3. Mose 18

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

30 Verse – der vollständige Kapiteltext:

  1. 1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
  2. 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott.
  3. 3 Ihr sollt nicht tun nach den Werken des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Werken des Landes Kanaan, darein ich euch führen will; ihr sollt auch nach ihrer Weise nicht halten;
  4. 4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun, und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott.
  5. 5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben; denn ich bin der HERR.
  6. 6 Niemand soll sich zu seiner nächsten Blutsfreundin tun, ihre Blöße aufzudecken; denn ich bin der HERR.
  7. 7 Du sollst deines Vaters und deiner Mutter Blöße nicht aufdecken; es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken.
  8. 8 Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße.
  9. 9 Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken.
  10. 10 Du sollst die Blöße der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht aufdecken; denn es ist deine Blöße.
  11. 11 Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken.
  12. 12 Do sollst die Blöße der Schwester deines Vaters nicht aufdecken; denn es ist deines Vaters nächste Blutsfreundin.
  13. 13 Du sollst deiner Mutter Schwester Blöße nicht aufdecken; denn es ist deiner Mutter nächste Blutsfreundin.
  14. 14 Du sollst deines Vaters Bruders Blöße nicht aufdecken, daß du sein Weib nehmest; denn sie ist deine Base.
  15. 15 Du sollst deiner Schwiegertochter Blöße nicht aufdecken; denn es ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken.
  16. 16 Du sollst deines Bruders Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Bruders Blöße.
  17. 17 Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel.
  18. 18 Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr, ihre Blöße aufzudecken, ihr zuwider, solange sie noch lebt.
  19. 19 Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken.
  20. 20 Du sollst auch nicht bei deines Nächsten Weibe liegen, dadurch du dich an ihr verunreinigst.
  21. 21 Du sollst auch nicht eines deiner Kinder dahingeben, daß es dem Moloch verbrannt werde, daß du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR.
  22. 22 Du sollst nicht beim Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel.
  23. 23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.
  24. 24 Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen; denn in diesem allem haben sich verunreinigt die Heiden, die ich vor euch her will ausstoßen,
  25. 25 und das Land ist dadurch verunreinigt. Und ich will ihre Missetat an ihnen heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie.
  26. 26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte, und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch;
  27. 27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land verunreinigt;
  28. 28 auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, gleich wie es die Heiden hat ausgespieen, die vor euch waren.
  29. 29 Denn welche diese Greuel tun, deren Seelen sollen ausgerottet werden von ihrem Volk.
  30. 30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den greulichen Sitten, die vor euch waren, daß ihr nicht damit verunreinigt werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott.

Kapitelüberblick

Gott gibt seinem Volk klare Anweisungen für den Umgang mit Ehe, Sexualität und familiären Beziehungen. Israel soll sich nicht nach den Gewohnheiten Ägyptens und Kanaans richten, sondern nach Gottes Geboten leben. Dabei macht Gott deutlich, dass seine Weisungen nicht von menschlichen Vorstellungen abhängen, sondern auf seiner Autorität als Herr und Gott seines Volkes beruhen.

Ein großer Teil des Kapitels behandelt verbotene sexuelle Beziehungen innerhalb der Verwandtschaft und durch Heirat entstandener Familienverhältnisse. Weitere Bestimmungen betreffen Ehebruch, den Umgang mit der Menstruation, die Übergabe von Kindern an Moloch sowie sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Menschen und Tieren.

Zum Abschluss warnt Gott vor den Folgen solcher Übertretungen. Die früheren Bewohner Kanaans haben durch ihre Verfehlungen das Land verunreinigt. Auch Israel kann seinen Platz dort verlieren, wenn es denselben Weg einschlägt. Gottes Maßstab gilt für Einheimische und ansässige Fremde gleichermaßen. Die Zugehörigkeit zu seinem Volk entbindet niemanden von der Verantwortung, nach seinen Weisungen zu leben.

Einführung

Mit dem vorhergehenden Kapitel hat sich der Blick bereits vom Opferdienst auf grundlegende Fragen des täglichen Lebens erweitert. In 3. Mose 17 werden der Umgang mit Blut und die Bedeutung des Lebens behandelt. Dahinter steht die Überzeugung, dass der Mensch nicht eigenmächtig über das verfügen darf, was Gott gehört. Diese Verbindung zwischen Gottes Heiligkeit und menschlichem Verhalten wird in den folgenden Kapiteln weiter entfaltet.

Die Anweisungen gehören zu einem größeren Gesetzesabschnitt, der sich besonders mit der Heiligkeit des Volkes beschäftigt. Heiligkeit bedeutet hier, dass Israel Gott gehört und deshalb auch in seinem Zusammenleben seinen Willen achten soll. Kapitel 19 wird diesen Gedanken auf zahlreiche weitere Lebensbereiche ausdehnen, während Kapitel 20 verschiedene bereits genannte Verbote aufgreift und ihre rechtlichen Folgen behandelt.

In diesem Zusammenhang ist auch die Form des Textes wichtig. Es handelt sich nicht um einen Bericht über bestimmte Ereignisse oder um die Lebensgeschichte einzelner Menschen. Gott spricht durch Mose zum Volk Israel und legt verbindliche Regeln fest. Dabei werden familiäre Beziehungen sorgfältig unterschieden: Eltern, Geschwister, weitere Blutsverwandte und Personen, die durch eine Ehe zur Familie gehören. Manche dieser Verhältnisse erscheinen heutigen Lesern ungewöhnlich, weil die damaligen Familienstrukturen und rechtlichen Vorstellungen nicht vollständig mit unseren übereinstimmen.

Um die einzelnen Bestimmungen richtig zu verstehen, muss deshalb jeweils gefragt werden, welche Beziehung der betreffende Vers tatsächlich beschreibt und welches Verhalten er untersagt. So lässt sich der ursprüngliche Sinn erfassen, bevor daraus weiterführende Schlussfolgerungen für den Glauben und das Leben gezogen werden.

3. Mose 18,1–5

Gottes Maßstab statt der Gewohnheiten der Völker

Noch bevor Gott die einzelnen Vorschriften für Ehe, Familie und Sexualität nennt, legt er fest, woran Israel sein Verhalten ausrichten soll. Entscheidend ist nicht, was in der Gesellschaft üblich ist oder von den Menschen als selbstverständlich angesehen wird. Der Maßstab für das Leben seines Volkes soll Gottes eigener Wille sein. Deshalb beginnt die Unterweisung mit seiner ausdrücklichen Selbstvorstellung: Er ist der HERR, der Gott Israels. Diese Erklärung wird innerhalb der ersten fünf Verse mehrfach wiederholt und gibt den folgenden Geboten ihre Grundlage.

In Vers 3 erinnert Gott das Volk zunächst an Ägypten, wo es lange gelebt hatte. Anschließend richtet er den Blick auf Kanaan, das Land, in das er die Israeliten führen will. Beide Länder stehen für unterschiedliche Abschnitte ihrer Geschichte: Ägypten gehört zur Vergangenheit, Kanaan liegt vor ihnen. Doch weder die vertrauten Gewohnheiten der Vergangenheit noch die Lebensweise ihrer zukünftigen Umgebung sollen bestimmen, wie Israel handelt. Die Befreiung aus Ägypten bedeutete deshalb mehr als das Ende der Sklaverei. Gott führte sein Volk aus einer bisherigen Lebensordnung heraus und bereitete es darauf vor, unter seiner Führung zu leben.

Dabei bedeutet die Warnung nicht, dass jede Gewohnheit der Ägypter oder Kanaaniter grundsätzlich verwerflich gewesen wäre. Der Zusammenhang zeigt, worauf Gott besonders hinauswill: Israel soll solche Praktiken nicht übernehmen, die seinen Geboten widersprechen. Die anschließenden Verbote machen deutlich, welche Bereiche des menschlichen Zusammenlebens betroffen sind. Ebenso wenig erlaubt die pauschale Warnung, jedem einzelnen Bewohner dieser Länder dieselben Verfehlungen zuzuschreiben. Der Text beurteilt bestimmte Verhaltensweisen und gesellschaftliche Praktiken, nicht den persönlichen Charakter jedes Menschen dieser Völker.

Auffällig ist die Formulierung, dass Israel nicht nach den Satzungen dieser Völker wandeln soll. Das Wort „wandeln“ beschreibt im biblischen Sprachgebrauch weit mehr als einzelne Handlungen. Es bezeichnet die Richtung des Lebens, die Gewohnheiten und Entscheidungen, nach denen ein Mensch seinen Alltag gestaltet. Gott möchte nicht lediglich verhindern, dass sein Volk bestimmte religiöse Zeremonien nachahmt. Sein Wille soll auch dort maßgeblich sein, wo Menschen über ihre Beziehungen, ihre Familie und ihr persönliches Verhalten entscheiden. Die Zugehörigkeit zu Gott soll also nicht auf den Gottesdienst beschränkt bleiben.

In Vers 4 stellt Gott den fremden Gewohnheiten seine eigenen Rechte und Satzungen gegenüber. Beide Begriffe gehören zur Sprache des göttlichen Gesetzes. Die Rechte bezeichnen rechtliche Ordnungen und Entscheidungen, während die Satzungen die von Gott festgelegten Bestimmungen hervorheben. Die Begriffe überschneiden sich in ihrer Bedeutung und bilden hier keinen Gegensatz zwischen angeblich wichtigeren moralischen und weniger wichtigen zeremoniellen Geboten. Gemeinsam unterstreichen sie, dass Israel Gottes Weisungen beachten und tatsächlich danach handeln soll. Es genügt nicht, sie zu kennen oder ihnen grundsätzlich zuzustimmen, wenn sie das eigene Verhalten nicht bestimmen.

Gerade in diesem Zusammenhang erhält die wiederholte Erklärung „Ich bin der HERR, euer Gott“ eine besondere Bedeutung. Gott begründet seinen Anspruch nicht mit einer willkürlichen Machtausübung. Er spricht zu dem Volk, das er bereits aus Ägypten befreit und in einen Bund mit sich geführt hat. Schon vor der Verkündigung der Zehn Gebote hatte er sich als derjenige vorgestellt, der Israel aus dem Sklavenhaus herausgeführt hatte (2. Mose 20,2). Die Befreiung ging den Forderungen des Bundes voraus. Gottes Gebote sollen deshalb innerhalb einer bereits bestehenden Beziehung verstanden werden. Das Volk soll seinem Befreier vertrauen und nach seinem Willen leben.

Vers 5 fügt einen Gedanken hinzu, der für das Verständnis des göttlichen Gesetzes besonders wichtig ist. Gott verbindet das Halten seiner Gebote mit dem Leben: Der Mensch, der seine Satzungen und Rechte tut, wird dadurch leben. Diese Aussage ist eine wirkliche Zusage und darf nicht abgeschwächt werden. Gottes Weisungen sind nicht dazu gegeben, das Leben seines Volkes sinnlos einzuschränken. Sie zeigen einen Weg, auf dem das Zusammenleben geordnet, die Beziehung zu Gott bewahrt und zerstörerischem Verhalten entgegengewirkt werden soll. Im Zusammenhang des Bundes gehören Gehorsam und Leben eng zusammen.

Allerdings wäre es zu kurz gegriffen, diesen Vers so zu verstehen, als könne ein sündiger Mensch durch vollkommenen eigenen Gehorsam Gottes Vergebung und das ewige Leben verdienen. Das Gesetz wurde Israel gegeben, nachdem Gott es bereits aus Ägypten errettet hatte. Außerdem enthält die mosaische Ordnung selbst Vorschriften für Opfer, Sühnung und Vergebung. Das zeigt, dass Gottes Beziehung zu seinem Volk nicht auf der Vorstellung beruhte, Menschen könnten ohne seine Gnade sündlos leben.

Auch die spätere Geschichte Israels verdeutlicht diese Spannung. In Hesekiel 20,11 greift Gott die Zusage aus 3. Mose 18,5 auf. Zugleich berichtet er, dass Israel seine Gebote missachtet hat. Die göttlichen Weisungen waren zum Leben gegeben, doch der Ungehorsam des Volkes führte zu Gericht und Verderben. In Hesekiel 36,26–27 verheißt Gott deshalb eine tiefgreifende Erneuerung: Er will seinem Volk ein neues Herz und seinen Geist geben, damit es seinen Geboten folgt. Die Lösung besteht nicht darin, Gottes Willen bedeutungslos zu machen, sondern darin, die Menschen innerlich zu erneuern.

Im Neuen Testament greift Paulus die Aussage aus 3. Mose 18,5 in Römer 10,5 und Galater 3,12 auf. Dort stellt er das Prinzip des Tuns dem Weg der Gerechtigkeit durch den Glauben gegenüber. Seine Argumentation richtet sich gegen die Vorstellung, Menschen könnten ihre Rechtfertigung vor Gott durch Gesetzeswerke erlangen. Damit hebt Paulus die ursprüngliche Lebenszusage nicht einfach auf. Er zeigt vielmehr, dass das Gesetz, so gut und heilig es ist, den sündigen Menschen nicht aus eigener Kraft gerecht machen kann. Die Erlösung durch Christus eröffnet einen Weg, den menschlicher Gehorsam allein nicht schaffen könnte.

Die ersten fünf Verse bilden damit das Fundament für das gesamte Kapitel. Gott stellt seinem Volk keine bloße Sammlung voneinander unabhängiger Verbote vor. Er erklärt zuerst, warum es anders leben soll als die Völker seiner Umgebung, wem es verpflichtet ist und welche Bedeutung seine Gebote für das Leben haben. Erst auf dieser Grundlage folgen die konkreten Grenzen für familiäre und sexuelle Beziehungen. Sie sollen innerhalb der Ordnung verstanden werden, die Gott seinem Volk für ein Leben in seiner Gegenwart gegeben hat.

3. Mose 18,6–8

Gottes Grenzen für die engsten Familienbeziehungen

Mit Vers 6 beginnt die ausführliche Beschreibung der Beziehungen, die Gott innerhalb einer Familie untersagt. Zunächst wird ein allgemeiner Grundsatz genannt: Niemand soll sich einem nahen Blutsverwandten nähern, um dessen Scham zu entblößen. Die folgenden Verse erklären, welche verwandtschaftlichen Verhältnisse darunterfallen. Dabei wird deutlich, dass familiäre Nähe nicht bedeutet, dass jede Form körperlicher oder sexueller Beziehung erlaubt wäre. Gerade dort, wo Menschen durch Abstammung und gemeinsames Leben besonders eng verbunden sind, sollen bestimmte Grenzen gewahrt bleiben.

Die Formulierung „die Scham entblößen“ kann heutigen Lesern zunächst ungewöhnlich erscheinen. Im Zusammenhang dieses Kapitels handelt es sich um eine Umschreibung für sexuelle Beziehungen. Das hebräische Wort für Scham oder Blöße bezeichnet hier den geschlechtlichen Intimbereich, während das Entblößen eine sexuelle Handlung beschreibt. Die Vorschrift richtet sich deshalb nicht gegen gewöhnliche körperliche Nähe, etwa die liebevolle Umarmung eines Familienmitglieds, sondern gegen sexuelle Beziehungen innerhalb der genannten Verwandtschaftsverhältnisse. Auch das hebräische Wort für Blutsverwandtschaft unterstreicht die enge familiäre Zusammengehörigkeit. Wörtlich wird dabei die Vorstellung des eigenen Fleisches aufgegriffen, wodurch die natürliche Verbindung innerhalb einer Familie hervorgehoben wird.

In Vers 7 wird zuerst die Beziehung zu den eigenen Eltern behandelt. Gott verbietet ausdrücklich, die Scham des Vaters und der Mutter zu entblößen, und stellt anschließend klar, dass damit die Mutter gemeint ist. Die Aussage über die Scham des Vaters darf deshalb nicht isoliert als Beschreibung einer zusätzlichen sexuellen Beziehung zum Vater verstanden werden. Im damaligen Sprachgebrauch konnte die sexuelle Verletzung der Ehefrau zugleich als Verletzung der ehelichen Beziehung und der Stellung ihres Mannes bezeichnet werden. Der Vers richtet sich unmittelbar gegen eine sexuelle Beziehung zwischen einem Sohn und seiner Mutter. Dass Gott ausdrücklich hinzufügt, sie sei seine Mutter, betont die besondere familiäre Grenze, die durch diese Beziehung bereits gegeben ist.

Dabei besitzt die Mutter eine Stellung, die sich nicht auf ihre Ehe mit dem Vater reduzieren lässt. Sie ist dem Sohn durch Geburt und Abstammung verbunden. Diese Beziehung bleibt bestehen, unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder wie sich ihre Ehe später entwickelt. Gerade deshalb wird sie im Text ausdrücklich genannt. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern hat einen anderen Charakter als die Verbindung zwischen Ehepartnern. Was innerhalb einer Ehe seinen rechtmäßigen Platz hat, darf nicht auf das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn übertragen werden.

Vers 8 erweitert die Vorschrift auf die Frau des Vaters. Damit wird ein wichtiger Unterschied sichtbar: Die verbotene Beziehung muss nicht ausschließlich auf gemeinsamer Abstammung beruhen. Auch eine Frau, die durch ihre Ehe mit dem Vater zur Familie gehört, ist dem Sohn sexuell verwehrt. Das betrifft insbesondere die Situation, dass der Vater mit einer anderen Frau als der Mutter seines Sohnes verheiratet ist. Die Bestimmung lässt sich daher nicht auf das Verbot einer Beziehung zur eigenen leiblichen Mutter beschränken. Sie schützt zugleich familiäre Verhältnisse, die durch eine Ehe entstanden sind.

Auffällig ist die Begründung, dass die Scham der Frau des Vaters zugleich die Scham des Vaters sei. Damit wird die enge Verbindung zwischen der ehelichen Beziehung und der Stellung des Vaters hervorgehoben. Eine sexuelle Beziehung des Sohnes zu dieser Frau würde nicht nur eine bestehende familiäre Grenze überschreiten, sondern auch in die besondere Beziehung seines Vaters eingreifen. Der Ausdruck bedeutet jedoch nicht, dass die Frau lediglich Besitz ihres Mannes wäre. Er beschreibt die Verletzung einer geschützten Beziehung innerhalb der damaligen Familienordnung. Die Vorschrift richtet sich gegen eine Handlung, die unterschiedliche familiäre Rollen miteinander vermischt.

Wie ernst eine solche Grenzüberschreitung in der biblischen Überlieferung genommen wurde, zeigt die Geschichte Rubens. In 1. Mose 35,22 wird berichtet, dass Ruben mit Bilha schlief, einer Nebenfrau seines Vaters Jakob. Später erinnert Jakob in 1. Mose 49,3–4 ausdrücklich an dieses Verhalten, als er Ruben seine Vorrangstellung als Erstgeborener abspricht. Der Bericht erklärt nicht alle Beweggründe Rubens. Er zeigt aber, dass seine Handlung nicht als gewöhnliche private Beziehung behandelt wurde, sondern tief in die bestehende Familienordnung eingriff und schwerwiegende Folgen für seine Stellung hatte.

Auch das Neue Testament greift eine solche Situation auf. In 1. Korinther 5,1 berichtet Paulus, dass ein Mann innerhalb der Gemeinde eine sexuelle Beziehung zur Frau seines Vaters hatte. Paulus verurteilt dieses Verhalten ausdrücklich und kritisiert zugleich die Gleichgültigkeit der Gemeinde. Damit wird deutlich, dass das grundsätzliche Verbot einer solchen Beziehung nicht nur als eine vergangene Besonderheit der israelitischen Gesetzgebung betrachtet wurde. Paulus beurteilt die Handlung auch innerhalb einer christlichen Gemeinde als schwerwiegendes Unrecht. Allerdings lässt sich daraus nicht ableiten, dass sämtliche alttestamentlichen Strafbestimmungen unverändert auf die christliche Gemeinde übertragen werden sollen. Paulus behandelt den Fall im Zusammenhang der Verantwortung und Gemeindezucht, nicht als Aufforderung zur Vollstreckung des mosaischen Strafrechts.

Die Verse 6–8 führen somit zwei grundlegende Arten familiärer Grenzen ein. Einerseits untersagt Gott sexuelle Beziehungen zwischen nahen Blutsverwandten, andererseits schützt er die Familienverhältnisse, die durch eine Ehe entstanden sind. Beide Bereiche werden in den folgenden Versen weiter entfaltet. Dabei geht es nicht darum, natürliche Zuneigung oder familiäre Verbundenheit einzuschränken. Die Vorschriften bestimmen vielmehr, welche Beziehungen nicht in sexuelle Verhältnisse übergehen dürfen. Gerade weil Familie ein Ort besonderer Nähe ist, soll diese Nähe nicht mit sexueller Verfügbarkeit verwechselt werden.

3. Mose 18,9–11

Verbotene Beziehungen zwischen Geschwistern und nahen Verwandten

Nachdem Gott die sexuellen Grenzen gegenüber den Eltern und der Frau des Vaters festgelegt hat, richtet er den Blick auf weitere enge Familienbeziehungen. Dabei berücksichtigt er ausdrücklich, dass Familien unterschiedlich zusammengesetzt sein können. Nicht alle Geschwister haben dieselben Eltern, und nicht alle Verwandten wachsen gemeinsam in einem Haushalt auf. Dennoch darf die familiäre Verbindung nicht davon abhängig gemacht werden, wie eng Menschen im täglichen Leben miteinander vertraut sind. Entscheidend ist das tatsächliche Verwandtschaftsverhältnis.

In Vers 9 wird deshalb die sexuelle Beziehung zur eigenen Schwester untersagt, unabhängig davon, ob sie eine Tochter desselben Vaters oder derselben Mutter ist. Das Verbot umfasst sowohl leibliche Schwestern mit beiden gemeinsamen Eltern als auch Halbschwestern, die nur einen Elternteil gemeinsam haben. Diese ausdrückliche Unterscheidung ist wichtig, weil eine Familie mehrere Ehen oder unterschiedliche Lebensverhältnisse umfassen konnte. Eine Schwester aus einer früheren Verbindung des Vaters oder der Mutter blieb auch dann eine nahe Verwandte, wenn sie nicht mit den übrigen Kindern aufgewachsen war. Das Gesetz lässt deshalb keine Ausnahme zu, nur weil Geschwister nicht dieselbe Mutter oder denselben Vater besitzen.

Dazu passt die zusätzliche Formulierung, dass die Schwester innerhalb oder außerhalb des Hauses geboren sein kann. Sie macht deutlich, dass die Herkunft aus unterschiedlichen familiären Lebensverhältnissen die bestehende Verwandtschaft nicht aufhebt. Über die genaue Reichweite des hebräischen Ausdrucks gibt es unterschiedliche Erklärungen. Er kann auf den Geburtsort, die Zugehörigkeit zu einem Haushalt oder die Nähe beziehungsweise Entfernung innerhalb der Verwandtschaft hinweisen. Für die Hauptaussage entsteht daraus jedoch kein entscheidender Unterschied: Eine Schwester wird nicht dadurch zu einer erlaubten Sexualpartnerin, dass sie außerhalb des eigenen Haushalts geboren wurde oder aufgewachsen ist. Die verwandtschaftliche Grenze bleibt bestehen.

Eine bemerkenswerte ältere Geschichte findet sich in 1. Mose 20,12. Abraham erklärt gegenüber Abimelech, dass Sara die Tochter seines Vaters, aber nicht seiner Mutter sei und er sie zur Frau genommen habe. Nach seiner eigenen Aussage war Sara also seine Halbschwester. Diese Erzählung liegt innerhalb der biblischen Geschichte lange vor der Gesetzgebung am Sinai. Sie beschreibt eine tatsächlich bestehende Ehe, ohne an dieser Stelle eine ausdrückliche moralische Bewertung ihres Verwandtschaftsverhältnisses vorzunehmen. Daraus darf weder geschlossen werden, dass 3. Mose 18,9 zur Zeit Abrahams bereits als schriftlich verkündetes Gesetz vorlag, noch dass seine Ehe die spätere ausdrückliche Vorschrift außer Kraft setzen könnte. Die beiden Texte müssen zunächst in ihrer jeweiligen geschichtlichen Situation verstanden werden.

Vers 10 geht von den Geschwistern zur nächsten Generation über. Gott untersagt einem Mann sexuelle Beziehungen zur Tochter seines Sohnes oder zur Tochter seiner Tochter. Damit werden beide Wege der Abstammung ausdrücklich einbezogen. Es spielt keine Rolle, ob eine Enkelin über den Sohn oder über die Tochter mit dem Mann verwandt ist. Die Begründung lautet sinngemäß, dass ihre Blöße seine eigene Blöße sei. Diese ungewöhnliche Formulierung hebt die enge Verbindung zwischen einem Menschen und seinen Nachkommen hervor. Wer die sexuelle Grenze gegenüber einer Enkelin überschreitet, verletzt damit eine Beziehung, die durch die eigene Abstammung und familiäre Verantwortung geprägt ist.

Auffällig ist, dass das Kapitel zwar ausdrücklich die Enkelinnen nennt, aber keinen eigenständigen Vers enthält, der in derselben Form sexuelle Beziehungen eines Vaters zu seiner eigenen Tochter verbietet. Daraus ergibt sich jedoch keine Erlaubnis. Bereits die ausdrückliche Untersagung der Beziehung zu einer Enkelin zeigt, wie ernst die direkte Abstammungslinie genommen wird. Auch 3. Mose 18,17 behandelt sexuelle Beziehungen mit einer Frau und ihrer Tochter als verbotene Verbindung. Im Zusammenhang dieser Bestimmungen ist das Verbot einer sexuellen Beziehung zur eigenen Tochter deshalb gut begründet. Warum die Tochter nicht zusätzlich in einem eigenen Satz genannt wird, lässt sich aus dem überlieferten Wortlaut allein nicht sicher entscheiden. Es wäre unangebracht, aus dieser fehlenden ausdrücklichen Einzelaufzählung eine bewusst zugelassene Ausnahme abzuleiten.

In Vers 11 kehrt der Text noch einmal zu einer Schwester zurück, die als Tochter der Frau des Vaters bezeichnet wird. Der hebräische Wortlaut fügt hinzu, dass sie vom Vater abstammt. Nach der naheliegenden Lesart geht es somit um eine Halbschwester aus einer anderen Ehe des Vaters. Diese Beziehung war dem Grundsatz nach bereits in Vers 9 erfasst. Die erneute Erwähnung unterstreicht, dass auch eine Tochter aus einer anderen ehelichen Verbindung des Vaters als Schwester gilt. Einige Ausleger verstehen die Formulierung über die Herkunft oder Zugehörigkeit zum väterlichen Haushalt allerdings weiter und beziehen sie auch auf eine Stiefschwester ohne gemeinsame Abstammung. Diese Deutung hängt davon ab, wie der betreffende hebräische Ausdruck verstanden wird. Der Wortlaut legt die gemeinsame väterliche Abstammung besonders nahe, während die genaue Abgrenzung gegenüber Vers 9 nicht vollständig geklärt ist.

Wie schwerwiegend die Missachtung einer solchen familiären Grenze sein kann, zeigt der Bericht über Amnon und Tamar in 2. Samuel 13. Beide waren Kinder Davids, hatten aber unterschiedliche Mütter. Amnon entwickelte ein sexuelles Verlangen nach Tamar und vergewaltigte sie schließlich. Der Bericht schildert nicht nur die Verletzung einer familiären Grenze, sondern auch die Anwendung von Gewalt und den tiefen Schaden, den Amnon seiner Schwester zufügte. Tamar widersetzte sich ihm ausdrücklich. Die Verantwortung für die Tat liegt bei Amnon, nicht bei ihr. Die Erzählung macht auf erschütternde Weise sichtbar, wie zerstörerisch es ist, wenn jemand seine eigenen Wünsche über die Würde und die Grenzen eines nahestehenden Menschen stellt. Zugleich ist die Erzählung keine bloße Veranschaulichung eines Gesetzes: Sie zeigt das persönliche Leid eines Menschen, dessen Vertrauen und Selbstbestimmung schwer verletzt wurden.

Die drei Verse verdeutlichen damit, dass familiäre Zugehörigkeit nicht durch wechselnde Lebensumstände aufgehoben wird. Gemeinsame Abstammung bleibt auch dann bestehen, wenn Geschwister getrennt aufwachsen oder aus unterschiedlichen Ehen stammen. Ebenso begründet die Beziehung zu den eigenen Nachkommen eine besondere Verantwortung, die nicht mit sexuellen Ansprüchen vereinbar ist. Gott setzt diesen Beziehungen klare Grenzen. Die Familie soll ein Raum sein, in dem Menschen einander achten und schützen können, ohne befürchten zu müssen, dass die ihnen entgegengebrachte Nähe für sexuelle Zwecke ausgenutzt wird.

3. Mose 18,12–16

Der Schutz der Verwandtschaft durch Geburt und Ehe

Mit den Versen 12 und 13 erweitert Gott die Verbote auf die Geschwister der Eltern. Zunächst wird eine sexuelle Beziehung zur Schwester des Vaters untersagt, anschließend zur Schwester der Mutter. Beide Vorschriften sind nahezu gleich formuliert. Als Begründung wird jeweils die enge Blutsverwandtschaft mit dem betreffenden Elternteil genannt. Damit macht der Text deutlich, dass die familiären Grenzen nicht bei Eltern, Kindern und Geschwistern enden. Auch Verwandte aus der vorhergehenden Generation gehören zu einem geschützten Familienkreis, innerhalb dessen sexuelle Beziehungen ausgeschlossen sind.

Bemerkenswert ist, dass die väterliche und die mütterliche Verwandtschaft ausdrücklich gleich berücksichtigt werden. Die Schwester des Vaters steht nicht unter einem besonderen Schutz, der der Schwester der Mutter fehlen würde. Obwohl das gesellschaftliche Leben Israels in vieler Hinsicht durch die Abstammungslinien der Väter geprägt war, zieht Gott bei diesen Verboten keine solche Unterscheidung. Die tatsächliche Blutsverwandtschaft ist entscheidend, unabhängig davon, über welchen Elternteil sie besteht. Die doppelte Erwähnung verhindert somit, dass eine sexuelle Beziehung zu einer Tante mütterlicherseits anders beurteilt wird als zu einer Tante väterlicherseits.

Eine interessante Frage ergibt sich beim Vergleich mit der Familiengeschichte Moses. In 2. Mose 6,20 wird berichtet, dass Amram Jochebed heiratete, die Mutter von Aaron und Mose. Nach dem hebräischen Grundtext war Jochebed die Schwester von Amrams Vater und damit seine Tante. Die griechische Septuaginta überliefert dagegen eine andere Verwandtschaftsbezeichnung, nach der Jochebed eine Cousine Amrams war. Die Unterschiede zwischen diesen Textüberlieferungen dürfen nicht übergangen werden. Folgt man dem hebräischen Wortlaut, bestand eine Ehe, deren Verwandtschaftsverhältnis später in 3. Mose 18,12 ausdrücklich untersagt wird.

Die Bibel (Schlachter 2000)

Daraus entsteht jedoch kein Widerspruch innerhalb der hier verkündeten Gesetzgebung. Die Ehe Amrams und Jochebeds gehört zur Familiengeschichte Israels vor dem Auszug aus Ägypten und vor der Gesetzgebung am Sinai. Der Bericht in 2. Mose 6 beschreibt ihre Herkunft, ohne das Verwandtschaftsverhältnis moralisch zu beurteilen. Dass ihre Söhne später eine herausragende Rolle in Gottes Geschichte mit Israel erhielten, bedeutet ebenso wenig, dass jede Entscheidung ihrer Eltern dadurch ausdrücklich bestätigt wurde. Eine frühere Erzählung und eine später verkündete Vorschrift müssen zunächst in ihrer jeweiligen Situation verstanden werden. Der Text erklärt allerdings nicht ausdrücklich, weshalb die betreffende Ehe früher geschlossen wurde oder wie ihre damalige rechtliche Bewertung ausgesehen hätte.

Vers 14 führt von der Blutsverwandtschaft zu einer Beziehung, die durch eine Ehe entstanden ist. Gott verbietet, die Scham des Bruders des Vaters zu entblößen, und erklärt unmittelbar, was damit gemeint ist: Der Mann soll keine sexuelle Beziehung zur Frau seines Onkels haben. Die Formulierung über die Scham des Onkels bezeichnet hier also nicht ausdrücklich eine sexuelle Beziehung zum Onkel selbst. Der folgende Satz stellt klar, dass es um dessen Ehefrau geht. In der Schlachter 1951 wird sie mit dem älteren Wort „Base“ bezeichnet. Aus der genauen Beschreibung des Familienverhältnisses geht hervor, dass die Frau des väterlichen Onkels gemeint ist.

Diese Vorschrift ist besonders aufschlussreich, weil die Frau des Onkels nicht zwangsläufig durch gemeinsame Abstammung mit dem betreffenden Mann verbunden ist. Sie gehört durch ihre Ehe zur Familie. Dennoch wird die sexuelle Beziehung zu ihr untersagt. Das zeigt, dass die Ordnung familiärer Beziehungen im Gesetz nicht allein auf biologischer Verwandtschaft beruht. Eine Ehe schafft zusätzliche Bindungen, die auch für andere Familienangehörige Bedeutung besitzen. Die Beziehung eines Mannes zu seinem Onkel soll nicht dadurch verletzt werden, dass er dessen Ehefrau sexuell beansprucht. 3. Mose 20,20 greift diesen Fall erneut auf und nennt die Kinderlosigkeit als angedrohte Folge einer solchen Verbindung. Wie diese Sanktion im Einzelnen zu verstehen ist, wird dort nicht näher erklärt.

In Vers 15 richtet sich das Verbot auf die Frau des eigenen Sohnes. Gott bezeichnet sie ausdrücklich als Schwiegertochter und wiederholt zur Begründung, dass sie die Ehefrau des Sohnes ist. Die doppelte Formulierung unterstreicht, dass ihr Platz innerhalb der Familie durch diese Ehe bestimmt wird. Der Vater darf die eheliche Beziehung seines Sohnes nicht durch eigene sexuelle Ansprüche verletzen. Hier geht es somit nicht um eine Blutsverwandtschaft zwischen den unmittelbar beteiligten Personen, sondern um die Achtung einer bestehenden Ehe und der daraus hervorgegangenen familiären Bindung.

Ein aufschlussreicher Vergleich findet sich in 1. Mose 38. Dort berichtet die Bibel von Juda und seiner Schwiegertochter Tamar. Nach dem Tod ihrer ersten beiden Ehemänner, die beide Söhne Judas waren, blieb Tamar die ihr zugesagte weitere Ehe mit Judas Sohn Schela verwehrt. Schließlich gab sie sich unerkannt als Prostituierte aus, woraufhin Juda mit ihr schlief. Als später ihre Schwangerschaft bekannt wurde und Juda den tatsächlichen Zusammenhang erkannte, gestand er seine eigene Verantwortung ein. Seine Erklärung, Tamar sei gerechter als er, bezieht sich besonders darauf, dass er ihr Schela vorenthalten hatte (1. Mose 38,26). Sie bedeutet nicht, dass die sexuelle Beziehung zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter dadurch zu einem allgemeinen Vorbild erklärt würde. Die Erzählung schildert vielmehr eine schwierige Familiengeschichte, in der unterlassene Verantwortung und schwerwiegende Entscheidungen ineinandergreifen. Das spätere Verbot in 3. Mose 18,15 beurteilt das betreffende Verwandtschaftsverhältnis ausdrücklich.

Vers 16 behandelt schließlich die Frau des eigenen Bruders. Gott untersagt eine sexuelle Beziehung zu ihr mit der Begründung, dass ihre Scham zugleich die Scham des Bruders sei. Wie bereits bei der Frau des Vaters und der Frau des Onkels wird die bestehende Ehe als eine geschützte Verbindung betrachtet. Die Frau des Bruders gehört zwar durch Heirat zur Familie, steht dem anderen Bruder aber nicht als Sexualpartnerin zur Verfügung. Eine solche Beziehung würde die familiäre Ordnung verletzen und in die Ehe des Bruders eingreifen.

Gerade bei diesem Vers entsteht allerdings eine wichtige Frage. In 5. Mose 25,5–10 wird ausdrücklich eine Situation beschrieben, in der ein Mann die Witwe seines verstorbenen Bruders heiraten soll. Die Voraussetzung ist, dass der Bruder ohne Nachkommen gestorben ist und die dort genannten familiären Bedingungen vorliegen. Diese sogenannte Schwagerehe sollte dazu dienen, den Namen des Verstorbenen in Israel zu bewahren. Auch das damit verbundene Erbrecht spielte innerhalb der damaligen Familienordnung eine wichtige Rolle. Wenn der überlebende Bruder die Ehe ablehnte, sah das Gesetz ein öffentliches Verfahren vor den Ältesten vor. Es handelte sich also nicht um eine gewöhnliche Erlaubnis, die Frau eines Bruders zu heiraten, sondern um eine besondere rechtliche Regelung für einen genau beschriebenen Fall.

Der Unterschied zwischen den beiden Vorschriften lässt sich deshalb als Verhältnis zwischen einem allgemeinen Verbot und einer ausdrücklich vorgesehenen Ausnahme verstehen. 3. Mose 18,16 schützt die eheliche Beziehung des Bruders, während 5. Mose 25 unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit eröffnet, für die Familie eines verstorbenen Bruders einzustehen. Diese Erklärung berücksichtigt beide Gesetzestexte, ohne einen von ihnen bedeutungslos zu machen. Allerdings formuliert 3. Mose 18,16 die Ausnahme selbst nicht. Erst der Vergleich mit 5. Mose 25 zeigt, wie die beiden Vorschriften innerhalb der gesamten mosaischen Gesetzgebung miteinander in Beziehung gesetzt werden können.

Auch im Neuen Testament begegnet das Verbot erneut. Johannes der Täufer hielt Herodes ausdrücklich vor, dass es ihm nicht erlaubt sei, die Frau seines Bruders zu haben (Markus 6,17–18). Gemeint war Herodias, die zuvor mit einem Bruder des Herodes verheiratet gewesen war. Die Voraussetzungen einer Schwagerehe nach 5. Mose 25 lagen hier nicht vor. Johannes betrachtete diese Ehe deshalb nicht als rechtmäßig und scheute sich nicht, den Herrscher darauf anzusprechen. Die Begebenheit zeigt, dass das Verbot einer unerlaubten Verbindung mit der Frau des Bruders auch in der neutestamentlichen Zeit als ernst zu nehmende moralische Grenze verstanden wurde.

Die Verse 12–16 machen deutlich, wie sorgfältig das Gesetz zwischen unterschiedlichen Familienverhältnissen unterscheidet. Blutsverwandtschaft, Ehe und Verschwägerung begründen jeweils Beziehungen, die nicht beliebig verändert werden dürfen. Dabei steht nicht allein das Verhalten zweier Menschen im Blick, sondern auch die Verantwortung gegenüber den übrigen Familienangehörigen. Eine sexuelle Verbindung kann weitreichende Folgen für Beziehungen haben, die bereits durch Abstammung oder Ehe bestehen. Gerade deshalb legt Gott fest, welche Grenzen innerhalb einer Familie zu achten sind. Die folgenden Verse erweitern diese Ordnung auf weitere Verbindungen zwischen mehreren Generationen und innerhalb bestehender Ehen.

3. Mose 18,17–18

Wenn Beziehungen die Grenzen innerhalb einer Familie überschreiten

In Vers 17 richtet sich das Verbot auf eine besondere Form sexueller Beziehungen innerhalb mehrerer Generationen einer Familie. Gott untersagt einem Mann, sowohl mit einer Frau als auch mit deren Tochter sexuelle Beziehungen einzugehen. Darüber hinaus werden ausdrücklich die Enkelinnen dieser Frau genannt, unabhängig davon, ob sie von ihrem Sohn oder ihrer Tochter abstammen. Damit erweitert sich der Blick von den bisherigen einzelnen Verwandtschaftsverhältnissen auf die enge Verbindung zwischen einer Frau, ihren Kindern und ihren Enkelkindern.

Eine wichtige Einzelheit besteht darin, dass der Text hier nicht von den eigenen Nachkommen des Mannes spricht. Diese wurden bereits in Vers 10 behandelt. Nun geht es um die Nachkommen einer Frau, zu der der Mann eine sexuelle Beziehung unterhält oder die er zur Frau nimmt. Dadurch können auch Familienverhältnisse betroffen sein, die nicht auf einer gemeinsamen biologischen Abstammung beruhen. Ein Mann darf beispielsweise nicht neben seiner Ehefrau auch deren Tochter oder Enkelin sexuell beanspruchen. Die Verbindung entsteht in diesem Fall durch seine Beziehung zur Frau und die bereits bestehende Verwandtschaft zwischen ihr und ihren Nachkommen.

Der hebräische Wortlaut betont, dass die genannten Frauen eng miteinander verwandt sind. Sie bilden keine voneinander unabhängigen Personen, deren familiäre Beziehungen für die Entscheidung des Mannes bedeutungslos wären. Eine sexuelle Verbindung mit mehreren Generationen derselben Familie würde vielmehr in bestehende Beziehungen zwischen Mutter, Tochter und Enkelin eingreifen. Gerade dort, wo gegenseitige Fürsorge und Vertrauen das Zusammenleben prägen sollen, setzt Gott eine klare Grenze. Dass zwischen den beteiligten Personen selbst eine enge Verwandtschaft besteht, gehört ausdrücklich zur Begründung des Verbots.

Am Ende von Vers 17 bezeichnet Gott eine solche Verbindung mit dem hebräischen Wort zimmâ. Der Begriff beschreibt in diesem Zusammenhang ein schwerwiegendes sexuelles Fehlverhalten. Er kann auch mit verwerflichem Handeln und bösen Absichten verbunden sein. Es wäre jedoch zu eng, ihn lediglich als Ausdruck für ein bestimmtes Gefühl oder als Beschreibung einer einzelnen sexuellen Handlung zu verstehen. Die Bezeichnung unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Vergehens. Dasselbe Wort erscheint in 3. Mose 20,14, wo eine Beziehung zu einer Frau und ihrer Mutter behandelt wird. Die dort genannte Strafbestimmung zeigt, dass solche Verbindungen innerhalb der israelitischen Rechtsordnung als besonders schwere Verletzungen der familiären Grenzen galten.

Dabei muss zwischen dem Verbot selbst und den rechtlichen Folgen unterschieden werden. 3. Mose 18,17 beschreibt die unerlaubte Verbindung und begründet ihre Verwerflichkeit. Kapitel 20 behandelt später die entsprechende Strafbestimmung. Diese unterschiedlichen Funktionen der beiden Kapitel sollten nicht miteinander vermischt werden. Ebenso darf die alttestamentliche Strafordnung nicht ohne weitere Begründung als unmittelbare Handlungsanweisung für christliche Gemeinden oder heutige staatliche Rechtsordnungen verstanden werden.

Vers 18 führt zu einer verwandten, aber eigenständigen Frage. Gott untersagt, eine Frau zu ihrer Schwester hinzuzunehmen, sodass zwischen ihnen Eifersucht und Rivalität entstehen. Nach der traditionellen jüdischen und christlichen Auslegung geht es hier um die Ehe eines Mannes mit zwei leiblichen Schwestern. Während die vorhergehenden Verse verschiedene Verwandtschaftsverhältnisse untersagten, wird nun ausdrücklich eine Verbindung behandelt, durch die zwei Schwestern zu konkurrierenden Ehefrauen würden.

Die Begründung ist bemerkenswert. Der Vers nennt nicht nur die Verwandtschaft zwischen den beiden Frauen, sondern spricht ausdrücklich davon, dass eine solche Verbindung Rivalität hervorrufen würde. Das hebräische Wort, das diesem Gedanken zugrunde liegt, gehört zu einer Wortfamilie, die Bedrängnis, Gegnerschaft und das Verhältnis zwischen rivalisierenden Ehefrauen ausdrücken kann. Ein Beispiel findet sich in 1. Samuel 1, wo Hanna unter der Kränkung durch Peninna leidet. Die beiden Frauen waren mit demselben Mann verheiratet, und Peninna nutzte Hannas Kinderlosigkeit wiederholt dazu, sie zu verletzen. Diese Erzählung betrifft zwar keine zwei Schwestern, veranschaulicht aber die Spannungen, die innerhalb einer solchen Familienordnung entstehen konnten.

Eine besonders enge Verbindung besteht zur Geschichte von Jakob, Lea und Rahel. In 1. Mose 29 wird berichtet, dass Jakob zunächst Lea heiratete, obwohl er Rahel liebte, und anschließend auch Rahel zur Frau nahm. Beide waren Töchter Labans und somit Schwestern. Die folgenden Kapitel schildern die Spannungen zwischen den beiden Frauen, Jakobs unterschiedliche Zuneigung und ihren Wettstreit um Kinder und Anerkennung. Rahel war eifersüchtig auf Lea, während Lea darunter litt, von Jakob weniger geliebt zu werden. Die Erzählung lässt erkennen, wie sehr eine solche Familienkonstellation das Verhältnis zweier Schwestern belasten konnte.

Allerdings darf diese Geschichte nicht einfach so behandelt werden, als würde sie bereits ausdrücklich das spätere Verbot aus 3. Mose 18 erklären. Jakobs Ehen gehören zur Zeit der Erzväter und liegen innerhalb der biblischen Erzählung lange vor der Gesetzgebung am Sinai. Der Bericht beschreibt ihre Entstehung und die daraus folgenden Schwierigkeiten. Er erklärt aber nicht, dass Jakob bewusst gegen eine ihm bereits in dieser Form verkündete Vorschrift verstoßen habe. Ebenso wenig macht die bloße Tatsache, dass Jakob zwei Schwestern heiratete, diese Familienordnung zu einem Vorbild für spätere Generationen. Eine biblische Erzählung über menschliches Verhalten ist nicht automatisch eine göttliche Zustimmung zu jeder geschilderten Handlung.

Bei der Auslegung von Vers 18 muss außerdem eine sprachliche Besonderheit berücksichtigt werden. Die hebräische Wendung für das Hinzunehmen einer Frau zu ihrer Schwester kann in vergleichbaren Konstruktionen auch die Bedeutung „eine zur anderen“ haben. In 2. Mose 26,3 wird eine entsprechende Ausdrucksweise beispielsweise für miteinander verbundene Zeltbahnen verwendet. Deshalb vertreten einige Ausleger die Auffassung, Vers 18 untersage nicht ausschließlich die Ehe mit zwei leiblichen Schwestern, sondern grundsätzlich das Hinzunehmen einer zweiten Frau zur ersten. Nach dieser Erklärung würde der Text die Rivalität zwischen mehreren Ehefrauen insgesamt ansprechen.

Für diese weitergehende Auslegung spricht insbesondere die Erwähnung der Rivalität. Auch bestimmte jüdische Auslegungstraditionen aus der Zeit des Zweiten Tempels verstanden den Vers im Zusammenhang mit der Ablehnung der Vielehe. Dennoch bleibt die traditionelle Deutung auf zwei leibliche Schwestern gut begründet, weil das gesamte Kapitel konkrete familiäre Verwandtschaftsverhältnisse behandelt und Vers 17 unmittelbar zuvor die sexuellen Grenzen gegenüber einer Frau und ihren weiblichen Nachkommen festlegt. Der hebräische Ausdruck lässt somit eine weitergehende Diskussion zu, ohne dass sich allein aus ihm ein zweifelsfreies allgemeines Verbot jeder Form der Vielehe beweisen ließe.

Eine weitere Besonderheit liegt in den abschließenden Worten des Verses. Das Verbot wird ausdrücklich auf die Lebenszeit der zuerst genannten Frau bezogen. Unter der traditionellen Auslegung bedeutet dies, dass die Ehe mit ihrer Schwester nach ihrem Tod nicht mehr unter dieses besondere Verbot fällt. Die spätere jüdische Rechtsauslegung verstand die zeitliche Begrenzung sogar so, dass eine Scheidung der ersten Frau nicht ausreichte, um deren Schwester bereits zu ihren Lebzeiten heiraten zu dürfen. Der Unterschied zu anderen Verwandtschaftsverboten ist bedeutsam: Dort wird häufig eine dauerhafte familiäre Grenze beschrieben, während hier das Leben der zuerst genannten Frau ausdrücklich berücksichtigt wird.

Die Verse 17 und 18 machen damit auf unterschiedliche Weise deutlich, dass sexuelle Beziehungen nicht nur die unmittelbar beteiligten Personen betreffen. Wer eine Verbindung eingeht, tritt häufig zugleich in bereits bestehende familiäre Beziehungen ein. Zwischen einer Mutter und ihrer Tochter, zwischen Großmutter und Enkelin oder zwischen zwei Schwestern bestehen Bindungen, die nicht beliebig übergangen werden dürfen. Gottes Anweisungen schützen diese Verhältnisse davor, durch sexuelle Ansprüche und konkurrierende Beziehungen verletzt zu werden.

Zugleich zeigt die Erwähnung der Rivalität, dass das Gesetz nicht ausschließlich äußere Verwandtschaftsgrade im Blick hat. Auch die Belastungen, die bestimmte Beziehungen für das familiäre Zusammenleben mit sich bringen können, erhalten Aufmerksamkeit. Die biblischen Berichte über Jakob, Lea und Rahel verdeutlichen, wie tief solche Spannungen reichen konnten. Die anschließenden Verse wenden sich weiteren Bereichen sexuellen Verhaltens zu und setzen damit die Unterscheidung zwischen erlaubten und unerlaubten Beziehungen fort.

3. Mose 18,19–20

Reinheit, Verantwortung und eheliche Treue

Nachdem Gott die Grenzen innerhalb der Familie beschrieben hat, behandelt er zwei weitere Bereiche des sexuellen Verhaltens. Vers 19 betrifft den Geschlechtsverkehr während der Menstruation, während Vers 20 die sexuelle Beziehung zur Ehefrau eines anderen Mannes untersagt. Beide Vorschriften stehen unmittelbar nebeneinander, haben aber unterschiedliche Hintergründe. Die erste ist eng mit den Reinheitsbestimmungen Israels verbunden, die zweite mit dem Schutz der Ehe. Um ihren Sinn zu verstehen, muss berücksichtigt werden, dass der biblische Begriff der Unreinheit nicht in jedem Zusammenhang dasselbe bedeutet.

In Vers 19 wird einem Mann untersagt, während der monatlichen Unreinheit einer Frau mit ihr geschlechtlich zu verkehren. Die Formulierung setzt voraus, was bereits in 3. Mose 15,19–24 ausführlicher geregelt wurde. Dort wird die Menstruation als ein Zustand ritueller Unreinheit beschrieben, der gewöhnlich sieben Tage umfasst. Bestimmte Berührungen und der Kontakt mit Gegenständen, auf denen die Frau gelegen oder gesessen hat, führten nach diesen Vorschriften ebenfalls zu einer zeitlich begrenzten Unreinheit. Diese Bestimmungen gehörten zur Reinheitsordnung Israels und standen besonders im Zusammenhang mit der Heiligkeit des Heiligtums, in dessen Mitte Gott wohnen wollte.

Dabei ist eine grundlegende Unterscheidung notwendig: Die Menstruation selbst wird in der Bibel nicht als persönliche Sünde der Frau bezeichnet. Sie ist ein natürlicher körperlicher Vorgang und entsteht nicht durch eine moralische Verfehlung. Auch Männer konnten durch körperliche Vorgänge rituell unrein werden. So erklärt 3. Mose 15,16–18, dass ein Samenerguss und selbst der gewöhnliche eheliche Geschlechtsverkehr eine zeitlich begrenzte Unreinheit zur Folge haben konnten. Daraus ergibt sich, dass rituelle Unreinheit nicht grundsätzlich mit Schuld, einem verdorbenen Charakter oder einer gestörten persönlichen Beziehung zu Gott gleichgesetzt werden darf. Die Reinheitsgesetze unterschieden vielmehr zwischen Zuständen, die mit dem Zugang zum Heiligtum vereinbar waren, und solchen, die eine vorübergehende Absonderung oder Reinigung erforderten.

Vers 19 geht jedoch über die bloße Feststellung eines körperlichen Zustandes hinaus. Hier wird ausdrücklich eine Handlung untersagt: Ein Mann soll während dieser Zeit keinen Geschlechtsverkehr mit der Frau haben. Das Verbot richtet sich somit nicht gegen die Frau, weil sie menstruiert, sondern gegen eine sexuelle Handlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. In 3. Mose 20,18 wird diese Vorschrift erneut aufgegriffen und mit einer schweren rechtlichen Sanktion verbunden. Der Text spricht dort davon, dass beide Beteiligten aus ihrem Volk ausgerottet werden sollen. Die genaue Bedeutung dieser Strafandrohung muss innerhalb der alttestamentlichen Rechtsordnung untersucht werden; sie darf nicht ohne Weiteres mit einer bestimmten menschlich vollstreckten Todesstrafe gleichgesetzt werden.

Beim Vergleich mit 3. Mose 15,24 entsteht allerdings eine Schwierigkeit. Dort wird beschrieben, dass ein Mann, der während der Menstruation bei einer Frau liegt und mit ihrer Unreinheit in Berührung kommt, selbst sieben Tage unrein wird. Der Vers nennt zunächst eine Reinheitsfolge, während 3. Mose 18,19 die sexuelle Handlung ausdrücklich verbietet. Eine mögliche Erklärung besteht darin, dass Kapitel 15 auch einen unbeabsichtigten Fall berücksichtigt, etwa wenn die Blutung erst während oder nach dem Geschlechtsverkehr bemerkt wird. Kapitel 18 und 20 würden dann die bewusste Übertretung behandeln. Diese Unterscheidung ist nachvollziehbar, wird in 3. Mose 15,24 jedoch nicht ausdrücklich genannt. Die Texte können auch unterschiedliche rechtliche Schwerpunkte setzen: einmal die Folgen einer eingetretenen Unreinheit, ein anderes Mal die Bewertung einer verbotenen Handlung. Sicher ist, dass die Reinheitsvorschrift aus Kapitel 15 das ausdrückliche Verbot aus Kapitel 18 nicht einfach aufhebt.

Die Begründung dieser Bestimmungen darf nicht nachträglich durch moderne medizinische Behauptungen ersetzt werden. Der Bibeltext erklärt nicht, dass Geschlechtsverkehr während der Menstruation grundsätzlich eine bestimmte Krankheit verursachen müsse. Ebenso wenig lässt sich aus ihm ableiten, dass eine menstruierende Frau körperlich minderwertig wäre oder grundsätzlich gemieden werden sollte. Der Zusammenhang ist zunächst religiös und rechtlich: Gott ordnet das Leben Israels durch Reinheitsvorschriften und setzt für bestimmte Handlungen Grenzen. Welche Bedeutung die einzelnen Bestimmungen für Christen unter dem neuen Bund haben, erfordert eine weiterführende Betrachtung der Entwicklung des biblischen Reinheitsrechts. Die historische Vorschrift darf weder verschwiegen noch ohne Prüfung unmittelbar mit einer zeitlosen medizinischen Regel gleichgesetzt werden.

Vers 20 richtet den Blick anschließend auf den Ehebruch. Gott untersagt einem Mann den Geschlechtsverkehr mit der Frau seines Nächsten. Die Formulierung der Schlachter 1951, er solle ihr keinen Beischlaf gewähren, um sie zu besamen, gibt eine ungewöhnliche hebräische Ausdrucksweise wieder. Sie stellt die sexuelle Vereinigung in den Mittelpunkt und verwendet dabei eine Formulierung, die mit dem männlichen Samen verbunden ist. Daraus folgt jedoch nicht, dass lediglich eine Handlung verboten wäre, bei der tatsächlich eine Schwangerschaft entstehen kann. Der Zusammenhang betrifft den unerlaubten Geschlechtsverkehr mit einer verheirateten Frau. Die Erwähnung des Samens beschreibt die sexuelle Handlung, ohne das Verbot auf Fälle erfolgreicher Zeugung zu beschränken.

Eine unmittelbare Verbindung besteht zum siebten Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen“ (2. Mose 20,14). Dort wird das Verbot kurz und grundsätzlich ausgesprochen. In 3. Mose 18,20 wird es innerhalb einer Reihe konkreter sexueller Verbote nochmals behandelt. Das hebräische Wort für den Nächsten bezeichnet hier einen Mitmenschen beziehungsweise Angehörigen der Gemeinschaft. Der Mann darf dessen Ehe nicht durch eine sexuelle Beziehung zu seiner Frau verletzen. Die Ehe wird damit als eine bestehende Bindung geschützt, über die Außenstehende nicht nach Belieben verfügen dürfen.

Bemerkenswert ist die abschließende Begründung, dass der Mann sich durch diese Handlung verunreinigt. Anders als bei der gewöhnlichen rituellen Unreinheit nach einem ehelichen Geschlechtsverkehr geht es hier um die moralische Bewertung eines verbotenen Verhaltens. Die sexuelle Vereinigung ist nicht an sich die Verfehlung; entscheidend ist, dass sie außerhalb der bestehenden ehelichen Bindung mit der Frau eines anderen Mannes stattfindet. Derselbe körperliche Vorgang kann deshalb in unterschiedlichen Zusammenhängen unterschiedlich beurteilt werden. Die Unterscheidung liegt nicht allein im körperlichen Geschehen, sondern auch in der Beziehung zwischen den beteiligten Menschen und der Frage, ob eine bestehende Ehe verletzt wird.

In 3. Mose 20,10 wird das Ehebruchsverbot erneut aufgenommen. Dort werden ausdrücklich der Mann und die verheiratete Frau genannt, die an der verbotenen Beziehung beteiligt sind. Die Verantwortung wird also nicht ausschließlich einem Geschlecht zugeschrieben. Zugleich darf aus der gemeinsamen Nennung nicht geschlossen werden, dass bei einer durch Gewalt erzwungenen sexuellen Handlung beide Personen dieselbe Schuld tragen. 5. Mose 22,25–27 unterscheidet ausdrücklich zwischen einem Täter und einer Frau, die Opfer sexueller Gewalt geworden ist. Das ist für das Verständnis biblischer Verantwortung wichtig: Schuld setzt nicht einfach voraus, dass zwei Menschen körperlich an einem Geschehen beteiligt waren. Wer gegen seinen Willen zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, darf nicht mit dem Täter gleichgesetzt werden.

Wie schwerwiegend die Folgen von Ehebruch sein können, zeigt die Geschichte Davids und Bathsebas in 2. Samuel 11. David begehrte die Frau Urias, ließ sie zu sich holen und hatte Geschlechtsverkehr mit ihr. Als sie schwanger wurde, versuchte er, die Folgen zu verbergen. Schließlich sorgte er dafür, dass Uria im Kampf getötet wurde. Der Bericht zeigt, wie eine zunächst auf den sexuellen Bereich bezogene Verfehlung mit Täuschung, Machtmissbrauch und schließlich der Tötung eines unschuldigen Menschen verbunden wurde. Dabei ist die besondere Machtstellung Davids wesentlich. Die Erzählung rechtfertigt es nicht, Bathseba dieselbe Verantwortung zuzuschreiben wie dem König, der seine Macht einsetzte und die weiteren Verbrechen veranlasste. In 2. Samuel 12 macht der Prophet Nathan David ausdrücklich für sein Handeln verantwortlich.

Die Verse 19 und 20 verbinden somit zwei unterschiedliche Bereiche der göttlichen Ordnung. Die Reinheitsvorschrift berücksichtigt einen besonderen körperlichen Zustand und setzt eine Grenze für das sexuelle Verhalten während dieser Zeit. Das Ehebruchsverbot schützt dagegen eine bestehende eheliche Beziehung vor ihrer Verletzung durch Außenstehende. Beide Anweisungen zeigen, dass Sexualität im biblischen Verständnis nicht unabhängig von Verantwortung betrachtet wird. Zugleich verlangt ihre Auslegung, genau zwischen natürlichen körperlichen Vorgängen, rituellen Bestimmungen und moralisch schuldhaften Handlungen zu unterscheiden. Nur so bleibt erkennbar, was die einzelnen Verse tatsächlich lehren und welche Grenzen einer weitergehenden Anwendung gesetzt sind.

3. Mose 18,21

Kinderopfer und die Entweihung des Gottesnamens

Mit Vers 21 wendet sich Gott einer Handlung zu, die sich von den unmittelbar vorhergehenden Sexualverboten unterscheidet. Israel soll keines seiner Kinder dem Moloch übergeben. Damit geht es nicht mehr um eine unerlaubte sexuelle Beziehung, sondern um eine fremde religiöse Praxis, bei der Eltern ihre eigenen Nachkommen einem Kult zur Verfügung stellten. Das Verbot steht dennoch nicht ohne Zusammenhang zwischen den übrigen Vorschriften. Auch hier geht es um den Umgang mit menschlichem Leben, um die Verantwortung innerhalb der Familie und um die Frage, wem der Mensch letztlich verpflichtet ist.

Eine bemerkenswerte sprachliche Verbindung besteht zum vorhergehenden Vers. In Vers 20 verwendet der hebräische Text das Wort zeraʿ im Zusammenhang mit dem männlichen Samen beim Geschlechtsverkehr. In Vers 21 erscheint dasselbe Wort erneut, bezeichnet nun aber die Nachkommen eines Menschen. Diese doppelte Verwendung könnte den Übergang zwischen den beiden Vorschriften erklären. Während zuvor der unerlaubte Geschlechtsverkehr behandelt wurde, richtet sich die Aufmerksamkeit jetzt auf die Kinder, die aus menschlichen Beziehungen hervorgehen. Die sprachliche Verbindung ist tatsächlich vorhanden. Ob sie bewusst zur Gestaltung der Reihenfolge verwendet wurde, lässt sich jedoch nicht sicher feststellen. Entscheidend bleibt die ausdrückliche Aussage, dass Kinder nicht für eine solche religiöse Handlung hingegeben werden dürfen.

Die Schlachter 1951 spricht davon, dass keines der Kinder dem Moloch geopfert werden soll. Der hebräische Wortlaut verwendet genauer eine Wendung, die sinngemäß bedeutet, jemanden aus den eigenen Nachkommen hinzugeben, damit er für Moloch hinübergebracht oder hindurchgeführt wird. Das Feuer wird in diesem Vers selbst nicht ausdrücklich erwähnt. Andere Bibelstellen zeigen jedoch, warum die Vorschrift seit Langem mit Kinderopfern in Verbindung gebracht wird. In 2. Könige 23,10 wird berichtet, dass König Josia den Kultort Tophet im Tal Hinnom unbrauchbar machte, damit niemand seinen Sohn oder seine Tochter für Moloch durchs Feuer gehen ließ. Jeremia 7,31 beschreibt, dass Menschen an diesem Ort ihre Söhne und Töchter im Feuer verbrannten. Damit wird erkennbar, dass die Bibel nicht lediglich eine harmlose religiöse Segnung von Kindern vor Augen hat, sondern schwerwiegende Opferpraktiken, bei denen Menschenleben vernichtet wurden.

Die genaue Herkunft des Namens Moloch und die ursprüngliche Gestalt des damit verbundenen Kultes sind allerdings nicht in allen Einzelheiten geklärt. Traditionell wird Moloch als eine fremde Gottheit verstanden, der Kinder geopfert wurden. In der Forschung wird daneben diskutiert, ob die betreffende Bezeichnung ursprünglich auch eine bestimmte Opferart meinen konnte. Aus dem biblischen Text lässt sich weder der vollständige Ablauf einer solchen Zeremonie noch das Aussehen eines möglicherweise verwendeten Götterbildes sicher rekonstruieren. Besonders die verbreitete Vorstellung einer großen metallenen Statue, in deren glühende Arme Kinder gelegt worden seien, darf deshalb nicht einfach als ausdrücklich überlieferte Beschreibung dieses Verses ausgegeben werden. Für das Verständnis des göttlichen Verbots ist eine solche Rekonstruktion auch nicht notwendig. Die entscheidende Aussage bleibt, dass Israel seine Nachkommen nicht einem religiösen Kult überlassen darf, der mit dem Opfer menschlichen Lebens verbunden ist.

Wie ernst Gott dieses Vergehen beurteilt, wird in 3. Mose 20,2–5 ausführlicher beschrieben. Dort wird das Verbot ausdrücklich auf Israeliten und auf die unter ihnen lebenden Fremden ausgedehnt. Wer eines seiner Kinder dem Moloch übergibt, soll nach der damaligen israelitischen Rechtsordnung mit dem Tod bestraft werden. Besonders auffällig ist die zusätzliche Warnung an die Gemeinschaft. Sollte das Volk seine Augen bewusst vor einer solchen Handlung verschließen und den Täter unbehelligt lassen, kündigt Gott selbst sein Gericht an. Die Verantwortung betrifft damit nicht nur den Menschen, der das Kind hingibt, sondern auch diejenigen, die schweres Unrecht wissentlich dulden. Zugleich gehört die dort genannte Strafbestimmung zur konkreten Rechtsordnung des alten Israel und darf nicht ohne Weiteres auf heutige staatliche oder kirchliche Verhältnisse übertragen werden.

Noch deutlicher wird Gottes Haltung in 5. Mose 12,29–31. Dort warnt Mose davor, nach der Eroberung Kanaans zu fragen, wie die früheren Bewohner ihre Götter verehrt hätten, um anschließend dieselben Praktiken für den Gottesdienst zu übernehmen. Als besonders schwerwiegendes Beispiel nennt er das Verbrennen von Söhnen und Töchtern für fremde Götter. Die Warnung betrifft somit nicht allein die Verehrung einer bestimmten Gottheit. Sie macht deutlich, dass nicht jede religiöse Handlung schon deshalb gut ist, weil sie als Opfer oder Ausdruck besonderer Hingabe verstanden wird. Gott nimmt nicht jede Form von Anbetung an. Selbst wenn Menschen glauben, durch ein außerordentliches Opfer ihre Frömmigkeit beweisen zu können, bleibt entscheidend, ob ihr Handeln seinem offenbarten Willen entspricht.

Eine besonders ernste Entwicklung zeigt die spätere Geschichte Judas. Obwohl solche Handlungen ausdrücklich verboten waren, fanden sie dennoch Eingang in das religiöse Leben des Volkes. Jeremia musste gegen die Opferstätten im Tal Hinnom auftreten und erklärte, dass Gott das Verbrennen von Söhnen und Töchtern weder geboten habe noch eine solche Handlung seinem Willen entspreche (Jeremia 7,31; 19,5). Auch Hesekiel verurteilt die Opferung von Kindern in aller Schärfe. In Hesekiel 16,20–21 erinnert Gott Jerusalem daran, dass die geopferten Söhne und Töchter nicht einfach als Eigentum ihrer Eltern betrachtet werden durften. Er spricht von den Kindern, die sie ihm geboren hatten, und bezeichnet sie damit in besonderer Weise als ihm zugehörig. Die Eltern konnten also nicht nach Belieben über ihr Leben verfügen und eine religiöse Verpflichtung vorschieben, um ihre Tötung zu rechtfertigen.

Am Ende von 3. Mose 18,21 folgt eine Begründung, die über das Verbot der Opferhandlung hinausgeht: Durch eine solche Tat würde Gottes Name entweiht. Im biblischen Sprachgebrauch steht der Name Gottes nicht lediglich für eine Bezeichnung, mit der man ihn anspricht. Er ist mit seinem Wesen, seiner Autorität und seinem Ansehen verbunden. Gottes Namen zu entweihen bedeutet deshalb, ihn durch das eigene Verhalten zu missachten und seine Heiligkeit zu verletzen. Besonders schwer wiegt dies bei einem Volk, das ihn als seinen Gott bekennt. Wenn Menschen, die zu ihm gehören sollen, ihre Kinder fremden Kulten opfern, widersprechen ihre Taten der Beziehung, zu der Gott sie berufen hat. In 3. Mose 20,3 wird dieser Zusammenhang noch verschärft: Gott erklärt, dass die Übergabe von Kindern an Moloch zugleich sein Heiligtum verunreinigt und seinen heiligen Namen entweiht.

Die abschließende Erklärung „Ich bin der HERR“ erhält dadurch besonderes Gewicht. Israel soll nicht selbst bestimmen, welche Opfer Gott gefallen oder welche fremden religiösen Bräuche mit seiner Verehrung vereinbar sind. Der Gott, der sein Volk aus Ägypten befreit hat, fordert keinen Gehorsam, der durch die Tötung unschuldiger Kinder bewiesen werden müsste. Vielmehr untersagt er ausdrücklich eine Praxis, bei der religiöse Vorstellungen über den Schutz menschlichen Lebens gestellt werden. Der wahre Gottesdienst kann deshalb nicht von der Achtung vor dem Leben und den Geboten Gottes getrennt werden. Auch große persönliche Opferbereitschaft macht eine Handlung nicht gerecht, wenn sie dem widerspricht, was Gott geboten hat.

Vers 21 zeigt damit eine erschütternde Möglichkeit menschlicher Verirrung: Menschen können religiös handeln und zugleich schweres Unrecht begehen. Gerade deshalb beurteilt Gott Anbetung nicht allein nach ihrer äußeren Form oder der Überzeugung, mit der sie ausgeführt wird. Seine Heiligkeit verlangt, dass der Mensch auch dort seinen Willen achtet, wo religiöse Traditionen oder gesellschaftliche Gewohnheiten etwas anderes fordern. Das Verbot der Kinderopfer schützt das menschliche Leben und stellt zugleich klar, dass die Verehrung Gottes niemals als Rechtfertigung für solche Grausamkeiten dienen darf.

3. Mose 18,22

Das Verbot sexueller Beziehungen zwischen Männern

Nach dem Verbot der Kinderopfer wendet sich Gott erneut dem sexuellen Verhalten zu. In Vers 22 untersagt er einem Mann, mit einem anderen männlichen Menschen so zu schlafen, wie man mit einer Frau schläft. Die Handlung wird ausdrücklich als Gräuel bezeichnet. Damit gehört dieser Vers zu den deutlichsten alttestamentlichen Aussagen über sexuelle Beziehungen zwischen Männern. Zugleich ist eine sorgfältige Auslegung notwendig, weil der ursprüngliche Wortlaut, die damalige Lebenswelt und heutige Vorstellungen von Sexualität nicht in jeder Hinsicht dieselben Begriffe und Unterscheidungen verwenden.

Der hebräische Text beginnt mit dem Wort zakhar, das einen männlichen Menschen bezeichnet. Der Begriff enthält für sich genommen keine Beschränkung auf ein bestimmtes Lebensalter. Deshalb lässt sich das Verbot nicht allein aufgrund dieses Wortes auf sexuelle Beziehungen mit Jungen oder Minderjährigen eingrenzen. Die anschließende Formulierung verwendet das Verb für das Liegen oder Schlafen, das in diesem Zusammenhang sexuelle Bedeutung hat. Die Wendung mischkeve ischah lässt sich sinngemäß mit dem geschlechtlichen Liegen bei einer Frau wiedergeben. Sie beschreibt also nicht gewöhnliches gemeinsames Schlafen, eine freundschaftliche Umarmung oder eine enge persönliche Beziehung, sondern eine bestimmte Form sexuellen Verkehrs.

Bemerkenswert ist, dass sich die Ausdrucksweise von den vorangegangenen Verwandtschaftsverboten unterscheidet. Dort wird wiederholt vom Entblößen der Scham gesprochen. In Vers 22 steht dagegen das sexuelle Liegen im Mittelpunkt. Auch die Begründung ist anders aufgebaut. Der Text nennt kein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis und keinen bereits bestehenden Ehepartner, dessen Rechte verletzt würden. Er bezeichnet vielmehr die genannte sexuelle Handlung selbst als verboten. Diese Unterschiede sind für die Auslegung wichtig, weil sie verhindern, dass der Vers ohne nähere Begründung ausschließlich als weiteres Verbot innerhalb der Blutsverwandtschaft verstanden wird.

Allerdings wird in der Forschung diskutiert, wie genau die hebräische Wendung über das Liegen bei einer Frau abzugrenzen ist. Einige Ausleger beziehen sie besonders auf eine bestimmte sexuelle Praktik. Andere haben vorgeschlagen, dass der Vers ursprünglich sexuelle Gewalt, bestimmte Machtverhältnisse oder besondere Formen männlicher Beziehungen im Blick haben könnte. Solche Überlegungen verdienen eine sachliche Prüfung, weil sexuelle Beziehungen in antiken Gesellschaften häufig mit sozialen Rangunterschieden, Abhängigkeit und Ausbeutung verbunden sein konnten. Der Wortlaut von 3. Mose 18,22 nennt jedoch weder Gewalt noch Prostitution oder ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis als ausdrückliche Voraussetzung des Verbots. Eine Beschränkung auf solche Situationen muss deshalb mit zusätzlichen Argumenten begründet werden. Nach der traditionellen jüdischen und christlichen Auslegung ist die Vorschrift allgemeiner gefasst und untersagt männlich-männlichen Geschlechtsverkehr grundsätzlich.

Ebenso wenig nennt der Vers ausdrücklich einen Tempel oder eine religiöse Zeremonie. Weil unmittelbar zuvor die Übergabe von Kindern an Moloch verboten wird, ist gelegentlich angenommen worden, auch Vers 22 richte sich ausschließlich gegen sexuelle Handlungen innerhalb eines heidnischen Kultes. Der Zusammenhang mit den fremden Gewohnheiten Kanaans kann diese Frage aufwerfen. Er genügt jedoch nicht, um eine solche Einschränkung zu beweisen. Schließlich behandelt dasselbe Kapitel auch sexuelle Beziehungen zwischen Verwandten und Ehebruch, ohne diese ausschließlich als religiöse Zeremonien zu beschreiben. Die Stellung eines Verbots innerhalb der Heiligkeitsgesetze bedeutet daher nicht automatisch, dass nur eine kultische Handlung gemeint sein kann.

Am Ende des Verses verwendet Gott das hebräische Wort toʿevah, das gewöhnlich mit „Gräuel“ oder „Abscheulichkeit“ übersetzt wird. Es bezeichnet etwas, das entschieden abgelehnt wird und mit Gottes Willen nicht vereinbar ist. Allerdings muss seine Bedeutung aus dem jeweiligen Zusammenhang bestimmt werden. An anderen Stellen des Alten Testaments kann derselbe Ausdruck für Götzendienst, unehrliches Verhalten oder bestimmte Speisevorschriften verwendet werden. Das Wort allein entscheidet deshalb nicht, ob eine Bestimmung ausschließlich kultische Bedeutung besitzt oder eine darüber hinausgehende moralische Ordnung betrifft. In 3. Mose 18 steht es innerhalb einer Reihe von Verboten, die Gott als schwerwiegende Verunreinigungen beschreibt. Die Verse 24–30 beziehen sich anschließend gemeinsam auf diese Handlungen und begründen damit die Ernsthaftigkeit seiner Warnung.

Eine wichtige Parallelstelle findet sich in 3. Mose 20,13. Dort wird dieselbe sexuelle Handlung nochmals genannt. Anders als in Kapitel 18 spricht dieser Vers ausdrücklich von beiden beteiligten Männern und behandelt die rechtlichen Folgen innerhalb der damaligen israelitischen Ordnung. Die Wiederholung bestätigt, dass das Verbot nicht lediglich eine beiläufige Bemerkung darstellt. Zugleich müssen das moralische Urteil über eine Handlung und die damalige Strafbestimmung unterschieden werden. Die in 3. Mose 20 genannte Todesstrafe gehört zum Recht des alten Israel. Aus ihrer Erwähnung folgt nicht, dass Christen oder heutige Gesellschaften aufgefordert wären, Menschen wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen Gewalt anzutun oder sie eigenmächtig zu bestrafen. Eine solche Übertragung würde die unterschiedlichen geschichtlichen und rechtlichen Zusammenhänge übergehen.

Für das Verständnis des Verses ist außerdem eine Unterscheidung wichtig, die in heutigen Diskussionen häufig verloren geht. Der biblische Text beschreibt eine sexuelle Handlung, nicht die moderne Vorstellung einer sexuellen Orientierung. Er untersucht weder die persönliche Entstehung gleichgeschlechtlicher Anziehung noch die Frage, wie ein Mensch seine eigene Identität erlebt. Ebenso wenig spricht er ausdrücklich über jede denkbare Form gleichgeschlechtlicher Liebe, Freundschaft oder dauerhafter partnerschaftlicher Bindung. Deshalb wäre es ungenau, das hebräische Verbot einfach mit einer pauschalen Verurteilung aller Menschen gleichzusetzen, die sich zum eigenen Geschlecht hingezogen fühlen. Was der Vers ausdrücklich untersagt, muss klar benannt werden. Weitergehende Aussagen über Personen und ihre gesamte Lebenssituation benötigen dagegen eine zusätzliche biblische Begründung.

Das Neue Testament enthält mehrere Stellen, die für diese Frage bedeutsam sind. In Römer 1,26–27 spricht Paulus ausdrücklich von sexuellen Beziehungen zwischen Menschen desselben Geschlechts. Dabei erwähnt er sowohl Frauen als auch Männer. Seine Ausführungen stehen innerhalb einer größeren Beschreibung menschlicher Abkehr von Gott. Im weiteren Verlauf zeigt Paulus jedoch, dass sein Argument nicht auf die Verurteilung einer einzelnen Menschengruppe hinausläuft. In Römer 2 wendet er sich gegen Menschen, die andere richten und dabei ihre eigene Schuld übersehen. Schließlich erklärt er in Römer 3,23, dass alle Menschen gesündigt haben und Gottes Herrlichkeit verfehlen. Wer Römer 1 zur Beurteilung sexuellen Verhaltens heranzieht, darf diesen umfassenderen Zusammenhang deshalb nicht ausblenden.

Eine weitere Verbindung besteht zu 1. Korinther 6,9 und 1. Timotheus 1,10. Dort erscheint das griechische Wort arsenokoitai, das sprachlich auffällig an die griechische Übersetzung von 3. Mose 18,22 und 20,13 erinnert. Die Septuaginta verwendet für einen männlichen Menschen das Wort arsēn und für das sexuelle Liegen einen Ausdruck aus der Wortfamilie koitē. Deshalb sehen viele Ausleger in dem neutestamentlichen Begriff eine bewusste Aufnahme der alttestamentlichen Verbote. Über seine genaue historische Bedeutung wird dennoch diskutiert. Die ältere Übersetzung „Knabenschänder“ ist zu eng, wenn sie behauptet, das Wort bezeichne ausschließlich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen. Die pauschale Übersetzung mit „Homosexuelle“ ist ebenfalls ungenau, weil sie eine moderne Kategorie menschlicher Orientierung oder Identität an die Stelle eines antiken Ausdrucks für sexuelles Verhalten setzt.

Paulus verbindet seine Warnungen in 1. Korinther 6 außerdem mit der Botschaft von Gottes Gnade. Nachdem er verschiedene Verhaltensweisen genannt hat, erinnert er die Gläubigen daran, dass sie durch Jesus Christus gewaschen, geheiligt und gerechtfertigt worden sind (1. Korinther 6,11). Die christliche Botschaft erschöpft sich somit nicht darin, menschliche Verfehlungen aufzuzählen. Sie spricht ebenso von Vergebung, einem neuen Verhältnis zu Gott und einem Leben unter seiner Führung. Dabei ist wichtig, dass Paulus eine ganze Reihe unterschiedlicher Verhaltensweisen anspricht. Seine Worte rechtfertigen weder die besondere Herabsetzung einzelner Menschen noch die Vorstellung, bestimmte Sünder stünden grundsätzlich außerhalb der Reichweite göttlicher Gnade.

Die biblische Beurteilung sexuellen Verhaltens und die Würde des Menschen dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nach 1. Mose 1,26–27 ist jeder Mensch nach Gottes Bild geschaffen. Diese Würde hängt nicht von seiner sexuellen Orientierung, seinem Familienstand oder seiner Lebensgeschichte ab. Auch dort, wo Christen aufgrund ihres Schriftverständnisses bestimmte Handlungen als unvereinbar mit Gottes Willen beurteilen, bleibt die Verpflichtung bestehen, anderen Menschen mit Achtung, Wahrhaftigkeit und Liebe zu begegnen. Jesus selbst verbindet die Liebe zu Gott mit der Liebe zum Nächsten (Matthäus 22,37–40). Unterschiedliche Überzeugungen über sexuelle Ethik geben niemandem das Recht, einen anderen Menschen zu erniedrigen, zu bedrohen oder ihm Gewalt anzutun.

Vers 22 steht damit innerhalb einer größeren Ordnung, in der Gott seinem Volk Grenzen für sexuelle Beziehungen setzt. Die traditionelle Auslegung versteht ihn als grundsätzliches Verbot männlich-männlichen Geschlechtsverkehrs; alternative Deutungen müssen erklären, weshalb die allgemein formulierte Vorschrift auf bestimmte historische Situationen beschränkt sein sollte. Zugleich ist darauf zu achten, dass der Text nicht mehr aussagt, als tatsächlich in ihm steht. Er beschreibt eine verbotene Handlung, ohne eine vollständige Lehre über moderne sexuelle Identität, menschliche Beziehungen oder den Wert einzelner Personen zu entfalten. Seine Auslegung verlangt deshalb sowohl Treue zum biblischen Wortlaut als auch einen verantwortungsvollen Umgang mit Menschen, deren Leben von diesen Fragen unmittelbar berührt wird.

3. Mose 18,23

Das Verbot sexueller Beziehungen zwischen Mensch und Tier

Mit Vers 23 schließt Gott die Reihe der einzelnen Verbote ab, bevor er ihre weitreichenden Folgen für das Volk und das Land beschreibt. Nun geht es um sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Dabei werden ausdrücklich beide Geschlechter angesprochen: Ein Mann soll mit keinem Tier geschlechtlich verkehren, und eine Frau soll sich keinem Tier zur Begattung darbieten. Die Vorschrift lässt damit keinen Zweifel daran, dass solche Beziehungen grundsätzlich untersagt sind. Anders als bei den vorhergehenden Verwandtschaftsverboten betrifft die Grenze hier nicht unterschiedliche Beziehungen innerhalb der menschlichen Familie, sondern das Verhältnis zwischen Mensch und Tier.

Auffällig ist die unterschiedliche Formulierung der beiden Verbote. Beim Mann spricht der hebräische Text davon, dass er sein sexuelles Liegen keinem Tier geben soll, um sich dadurch zu verunreinigen. Bei der Frau wird beschrieben, dass sie sich vor ein Tier stellt, damit es sich mit ihr paart. Beide Aussagen beziehen sich eindeutig auf sexuelle Handlungen. Die Erwähnung beider Geschlechter verhindert, dass das Verbot lediglich als eine Vorschrift für Männer verstanden wird. Zugleich werden keine bestimmten Tierarten genannt. Die Formulierung ist allgemein gehalten und schließt damit eine Einschränkung auf einzelne Tiere oder besondere religiöse Handlungen aus.

Der Vers verwendet ausdrücklich den Begriff der Verunreinigung. Dabei handelt es sich nicht um dieselbe Art von Unreinheit, die beispielsweise nach einem gewöhnlichen ehelichen Geschlechtsverkehr gemäß 3. Mose 15,18 eintreten konnte. Dort beschreibt das Gesetz einen zeitlich begrenzten rituellen Zustand, der mit Waschen und dem Ablauf des Tages endete. In 3. Mose 18,23 wird dagegen eine Handlung untersagt, die grundsätzlich nicht stattfinden soll. Der Text nennt keine anschließende Reinigung, durch die das Verhalten nachträglich zu einer erlaubten Handlung würde. Die Verunreinigung bezeichnet hier vielmehr die schwerwiegende Verletzung einer von Gott gesetzten Grenze.

Besonders aufschlussreich ist das hebräische Wort tevel, das am Ende des Verses steht. Es wird gewöhnlich mit „Verwirrung“, „Verkehrtheit“ oder „Perversion“ wiedergegeben. Das Wort wird mit einer sprachlichen Vorstellung des Vermischens oder Durcheinanderbringens in Verbindung gebracht. Im Zusammenhang des Verses beschreibt es eine sexuelle Handlung, die nach Gottes Ordnung nicht stattfinden darf. Die Beziehung zwischen Mensch und Tier wird dabei nicht als eine weitere mögliche Form menschlicher Sexualität behandelt, sondern ausdrücklich ausgeschlossen.

Allerdings wäre es zu eng, die Bedeutung dieses Wortes ausschließlich aus der Unterscheidung zwischen biologischen Arten abzuleiten. In 3. Mose 20,12 erscheint dasselbe hebräische Wort bei einem anderen Vergehen: Ein Mann hat eine sexuelle Beziehung zu seiner Schwiegertochter. Dort liegt keine Verbindung zwischen Mensch und Tier vor. Dennoch wird die Handlung ebenfalls als tevel bezeichnet. Dieser Vergleich zeigt, dass der Ausdruck nicht allein für die Vermischung unterschiedlicher Lebewesen verwendet wird. Er kann allgemeiner eine schwerwiegende Verletzung der von Gott gesetzten Grenzen sexueller Beziehungen beschreiben. Die genaue Bedeutung ergibt sich deshalb aus dem jeweiligen Zusammenhang und nicht lediglich aus der vermuteten Herkunft des Wortes.

Eine weitere wichtige Parallelstelle findet sich bereits in 2. Mose 22,18. Dort wird der Geschlechtsverkehr mit einem Tier ausdrücklich verboten und innerhalb der damaligen israelitischen Rechtsordnung mit dem Tod bedroht. In 5. Mose 27,21 erscheint das Verbot erneut, diesmal als Teil der Fluchworte, denen das Volk zustimmen sollte. Die wiederholte Erwähnung an unterschiedlichen Stellen des mosaischen Gesetzes zeigt, dass es sich nicht um eine nebensächliche Reinheitsvorschrift handelt. Die Handlung wird unabhängig davon untersagt, ob sie innerhalb einer Familie, außerhalb einer Ehe oder im Zusammenhang mit einem fremden Kult geschieht.

In 3. Mose 20,15–16 werden die rechtlichen Folgen genauer beschrieben. Dort unterscheidet der Text wiederum zwischen einem Mann und einer Frau und ordnet für beide Fälle die Todesstrafe an. Zusätzlich wird die Tötung des beteiligten Tieres vorgeschrieben. Diese Bestimmung gehört zur damaligen Rechtsordnung Israels und muss als solche verstanden werden. Dass auch das Tier getötet werden sollte, bedeutet nicht, dass es im gleichen Sinn wie der Mensch eine bewusste moralische Entscheidung getroffen oder persönliche Schuld auf sich geladen hätte. Der Text erläutert die Gründe für diese zusätzliche Anordnung nicht im Einzelnen. Aus ihr darf deshalb keine Lehre über die moralische Verantwortlichkeit von Tieren abgeleitet werden. Ebenso wenig berechtigen diese alttestamentlichen Strafbestimmungen Menschen heute zu eigenmächtiger Gewalt.

Warum Gott solche sexuellen Beziehungen untersagt, wird in Vers 23 nicht durch eine ausführliche Begründung erklärt. Der Text nennt weder bestimmte medizinische Gefahren noch beschreibt er die psychologischen Ursachen eines solchen Verhaltens. Auch eine ausführliche Lehre über die Leidensfähigkeit von Tieren wird an dieser Stelle nicht entfaltet. Deshalb sollten solche Überlegungen nicht als ausdrückliche Aussagen des Verses ausgegeben werden. Wohl aber zeigt der unmittelbare Zusammenhang, dass Gott dem sexuellen Verhalten Grenzen setzt und bestimmte Beziehungen von vornherein ausschließt.

Ein weiterführender Zusammenhang ergibt sich aus der Schöpfungserzählung. In 1. Mose 1,26–28 wird der Mensch als Gottes Ebenbild beschrieben und erhält eine besondere Verantwortung gegenüber den übrigen Lebewesen. Menschen und Tiere gehören gleichermaßen zur geschaffenen Welt, werden aber in ihrer Stellung und Aufgabe unterschieden. Die Tiere sind Teil der guten Schöpfung Gottes und stehen unter seiner Fürsorge. Zugleich wird die menschliche Ehe in 1. Mose 2,24 als besondere Verbindung zwischen Mann und Frau beschrieben. Diese Schöpfungsaussagen können helfen, das Verbot in 3. Mose 18,23 innerhalb eines größeren biblischen Zusammenhangs zu verstehen. Allerdings wird die Schöpfungserzählung in diesem Vers nicht ausdrücklich zitiert. Die Verbindung ist daher eine weiterführende biblische Einordnung und nicht die unmittelbar ausgesprochene Begründung der Vorschrift.

Auch die Verantwortung des Menschen gegenüber den Tieren verdient Beachtung. Nach Sprüche 12,10 kümmert sich der Gerechte um das Leben seines Viehs. Diese Aussage betrachtet Tiere nicht lediglich als Gegenstände, über die Menschen ohne Rücksicht verfügen dürften. Die Bibel überträgt ihnen zwar nicht dieselbe moralische Verantwortung wie dem Menschen, verlangt aber einen angemessenen Umgang mit ihnen. Aus heutiger Sicht gehört dazu auch der Schutz vor sexueller Ausbeutung. Diese Anwendung ist mit dem Verbot aus 3. Mose 18,23 vereinbar, sollte jedoch von der eigentlichen Aussage des alttestamentlichen Gesetzestextes unterschieden werden.

Der Abschluss der einzelnen Verbote führt unmittelbar zur Warnung in den folgenden Versen. Ab Vers 24 spricht Gott davon, dass die zuvor genannten Handlungen zur Verunreinigung der Völker und ihres Landes geführt haben. Damit wird auch das Verbot sexueller Beziehungen zwischen Menschen und Tieren in eine umfassendere Betrachtung menschlicher Verantwortung eingeordnet. Der Mensch soll seine Wünsche nicht unabhängig von Gottes Willen zum Maßstab seines Handelns machen. Gottes Ordnung betrifft nicht nur das persönliche Verhältnis zu ihm, sondern ebenso den Umgang mit anderen Menschen und mit der übrigen Schöpfung.

Vers 23 bildet somit einen deutlichen Abschluss der Vorschriften über unerlaubte sexuelle Beziehungen. Nachdem Gott familiäre und eheliche Grenzen beschrieben hat, untersagt er auch sexuelle Handlungen, die das Verhältnis zwischen Mensch und Tier überschreiten. Das hebräische Wort tevel unterstreicht die Schwere dieser Grenzverletzung, ohne sich ausschließlich auf biologische Unterschiede reduzieren zu lassen. Die anschließende Gerichtsankündigung macht deutlich, dass Gott solche Handlungen nicht als bedeutungslose Privatsache betrachtet. Er fordert von seinem Volk eine Lebensführung, in der auch das sexuelle Verhalten seiner Ordnung untergeordnet bleibt.

3. Mose 18,24–25

Wenn das Verhalten der Menschen das Land verunreinigt

Nach den einzelnen Verboten erklärt Gott, warum Israel diese Handlungen keinesfalls übernehmen soll. Die Warnung geht nun über das persönliche Verhalten hinaus und richtet den Blick auf das ganze Land, in dem das Volk künftig leben wird. Gott macht deutlich, dass die zuvor genannten Verfehlungen nicht nur einzelne Menschen betreffen. Wenn solche Handlungen das Leben einer Gesellschaft prägen, haben sie nach der biblischen Darstellung auch Folgen für ihre Beziehung zu Gott und für ihren Bestand im Land. Deshalb verbindet Gott die Aufforderung zur Reinheit mit einer ernsten Ankündigung des Gerichts.

In Vers 24 fordert Gott Israel auf, sich durch keine der zuvor genannten Handlungen zu verunreinigen. Das Wort „alle“ verbindet die abschließende Warnung mit der gesamten Reihe von Verboten. Es geht somit nicht ausschließlich um eine einzelne sexuelle Verfehlung oder um die Opferung von Kindern an Moloch. Gott betrachtet die genannten Handlungen gemeinsam als Verstöße gegen seine Ordnung. Dabei bedeutet ihre Zusammenfassung nicht, dass jede Handlung dieselben Umstände, dieselbe Schwere oder dieselben rechtlichen Folgen besitzt. Die einzelnen Bestimmungen unterscheiden sich in ihrem Inhalt. Sie werden jedoch durch die gemeinsame Warnung vor Verunreinigung miteinander verbunden.

Als Begründung verweist Gott auf die Völker, die vor Israel im Land Kanaan lebten. Sie hatten sich nach seiner Aussage durch solche Handlungen verunreinigt. Diese Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der bereits in Vers 3 ausgesprochenen Warnung, die Gewohnheiten Kanaans nicht zu übernehmen. Dort wird Israel aufgefordert, sich nicht nach der Lebensweise seiner Umgebung zu richten. Nun erfährt das Volk, warum diese Warnung so ernst ist: Die beschriebenen Verfehlungen gehören zu den Gründen, aus denen Gott über die bisherigen Bewohner des Landes Gericht hält.

Schon Abraham hatte eine Ankündigung erhalten, die diesen Zusammenhang vorbereitet. In 1. Mose 15,16 erklärte Gott, dass seine Nachkommen erst nach mehreren Generationen zurückkehren würden, weil die Schuld der Amoriter noch nicht voll geworden sei. Diese Aussage zeigt, dass das angekündigte Gericht nicht einfach mit der Tatsache begründet wurde, dass ein anderes Volk das Land bewohnte. Vielmehr nennt Gott die wachsende Schuld als einen entscheidenden Grund. Zugleich lässt die lange angekündigte Wartezeit erkennen, dass zwischen menschlichem Unrecht und seiner endgültigen gerichtlichen Ahndung eine erhebliche Zeit liegen konnte. Daraus lässt sich nicht der genaue Verlauf aller geschichtlichen Ereignisse rekonstruieren, wohl aber erkennen, dass Gottes Gericht in der biblischen Darstellung nicht als willkürlicher Entschluss ohne moralische Begründung erscheint.

Dabei muss sorgfältig zwischen der allgemeinen Aussage über die Völker und der Schuld einzelner Menschen unterschieden werden. Wenn der Text davon spricht, dass sich die Völker durch diese Handlungen verunreinigt haben, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass jeder einzelne Bewohner Kanaans persönlich jede der genannten Verfehlungen begangen hätte. Die Aussage beschreibt das Verhalten der Völker in seiner Gesamtheit. Sie erlaubt keine unbegründeten Urteile über jeden Menschen aufgrund seiner Herkunft. Dass die Bibel auch einzelne Menschen aus Kanaan unterschiedlich beurteilt, zeigt später beispielsweise die Geschichte Rahabs in Josua 2 und 6. Ihre Herkunft hinderte sie nicht daran, dem Gott Israels zu vertrauen und bei der Einnahme Jerichos verschont zu werden.

In Vers 25 wird der Gedanke der Verunreinigung auf bemerkenswerte Weise erweitert. Gott erklärt, dass sogar das Land durch die Schuld seiner Bewohner unrein geworden sei. Das bedeutet nicht, dass der Erdboden selbst moralische Entscheidungen treffen oder persönliche Sünde begehen könnte. Die Bibel verwendet hier eine Ausdrucksweise, in der das Land eng mit dem Verhalten seiner Bewohner verbunden ist. Was Menschen tun, betrifft nach diesem Verständnis nicht nur ihr persönliches Verhältnis zu Gott. Ihr Unrecht kann auch den Ort verunreinigen, an dem sie leben und über den Gott seine Herrschaft ausübt.

Eine ähnliche Vorstellung begegnet in 4. Mose 35,33–34. Dort wird erklärt, dass unschuldig vergossenes Blut das Land verunreinigt. Die Schuld des Menschen erscheint also nicht als etwas, das ausschließlich in seinem Inneren verbleibt. Besonders schweres Unrecht verletzt zugleich die Ordnung, in der eine Gemeinschaft vor Gott leben soll. Das ist für das Verständnis von 3. Mose 18 wichtig, weil die Verunreinigung des Landes nicht auf sexuelle Verfehlungen beschränkt werden darf. Auch Gewalttaten und das Vergießen unschuldigen Blutes werden an anderer Stelle ausdrücklich mit diesem Gedanken verbunden.

Die Reinheit des Landes unterscheidet sich allerdings von der gewöhnlichen rituellen Reinheit einzelner Menschen. Nach den Vorschriften in 3. Mose 15 konnten bestimmte natürliche Körpervorgänge vorübergehend unrein machen. Solche Zustände waren nicht grundsätzlich Ausdruck persönlicher Schuld und konnten durch die vorgesehenen Reinigungen beendet werden. In 3. Mose 18,24–25 geht es dagegen um schwerwiegende verbotene Handlungen und ihre Folgen. Die Verunreinigung des Landes wird nicht als gewöhnlicher Zustand beschrieben, der nach einer bestimmten Anzahl von Tagen von selbst endet. Sie steht ausdrücklich im Zusammenhang mit menschlicher Schuld und dem darauf folgenden göttlichen Gericht.

Gott erklärt deshalb, dass er die Schuld des Landes heimsucht. Das ältere Wort „heimsuchen“ bedeutet hier, dass Gott die Verfehlungen nicht unbeachtet lässt, sondern sie zur Rechenschaft zieht. Das hebräische Verb paqad kann je nach Zusammenhang unterschiedliche Bedeutungen haben, darunter das Aufsuchen, Beachten und Einschreiten. In Verbindung mit der Schuld bezeichnet es hier Gottes gerichtliches Handeln. Obwohl der Text grammatisch von der Schuld des Landes spricht, sind die eigentlichen Verursacher die Menschen, die dort leben. Nicht der Erdboden hat gesündigt, sondern seine Bewohner haben durch ihr Verhalten das Gericht herbeigeführt.

Anschließend verwendet der Text ein besonders eindringliches Bild: Das Land speit seine Bewohner aus. Das hebräische Verb beschreibt tatsächlich das Ausstoßen oder Erbrechen. Damit wird die Vertreibung nicht als gewöhnlicher Wohnortwechsel dargestellt. Das Bild vermittelt eine heftige Zurückweisung. So wie ein Körper etwas nicht bei sich behalten kann und wieder ausstößt, wird das Land als unfähig beschrieben, seine schuldigen Bewohner weiterhin zu tragen. Diese bildliche Darstellung soll die Ernsthaftigkeit des Gerichts verdeutlichen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass das Land unabhängig von Gott eine eigene Macht besitzt, Menschen zu vertreiben. Gott selbst kündigt das Gericht an und wird als derjenige vorgestellt, der für die Schuld Rechenschaft fordert.

Eine sprachliche Besonderheit besteht darin, dass der hebräische Text die Verunreinigung und das Ausspeien des Landes in Formen beschreibt, die häufig vergangene Vorgänge ausdrücken. Innerhalb der Erzählung steht Israel jedoch noch vor dem Einzug in Kanaan. Die Vertreibung der bisherigen Bewohner ist aus dieser geschichtlichen Perspektive noch nicht vollständig geschehen. Deshalb geben manche Übersetzungen die Aussage so wieder, dass das angekündigte Gericht als gegenwärtiger oder bevorstehender Vorgang verstanden wird. Die hebräische Ausdrucksweise kann die Gewissheit des göttlichen Handelns unterstreichen. Eine genaue Entscheidung über den zeitlichen Blickwinkel lässt sich aus der Verbform allein allerdings nicht gewinnen. Für den Sinn des Abschnitts ist entscheidend, dass Gott die Verunreinigung des Landes mit der Vertreibung seiner Bewohner verbindet.

Bei dieser Gerichtsankündigung ist außerdem zu beachten, dass sie sich auf eine besondere Situation innerhalb der Geschichte Israels bezieht. Gott hatte Abraham und seinen Nachkommen das Land Kanaan verheißen und verbindet dessen Besitz nun mit seiner eigenen Heiligkeit und Gerechtigkeit. Daraus lässt sich keine allgemeine Erlaubnis ableiten, andere Völker aufgrund ihrer Herkunft oder vermeintlichen Schuld aus ihrem Land zu vertreiben. Ebenso wenig dürfen heutige Katastrophen, Kriege oder Vertreibungen ohne ausdrückliche biblische Grundlage als Beweis dafür ausgegeben werden, dass Gott eine bestimmte Bevölkerung wegen ihrer Sünden bestraft. Die hier genannte Gerichtsankündigung gehört zu einer konkret beschriebenen heilsgeschichtlichen Situation und darf nicht eigenmächtig auf andere Menschen oder Länder übertragen werden.

Die Verse 24 und 25 zeigen damit, dass Gottes Heiligkeit nicht auf den Bereich des Heiligtums beschränkt ist. Die Lebensweise der Menschen und der Umgang miteinander haben vor ihm Gewicht. Eine Gesellschaft kann sich nicht allein deshalb auf Sicherheit verlassen, weil sie über ein Land verfügt oder dort seit vielen Generationen lebt. In der biblischen Darstellung bleibt auch das gemeinschaftliche Leben dem Urteil Gottes unterstellt. Die eindringliche Beschreibung des Landes, das seine Bewohner ausspeit, macht deutlich, wie ernst Gott die genannten Verfehlungen beurteilt. Zugleich bereitet sie die folgende Warnung an Israel vor: Auch das Volk, das Gott selbst in dieses Land führt, darf nicht glauben, von denselben Maßstäben ausgenommen zu sein.

3. Mose 18,26–28

Gottes Maßstab gilt auch für Israel und die ansässigen Fremden

Nachdem Gott das Gericht über die früheren Bewohner Kanaans angekündigt hat, richtet er die Warnung ausdrücklich an Israel selbst. In Vers 26 fordert er das Volk auf, seine Satzungen und Rechtsbestimmungen zu bewahren und keine der zuvor genannten verbotenen Handlungen zu begehen. Damit wird ein entscheidender Gedanke deutlich: Israel soll nicht glauben, dass die Verfehlungen anderer Völker zwar Gottes Gericht hervorrufen, das eigene Verhalten aber weniger ernst beurteilt würde. Das Volk, das Gott aus Ägypten befreit und in einen Bund mit sich aufgenommen hat, steht ebenfalls unter seinem Willen. Seine besondere Berufung bedeutet keine Befreiung von moralischer Verantwortung.

Der Beginn von Vers 26 hebt diesen Gegensatz hervor. Während die bisherigen Bewohner des Landes durch ihre Handlungen Schuld auf sich geladen hatten, soll Israel einen anderen Weg gehen. Gott fordert sein Volk auf, seine Gebote nicht nur zu kennen, sondern tatsächlich zu beachten. Dabei greift er die bereits in Vers 4 genannten Satzungen und Rechte erneut auf. Die Wiederholung verbindet den Anfang des Kapitels mit seiner abschließenden Warnung. Was zunächst als Grundlage für das Leben Israels vorgestellt wurde, erhält nun durch die angekündigten Folgen des Ungehorsams zusätzliches Gewicht. Gottes Weisungen sind keine bloßen Empfehlungen, über deren Beachtung jeder nach Belieben entscheiden kann.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Vorschrift ausdrücklich zwei Gruppen nennt: den Einheimischen und den Fremdling, der unter Israel wohnt. Der hebräische Begriff ezrach bezeichnet den einheimischen Angehörigen der Gemeinschaft. Der Ausdruck ger meint dagegen einen Fremden, der sich längerfristig innerhalb der israelitischen Gesellschaft aufhält. Er ist nicht einfach mit einem Reisenden gleichzusetzen, der sich nur vorübergehend im Land befindet. Ebenso wenig bezeichnet das Wort in jedem biblischen Zusammenhang einen Menschen, der bereits vollständig zum israelitischen Glauben übergetreten wäre. Es handelt sich um eine besondere soziale Stellung innerhalb der damaligen Gemeinschaft.

Dass Gott beide Gruppen ausdrücklich erwähnt, ist für das Verständnis des Kapitels wichtig. Die hier genannten Verbote sollen nicht ausschließlich für Menschen gelten, die durch ihre Abstammung zum Volk Israel gehören. Auch ein ansässiger Fremder darf sich nicht auf eine andere Herkunft berufen, um diese Vorschriften unbeachtet zu lassen. Wer innerhalb der Gemeinschaft lebt, soll die genannten Grenzen achten. Der Text verbindet die Verantwortung deshalb nicht allein mit der Volkszugehörigkeit, sondern auch mit dem gemeinsamen Leben in dem Land, das Gott Israel geben will.

Daraus darf allerdings nicht geschlossen werden, dass sämtliche Bestimmungen des mosaischen Gesetzes in jeder Hinsicht unterschiedslos für Einheimische und Fremde galten. Die Tora unterscheidet an anderen Stellen ausdrücklich zwischen verschiedenen rechtlichen und religiösen Verpflichtungen. Für bestimmte Opferhandlungen, für das Verbot des Blutgenusses und für grundlegende Fragen der Rechtsprechung finden sich Vorschriften, die beide Gruppen gleichermaßen einbeziehen (3. Mose 17,10–16; 4. Mose 15,15–16; 3. Mose 24,22). Andere Bestimmungen setzen dagegen besondere Voraussetzungen der Zugehörigkeit zum Bundesvolk voraus. Die Aussage von 3. Mose 18,26 muss deshalb zunächst auf die hier behandelten Verbote bezogen werden. Ihre Geltung für den ansässigen Fremden ist ausdrücklich ausgesprochen; eine pauschale Gleichsetzung sämtlicher rechtlicher Verpflichtungen wäre eine unbegründete Erweiterung.

Dabei zeigt die übrige Gesetzgebung, dass die Einbeziehung der Fremden nicht nur aus gemeinsamen Pflichten bestand. Gott verlangte von Israel auch, Menschen fremder Herkunft gerecht zu behandeln. Nach 3. Mose 19,33–34 sollten die Israeliten den Fremden nicht bedrücken, sondern ihn lieben wie sich selbst. Als Begründung wird daran erinnert, dass sie selbst Fremde in Ägypten gewesen waren. Die Erfahrung früherer Abhängigkeit sollte also nicht zu neuer Härte gegenüber anderen führen, sondern zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Menschen, die keinen eigenen familiären Rückhalt innerhalb Israels besaßen. Gemeinsame Verpflichtungen und der Schutz vor ungerechter Behandlung gehören damit zur biblischen Ordnung des Zusammenlebens.

Vers 27 führt den Gedanken wieder zu den früheren Bewohnern Kanaans zurück. Gott erinnert daran, dass sie die genannten Verfehlungen begangen und dadurch das Land verunreinigt hatten. Diese erneute Erwähnung besitzt innerhalb der Argumentation eine wichtige Funktion. Die früheren Bewohner dienen Israel nicht als Beispiel dafür, wie man über andere Menschen urteilen soll, sondern als Warnung vor einem Verhalten, das das eigene Volk ebenfalls ins Verderben führen könnte. Die Aussage, dass die Leute des Landes alle diese Gräuel getan hätten, beschreibt ihre Verfehlungen als gesellschaftliches Gesamtgeschehen. Sie bedeutet nicht zwangsläufig, dass jeder einzelne Bewohner persönlich jede der aufgezählten Handlungen begangen hatte.

Damit wird auch deutlich, dass Gottes Urteil nicht einfach von der Herkunft eines Menschen abhängt. Die früheren Bewohner Kanaans werden im Text wegen ihrer Taten gerichtet. Israel erhält dagegen den ausdrücklichen Auftrag, solche Handlungen zu meiden. Würde die Zugehörigkeit zu Israel unabhängig vom tatsächlichen Verhalten eine dauerhafte Sicherheit garantieren, hätte die folgende Warnung ihren Sinn verloren. Gerade weil das Volk von Gott erwählt und in das Land geführt wird, soll es seine Verantwortung besonders ernst nehmen.

In Vers 28 wird diese Möglichkeit unmissverständlich ausgesprochen. Das Land könnte auch Israel ausspeien, wenn das Volk es durch sein Verhalten verunreinigt. Die Bildsprache greift die vorhergehende Gerichtsankündigung auf und wendet sie nun unmittelbar auf die zukünftigen Bewohner an. Entscheidend ist dabei das Wort „auch“, das im Sinnzusammenhang enthalten ist: Was den früheren Bewohnern widerfahren soll, kann ebenso Israel treffen. Der Besitz des Landes bedeutet somit keinen bedingungslosen Anspruch, der unabhängig vom Verhalten des Volkes bestehen würde.

Diese Warnung steht in engem Zusammenhang mit anderen Aussagen des fünften Buches Mose. In 5. Mose 9,4–6 wird Israel ausdrücklich davor gewarnt, die Vertreibung der bisherigen Bewohner als Beweis seiner eigenen Gerechtigkeit zu betrachten. Mose erklärt, dass die Bosheit dieser Völker ein Grund für ihre Vertreibung sei, Israel das Land aber nicht aufgrund einer besonderen eigenen Rechtschaffenheit erhalte. Vielmehr erinnere die Landgabe auch an Gottes Verheißungen gegenüber Abraham, Isaak und Jakob. Israel soll deshalb weder stolz auf seine Herkunft noch selbstgerecht gegenüber anderen Völkern werden. Das Land ist eine Gabe Gottes, keine Bestätigung einer angeblich angeborenen moralischen Überlegenheit.

Wie ernst diese Warnung gemeint war, zeigt die spätere Geschichte des Volkes. In 2. Könige 17 wird die Wegführung des Nordreichs Israel ausdrücklich damit erklärt, dass das Volk von Gott abgefallen war und die Gewohnheiten der Völker übernommen hatte, die der HERR vor ihm vertrieben hatte. Die geschichtliche Darstellung greift damit denselben Grundgedanken auf, den 3. Mose 18 bereits formuliert: Israel konnte durch seine Erwählung nicht beanspruchen, dass Gott über sein eigenes Unrecht hinwegsehen müsste. Auch die spätere Zerstörung Jerusalems und die babylonische Gefangenschaft werden innerhalb der prophetischen Bücher mit dem fortgesetzten Ungehorsam des Volkes verbunden. Diese späteren Ereignisse dürfen nicht auf die Sexualverbote dieses Kapitels allein zurückgeführt werden, denn die Propheten nennen ebenso Götzendienst, Gewalt, Unterdrückung und zahlreiche weitere Verfehlungen.

Die besondere Bedeutung der Verse 26–28 liegt deshalb darin, dass Gottes Gerechtigkeit nicht an Volksgrenzen endet. Er unterscheidet zwischen Menschen und ihren Handlungen, ohne Unrecht deshalb zu entschuldigen, weil es innerhalb seines eigenen Volkes geschieht. Israel erhält eine besondere Aufgabe und eine besondere Verheißung, wird dadurch aber nicht moralisch unantastbar. Ebenso werden die ansässigen Fremden ausdrücklich in die hier genannten Anforderungen einbezogen. Beide Gruppen tragen Verantwortung für ihr Verhalten.

Die Verse stellen damit eine ernste Warnung gegen religiöse Selbstsicherheit dar. Menschen können sich auf ihre Herkunft, ihre Glaubensgemeinschaft oder auf frühere Erfahrungen mit Gott berufen und dennoch seinen Willen missachten. Die Geschichte Israels zeigt, dass empfangene Segnungen und besondere Vorrechte den Gehorsam nicht ersetzen. Wer zu Gott gehört, soll seine Weisungen nicht nur gegenüber anderen verteidigen, sondern zuerst im eigenen Leben beachten. Die anschließenden Verse führen diesen Gedanken zu Ende, indem sie die persönliche Verantwortung derjenigen betonen, die gegen die genannten Verbote handeln, und das Kapitel mit einer letzten Aufforderung zur Treue gegenüber Gott abschließen.

3. Mose 18,29–30

Persönliche Verantwortung und die abschließende Warnung

Nachdem Gott vor der Verunreinigung des Landes und der möglichen Vertreibung seiner Bewohner gewarnt hat, richtet er den Blick noch einmal auf die Verantwortung des einzelnen Menschen. In Vers 29 erklärt er, dass diejenigen, die eine der zuvor genannten verbotenen Handlungen begehen, aus ihrem Volk ausgerottet werden sollen. Damit ergänzt er die Warnung vor einem gemeinschaftlichen Gericht durch eine persönliche Konsequenz. Nicht nur das Verhalten eines ganzen Volkes hat vor Gott Bedeutung. Jeder Mensch trägt auch selbst Verantwortung für seine Entscheidungen und Handlungen.

Besonders wichtig ist die Formulierung, dass sich die Strafandrohung auf jeden bezieht, der irgendeine der genannten Gräueltaten begeht. Der hebräische Text verlangt nicht, dass ein Mensch sämtliche Verbote dieses Kapitels übertreten haben müsste, bevor die angedrohte Folge eintreten könnte. Schon die Beteiligung an einer der hier bezeichneten Handlungen wird ernst genommen. Zugleich bedeutet diese gemeinsame Strafandrohung nicht, dass alle Vergehen in jeder Hinsicht gleichartig sind. Die einzelnen Vorschriften betreffen unterschiedliche Beziehungen und Verhaltensweisen. Auch die späteren Bestimmungen in 3. Mose 20 unterscheiden zwischen verschiedenen Vergehen und ihren jeweiligen rechtlichen Folgen. Vers 29 fasst sie unter einer gemeinsamen Warnung zusammen, ohne ihre Unterschiede vollständig aufzuheben.

Der Ausdruck „aus seinem Volk ausgerottet werden“ gehört zu den schwerwiegenden Rechtsformeln des Alten Testaments. Im Hebräischen steht dahinter das Verb karat, das grundsätzlich „abschneiden“ bedeutet. Der Ausdruck kann beschreiben, dass jemand von einer Gemeinschaft getrennt oder aus ihr entfernt wird. In den rechtlichen Texten der Tora wird er jedoch auch mit besonders ernsten göttlichen Strafandrohungen verbunden. Deshalb ist seine genaue Bedeutung nicht in jedem Zusammenhang eindeutig festgelegt. Die Formulierung darf weder vorschnell auf einen gewöhnlichen gesellschaftlichen Ausschluss reduziert noch automatisch mit einer von Menschen zu vollstreckenden Todesstrafe gleichgesetzt werden.

Eine wichtige Beobachtung ergibt sich daraus, dass die Bibel an anderen Stellen unterschiedliche Strafbestimmungen nebeneinander kennt. In 3. Mose 20 werden für bestimmte Handlungen ausdrücklich Todesstrafen genannt. Daneben finden sich Vorschriften, die davon sprechen, dass jemand aus seinem Volk abgeschnitten werden soll, ohne den genauen Vollzug zu beschreiben. In 3. Mose 20,3 erklärt Gott beispielsweise, dass er selbst sein Angesicht gegen einen Menschen richten und ihn aus seinem Volk ausrotten werde, wenn dieser seine Nachkommen dem Moloch übergibt. Hier wird das göttliche Eingreifen ausdrücklich hervorgehoben. Solche Unterschiede zeigen, dass bei der Auslegung sorgfältig zwischen einer ausdrücklich angeordneten menschlichen Strafe und einer göttlichen Gerichtsankündigung unterschieden werden muss.

Auch die wissenschaftliche Forschung beurteilt die genaue Bedeutung dieser Formel nicht einheitlich. Eine Erklärung versteht sie vor allem als Ausschluss aus der Gemeinschaft Israels. Andere Deutungen sehen darin die Androhung eines göttlich herbeigeführten Todes oder einer schwerwiegenden Bestrafung, die auch den Fortbestand der Familie betreffen konnte. Der Wortlaut von 3. Mose 18,29 entscheidet diese Frage nicht abschließend. Er enthält keine Beschreibung eines Gerichtsverfahrens und nennt keine bestimmte Vollstreckungsmethode. Sicher ist jedoch, dass die angedrohte Folge weit über eine gewöhnliche persönliche Missbilligung hinausgeht. Die Übertretung betrifft nach der damaligen Bundesordnung die Zugehörigkeit des Schuldigen zur Gemeinschaft, in deren Mitte Gott wohnen wollte.

Dabei muss zwischen der Strafe innerhalb der israelitischen Rechtsordnung und der Frage nach dem endgültigen Heil eines Menschen unterschieden werden. Vers 29 erklärt nicht, dass jeder Mensch, der eine der genannten Sünden begeht, unter allen Umständen für immer von jeder Möglichkeit der Vergebung ausgeschlossen wäre. Eine solche Aussage würde über den Wortlaut hinausgehen. Die Bibel behandelt an anderen Stellen ausdrücklich Gottes Bereitschaft zur Vergebung, wenn Menschen ihre Sünde erkennen und zu ihm umkehren. Besonders Hesekiel 18,21–23 zeigt, dass Gott nicht am Tod des Gottlosen Gefallen hat, sondern daran, dass dieser von seinen bösen Wegen umkehrt und lebt. Die Ernsthaftigkeit des Gerichts und die Möglichkeit der Umkehr dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Allerdings hebt die Aussicht auf Vergebung die Schwere einer begangenen Verfehlung nicht einfach auf.

Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Schuld und erlittener Gewalt. Wenn der Text von Menschen spricht, die verbotene Handlungen begehen, darf daraus nicht geschlossen werden, dass eine Person, die gegen ihren Willen Opfer sexuellen Missbrauchs oder sexueller Gewalt wird, dieselbe Verantwortung trägt wie der Täter. Das Gesetz unterscheidet an anderer Stelle ausdrücklich zwischen einer erzwungenen Handlung und einer schuldhaften Beteiligung. In 5. Mose 22,25–27 wird beispielsweise klargestellt, dass die Frau, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, keine Schuld trägt, die ihre Bestrafung rechtfertigen würde. Dieser Grundsatz ist wesentlich, wenn die schweren Sexualverbote aus 3. Mose 18 verantwortungsvoll verstanden werden sollen. Gottes Urteil über das Böse darf nicht dazu missbraucht werden, die Schuld des Täters auf den geschädigten Menschen zu übertragen.

Mit Vers 30 erreicht das Kapitel schließlich seinen Abschluss. Gott fordert Israel nochmals auf, seine Ordnung zu bewahren und sich nicht durch die verwerflichen Gewohnheiten der früheren Bewohner des Landes zu verunreinigen. Der hebräische Ausdruck, der hier mit dem Bewahren seiner Ordnung verbunden ist, gehört zur Wortfamilie des Hütens und Bewachens. Er beschreibt nicht nur das passive Wissen um eine Vorschrift, sondern ihre sorgfältige Beachtung. Das Volk soll Gottes Weisungen nicht lediglich besitzen oder weitergeben, sondern darüber wachen, dass sein Leben tatsächlich mit ihnen übereinstimmt.

Dabei verwendet der Text eine bemerkenswerte Gegenüberstellung. Israel soll Gottes Ordnung bewahren und gerade deshalb nicht nach den verwerflichen Satzungen und Gewohnheiten anderer Völker handeln. Am Anfang des Kapitels hatte Gott bereits seine eigenen Satzungen den Lebensweisen Ägyptens und Kanaans gegenübergestellt. Nun wird dieser Gegensatz erneut aufgenommen. Es stehen sich zwei unterschiedliche Maßstäbe gegenüber: die Gebote des Gottes, der Israel befreit hat, und jene Praktiken, die er ausdrücklich verwirft. Die bloße Tatsache, dass ein Verhalten gesellschaftlich verbreitet oder seit Generationen üblich ist, macht es nach dieser Argumentation noch nicht gerecht.

Die wiederholte Warnung vor Verunreinigung erhält dadurch eine weitere Bedeutung. Gott möchte nicht, dass sein Volk die verbotenen Gewohnheiten zunächst übernimmt und sich erst anschließend mit ihren Folgen beschäftigt. Es soll vielmehr von Anfang an Abstand zu ihnen halten. Darin zeigt sich ein vorbeugender Charakter der göttlichen Weisungen. Die Gebote beschreiben nicht nur, was nach einer Verfehlung geschehen soll. Sie sollen Menschen dabei helfen, bestimmte Grenzüberschreitungen gar nicht erst zu begehen. In diesem Sinn verbindet sich die Achtung vor Gottes Ordnung mit einer bewussten Gestaltung des täglichen Lebens.

Die abschließenden Worte „Ich bin der HERR, euer Gott“ führen schließlich zum Ausgangspunkt des gesamten Kapitels zurück. Schon zu Beginn hatte Gott seine Autorität und seine Beziehung zu Israel hervorgehoben. Während der einzelnen Verbote begegnet diese Selbstvorstellung mehrfach. Nun bildet sie den letzten Satz der Unterweisung. Dadurch wird deutlich, dass alle genannten Vorschriften innerhalb der Bundesbeziehung stehen. Israel soll Gottes Willen nicht nur aus Furcht vor gesellschaftlichen Folgen achten, sondern weil es zu ihm gehört. Seine Autorität beruht nicht auf den wechselnden Vorstellungen der Menschen, sondern auf seinem Anspruch als Herr und Gott seines Volkes.

Gerade diese Verbindung zwischen Gottes Autorität und der Verantwortung des Menschen gibt dem Abschluss seine besondere Ernsthaftigkeit. Gott warnt vor Ungehorsam, weil das Verhalten seines Volkes nicht gleichgültig ist. Die Berufung auf den Glauben, die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft oder der Besitz göttlicher Verheißungen können kein Ersatz für ein Leben nach seinem Willen sein. Zugleich erinnert die gesamte Geschichte Israels daran, dass Menschen auf Gottes Gnade angewiesen bleiben. Der Gehorsam ist nicht die Grundlage, auf der sie sich ihre Erlösung selbst verdienen könnten, sondern gehört zu der Antwort, die Gott von den Menschen erwartet, die er in seine Gemeinschaft gerufen hat.

Damit endet 3. Mose 18 nicht bei einer einzelnen Strafandrohung, sondern bei der erneuten Hinwendung zu Gott selbst. Die Vorschriften über Ehe, Familie, Sexualität und den Schutz menschlichen Lebens werden von seiner Heiligkeit her begründet. Die Warnung vor dem Gericht unterstreicht die Folgen des Ungehorsams, während die abschließende Aufforderung zeigt, welchen Weg das Volk gehen soll. Israel soll sich nicht nach den Verfehlungen seiner Umgebung richten, sondern Gottes Ordnung bewahren und in einer Weise leben, die seiner besonderen Beziehung zu ihm entspricht.

Geistliche Kernbotschaft

Ein Leben mit Gott beschränkt sich nicht auf Gebete, Gottesdienste oder das Bekenntnis des Glaubens. Es zeigt sich ebenso darin, wie Menschen miteinander umgehen, welche Verantwortung sie in ihren Beziehungen übernehmen und welche Grenzen sie achten. Diese grundlegende Wahrheit steht im Mittelpunkt von 3. Mose 18. Gott beansprucht nicht nur einen bestimmten Bereich des menschlichen Lebens für sich. Er möchte, dass sein Volk auch dort nach seinem Willen handelt, wo persönliche Wünsche, familiäre Bindungen und gesellschaftliche Gewohnheiten eine besonders große Rolle spielen.

Dabei beginnt Gottes Anspruch nicht mit einer Forderung, durch die sich Menschen seine Zuwendung erst verdienen müssten. Israel war bereits aus Ägypten befreit worden, bevor es diese Anweisungen erhielt. Die Beziehung zu Gott ging den einzelnen Verpflichtungen voraus. Gerade deshalb sollte das Volk lernen, seinem Befreier auch in den Entscheidungen des Alltags zu vertrauen. Gottes Gebote waren Ausdruck seiner Herrschaft über ein Volk, das ihm gehörte. Sie sollten die Menschen daran erinnern, dass ihre Freiheit nicht bedeutete, unabhängig von seinem Willen zu leben.

Das Kapitel zeigt zugleich, dass menschliche Nähe eine besondere Verantwortung mit sich bringt. Wo Menschen durch Familie und Ehe miteinander verbunden sind, entstehen Beziehungen, in denen Vertrauen, Achtung und Verlässlichkeit unverzichtbar sind. Nicht jeder persönliche Wunsch darf deshalb verwirklicht werden. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo er bestehende Verpflichtungen verletzt oder die Grenzen anderer missachtet. Die biblischen Vorschriften machen deutlich, dass Liebe und Verantwortung nicht voneinander getrennt werden dürfen. Wer einen anderen Menschen achtet, behandelt ihn nicht als jemanden, über den er nach Belieben verfügen kann.

Besonders ernst ist die Warnung davor, das Verhalten der eigenen Umgebung unkritisch zum Maßstab zu machen. Menschen gewöhnen sich leicht an das, was in ihrer Gesellschaft verbreitet ist. Was viele tun, erscheint mit der Zeit selbstverständlich und wird deshalb immer seltener hinterfragt. Gott fordert Israel jedoch auf, seine Entscheidungen nicht allein nach solchen Gewohnheiten auszurichten. Dieser Gedanke reicht über die damaligen Verhältnisse hinaus. Auch ein gläubiger Mensch muss bereit sein, verbreitete Überzeugungen und eigene Wünsche an Gottes Wort zu prüfen. Zugleich darf er seine persönliche Auslegung nicht vorschnell mit Gottes unmittelbarer Aussage gleichsetzen. Treue zur Schrift verlangt sowohl Gehorsam als auch die Bereitschaft, den tatsächlichen Sinn ihrer Worte sorgfältig zu verstehen.

Eine weitere wichtige Botschaft betrifft Gottes Gerechtigkeit. Er beurteilt das Unrecht seines eigenen Volkes nicht nach einem milderen Maßstab als das anderer Menschen. Die besondere Berufung Israels bedeutete keine Erlaubnis, seine Gebote zu missachten. Damit wird religiöser Selbstgerechtigkeit eine deutliche Grenze gesetzt. Niemand kann sich allein auf seine Herkunft, seine Glaubensgemeinschaft oder seine Kenntnis biblischer Wahrheiten berufen und gleichzeitig die Verantwortung für das eigene Verhalten ablehnen. Die Nähe zu Gottes Wort sollte einen Menschen nicht hochmütiger machen, sondern seine Bereitschaft stärken, sich selbst daran prüfen zu lassen.

Die ernsten Gerichtsankündigungen des Kapitels zeigen, dass Gott menschliches Handeln nicht gleichgültig ist. Unrecht verliert seine Bedeutung nicht dadurch, dass es lange geduldet oder gesellschaftlich akzeptiert wird. Dennoch darf diese Ernsthaftigkeit nicht von der übrigen Botschaft der Bibel getrennt werden. Gott ruft Menschen zur Umkehr und bietet ihnen Vergebung an. Die Propheten zeigen immer wieder, dass er nicht nur äußeren Gehorsam fordert, sondern das Herz seines Volkes verändern möchte. In Jesus Christus wird diese Hoffnung weiter entfaltet: Menschen, die Gottes Willen verfehlt haben, dürfen Vergebung und einen neuen Anfang finden. Gottes Gnade macht seine Gebote nicht bedeutungslos. Sie eröffnet vielmehr die Möglichkeit, trotz persönlicher Schuld in eine erneuerte Beziehung zu ihm zu treten.

So verbindet 3. Mose 18 zwei Wahrheiten, die zusammengehören: Gott nimmt die Heiligkeit seines Willens ernst, und der Mensch bleibt auf seine Barmherzigkeit angewiesen. Ein heiliges Leben entsteht weder durch die bloße Anpassung an religiöse Vorschriften noch durch die Vorstellung, persönliche Entscheidungen hätten vor Gott keine Bedeutung. Es wächst aus einer Beziehung, in der Menschen Gott vertrauen, seinen Willen kennenlernen und bereit sind, sich von ihm verändern zu lassen.

Verbindungen zu anderen Bibelstellen

Die Anweisungen aus 3. Mose 18 stehen in einem größeren biblischen Zusammenhang. Besonders die Schöpfungserzählung, die Zehn Gebote, die prophetischen Warnungen und die neutestamentlichen Aussagen über Heiligung und Gnade helfen dabei, ihre Bedeutung einzuordnen. Dabei sind die einzelnen Verbindungen unterschiedlich eng: Manche Texte greifen konkrete Verbote auf, andere entfalten grundlegende Gedanken, die bereits diesem Kapitel zugrunde liegen.

1. Mose 1,26–28 und 2,18–24 – Die Würde des Menschen und die Bedeutung der Ehe

Die Schöpfungserzählung beschreibt den Menschen als Gottes Ebenbild und stellt die Ehe als besondere Verbindung zwischen Mann und Frau vor. Diese Aussagen bilden einen wichtigen Hintergrund für die späteren Vorschriften über sexuelle Beziehungen. Der Mensch besitzt eine von Gott verliehene Würde und darf deshalb nicht auf die Wünsche anderer reduziert werden. Die Ehe wird zugleich als eine Verbindung dargestellt, in der zwei Menschen einander in besonderer Weise zugeordnet sind. Während 1. Mose die grundlegende Ordnung der Schöpfung beschreibt, behandelt 3. Mose 18 konkrete Grenzen innerhalb des menschlichen Zusammenlebens. Die beiden Texte verfolgen unterschiedliche Aufgaben, ergänzen sich aber in ihrem Verständnis von Verantwortung und menschlicher Gemeinschaft.

2. Mose 20,2–17 – Die Gebote innerhalb einer bereits bestehenden Beziehung

Die Zehn Gebote beginnen mit Gottes Erinnerung an die Befreiung Israels aus Ägypten. Erst danach folgen die einzelnen Weisungen. Dieselbe Reihenfolge ist für 3. Mose 18 bedeutsam: Gottes Anspruch auf Gehorsam steht im Zusammenhang mit seinem vorausgegangenen rettenden Handeln. Besonders das Gebot gegen Ehebruch aus 2. Mose 20,14 findet in 3. Mose 18,20 eine konkrete Entsprechung. Auch das Gebot, Vater und Mutter zu ehren, berührt den Schutz familiärer Beziehungen, ohne sämtliche Einzelverbote des Kapitels bereits ausdrücklich zu enthalten. Beide Gesetzestexte zeigen, dass die Beziehung zu Gott und das Verhalten gegenüber anderen Menschen nicht voneinander getrennt werden sollen.

3. Mose 19,1–18 – Heiligkeit umfasst den Umgang mit dem Nächsten

Das folgende Kapitel beginnt mit Gottes Aufforderung, heilig zu sein, weil er selbst heilig ist. Anschließend werden verschiedene Lebensbereiche behandelt: die Achtung vor den Eltern, der Umgang mit Bedürftigen, Ehrlichkeit, gerechtes Handeln und die Liebe zum Nächsten. Damit wird ein wichtiger Zusammenhang sichtbar. Die Heiligkeit des Volkes erschöpft sich nicht in den sexuellen Grenzen aus Kapitel 18. Sie betrifft ebenso die Behandlung von Armen, den Schutz Schwächerer und das Verhalten gegenüber Menschen, mit denen Konflikte bestehen. In 3. Mose 19,18 findet sich schließlich das Gebot, den Nächsten zu lieben wie sich selbst. Wer die Sexualgebote ernst nimmt, darf deshalb die übrigen Anforderungen an Liebe und Gerechtigkeit nicht übergehen.

5. Mose 9,4–6 – Erwählung ist kein Beweis eigener Gerechtigkeit

Mose warnt Israel davor, nach der Einnahme Kanaans anzunehmen, das Land aufgrund eigener Rechtschaffenheit erhalten zu haben. Diese Aussage ergänzt die Gerichtsankündigung aus 3. Mose 18. Die Verfehlungen der früheren Bewohner rechtfertigen keine Überheblichkeit des neuen Volkes. Gottes Verheißungen und sein Handeln dürfen nicht mit einer angeblichen moralischen Überlegenheit Israels verwechselt werden. Gerade weil das Volk Gottes Gebote kennt, trägt es Verantwortung für sein eigenes Verhalten. Die Verbindung schützt die Auslegung davor, aus den Warnungen über Kanaan eine pauschale Verurteilung von Menschen anderer Herkunft abzuleiten.

Hesekiel 20,11–13 und 36,25–27 – Vom gebotenen Gehorsam zur Erneuerung des Herzens

Hesekiel 20 nimmt die Aussage aus 3. Mose 18,5 auf, dass der Mensch durch das Halten von Gottes Satzungen leben soll. Zugleich beschreibt der Prophet, wie Israel gerade diese Gebote missachtete. Die Schwierigkeit lag nicht darin, dass Gottes Weisungen zum Verderben bestimmt gewesen wären, sondern im Ungehorsam des Volkes. Hesekiel 36 kündigt deshalb eine tiefgreifende Erneuerung an. Gott will seinem Volk ein neues Herz geben und seinen Geist in es legen, damit es nach seinen Ordnungen lebt. Diese Verheißung führt über eine bloße Wiederholung äußerer Gebote hinaus. Sie zeigt, dass die von Gott gewünschte Lebensführung letztlich auch eine Veränderung des Menschen selbst erfordert.

Matthäus 5,27–28 und 15,18–20 – Jesus richtet den Blick auf das Herz

In der Bergpredigt greift Jesus das Verbot des Ehebruchs auf und erklärt, dass die Verantwortung des Menschen nicht erst bei der vollzogenen Handlung beginnt. Auch bewusst gepflegtes begehrliches Verlangen kann eine Verletzung der ehelichen Treue darstellen. In Matthäus 15,18–20 macht Jesus außerdem deutlich, dass böse Gedanken und Handlungen aus dem Herzen des Menschen hervorgehen und ihn verunreinigen. Damit wird eine wichtige Unterscheidung sichtbar: Die tiefste Ursache moralischer Verfehlungen lässt sich nicht allein durch äußere Reinheitsvorschriften beseitigen. Jesus führt die Verantwortung des Menschen auf seine inneren Absichten und Entscheidungen zurück. Seine Aussagen ersetzen nicht einfach jede Einzelbestimmung des mosaischen Rechts, helfen aber, die Bedeutung eines aufrichtigen Herzens vor Gott zu verstehen.

Apostelgeschichte 15,19–20 und 28–29 – Die Verantwortung der nichtjüdischen Gläubigen

Beim Apostelkonzil wird beraten, welche Anforderungen an Menschen aus den Völkern gestellt werden sollen, die zum Glauben an Christus gekommen sind. Die Apostel verlangen nicht, dass sie das gesamte mosaische Gesetz als Voraussetzung ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde übernehmen. Dennoch werden unter anderem Götzenopfer, Blut und sexuelle Unzucht ausdrücklich angesprochen. Diese Themen erinnern an die Bestimmungen aus 3. Mose 17 und 18, in denen auch die unter Israel lebenden Fremden berücksichtigt werden. Ob Apostelgeschichte 15 diese Kapitel bewusst als rechtliches Vorbild aufgreift, wird unterschiedlich beurteilt. Eine thematische Verbindung ist jedoch erkennbar. Der Text zeigt, dass die frühe Gemeinde zwischen der Aufnahme nichtjüdischer Gläubiger und der Verantwortung für ein Gott entsprechendes Leben unterscheiden musste.

1. Thessalonicher 4,3–8 – Heiligung betrifft den Umgang mit dem eigenen Körper

Paulus fordert die Gläubigen auf, sexuelle Unzucht zu meiden und in Heiligung und Achtung zu leben. Er verbindet diese Aufforderung mit Gottes Berufung und dem Wirken des Heiligen Geistes. Damit begegnet ein Grundgedanke, der bereits 3. Mose 18 prägt: Die Zugehörigkeit zu Gott soll auch das sexuelle Verhalten beeinflussen. Zugleich spricht Paulus zu einer christlichen Gemeinde, die in einer anderen geschichtlichen und rechtlichen Situation lebt als Israel am Sinai. Die Verbindung besteht deshalb vor allem in der fortbestehenden Bedeutung einer verantwortlichen, von Gottes Willen geprägten Lebensführung.

1. Korinther 6,9–11 und Römer 3,23–24 – Gottes Urteil und seine Gnade gehören zusammen

Paulus nennt unterschiedliche Verfehlungen und erinnert die Christen in Korinth daran, dass einige von ihnen zuvor entsprechend gelebt hatten. Anschließend spricht er von der Reinigung, Heiligung und Rechtfertigung durch Jesus Christus. Römer 3 erweitert diesen Gedanken, indem Paulus erklärt, dass alle Menschen gesündigt haben und auf Gottes Gnade angewiesen sind. Diese Aussagen sind wesentlich, um die schweren Warnungen aus 3. Mose 18 im Gesamtzusammenhang der Bibel zu verstehen. Gottes Urteil über das Böse wird nicht aufgehoben, doch die persönliche Vergangenheit eines Menschen muss nicht das letzte Wort über seine Zukunft haben. Die christliche Hoffnung gründet darauf, dass Gott Menschen durch Christus vergeben und sie erneuern kann.

Wichtige Lektionen

Eine der wichtigsten praktischen Lehren dieses Kapitels besteht darin, persönliche Überzeugungen nicht allein aus den Gewohnheiten der eigenen Umgebung abzuleiten. Was allgemein akzeptiert wird, ist nicht automatisch richtig. Ebenso wenig wird eine überlieferte religiöse Auffassung allein dadurch zutreffend, dass sie seit langer Zeit vertreten wird. Wer nach Gottes Willen leben möchte, muss bereit sein, seine Entscheidungen anhand der Schrift zu prüfen. Dazu gehört auch die Sorgfalt, den biblischen Text nicht für Aussagen zu benutzen, die er selbst nicht trägt. Gehorsam beginnt mit dem ehrlichen Bemühen, Gottes Wort richtig zu verstehen.

Für das familiäre Zusammenleben ist besonders die Achtung persönlicher Grenzen wichtig. Verwandtschaft und enge Beziehungen schaffen keine unbegrenzten Ansprüche auf einen anderen Menschen. Eltern, Geschwister und weitere Angehörige dürfen familiäre Nähe nicht dazu benutzen, sexuelle Forderungen zu stellen oder Abhängigkeiten auszunutzen. Gerade dort, wo Vertrauen selbstverständlich erscheint, müssen die Würde und die körperliche Selbstbestimmung des Einzelnen geachtet werden. Wer innerhalb der Familie von Übergriffen erfährt, trägt nicht die Schuld für das Verhalten des Täters. Ein verantwortlicher Umgang mit den Grundsätzen dieses Kapitels bedeutet deshalb auch, Betroffene ernst zu nehmen, sie zu schützen und begangenes Unrecht nicht aus falsch verstandener Rücksicht auf das Ansehen einer Familie zu verbergen.

Auch in der Ehe ist Treue mehr als die bloße Einhaltung einer äußeren Vorschrift. Sie zeigt sich darin, dass ein Mensch die bestehende Bindung achtet und seine Entscheidungen nicht nur nach augenblicklichen Wünschen trifft. Wer verheiratet ist, trägt Verantwortung für das Vertrauen, das ihm entgegengebracht wird. Ebenso muss ein Außenstehender respektieren, dass die Ehe eines anderen Menschen keine Beziehung ist, in die er nach Belieben eingreifen darf. Gottes Verbot des Ehebruchs erinnert daran, dass persönliche Wünsche nicht von den möglichen Folgen für andere Menschen getrennt werden können.

Eine weitere Lektion ergibt sich aus der Warnung vor den Kinderopfern. Religiöse Überzeugungen dürfen niemals als Vorwand dienen, Schutzbedürftigen schweres Unrecht zuzufügen. Eltern und andere verantwortliche Personen haben nicht das Recht, das Leben oder die Würde eines Kindes für vermeintlich höhere Ziele zu opfern. Auch innerhalb christlicher Familien und Gemeinden muss deshalb sorgfältig darauf geachtet werden, dass geistliche Autorität nicht mit uneingeschränkter Macht über andere Menschen verwechselt wird. Die Berufung auf Gott entbindet niemanden von der Verantwortung, Kinder zu schützen und ihre berechtigten Bedürfnisse ernst zu nehmen.

Bei der Anwendung der Sexualgebote ist zugleich ein verantwortungsvoller Umgang mit Menschen notwendig, deren Lebensweise oder Überzeugungen von der eigenen Schriftauslegung abweichen. Die Bibel erlaubt es, über moralische Fragen klare Überzeugungen zu vertreten. Daraus entsteht jedoch kein Recht, andere Menschen zu beleidigen, auszugrenzen, zu bedrohen oder ihnen Gewalt anzutun. Wer Gottes Heiligkeit ernst nimmt, muss ebenso die Würde der Menschen achten, die nach seinem Bild geschaffen sind. Ein christliches Zeugnis verliert an Glaubwürdigkeit, wenn es zwar bestimmte Gebote entschieden verteidigt, dabei aber Liebe, Wahrhaftigkeit und Barmherzigkeit missachtet.

Die Warnung an Israel fordert außerdem dazu auf, mit dem Urteil über andere vorsichtig zu sein. Es ist leicht, die Fehler einer fremden Gesellschaft zu erkennen und die eigenen zu übersehen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde oder die Kenntnis biblischer Lehren macht niemanden von persönlicher Verantwortung frei. Deshalb sollte die Auseinandersetzung mit Gottes Geboten zuerst zur ehrlichen Selbstprüfung führen. Wer Unrecht bei anderen verurteilt, muss bereit sein, denselben Maßstab auch auf sein eigenes Verhalten anzuwenden. Religiöse Überzeugung darf nicht zur Grundlage von Überheblichkeit werden.

Schließlich erinnert das Kapitel daran, dass begangene Schuld nicht durch Verdrängung oder bloße Rechtfertigung überwunden wird. Wo ein Mensch Gottes Willen missachtet hat, braucht es die Bereitschaft, das Unrecht anzuerkennen und sich davon abzuwenden. Zur echten Umkehr gehört, Verantwortung zu übernehmen und nach Möglichkeit entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Vergebung bedeutet nicht, dass die Folgen einer Handlung automatisch verschwinden oder verletzte Menschen sofort wieder Vertrauen schenken müssen. Dennoch darf ein Mensch mit seiner Schuld zu Gott kommen. Die Botschaft des Evangeliums eröffnet ihm die Hoffnung, dass seine Vergangenheit nicht über seine gesamte Zukunft bestimmen muss.

So führt 3. Mose 18 zu einer Lebenshaltung, in der Gottes Wille nicht nur bekannt, sondern ernst genommen wird. Es geht um Beziehungen, in denen Vertrauen geschützt wird, um Entscheidungen, die nicht allein von persönlichen Wünschen bestimmt werden, und um einen Glauben, der sich auch im täglichen Verhalten zeigt. Wer nach Gottes Weisungen leben möchte, bleibt dabei auf seine Gnade und seine Hilfe angewiesen. Gerade diese Verbindung von Verantwortung, Umkehr und Vertrauen auf Gott macht aus der Beschäftigung mit seinen Geboten mehr als eine bloße Sammlung religiöser Regeln.