergegeben. Die Lutherbibel 1912 spricht von einer gerösteten und in Stücken gebackenen Gabe. Andere Übersetzungen betonen das Vermengen mit Öl und das Zerteilen des zubereiteten Teiges. Diese Unterschiede betreffen vor allem die genaue Art der Zubereitung. Die wesentliche Anweisung bleibt jedoch klar: Das Mehl sollte mit Öl auf die vorgeschriebene Weise verarbeitet und anschließend als Speisopfer dargebracht werden.
Auch bei diesem Opfer wird der liebliche Geruch für den HERRN erwähnt. Diese Formulierung begegnet bereits beim gewöhnlichen Speisopfer und bei anderen Opferarten. Sie gehört zur Sprache des israelitischen Gottesdienstes und beschreibt die Darbringung einer Gabe, die Gott nach seiner Ordnung geweiht wurde. Dabei dürfen wir den lieblichen Geruch nicht als eine körperliche Wirkung verstehen, durch die Gott zur Annahme eines Opfers bewegt worden wäre. Der Wert der Opferhandlung lag nicht darin, dass der Rauch besonders angenehm roch. Entscheidend war, dass Gott die Darbringung angeordnet hatte und die Priester sie nach seinem Willen vollzogen. Ebenso wenig erklärt der Text ausdrücklich, dass das Öl bei dieser besonderen Gabe eine bestimmte zusätzliche geistliche Eigenschaft des Priesters symbolisieren müsse. Seine Verwendung ist zunächst Bestandteil der vorgeschriebenen Zubereitung.
Mit Vers 22 wird die Vorschrift über Aaron hinausgeführt. Gott bestimmt, dass der Priester, der unter Aarons Nachkommen an seiner Stelle gesalbt wird, diese Gabe ebenfalls darbringen soll. Diese Formulierung weist besonders auf den Nachfolger im Amt des gesalbten Hohenpriesters hin. Es geht also nicht einfach um die Behauptung, jeder männliche Nachkomme Aarons habe täglich dieselbe besondere Opfergabe in der beschriebenen Form darbringen müssen. Der Text verbindet die Vorschrift ausdrücklich mit der Salbung eines Priesters, der an die Stelle seines Vorgängers tritt. Damit wird der Fortbestand des hohenpriesterlichen Dienstes berücksichtigt. Die Aufgabe sollte nicht mit dem Tod Aarons enden, sondern innerhalb der von Gott eingesetzten priesterlichen Nachfolge weitergeführt werden.
Diese Verbindung zur Nachfolge ist besonders wichtig, weil sie die Beständigkeit des Opferdienstes erklärt. Aaron war der erste Hohepriester Israels, doch sein Dienst war an die Dauer seines menschlichen Lebens gebunden. Andere mussten nach ihm dieselbe Verantwortung übernehmen. Bereits in 4. Mose 20,25–28 wird später berichtet, wie Aaron vor seinem Tod seine priesterlichen Gewänder ablegt und sie seinem Sohn Eleasar angelegt werden. Dort wird sichtbar, dass das hohepriesterliche Amt innerhalb der vorgesehenen Linie weitergegeben wurde. Die Vorschrift aus 3. Mose 6 passt zu dieser Ordnung, indem sie auch für den gesalbten Nachfolger eine eigene Opferpflicht festlegt. Der Gottesdienst sollte nicht von der Lebenszeit eines einzelnen Priesters abhängig bleiben.
Am Ende von Vers 22 folgt eine besonders wichtige Bestimmung. Das vorgeschriebene Speisopfer soll vollständig für den HERRN verbrannt werden. Hier zeigt sich der entscheidende Unterschied zum zuvor beschriebenen gewöhnlichen Speisopfer. Bei einer entsprechenden Gabe aus dem Volk wurde nur der festgelegte Gedenkanteil auf dem Altar verbrannt. Der übrige Teil stand den Priestern zur Nahrung zu. Beim eigenen Speisopfer des Priesters entfiel diese Verteilung. Es blieb kein Anteil übrig, den er selbst essen durfte. Die gesamte Gabe wurde dem Feuer übergeben. Damit gehörte sie vollständig zu jener Darbringung, die Gott ausdrücklich für den Priester vorgesehen hatte.
Vers 23 bekräftigt diesen Unterschied mit einer allgemeinen Vorschrift: Jedes Speisopfer eines Priesters soll vollständig verbrannt und nicht gegessen werden. Diese Formulierung verhindert, dass die vorherige Anweisung lediglich als eine unverbindliche Besonderheit verstanden wird. Wenn ein Priester selbst der Opfernde war, durfte er nicht nach der Regel verfahren, die ihm beim Speisopfer eines anderen Israeliten einen Anteil zum Verzehr gewährte. Er hatte seine eigene Gabe vollständig darzubringen. Gerade dieser Unterschied macht deutlich, weshalb bei den Opfergesetzen immer berücksichtigt werden muss, wer das Opfer bringt und welche Vorschrift für diesen Fall gilt.
Die Regel bedeutet allerdings nicht, dass Priester grundsätzlich niemals von Speisopfern essen durften. Eine solche Aussage würde dem unmittelbar vorhergehenden Abschnitt widersprechen. Dort hatte Gott Aaron und seinen Söhnen ausdrücklich einen Anteil der Speisopfer des Volkes zugewiesen. Die beiden Vorschriften behandeln unterschiedliche Situationen. Bei der Gabe eines Israeliten konnte der Priester einen ihm von Gott bestimmten Anteil erhalten. Bei seinem eigenen Speisopfer durfte er dagegen keinen Teil für sich zurückbehalten. Deshalb müssen der priesterliche Opferanteil und das priesterliche Eigenopfer klar unterschieden werden. Wer beide Fälle miteinander vermischt, könnte entweder die rechtmäßige Versorgung der Priester bestreiten oder die vollständige Verbrennung ihrer eigenen Gabe übersehen.
Diese Unterscheidung zeigt zugleich, dass die besondere Stellung der Priester nicht mit einer uneingeschränkten Verfügung über die heiligen Gaben verbunden war. Aaron und seine Söhne durften nur das essen, was Gott ihnen ausdrücklich zugewiesen hatte. Ihre Aufgabe bestand darin, seine Anweisungen auszuführen und die Grenzen des Heiligen zu achten. Auch sie konnten nicht selbst bestimmen, welchen Teil einer Opfergabe sie behalten und welchen sie auf dem Altar verbrennen wollten. Ihre besondere Verantwortung gab ihnen bestimmte Rechte, war jedoch ebenso mit Pflichten verbunden. Je näher ihre Aufgabe mit dem Heiligtum verbunden war, desto sorgfältiger mussten sie zwischen den verschiedenen Vorschriften unterscheiden.
Ein ergänzender Zusammenhang findet sich in den Anweisungen zur Priesterweihe in 2. Mose 29. Dort legt Gott fest, wie Aaron und seine Söhne in ihren Dienst eingesetzt werden sollen. Dazu gehören besondere Opfergaben, heilige Kleidung und die Salbung. Auch in 3. Mose 8 wird später die tatsächliche Einsetzung der Priester beschrieben. Diese Berichte helfen zu verstehen, weshalb die Salbung in der vorliegenden Vorschrift ausdrücklich erwähnt wird. Sie kennzeichnete den Eintritt in ein Amt, das Gott selbst eingesetzt hatte. Die unterschiedlichen Opferhandlungen bei der Priesterweihe dürfen jedoch nicht ohne Weiteres zu einer einzigen identischen Zeremonie zusammengefasst werden. Die hier behandelte Speisopfergabe besitzt ihre eigenen Vorschriften und muss zunächst anhand dieser Anweisungen verstanden werden.
Für die geistliche Betrachtung ist bemerkenswert, dass Gott auch von denjenigen eine Gabe verlangte, die bereits täglich in seinem Dienst standen. Der Priester war nicht nur dazu bestimmt, die Opfer anderer Menschen entgegenzunehmen. Er selbst blieb ein Mensch, dessen Leben und Dienst unter Gottes Autorität standen. Seine Berufung machte ihn nicht unabhängig von dem Gott, dem er diente. Gerade darin zeigt sich ein wichtiger Grundsatz: Eine besondere Aufgabe im Gottesdienst ersetzt nicht die persönliche Verantwortung gegenüber Gott. Wer anderen Menschen hilft, sich mit Gottes Wort und Willen zu beschäftigen, bleibt selbst darauf angewiesen, diesem Wort zu gehorchen.
Dabei dürfen wir allerdings nicht behaupten, das vollständig verbrannte Speisopfer sei ausdrücklich als Symbol dafür eingesetzt worden, dass jeder Priester seinen gesamten Besitz oder sein ganzes Leben aufgeben müsse. Der Text erklärt keine solche allgemeine Verpflichtung. Er beschreibt zunächst eine konkrete Opfergabe, die nach Gottes Anweisung vollständig verbrannt werden sollte. Dass sich daraus ein Gedanke uneingeschränkter Hingabe ableiten lässt, ist eine mögliche geistliche Anwendung. Sie sollte jedoch nicht mit dem ursprünglichen Gesetz verwechselt werden. Die besondere Bedeutung des Abschnitts liegt darin, dass der Priester seine eigene Gabe nicht nach den Regeln verwenden durfte, die für die Opfer anderer Menschen galten.
Eine weiterführende Verbindung ergibt sich durch den Vergleich mit Jesus Christus. Der Hebräerbrief erklärt, dass die Priester des alten Bundes ihren Dienst immer wieder ausüben mussten und dass ihre Amtszeit durch den Tod begrenzt war. Jesus dagegen besitzt ein bleibendes Priestertum, weil er in Ewigkeit lebt (Hebräer 7,23–25). Außerdem musste er nicht wiederholt Opfer für seine eigenen Sünden darbringen, denn er ist ohne Sünde und hat sich selbst ein für alle Mal hingegeben (Hebräer 7,26–27). Damit besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den menschlichen Priestern Israels und dem vollkommenen Hohenpriester Jesus Christus. Die alttestamentlichen Priester standen selbst unter Gottes Opferordnung, während Christus durch seine eigene Hingabe das endgültige Erlösungswerk vollbracht hat.
Dieser Vergleich bedeutet nicht, dass das besondere Speisopfer der Priester in jeder Einzelheit unmittelbar das Opfer Jesu darstellt. Der Hebräerbrief setzt seine Erklärung vor allem bei der Person Christi, seinem vollkommenen Priestertum und seiner einmaligen Selbsthingabe an. Die Verbindung zum alten Opferdienst ist deshalb heilsgeschichtlich bedeutsam, ohne dass beispielsweise die zwei täglichen Mehlgaben oder die Art der Zubereitung ausdrücklich einzelnen Ereignissen aus dem Leben Jesu zugeordnet werden müssten. Die Bibel selbst zeigt, welche grundlegende Bedeutung der Gegensatz zwischen den wiederholten priesterlichen Handlungen und dem vollbrachten Opfer Christi besitzt.
Damit schließen die Verse 19 bis 23 die besonderen Anweisungen über das Speisopfer ab. Gott hatte bestimmt, welche Gabe bei der Salbung und im Zusammenhang mit dem fortdauernden priesterlichen Dienst dargebracht werden sollte, wie sie zuzubereiten war und weshalb sie vollständig verbrannt werden musste. Die Priester durften von bestimmten Opfern des Volkes essen, ihre eigenen Speisopfer dagegen nicht für sich verwenden. Diese klare Unterscheidung zeigt erneut, wie genau Gott den Dienst am Heiligtum geregelt hatte. Im folgenden Abschnitt wendet sich die Anweisung dem Sündopfer zu. Dort wird erklärt, welche Teile dieser hochheiligen Opfergabe von den Priestern gegessen werden durften und welche besonderen Vorschriften für den Umgang mit ihrem Fleisch und Blut galten.
3. Mose 6,24–26
Das Sündopfer als hochheilige Gabe: Warum die Priester davon essen durften
Nicht jedes Sündopfer wurde vollständig auf dem Altar verbrannt. Bei bestimmten Opfern war ausdrücklich vorgesehen, dass die Priester einen Teil des Fleisches essen sollten. Diese Anweisung mag zunächst überraschend erscheinen, denn das Sündopfer stand im Zusammenhang mit der Behandlung menschlicher Schuld. Dennoch bezeichnet Gott es als hochheilig und bestimmt genau, wer davon essen durfte und an welchem Ort dies geschehen musste. In den Versen 24 bis 26 erklärt er damit einen weiteren wichtigen Bestandteil des israelitischen Opferdienstes. Die Priester waren nicht nur dafür verantwortlich, die Opfergaben entgegenzunehmen und die vorgeschriebenen Handlungen auszuführen. In bestimmten Fällen gehörte auch der Verzehr des Opferfleisches zu ihrem heiligen Dienst.
Vers 24 leitet die Anweisung erneut mit den Worten ein, dass der HERR zu Mose spricht. Die Vorschriften über die Speisopfer sind damit abgeschlossen, und eine neue Opferart tritt in den Mittelpunkt. Mose soll die folgenden Bestimmungen an Aaron und dessen Söhne weitergeben. Diese Einleitung macht deutlich, dass es sich nicht um eine menschliche Gewohnheit handelt, die sich im Laufe der Zeit am Heiligtum entwickelt hatte. Gott selbst legte fest, wie mit dem Sündopfer umzugehen war. Gerade weil diese Opfergabe mit der Sühnung von Verfehlungen verbunden war, durfte ihre Behandlung nicht dem persönlichen Ermessen der Priester überlassen werden.
Bereits in 3. Mose 4 hatte Gott ausführlich beschrieben, wann ein Sündopfer erforderlich war und welche Handlungen dabei vorgenommen werden mussten. Die Vorschriften unterschieden unter anderem zwischen dem gesalbten Priester, der gesamten Gemeinde, einem führenden Mann und einem gewöhnlichen Mitglied des Volkes. Je nachdem, wer gesündigt hatte, waren unterschiedliche Opfertiere und bestimmte Bluthandlungen vorgeschrieben. Nun ergänzt Gott diese Anweisungen um die Behandlung des Opferfleisches. Während die vorherigen Kapitel vor allem erklärten, wie das Sündopfer dargebracht wurde, tritt hier stärker hervor, was die Priester anschließend mit den dafür bestimmten Teilen tun sollten.
Der hebräische Begriff für das Sündopfer lautet ḥaṭṭāʾt. Dieses Wort kann sowohl Sünde als auch die entsprechende Opfergabe bezeichnen. In der wissenschaftlichen Auslegung wird das Opfer deshalb teilweise auch Reinigungsopfer genannt. Dieser Begriff hebt hervor, dass bestimmte Sündopferhandlungen nicht nur die Schuld eines Menschen betrafen, sondern auch mit der Reinigung beziehungsweise Entsühnung des Heiligtums verbunden waren. Die Bezeichnungen dürfen jedoch nicht so gegeneinander ausgespielt werden, als ginge es entweder ausschließlich um moralische Schuld oder ausschließlich um äußere Reinheit. Die konkreten Vorschriften zeigen, dass die jeweiligen Anlässe und Handlungen berücksichtigt werden müssen. In 3. Mose 6 steht zunächst die Behandlung jener Opfergabe im Mittelpunkt, die Gott für den entsprechenden Sündopferdienst bestimmt hatte.
Vers 25 erklärt, dass das Sündopfer an demselben Ort geschlachtet werden soll wie das Brandopfer. Damit verweist die Anweisung auf eine bereits bekannte Vorschrift. Nach 3. Mose 1,11 sollte das Brandopfer von Schafen oder Ziegen an der Nordseite des Altars vor dem HERRN geschlachtet werden. Auch in 3. Mose 4,24 wird beim Sündopfer eines führenden Mannes ausdrücklich auf den Schlachtort des Brandopfers verwiesen. Dasselbe gilt für weitere entsprechende Opferhandlungen. Die Bestimmung aus Kapitel 6 fasst diesen Zusammenhang nun für die Sündopferordnung zusammen. Sie stellt sicher, dass das Opfer an dem dafür vorgesehenen Ort und nicht an einer beliebigen Stelle des Lagers geschlachtet wurde.
Dabei ist eine wichtige Einzelheit zu beachten. Die Aussage über den Schlachtort bedeutet nicht automatisch, dass der Priester jedes Sündopfer eigenhändig schlachten musste. In 3. Mose 4 wird bei verschiedenen Sündopfern beschrieben, dass der Opfernde selbst seine Hand auf den Kopf des Tieres legt und es anschließend schlachtet. Der Priester übernimmt dann insbesondere die vorgeschriebenen Handlungen mit dem Blut und den für den Altar bestimmten Teilen. Deshalb sollten wir den Schlachtort und die Frage, wer die Schlachtung ausführte, nicht miteinander verwechseln. Vers 25 legt den Ort fest, an dem die Handlung vor dem HERRN stattfinden sollte. Die weitere Aufgabenverteilung ergibt sich aus den jeweiligen Opferbestimmungen.
Die gemeinsame Schlachtstätte von Brandopfer und Sündopfer bedeutete allerdings nicht, dass beide Opferarten denselben Zweck erfüllten. Beim Brandopfer stand die vollständige Verbrennung der dafür bestimmten Opferteile im Vordergrund. Es gehörte sowohl zu freiwilligen Darbringungen als auch zur regelmäßigen Opferordnung Israels. Das Sündopfer besaß dagegen besondere Vorschriften für den Umgang mit Verfehlungen und bestimmten Zuständen ritueller Unreinheit. Auch seine Bluthandlungen unterschieden sich je nach Anlass und Stellung des Opfernden. Dass beide Opfer an derselben Stelle geschlachtet werden sollten, verband sie innerhalb des gemeinsamen Heiligtumsdienstes, hob ihre unterschiedlichen Funktionen jedoch nicht auf.
Unmittelbar danach bezeichnet Gott das Sündopfer als hochheilig. Diese Aussage ist besonders bemerkenswert, weil das Opfer mit menschlicher Sünde in Verbindung stand. Man könnte zunächst vermuten, eine Gabe, die wegen einer Verfehlung gebracht wird, müsse selbst als unrein oder minderwertig betrachtet werden. Der Bibeltext sagt jedoch ausdrücklich das Gegenteil. Das Sündopfer gehörte zu den hochheiligen Gaben des Heiligtums. Seine Verbindung zur Sünde des Opfernden machte es nicht zu einer gewöhnlichen oder verachteten Sache. Vielmehr hatte Gott es für eine besondere Handlung ausgesondert, durch die nach seiner Ordnung Sühnung bewirkt werden sollte.
Damit wird ein grundlegender Unterschied zwischen menschlicher Schuld und der Heiligkeit der vorgeschriebenen Opfergabe sichtbar. Der Mensch brachte das Sündopfer, weil eine bestimmte Verfehlung oder ein anderer gesetzlich genannter Anlass behandelt werden musste. Das bedeutete jedoch nicht, dass das Opfertier selbst eine persönliche moralische Verfehlung begangen hatte. Tiere tragen keine menschliche Schuld in dem Sinn, dass sie bewusst gegen Gottes Gebote handeln würden. Ihre besondere Rolle ergab sich daraus, dass Gott sie innerhalb der Opferordnung für den Sühnungsdienst bestimmt hatte. Deshalb darf die Aussage, das Sündopfer sei hochheilig, nicht durch eine ungenaue Vorstellung ersetzt werden, das Tier selbst sei moralisch sündig geworden.
Auch die Bezeichnung hochheilig muss aus dem Zusammenhang des Heiligtums verstanden werden. Im Hebräischen steht dafür die Wendung qodeš qodāšîm. Sie kennzeichnet einen besonders heiligen Status und begegnet ebenfalls bei anderen Opfergaben, beispielsweise beim Speisopfer und beim Schuldopfer. Die entsprechenden Gaben unterlagen besonderen Einschränkungen. Nicht jeder Israelit durfte sie essen oder nach eigenem Ermessen verwenden. Ihre Heiligkeit zeigte sich deshalb auch darin, dass Gott den erlaubten Umgang mit ihnen genau bestimmte. Dabei geht es zunächst um ihre Stellung innerhalb der göttlichen Heiligtumsordnung und nicht um die Behauptung, das Opferfleisch besitze eine von Gott unabhängige geistliche Kraft.
Mit Vers 26 folgt nun die eigentliche Besonderheit dieses Abschnitts. Gott bestimmt, dass der Priester, der das Sündopfer darbringt beziehungsweise die Sühnung damit vollzieht, davon essen soll. Das Opferfleisch wurde also nicht in jedem Fall vollständig verbrannt oder außerhalb des Lagers beseitigt. Bei den dafür vorgesehenen Sündopfern gehörte ein Anteil ausdrücklich den Priestern. Diese Anweisung steht nicht im Widerspruch zur Heiligkeit des Opfers. Vielmehr war der Verzehr selbst Bestandteil der von Gott festgelegten Ordnung. Die Priester durften das Fleisch gerade deshalb essen, weil Gott ihnen dieses Recht und diese Aufgabe ausdrücklich übertragen hatte.
Der Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen Speisopfern ist hilfreich. Dort war ebenfalls ein bestimmter Anteil für die Priester vorgesehen, während ein anderer Teil auf dem Altar verbrannt wurde. Dennoch dürfen die beiden Opferarten nicht miteinander gleichgesetzt werden. Das Speisopfer bestand aus Getreideerzeugnissen und besaß seine eigenen Vorschriften. Beim Sündopfer handelte es sich in den hier behandelten Fällen um ein Tieropfer, bei dem insbesondere die vorgeschriebenen Bluthandlungen eine wichtige Rolle spielten. Die Gemeinsamkeit liegt darin, dass Gott bei beiden Opferarten bestimmte heilige Anteile zur Versorgung der Priester vorgesehen hatte. Die Einzelheiten der jeweiligen Handlung blieben jedoch unterschiedlich.
Eine weiterführende Erklärung findet sich in 3. Mose 10,16–20. Dort bemerkt Mose nach dem Tod Nadabs und Abihus, dass ein Sündopfer nicht wie vorgeschrieben gegessen, sondern verbrannt worden war. Er fragt Aaron und seine verbliebenen Söhne ausdrücklich nach dem Grund. Dabei erklärt er, dass Gott ihnen das Sündopfer gegeben habe, damit sie die Schuld der Gemeinde tragen und Sühnung für sie vor dem HERRN erwirken sollten. Dieser spätere Bericht zeigt, dass der Verzehr bestimmter Sündopfer innerhalb des Priesterdienstes mehr bedeutete als eine gewöhnliche Mahlzeit. Er gehörte zur heiligen Verantwortung, die Gott den Priestern in Verbindung mit der Behandlung der Schuld des Volkes übertragen hatte.
Allerdings muss auch diese Verbindung sorgfältig verstanden werden. Der Bericht aus 3. Mose 10 erklärt nicht, dass die Priester durch das Essen des Opferfleisches selbst zu Sündern wurden oder die Schuld des Opfernden dauerhaft als ihre eigene moralische Schuld übernahmen. Ebenso wenig dürfen wir daraus eine automatische Wirkung ableiten, bei der bereits der körperliche Verzehr unabhängig von Gottes Anweisung Vergebung bewirkte. Die Priester vollzogen einen von Gott eingesetzten Dienst, der mit der Sühnung für die Gemeinde verbunden war. Die genaue Bedeutung des Ausdrucks, die Schuld der Gemeinde zu tragen, muss im Zusammenhang mit dieser priesterlichen Aufgabe verstanden werden. Der Text zeigt eine wirkliche Verantwortung der Priester, ohne jede Einzelheit dieses Vorgangs vollständig zu erklären.
Gerade dieser Zusammenhang hilft, die Anweisung aus Vers 26 angemessen einzuordnen. Das Essen des Sündopfers war nicht bloß ein persönliches Vorrecht, das der Priester nach Belieben nutzen konnte. Es gehörte zu dem Dienst, den Gott ihm aufgetragen hatte. Zugleich bedeutete es nicht, dass sämtliche Sündopfer gegessen werden mussten. Bereits 3. Mose 4 hatte Fälle beschrieben, in denen der Körper des Sündopfers außerhalb des Lagers verbrannt wurde. Der letzte Vers des vorliegenden Kapitels wird den entscheidenden Unterschied ausdrücklich erklären. Deshalb müssen wir die Aussage aus Vers 26 zusammen mit den weiteren Bestimmungen betrachten. Sie gilt für die Sündopfer, deren Fleisch den Priestern zum Verzehr zugewiesen war, nicht ausnahmslos für jede Opferhandlung, die als Sündopfer bezeichnet wurde.
Auch der Ort des Verzehrs war genau festgelegt. Das Opferfleisch musste an heiliger Stätte gegessen werden, nämlich im Vorhof der Stiftshütte. Der Vorhof war der abgegrenzte Bereich um das eigentliche Heiligtumszelt, in dem sich auch der Brandopferaltar befand. Das Fleisch durfte nicht einfach nach Hause mitgenommen oder an einem beliebigen Ort innerhalb des Lagers verzehrt werden. Diese räumliche Einschränkung macht deutlich, dass es sich um eine hochheilige Gabe handelte, deren Verwendung weiterhin unter Gottes besonderer Ordnung stand.
Dabei dürfen wir die Bezeichnung heiliger Ort nicht missverstehen. Vers 26 nennt ausdrücklich den Vorhof der Stiftshütte. Gemeint ist daher nicht, dass der Priester das Opferfleisch im Allerheiligsten essen sollte. Das Allerheiligste war der innerste Bereich des Heiligtums und unterlag besonderen Zugangsbeschränkungen. Auch das Heilige im engeren Sinn, der vordere Raum des Zeltes, ist vom Vorhof zu unterscheiden. Der Text selbst bestimmt den Ort der Mahlzeit und verhindert dadurch eine solche Verwechslung. Der Verzehr geschah im heiligen Bereich des Vorhofs, nicht im innersten Raum des Heiligtums.
Diese Genauigkeit war für den Gottesdienst Israels von großer Bedeutung. Gott hatte nicht nur festgelegt, welche Opfer dargebracht werden sollten, sondern auch, wo bestimmte Handlungen erlaubt waren. Die Heiligkeit des Heiligtums bedeutete deshalb nicht, dass alle seine Bereiche dieselben Vorschriften besaßen. Vielmehr gab es unterschiedliche Zugangsrechte und unterschiedliche Aufgaben. Ein Israelit durfte seine Opfergabe zum dafür vorgesehenen Ort bringen, aber nicht beliebig die Tätigkeiten eines Priesters übernehmen. Ebenso durfte ein Priester bestimmte Opferanteile essen, jedoch nicht unabhängig von den vorgeschriebenen Bedingungen. Die Ordnung des Gottesdienstes setzte somit klare Grenzen für die verschiedenen Beteiligten.
Eine weitere Ergänzung bietet 4. Mose 18,8–10. Dort überträgt Gott Aaron und seinen Söhnen bestimmte hochheilige Opferanteile und bestimmt erneut, dass sie an heiliger Stätte gegessen werden sollen. Diese Vorschrift bestätigt, dass der Unterhalt der Priester ausdrücklich mit ihrem Dienst am Heiligtum verbunden war. Die Versorgung war keine eigenmächtige Entnahme aus den Gaben des Volkes, sondern Teil der von Gott vorgesehenen Ordnung. Auch hier müssen jedoch die unterschiedlichen Arten heiliger Gaben berücksichtigt werden. Nicht alle Opferanteile unterlagen denselben Vorschriften hinsichtlich des Ortes und der berechtigten Personen.
Für die geistliche Bedeutung des Abschnitts ist besonders wichtig, dass Gott die Behandlung menschlicher Schuld nicht der Beliebigkeit überließ. Der Opfernde konnte nicht selbst entscheiden, wie seine Verfehlung gesühnt werden sollte. Der Priester durfte ebenso wenig nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Opferhandlungen notwendig waren und was anschließend mit dem Fleisch geschah. Beide standen unter Gottes Anweisungen. So wird deutlich, dass die Vergebung innerhalb der damaligen Bundesordnung nicht auf einer selbst erdachten religiösen Handlung beruhte. Gott hatte den Weg zur Sühnung festgelegt und zugleich diejenigen bestimmt, die den entsprechenden Dienst ausführen sollten.
Im Neuen Testament tritt Jesus Christus als der vollkommene Hohepriester hervor. Der Hebräerbrief beschreibt, dass er nicht mit dem Blut fremder Opfertiere, sondern durch sein eigenes Opfer die entscheidende Erlösung bewirkt hat (Hebräer 9,11–14; 10,10–14). Damit wird ein grundlegender Unterschied zur wiederholten Opferordnung Israels sichtbar. Die damaligen Priester mussten ihren Dienst fortsetzen und die verschiedenen Opfer nach ihren jeweiligen Vorschriften behandeln. Jesus dagegen hat durch seine Selbsthingabe ein Opfer dargebracht, dessen Wirksamkeit nicht durch weitere Tieropfer ergänzt werden muss. Diese Verbindung ist heilsgeschichtlich bedeutsam, ohne dass jeder einzelne Schritt des priesterlichen Verzehrs unmittelbar einer bestimmten Handlung Jesu gleichgesetzt werden dürfte.
Gerade die Heiligkeit des Sündopfers lässt sich dabei als Teil eines größeren biblischen Zusammenhangs verstehen. Gott nahm die Schuld des Menschen ernst, eröffnete aber zugleich einen Weg, auf dem Sühnung und Vergebung möglich waren. Die Opfergabe wurde nicht deshalb hochheilig genannt, weil Sünde etwas Heiliges wäre, sondern weil sie zu einer von Gott eingesetzten Handlung gehörte. Im Neuen Testament wird diese Hoffnung auf Erlösung schließlich auf Christus ausgerichtet, der selbst ohne Sünde war und sein Leben für Sünder hingab. Seine Heiligkeit beruhte nicht auf einer äußeren Opferordnung, sondern auf seiner vollkommenen Person und seinem Gehorsam gegenüber dem Vater.
Die Verse 24 bis 26 zeigen somit, dass auch das Sündopfer einer genauen und heiligen Ordnung unterstand. Gott bestimmte den Schlachtort, bezeichnete die Opfergabe als hochheilig und wies den Priestern bei bestimmten Sündopfern einen Anteil zum Verzehr zu. Dieser durfte ausschließlich an dem dafür vorgesehenen Ort gegessen werden. Die Anweisungen machen deutlich, dass die Behandlung menschlicher Schuld und die Verantwortung der Priester eng miteinander verbunden waren. Zugleich bereiten sie die folgenden Vorschriften vor, in denen Gott erklärt, wie sorgfältig sogar mit dem Opferblut, den Kleidern und den verwendeten Gefäßen umzugehen war. So wird sichtbar, dass die Heiligkeit des Sündopfers nicht allein seine Darbringung, sondern auch seine anschließende Behandlung bestimmte.
3. Mose 6,27–29
Die Heiligkeit des Sündopfers: Warum selbst Kleidung und Gefäße besonderen Vorschriften unterstanden
Was geschah, wenn das Blut eines Sündopfers auf die Kleidung eines Priesters gelangte? Und weshalb musste ein Tongefäß zerbrochen werden, während ein Gefäß aus Bronze lediglich gereinigt werden durfte? Solche Einzelheiten mögen zunächst ungewöhnlich erscheinen. Doch sie gehören zu den Vorschriften, mit denen Gott den Umgang mit den hochheiligen Opfergaben regelte. In den Versen 27 bis 29 wird deutlich, dass die Heiligkeit des Sündopfers nicht nur während der eigentlichen Opferhandlung zu beachten war. Auch sein Fleisch, sein Blut und die Gegenstände, die bei seiner Zubereitung verwendet wurden, unterlagen besonderen Bestimmungen. Damit sollte der Dienst am Heiligtum nicht nach persönlichem Ermessen, sondern entsprechend den Anweisungen Gottes ausgeführt werden.
Vers 27 beginnt mit einer Aussage über die Berührung des Opferfleisches. In der Lutherbibel 1912 wird bestimmt, dass niemand dieses Fleisch berühren soll, wenn er nicht dafür geweiht ist. Damit wird die besondere Stellung des Sündopfers hervorgehoben. Das Tier war nach Gottes Vorschrift dargebracht worden und gehörte zu den hochheiligen Gaben des Heiligtums. Deshalb durfte sein Fleisch nicht wie gewöhnliches Fleisch behandelt werden, das jeder nach Belieben berühren oder verwenden konnte. Sein Umgang war an die heilige Ordnung gebunden, in der die Priester ihren Dienst verrichteten.
Beim Vergleich verschiedener Bibelübersetzungen fällt jedoch auf, dass die Aussage nicht überall gleich wiedergegeben wird. Während die Lutherbibel 1912 die Berührung auf bereits geweihte Personen beschränkt, übersetzen andere Bibelausgaben sinngemäß, dass jeder, der das Opferfleisch berührt, heilig wird. Der hebräische Wortlaut lässt diese zweite Wiedergabe zu und bildet den Ausgangspunkt der unterschiedlichen Erklärungen. Deshalb sollten wir die Formulierung nicht einfach so behandeln, als bestünde hinsichtlich ihrer genauen Bedeutung keinerlei Auslegungsfrage.
Eine mögliche Erklärung lautet, dass nur entsprechend geheiligte Personen das Opferfleisch berühren durften. Diese Deutung betont die bereits bestehenden Zugangsbeschränkungen des Priesterdienstes. Eine andere Erklärung versteht den Satz als Aussage über die besondere Wirkung des unmittelbaren Kontaktes mit einer hochheiligen Opfergabe. Wer oder was sie berührte, wurde dadurch in besonderer Weise dem heiligen Bereich zugeordnet und unterlag den entsprechenden Vorschriften. Beide Erklärungen nehmen ernst, dass das Opferfleisch nicht als gewöhnliche Nahrung betrachtet werden durfte. Sie unterscheiden sich jedoch darin, ob die erforderliche Heiligkeit bereits vor der Berührung vorhanden sein musste oder ob die Berührung selbst eine besondere Heiligkeitsfolge hatte.
Dabei ist eine wichtige Grenze zu beachten. Selbst wenn man die Formulierung so versteht, dass die Berührung etwas heilig werden ließ, darf daraus keine automatische Vergebung persönlicher Sünden abgeleitet werden. Der Text sagt nicht, dass ein Mensch durch das Anfassen des Opferfleisches innerlich gerecht wurde oder dadurch eine veränderte Beziehung zu Gott erhielt. Die beschriebene Heiligkeit gehört zunächst zur besonderen Ordnung des Heiligtums. Sie betrifft den erlaubten Umgang mit einer Opfergabe, die Gott für seinen Dienst ausgesondert hatte. Moralische Reinheit, persönliche Umkehr und die Sühnung begangener Schuld sind davon zu unterscheiden.
Zum besseren Verständnis hilft ein Vergleich mit 2. Mose 29,37. Dort wird im Zusammenhang mit dem Brandopferaltar ebenfalls beschrieben, dass die Berührung des Heiligen eine besondere Heiligkeitsfolge hat. Der Altar wird ausdrücklich als hochheilig bezeichnet. Die Verbindung zeigt, dass der Gedanke nicht ausschließlich beim Sündopfer vorkommt. Innerhalb des israelitischen Heiligtums besaßen bestimmte Gegenstände und Opfergaben einen besonderen Status, der auch den Umgang mit ihnen regelte. Daraus entsteht jedoch kein allgemeines Gesetz, nach dem jede Berührung eines heiligen Gegenstandes automatisch denselben Vorgang auslöste. Die jeweiligen Vorschriften müssen aus ihrem eigenen Zusammenhang verstanden werden.
Eine weitere wichtige Ergänzung findet sich in Haggai 2,12. Dort lässt Gott die Priester fragen, ob ein Mensch, der heiliges Fleisch in seinem Gewand trägt, durch die Berührung dieses Gewandes gewöhnliche Lebensmittel ebenfalls heiligt. Die Priester verneinen dies. Auf den ersten Blick könnte diese Aussage im Widerspruch zu den Vorschriften über die Berührung hochheiliger Opfergaben stehen. Tatsächlich muss jedoch zwischen unmittelbarer Berührung und einer mittelbaren Weitergabe durch einen weiteren Gegenstand unterschieden werden. Haggai behandelt die Frage, ob die Heiligkeit über einen solchen zusätzlichen Kontakt weitergegeben wird. Die Vorschrift aus 3. Mose 6 betrifft dagegen den unmittelbaren Kontakt mit dem Opferfleisch. Beide Stellen dürfen deshalb nicht ohne Beachtung dieser Unterschiede gegeneinander ausgespielt werden.
Nach der Berührungsregel wendet sich Vers 27 dem Blut des Sündopfers zu. Wenn davon etwas auf ein Kleidungsstück spritzte, musste die betroffene Stelle an heiliger Stätte gewaschen werden. Damit wird deutlich, dass auch nach der eigentlichen Verwendung des Blutes besondere Vorschriften galten. Das Blut war innerhalb der Opferordnung nicht irgendeine Flüssigkeit. Bei den Sündopfern gehörte es zu den wesentlichen Bestandteilen der vorgeschriebenen Sühnungshandlungen. Je nach Opferart wurde es an die Hörner des Altars gestrichen, an andere Stellen gesprengt oder entsprechend der göttlichen Anweisung ausgegossen. Gerade deshalb durfte mit dem Blut, das unbeabsichtigt auf Kleidung gelangte, nicht nach Belieben verfahren werden.
Die Anweisung betrifft ausdrücklich das Kleidungsstück, auf das Blut gelangt war. Es musste nicht grundsätzlich vernichtet werden. Gott verlangte vielmehr, dass die bespritzte Stelle gewaschen wurde. Auch dafür war der Ort festgelegt. Die Reinigung sollte an heiliger Stätte stattfinden. Das Kleidungsstück durfte demnach nicht einfach außerhalb des vorgesehenen Bereichs auf gewöhnliche Weise behandelt werden. Die Vorschrift zeigt, dass selbst ein unbeabsichtigter Blutspritzer innerhalb des Heiligtumsdienstes eine besondere Handlung erforderlich machte.
Bemerkenswert ist dabei, dass der Text das Blut des Sündopfers nicht als gewöhnlichen Schmutz bezeichnet. Die Reinigungsvorschrift entsteht aus dem besonderen Zusammenhang des heiligen Opferdienstes. Es wäre deshalb ungenau zu behaupten, das Blut sei durch seine Berührung mit der Kleidung automatisch sündig oder unrein geworden. Ebenso wenig sagt der Text, dass das Waschen des Stoffes eine persönliche Sünde des Priesters beseitigte. Die vorgeschriebene Reinigung bezieht sich zunächst auf das betroffene Kleidungsstück und seinen Umgang innerhalb der Heiligkeitsordnung. Aus dieser konkreten Handlung darf nicht ohne weitere biblische Begründung eine vollständige Lehre über die Reinigung des menschlichen Herzens entwickelt werden.
Die besondere Bedeutung des Blutes wird an anderer Stelle ausdrücklich erklärt. In 3. Mose 17,11 verbindet Gott das Blut mit dem Leben des Geschöpfes und mit seiner Verwendung zur Sühnung auf dem Altar. Diese Aussage hilft zu verstehen, weshalb das Opferblut nicht als beliebig verfügbare Flüssigkeit behandelt wurde. Zugleich müssen wir zwischen der Erklärung der Blutverwendung auf dem Altar und der besonderen Waschvorschrift aus Kapitel 6 unterscheiden. Vers 27 erläutert nicht erneut die gesamte Bedeutung des Blutes, sondern bestimmt, was geschehen musste, wenn es auf ein Kleidungsstück gelangte. Die tieferen Zusammenhänge der Sühnung bleiben wichtig, sollten jedoch die konkrete Anweisung nicht verdrängen.
Mit Vers 28 richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Gefäße, in denen das Sündopfer gekocht wurde. Gott unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen zwei Materialien. Ein irdenes Gefäß musste zerbrochen werden. War das Fleisch dagegen in einem Gefäß aus Bronze beziehungsweise Kupfer gekocht worden, sollte dieses gründlich gescheuert und mit Wasser gespült werden. Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil beide Gefäße mit demselben Opferfleisch in Berührung gekommen sein konnten, dennoch aber unterschiedlich behandelt werden mussten.
Für das irdene Gefäß gab es keine vorgeschriebene Reinigung, nach der es einfach weiterverwendet werden durfte. Es musste zerbrochen werden. Damit wurde seine weitere Verwendung als Kochgefäß ausgeschlossen. Der Text erklärt nicht ausdrücklich, welche Eigenschaften des Materials diese Vorschrift begründeten. Eine verbreitete historische Erklärung verweist darauf, dass unglasierter Ton Flüssigkeiten und Fett aufnehmen kann. Anders als bei einer glatten Metalloberfläche lassen sich Rückstände aus einem solchen Material nur schwer vollständig entfernen. Diese Eigenschaft macht verständlich, weshalb ein Tongefäß anders behandelt werden konnte als ein metallisches Gefäß.
Allerdings muss diese Erklärung als historische Sachdeutung kenntlich bleiben. Der Bibeltext selbst sagt nicht ausdrücklich, dass Gott das Zerbrechen wegen der Aufnahmefähigkeit des Tons angeordnet hat. Er bestimmt lediglich, was mit dem irdenen Gefäß geschehen musste. Deshalb wäre es zu weitgehend, die Materialeigenschaft als ausdrücklich genannte göttliche Begründung darzustellen. Sie bietet eine nachvollziehbare Erklärung für den Unterschied zwischen beiden Gefäßarten, doch die eigentliche Grundlage der Vorschrift bleibt Gottes Anweisung.
Auch an anderen Stellen der mosaischen Gesetzgebung begegnet eine unterschiedliche Behandlung von Ton- und Metallgefäßen. In 3. Mose 11,33 wird beispielsweise bestimmt, dass ein irdenes Gefäß unter bestimmten Umständen zerbrochen werden muss, wenn etwas Unreines hineinfällt. In 3. Mose 15,12 wird ebenfalls zwischen irdenen und hölzernen Gefäßen unterschieden. Diese Parallelen zeigen, dass das Material eines Gegenstandes innerhalb der Reinheitsvorschriften eine Rolle spielen konnte. Dennoch sind die jeweiligen Anlässe nicht identisch. Während die genannten Stellen bestimmte Unreinheitsfälle behandeln, geht es in 3. Mose 6 um den Umgang mit hochheiligem Opferfleisch. Deshalb dürfen wir nicht behaupten, beide Vorschriften hätten genau denselben Anlass oder dieselbe Wirkung.
Beim metallenen Gefäß war die Behandlung anders geregelt. Es sollte gründlich gescheuert und anschließend mit Wasser ausgespült werden. Danach musste es nach dieser Vorschrift nicht zerstört werden. Der Unterschied zeigt, dass Gott nicht jede Berührung mit einer heiligen Opfergabe automatisch mit einer dauerhaften Unbrauchbarkeit des verwendeten Gegenstandes verband. Vielmehr war die vorgeschriebene Behandlung vom jeweiligen Material abhängig. Das irdene Gefäß wurde zerbrochen, während das metallene gereinigt werden konnte. Entscheidend war nicht die persönliche Einschätzung des Priesters, sondern die für den jeweiligen Gegenstand festgelegte Handlung.
Die Vorschrift macht zugleich sichtbar, dass das Kochen des Opferfleisches tatsächlich zu bestimmten Handlungen des Priesterdienstes gehörte. Nachdem die für den Altar bestimmten Teile behandelt worden waren, blieb bei manchen Sündopfern Fleisch zurück, das die berechtigten Priester essen sollten. Dieses Fleisch musste für den Verzehr zubereitet werden. Die dafür verwendeten Gefäße kamen unmittelbar mit einer hochheiligen Opfergabe in Berührung. Deshalb erstreckte sich die Heiligkeitsordnung auch auf Geräte, die bei der Zubereitung benutzt wurden. Der Gottesdienst endete in diesen Fällen nicht mit der Verbrennung der vorgeschriebenen Opferteile. Auch der spätere Umgang mit dem verbleibenden Fleisch gehörte dazu.
An dieser Stelle sollten wir darauf verzichten, jeder Einzelheit eine eigene verborgene Symbolbedeutung zuzuschreiben. Die Bibel erklärt nicht, das zerbrochene Tongefäß stelle den endgültigen Untergang des Sünders dar oder die Reinigung des metallenen Gefäßes versinnbildliche ausdrücklich die Heiligung eines gläubigen Menschen. Solche Deutungen mögen auf den ersten Blick anschaulich erscheinen, lassen sich aber nicht unmittelbar aus dem Wortlaut begründen. Gott beschreibt hier konkrete Vorschriften für Gegenstände, die beim heiligen Opferdienst verwendet wurden. Ihre geistliche Bedeutung liegt zunächst darin, dass auch dieser Bereich nicht beliebig behandelt werden durfte.
Die genaue Beachtung solcher Vorschriften lässt erkennen, wie ernst Gott die Unterscheidung zwischen dem Heiligen und dem Gewöhnlichen nahm. Der Umgang mit dem Opferblut, das Waschen der Kleidung und die Behandlung der Kochgefäße waren keine frei erfundenen religiösen Bräuche. Sie gehörten zu der Ordnung, die Mose den Priestern weitergeben sollte. Dabei wird die Heiligkeit nicht als eine unkontrollierbare Kraft beschrieben, die Menschen und Gegenstände unabhängig von Gottes Willen verändert. Vielmehr legt Gott selbst fest, welche Folgen bestimmte Berührungen haben und welche Handlungen daraufhin erforderlich sind.
Mit Vers 29 kehrt die Anweisung zum Verzehr des Sündopfers zurück. Gott bestätigt, dass die männlichen Angehörigen des Priestergeschlechts davon essen dürfen. Diese Bestimmung ergänzt Vers 26, in dem der Verzehr durch den Priester bereits angeordnet worden war. Nun wird der berechtigte Personenkreis ausdrücklich genannt. Es handelt sich nicht um alle männlichen Israeliten, sondern um die männlichen Angehörigen der priesterlichen Linie Aarons. Das Opferfleisch war ihnen nach der göttlichen Ordnung zugewiesen. Andere Personen durften daraus nicht einfach eine gewöhnliche Mahlzeit machen.
Eine ergänzende Vorschrift findet sich in 3. Mose 21,21–22. Dort erklärt Gott, dass ein Nachkomme Aarons mit einem körperlichen Gebrechen bestimmte priesterliche Handlungen am Altar nicht ausführen durfte, dennoch aber von den heiligen und hochheiligen Gaben essen konnte. Diese Unterscheidung ist für das Verständnis von Vers 29 wichtig. Nicht jede Einschränkung bei der Ausübung des Priesterdienstes bedeutete zugleich den Verlust sämtlicher Anrechte auf die heiligen Gaben. Die Berechtigung zum Verzehr und die Zulassung zu einzelnen Opferhandlungen waren nicht vollständig identisch.
Zugleich durfte aus der Zugehörigkeit zum Priestergeschlecht nicht geschlossen werden, dass jeder berechtigte Priester unabhängig von seinem jeweiligen Zustand jederzeit Opferfleisch essen konnte. Die Reinheitsvorschriften, die Gott an anderer Stelle gegeben hatte, blieben zu beachten. Besonders in 3. Mose 22,3–7 wird erklärt, dass ein Priester in einem Zustand ritueller Unreinheit bestimmte heilige Gaben nicht essen durfte, bis die vorgeschriebenen Voraussetzungen wieder erfüllt waren. Deshalb gehören die Angaben über die Abstammung, den besonderen Ort und den jeweiligen Reinheitszustand zusammen. Gott regelte nicht nur, wer grundsätzlich zum Verzehr berechtigt war, sondern auch, unter welchen Bedingungen diese Berechtigung ausgeübt werden durfte.
Am Ende von Vers 29 wird der Grund für die besonderen Einschränkungen noch einmal genannt: Das Sündopfer ist hochheilig. Die Wiederholung verbindet die gesamte Vorschrift miteinander. Das Fleisch durfte nicht beliebig berührt werden. Mit dem Blut bespritzte Kleidung musste an heiliger Stätte gewaschen werden. Die verwendeten Gefäße waren entsprechend ihrem Material zu behandeln. Und der Verzehr blieb dem berechtigten priesterlichen Personenkreis vorbehalten. Diese unterschiedlichen Regeln stehen nicht unverbunden nebeneinander. Sie ergeben sich daraus, dass Gott das Sündopfer innerhalb seines Heiligtumsdienstes als besonders heilige Gabe bestimmt hatte.
Dabei darf die Heiligkeit des Sündopfers nicht mit einer eigenständigen Fähigkeit des Opferfleisches verwechselt werden, menschliche Schuld zu vergeben. Die Vergebung geschah innerhalb der von Gott eingesetzten Sühnungsordnung. Der Priester vollzog seinen Dienst nach den göttlichen Vorschriften, doch die eigentliche Vergebungszusage beruhte auf Gott selbst. Das hochheilige Opferfleisch besaß deshalb keine von ihm unabhängige Macht. Seine besondere Stellung erklärte, weshalb es auf eine genau geregelte Weise behandelt werden musste. Diese Unterscheidung schützt davor, den äußeren Handlungen eine Wirkung zuzuschreiben, die der biblische Text ihnen nicht ausdrücklich gibt.
Eine weiterführende Verbindung zum Neuen Testament besteht in der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen äußerer kultischer Ordnung und der endgültigen Reinigung des Menschen durch Jesus Christus. Der Hebräerbrief beschreibt, dass die Opfer und Waschungen des alten Bundes bestimmten Vorschriften unterstanden, während Christus durch sein eigenes Opfer eine bleibende Erlösung bewirkt hat (Hebräer 9,9–14). Die hier vorgeschriebenen Waschungen und Reinigungen dürfen deshalb nicht einfach mit der inneren Vergebung persönlicher Sünden gleichgesetzt werden. Sie gehörten zur damaligen Heiligtumsordnung und hatten innerhalb dieser Ordnung ihre Bedeutung. Das Erlösungswerk Christi reicht darüber hinaus, weil es die Beziehung des Menschen zu Gott auf der Grundlage seiner vollkommenen Selbsthingabe betrifft.
Damit wird die Bedeutung der Vorschriften nicht herabgesetzt. Gott hatte sie Israel ausdrücklich gegeben, und die Priester waren verpflichtet, sie zu befolgen. Doch ihre besondere Funktion muss im Rahmen der damaligen Bundesordnung verstanden werden. Christen werden im Neuen Testament nicht dazu aufgefordert, irdene Gefäße nach dem Kochen von Opferfleisch zu zerbrechen oder Kleidung an einem israelitischen Heiligtum zu waschen. Die bleibende geistliche Erkenntnis liegt vielmehr darin, dass der Umgang mit Gott und seinen Gaben nicht von menschlicher Willkür bestimmt werden darf. Zugleich zeigt das Neue Testament, dass der Zugang zu Gott durch Jesus Christus und sein vollbrachtes Opfer eröffnet wurde.
Die Verse 27 bis 29 machen somit deutlich, wie weit die Heiligkeitsordnung des Sündopfers reichte. Selbst scheinbar nebensächliche Einzelheiten wie ein Blutspritzer auf einem Kleid oder das Material eines Kochgefäßes wurden von Gott geregelt. Die Berührung des Opferfleisches hatte eine besondere Bedeutung, während der Verzehr den dafür vorgesehenen Priestern vorbehalten blieb. So wird sichtbar, dass das Sündopfer auch nach seiner eigentlichen Darbringung unter der besonderen Ordnung des Heiligtums stand.
Eine letzte Frage ist damit jedoch noch offen. Bisher wurde beschrieben, dass die Priester von bestimmten Sündopfern essen durften. Aus 3. Mose 4 wissen wir allerdings, dass andere Sündopfer vollständig verbrannt werden mussten. Weshalb galt für diese Opfer eine andere Vorschrift? Der abschließende Vers des Kapitels nennt das entscheidende Unterscheidungsmerkmal: Es kommt darauf an, ob das Blut des Sündopfers zur Sühnung in das Innere der Stiftshütte hineingebracht wurde. Damit verbindet Gott die Behandlung des Opferfleisches unmittelbar mit den unterschiedlichen Bluthandlungen des Heiligtumsdienstes.
3. Mose 6,30
Warum bestimmte Sündopfer nicht gegessen werden durften: Die Bedeutung des Blutes im Heiligtum
Bei den Sündopfern gab es eine wichtige Unterscheidung, die nicht am Aussehen oder am Wert des Opfertieres zu erkennen war. Entscheidend war, wohin der Priester dessen Blut brachte. Während das Fleisch bestimmter Sündopfer von den Priestern an heiliger Stätte gegessen werden durfte, musste es bei anderen vollständig verbrannt werden. Der letzte Vers des sechsten Kapitels erklärt, wann diese besondere Vorschrift galt. Sobald das Blut eines Sündopfers zur Sühnung in das Innere der Stiftshütte gebracht worden war, durfte niemand von seinem Fleisch essen. Damit fasst Gott einen wesentlichen Unterschied zusammen, der bereits in den vorhergehenden Opfergesetzen erkennbar war.
Vers 30 stellt ausdrücklich fest, dass kein Sündopfer gegessen werden darf, dessen Blut zur Sühnung in die Stiftshütte hineingebracht wurde. Stattdessen musste der dafür bestimmte Opferkörper mit Feuer verbrannt werden. Diese Vorschrift ergänzt die vorhergehenden Verse, in denen Gott den Priestern den Verzehr bestimmter Sündopfer erlaubt hatte. Beide Anweisungen widersprechen einander nicht. Sie behandeln unterschiedliche Formen des Sündopferdienstes und legen fest, wie die jeweilige Opfergabe nach der vorgeschriebenen Bluthandlung zu behandeln war.
Um diesen Unterschied zu verstehen, müssen wir noch einmal auf 3. Mose 4 zurückblicken. Dort hatte Gott verschiedene Sündopfer für unterschiedliche Situationen angeordnet. Wenn der gesalbte Priester eine Verfehlung begangen hatte, musste er einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Der Priester nahm einen Teil des Blutes und brachte ihn in die Stiftshütte hinein. Dort sprengte er Blut siebenmal vor den Vorhang, der das Allerheiligste abgrenzte, und strich weiteres Blut an die Hörner des Räucheraltars. Das übrige Blut wurde am Fuß des Brandopferaltars ausgegossen.
Bei diesem Sündopfer durfte der Priester das Fleisch nicht essen. Nachdem die vorgeschriebenen Fettteile auf dem Altar verbrannt worden waren, musste der verbleibende Opferkörper an einen dafür bestimmten reinen Ort außerhalb des Lagers gebracht und dort verbrannt werden (3. Mose 4,11–12). Diese Handlung gehörte ausdrücklich zur betreffenden Opferordnung. Der Opferkörper wurde also nicht für ein Mahl der Priester verwendet.
Eine vergleichbare Vorschrift galt, wenn die gesamte Gemeinde Israels eine Verfehlung begangen hatte. Auch hier war ein junger Stier vorgesehen. Das Blut wurde in das Innere der Stiftshütte gebracht und dort nach den entsprechenden Anweisungen verwendet. Anschließend musste der Opferkörper ebenfalls außerhalb des Lagers verbrannt werden (3. Mose 4,13–21). Die beiden Fälle besaßen damit ein gemeinsames Merkmal: Das Blut wurde für die Sühnung in das Heiligtum hineingebracht, und das Fleisch war nicht zum Verzehr durch die Priester bestimmt.
Anders verlief die Opferhandlung bei bestimmten Sündopfern eines führenden Mannes oder eines gewöhnlichen Mitglieds der Gemeinde. In diesen Fällen wurde das Blut nicht in den Innenraum der Stiftshütte gebracht. Stattdessen strich der Priester etwas davon an die Hörner des Brandopferaltars im Vorhof und goss das übrige Blut an dessen Fuß aus (3. Mose 4,22–35). Die vorgeschriebene Bluthandlung blieb damit auf den äußeren Altarbereich bezogen.
Hier liegt der entscheidende Unterschied. Bei den zuerst genannten Sündopfern gelangte Blut in das Innere des Heiligtums. Bei den zuletzt genannten Opfern wurde es am Brandopferaltar verwendet. Die Art der Bluthandlung bestimmte, welche weiteren Vorschriften für den Opferkörper galten. Vers 30 macht diese Unterscheidung ausdrücklich zu einer allgemeinen Regel: Wenn das Blut zur Sühnung in die Stiftshütte hineingebracht wurde, durfte das Fleisch nicht gegessen werden.
Damit wird deutlich, dass die Behandlung des Sündopfers nicht beliebig war. Der Priester konnte nicht selbst entscheiden, ob er das Fleisch verzehren oder verbrennen wollte. Ebenso wenig bestimmte allein die Größe des Opfertieres, was anschließend damit geschah. Maßgeblich war die Opferordnung, die Gott für die jeweilige Situation festgelegt hatte. Dazu gehörte insbesondere der Ort, an dem die vorgeschriebenen Bluthandlungen durchgeführt wurden.
Eine bemerkenswerte Bestätigung dieser Regel begegnet später in 3. Mose 10,16–20. Dort entdeckt Mose, dass ein Sündopfer verbrannt worden war, obwohl die Priester nach der gewöhnlichen Vorschrift davon hätten essen sollen. Er stellt Aaron und seine verbliebenen Söhne deshalb zur Rede. Seine Begründung ist besonders aufschlussreich: Das Blut dieses Sündopfers war nicht in das Innere des Heiligtums gebracht worden. Deshalb hätte das Opferfleisch nach der bestehenden Anweisung an heiliger Stätte gegessen werden sollen.
Dieser Bericht bestätigt ausdrücklich den Zusammenhang, den wir in Vers 30 erkennen. Mose unterscheidet die Sündopfer nicht einfach danach, wie schwer die Verfehlung gewesen war oder welchen persönlichen Rang der Opfernde besaß. Er verweist unmittelbar auf den Ort der Bluthandlung. Weil das Blut nicht hineingebracht worden war, hätte grundsätzlich die Vorschrift über den Verzehr gegolten.
Allerdings enthält der Bericht aus 3. Mose 10 noch eine weitere wichtige Beobachtung. Aaron erklärt Mose, weshalb ihm der Verzehr des Sündopfers angesichts der Ereignisse dieses Tages nicht angemessen erschien. Kurz zuvor waren seine Söhne Nadab und Abihu durch Gottes Gericht gestorben. Als Mose Aarons Antwort hört, nimmt er sie an. Der Bericht zeigt, dass die Vorschriften ernst genommen wurden, ohne dass die besondere menschliche Situation vollständig unbeachtet blieb. Daraus darf jedoch keine allgemeine Erlaubnis abgeleitet werden, Opfergesetze nach persönlichem Ermessen zu verändern. Die Erzählung beschreibt eine außergewöhnliche Situation, in der Mose Aarons Erklärung akzeptierte.
Besonders interessant ist außerdem die Begründung, die Mose dort für den gewöhnlichen Verzehr des Sündopfers nennt. Gott hatte den Priestern dieses Opfer gegeben, damit sie die Schuld der Gemeinde tragen und für sie Sühnung vor dem HERRN erwirken sollten (3. Mose 10,17). Das Essen war damit mehr als eine gewöhnliche Mahlzeit zur Versorgung der Priester. Es gehörte in diesen Fällen zur besonderen Verantwortung ihres Dienstes.
Wie das Tragen der Schuld in diesem Zusammenhang genau zu verstehen ist, muss jedoch sorgfältig von einer persönlichen Übernahme moralischer Schuld unterschieden werden. Der Text sagt nicht, dass die Priester durch das Essen selbst zu den Tätern der begangenen Sünde wurden. Vielmehr beschreibt er ihre von Gott eingesetzte Aufgabe im Umgang mit der Schuld der Gemeinde. Auch die Vorstellung, sämtliche Sünden würden durch den Verzehr buchstäblich in den Körper des Priesters übertragen, geht über das hinaus, was der Wortlaut ausdrücklich erklärt.
Der Zusammenhang zwischen dem Blut und dem weiteren Umgang mit dem Opferkörper wird beim großen Versöhnungstag besonders deutlich. In 3. Mose 16 beschreibt Gott einen besonderen Dienst, der einmal im Jahr durchgeführt werden sollte. An diesem Tag brachte der Hohepriester das Blut der vorgeschriebenen Sündopfer in den innersten Bereich des Heiligtums. Dort wurden die besonderen Sühnungshandlungen für das Heiligtum und das Volk vollzogen.
In 3. Mose 16,27 wird ausdrücklich angeordnet, dass die Körper des Sündopferstieres und des entsprechenden Ziegenbocks außerhalb des Lagers verbrannt werden mussten. Der Text nennt sogar die Teile, die dieser Verbrennung übergeben wurden: Haut, Fleisch und Darminhalt. Niemand sollte diese Opferkörper als gewöhnliche Nahrung verwenden. Gerade weil ihr Blut für die Sühnung in das Heiligtum gebracht worden war, unterlagen sie dieser besonderen Vorschrift.
Damit ergibt sich eine klare Verbindung zwischen 3. Mose 4, 6 und 16. Die unterschiedlichen Opfergesetze behandeln nicht voneinander unabhängige Einzelheiten, sondern ergänzen sich. Kapitel 4 beschreibt konkrete Fälle, in denen das Blut in die Stiftshütte hineingebracht wurde. Kapitel 6 formuliert die entsprechende Regel für den Umgang mit dem Fleisch. Kapitel 16 zeigt ihre Anwendung bei den besonderen Sündopfern des großen Versöhnungstages.
Dabei müssen wir die verschiedenen Bereiche des Heiligtums unterscheiden. In 3. Mose 4 wird das Blut bei den entsprechenden Sündopfern in den vorderen Innenraum der Stiftshütte gebracht und unter anderem vor den Vorhang gesprengt. Beim großen Versöhnungstag in 3. Mose 16 gelangte der Hohepriester mit dem Blut auch in das Allerheiligste. Beide Handlungen gehören zum inneren Heiligtumsdienst, sind jedoch nicht in jeder Einzelheit identisch. Vers 30 verlangt deshalb nicht, sämtliche Bluthandlungen innerhalb des Heiligtums als genau denselben Vorgang zu behandeln. Er benennt vielmehr das gemeinsame Merkmal, das für das Verbot des Verzehrs entscheidend war.
Auch die Verbrennung außerhalb des Lagers muss richtig eingeordnet werden. Sie war nicht mit dem gewöhnlichen Verzehr des Opferfleisches zu vergleichen. Ebenso wenig war sie einfach eine zweite Darbringung auf dem Brandopferaltar. Die für den Altar bestimmten Fettteile wurden nach ihrer besonderen Vorschrift verbrannt, während der übrige Opferkörper an den vorgesehenen Ort außerhalb des Lagers gebracht wurde. Deshalb ist zwischen dem Verbrennen auf dem Altar und der Beseitigung des Opferkörpers außerhalb des Lagers zu unterscheiden.
Warum Gott diese unterschiedliche Behandlung genau angeordnet hatte, erläutert Vers 30 nicht vollständig. Der Text zeigt ausdrücklich, dass der Ort der Bluthandlung darüber entschied, ob das Fleisch gegessen werden durfte. Er erklärt jedoch nicht in einer gesonderten Begründung, weshalb die eine Opfergruppe den Priestern als Nahrung zugewiesen wurde, während die andere vollständig verbrannt werden musste. Eine Auslegung darf deshalb den klaren Zusammenhang zwischen Blut und Fleischbehandlung feststellen, ohne jede dahinterliegende Einzelheit als vollständig bewiesen auszugeben.
Gerade in der Forschung zum Heiligtum ist diese Zurückhaltung wichtig. Die Bibel verbindet die vorgeschriebenen Bluthandlungen mit Sühnung und beschreibt an anderen Stellen auch die Reinigung des Heiligtums von den Unreinheiten und Sünden Israels (3. Mose 16,16). Daraus ergeben sich wichtige Fragen darüber, wie Schuld, Verunreinigung und Reinigung innerhalb des Heiligtumsdienstes zusammenhängen. Doch Vers 30 erklärt nicht ausdrücklich, die Sünde sei in einer bestimmten stofflichen Form durch das Blut in einen Raum transportiert worden. Solche weitergehenden Erklärungen müssen am gesamten biblischen Zeugnis geprüft werden und dürfen nicht als unmittelbarer Wortlaut dieses Verses erscheinen.
Eine besonders bedeutsame Verbindung zum Neuen Testament findet sich in Hebräer 13,11–12. Dort greift der Verfasser des Hebräerbriefes ausdrücklich die Sündopfer auf, deren Blut durch den Hohenpriester in das Heiligtum gebracht wurde und deren Körper außerhalb des Lagers verbrannt wurden. Anschließend stellt er eine Verbindung zu Jesus Christus her, der außerhalb des Stadttores gelitten hat, um das Volk durch sein eigenes Blut zu heiligen.
Diese Verbindung ist außergewöhnlich wichtig, weil sie nicht erst durch eine spätere bildhafte Auslegung entsteht. Der Hebräerbrief selbst nennt die alttestamentliche Vorschrift und bezieht sie auf das Leiden Jesu. Damit wird deutlich, dass der Umgang mit diesen besonderen Sündopfern innerhalb des größeren biblischen Zusammenhangs auf Christus hin verstanden werden kann.
Jesus wurde außerhalb der Stadt Jerusalem gekreuzigt. Der Hebräerbrief sieht darin eine bedeutungsvolle Entsprechung zu den Opferkörpern, die außerhalb des israelitischen Lagers verbrannt werden mussten. Gleichzeitig bleibt ein wichtiger Unterschied bestehen: Jesus wurde nicht als Tieropfer auf einem israelitischen Brandopferaltar dargebracht. Er gab sein eigenes Leben hin. Sein Tod erfüllte den Erlösungswillen Gottes auf eine Weise, die über den wiederholten Opferdienst des alten Bundes hinausging.
Der Hebräerbrief erklärt außerdem, dass Christus durch sein eigenes Opfer eine bleibende Erlösung bewirkt hat (Hebräer 9,11–14; 10,10–14). Während die Priester Israels die verschiedenen Opferhandlungen immer wieder ausführen mussten, besitzt seine Selbsthingabe eine endgültige Bedeutung. Deshalb muss sein Opfer nicht wiederholt werden. Der Zusammenhang mit 3. Mose 6 liegt somit nicht allein in der äußeren Ähnlichkeit des Ortes, sondern gehört zur umfassenderen Botschaft des Hebräerbriefes über Jesus als vollkommenen Hohenpriester und die Wirksamkeit seines Opfers.
Dennoch sollten wir nicht aus jedem einzelnen Bestandteil des alttestamentlichen Vorgangs eine zusätzliche Aussage über Jesu Leiden ableiten. Dass die Körper bestimmter Sündopfer außerhalb des Lagers verbrannt wurden und Jesus außerhalb der Stadt litt, wird im Neuen Testament ausdrücklich miteinander verbunden. Daraus folgt aber nicht, dass beispielsweise jedes Detail der Verbrennung, jedes verwendete Gerät oder jeder einzelne Schritt beim Transport des Opferkörpers eine eigenständige prophetische Bedeutung besitzen muss. Die Stärke dieser Verbindung liegt gerade darin, dass wir bei den Aussagen bleiben, die der Hebräerbrief selbst hervorhebt.
Mit dieser neutestamentlichen Perspektive erhält auch der Abschluss des sechsten Kapitels eine tiefere Bedeutung. Die Opferordnung Israels machte sichtbar, wie sorgfältig Gott den Umgang mit Schuld und Sühnung geregelt hatte. Nicht jedes Sündopfer wurde gleich behandelt, und selbst die Frage, ob ein Priester das Fleisch essen durfte, war ausdrücklich bestimmt. Im Neuen Testament richtet sich der Blick schließlich auf Jesus Christus, der durch sein eigenes Leben die entscheidende Erlösung bewirkt hat. Die damaligen Opfer mussten wiederholt werden und unterlagen unterschiedlichen Vorschriften. Christus dagegen hat durch seine einmalige Hingabe die bleibende Grundlage für die Vergebung der Sünden geschaffen.
So schließt 3. Mose 6 mit einer wichtigen Erklärung über den inneren Zusammenhang der Opferhandlungen. Die Verwendung des Blutes war nicht von der Behandlung des übrigen Opfers getrennt. Beide gehörten zu derselben von Gott angeordneten Ordnung. Wenn das Blut zur Sühnung in das Innere der Stiftshütte gebracht wurde, durfte der Opferkörper nicht gegessen werden, sondern musste nach der entsprechenden Vorschrift verbrannt werden. Damit wird zugleich verständlich, warum frühere Sündopfergesetze unterschiedliche Handlungen vorgeschrieben hatten.
Das Kapitel hat uns damit von der Wiedergutmachung begangenen Unrechts über den beständigen Dienst am Brandopferaltar bis zu den besonderen Vorschriften über Speis- und Sündopfer geführt. In allen Bereichen zeigt sich derselbe Grundgedanke: Gott bestimmte selbst, wie sein Volk mit Schuld umgehen und wie die Priester ihren heiligen Dienst ausführen sollten. Die Opfergaben waren deshalb keine beliebigen religiösen Handlungen. Sie gehörten zu einer Ordnung, die Gottes Heiligkeit ernst nahm und zugleich die von ihm eröffnete Möglichkeit der Sühnung sichtbar machte. In Jesus Christus findet diese Hoffnung schließlich ihre endgültige Grundlage.
Geistliche Kernbotschaft
Gottes Heiligkeit zeigt sich nicht nur darin, wie Menschen ihn anbeten, sondern auch darin, wie sie miteinander umgehen. Diese Verbindung gehört zu den wichtigsten Aussagen von 3. Mose 6. Wer einen anderen betrügt, fremdes Eigentum unterschlägt oder eine Lüge benutzt, um sein Unrecht zu verbergen, verstößt nicht allein gegen menschliche Rechte. Er handelt zugleich gegen den Willen Gottes. Deshalb verlangt Gott, dass der verursachte Schaden wiedergutgemacht wird. Erst im Zusammenhang mit dieser Verantwortung beschreibt er das Schuldopfer und die Vergebung. Die Beziehung zu Gott darf nicht dazu benutzt werden, die Verpflichtungen gegenüber dem Mitmenschen zu umgehen.
Gerade darin wird deutlich, dass Gottes Gerechtigkeit und seine Barmherzigkeit zusammengehören. Er verschweigt das begangene Unrecht nicht und lässt den Geschädigten nicht unbeachtet. Zugleich eröffnet er dem Schuldigen einen Weg zur Vergebung. Die Wiedergutmachung ist dabei kein Versuch, sich Gottes Gnade zu erkaufen. Sie betrifft den Schaden, den ein anderer Mensch erlitten hat. Die Sühnung betrifft die Schuld vor Gott. Beide Bereiche werden ernst genommen, ohne miteinander verwechselt zu werden. So zeigt das Kapitel, dass aufrichtige Umkehr nicht bei guten Absichten stehen bleiben darf, wenn konkrete Schritte zur Wiedergutmachung möglich sind.
Eine weitere geistliche Botschaft liegt in der Beständigkeit des Opferdienstes. Das Feuer auf dem Brandopferaltar sollte nicht erlöschen. Damit dies gewährleistet war, mussten die Priester jeden Tag zuverlässig ihren Dienst verrichten. Sie entfernten die Asche, legten neues Holz nach und brachten die vorgeschriebenen Opfer dar. Diese wiederkehrenden Aufgaben waren keine nebensächlichen Arbeiten, sondern gehörten zum Auftrag, den Gott ihnen gegeben hatte. Daraus lässt sich eine wichtige Erkenntnis ableiten: Treue gegenüber Gott zeigt sich nicht nur in außergewöhnlichen Augenblicken, sondern ebenso im verantwortlichen Umgang mit den täglichen Aufgaben. Diese geistliche Anwendung ergibt sich aus dem beschriebenen Dienst; der Text selbst handelt zunächst von der konkreten Ordnung des israelitischen Heiligtums.
Auch die Vorschriften über Speis- und Sündopfer vermitteln einen grundlegenden Gedanken. Die Priester durften nicht eigenmächtig bestimmen, welche Opferanteile sie essen oder welche Gaben sie vollständig verbrennen wollten. Selbst ihre eigene Versorgung war durch Gottes Anweisungen geregelt. Während sie von bestimmten Speisopfern des Volkes essen durften, mussten ihre eigenen Speisopfer vollständig verbrannt werden. Bei den Sündopfern entschied unter anderem die vorgeschriebene Bluthandlung darüber, ob das Fleisch gegessen werden durfte. Gottes Heiligkeit bedeutete somit auch, dass der Mensch die Grenzen achtete, die Gott für seinen Dienst festgelegt hatte.
Im Licht des Neuen Testaments führt die Opferordnung schließlich zu Jesus Christus. Die Priester Israels mussten immer wieder Opfer darbringen und die entsprechenden Vorschriften befolgen. Jesus dagegen hat sich selbst ein für alle Mal hingegeben. Sein Opfer besitzt eine bleibende Wirksamkeit, die durch die wiederholten Tieropfer des alten Bundes nicht erreicht werden konnte. Der Hebräerbrief erklärt ausdrücklich, dass Christus außerhalb des Stadttores gelitten hat, und verbindet dies mit jenen Sündopfern, deren Körper außerhalb des Lagers verbrannt wurden. Damit erhält ein besonderer Bestandteil der alttestamentlichen Opferordnung eine ausdrücklich bezeugte Verbindung zum Erlösungswerk Jesu.
Die geistliche Kernbotschaft des Kapitels besteht deshalb nicht darin, dass Christen heute dieselben Opferhandlungen ausführen müssten. Vielmehr zeigt es, wie ernst Gott menschliche Schuld nimmt, wie sorgfältig er den Zugang zu seinem Heiligtum regelte und wie er zugleich die Möglichkeit der Vergebung eröffnete. In Jesus Christus findet diese Vergebung ihre endgültige Grundlage. Wer ihm vertraut, darf sich auf sein vollbrachtes Erlösungswerk verlassen und ist zugleich dazu aufgerufen, im Umgang mit anderen Menschen wahrhaftig, gerecht und verantwortungsbewusst zu leben.
Verbindungen zu anderen Bibelstellen
Die Anweisungen aus 3. Mose 6 stehen in einem größeren biblischen Zusammenhang. Bereits die Zehn Gebote verbieten den Diebstahl und das falsche Zeugnis (2. Mose 20,15–16). In 3. Mose 19,11–12 werden diese Gebote durch das Verbot des Betruges, der Lüge und des falschen Schwörens ergänzt. Damit wird verständlich, weshalb Gott die in Kapitel 6 genannten Eigentumsdelikte ausdrücklich als Verfehlungen gegen ihn selbst bezeichnet. Seine Gebote schützen nicht nur den Gottesdienst, sondern auch das Vertrauen und die Gerechtigkeit innerhalb der Gemeinschaft.
Eine besonders enge Verbindung besteht zu 4. Mose 5,6–8. Dort werden das Schuldbekenntnis und die Wiedergutmachung mit einem zusätzlichen fünften Teil erneut behandelt. Außerdem wird erklärt, wie die Ersatzleistung zu regeln ist, wenn kein berechtigter Empfänger vorhanden ist. Die beiden Stellen ergänzen einander und zeigen, dass Gott konkrete Vorschriften für den Ausgleich verursachter Schäden gegeben hatte. Hesekiel 33,14–16 führt diesen Gedanken später weiter. Der Prophet beschreibt einen Menschen, der von seinem Unrecht umkehrt, ein widerrechtlich genommenes Pfand zurückgibt und beginnt, nach Gottes Geboten zu handeln. Umkehr zeigt sich dort nicht nur in Worten, sondern auch im veränderten Verhalten.
Im Neuen Testament wird dieser Zusammenhang besonders im Bericht über Zachäus sichtbar (Lukas 19,1–10). Nachdem Jesus in sein Haus gekommen war, erklärte Zachäus seine Bereitschaft, Menschen, die er betrogen hatte, das Vierfache zurückzugeben. Diese Handlung entsprach nicht einfach der besonderen Ersatzregel aus 3. Mose 6, denn dort war ein zusätzlicher fünfter Teil vorgeschrieben. Die Verbindung liegt vielmehr im grundlegenden Gedanken, dass eine veränderte Haltung gegenüber Gott praktische Folgen für den Umgang mit anderen Menschen hat.
Das beständige Altarfeuer steht in enger Beziehung zum täglichen Brandopfer. In 2. Mose 29,38–42 ordnet Gott an, morgens und gegen Abend jeweils ein Lamm darzubringen. 4. Mose 28,3–8 wiederholt diese Vorschrift. Die Anweisungen aus 3. Mose 6 ergänzen diese Opferordnung, indem sie genauer beschreiben, wie das Feuer erhalten und der Altar für die weiteren Opferhandlungen vorbereitet werden sollte. Eine zusätzliche Verbindung besteht zu 3. Mose 9,24. Dort geht bei der Einweihung des Opferdienstes Feuer vom HERRN aus und verzehrt die Gabe auf dem Altar. Das besondere göttliche Eingreifen und die fortdauernde Verantwortung der Priester dürfen dabei nicht miteinander verwechselt werden.
Bei den Speisopfern führt der Vergleich zurück zu 3. Mose 2,1–10. Dort wird beschrieben, welcher Anteil der Getreidegabe auf dem Altar verbrannt werden sollte und welcher den Priestern zustand. 3. Mose 6 ergänzt diese Vorschriften um die besondere Opfergabe der Priester selbst, die vollständig verbrannt werden musste. 4. Mose 18,8–10 bestätigt außerdem, dass Gott Aaron und seinen Söhnen bestimmte hochheilige Opferanteile ausdrücklich zur Versorgung gegeben hatte. Der Vergleich macht deutlich, dass die Priester ihre Anteile nicht eigenmächtig beanspruchten, sondern innerhalb einer festgelegten Ordnung empfingen.
Besonders wichtig ist die Verbindung zwischen den Sündopfern aus 3. Mose 4, dem Bericht aus 3. Mose 10 und den Anweisungen zum Versöhnungstag in 3. Mose 16. In Kapitel 4 wurden verschiedene Bluthandlungen beschrieben, abhängig davon, für wen das Opfer dargebracht wurde. Kapitel 6 erklärt nun, dass das Fleisch eines Sündopfers nicht gegessen werden durfte, wenn dessen Blut zur Sühnung in das Innere der Stiftshütte gebracht worden war. In 3. Mose 10,16–20 wird diese Unterscheidung ausdrücklich aufgegriffen, als Mose nach dem Verbleib eines Sündopfers fragt. Am großen Versöhnungstag wird die Vorschrift ebenfalls sichtbar: Die Körper jener Sündopfer, deren Blut in das Heiligtum gebracht wurde, mussten außerhalb des Lagers verbrannt werden (3. Mose 16,27).
Der Hebräerbrief greift genau diesen Zusammenhang auf. Hebräer 13,11–12 erinnert an die Sündopfer, deren Blut in das Heiligtum gebracht und deren Körper außerhalb des Lagers verbrannt wurden. Anschließend erklärt der Text, dass auch Jesus außerhalb des Stadttores gelitten hat, um das Volk durch sein eigenes Blut zu heiligen. Diese Verbindung ist besonders bedeutsam, weil sie vom Neuen Testament selbst hergestellt wird. Sie zeigt, wie ein konkreter Bestandteil der alttestamentlichen Opferordnung im Licht des Leidens Christi verstanden werden kann.
Schließlich erklärt Hebräer 7,23–27 und 10,11–14 den grundlegenden Unterschied zwischen dem früheren Priesterdienst und dem Werk Jesu. Die Priester Israels mussten ihren Dienst fortsetzen und immer wieder Opfer darbringen. Jesus ist dagegen der vollkommene Hohepriester, dessen Priestertum bleibt. Seine einmalige Selbsthingabe muss nicht wiederholt werden. Dadurch wird deutlich, dass der alte Opferdienst nicht die endgültige Vollendung der Erlösung war, sondern innerhalb der Heilsgeschichte auf das größere Werk Christi hinweist.
Wichtige Lektionen
Gott nimmt zwischenmenschliches Unrecht ernst. Betrug, Unterschlagung und falsche Aussagen betreffen nicht nur die geschädigten Menschen. Sie widersprechen auch Gottes Willen. Deshalb können Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit nicht vom Glaubensleben getrennt werden. Wer Gott ehren möchte, muss auch die Rechte und das Vertrauen seiner Mitmenschen achten.
Aufrichtige Umkehr schließt die Bereitschaft zur Wiedergutmachung ein. Das Schuldopfer ersetzte nicht die Rückgabe des fremden Eigentums. Der Täter musste den verursachten Schaden ausgleichen und den vorgeschriebenen zusätzlichen Anteil erstatten. Für das heutige Leben bedeutet dies, dass ein Schuldeingeständnis konkrete Folgen haben sollte, wenn ein begangenes Unrecht noch berichtigt werden kann. Nicht jeder Schaden lässt sich vollständig rückgängig machen, doch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, bleibt wichtig.
Gottes Vergebung ist mehr als die Beseitigung äußerer Folgen. Selbst nachdem der materielle Schaden ersetzt worden war, blieb die Schuld des Täters vor Gott zu behandeln. Deshalb war ein Schuldopfer vorgesehen, mit dem Gott seine Vergebungszusage verband. Im Neuen Testament wird die Vergebung auf das Opfer Jesu Christi gegründet. Sie ist nicht käuflich und wird nicht durch menschliche Ersatzleistungen verdient. Dennoch darf sie nicht als Rechtfertigung benutzt werden, erkanntes Unrecht bewusst fortzusetzen.
Treue zeigt sich im täglichen Dienst. Die Priester mussten den Altar regelmäßig versorgen, die Asche entfernen und neues Holz auflegen. Gerade die wiederkehrenden Aufgaben gehörten zu ihrer Verantwortung. Daraus lässt sich lernen, dass Verlässlichkeit und Sorgfalt einen wichtigen Platz im Leben eines Menschen haben, der Gott dienen möchte. Diese Anwendung darf jedoch nicht mit der Behauptung verwechselt werden, das Altarfeuer sei ausdrücklich als Symbol eines bestimmten persönlichen Glaubenszustandes eingesetzt worden.
Eine besondere Aufgabe vor Gott entbindet nicht vom Gehorsam. Aaron und seine Söhne besaßen besondere Rechte und Pflichten. Sie durften von bestimmten Opfergaben essen, mussten ihre eigenen Speisopfer jedoch vollständig verbrennen. Ihre Stellung erlaubte ihnen nicht, Gottes Vorschriften nach eigenen Vorstellungen zu verändern. Ebenso wenig sollte heute eine geistliche Aufgabe als Grundlage dafür dienen, sich über Gottes Wort oder über die Verantwortung gegenüber anderen Menschen zu stellen.
Heiligkeit verlangt einen verantwortlichen Umgang mit dem, was Gott ausgesondert hat. Selbst das Fleisch der Opfer, die bespritzte Kleidung und die verwendeten Gefäße unterlagen genauen Vorschriften. Diese Bestimmungen gehörten zur damaligen Heiligtumsordnung und dürfen nicht unverändert auf den christlichen Alltag übertragen werden. Sie zeigen jedoch, dass Gott seinen Dienst nicht der Willkür des Menschen überließ. Die besondere Stellung heiliger Dinge wurde durch seinen Willen bestimmt und nicht durch eine ihnen zugeschriebene eigenständige Macht.
Biblische Opferbilder müssen aus ihrem Zusammenhang erklärt werden. Nicht jedes Speisopfer wurde gleich behandelt, und nicht jedes Sündopfer durfte gegessen werden. Der Anlass, der Opfernde und die vorgeschriebenen Handlungen entschieden über die weitere Verwendung. Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn aus einzelnen Opferdetails umfassende geistliche Aussagen abgeleitet werden. Die Bibel selbst muss bestimmen, welche Zusammenhänge ausdrücklich bestehen und wo lediglich eine mögliche geistliche Anwendung vorliegt.
Jesus Christus ist die endgültige Grundlage der Erlösung. Der alte Opferdienst bestand aus wiederkehrenden Handlungen, deren Einzelheiten Gott genau geregelt hatte. Das Neue Testament zeigt dagegen, dass Jesus durch seine einmalige Selbsthingabe eine bleibende Erlösung bewirkt hat. Besonders die Verbindung zwischen den außerhalb des Lagers verbrannten Sündopfern und dem Leiden Jesu außerhalb der Stadt macht diese heilsgeschichtliche Linie sichtbar. Wer heute Vergebung sucht, muss deshalb nicht die früheren Tieropfer wiederholen, sondern darf auf das vollbrachte Werk Christi vertrauen.
So führt 3. Mose 6 zu einer wichtigen Erkenntnis: Gott verbindet Gerechtigkeit mit Barmherzigkeit, Verantwortung mit Vergebung und Heiligkeit mit einer von ihm bestimmten Ordnung. Die verschiedenen Opferhandlungen zeigen, wie ernst der Umgang mit Schuld genommen wurde. Zugleich weisen sie im größeren Zusammenhang der Bibel auf Jesus Christus hin, durch den der Zugang zu Gott und die Vergebung der Sünden ihre bleibende Grundlage erhalten.