3. Mose 20
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 Verse – der vollständige Kapiteltext:
- 1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
- 2 Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnt, eines seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen.
- 3 Und ich will mein Antlitz setzen wider solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk ausrotten, daß er dem Moloch eines seiner Kinder gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat.
- 4 Und wo das Volk im Lande durch die Finger sehen würde dem Menschen, der eines seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,
- 5 so will doch ich mein Antlitz wider denselben Menschen setzen und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die mit ihm mit dem Moloch Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volke ausrotten.
- 6 Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachfolgt, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem Volk ausrotten.
- 7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott.
- 8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich bin der HERR, der euch heiligt.
- 9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat.
- 10 Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
- 11 Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vater Blöße aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 12 Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat einen Frevel verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen und sie beide auch, daß kein Frevel sei unter euch.
- 15 Wenn jemand beim Vieh liegt, der soll des Todes sterben, und das Vieh soll man erwürgen.
- 16 Wenn ein Weib sich irgend zu einem Vieh tut, daß sie mit ihm zu schaffen hat, die sollst du töten und das Vieh auch; des Todes sollen sie sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße, das ist Blutschande. Die sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks; denn er hat seiner Schwester Blöße aufgedeckt; er soll seine Missetat tragen.
- 18 Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößt ihre Scham und deckt ihren Brunnen auf, und entblößt den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.
- 19 Deiner Mutter Schwester Blöße und deines Vater Schwester Blöße sollst du nicht aufdecken; denn ein solcher hat seine nächste Blutsfreundin aufgedeckt, und sie sollen ihre Missetat tragen.
- 20 Wenn jemand bei seines Vaters Bruders Weibe schläft, der hat seines Oheims Blöße aufgedeckt. Sie sollen ihre Sünde tragen; ohne Kinder sollen sie sterben.
- 21 Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, das ist eine schändliche Tat; sie sollen ohne Kinder sein, darum daß er seines Bruders Blöße aufgedeckt hat.
- 22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut darnach, auf daß euch das Land nicht ausspeie, darein ich euch führe, daß ihr darin wohnt.
- 23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her werde ausstoßen. Denn solches alles haben sie getan, und ich habe einen Greuel an ihnen gehabt.
- 24 Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von allen Völkern abgesondert hat,
- 25 daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und unreine Vögel von den reinen, und eure Seelen nicht verunreinigt am Vieh, an Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich euch abgesondert habe, daß es euch unrein sei.
- 26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.
- 27 Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen.
Kapitelüberblick
Gott stellt Israel vor Augen, wie schwerwiegend es ist, seine Gebote bewusst zu missachten. Er verbietet die Opferung von Kindern für Moloch sowie die Hinwendung zu Totenbeschwörern und Wahrsagern. Auch das Verfluchen der Eltern, Ehebruch und verschiedene verbotene sexuelle Beziehungen werden mit ernsten Strafbestimmungen verbunden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen ausdrücklich angeordneten Todesstrafen, dem Abschneiden aus dem Volk und anderen Folgen schuldhaften Handelns.
Zugleich warnt Gott die Israeliten davor, die Lebensweise der bisherigen Bewohner Kanaans zu übernehmen. Wenn sie dieselben Verfehlungen begehen, können auch sie das verheißene Land verlieren. Die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tieren wird schließlich mit ihrer besonderen Stellung als Gottes Volk verbunden. Im Mittelpunkt steht die Aufforderung, heilig zu leben, weil der HERR selbst heilig ist. Israel soll seine Zugehörigkeit zu Gott nicht nur bekennen, sondern durch die Beachtung seiner Gebote erkennbar machen.
Einführung
Bereits in 3. Mose 18 hatte Gott bestimmte sexuelle Beziehungen und Praktiken untersagt und vor ihren Folgen für das Land gewarnt. Das anschließende Kapitel 19 weitete den Blick auf zahlreiche Lebensbereiche aus. Es behandelte unter anderem die Achtung der Eltern, den Sabbat, den Schutz Bedürftiger, die Gerechtigkeit im Umgang miteinander und die Liebe zum Nächsten. Auf dieser Grundlage erhält die Unterweisung in Kapitel 20 ihren Platz innerhalb der Gesetzgebung Israels.
Die Anordnungen werden als Worte Gottes überliefert, die Mose dem Volk weitergeben soll. Sie gehören zur Bundesordnung Israels, in der religiöse, familiäre und gesellschaftliche Verpflichtungen eng miteinander verbunden waren. Viele Vorschriften setzen voraus, dass das Volk eine eigene Rechtsgemeinschaft bildet, in der schwere Vergehen untersucht und gesetzlich geahndet werden können. Deshalb ist zwischen den damaligen Strafbestimmungen und der Frage zu unterscheiden, welche Bedeutung diese Gebote für Christen heute besitzen. Insbesondere darf aus den historischen Todesstrafen keine Befugnis zu eigenmächtiger Gewalt abgeleitet werden.
Für das Verständnis der ersten Verse ist außerdem der Rückbezug auf 3. Mose 18,21 entscheidend. Dort hatte Gott bereits verboten, Nachkommen dem Moloch zu übergeben. Nun wird dieses Verbot erneut aufgegriffen und mit einer ausdrücklichen Strafbestimmung versehen. Die Unterweisung beginnt somit bei einem Vergehen, das nicht nur die religiöse Treue gegenüber Gott verletzt, sondern unmittelbar das Leben von Kindern betrifft.
3. Mose 20,1–5
Kinderopfer für Moloch und die Verantwortung der Gemeinschaft
Gott beginnt seine Unterweisung mit einem besonders schwerwiegenden Vergehen: Niemand in Israel darf eines seiner Kinder dem Moloch übergeben. Das Verbot gilt ausdrücklich sowohl für gebürtige Israeliten als auch für Fremde, die unter ihnen wohnen. Damit macht Gott deutlich, dass der Schutz vor dieser Handlung nicht von der Volkszugehörigkeit abhängt. Wer sich daran beteiligt, soll nach der damaligen Rechtsordnung durch Steinigung getötet werden. Bereits in 3. Mose 18,21 hatte Gott diese Praxis verboten. Nun nennt er die entsprechende Strafbestimmung und erklärt, weshalb das Vergehen nicht nur den unmittelbaren Täter betrifft, sondern die gesamte Gemeinschaft vor eine ernste Verantwortung stellt.
Der hebräische Text spricht davon, dass jemand von seinen Nachkommen dem Molech gibt. Die genaue historische Bedeutung dieser Bezeichnung ist umstritten. Traditionell wird Moloch als eine fremde Gottheit verstanden, während manche Forscher darin die Bezeichnung einer bestimmten Opferart sehen. Der biblische Zusammenhang macht jedoch deutlich, dass es um eine schwerwiegende religiöse Praxis geht, bei der Kinder preisgegeben wurden. Nach 2. Könige 23,10 ließ König Josia den Opferplatz im Tal Ben-Hinnom unbrauchbar machen, damit niemand mehr seinen Sohn oder seine Tochter für Moloch durchs Feuer gehen ließ. Jeremia 7,31 und 19,5 berichten ausdrücklich von Kindern, die im Feuer geopfert wurden. Diese Stellen zeigen, dass die Bibel nicht lediglich eine harmlose symbolische Weihe beschreibt. Die genaue Durchführung des Rituals wird in 3. Mose 20 allerdings nicht erläutert.
In Vers 3 kündigt Gott an, sein Angesicht gegen den Täter zu richten und ihn aus seinem Volk auszurotten. Damit tritt neben die menschliche Strafbestimmung aus Vers 2 eine ausdrückliche Erklärung des göttlichen Gerichts. Die Formulierung, dass Gott sein Angesicht gegen jemanden richtet, beschreibt seinen entschiedenen Widerstand gegen dessen Handeln. Das anschließende Abschneiden aus dem Volk bezeichnet eine schwerwiegende Sanktion, deren genaue Bedeutung nicht in jedem biblischen Zusammenhang vollständig bestimmt werden kann. Hier steht sie neben der bereits ausdrücklich angeordneten Todesstrafe. Der Text stellt somit die menschliche Verantwortung für die Ahndung des Vergehens und Gottes eigenes Gericht nebeneinander, ohne zwei aufeinanderfolgende Hinrichtungen zu beschreiben.
Besonders bemerkenswert ist Gottes Begründung: Der Täter hat sein Heiligtum verunreinigt und seinen heiligen Namen entheiligt. Dabei sagt der Text nicht, dass die Opferhandlung unmittelbar im Heiligtum stattgefunden hätte. Vielmehr bestand zwischen Gottes Wohnstätte und dem Leben seines Volkes eine enge Verbindung. Das Heiligtum war der Ort seiner besonderen Gegenwart unter Israel. Schwere Verfehlungen des Volkes widersprachen dieser heiligen Beziehung und konnten deshalb als Verunreinigung des Heiligtums bezeichnet werden. Auch 3. Mose 16,16 verbindet die Reinigung des Heiligtums mit den Unreinheiten und Übertretungen Israels. Wie diese Verunreinigung im Einzelnen geschah, erklärt Vers 3 nicht. Insbesondere wird hier kein bestimmter Weg beschrieben, auf dem die Schuld durch Opferblut zum Heiligtum gelangte.
Die Entheiligung des Gottesnamens macht darüber hinaus deutlich, dass die Tat im völligen Gegensatz zu dem Gott steht, dem Israel dienen sollte. Der HERR hatte sein Volk aus Ägypten befreit und ihm seine Gebote gegeben. Nun sollte es nicht Praktiken übernehmen, bei denen Kinder einer fremden religiösen Verehrung preisgegeben wurden. Die Zugehörigkeit zu Gott konnte nicht glaubwürdig bekannt werden, während zugleich Handlungen geschahen, die seinem ausdrücklichen Willen widersprachen. Gottes Heiligkeit sollte sich daher nicht nur im Gottesdienst zeigen, sondern auch darin, wie die Schwächsten innerhalb der Gemeinschaft behandelt wurden. Gerade Kinder, die auf den Schutz der Erwachsenen angewiesen waren, durften nicht den religiösen Vorstellungen oder Interessen anderer geopfert werden.
In Vers 4 erweitert Gott den Blick auf diejenigen, die von einer solchen Tat wissen und dennoch bewusst wegsehen. Wenn das Volk des Landes seine Augen vor dem Täter verschließt und die vorgeschriebene Ahndung unterlässt, bleibt das Vergehen nicht länger nur eine Angelegenheit des Einzelnen. Der hebräische Text betont das absichtliche Übersehen durch eine verstärkte Formulierung. Gemeint ist deshalb nicht jemand, der von einer Tat nichts weiß oder keine Möglichkeit besitzt, sie zu verhindern. Gott spricht vielmehr eine Gemeinschaft an, die schweres Unrecht erkennt, sich aber entscheidet, es zu dulden. Diese Warnung zeigt, dass Verantwortung auch darin bestehen kann, Unrecht nicht aus Gleichgültigkeit, Furcht vor Unannehmlichkeiten oder Rücksicht auf einflussreiche Täter zu verschweigen.
Vers 5 führt die Ankündigung des göttlichen Gerichts weiter. Gott erklärt, dass er sein Angesicht gegen den Täter und dessen Geschlecht richten werde. Anschließend nennt er ausdrücklich diejenigen, die sich ihm anschließen und dem Moloch nachhuren. Das Bild des Nachhurens bezeichnet hier religiöse Untreue: Menschen wenden sich einer verbotenen Verehrung zu und verlassen damit den Weg, den Gott ihnen gewiesen hat. Die Erwähnung des Geschlechts zeigt, dass solche Handlungen auch einen familiären und gemeinschaftlichen Zusammenhang besitzen können. Allerdings erklärt der Vers nicht, dass jeder Angehörige unabhängig von seiner eigenen Beteiligung dieselbe persönliche Schuld trägt. Die ausdrücklich genannten Mitwirkenden stehen unter Gottes Gericht. Bei der weitergehenden Frage nach der Verantwortung unschuldiger Familienangehöriger ist Hesekiel 18,20 zu berücksichtigen, wo Gott die persönliche Schuld von Vater und Sohn unterscheidet.
Die damalige Strafordnung Israels darf nicht mit einer Erlaubnis zur eigenmächtigen Gewalt in der Gegenwart verwechselt werden. Die Vorschrift beschreibt eine historische Rechtsgemeinschaft, in der bestimmte Vergehen mit staatlich beziehungsweise gemeinschaftlich zu vollstreckenden Strafen verbunden waren. Ihr grundlegendes Anliegen bleibt dennoch verständlich: Kinder dürfen nicht für religiöse Zwecke missbraucht oder getötet werden, und schweres Unrecht darf nicht bewusst gedeckt werden. Wer Verantwortung trägt, soll insbesondere diejenigen schützen, die sich nicht selbst verteidigen können. Die ersten fünf Verse zeigen damit, wie ernst Gott die Verbindung zwischen wahrer Anbetung, dem Schutz menschlichen Lebens und der Verantwortung der Gemeinschaft nimmt.
3. Mose 20,6–8
Verbotene Geisterbefragung und Gottes Ruf zur Heiligkeit
Nachdem Gott die Opferung von Kindern für Moloch verboten hat, spricht er in Vers 6 über Menschen, die sich Totenbeschwörern und Wahrsagern zuwenden. Bereits in 3. Mose 19,31 hatte er Israel ausdrücklich vor solchen Praktiken gewarnt. Nun verbindet er diese Hinwendung mit einer ernsten Gerichtsandrohung. Der hebräische Text verwendet die Begriffe ob und jiddeoni, die sich auf Formen der Geister- und Totenbefragung beziehen. Ihre genaue historische Bedeutung ist nicht in allen Einzelheiten geklärt. Gemeint sind Menschen oder vermeintliche Geister, von denen man verborgene Kenntnisse und Auskünfte erwartete. Das Verbot bestätigt jedoch nicht, dass Verstorbene tatsächlich auf diesem Weg erreichbar wären. Es richtet sich gegen die bewusste Hinwendung zu solchen Praktiken und die damit verbundene Suche nach geistlicher Orientierung außerhalb der von Gott gewiesenen Wege.
Besonders auffällig ist, dass Gott diese Hinwendung als geistliche Untreue beschreibt. Der hebräische Ausdruck für das Nachhuren wird auch an anderen Stellen verwendet, wenn Menschen sich von Gott abwenden und fremden religiösen Praktiken folgen. Es geht hier nicht um eine sexuelle Handlung, sondern um die Verletzung der Beziehung zu Gott. Israel sollte seine Hilfe und Führung beim HERRN suchen, statt sich auf Menschen zu verlassen, die behaupteten, durch den Kontakt mit Geistern besondere Erkenntnisse vermitteln zu können. Eine deutliche Verbindung findet sich in 5. Mose 18,9–15. Dort werden verschiedene Formen der Wahrsagerei und Totenbefragung verboten. Anschließend kündigt Mose an, dass Gott seinem Volk einen Propheten erwecken werde, auf dessen Worte es hören soll. Der Gegensatz besteht somit zwischen verbotenen Wegen religiöser Erkenntnissuche und der Offenbarung, die Gott selbst seinem Volk gibt.
In Vers 6 kündigt Gott an, sein Angesicht gegen denjenigen zu richten, der sich solchen Praktiken zuwendet, und ihn aus seinem Volk auszurotten. Die Wendung vom gegen jemanden gerichteten Angesicht beschreibt Gottes entschiedenes Gericht. Das hebräische Verb für das Abschneiden gehört zum Wortstamm karat. Welche konkrete Form diese Sanktion in jedem einzelnen Fall annimmt, lässt sich nicht abschließend bestimmen. Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen diesem Vers und der Strafbestimmung am Ende des Kapitels. In Vers 27 wird ausdrücklich die Steinigung von Menschen angeordnet, die selbst als Totenbeschwörer oder Wahrsager tätig sind. Vers 6 behandelt dagegen diejenigen, die sich solchen Praktiken zuwenden, und beschreibt Gottes Gericht über sie. Die beiden Aussagen gehören zusammen, dürfen aber nicht zu einer einzigen undifferenzierten Strafvorschrift gemacht werden.
Unmittelbar nach dieser Warnung fordert Gott sein Volk in Vers 7 auf, sich zu heiligen und heilig zu sein. Damit erhält die vorhergehende Strafandrohung einen positiven Gegenpunkt. Die Israeliten sollen nicht lediglich bestimmte verbotene Praktiken meiden, sondern ihr Leben bewusst auf den HERRN ausrichten. Das hebräische Verb hitqaddishtem beschreibt hier eine Handlung, zu der das Volk selbst aufgefordert wird. Es soll sich Gott entsprechend verhalten und seine besondere Zugehörigkeit zu ihm ernst nehmen. Heiligkeit bedeutet in diesem Zusammenhang daher nicht bloß eine äußere Absonderung von anderen Völkern. Sie umfasst die Entscheidung, Gottes Weisungen anzunehmen und sich von Handlungen fernzuhalten, die seiner offenbarten Ordnung widersprechen.
Die Begründung lautet, dass der HERR Israels Gott ist. Darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen bloßer äußerlicher Regelbefolgung und einem Leben, das von der Beziehung zu Gott bestimmt wird. Israel hatte den HERRN nicht erst durch vollkommenen Gehorsam zu seinem Gott gemacht. Er hatte das Volk aus Ägypten befreit, seinen Bund mit ihm geschlossen und ihm seine Weisungen gegeben. Die Aufforderung zur Heiligkeit steht deshalb innerhalb einer bereits begründeten Bundesbeziehung. Wer dem HERRN angehört, soll sich auch entsprechend verhalten. Gerade die verbotene Geisterbefragung machte diesen Zusammenhang deutlich: Es wäre widersprüchlich gewesen, Gottes Zugehörigkeit zu bekennen und zugleich die eigene geistliche Führung bei anderen vermeintlichen Mächten zu suchen.
Vers 8 führt diesen Gedanken weiter. Gott fordert Israel auf, seine Satzungen zu bewahren und auszuführen. Das Bewahren meint dabei nicht nur das Erinnern an bestimmte Vorschriften, sondern ihre sorgfältige Beachtung im täglichen Leben. Anschließend erklärt Gott, dass er selbst der HERR ist, der sein Volk heiligt. Diese Aussage ist besonders bedeutsam, weil sie unmittelbar auf die Aufforderung folgt, sich zu heiligen. In Vers 7 wird Israel zum Handeln aufgerufen, während Vers 8 Gott als denjenigen bezeichnet, der sein Volk heiligt. Beide Aussagen stehen bewusst nebeneinander. Die menschliche Verantwortung wird nicht aufgehoben, weil Gott heiligt. Ebenso wenig beschreibt der Text Heiligkeit als etwas, das Menschen unabhängig von Gottes Wirken allein durch eigene Anstrengung hervorbringen könnten.
Das zugrunde liegende hebräische Wortfeld qadasch verbindet die beiden Verse sprachlich miteinander. Es bezeichnet das Heiligen beziehungsweise das Zugehörigsein zum Bereich des Heiligen. Gottes Handeln und die Antwort seines Volkes werden dadurch aufeinander bezogen. Diese Verbindung begegnet auch in 2. Mose 31,13, wo Gott den Sabbat als Zeichen dafür bezeichnet, dass er der HERR ist, der Israel heiligt. Im Neuen Testament greift Petrus den Ruf zur Heiligkeit auf und fordert die Gläubigen auf, in ihrem gesamten Wandel heilig zu sein (1. Petrus 1,15–16). Auch Paulus verbindet in 1. Thessalonicher 4,3–7 Gottes Willen zur Heiligung mit konkreten Anforderungen an das menschliche Verhalten. Zugleich betont er in 1. Thessalonicher 5,23–24, dass Gott selbst die Gläubigen heiligt und sein Werk an ihnen vollbringen wird.
Die drei Verse zeigen somit, dass Gott von seinem Volk eine ungeteilte geistliche Ausrichtung erwartet. Israel soll seine Orientierung nicht bei verbotenen Geisterpraktiken suchen, sondern dem Gott vertrauen, der es zu seinem Eigentum gemacht hat. Dabei bleibt Heiligkeit keine rein innerliche Überzeugung. Sie soll sich im bewussten Gehorsam gegenüber Gottes Geboten zeigen. Zugleich macht Gott deutlich, dass er selbst der Ursprung dieser Heiligung ist. Seine Forderung und sein Handeln gehören zusammen: Er beruft Menschen zu einem Leben nach seinem Willen und ist zugleich derjenige, der sie heiligt.
3. Mose 20,9
Warum das Verfluchen der Eltern so schwer wiegt
Nach der Aufforderung zur Heiligkeit richtet Gott den Blick auf die Beziehung zwischen Kindern und ihren Eltern. Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, soll nach der damaligen Rechtsordnung mit dem Tod bestraft werden. Diese Bestimmung knüpft unmittelbar an das fünfte Gebot an, das Israel auffordert, Vater und Mutter zu ehren (2. Mose 20,12). Bereits in 3. Mose 19,3 hatte Gott verlangt, beiden Elternteilen mit Ehrfurcht zu begegnen. Nun wird die besonders schwere Verletzung dieser Verpflichtung behandelt. Dabei nennt der Text ausdrücklich sowohl den Vater als auch die Mutter. Die Achtung, die Gott fordert, ist nicht auf einen Elternteil beschränkt. Auch das Verfluchen nur eines Elternteils fällt unter die Bestimmung.
Das hebräische Verb qalal besitzt einen Bedeutungsbereich, der vom Geringschätzen bis zum Verfluchen reicht. In diesem Vers bezeichnet es eine schwerwiegende Handlung, durch die Vater oder Mutter verächtlich gemacht werden. Es steht damit im deutlichen Gegensatz zum Gebot, die Eltern zu ehren. Das hebräische Wort für Ehren, kaved, ist mit der Vorstellung von Gewicht und Bedeutung verbunden. Wer seine Eltern ehrt, soll ihnen die gebührende Achtung entgegenbringen. Wer sie verflucht, behandelt sie dagegen in einer Weise, die ihre Stellung und Würde bewusst missachtet. Der Zusammenhang spricht deshalb nicht einfach von einer gewöhnlichen Meinungsverschiedenheit, einem unbedachten Wort oder einer angespannten familiären Situation. Gemeint ist eine besonders ernste Form der Verachtung.
Wie schwer Gott dieses Vergehen innerhalb der Bundesordnung Israels bewertet, zeigt bereits 2. Mose 21,17. Dort wird das Verfluchen von Vater oder Mutter ebenfalls mit dem Tod bedroht. Im selben Gesetzesabschnitt behandelt Vers 15 das Schlagen der Eltern. Körperliche Gewalt und das Verfluchen werden somit als unterschiedliche schwere Verfehlungen angesprochen. Die besondere Stellung der Eltern beruhte dabei nicht nur auf ihrem Lebensalter. In der Familie wurden Kinder versorgt, erzogen und mit den Geboten Gottes vertraut gemacht. Nach 5. Mose 6,6–7 sollten die Eltern ihren Kindern Gottes Worte weitergeben und sie im gewöhnlichen Alltag darüber unterweisen. Die Missachtung der Eltern konnte deshalb zugleich die Weitergabe jener Lebensordnung gefährden, auf der das Zusammenleben Israels beruhte. Dennoch sagt Vers 9 nicht, dass jede Form kindlichen Ungehorsams automatisch mit dem hier beschriebenen Vergehen gleichzusetzen wäre.
Am Ende des Verses steht die Erklärung: „Sein Blut sei auf ihm.“ Der hebräische Ausdruck damaw bo bringt zum Ausdruck, dass der Täter die Verantwortung für die angedrohte Rechtsfolge trägt. Damit wird die Todesstrafe nicht ein zweites Mal angeordnet, sondern ihre rechtliche Begründung unterstrichen. Auffällig ist, dass Vers 9 zwar ausdrücklich den Tod vorschreibt, jedoch keine bestimmte Hinrichtungsart nennt. Anders als bei der Steinigung in Vers 2 oder 27 fehlt hier eine entsprechende Angabe. Die spätere jüdische Rechtsauslegung hat die Blutformel mit der Steinigung verbunden. Diese Deutung gehört jedoch zur Auslegungsgeschichte und darf nicht mit einer ausdrücklichen Verfahrensanweisung dieses Verses verwechselt werden.
Die Forderung, Vater und Mutter zu ehren, bedeutet allerdings nicht, dass Eltern uneingeschränkte Autorität über das Gewissen ihrer Kinder besitzen. Auch Eltern stehen unter Gottes Geboten und sind für ihr Handeln verantwortlich. Die Bibel fordert sie selbst zu einem gerechten und verantwortungsvollen Umgang mit ihren Kindern auf. In Epheser 6,4 werden Väter ausdrücklich davor gewarnt, ihre Kinder zum Zorn zu reizen. Auch Kolosser 3,21 spricht diese Verantwortung an. Die Achtung der Eltern darf deshalb nicht dazu verwendet werden, Gewalt, Missbrauch oder anderes Unrecht zu rechtfertigen. Ein Mensch kann seinen Eltern mit Respekt begegnen und dennoch einer ungerechten Forderung widersprechen, notwendige Grenzen setzen oder Schutz suchen. Das Gebot verlangt keine bedingungslose Zustimmung zu allem, was Eltern tun.
Jesus selbst greift die alttestamentliche Bestimmung in Matthäus 15,3–6 und Markus 7,9–13 auf. Er kritisiert dort eine religiöse Praxis, durch die Menschen ihre Verpflichtung zur Unterstützung der Eltern umgehen konnten. Dabei stellt er das Gebot, Vater und Mutter zu ehren, der menschlichen Überlieferung gegenüber und erinnert ausdrücklich an die ernste Strafbestimmung gegen das Verfluchen der Eltern. Sein Anliegen ist, die göttliche Forderung nicht durch religiöse Ausreden wirkungslos werden zu lassen. Die angeführten Worte sind jedoch keine Aufforderung an seine Jünger, die alttestamentliche Todesstrafe eigenmächtig zu vollstrecken. Sie zeigen vielmehr, wie ernst Jesus die tatsächliche Verantwortung gegenüber den Eltern nimmt. Ehrerbietung darf nicht bei freundlichen Worten stehen bleiben, während notwendige Hilfe bewusst verweigert wird.
Für das heutige Leben bleibt die Achtung vor Vater und Mutter eine wichtige Verpflichtung. Sie kann sich darin zeigen, dass Kinder ihren Eltern aufmerksam begegnen, ihre Fürsorge nicht geringachten und auch bei unterschiedlichen Ansichten respektvoll mit ihnen sprechen. Mit zunehmendem Alter verändert sich die Beziehung: Erwachsene Kinder stehen nicht mehr in derselben Abhängigkeit wie kleine Kinder, bleiben aber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Eltern aufgerufen. Zugleich besteht dort, wo Eltern ihre Verantwortung schwerwiegend verletzt haben, keine Pflicht, sich weiterhin einer schädigenden Situation auszusetzen. Das Gebot zur Ehre verlangt weder die Verharmlosung vergangenen Unrechts noch das Aufgeben notwendiger Sicherheit.
Der Vers verdeutlicht damit, dass Gott die Beziehungen innerhalb der Familie nicht als einen Bereich betrachtet, in dem sein Wille bedeutungslos wäre. Die Worte, mit denen Menschen einander begegnen, können Achtung ausdrücken oder tiefe Verachtung offenbaren. Gerade gegenüber denjenigen, denen eine besondere familiäre Verantwortung zukommt, soll diese Würde gewahrt bleiben. Gottes Gebot richtet sich gegen eine Haltung, die Vater oder Mutter bewusst erniedrigt und ihre Stellung verächtlich macht. Die besondere Strafbestimmung gehört zur historischen Rechtsordnung Israels; die dahinterstehende Forderung nach Achtung und verantwortungsvollem Verhalten wird auch im Neuen Testament ausdrücklich bestätigt.
3. Mose 20,10–12
Ehebruch und verbotene sexuelle Beziehungen innerhalb der Familie
Nachdem Gott die schwere Verfehlung behandelt hat, Vater oder Mutter zu verfluchen, wendet er sich weiteren Verletzungen der familiären Ordnung zu. In Vers 10 spricht er zunächst über den Ehebruch mit der Frau eines anderen Mannes. Das hebräische Verb na'aph bezeichnet den Ehebruch, der bereits im siebten Gebot ausdrücklich verboten wurde (2. Mose 20,14). Während die Zehn Gebote das grundlegende Verbot aussprechen, nennt Gott hier die entsprechende Strafbestimmung innerhalb der damaligen Rechtsordnung Israels. Sowohl der Ehebrecher als auch die Ehebrecherin sollen mit dem Tod bestraft werden. Damit wird die Verantwortung nicht ausschließlich der Frau zugeschrieben. Der Text behandelt die Verletzung der ehelichen Treue als schwerwiegendes Unrecht, für das beide schuldhaft Beteiligten verantwortlich sind.
Die Ehe wird in der Bibel nicht lediglich als eine private Vereinbarung betrachtet, die jederzeit ohne moralische Folgen missachtet werden kann. Bereits 1. Mose 2,24 beschreibt die besondere Verbindung zwischen Mann und Frau, die eine neue familiäre Einheit bilden. Der Ehebruch verletzt diese Beziehung, weil die zugesagte Treue gebrochen und ein anderer Mensch in seinem Vertrauen hintergangen wird. Dabei geht es nicht allein um mögliche äußere Folgen, sondern um die Handlung selbst. Auch wenn ein Ehebruch verborgen bleibt, wird er dadurch nicht gerechtfertigt. Allerdings setzt die gemeinsame Strafandrohung in Vers 10 schuldhafte Beteiligung voraus. Sie darf nicht auf Menschen übertragen werden, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Dass die Tora zwischen einer freiwilligen Übertretung und einer erzwungenen sexuellen Handlung unterscheiden kann, zeigt besonders 5. Mose 22,25–27. Dort wird die betroffene Frau ausdrücklich von der Schuld des Täters unterschieden.
Vers 11 behandelt einen anderen Fall: Ein Mann hat Geschlechtsverkehr mit der Frau seines Vaters. Damit ist insbesondere eine Beziehung zur Stiefmutter erfasst. Bereits 3. Mose 18,8 hatte Gott diese Verbindung ausdrücklich verboten. Die anschließende Erklärung, der Mann habe die Blöße seines Vaters aufgedeckt, darf nicht so verstanden werden, als sei eine sexuelle Handlung mit dem Vater selbst beschrieben. Vielmehr wird die sexuelle Beziehung zur Frau des Vaters als Verletzung der familiären Grenze bezeichnet, die durch dessen Ehe besteht. Das Aufdecken der Blöße ist in diesem Zusammenhang eine feststehende Ausdrucksweise für unerlaubte sexuelle Beziehungen. Der Text spricht deshalb nicht von gewöhnlicher körperlicher Nähe oder zufälliger Nacktheit, sondern von einer ausdrücklich verbotenen Handlung.
Eine bemerkenswerte Parallele findet sich in der Geschichte Rubens. Nach 1. Mose 35,22 schlief Ruben mit Bilha, einer Nebenfrau seines Vaters Jakob. Später erinnert Jakob in 1. Mose 49,3–4 an diese Handlung und verbindet sie mit dem Verlust von Rubens Vorrangstellung. Die Erzählung zeigt, dass eine solche Beziehung nicht lediglich als persönliche Angelegenheit zwischen zwei Menschen betrachtet wurde. Sie griff tief in das familiäre Verhältnis ein und verletzte die Stellung des Vaters. Auch im Neuen Testament begegnet ein entsprechender Fall. In 1. Korinther 5,1 berichtet Paulus von einem Mann, der die Frau seines Vaters hat. Er verurteilt diese Beziehung ausdrücklich und fordert die Gemeinde auf, das Unrecht nicht gleichgültig hinzunehmen. Dabei ordnet er jedoch keine Übernahme der alttestamentlichen Todesstrafe an, sondern behandelt die Verantwortung der christlichen Gemeinschaft.
In Vers 12 wird schließlich der Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und seiner Schwiegertochter verboten. Das hebräische Wort kallah bezeichnet hier die Frau seines Sohnes. Auch diese Bestimmung war bereits in 3. Mose 18,15 enthalten. Der Unterschied zum vorherigen Vers liegt im Verwandtschaftsverhältnis: Dort überschreitet ein Sohn die sexuelle Grenze gegenüber der Frau seines Vaters; hier handelt der Vater gegenüber der Frau seines Sohnes. Beide Vergehen verletzen die Ordnung naher familiärer Beziehungen, in denen besondere Achtung und Zurückhaltung geboten sind. Der Text beschreibt die Handlung in Vers 12 mit dem hebräischen Wort tevel, das eine schwerwiegende Schandtat bezeichnet. Derselbe Ausdruck begegnet in 3. Mose 18,23 bei einem anderen sexuellen Verbot. Die gemeinsame Bezeichnung bedeutet jedoch nicht, dass beide Handlungen gleichgesetzt werden. Sie unterstreicht vielmehr, wie entschieden Gott die jeweilige Grenzüberschreitung verwirft.
Für die Vergehen in Vers 11 und 12 wird ausdrücklich die Todesstrafe für beide Beteiligten genannt. Außerdem steht jeweils die Formel, dass ihr Blut auf ihnen sei. Sie bringt zum Ausdruck, dass die schuldigen Personen nach der damaligen Rechtsordnung die Verantwortung für die angedrohten Folgen tragen. Auffällig ist, dass diese Blutformel in Vers 10 fehlt, obwohl auch dort dieselbe grundsätzliche Todesstrafenformel verwendet wird. Sie ist also kein notwendiger Bestandteil jeder Strafbestimmung. Ebenso wichtig ist, dass die Verse 10–12 keine konkrete Hinrichtungsart festlegen. Anders als bei den ausdrücklich genannten Steinigungen in Vers 2 und 27 wird hier keine entsprechende Vollstreckungsweise beschrieben. Auch die mögliche Frage nach Zwang oder fehlender Zustimmung wird in diesen einzelnen Versen nicht näher geregelt. Deshalb darf ihre gemeinsame Strafandrohung nicht dazu verwendet werden, Menschen ohne Prüfung der tatsächlichen Umstände eine persönliche Schuld zuzuschreiben.
Die genannten Strafen gehören zur Rechtsordnung des alten Israel und begründen keine Befugnis für Christen, solche Handlungen eigenmächtig zu bestrafen. Dennoch bleibt die moralische Bedeutung der Gebote bestehen. Jesus bekräftigt in Matthäus 5,27–28 den Ernst des Ehebruchs und richtet den Blick dabei sogar auf die begehrliche Absicht des Herzens. Dadurch wird deutlich, dass Treue nicht erst dort beginnt, wo eine äußerliche Grenzüberschreitung vermieden wird. Sie verlangt auch eine innere Haltung, die den Ehepartner und die Beziehungen anderer Menschen achtet. Die drei Verse machen damit deutlich, wie wichtig Gott die Verlässlichkeit ehelicher Bindungen und den Schutz familiärer Grenzen nimmt. Wo Vertrauen, Nähe und gegenseitige Verantwortung bestehen sollten, dürfen diese Beziehungen nicht durch sexuelle Untreue oder das Ausnutzen familiärer Verhältnisse zerstört werden.
3. Mose 20,13
Das Verbot sexueller Handlungen zwischen Männern
In Vers 13 behandelt Gott eine sexuelle Handlung zwischen zwei männlichen Personen. Bereits in 3. Mose 18,22 hatte er eine entsprechende Verbindung ausdrücklich verboten. Nun nennt er die Strafbestimmung, die innerhalb der damaligen Rechtsordnung Israels dafür vorgesehen war. Der hebräische Text spricht von einem Mann, der bei einem männlichen Menschen liegt, wie man bei einer Frau liegt. Beide werden als Beteiligte an einer verbotenen Handlung bezeichnet, für die das Gesetz die Todesstrafe vorsieht. Damit gehört dieser Vers zu den schwerwiegenden Sexualverboten, die Gott in diesem Kapitel behandelt. Seine Aussage muss jedoch genau verstanden werden, ohne den beschriebenen Tatbestand zu erweitern oder die historische Strafbestimmung unmittelbar auf die Gegenwart zu übertragen.
Der hebräische Wortlaut verwendet die Begriffe isch für „Mann“ und zakhar für „männlich“. Besonders wichtig ist die Wendung mischkevei ischah, die sinngemäß den Geschlechtsverkehr beschreibt, wie er zwischen Mann und Frau stattfindet. Die ungewöhnliche Mehrzahlform wird unterschiedlich erklärt, verändert aber nicht den erkennbaren sexuellen Zusammenhang. Der Vers spricht nicht von gewöhnlicher körperlicher Nähe, einer Freundschaft zwischen Männern oder dem gemeinsamen Schlafen in einem Raum. Gemeint ist eine sexuelle Handlung. Der unmittelbar vorausgehende Verbotskatalog in Kapitel 18 bestätigt dieses Verständnis. Dort stehen die entsprechenden Formulierungen innerhalb einer Reihe ausdrücklich untersagter sexueller Beziehungen.
Die genaue Reichweite der hebräischen Wendung wird in der Forschung diskutiert. Manche Ausleger verstehen sie als allgemeines Verbot männlich-männlichen Geschlechtsverkehrs. Andere versuchen, sie auf besondere sexuelle Rollen, bestimmte verwandtschaftliche Verhältnisse oder missbräuchliche Praktiken einzugrenzen. Für solche engeren Deutungen werden sprachliche und historische Argumente angeführt. Der unmittelbare Wortlaut nennt jedoch weder einen Tempel noch einen bestimmten heidnischen Kult und beschränkt das Verbot nicht ausdrücklich auf Prostitution oder sexuelle Gewalt. Deshalb lässt sich eine ausschließlich kultische oder gewaltbezogene Erklärung aus diesem Vers allein nicht sicher begründen. Zugleich beschreibt der Text keine umfassende Lehre über moderne Vorstellungen sexueller Orientierung oder Identität. Er behandelt eine konkrete Handlung innerhalb der israelitischen Gesetzgebung.
Gott bezeichnet die Handlung mit dem hebräischen Wort to'evah, das gewöhnlich mit „Gräuel“ wiedergegeben wird. Dieser Ausdruck kennzeichnet im jeweiligen Zusammenhang etwas, das als schwerwiegend verwerflich gilt. Er begegnet im Alten Testament nicht ausschließlich bei sexuellen Vergehen, sondern beispielsweise auch im Zusammenhang mit Götzendienst und ungerechtem Verhalten. Deshalb darf aus dem Wort allein nicht abgeleitet werden, dass alle damit bezeichneten Handlungen dieselbe Art von Verfehlung darstellen oder dieselbe Strafe nach sich ziehen. In Vers 13 ergibt sich die rechtliche Bewertung aus dem gesamten Satz. Die Wiederholung des Verbots aus 3. Mose 18,22 zeigt, dass Gott die beschriebene sexuelle Handlung innerhalb der Bundesordnung Israels ausdrücklich untersagt.
Anschließend ordnet der Vers die Todesstrafe für beide Beteiligten an und schließt mit der Erklärung, dass ihr Blut auf ihnen sei. Diese Blutformel bringt zum Ausdruck, dass die schuldigen Personen nach der damaligen Rechtsordnung die Verantwortung für die angedrohte Strafe tragen. Die genaue Hinrichtungsart wird in diesem Vers jedoch nicht genannt. Anders als bei den ausdrücklich angeordneten Steinigungen in Vers 2 und 27 fehlt hier eine entsprechende Verfahrensangabe. Ebenso wenig behandelt der Satz gesondert den Fall, dass eine sexuelle Handlung durch Gewalt oder Zwang zustande gekommen ist. Die gemeinsame Strafandrohung darf daher nicht so angewendet werden, dass einem Opfer sexueller Gewalt ohne Prüfung dieselbe Schuld zugeschrieben wird wie dem Täter. Dass die Tora zwischen schuldhafter Beteiligung und erzwungenem Geschlechtsverkehr unterscheiden kann, zeigt 5. Mose 22,25–27.
Für das Verständnis des Verses ist außerdem zwischen der moralischen Bewertung einer Handlung und der historischen Strafordnung zu unterscheiden. Die Todesstrafe gehörte zur Gesetzgebung des alten Israel, in der religiöse und gesellschaftliche Vorschriften durch bestimmte rechtliche Sanktionen geschützt wurden. Daraus folgt keine Befugnis für heutige Christen, Menschen wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen oder ihrer sexuellen Orientierung zu bedrohen, auszugrenzen oder ihnen Gewalt anzutun. Die Frage nach der christlichen Sexualethik muss vielmehr unter Berücksichtigung des gesamten biblischen Zeugnisses untersucht werden. Dazu gehören auch Römer 1,26–27 und 1. Korinther 6,9–11, wobei deren jeweiliger Wortlaut und Zusammenhang eigenständig zu beachten sind. Eine bloße Übernahme der alttestamentlichen Strafbestimmung würde diesen notwendigen Unterschied übergehen.
Ebenso wichtig ist, dass dieser Vers keine Grundlage bietet, den Wert eines Menschen nach seiner sexuellen Orientierung zu bemessen. Die Bibel beschreibt alle Menschen als Geschöpfe Gottes, denen Würde zukommt (1. Mose 1,27). Auch die Aufforderung zur Nächstenliebe aus 3. Mose 19,18 bleibt bestehen. Sie darf nicht dadurch aufgehoben werden, dass bestimmte Handlungen als Sünde beurteilt werden. Wer Gottes Gebote ernst nimmt, soll daher ebenso die Würde anderer Menschen achten und ihnen ohne Verachtung begegnen. Der Vers fordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Gottes Willen für das sexuelle Verhalten, rechtfertigt jedoch weder persönliche Feindschaft noch ungerechte Behandlung. Seine Einordnung innerhalb des dritten Mosebuches erinnert daran, dass Gottes Forderung nach Heiligkeit das gesamte Leben Israels betraf und nicht dazu dienen sollte, sich selbst über andere Menschen zu erheben.
3. Mose 20,14
Die verbotene Verbindung mit einer Frau und ihrer Mutter
In Vers 14 behandelt Gott einen weiteren Fall verbotener sexueller Beziehungen innerhalb der Familie. Ein Mann nimmt eine Frau und zugleich deren Mutter. Damit überschreitet er eine Grenze, die bereits in 3. Mose 18,17 ausdrücklich festgelegt wurde. Dort verbietet Gott sexuelle Beziehungen zu einer Frau und ihrer Tochter sowie zu weiteren nahen weiblichen Nachkommen. Die Bestimmung schützt die familiären Verhältnisse davor, durch solche Verbindungen verletzt zu werden. Das hebräische Verb laqach bedeutet zunächst „nehmen“ und kann im Zusammenhang mit einer Frau die Eheschließung bezeichnen. Gemeint ist hier jedoch nicht das bloße Zusammenleben mit weiblichen Familienangehörigen, sondern eine verbotene eheliche beziehungsweise sexuelle Verbindung mit zwei eng miteinander verwandten Frauen.
Gott bezeichnet diese Handlung mit dem hebräischen Wort zimmah, das gewöhnlich mit „Schandtat“ oder „schwere Verfehlung“ wiedergegeben wird. Derselbe Ausdruck begegnet in 3. Mose 18,17. Er unterstreicht, dass die Verbindung nach Gottes Gesetz nicht nur eine ungewöhnliche Familienkonstellation, sondern eine schwerwiegende Überschreitung der vorgeschriebenen sexuellen Grenzen darstellt. Die Beziehung zwischen Mutter und Tochter soll nicht dadurch belastet werden, dass ein Mann mit beiden eine sexuelle Verbindung eingeht. Der Text erläutert nicht die möglichen persönlichen Folgen für die betroffenen Frauen, macht aber deutlich, dass die familiäre Nähe zwischen ihnen bei der Beurteilung der Handlung entscheidend ist.
Besonders auffällig ist die anschließend angeordnete Strafe. Anders als in mehreren vorhergehenden Versen wird hier ausdrücklich das Verbrennen mit Feuer genannt. Der hebräische Text verwendet ba'esch jisrefu, eine Formulierung, die eine Bestrafung durch Feuer bezeichnet. Im Zusammenhang der Todesstrafen dieses Kapitels ist damit eine tödliche Sanktion gemeint. Allerdings beschreibt Vers 14 nicht, wie diese Strafe im Einzelnen vollstreckt werden sollte. Spätere jüdische Rechtsauslegungen entwickelten hierzu besondere Verfahrensbestimmungen. Diese dürfen jedoch nicht ohne Weiteres als ausdrückliche Beschreibung des ursprünglichen Gesetzestextes dargestellt werden. Sicher ist, dass Gott hier eine andere Strafart nennt als beispielsweise die ausdrücklich angeordnete Steinigung in Vers 2 und 27.
Eine zusätzliche Schwierigkeit entsteht durch die Formulierung, dass der Mann und „sie“ verbrannt werden sollen. Das hebräische et'hen besitzt eine weibliche Mehrzahlform. Auf den ersten Blick könnte man daraus schließen, dass sowohl der Mann als auch beide genannten Frauen unter die Strafandrohung fallen. Doch damit stellt sich eine wichtige rechtliche Frage: Was geschieht, wenn ein Mann zunächst eine Frau rechtmäßig geheiratet hat und erst danach eine verbotene Beziehung zu deren Mutter eingeht? Die zuerst geheiratete Frau wäre nicht allein deshalb an seiner späteren Verfehlung beteiligt. Bereits die jüdische Auslegung hat diese Schwierigkeit erkannt. Raschi führt unterschiedliche Erklärungen an, die verhindern sollen, dass eine rechtmäßig geheiratete und an der verbotenen Handlung unbeteiligte Frau allein aufgrund dieser Verbindung bestraft wird.
Diese Auslegungsfrage sollte nicht durch eine vorschnelle Festlegung übergangen werden. Der Wortlaut enthält tatsächlich die weibliche Mehrzahl, erklärt aber nicht sämtliche denkbaren Umstände der beteiligten Beziehungen. Deshalb lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ableiten, dass eine unschuldige Ehefrau wegen des Fehlverhaltens ihres Mannes getötet werden sollte. Ebenso wenig dürfen wir annehmen, dass jede betroffene Frau freiwillig an einer verbotenen sexuellen Handlung beteiligt war. Der Vers behandelt keine gesonderten Fälle von Nötigung oder sexueller Gewalt. Für die Beurteilung persönlicher Schuld ist jedoch der weitere biblische Zusammenhang zu berücksichtigen, in dem zwischen schuldhaftem Verhalten und dem Erleiden sexueller Gewalt unterschieden wird (5. Mose 22,25–27). Die ernste Strafbestimmung rechtfertigt daher keine pauschale Schuldzuweisung ohne Beachtung der tatsächlichen Umstände.
Am Ende des Verses erklärt Gott, weshalb diese Handlung aus der Gemeinschaft entfernt werden soll: Solche Schandtaten sollen nicht unter Israel bestehen bleiben. Damit richtet sich das Gebot nicht nur gegen ein einzelnes persönliches Fehlverhalten. Es betrifft auch die Verantwortung des Volkes, die von Gott festgelegten Grenzen des familiären Zusammenlebens zu achten. Dieser Gedanke verbindet Vers 14 mit den übrigen Sexualverboten des Kapitels. Gott hatte Israel ausdrücklich davor gewarnt, die Praktiken der bisherigen Bewohner Kanaans zu übernehmen. Die Heiligkeit des Volkes sollte sich deshalb auch darin zeigen, dass familiäre Beziehungen nicht durch verbotene sexuelle Verbindungen verletzt wurden.
Für die heutige Auslegung ist zwischen der damaligen Strafordnung und dem grundlegenden Anliegen des Gebots zu unterscheiden. Die angeordnete Feuerstrafe gehört zur historischen Rechtsordnung Israels und begründet keine Befugnis zu eigenmächtiger Bestrafung. Die Forderung, familiäre Grenzen zu achten und sexuelle Beziehungen nicht auf Kosten bestehender Bindungen einzugehen, bleibt dagegen verständlich. Wo Menschen innerhalb einer Familie Verantwortung füreinander tragen, sollen Vertrauen und Nähe nicht für sexuelle Zwecke missbraucht werden. Dabei müssen besonders diejenigen geschützt werden, die aufgrund ihrer familiären Stellung oder persönlicher Abhängigkeiten verletzlich sind. Der Vers zeigt, wie ernst Gott solche Grenzüberschreitungen innerhalb der Familie beurteilt, ohne damit eine ungerechte Behandlung unbeteiligter oder von Gewalt betroffener Menschen zu rechtfertigen.
3. Mose 20,15–16
Sexuelle Handlungen mit Tieren und die angeordneten Strafen
In den Versen 15 und 16 behandelt Gott sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Bereits in 3. Mose 18,23 hatte er solche Verbindungen ausdrücklich verboten. Nun nennt er die dafür vorgesehenen Strafen innerhalb der damaligen Rechtsordnung Israels. Vers 15 richtet sich an einen Mann, der Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat. Vers 16 beschreibt den entsprechenden Fall einer Frau, die sich einem Tier nähert, um mit ihm geschlechtlich zu verkehren. Beide Bestimmungen sehen die Todesstrafe für den betreffenden Menschen und zusätzlich die Tötung des Tieres vor. Damit macht Gott deutlich, dass dieses Verbot unabhängig davon gilt, ob die Handlung von einem Mann oder einer Frau ausgeht.
Der hebräische Text beschreibt in Vers 15 ausdrücklich den Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einem Tier. Vers 16 verwendet dagegen eine Formulierung, nach der sich eine Frau einem Tier zu diesem Zweck nähert. Die unterschiedliche Ausdrucksweise verändert nicht den grundlegenden Tatbestand. Beide Verse sprechen von sexuellen Handlungen, die nach Gottes Gesetz nicht stattfinden dürfen. Der Zusammenhang mit 3. Mose 18,23 zeigt, dass es dabei um die Überschreitung der Grenze zwischen menschlicher Sexualität und der Tierwelt geht. Die Bestimmungen behandeln nicht den gewöhnlichen Umgang mit Tieren, ihre Haltung oder ihre Nutzung für die Arbeit. Verboten wird ihre Einbeziehung in menschliche sexuelle Handlungen.
Besonders erklärungsbedürftig ist die Anordnung, dass neben dem Menschen auch das betreffende Tier getötet werden soll. Der Text schreibt diese Maßnahme ausdrücklich vor, erklärt jedoch nicht, weshalb sie notwendig ist. Daraus darf nicht geschlossen werden, dass das Tier eine bewusste moralische Entscheidung getroffen hätte und deshalb dieselbe Schuld wie der Mensch trägt. Tiere besitzen nicht die menschliche Fähigkeit, sittliche Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen. In der späteren jüdischen Auslegung wurde vorgeschlagen, das Tier solle beseitigt werden, weil es zum Gegenstand einer schwerwiegenden verbotenen Handlung geworden sei oder weil seine weitere Anwesenheit an das Vergehen erinnern könnte. Diese Erklärungen gehören jedoch zur Auslegungsgeschichte. Sie werden in 3. Mose 20 nicht ausdrücklich als Begründung genannt.
In beiden Versen steht eine eindeutige Todesstrafenformel. Auffällig ist jedoch ein sprachlicher Unterschied: Vers 16 schließt zusätzlich mit der Erklärung, dass ihr Blut auf ihnen sei, während diese Formel in Vers 15 fehlt. Wie an anderen Stellen dieses Kapitels bezeichnet sie im rechtlichen Zusammenhang die Verantwortung für die angedrohten Folgen. Dass sie hier auch nach der Anordnung zur Tötung des Tieres steht, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Gott dem Tier eine dem Menschen vergleichbare persönliche Schuld zuschreibt. Der Text verbindet die Tötung beider mit demselben verbotenen Vorgang, ohne ihre moralische Verantwortlichkeit gleichzusetzen. Auch die genaue Art der Hinrichtung wird in diesen beiden Versen nicht beschrieben. Die ausdrückliche Anordnung einer Todesstrafe darf deshalb nicht durch Einzelheiten ergänzt werden, die der Wortlaut selbst nicht nennt.
Der Zusammenhang mit den übrigen Sexualverboten verdeutlicht, weshalb diese Bestimmungen innerhalb des Kapitels stehen. Gott hatte Israel bereits in 3. Mose 18 davor gewarnt, die verbotenen Praktiken der bisherigen Bewohner Kanaans zu übernehmen. In 3. Mose 18,23 wird die sexuelle Verbindung mit einem Tier ausdrücklich als schwerwiegende Verfehlung bezeichnet. Die folgenden Verse erklären, dass die dort genannten Handlungen zur Verunreinigung des Landes beitragen. Kapitel 20 greift diese Verbote auf und nennt die entsprechenden rechtlichen Folgen. Dabei sollte die Begründung nicht auf eine angeblich medizinische Gefahr reduziert werden. Der Text beschreibt keine bestimmte Krankheit, die durch solche Handlungen entstehen müsse. Seine ausdrückliche Bewertung ist religiös und sittlich begründet und steht innerhalb der von Gott gegebenen Ordnung für Israel.
Bei der heutigen Anwendung muss zwischen dieser historischen Strafgesetzgebung und dem grundlegenden Anliegen des Verbots unterschieden werden. Die Todesstrafen gehören zur damaligen Rechtsordnung Israels und berechtigen niemanden, selbst Gewalt auszuüben. Das Verbot sexueller Handlungen mit Tieren besitzt jedoch auch unabhängig von diesen Strafbestimmungen eine verständliche Bedeutung. Tiere können nicht in menschlicher Weise in sexuelle Handlungen einwilligen und sind dem Handeln des Menschen häufig ausgeliefert. Wer für ein Tier verantwortlich ist, soll dessen Schutz und Wohlergehen achten, statt es für sexuelle Zwecke auszunutzen. Auch Sprüche 12,10 unterstreicht die Verantwortung des Gerechten für seine Tiere. Diese Verbindung ist eine weiterführende ethische Anwendung; sie ersetzt nicht die ursprüngliche Begründung des Gesetzes, sondern macht einen wichtigen Gesichtspunkt für den heutigen Umgang mit Tieren deutlich.
Die beiden Verse zeigen somit, dass Gott auch für den Bereich der Sexualität verbindliche Grenzen setzt. Die menschliche Fähigkeit, über Tiere zu verfügen, bedeutet nicht, dass sie für jeden beliebigen Zweck benutzt werden dürfen. Gleichzeitig erinnert die besondere Strafbestimmung daran, den biblischen Wortlaut sorgfältig zu beachten: Das Verbot und die angeordneten Folgen sind ausdrücklich genannt, die genaue Begründung für die Tötung des Tieres bleibt dagegen offen. Für das heutige Leben steht deshalb nicht die Übertragung der damaligen Strafvollstreckung im Mittelpunkt, sondern die Verantwortung, sexuelle Grenzen zu achten und Tiere vor Ausbeutung zu schützen.
3. Mose 20,17
Die verbotene sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern
In Vers 17 behandelt Gott die sexuelle Beziehung zwischen Bruder und Schwester. Das Verbot umfasst ausdrücklich sowohl Geschwister mit demselben Vater als auch solche mit derselben Mutter. Es beschränkt sich damit nicht auf Menschen, die beide Elternteile gemeinsam haben, sondern schließt auch Halbgeschwister ein. Bereits in 3. Mose 18,9 hatte Gott diese verwandtschaftliche Grenze festgelegt. Nun wird die entsprechende Strafbestimmung genannt. Der hebräische Text beschreibt einen Mann, der seine Schwester nimmt, ihre Blöße sieht und dessen Blöße auch sie sieht. Im Zusammenhang der Sexualgesetze bezeichnet diese Formulierung eine sexuelle Beziehung und nicht das zufällige Sehen eines unbekleideten Familienmitglieds.
Besonders auffällig ist die gegenseitige Beschreibung des Sehens der Blöße. Der Text spricht zunächst vom Mann und anschließend von der Frau. Am Ende wird die Handlung nochmals damit bezeichnet, dass der Mann die Blöße seiner Schwester aufgedeckt hat. Diese Ausdrucksweise verdeutlicht den sexuellen Zusammenhang, ohne die Handlung in allen Einzelheiten zu beschreiben. Sie darf jedoch nicht als Beweis dafür verstanden werden, dass beide Beteiligten unter allen denkbaren Umständen freiwillig gehandelt hätten. Der Vers behandelt einen verbotenen Tatbestand, enthält aber keine gesonderte Regelung für sexuelle Gewalt. Die Frage persönlicher Schuld muss deshalb von der bloßen Feststellung einer verwandtschaftlich verbotenen Handlung unterschieden werden.
Eine sprachliche Besonderheit liegt in dem hebräischen Wort chesed, mit dem die Handlung bewertet wird. Normalerweise begegnet dieser Ausdruck in der Bibel mit einer ausgesprochen positiven Bedeutung. Er beschreibt häufig Güte, Barmherzigkeit, Liebe oder beständige Treue und wird besonders oft für Gottes Handeln verwendet. Hier steht das Wort jedoch in einem eindeutig negativen Zusammenhang und wird deshalb mit „Schande“ oder „Schandtat“ wiedergegeben. Eine verbreitete sprachwissenschaftliche Erklärung geht davon aus, dass im Hebräischen zwei gleichlautende Wörter mit unterschiedlichen Bedeutungen existierten. Für die negative Bedeutung werden auch verwandte semitische Sprachen herangezogen. Weshalb gerade bei diesem Verbot dieser ungewöhnliche Ausdruck verwendet wird, lässt sich allerdings nicht mit letzter Sicherheit erklären. Entscheidend ist, dass der Zusammenhang die Handlung ausdrücklich verurteilt. Es wäre daher falsch, das Wort an dieser Stelle mit der gewöhnlichen positiven Bedeutung von Gottes Barmherzigkeit zu erklären.
Als Folge wird angeordnet, dass beide Beteiligten vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes abgeschnitten werden sollen. Das hebräische Verb gehört zum Wortstamm karat, der „abschneiden“ bedeutet. Anders als bei mehreren vorhergehenden Vergehen enthält Vers 17 keine ausdrückliche Todesstrafenformel und nennt auch keine Hinrichtungsart. Die genaue Bedeutung des Abschneidens ist in der alttestamentlichen Rechtssprache umstritten und kann nicht an jeder Stelle ohne Weiteres mit einer menschlich vollstreckten Hinrichtung gleichgesetzt werden. Die Wendung „vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes“ unterstreicht den öffentlichen beziehungsweise gemeinschaftlichen Bezug der Sanktion. Der Vers beschreibt damit eine schwerwiegende Verletzung der israelitischen Bundesordnung, ohne das konkrete Verfahren vollständig zu erläutern.
Am Ende heißt es außerdem, dass der Mann seine Schuld tragen soll. Diese Formulierung unterstreicht die persönliche Verantwortung für das begangene Unrecht. Dass zunächst beide Beteiligten genannt werden, während die abschließende Schuldaussage im Singular steht, darf nicht dazu führen, der Frau grundsätzlich jede Verantwortung abzusprechen oder ihr umgekehrt unabhängig von den Umständen Schuld zuzuschreiben. Eine wichtige Gegenüberstellung bietet die Geschichte von Amnon und Tamar in 2. Samuel 13. Amnon begehrt seine Halbschwester und zwingt sie schließlich gegen ihren ausdrücklichen Widerstand zum Geschlechtsverkehr. Der Bericht stellt dabei klar heraus, dass Tamar sich widersetzt und die Handlung als schweres Unrecht bezeichnet. Sie wird nicht als freiwillig Beteiligte dargestellt, sondern als Opfer einer Gewalttat. Diese Erzählung verdeutlicht, weshalb eine verbotene verwandtschaftliche Beziehung nicht mit einer pauschalen Schuldzuweisung an alle betroffenen Menschen gleichgesetzt werden darf.
Die Bestimmung steht innerhalb einer Reihe von Gesetzen, die sexuelle Grenzen zum Schutz der familiären Ordnung festlegen. Zwischen Geschwistern besteht eine besondere Nähe, die durch gemeinsame Herkunft, familiäre Bindungen und häufig auch ein langjähriges Zusammenleben geprägt ist. Diese Beziehung soll nicht in eine sexuelle Verbindung überführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die familiäre Stellung auch mit Abhängigkeiten und Machtunterschieden verbunden sein kann. Besonders wenn eine Person jünger oder auf die andere angewiesen ist, besteht die Gefahr, dass Nähe und Vertrauen ausgenutzt werden. Der Vers selbst behandelt diese möglichen Umstände nicht im Einzelnen. Seine grundlegende Unterscheidung zwischen geschwisterlicher und sexueller Beziehung bleibt jedoch deutlich.
Für die heutige Auslegung ist zwischen dem ausdrücklichen Verbot und der damaligen Strafordnung zu unterscheiden. Das Abschneiden aus dem Volk gehört zur israelitischen Bundesgesetzgebung und kann nicht eigenmächtig als heutige Bestrafung übernommen werden. Die Forderung, sexuelle Grenzen innerhalb der Familie zu achten, bleibt dagegen von Bedeutung. Familien sollen Orte sein, an denen Vertrauen, Fürsorge und Sicherheit bestehen. Diese Verantwortung wird besonders dann verletzt, wenn jemand familiäre Nähe für sexuelle Zwecke ausnutzt. Zugleich verlangt ein gerechter Umgang, Betroffene sexueller Gewalt zu schützen und die Schuld nicht auf diejenigen abzuwälzen, die eine solche Handlung erleiden mussten. Der Vers erinnert damit an die Ernsthaftigkeit familiärer Grenzen und daran, dass persönliche Verantwortung sorgfältig von bloßer Betroffenheit unterschieden werden muss.
3. Mose 20,18
Geschlechtsverkehr während der Menstruation und die Bedeutung der Unreinheit
In Vers 18 behandelt Gott den Geschlechtsverkehr mit einer Frau während ihrer Monatsblutung. Bereits in 3. Mose 18,19 hatte er eine solche sexuelle Annäherung ausdrücklich verboten. Nun wird die entsprechende Strafbestimmung genannt: Beide Beteiligten sollen aus ihrem Volk abgeschnitten werden. Dabei ist von Anfang an eine wichtige Unterscheidung notwendig. Nicht die Menstruation selbst wird als Verfehlung bezeichnet, sondern die sexuelle Handlung während dieser Zeit. Die Monatsblutung gehört zu den natürlichen körperlichen Vorgängen, die in der israelitischen Reinheitsordnung besondere Bestimmungen nach sich zogen. Eine Frau wurde dadurch rituell unrein, aber nicht allein aufgrund ihrer Menstruation persönlich schuldig.
Der hebräische Text beschreibt die Handlung mit einer auffälligen Formulierung. Der Mann habe die Quelle der Frau entblößt, während sie die Quelle ihres Blutes aufgedeckt habe. Das verwendete Wort maqor bedeutet „Quelle“ oder „Ursprung“ und bezeichnet hier bildlich die körperliche Quelle des Blutflusses. Die Formulierung macht deutlich, dass der Geschlechtsverkehr während dieser besonderen körperlichen Situation gemeint ist. Das Verbot richtet sich somit nicht gegen die Frau als Person und auch nicht gegen ihre natürliche Fähigkeit zur Menstruation. Es betrifft eine bestimmte Handlung, die nach der damals geltenden Reinheitsordnung ausdrücklich untersagt war.
Besonders erklärungsbedürftig ist das Verhältnis zu 3. Mose 15. Dort werden die verschiedenen körperlichen Zustände beschrieben, durch die Menschen rituell unrein werden konnten. In Vers 19–23 geht es unter anderem um die Menstruation und die Berührung von Gegenständen, auf denen die betreffende Frau gelegen oder gesessen hatte. Vers 24 spricht darüber hinaus von einem Mann, der mit ihr liegt, und erklärt, dass er sieben Tage unrein sein soll. In 3. Mose 20,18 wird dagegen für den Geschlechtsverkehr während der Monatsblutung eine erheblich schwerwiegendere Folge genannt: Beide Personen sollen aus ihrem Volk abgeschnitten werden. Diese unterschiedlichen Aussagen stehen tatsächlich im Bibeltext und dürfen bei der Auslegung nicht übergangen werden.
Eine mögliche Erklärung besteht darin, zwischen einer unbeabsichtigten Handlung und einer bewussten Übertretung zu unterscheiden. Ein Mann könnte beispielsweise Geschlechtsverkehr mit seiner Frau gehabt haben, ohne zu wissen, dass ihre Menstruation bereits eingesetzt hatte. In diesem Fall ließe sich die zeitlich begrenzte Unreinheit aus Kapitel 15 von einer vorsätzlichen Missachtung des Verbots unterscheiden. Allerdings sagt 3. Mose 15,24 nicht ausdrücklich, dass der beschriebene Fall unbeabsichtigt geschah. Eine andere Erklärung berücksichtigt die unterschiedlichen Schwerpunkte der Gesetzesabschnitte: Kapitel 15 beschreibt vor allem die Folgen ritueller Unreinheit, während Kapitel 18 und 20 verbotene Handlungen und ihre rechtlichen Konsequenzen behandeln. Diese Unterscheidung hilft, den Zusammenhang zu verstehen, beseitigt aber nicht jede offene Frage. Deshalb sollte keine dieser Erklärungen als ausdrücklich genannte Lösung ausgegeben werden.
Entscheidend ist, dass die Bibel zwischen ritueller Unreinheit und persönlicher Schuld unterscheidet. Nach 3. Mose 15 konnten auch ein Samenerguss oder gewöhnlicher ehelicher Geschlechtsverkehr eine zeitlich begrenzte Unreinheit zur Folge haben. Daraus folgt nicht, dass solche natürlichen Vorgänge grundsätzlich sündhaft waren. Die Reinheitsvorschriften regelten unter anderem den Umgang mit dem Heiligen und die Voraussetzungen für die Teilnahme am kultischen Leben Israels. In 3. Mose 20,18 geht es dagegen um die bewusste Beachtung einer ausdrücklich gesetzten sexuellen Grenze. Es wäre deshalb falsch, aus diesem Vers abzuleiten, menstruierende Frauen seien moralisch minderwertig, besonders sündhaft oder für andere Menschen grundsätzlich gefährlich. Eine solche Aussage enthält der Text nicht.
Die Strafandrohung verwendet erneut eine Form des hebräischen Wortstammes karat, der „abschneiden“ bedeutet. Anders als in mehreren vorhergehenden Versen steht hier keine ausdrückliche Todesstrafenformel, und es wird auch keine Hinrichtungsart genannt. Beide Beteiligten werden in die Strafandrohung einbezogen. Der Vers behandelt jedoch nicht gesondert die Frage, was bei sexueller Gewalt oder fehlender Zustimmung geschieht. Deshalb darf die Nennung beider Personen nicht dazu verwendet werden, einem Opfer einer erzwungenen Handlung persönliche Schuld zuzuschreiben. Die ausdrückliche Unterscheidung zwischen Täter und Opfer in 5. Mose 22,25–27 zeigt, dass die Tora solche Unterschiede grundsätzlich berücksichtigt.
Für die heutige Auslegung muss außerdem zwischen der besonderen Reinheitsordnung Israels und der Frage nach ihrer Geltung für Christen unterschieden werden. Das Neue Testament behandelt die Bedeutung äußerer Reinheitsvorschriften im Licht des Wirkens Jesu Christi und des neuen Bundes. Die historische Strafandrohung aus 3. Mose 20 kann deshalb nicht ohne Weiteres als gegenwärtige Rechtsvorschrift übernommen werden. Ebenso wenig liefert der Vers eine medizinische Begründung, wonach Geschlechtsverkehr während der Menstruation grundsätzlich eine bestimmte Krankheit hervorrufen müsse. Eine solche Behauptung steht nicht im Text. Die Vorschrift muss zunächst aus ihrem eigenen religiösen und rechtlichen Zusammenhang verstanden werden.
Der Abschnitt erinnert daran, dass Gott auch den körperlichen und sexuellen Bereich in die Lebensordnung Israels einbezogen hatte. Zugleich zeigt er, wie wichtig eine sorgfältige Unterscheidung zwischen natürlichen körperlichen Vorgängen, ritueller Unreinheit und schuldhafter Übertretung ist. Wer diese Kategorien miteinander vermischt, kann Menschen eine Schuld zuschreiben, die der Bibeltext ihnen nicht gibt. Die Ernsthaftigkeit des Verbots darf deshalb weder abgeschwächt noch dazu benutzt werden, die Würde menstruierender Frauen infrage zu stellen. Entscheidend bleibt, die konkrete Aussage des Gesetzes zu beachten und dort keine weitergehenden Urteile zu fällen, wo der Text selbst keine trifft.
3. Mose 20,19–21
Verbotene Verwandtschaftsbeziehungen und die Ankündigung der Kinderlosigkeit
In den Versen 19–21 behandelt Gott weitere sexuelle Beziehungen, die innerhalb der israelitischen Familienordnung verboten waren. Während die vorhergehenden Bestimmungen bereits Geschwister und andere nahe Angehörige betrafen, richtet sich der Blick nun auf Tanten sowie auf die Frauen eines Onkels oder Bruders. Die entsprechenden Verbote wurden bereits in 3. Mose 18 ausgesprochen. Kapitel 20 nennt die damit verbundenen Folgen und verwendet dabei unterschiedliche Formulierungen. Besonders auffällig ist, dass hier keine ausdrückliche Todesstrafe durch menschliche Vollstreckung angeordnet wird. Stattdessen spricht der Text davon, dass die Beteiligten ihre Schuld tragen müssen oder kinderlos bleiben beziehungsweise sterben sollen. Diese Unterschiede sind für das Verständnis der einzelnen Bestimmungen von Bedeutung.
Vers 19 verbietet zunächst sexuelle Beziehungen zur Schwester der Mutter oder zur Schwester des Vaters. Damit sind sowohl die Tante mütterlicherseits als auch die Tante väterlicherseits gemeint. Der hebräische Text begründet dies damit, dass die Blöße einer nahen Blutsverwandten aufgedeckt wird. Das zugrunde liegende Wort sche'er bezeichnet hier die enge leibliche Verwandtschaft. Der Vers unterscheidet deshalb nicht zwischen einer wichtigen und einer weniger wichtigen Abstammungslinie. Die familiäre Grenze gilt unabhängig davon, ob die Verwandtschaft über die Mutter oder den Vater besteht. Bereits in 3. Mose 18,12–13 hatte Gott beide Beziehungen gesondert verboten. Hier werden sie zusammengefasst und mit der Feststellung verbunden, dass die Beteiligten ihre Schuld tragen sollen.
Die hebräische Wendung awonam jissa'u bedeutet sinngemäß, dass sie ihre Schuld beziehungsweise die Folgen ihrer Verfehlung tragen müssen. Das Wort awon kann sowohl die begangene Schuld als auch die damit verbundene Verantwortlichkeit bezeichnen. Der Ausdruck macht deutlich, dass die Handlung nicht folgenlos bleiben soll. Allerdings nennt Vers 19 keine konkrete Hinrichtungsart und verwendet auch nicht die ausdrückliche Todesstrafenformel, die an anderen Stellen des Kapitels begegnet. Der Zusammenhang mit 3. Mose 18,29 ist dennoch zu beachten, wo das Abschneiden aus dem Volk für die dort aufgeführten verbotenen Handlungen angekündigt wird. Die unterschiedlichen Formulierungen dürfen deshalb weder vollständig gleichgesetzt noch so verstanden werden, als würde Vers 19 die beschriebene Beziehung lediglich missbilligen, ohne sie als schuldhaft zu bewerten.
Vers 20 behandelt eine andere verwandtschaftliche Verbindung: Ein Mann hat Geschlechtsverkehr mit der Frau seines Onkels. Der Zusammenhang mit 3. Mose 18,14 zeigt, dass hier besonders die Frau des väterlichen Onkels gemeint ist. Anders als bei den Tanten aus Vers 19 besteht die Verwandtschaft nicht unmittelbar durch gemeinsame Abstammung, sondern durch die Ehe. Dennoch setzt Gott auch für diese Beziehung eine sexuelle Grenze. Die Handlung wird damit beschrieben, dass der Mann die Blöße seines Onkels aufgedeckt hat. Eine ähnliche Formulierung begegnete bereits in Vers 11 bei der verbotenen Beziehung zur Frau des Vaters. Damit wird ausgedrückt, dass durch die sexuelle Verbindung zur Ehefrau eines nahen männlichen Verwandten dessen familiäre Beziehung verletzt wird. Es geht nicht um eine sexuelle Handlung mit dem Onkel selbst, sondern um das Überschreiten einer Grenze, die durch dessen Ehe besteht.
Für diesen Fall kündigt Gott an, dass die Beteiligten ihre Schuld tragen und kinderlos sterben sollen. Das hebräische Wort aririm bedeutet „kinderlos“ beziehungsweise „ohne Nachkommen“. Seine genaue Reichweite ist jedoch nicht in jeder Bibelstelle gleich. In 1. Mose 15,2 beschreibt Abraham damit seine Situation, weil ihm der erhoffte Nachkomme fehlt. In Jeremia 22,30 wird der Ausdruck auf König Jojachin angewendet, obwohl dieser nach 1. Chronik 3,17–18 Nachkommen hatte. Dort steht besonders im Vordergrund, dass keiner seiner Nachkommen erfolgreich auf dem Thron Davids herrschen wird. Diese Vergleichsstellen zeigen, dass der Begriff auch den fehlenden Fortbestand einer Familienlinie oder einer bestimmten Nachkommenschaft bezeichnen kann. Für 3. Mose 20,20 bleibt deshalb offen, auf welche Weise sich die angekündigte Kinderlosigkeit verwirklichen sollte. Die spätere jüdische Auslegung erwägt unter anderem den Verlust bereits vorhandener Kinder. Eine solche Einzelheit wird hier jedoch nicht ausdrücklich beschrieben.
In Vers 21 folgt das Verbot, die Frau des eigenen Bruders zu nehmen. Gott erklärt, dass der Mann damit die Blöße seines Bruders aufdeckt. Die Handlung wird mit dem hebräischen Ausdruck niddah hi als verwerflich beziehungsweise unrein bezeichnet. Obwohl das Wort niddah auch im Zusammenhang mit der Menstruation begegnet, geht es hier nicht um die Monatsblutung einer Frau. Der Ausdruck kennzeichnet die verbotene verwandtschaftliche Verbindung. Als Folge heißt es, die Beteiligten sollen kinderlos bleiben. Auffällig ist der Unterschied zu Vers 20: Dort steht, dass sie kinderlos sterben sollen, während Vers 21 erklärt, dass sie kinderlos sein werden. Die spätere jüdische Auslegung hat daraus unterschiedliche Vorstellungen über bereits vorhandene oder zukünftige Kinder entwickelt. Der Wortlaut allein beweist jedoch nicht, dass in einem Fall vorhandene Kinder sterben müssen und im anderen grundsätzlich keine Kinder geboren werden können. Sicher ist, dass beide Bestimmungen eine schwerwiegende Folge für die Nachkommenschaft ankündigen.
Gerade bei Vers 21 entsteht eine wichtige Frage, weil 5. Mose 25,5–10 unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich die Schwagerehe vorsieht. Dort wird der Fall beschrieben, dass ein verheirateter Mann ohne Nachkommen stirbt. Sein Bruder soll die Witwe heiraten, damit der Name des Verstorbenen durch einen Nachkommen erhalten bleibt. Auf den ersten Blick scheint dies dem Verbot aus 3. Mose 20,21 zu widersprechen. Der Unterschied liegt jedoch in der besonderen rechtlichen Situation. Das dritte Mosebuch verbietet die Verbindung zur Frau des Bruders grundsätzlich, während 5. Mose 25 eine ausdrücklich geregelte Ausnahme nach dem kinderlosen Tod des Bruders beschreibt. Diese Erklärung entspricht der traditionellen jüdischen Auslegung. Allerdings nennt 3. Mose 20,21 die Ausnahme nicht selbst. In der Forschung wird deshalb auch diskutiert, ob die Vorschriften unterschiedliche rechtliche Überlieferungen widerspiegeln. Für das Verständnis beider Bibelstellen ist entscheidend, dass die besondere Schwageregelung aus 5. Mose 25 nicht als allgemeine Erlaubnis verstanden werden darf, die Frau des Bruders zu nehmen.
Die Ankündigung der Kinderlosigkeit darf schließlich nicht zu einem allgemeinen Urteil über Menschen ausgeweitet werden, die keine Kinder bekommen können. Die Bibel berichtet von mehreren kinderlosen Menschen, ohne ihre Situation als Strafe für eine bestimmte persönliche Sünde zu erklären. Besonders deutlich wird dies bei Zacharias und Elisabeth, die in Lukas 1,6–7 ausdrücklich als gerecht vor Gott beschrieben werden, obwohl sie zunächst keine Kinder hatten. Auch Hanna litt unter ihrer Kinderlosigkeit, doch der Bericht in 1. Samuel 1 bezeichnet sie deshalb nicht als schuldige Frau. Die Strafankündigungen in 3. Mose 20 beziehen sich auf genau bestimmte Vergehen innerhalb der damaligen Bundesordnung. Sie liefern keine Grundlage dafür, heutige Kinderlosigkeit als Beweis göttlicher Bestrafung anzusehen.
Die drei Verse verdeutlichen damit, dass Gott auch innerhalb der erweiterten Familie sexuelle Grenzen festgelegt hatte. Sowohl die leibliche Verwandtschaft als auch bestimmte durch Ehe entstandene Beziehungen sollten geachtet werden. Dabei unterscheiden sich die genannten Folgen, weshalb sie nicht ohne Weiteres mit den ausdrücklichen Todesstrafen der vorhergehenden Verse gleichgesetzt werden dürfen. Zugleich soll die Ernsthaftigkeit dieser Bestimmungen nicht dazu führen, Menschen aufgrund persönlicher Lebensumstände ungerecht zu beurteilen. Der Text fordert die Beachtung familiärer Grenzen und persönlicher Verantwortung. Im anschließenden Abschnitt führt Gott diese einzelnen Gebote auf ihre größere Bedeutung zurück: Israel soll nach seinen Weisungen leben, damit es nicht wie die bisherigen Bewohner Kanaans das Land verliert.
3. Mose 20,22–24
Das verheißene Land bewahren und Gottes Gebote beachten
Nachdem Gott verschiedene schwere Vergehen und ihre Folgen beschrieben hat, richtet er den Blick auf die Zukunft Israels im verheißenen Land. In Vers 22 fordert er das Volk auf, alle seine Satzungen und Rechtsbestimmungen zu bewahren und auszuführen. Damit wird deutlich, dass die vorhergehenden Gebote nicht als voneinander unabhängige Einzelvorschriften verstanden werden sollen. Sie gehören zu einer umfassenden Lebensordnung, die Gott seinem Volk gegeben hat. Der Gehorsam sollte sich nicht auf bestimmte religiöse Handlungen beschränken, sondern das gesamte Zusammenleben prägen. Besonders ernst ist die anschließende Warnung: Wenn Israel Gottes Gebote missachtet, könnte das Land, in das Gott es führen will, seine Bewohner wieder ausspeien.
Das Bild des Ausspeiens ist ungewöhnlich und bewusst eindringlich. Das hebräische Verb qa' bezeichnet das Erbrechen beziehungsweise Ausspeien. Es wird hier bildlich auf das Land übertragen, als könnte es seine Bewohner nicht länger bei sich behalten. Bereits in 3. Mose 18,25–28 hatte Gott erklärt, dass die Verfehlungen der bisherigen Bewohner das Land verunreinigt hätten. Israel wird nun davor gewarnt, denselben Weg einzuschlagen. Das Bild bedeutet nicht, dass das Land eine eigenständige übernatürliche Macht besitzt, die unabhängig von Gott handelt. Es beschreibt vielmehr Gottes Gericht, durch das Menschen ihren Lebensraum verlieren können. Die Verheißung des Landes gibt Israel deshalb keine bedingungslose Sicherheit, unabhängig davon, wie es sich später verhält.
Diese Warnung erhält im weiteren Verlauf der Bibel eine besondere Bedeutung. In 3. Mose 26,27–33 kündigt Gott an, dass anhaltender Ungehorsam zur Verwüstung des Landes und zur Zerstreuung Israels unter die Völker führen kann. Auch 5. Mose 28,63–64 beschreibt eine solche Möglichkeit. Später wird die Wegführung des Nordreiches Israel in 2. Könige 17,7–23 ausdrücklich mit seiner Abkehr vom HERRN und der Missachtung seiner Gebote verbunden. Die geschichtlichen Berichte zeigen damit, dass Gottes Warnungen nicht ausschließlich gegen die früheren Bewohner Kanaans gerichtet waren. Auch sein eigenes Volk konnte unter sein Gericht geraten. Die Erwählung Israels bedeutete eine besondere Beziehung zu Gott, aber keine Befreiung von der Verantwortung für das eigene Handeln.
In Vers 23 verbietet Gott den Israeliten, nach den Satzungen des Volkes zu leben, das er vor ihnen vertreiben werde. Als Begründung erklärt er, dass dessen Bewohner die zuvor genannten Verfehlungen begangen hätten und er deshalb Abscheu gegen ihre Praktiken empfunden habe. Der Zusammenhang mit 3. Mose 18 ist hier entscheidend. Dort werden insbesondere verbotene sexuelle Beziehungen und die Opferung von Kindern für Moloch genannt. Gott verurteilt also nicht jede kulturelle Besonderheit eines fremden Volkes, sondern bestimmte Handlungen, die seinem Willen widersprechen. Ebenso wenig folgt aus der zusammenfassenden Beschreibung, dass jeder einzelne Bewohner Kanaans persönlich sämtliche genannten Vergehen begangen haben müsse. Der Text spricht über die Verfehlungen einer Gesellschaft und das daraus folgende Gericht, ohne die Lebensgeschichte jedes Menschen einzeln zu beurteilen.
Besonders wichtig ist deshalb 5. Mose 9,4–6. Dort warnt Mose Israel ausdrücklich davor, die Einnahme des Landes der eigenen Gerechtigkeit zuzuschreiben. Nicht weil das Volk besonders rechtschaffen wäre, würde es das Land erhalten, sondern wegen der Verfehlungen der bisherigen Bewohner und aufgrund der Verheißung Gottes an die Vorfahren Israels. Diese Aussage verhindert eine gefährliche Fehlinterpretation: Israels besondere Berufung bedeutet nicht, dass es von Natur aus besser oder gerechter als andere Völker wäre. Die Geschichte des Volkes zeigt vielmehr immer wieder, wie leicht es selbst von Gottes Geboten abwich. Deshalb wird Israel gerade an dieser Stelle aufgefordert, die Fehler der bisherigen Bewohner nicht zu wiederholen.
In Vers 24 verbindet Gott seine Warnung mit einer Verheißung. Er erklärt, dass Israel das Land der bisherigen Bewohner in Besitz nehmen soll und dass er selbst es ihm geben wird. Damit wird die Landgabe ausdrücklich auf Gottes Handeln zurückgeführt. Die Verheißung reicht bis zu Abraham zurück, dem Gott bereits in 1. Mose 15,18–21 das Land für seine Nachkommen zugesagt hatte. Nun wird Israel daran erinnert, dass Gott seine Zusage erfüllen will. Das Volk kann sich seinen Besitz nicht allein als Ergebnis eigener Stärke zuschreiben. Es empfängt das Land aufgrund einer Verheißung, die lange vor seiner gegenwärtigen Generation gegeben wurde. Gerade deshalb soll es nicht vergessen, wem es seine besondere Stellung verdankt.
Die Beschreibung als Land, in dem Milch und Honig fließen, unterstreicht die Güte dieser Gabe. Milch steht für die Erträge der Viehhaltung, während Honig auf die natürlichen und landwirtschaftlichen Reichtümer des Landes hinweist. Die Wendung beschreibt somit ein fruchtbares Land, das seinen Bewohnern Nahrung und Lebensgrundlagen bieten kann. Sie meint keine buchstäblichen Flüsse aus Milch und Honig, sondern verwendet ein anschauliches Bild für Versorgung und Wohlstand. Dabei besteht ein bemerkenswerter Gegensatz: Dasselbe Land, das Gott seinem Volk als gute Gabe verheißt, kann ihm bei anhaltendem Ungehorsam wieder verloren gehen. Die Gabe Gottes ist deshalb kein Anlass zur Selbstsicherheit, sondern zur Dankbarkeit und Verantwortung.
Am Ende von Vers 24 erklärt Gott, dass er Israel von den Völkern ausgesondert hat. Das hebräische Verb hibdalti stammt vom Wortstamm badal, der das Unterscheiden oder Aussondern bezeichnet. Hier beschreibt es Gottes besondere Entscheidung, Israel in eine Bundesbeziehung zu sich zu stellen. Diese Aussonderung berechtigt das Volk nicht dazu, Menschen anderer Herkunft zu verachten. Bereits in 3. Mose 19,33–34 hatte Gott ausdrücklich geboten, den unter Israel lebenden Fremden zu lieben. Der Unterschied liegt in Israels besonderer Berufung und den daraus erwachsenden Verpflichtungen. Das Volk soll Gottes Willen erkennen und danach leben, statt die religiösen und sittlichen Verfehlungen seiner Umgebung zu übernehmen.
Die drei Verse verbinden somit Gottes Verheißung mit seiner Forderung nach Gehorsam. Israel erhält das Land nicht als Belohnung für eine bereits bewiesene eigene Vollkommenheit, sondern aufgrund von Gottes Zusage. Doch die empfangene Gabe entbindet das Volk nicht von seiner Verantwortung. Gerade weil Gott Israel aus den Völkern ausgesondert hat, soll es seine Gebote bewahren und im verheißenen Land entsprechend leben. Die Warnung vor dem Verlust des Landes zeigt, dass Erwählung und Gericht einander nicht ausschließen. Gottes Treue zu seiner Verheißung darf nicht mit einer bedingungslosen Billigung menschlichen Unrechts verwechselt werden. Im folgenden Abschnitt wird diese besondere Zugehörigkeit zu Gott noch einmal aufgegriffen und mit der Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tieren verbunden.
3. Mose 20,25–26
Reine und unreine Tiere und Israels besondere Zugehörigkeit zu Gott
Nachdem Gott Israel daran erinnert hat, dass er es von den anderen Völkern ausgesondert hat, greift er in Vers 25 die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tieren auf. Bereits in 3. Mose 11 hatte er ausführlich erklärt, welche Tiere Israel essen durfte und welche als unrein galten. Nun wiederholt er nicht sämtliche Einzelbestimmungen, sondern verbindet die Reinheitsordnung ausdrücklich mit der besonderen Berufung seines Volkes. Die Israeliten sollen zwischen reinen und unreinen Landtieren sowie zwischen reinen und unreinen Vögeln unterscheiden. Auch die nach Gottes Ordnung als unrein bezeichneten kriechenden Tiere werden erwähnt. Damit wird deutlich, dass die Zugehörigkeit zu Gott nicht allein den Gottesdienst oder den Umgang mit anderen Menschen betraf, sondern auch im täglichen Leben und bei der Auswahl der Nahrung berücksichtigt werden sollte.
Besonders aufschlussreich ist die hebräische Wortwahl. In Vers 24 hatte Gott erklärt, dass er Israel von den Völkern ausgesondert hat. Nun fordert er das Volk auf, seinerseits zwischen reinen und unreinen Tieren zu unterscheiden. Beide Aussagen verwenden denselben Wortstamm badal, der „trennen“, „unterscheiden“ oder „aussondern“ bedeutet. In Vers 26 begegnet er erneut, wenn Gott seine besondere Aussonderung Israels bestätigt. Diese sprachliche Verbindung ist bedeutsam: Die Unterscheidung der Tiere steht nicht zufällig am Ende des Kapitels, sondern wird mit der Beziehung zwischen Gott und seinem Volk verknüpft. Gott hat Israel für sich ausgesondert, und Israel soll die Unterscheidungen beachten, die er ihm innerhalb seiner Lebensordnung gegeben hat.
Der Wortstamm badal begegnet bereits im Schöpfungsbericht. In 1. Mose 1,4 wird damit beschrieben, dass Gott das Licht von der Finsternis scheidet. Auch die weiteren Unterscheidungen innerhalb der Schöpfungsordnung zeigen, dass Gott bestimmte Bereiche voneinander abgrenzt. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tieren einfach mit der Trennung von Licht und Finsternis gleichgesetzt werden dürfte. Die Zusammenhänge sind verschieden. Die gemeinsame Wortwahl verdeutlicht vielmehr, dass Unterscheidungen im biblischen Denken eine wichtige Rolle spielen können. In 3. Mose 20 besteht ihre konkrete Bedeutung darin, dass Israel die von Gott festgelegten Reinheitsbestimmungen beachten soll.
Dabei muss sorgfältig zwischen ritueller Unreinheit und moralischer Schuld unterschieden werden. Ein Tier wird durch seine Einordnung als unrein nicht zu einem moralisch bösen Geschöpf. Tiere können keine bewusste Entscheidung treffen, Gottes Gebote zu übertreten. Die Reinheitsgesetze beschreiben deshalb nicht den sittlichen Charakter der Tiere, sondern ihre Stellung innerhalb der besonderen Ordnung Israels. Ebenso wenig bedeutet die Bezeichnung „unrein“, dass jedes entsprechende Tier grundsätzlich giftig oder gesundheitsschädlich wäre. Der Bibeltext nennt hier keine medizinische Untersuchung einzelner Tierarten als Begründung. Seine ausdrückliche Erklärung liegt vielmehr in der Zugehörigkeit Israels zum heiligen Gott. Mögliche praktische Auswirkungen einzelner Vorschriften dürfen berücksichtigt werden, ersetzen jedoch nicht den vom Text genannten religiösen Zusammenhang.
Vers 25 warnt die Israeliten außerdem davor, sich durch Tiere zu verunreinigen beziehungsweise verabscheuungswürdig zu machen, die Gott für sie als unrein ausgesondert hat. Damit geht die Forderung über die bloße Kenntnis bestimmter Tierarten hinaus. Es genügte nicht, zwischen rein und unrein unterscheiden zu können, wenn diese Unterscheidung im eigenen Handeln anschließend missachtet wurde. Bereits in 3. Mose 11,43–45 hatte Gott die entsprechenden Gebote mit seiner Heiligkeit verbunden. Die erneute Erwähnung macht deutlich, dass die Reinheitsordnung nicht als belanglose Nebensache innerhalb des israelitischen Bundes verstanden werden sollte. Dennoch wird hier nicht behauptet, der Verzehr eines unreinen Tieres sei in jeder Hinsicht derselbe Tatbestand wie die zuvor beschriebenen schweren sexuellen Vergehen oder die Opferung von Kindern. Die einzelnen Gebote besitzen unterschiedliche Inhalte und Rechtsfolgen, auch wenn sie alle zur Bundesordnung Israels gehören.
In Vers 26 erreicht der Abschnitt seinen eigentlichen Höhepunkt. Gott fordert Israel auf, ihm heilig zu sein, weil er selbst heilig ist. Anschließend erinnert er daran, dass er das Volk von den anderen Völkern abgesondert hat, damit es ihm gehört. Die hebräische Formulierung lihyot li bedeutet sinngemäß „um mein zu sein“. Darin liegt der Zweck der besonderen Aussonderung. Israel sollte nicht lediglich anders leben, um sich von anderen Menschen abzuheben oder sich ihnen überlegen zu fühlen. Seine Lebensweise sollte erkennen lassen, dass es dem HERRN gehörte. Die Gebote erhielten ihre Bedeutung innerhalb dieser Beziehung. Gottes Volk sollte sich an seinem Willen orientieren, weil es von ihm berufen worden war.
Diese Aussage verbindet das Kapitel mit 2. Mose 19,4–6. Dort erinnert Gott Israel zunächst daran, wie er es aus Ägypten geführt hat, und erklärt anschließend, dass es sein besonderes Eigentum und ein heiliges Volk sein soll. Die Befreiung und Berufung gehen den späteren Anforderungen voraus. Israel musste sich die Erlösung aus Ägypten nicht erst durch die vollkommene Einhaltung der Reinheitsgesetze verdienen. Vielmehr sollte es als bereits befreites Volk entsprechend seiner Zugehörigkeit zu Gott leben. Zugleich bedeutete diese Erwählung keine Berechtigung, Menschen anderer Herkunft geringzuschätzen. In 3. Mose 19,33–34 hatte Gott ausdrücklich geboten, den unter Israel lebenden Fremden zu lieben. Die besondere Bundesstellung Israels und die Achtung vor anderen Menschen stehen daher nicht im Widerspruch zueinander.
Auch im Neuen Testament wird die Aufforderung zur Heiligkeit aufgegriffen. Petrus erinnert die Gläubigen in 1. Petrus 1,15–16 daran, dass sie in ihrem gesamten Wandel heilig sein sollen, weil Gott heilig ist. Damit bleibt Gottes Wesen ein Maßstab für das Leben derjenigen, die zu ihm gehören. Allerdings entscheidet dieser Rückgriff auf das Heiligkeitsgebot nicht für sich allein, wie sämtliche einzelnen Reinheitsvorschriften des Sinai-Bundes auf Christen anzuwenden sind. Dafür müssen weitere neutestamentliche Aussagen, etwa Markus 7, Apostelgeschichte 10–11 und Römer 14, in ihrem jeweiligen Zusammenhang untersucht werden. Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen der bleibenden Aufforderung zur Heiligkeit und der besonderen rechtlichen Ordnung, unter der Israel als Bundesvolk lebte. Eine vollständige Antwort auf die heutige Geltung der Speisegebote lässt sich deshalb nicht aus Vers 25 oder 26 allein gewinnen.
Die abschließende Aussage verdeutlicht, was Gott mit der besonderen Lebensordnung Israels erreichen wollte. Das Volk sollte seine Zugehörigkeit zu ihm ernst nehmen und sich in seinen Entscheidungen nach seinen Weisungen richten. Die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tieren war ein konkreter Bestandteil dieser Berufung. Entscheidend war jedoch nicht die Unterscheidung um ihrer selbst willen, sondern die Beziehung zu dem Gott, der sie angeordnet hatte. Israel sollte heilig sein, weil der HERR heilig ist, und ihm gehören, weil er es für sich ausgesondert hatte. Damit führen die Verse 25 und 26 den Blick von den einzelnen Geboten zurück zu ihrem gemeinsamen Mittelpunkt: dem Leben in der Gegenwart und unter der Herrschaft des heiligen Gottes.
3. Mose 20,27
Die abschließende Strafbestimmung gegen Totenbeschwörer und Wahrsager
Das Kapitel endet mit einer erneuten Warnung vor Totenbeschwörung und Wahrsagerei. Bereits in Vers 6 hatte Gott angekündigt, sich gegen Menschen zu wenden, die sich an solche Personen wenden, um von ihnen Auskunft zu erhalten. Vers 27 behandelt nun diejenigen, die diese Praktiken selbst ausüben. Diese Unterscheidung ist wichtig: In Vers 6 steht das Aufsuchen verbotener geistlicher Vermittler im Mittelpunkt, während Vers 27 die Tätigkeit solcher Vermittler ausdrücklich unter Strafe stellt. Damit greift das Kapitel zum Abschluss ein Thema auf, das bereits am Anfang behandelt wurde. Israel sollte seine Orientierung nicht bei vermeintlichen Stimmen aus der Totenwelt suchen, sondern bei dem Gott, der es aus den Völkern ausgesondert hatte.
Der hebräische Text nennt zwei Ausdrücke: 'ov und jidde'oni. Sie werden häufig mit „Totenbeschwörer“ und „Wahrsager“ wiedergegeben. 'Ov kann je nach Zusammenhang einen vermeintlichen Totengeist oder eine Person bezeichnen, die mit solchen Geistern in Verbindung stehen soll. Jidde'oni steht für eine verwandte Form verbotener Wahrsagerei beziehungsweise Geisterbefragung. Die genaue Abgrenzung beider Begriffe ist sprachlich nicht vollständig geklärt. Entscheidend ist, dass der Text Praktiken beschreibt, bei denen Menschen über solche Vermittler Zugang zu verborgenem Wissen oder übernatürlichen Auskünften suchen. Ob hinter den einzelnen Erscheinungen bewusste Täuschung, menschliche Vorstellungen oder tatsächliche geistliche Vorgänge standen, wird in diesem Vers nicht untersucht. Gott verbietet die betreffende Praxis unabhängig davon, wie die einzelnen Vorgänge erklärt werden.
Ausdrücklich werden sowohl Männer als auch Frauen genannt. Die Bestimmung ist daher nicht auf weibliche Wahrsagerinnen beschränkt. Auch die sprachliche Formulierung ist bemerkenswert: Der hebräische Text spricht davon, dass sich ein 'ov oder jidde'oni in der betreffenden Person befindet. Damit wird die beanspruchte Verbindung zu solchen Geistern beschrieben. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass jeder Mensch mit ungewöhnlichen Wahrnehmungen oder psychischen Beschwerden unter dieses Gesetz falle. Der Zusammenhang behandelt ausdrücklich verbotene Praktiken der Geisterbefragung und Wahrsagerei, nicht allgemein menschliche Erkrankungen oder unerklärliche Erfahrungen.
Anders als in Vers 6 wird hier eine konkrete menschlich zu vollstreckende Strafe genannt. Die betreffenden Personen sollen getötet und ausdrücklich gesteinigt werden. Das hebräische Verb ragam bezeichnet die Steinigung. Anschließend folgt die Erklärung, dass ihr Blut auf ihnen sei. Wie bei den anderen Strafbestimmungen dieses Kapitels bringt diese Formel die rechtliche Verantwortung für das bezeichnete Vergehen zum Ausdruck. Während Gott in Vers 6 selbst ankündigt, sein Angesicht gegen den Menschen zu richten und ihn aus seinem Volk auszurotten, bestimmt Vers 27 eine Strafe innerhalb der damaligen Rechtsordnung Israels. Beide Aussagen dürfen deshalb nicht einfach miteinander gleichgesetzt werden. Ebenso wenig begründet diese historische Strafvorschrift irgendeine Befugnis, heute Menschen wegen behaupteter übersinnlicher Fähigkeiten oder religiöser Überzeugungen Gewalt anzutun.
Das Verbot steht in engem Zusammenhang mit 5. Mose 18,9–14. Dort warnt Mose Israel davor, die Wahrsagepraktiken der Völker Kanaans zu übernehmen. Unmittelbar anschließend kündigt er an, dass Gott seinem Volk einen Propheten erwecken werde, auf dessen Worte es hören soll (5. Mose 18,15). Damit wird eine grundlegende Unterscheidung sichtbar: Israel sollte nicht durch verbotene Beschwörungen nach Orientierung suchen, sondern auf Gottes eigenes Wort hören. Auch Jesaja 8,19 stellt die Frage, weshalb ein Volk die Toten für die Lebenden befragen sollte, anstatt sich an seinen Gott zu wenden. Das Problem besteht somit nicht allein im Wunsch, etwas über die Zukunft zu erfahren. Entscheidend ist, an wen sich Menschen wenden und welcher Quelle sie ihr Vertrauen schenken.
Eine eindrückliche geschichtliche Parallele findet sich in 1. Samuel 28. König Saul hatte zunächst Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Land entfernt. Als er später in großer Bedrängnis keine Antwort erhielt, suchte er dennoch eine Frau in En-Dor auf, die einen Totengeist befragen sollte. Die Erzählung zeigt den Widerspruch zwischen Sauls früherem Vorgehen und seinem späteren Handeln. In 1. Chronik 10,13–14 wird sein Verhalten ausdrücklich als Untreue gegenüber dem HERRN beurteilt. Dabei sollte die Geschichte nicht vorschnell zur Erklärung jedes Einzelnen der dort geschilderten außergewöhnlichen Vorgänge verwendet werden. Ihre eindeutige Aussage liegt darin, dass Saul sich von Gottes Wort entfernte und Hilfe auf einem Weg suchte, den Gott verboten hatte.
Dass Vers 27 unmittelbar auf die Aufforderung zur Heiligkeit in den Versen 25–26 folgt, verleiht dem Kapitelabschluss besonderes Gewicht. Gott hatte Israel erklärt, dass er es von den Völkern ausgesondert habe, damit es ihm gehöre. Nun wird noch einmal eine Praxis verurteilt, durch die Menschen ihre geistliche Orientierung außerhalb dieser Beziehung suchen. Die Heiligkeit des Volkes sollte sich nicht nur im Gottesdienst, im familiären Zusammenleben und in den Reinheitsvorschriften zeigen, sondern auch darin, wem es vertraute und von wem es Weisung erwartete.
Der abschließende Vers erinnert damit an die grundlegende Entscheidung, vor der Israel stand: Würde es Gottes Wort vertrauen oder auf die verbotenen Praktiken seiner Umgebung zurückgreifen? Die damalige Strafbestimmung gehört zur Rechtsordnung des alten Israel. Das bleibende geistliche Anliegen ist jedoch deutlich: Gottes Volk soll seine Hoffnung und Orientierung nicht in Totenbeschwörung und Wahrsagerei suchen, sondern sich an den lebendigen Gott wenden. So schließt das Kapitel mit demselben Grundgedanken, der seine unterschiedlichen Gebote miteinander verbindet: Israel soll heilig leben, weil es dem HERRN gehört.
Geistliche Kernbotschaft
Der Mittelpunkt von 3. Mose 20 liegt in Gottes Aufforderung: „Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der HERR, bin euer Gott!“ (Vers 7). Am Ende des Kapitels wird dieser Gedanke noch einmal aufgegriffen. Israel soll heilig sein, weil der HERR heilig ist und das Volk für sich ausgesondert hat (Vers 26). Damit wird deutlich, weshalb Gott die unterschiedlichen Vergehen so ernst nimmt. Kinderopfer, Totenbeschwörung, die Missachtung der Eltern und verbotene sexuelle Beziehungen werden nicht als voneinander unabhängige Angelegenheiten betrachtet. Sie stehen im Zusammenhang mit der Frage, wie Menschen leben sollen, die dem heiligen Gott gehören.
Dabei geht Gottes Handeln dem Gehorsam des Volkes voraus. Er hatte Israel aus Ägypten befreit und in eine besondere Bundesbeziehung zu sich gerufen, bevor es die hier beschriebenen Gebote erhielt. Seine Erwählung war keine Belohnung für eine bereits vorhandene Vollkommenheit. Dennoch bedeutete die empfangene Gnade nicht, dass das Verhalten des Volkes gleichgültig geworden wäre. Gerade weil Israel Gott gehörte, sollte es sich von Praktiken fernhalten, die seinem Willen widersprachen. Heiligkeit war deshalb nicht nur eine Frage äußerer Reinheit oder religiöser Zeremonien. Sie sollte sich im Umgang mit dem Leben anderer Menschen, in familiären Beziehungen, im sexuellen Verhalten und in der geistlichen Orientierung zeigen.
Besonders wichtig ist die Verbindung zwischen Vers 7 und Vers 8. Gott fordert sein Volk auf, seine Gebote zu halten, und erklärt zugleich: „Ich bin der HERR, der euch heiligt.“ Heiligkeit ist damit nicht ausschließlich das Ergebnis menschlicher Anstrengung. Gott selbst ist derjenige, der sein Volk für sich bestimmt und heiligt. Die Menschen sollen auf dieses Handeln antworten, indem sie nach seinem Willen leben. Diese beiden Aussagen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gottes Wirken macht den Gehorsam nicht überflüssig, und der Gehorsam ersetzt nicht Gottes eigenes heiligendes Handeln.
Die zahlreichen Strafbestimmungen zeigen außerdem, wie ernst Gott das Böse beurteilt. Besonders die Verurteilung der Kinderopfer macht deutlich, dass Menschenleben nicht religiösen Vorstellungen oder fremden Mächten geopfert werden dürfen. Auch das bewusste Verdecken solcher Vergehen wird in Vers 4–5 angesprochen. Die Gemeinschaft sollte schweres Unrecht nicht deshalb übergehen, weil es unbequem war, dagegen einzuschreiten. Zugleich müssen die damaligen Strafbestimmungen innerhalb der Rechtsordnung Israels verstanden werden. Sie geben Christen keine Vollmacht, Menschen eigenmächtig zu bestrafen oder ihnen Gewalt anzutun. Die Ernsthaftigkeit göttlicher Gebote darf nicht in menschliche Grausamkeit umschlagen.
Die Warnung vor dem Verlust des verheißenen Landes erinnert schließlich daran, dass eine besondere Berufung keine bedingungslose Sicherheit verleiht. Israel sollte sich nicht auf seine Erwählung berufen und zugleich den Wegen folgen, um derentwillen Gott die bisherigen Bewohner Kanaans richtete. Auch für das geistliche Leben bleibt darin eine wichtige Mahnung erkennbar: Die Zugehörigkeit zu Gott darf nicht als Rechtfertigung für Unrecht missbraucht werden.
Im Licht des Neuen Testaments führt diese Erkenntnis zugleich zu Christus. Die Sünde ist ernst, doch Gottes Antwort besteht nicht allein in der Ankündigung des Gerichts. Durch Jesus Christus eröffnet er schuldigen Menschen den Weg zur Vergebung und zu einem erneuerten Leben. Das Evangelium verharmlost die Sünde nicht, sondern zeigt, wie weit Gottes Gnade reicht, um Menschen aus ihrer Macht zu befreien. Heiligkeit wird dadurch weder zur bloßen äußeren Anpassung noch zu einem Mittel, sich Gottes Liebe zu verdienen. Sie wird zur Antwort auf den Gott, der Menschen zu sich ruft, ihnen vergibt und sie verändert.
Verbindungen zu anderen Bibelstellen
2. Mose 19,4–6 und 3. Mose 19,2 – Die Berufung zu einem heiligen Volk. Bereits am Sinai erklärte Gott, dass Israel sein besonderes Eigentum und ein heiliges Volk sein sollte. Zuvor erinnerte er daran, wie er die Israeliten aus Ägypten getragen und zu sich gebracht hatte. Diese Reihenfolge hilft, 3. Mose 20 richtig einzuordnen: Zuerst steht Gottes rettendes Handeln, dann die Verantwortung des Volkes, nach seinen Geboten zu leben. Die Aufforderung zur Heiligkeit in 3. Mose 19,2 bildet dabei eine unmittelbare Parallele zu 3. Mose 20,7 und 20,26.
3. Mose 18 und 3. Mose 20 – Verbot und Strafbestimmung. Viele der in Kapitel 20 behandelten Handlungen wurden bereits in Kapitel 18 untersagt. Während Kapitel 18 die Grenzen des erlaubten Verhaltens besonders ausführlich beschreibt, nennt Kapitel 20 häufig die Folgen ihrer Übertretung. Beide Kapitel verbinden die Sexualgesetze mit der Warnung, dass das Land seine Bewohner wegen ihrer Verfehlungen ausspeien kann. Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Strafandrohungen bleiben dennoch zu beachten. Nicht jedes Vergehen wird mit derselben Rechtsfolge verbunden.
2. Mose 20,12–14; Matthäus 15,3–6 und Epheser 6,1–4 – Familie, Treue und Verantwortung. Das Gebot, Vater und Mutter zu ehren, sowie das Verbot des Ehebruchs gehören bereits zu den Zehn Geboten. Jesus bestätigt die Verpflichtung zur Ehre der Eltern und verurteilt religiöse Ausreden, mit denen Menschen sich ihrer Verantwortung entziehen. Paulus fordert Kinder zum Gehorsam auf, erinnert aber auch Väter daran, ihre Kinder nicht zum Zorn zu reizen. Damit wird deutlich, dass familiäre Beziehungen von gegenseitiger Verantwortung geprägt sein sollen. Die Achtung der Eltern berechtigt diese nicht zu Missbrauch oder ungerechter Machtausübung.
5. Mose 18,9–15 und Jesaja 8,19–20 – Gottes Wort statt Totenbeschwörung. Die Verbote gegen Wahrsagerei und Geisterbefragung erscheinen nicht nur in 3. Mose 20. Mose warnt Israel ausdrücklich davor, die entsprechenden Praktiken der umliegenden Völker zu übernehmen, und verweist anschließend auf den Propheten, durch den Gott sprechen wird. Jesaja stellt die Frage, weshalb Menschen die Toten für die Lebenden befragen sollten, anstatt sich an ihren Gott zu wenden. Diese Stellen verdeutlichen das grundlegende Anliegen: Gottes Volk soll seine geistliche Orientierung bei ihm suchen.
5. Mose 9,4–6 und 3. Mose 26,27–33 – Erwählung schützt nicht vor Gericht. Gott erklärt Israel ausdrücklich, dass es das verheißene Land nicht wegen seiner eigenen Gerechtigkeit erhält. Gleichzeitig warnt er davor, dass anhaltender Ungehorsam zur Vertreibung aus diesem Land führen kann. Die spätere Geschichte Israels bestätigt den Ernst dieser Warnung. Gottes Erwählung ist daher kein Grund für Überheblichkeit gegenüber anderen Völkern. Sie begründet vielmehr eine besondere Verantwortung vor ihm.
3. Mose 11 und 1. Petrus 1,15–16 – Reinheit und Heiligkeit. Die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tieren wird in Kapitel 11 ausführlich behandelt und in 3. Mose 20,25 erneut aufgegriffen. Petrus zitiert später die Aufforderung, heilig zu sein, weil Gott heilig ist. Dadurch wird die Bedeutung eines Lebens nach Gottes Willen auch für Christen bestätigt. Allerdings entscheidet dieses Zitat nicht allein darüber, welche einzelnen Reinheitsvorschriften des Sinai-Bundes für Christen gelten. Dafür sind die jeweiligen Aussagen des Neuen Testaments über Reinheit, Nahrung und den neuen Bund gesondert zu berücksichtigen.
1. Korinther 5,1–5; Matthäus 5,27–28 – Der Ernst sexueller Verfehlungen im Neuen Testament. Paulus verurteilt die sexuelle Beziehung eines Mannes zur Frau seines Vaters. Damit bestätigt er die Ernsthaftigkeit einer Verbindung, die bereits in 3. Mose 18 und 20 untersagt wurde. Seine Anweisungen betreffen jedoch den Umgang der christlichen Gemeinde mit schwerem Unrecht und nicht die Vollstreckung der israelitischen Todesstrafe. Jesus richtet den Blick beim Ehebruch außerdem auf die innere Haltung. Sexuelle Treue betrifft somit nicht allein die äußerlich sichtbare Handlung, sondern auch das, was ein Mensch bewusst in seinem Herzen pflegt.
1. Korinther 6,9–11 und Titus 2,11–14 – Gnade und ein verändertes Leben. Paulus erinnert die Christen in Korinth an ihre Vergangenheit und erklärt anschließend, dass sie durch Christus gewaschen, geheiligt und gerechtfertigt worden sind. Er spricht damit nicht nur über menschliche Schuld, sondern auch über Gottes rettendes Handeln. Titus 2 beschreibt ebenso, dass Gottes Gnade Menschen nicht lediglich Vergebung zuspricht, sondern sie auch zu einem neuen Leben anleitet. Diese Verbindung hilft, die Heiligkeitsforderung aus 3. Mose 20 im Licht des Evangeliums zu verstehen: Gott ruft Menschen nicht dazu auf, ihre Schuld zu verbergen, sondern sie vor ihn zu bringen und sich von ihm verändern zu lassen.
Wichtige Lektionen
Heiligkeit betrifft das gesamte Leben. Gott beschränkt seinen Anspruch nicht auf Gebete, Opfer oder besondere religiöse Tage. In 3. Mose 20 geht es ebenso um den Schutz menschlichen Lebens, um familiäre Verantwortung, sexuelle Grenzen und die Frage, wo Menschen geistliche Orientierung suchen. Wer Gott gehören möchte, kann diese Lebensbereiche nicht grundsätzlich von seinem Glauben trennen.
Die Verantwortung für andere Menschen darf nicht verdrängt werden. Besonders bei den Kinderopfern wird nicht nur der Täter angesprochen. Gott verurteilt auch das bewusste Wegsehen der Gemeinschaft. Daraus ergibt sich ein bleibender Grundsatz: Schweres Unrecht darf nicht durch Schweigen geschützt werden. Der Schutz gefährdeter Menschen hat Vorrang vor dem Wunsch, den äußeren Frieden um jeden Preis zu bewahren.
Familiäre Nähe verlangt Achtung und klare Grenzen. Die Gebote zum Schutz der Eltern, der Ehe und der Verwandtschaftsbeziehungen zeigen, dass Vertrauen nicht missbraucht werden darf. Dabei ist zwischen schuldhaften Handlungen und dem Erleiden von Gewalt zu unterscheiden. Wer Opfer eines Übergriffs geworden ist, darf nicht allein aufgrund der beschriebenen Handlung mit dem Täter gleichgesetzt werden.
Gottes Gebote müssen sorgfältig ausgelegt werden. Die verschiedenen Formulierungen des Kapitels zeigen, dass nicht jede Strafandrohung denselben Inhalt hat. Manche Verse nennen ausdrücklich die Todesstrafe, andere das Abschneiden aus dem Volk oder das Tragen der Schuld. Eine verantwortungsvolle Auslegung achtet auf diese Unterschiede und ergänzt keine Einzelheiten, die der Text nicht nennt. Ebenso dürfen die historischen Strafen nicht als Erlaubnis zu heutiger eigenmächtiger Gewalt verstanden werden.
Erwählung ist kein Anlass zur Selbstgerechtigkeit. Israel erhielt das Land aufgrund von Gottes Verheißung, nicht wegen eigener moralischer Überlegenheit. Dennoch musste das Volk für sein Verhalten Verantwortung übernehmen. Auch ein Mensch, der sich zu Gott bekennt, sollte deshalb nicht auf andere herabsehen. Die Kenntnis seines Willens verpflichtet vielmehr dazu, das eigene Leben prüfen zu lassen.
Gott selbst ist die Quelle der Heiligung. Der Satz „Ich bin der HERR, der euch heiligt“ bewahrt davor, Heiligkeit nur als menschliche Leistung zu verstehen. Gottes Gebote zeigen, wie sein Volk leben soll; zugleich bleibt es auf sein Wirken angewiesen. Für Christen wird diese Hoffnung besonders in Jesus Christus sichtbar. Er ruft Menschen zur Umkehr, schenkt Vergebung und führt sie zu einem Leben, das zunehmend von Gottes Willen geprägt wird.
Die zentrale Lektion des Kapitels liegt damit nicht allein in der Schwere seiner Strafbestimmungen. Sie liegt in Gottes Anspruch auf das Leben der Menschen, die ihm gehören. Der HERR ist heilig, und sein Volk soll diese Heiligkeit in seinem Verhalten widerspiegeln. Doch es bleibt dabei auf den Gott angewiesen, der es berufen hat und selbst heiligt.