3. Mose 17
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
16 Verse – der vollständige Kapiteltext:
- 1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
- 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat.
- 3 Welcher aus dem Haus Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet, in dem Lager oder draußen vor dem Lager,
- 4 und es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Blutes schuldig sein als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
- 5 Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf dem freien Feld schlachten wollen, vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts zum Priester und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern.
- 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN.
- 7 Und mitnichten sollen sie ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
- 8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, ein Opfer oder Brandopfer tut
- 9 und bringt's nicht vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's dem HERRN tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk.
- 10 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut ißt, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk ausrotten.
- 11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, daß eure Seelen damit versöhnt werden. Denn das Blut ist die Versöhnung, weil das Leben in ihm ist.
- 12 Darum habe ich gesagt den Kindern Israel: Keine Seele unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.
- 13 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, ein Tier oder einen Vogel fängt auf der Jagd, das man ißt, der soll desselben Blut hingießen und mit Erde zuscharren.
- 14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebt; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut; wer es ißt, der soll ausgerottet werden.
- 15 Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
- 16 Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.
Kapitelüberblick
Gott gibt Israel klare Anweisungen für den Umgang mit Schlachtungen, Opfergaben und dem Blut der Tiere. Rinder, Schafe und Ziegen sollen nicht eigenmächtig außerhalb der vorgeschriebenen Heiligtumsordnung geopfert werden. Die Opfer gehören vor den HERRN und dürfen nicht fremden Mächten dargebracht werden. Diese Vorschriften gelten sowohl für die Israeliten als auch für die Fremden, die unter ihnen wohnen.
Besonders ausführlich erklärt Gott, weshalb der Genuss von Blut verboten ist. Das Leben des Fleisches ist im Blut, und Gott selbst hat es für den Sühnedienst auf dem Altar bestimmt. Deshalb muss auch bei erlegten Wildtieren und Vögeln das Blut ausgegossen und mit Erde bedeckt werden. Abschließend regelt das Kapitel, welche Reinigung erforderlich ist, wenn jemand von einem verendeten oder zerrissenen Tier gegessen hat. Hinter diesen Vorschriften steht die grundlegende Unterscheidung zwischen dem Leben, über das Gott verfügt, und dem verantwortlichen Umgang, den er von seinem Volk erwartet.
Einführung
Mit dem Abschluss des großen Versöhnungstages hat das dritte Mosebuch einen bedeutenden Abschnitt erreicht. Die vorausgegangenen Kapitel behandelten ausführlich die Reinheit der Menschen, den Dienst der Priester und die jährliche Entsühnung des Heiligtums. Nun beginnt eine weitere Folge von Anweisungen, die in der Forschung häufig als Heiligkeitsgesetz bezeichnet wird und sich bis Kapitel 26 erstreckt. Ihr Anliegen ist es, das Leben Israels in unterschiedlichen Bereichen an Gottes Heiligkeit auszurichten.
Für das Verständnis der ersten Verse ist die damalige Lebenssituation besonders wichtig. Israel befindet sich nach dem erzählten Zusammenhang noch auf seiner Wanderung durch die Wüste. Die Stiftshütte steht inmitten des Lagers, und die Menschen leben in unmittelbarer Nähe des gemeinsamen Heiligtums. Später, nach der Ansiedlung im verheißenen Land, werden viele Familien weit von der zentralen Opferstätte entfernt wohnen. Dieser Unterschied erklärt, weshalb die Schlachtvorschriften aus 3. Mose 17 sorgfältig mit den späteren Bestimmungen aus 5. Mose 12 verglichen werden müssen. Die beiden Texte setzen unterschiedliche Lebenssituationen voraus, auch wenn damit noch nicht jede Auslegungsfrage beantwortet ist.
Gott richtet seine Anweisungen durch Mose ausdrücklich an Aaron, dessen Söhne und die übrigen Israeliten. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Vorschrift, die ausschließlich die Priester betrifft. Auch gewöhnliche Familien und die unter Israel lebenden Fremden werden in die Verantwortung einbezogen. Dabei ist zu beachten, dass die ersten Verse zwischen einer gewöhnlichen Schlachtung und einer Opferhandlung Fragen aufwerfen, die nicht in jeder Auslegung gleich beantwortet werden. Der genaue Wortlaut und die anschließende Begründung sind deshalb entscheidend.
Schon die erste Vorschrift führt den Leser vor eine ernste Frage: Weshalb kann das Schlachten eines Tieres unter bestimmten Umständen als so schwerwiegende Übertretung gelten, dass Gott ausdrücklich von Blutschuld spricht? Die Antwort erschließt sich aus dem Zusammenhang zwischen dem Leben des Tieres, dem heiligen Opferdienst und der ausschließlichen Verehrung des HERRN.
3. Mose 17,1–4
Warum Gott den Ort der Schlachtung verbindlich regelt
Gott beginnt diese neue Anweisung, indem er Mose beauftragt, sowohl Aaron und dessen Söhne als auch das gesamte Volk Israel anzusprechen. Damit wird deutlich, dass es sich nicht lediglich um eine zusätzliche Vorschrift für den Priesterdienst handelt. Die folgenden Bestimmungen betreffen auch die Menschen, die außerhalb des Heiligtums ihren gewöhnlichen Lebensunterhalt bestreiten. Der Umgang mit den Tieren, die Israel als Nahrung und für Opfer verwendet, soll nicht unabhängig von Gottes Geboten erfolgen. Die Priester tragen dabei eine besondere Verantwortung für den Gottesdienst, während das Volk die vorgeschriebene Ordnung in seinem eigenen Handeln beachten muss.
In Vers 3 werden ausdrücklich drei Tierarten genannt: Rinder, Schafe und Ziegen. Es handelt sich um dieselben grundlegenden Tierarten, aus denen nach den vorausgegangenen Opfergesetzen verschiedene Opfergaben dargebracht werden konnten. Der Text spricht nicht allgemein von sämtlichen Tieren, die ein Mensch töten könnte. Die Beschränkung auf diese drei Arten ist wichtig, weil das Kapitel später auch die Jagd auf Wildtiere und Vögel behandelt. Dort gelten andere Vorschriften für den Umgang mit dem Blut. Schon dadurch wird deutlich, dass nicht jede Tötung eines Tieres in genau derselben Weise beurteilt werden soll.
Besonders auffällig ist die ausdrückliche Erwähnung zweier möglicher Orte. Ein Israelit könnte ein solches Tier innerhalb des Lagers oder außerhalb des Lagers schlachten. Die Vorschrift berücksichtigt beide Fälle und stellt damit klar, dass die räumliche Entfernung von den Wohnzelten keine Ausnahme begründet. Entscheidend ist vielmehr, ob das Tier in der vorgeschriebenen Weise zum Eingang der Stiftshütte gebracht wird. Dort befindet sich der gemeinsame Ort des Opferdienstes, an dem die Priester ihre von Gott übertragenen Aufgaben erfüllen. Die Menschen dürfen nicht eigenmächtig einen anderen Ort wählen und erwarten, dass ihre Handlung deshalb dieselbe Bedeutung besitzt.
Vers 4 erklärt, wie ernst Gott diese Anordnung nimmt. Wer das betreffende Tier nicht zum Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem HERRN als Opfer dargebracht wird, lädt nach dem Wortlaut des Gesetzes Blutschuld auf sich. Diese Aussage ist ungewöhnlich, weil sie einen Begriff verwendet, der sonst besonders bei der schuldhaften Vergießung menschlichen Blutes begegnet. Der Text setzt das Töten eines Opfertieres jedoch nicht grundsätzlich mit der Ermordung eines Menschen gleich. Vielmehr wird die Missachtung der vorgeschriebenen Ordnung als schwerwiegendes unrechtmäßiges Blutvergießen behandelt. Das Tier darf nicht nach eigenem Ermessen geschlachtet werden, wenn Gott für diese Handlung den Weg zum Heiligtum vorgeschrieben hat.
Dabei entsteht eine wichtige Auslegungsfrage: Betrifft dieses Gebot ausschließlich Tiere, die ausdrücklich als Opfer geschlachtet werden sollen, oder umfasst es während der Wüstenzeit auch die gewöhnliche Schlachtung der genannten Haustiere für eine Mahlzeit? Der hebräische Wortlaut der Verse 3–4 lässt zunächst eine weitreichende Vorschrift erkennen. Die anschließenden Verse betonen allerdings besonders die Opfer, die Israel bisher auf freiem Feld dargebracht hat. Deshalb vertreten manche Ausleger die Auffassung, dass hier vor allem eigenmächtige Opferschlachtungen untersagt werden. Andere verstehen die Anordnung umfassender und gehen davon aus, dass Israel während seiner Wanderung auch gewöhnliche Schlachtungen dieser Tierarten zum Heiligtum bringen sollte.
Für diese zweite Erklärung ist der Vergleich mit 5. Mose 12,15.20–27 bedeutsam. Dort wird ausdrücklich erlaubt, Tiere auch außerhalb des zentralen Heiligtums für den gewöhnlichen Verzehr zu schlachten. Der Zusammenhang beschreibt Israel unmittelbar vor der Ansiedlung im verheißenen Land. Die Menschen werden künftig in unterschiedlichen Städten und Dörfern wohnen, teilweise weit entfernt von der gemeinsamen Opferstätte. Deshalb lässt sich nachvollziehen, weshalb die gewöhnliche Fleischversorgung unter diesen veränderten Lebensbedingungen anders geregelt wird als während der Wanderung, als sich die Stiftshütte mitten im Lager befindet. Eine solche Erklärung ist gut begründbar, auch wenn sie nicht sämtliche Fragen nach dem Verhältnis beider Gesetzestexte abschließend löst.
Die Schwierigkeit war bereits in der alten Überlieferung bekannt. Einige frühe Textzeugen enthalten in 3. Mose 17,4 eine zusätzliche Formulierung, welche die Handlung ausdrücklich als Brand- oder Friedensopfer beschreibt. Dadurch wird die Vorschrift stärker auf eigentliche Opferhandlungen bezogen. Diese längere Lesart belegt, dass die Reichweite des Gebotes schon früh unterschiedlich verstanden oder präzisiert wurde. Sie entscheidet allerdings nicht allein, welche Fassung ursprünglich ist und wie sämtliche Schlachtvorschriften miteinander vereinbart werden müssen. Für das Verständnis des Kapitels ist es deshalb angemessen, beide ernsthaften Erklärungen zu berücksichtigen, ohne eine davon als zweifelsfrei bewiesen darzustellen.
Am Ende von Vers 4 folgt eine besonders ernste Konsequenz: Der Mensch, der gegen diese Vorschrift handelt, soll aus seinem Volk ausgerottet werden. Die hebräische Formulierung verwendet das Verb karat, das in solchen gesetzlichen Zusammenhängen den Ausschluss beziehungsweise das Ausgerottetwerden aus der Gemeinschaft bezeichnet. Wie die angedrohte Strafe in jedem Einzelfall vollzogen werden sollte, wird hier nicht näher beschrieben. Aus dem Ausdruck allein lässt sich deshalb nicht sicher entscheiden, ob ausschließlich eine unmittelbare Todesstrafe durch Menschen, ein göttliches Gericht oder eine andere Form des Ausschlusses gemeint ist. Fest steht jedoch, dass Gott die Übertretung nicht als geringfügigen Fehler behandelt. Die Zugehörigkeit zur Bundesgemeinschaft verpflichtet Israel, seine Anweisungen auch im Opferdienst ernst zu nehmen.
Die Strenge dieser Vorschrift wird verständlicher, wenn man berücksichtigt, dass das Schlachten von Tieren in der damaligen Welt nicht immer klar von religiösen Opferhandlungen getrennt war. Tiere konnten der Ernährung dienen, aber auch bei der Verehrung unterschiedlicher Gottheiten geschlachtet werden. Für Israel sollte gerade dieser Bereich nicht zu einem Ort werden, an dem sich die Anbetung des HERRN mit fremden Kulten vermischt. Welche konkrete Gefahr Gott damit anspricht, erklärt er in den folgenden Versen ausdrücklich. Dort wird sichtbar, dass es nicht lediglich um die äußere Ordnung der Schlachtungen geht, sondern um die Frage, wem Israel seine Opfer darbringt und ob es dem HERRN allein treu bleibt.
3. Mose 17,5–7
Opfer für den HERRN statt Verehrung fremder Mächte
In Vers 5 erklärt Gott, weshalb die Israeliten ihre Schlachtopfer künftig zum Eingang der Stiftshütte bringen sollen. Die Tiere, die sie bisher auf freiem Feld geopfert haben, sollen nun vor den HERRN gebracht und dort unter der Aufsicht des Priesters dargebracht werden. Damit erhält die strenge Anweisung aus den vorhergehenden Versen eine deutlichere Begründung. Gott will verhindern, dass Israel seine Opferhandlungen unabhängig von dem Gottesdienst ausführt, den er selbst eingesetzt hat. Besonders die Erwähnung der bisherigen Opfer auf freiem Feld zeigt, dass die Vorschrift auf eine tatsächlich bestehende religiöse Praxis reagiert. Es geht nicht nur darum, einen bestimmten Ort für Schlachtungen vorzuschreiben, sondern darum, die Anbetung Israels auf den HERRN auszurichten.
Die Tiere sollen nach Vers 5 als Dankopfer dargebracht werden. Der hebräische Ausdruck schelamim wird auch mit Friedensopfer oder Gemeinschaftsopfer übersetzt. Diese Opferart wurde bereits in 3. Mose 3 ausführlich beschrieben und besaß eine besondere Stellung im Gottesdienst Israels. Anders als bei einem Brandopfer, das vollständig auf dem Altar verbrannt wurde, konnten beim Friedensopfer bestimmte Fleischstücke von den Priestern und den Opfernden gegessen werden. Dadurch verband sich die Darbringung vor Gott mit einer gemeinschaftlichen Mahlzeit. Der Opfernde brachte Gott eine Gabe dar und durfte zugleich einen Teil des Opfers innerhalb der vorgeschriebenen Ordnung genießen. Das Opfer war somit nicht allein eine Handlung am Altar, sondern konnte auch Ausdruck einer von Gott gewährten Gemeinschaft sein.
Diese Verbindung ist für die Auslegung der Schlachtvorschriften bedeutsam. Wenn ein Israelit ein Rind, Schaf oder eine Ziege als Friedensopfer zur Stiftshütte brachte, bedeutete das nicht, dass das ganze Tier verbrannt werden musste. Vielmehr wurden die verschiedenen Teile nach den bereits bestehenden Opfergesetzen behandelt. Das Fett war für den Altar bestimmt, bestimmte Anteile standen den Priestern zu, und andere Teile konnten von den Opfernden gegessen werden. Eine solche Handlung verband den Umgang mit dem Tier bewusst mit dem Gottesdienst. Zugleich darf daraus nicht geschlossen werden, dass jede gewöhnliche Mahlzeit Israels automatisch ein religiöses Opferfest war. Die genaue Reichweite der Vorschrift für private Schlachtungen bleibt, wie der Vergleich mit 5. Mose 12 zeigt, eine eigene Auslegungsfrage.
Vers 6 beschreibt anschließend die Aufgabe des Priesters. Er soll das Blut des Tieres auf den Altar des HERRN sprengen, der vor dem Eingang der Stiftshütte steht. Danach soll er das Fett auf dem Altar verbrennen. Diese beiden Handlungen entsprechen den grundlegenden Vorschriften für das Friedensopfer aus 3. Mose 3. Das Blut wird nicht als gewöhnlicher Bestandteil des Fleisches behandelt und auch nicht den Opfernden zum Verzehr überlassen. Es erhält seine besondere Verwendung am Altar. Das Fett wird ebenfalls nach einer ausdrücklichen Bestimmung Gott dargebracht. Damit zeigt sich bereits hier, dass Israel nicht frei über sämtliche Teile eines geschlachteten Opfertieres verfügen darf. Die genaue Begründung für die besondere Stellung des Blutes wird Gott erst in Vers 11 geben.
Die Verbrennung des Fettes wird als ein lieblicher Geruch für den HERRN beschrieben. Diese Formulierung begegnet wiederholt in den alttestamentlichen Opfergesetzen. Sie gehört zur Sprache der von Gott eingesetzten Opferhandlungen und bringt zum Ausdruck, dass die Gabe ihm in der vorgeschriebenen Weise dargebracht wird. Daraus sollte nicht abgeleitet werden, Gott benötige den materiellen Geruch verbrannten Fettes oder lasse sich durch einen angenehmen Duft zur Annahme eines Opfers bewegen. Bereits 1. Samuel 15,22 betont, dass Gehorsam gegenüber Gottes Wort wichtiger ist als die bloße Darbringung von Schlachtopfern. Ein Opfer konnte seine eigentliche Bedeutung deshalb nicht unabhängig von der Treue zu dem Gott erfüllen, dem es dargebracht wurde.
Vers 7 macht schließlich ausdrücklich sichtbar, welche religiöse Gefahr hinter der neuen Anordnung steht. Die Israeliten sollen ihre Opfer nicht mehr den Dämonen darbringen, denen sie bisher nachgelaufen sind. Im hebräischen Text steht hier das Wort seʿirim, das wörtlich mit „Haarige“ verbunden ist und auch für Ziegenböcke verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang bezeichnet es jedoch keine gewöhnlichen Tiere, sondern Gestalten oder Mächte, denen Menschen Opfer darbringen. Die Übersetzung „Dämonen“ in der Schlachter 1951 ist deshalb gut begründet. Eine ähnliche Verwendung begegnet in 2. Chronik 11,15, wo Jerobeam Priester für die Höhen, die Ziegenbockgestalten und die von ihm angefertigten Kälber einsetzt. Beide Stellen verbinden solche Gestalten ausdrücklich mit einer religiösen Verehrung, die nicht dem HERRN gilt.
Die Erwähnung der Ziegenbockgestalten ist auch deshalb bemerkenswert, weil unmittelbar zuvor in Kapitel 16 ein lebender Bock für Asasel in die Wüste geschickt wurde. Beide Kapitel berühren damit Vorstellungen, die in der alten Welt mit der Wüste und bestimmten geistlichen Mächten verbunden sein konnten. Dennoch dürfen die beiden Begriffe nicht einfach gleichgesetzt werden. Asasel und seʿirim sind unterschiedliche hebräische Bezeichnungen. Außerdem unterscheidet sich die vorgeschriebene Handlung des Versöhnungstages grundlegend von den hier verbotenen Opferhandlungen. Der lebende Bock aus Kapitel 16 wurde zunächst vor den HERRN gestellt und anschließend nach Gottes ausdrücklicher Anweisung fortgeschickt. Die Opfer aus Kapitel 17 werden dagegen gerade deshalb untersagt, weil sie fremden Mächten gelten. Aus der Nachbarschaft der beiden Kapitel allein lässt sich daher nicht beweisen, dass Asasel mit einem der hier genannten Wesen identisch ist.
Besonders eindringlich ist die Formulierung, dass die Israeliten diesen Mächten „nachbuhlen“. Im Hebräischen wird dafür eine Ausdrucksweise verwendet, die mit sexueller Untreue verbunden ist und im Alten Testament auch bildlich für Abgötterei gebraucht wird. Das Verhältnis zwischen Gott und seinem Volk wird dadurch als eine Beziehung beschrieben, in der Treue erwartet wird. Wer anderen Gottheiten Opfer darbringt, verletzt nicht nur eine äußere Gottesdienstvorschrift, sondern wendet sich von dem HERRN ab, der Israel aus Ägypten befreit und mit ihm seinen Bund geschlossen hat. Eine ähnliche Bildsprache begegnet in 2. Mose 34,15–16, wo Gott Israel davor warnt, sich mit der Verehrung fremder Götter einzulassen. Das Problem besteht somit nicht allein in einem unzulässigen Opferort, sondern in der religiösen Untreue, die sich hinter solchen Handlungen verbergen kann.
Dass Vers 7 von einer bereits bestehenden Praxis spricht, bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Israeliten persönlich an solchen Opferhandlungen beteiligt gewesen sein müssen. Der Text richtet eine verbindliche Warnung an die gesamte Gemeinschaft und macht deutlich, dass entsprechende Formen der Verehrung unter Israel nicht weiter bestehen sollen. Über ihre genaue Verbreitung, die einzelnen Rituale und die Vorstellungen der daran beteiligten Menschen erfahren wir hier nur wenig. Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, eine vollständige Beschreibung eines damaligen Dämonenkultes aus diesen wenigen Worten abzuleiten. Die entscheidende Aussage ist auch ohne solche Ergänzungen verständlich: Israel soll seine Opfer nicht zwischen dem HERRN und anderen Mächten aufteilen, sondern sich ausschließlich an den Gott halten, der sich ihm offenbart hat.
Am Ende des Verses erklärt Gott, dass diese Anweisung eine ewig gültige Ordnung für die kommenden Geschlechter sein soll. Damit wird sie ausdrücklich über die gegenwärtige Generation hinaus verbindlich gemacht. Die Formulierung bedeutet jedoch nicht, dass sich ihre genaue Anwendung unter allen späteren heilsgeschichtlichen Bedingungen allein aus diesem Ausdruck bestimmen lässt. Zunächst gehört sie zur Bundesordnung Israels und verpflichtet die folgenden Generationen, den Opferdienst nicht eigenmächtig mit fremder Anbetung zu vermischen. Im Neuen Testament wird die ausschließliche Treue zu Gott weiterhin ausdrücklich bekräftigt. So warnt Paulus in 1. Korinther 10,20–21 davor, an Opfergemeinschaften teilzunehmen, die mit der Verehrung von Dämonen verbunden sind. Er unterscheidet dabei zwischen der Gemeinschaft mit dem Herrn und der Beteiligung an heidnischen Opferhandlungen.
Die Verse 5–7 zeigen damit, dass Gott die äußere Ordnung des Opferdienstes mit der inneren Treue seines Volkes verbindet. Der vorgeschriebene Opferort soll verhindern, dass die Israeliten neben dem Gottesdienst des HERRN eigene religiöse Wege verfolgen. Auch die Verantwortung des Priesters, das Blut und das Fett nach Gottes Anweisung zu behandeln, gehört zu dieser Ordnung. Dabei wird der Zugang zum Opferdienst nicht auf den inneren Kreis der Priester beschränkt, denn die Opfernden selbst bringen ihre Gaben zum Heiligtum. Die anschließenden Verse verdeutlichen nun, dass die Vorschrift nicht nur für gebürtige Israeliten gilt. Auch die Fremden, die mitten unter dem Volk leben, müssen sich bei der Darbringung von Opfern an dieselbe göttliche Ordnung halten.
3. Mose 17,8–9
Die gemeinsame Verantwortung von Israeliten und Fremden
Nachdem Gott die Israeliten vor eigenmächtigen Opferhandlungen und der Verehrung fremder Mächte gewarnt hat, erweitert er in Vers 8 ausdrücklich den Kreis der Menschen, für die diese Anweisung gilt. Mose soll nicht nur zu den Angehörigen des Hauses Israel sprechen, sondern auch die Fremden einbeziehen, die mitten unter ihnen wohnen. Damit macht Gott deutlich, dass die Ordnung des Opferdienstes nicht allein von der Abstammung eines Menschen abhängt. Wer innerhalb der Gemeinschaft Israels dem HERRN ein Opfer darbringen möchte, soll sich an die Vorschriften halten, die Gott für diesen Gottesdienst festgelegt hat.
Der hebräische Ausdruck ger, den die Schlachter 1951 mit „Fremdling“ übersetzt, bezeichnet in diesem Zusammenhang einen Menschen, der als Fremder unter Israel lebt. Gemeint ist also nicht einfach irgendein Bewohner eines entfernten Landes, der mit der Gemeinschaft Israels nichts zu tun hat. Solche Fremden konnten aus anderen Völkern stammen und sich dauerhaft oder für längere Zeit unter den Israeliten aufhalten. Sie besaßen nicht automatisch dieselbe gesellschaftliche Stellung oder dieselben Rechte wie ein gebürtiger Israelit. Dennoch wurden sie in zahlreiche Vorschriften einbezogen, die das gemeinsame Leben und den Gottesdienst regelten. Gerade diese Unterscheidung ist wichtig: Der Text erklärt nicht sämtliche Unterschiede zwischen Israeliten und Fremden für aufgehoben, verlangt aber ausdrücklich dieselbe Beachtung der hier beschriebenen Opferordnung.
Vers 8 nennt dafür zwei Arten von Opfern: das Brandopfer und das Schlachtopfer. Das hebräische Wort olah bezeichnet das Brandopfer, bei dem die Opfergabe auf dem Altar in Rauch aufging. Die Vorschriften dafür wurden bereits in 3. Mose 1 ausführlich beschrieben. Der Ausdruck zevach, der hier mit „Schlachtopfer“ wiedergegeben wird, ist allgemeiner und bezeichnet eine Opferhandlung, bei der ein Tier geschlachtet wird. Dazu gehören insbesondere die bereits behandelten Friedensopfer, bei denen bestimmte Teile auf dem Altar dargebracht wurden, während andere zum Verzehr bestimmt waren. Gott beschränkt die Anweisung hier also nicht auf die zuvor erwähnten Dank- beziehungsweise Friedensopfer, sondern nennt ausdrücklich auch das Brandopfer.
Diese Erweiterung ist bedeutsam, weil unterschiedliche Opferarten unterschiedliche Aufgaben im Gottesdienst Israels erfüllten. Ein Brandopfer konnte beispielsweise Ausdruck der Hingabe an Gott sein und war zugleich mit einer Sühnehandlung verbunden, wie 3. Mose 1,4 erklärt. Friedensopfer konnten unter anderem aus Dankbarkeit, zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe dargebracht werden (3. Mose 7,11–16). Trotz dieser Unterschiede durften die Opfernden nicht selbst bestimmen, an welchem beliebigen Ort sie ihre Opfer vollziehen wollten. Die Absicht, Gott etwas darzubringen, machte eine eigenmächtige Opferhandlung nicht automatisch rechtmäßig. Auch ein aufrichtig gemeintes Opfer musste innerhalb der Ordnung erfolgen, die Gott seinem Volk gegeben hatte.
In Vers 9 wird deshalb noch einmal ausdrücklich der Eingang der Stiftshütte genannt. Dort sollte das Opfer dem HERRN dargebracht werden. Dieser Ort besaß seine Bedeutung nicht aufgrund einer besonderen Eigenschaft des Bodens oder der äußeren Umgebung, sondern weil Gott dort seinen Gottesdienst eingerichtet hatte. Die Stiftshütte war der Ort, an dem die Priester ihren vorgeschriebenen Dienst ausführten und die Opfergaben nach den göttlichen Anweisungen behandelten. Wer das Opfer nicht dorthin brachte, entzog sich dieser Ordnung. Dabei ist wichtig, dass die Vorschrift ausdrücklich von Opferhandlungen spricht. Sie besagt nicht, dass ein Israelit außerhalb der Stiftshütte niemals beten, Gott danken oder ihn anrufen durfte. Solche Formen der Gottesverehrung begegnen an zahlreichen anderen Stellen der Bibel. Hier geht es um die Darbringung der vorgeschriebenen Schlachtopfer.
Eine hilfreiche Parallele findet sich in 4. Mose 15,14–16. Dort wird erklärt, dass auch ein Fremder, der unter Israel wohnt und dem HERRN eine Opfergabe darbringen möchte, nach derselben Ordnung handeln soll wie die Israeliten. Der Text betont ausdrücklich, dass für den Einheimischen und den Fremden in dieser Hinsicht dasselbe Gesetz gilt. Diese Übereinstimmung zeigt, dass 3. Mose 17,8–9 kein vereinzelter Sonderfall ist. Die Zugehörigkeit zu einem anderen Volk berechtigt einen Menschen nicht dazu, den Gottesdienst des HERRN nach beliebigen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Zugleich wird dem Fremden die Möglichkeit eröffnet, innerhalb der von Gott bestimmten Ordnung Opfer darzubringen. Seine fremde Herkunft bildet somit nicht grundsätzlich ein Hindernis für die Teilnahme an diesem Bereich der Gottesverehrung.
Darin wird ein wichtiger Unterschied zwischen der ausschließlichen Anbetung des HERRN und einer grundsätzlichen Ablehnung aller Menschen fremder Herkunft erkennbar. Gott untersagt Israel die Verehrung anderer Gottheiten, doch er verbietet nicht, dass Menschen aus anderen Völkern sich ihm zuwenden. Schon die Geschichte Israels enthält Beispiele dafür, dass Fremde an Gottes Verheißungen und an der Gemeinschaft seines Volkes Anteil gewinnen konnten. Besonders deutlich wird dieser Gedanke später in Jesaja 56,6–7, wo Gott von Fremden spricht, die sich ihm anschließen, seinen Namen lieben und ihm dienen. Ihre Opfer sollen auf seinem Altar angenommen werden, und sein Haus wird als Bethaus für alle Völker bezeichnet. Diese spätere prophetische Zusage erweitert den Blick auf Gottes Absicht, Menschen unterschiedlicher Herkunft in die Anbetung seines Namens einzubeziehen.
Die Vorschrift aus 3. Mose 17 darf deshalb nicht so verstanden werden, als hätte Gott seine Gegenwart ausschließlich Menschen israelitischer Abstammung zugänglich machen wollen. Allerdings bedeutet die Möglichkeit, am Opferdienst teilzunehmen, auch nicht, dass sämtliche Unterschiede innerhalb der alttestamentlichen Bundesordnung bereits aufgehoben wären. Die besonderen Aufgaben der Priester blieben weiterhin den dafür eingesetzten Männern vorbehalten. Auch andere gesetzliche Vorschriften unterschieden zwischen Israeliten und bestimmten Gruppen von Fremden. Der entscheidende Gedanke dieser beiden Verse ist enger gefasst: Wenn ein Mensch dem HERRN ein Opfer darbringt, gelten dafür die von Gott festgelegten Bestimmungen, unabhängig davon, ob er als Israelit geboren wurde oder als Fremder unter dem Volk lebt.
Am Ende von Vers 9 wird dieselbe ernste Konsequenz ausgesprochen, die bereits in Vers 4 begegnete. Wer sein Opfer nicht in der vorgeschriebenen Weise zur Stiftshütte bringt, soll aus seinem Volk ausgerottet werden. Der Text verwendet erneut eine Form des hebräischen Verbs karat, das in solchen Gesetzesbestimmungen eine schwerwiegende Trennung von der Gemeinschaft bezeichnet. Die genaue Art der Vollstreckung wird auch hier nicht näher erklärt. Deshalb wäre es zu weitgehend, aus dieser Formulierung allein einen bestimmten Ablauf menschlicher Bestrafung abzuleiten. Sicher ist jedoch, dass die Vorschrift nicht als unverbindliche Empfehlung verstanden werden darf. Die Missachtung der von Gott eingesetzten Opferordnung wird als schwerer Verstoß gegen die Gemeinschaft mit ihm behandelt.
Die Verse 8–9 schließen damit den ersten größeren Abschnitt des Kapitels ab. Gott hat zunächst die eigenmächtige Schlachtung bestimmter Opfertiere angesprochen, anschließend die Gefahr fremder Opferkulte offengelegt und schließlich klargestellt, dass die vorgeschriebene Opferordnung für Israeliten und unter ihnen lebende Fremde verbindlich ist. Nun wendet sich die Anweisung einem Bestandteil der Opferhandlungen zu, der bereits mehrfach erwähnt wurde, dessen tiefere Bedeutung aber noch nicht ausdrücklich erklärt worden ist: dem Blut. Weshalb Gott dessen Genuss so entschieden verbietet und welche besondere Verbindung zwischen Blut, Leben und Sühne besteht, wird in den folgenden Versen zum Mittelpunkt der Erklärung.
3. Mose 17,10–12
Warum Gott den Genuss von Blut verbietet
Nachdem Gott festgelegt hat, wo und wie die Israeliten ihre Opfer darbringen sollen, richtet sich die Aufmerksamkeit auf einen Bestandteil der Opfertiere, dem eine besondere Bedeutung zukommt. In Vers 10 verbietet Gott ausdrücklich den Genuss von Blut. Dieses Verbot gilt sowohl für die Angehörigen Israels als auch für die Fremden, die unter ihnen wohnen. Dabei beschränkt der Text die Vorschrift nicht auf das Blut bestimmter Opfertiere, sondern spricht allgemein von jeglichem Blut. Die Anweisung betrifft deshalb nicht nur die Handlungen am Altar, sondern auch den Umgang mit Tieren, die der menschlichen Ernährung dienen. Weshalb Gott diese Unterscheidung so entschieden verlangt, wird im folgenden Vers erklärt.
Besonders ernst ist die angekündigte Konsequenz. Gott erklärt, dass er sein Angesicht gegen den Menschen richten wird, der Blut isst, und ihn aus seinem Volk ausrotten will. Anders als bei manchen anderen Gesetzesbestimmungen wird hier ausdrücklich Gottes eigenes Handeln hervorgehoben. Die Wendung, sein Angesicht gegen jemanden zu richten, begegnet auch in 3. Mose 20,3.5 und beschreibt eine entschiedene göttliche Gegnerschaft gegenüber schwerwiegendem Ungehorsam. Der Mensch handelt in diesem Fall nicht lediglich gegen eine gesellschaftliche Gewohnheit oder eine von Priestern eingeführte Regel. Er missachtet eine Vorschrift, deren Bedeutung Gott unmittelbar mit seiner eigenen Verfügung über das Leben verbindet. Die genaue Art des angekündigten Gerichts wird hier nicht näher beschrieben. Die Formulierung macht jedoch unmissverständlich deutlich, dass Gott den bewussten Blutgenuss als ernste Übertretung betrachtet.
Vers 11 enthält die eigentliche Begründung und gehört zu den wichtigsten Aussagen der alttestamentlichen Opfergesetze. Gott erklärt, dass die Seele des Fleisches im Blut ist. Das hebräische Wort nephesch, das die Schlachter 1951 hier mit „Seele“ wiedergibt, besitzt einen weiteren Bedeutungsumfang als das deutsche Wort im heutigen Sprachgebrauch. Es kann das Leben, ein lebendiges Wesen oder eine Person bezeichnen. Im unmittelbaren Zusammenhang geht es um das Leben des Tieres, das mit seinem Blut verbunden ist. Der Vers lehrt deshalb nicht, dass sich im Blut eine vom Körper unabhängige, unsterbliche Seele befindet. Vielmehr beschreibt er die besondere Beziehung zwischen Blut und körperlichem Leben. Wenn einem Tier das Blut entzogen wird, verliert es sein Leben. Gerade diese Verbindung bildet den Ausgangspunkt für die weitere Erklärung.
Dabei darf die Aussage nicht auf eine bloße Beobachtung der körperlichen Lebensvorgänge reduziert werden. Gott spricht hier nicht in erster Linie darüber, welche Aufgaben das Blut innerhalb eines Organismus erfüllt. Er begründet eine religiöse Vorschrift, die Israel beim Schlachten, Opfern und Essen beachten soll. Das Blut steht in einer besonderen Beziehung zum Leben des Geschöpfes und darf deshalb nicht wie ein gewöhnlicher Bestandteil der Nahrung behandelt werden. Das bedeutet nicht, dass das Blut selbst ein eigenständiges Lebewesen wäre oder außerhalb des Körpers über eine geheimnisvolle Lebenskraft verfügen würde. Der Text verbindet vielmehr die sichtbare Wirklichkeit des Blutes mit dem Leben, das Gott seinen Geschöpfen gegeben hat.
Anschließend folgt eine Aussage, die für das Verständnis des gesamten Heiligtumsdienstes entscheidend ist: Gott selbst hat das Blut für den Altar gegeben, damit dadurch Sühne für die Menschen erwirkt werden kann. Die Formulierung verdient besondere Aufmerksamkeit, weil sie den Ursprung dieser Ordnung ausdrücklich bei Gott verortet. Die Israeliten haben nicht eigenständig entdeckt, dass das Blut eines geschlachteten Tieres ihre Schuld beseitigen könnte. Ebenso wenig konnten sie durch beliebige Opferhandlungen einen Anspruch auf Vergebung erwerben. Gott hatte bestimmt, welche Opfer dargebracht werden sollten, wie das Blut verwendet werden musste und welche Bedeutung diese Handlungen innerhalb seines Bundes mit Israel besaßen. Die Sühne beruhte somit auf einer von Gott eingesetzten Ordnung und nicht auf einer dem Blut selbst innewohnenden magischen Wirkung.
Gerade im Zusammenhang mit dem vorausgegangenen Kapitel wird diese Aussage besonders verständlich. Am großen Versöhnungstag musste der Hohepriester das Blut des Stieres und des Ziegenbockes nach genau festgelegten Vorschriften verwenden. Es wurde vor den Sühndeckel gebracht und bei der Entsühnung des Heiligtums eingesetzt. Nun erklärt Gott einen wesentlichen Grund, weshalb das Blut innerhalb solcher Handlungen eine besondere Stellung besitzt: Es ist mit dem Leben verbunden und wurde von ihm für den Sühnedienst bestimmt. Damit erhält die zuvor beschriebene Blutbesprengung eine wichtige zusätzliche Erklärung. Sie war keine rein äußerliche Zeremonie, deren Bedeutung allein von den Bewegungen des Priesters abhing. Hinter ihr stand Gottes ausdrückliche Bestimmung, das Blut als Mittel der Sühne zu verwenden.
Der letzte Satz von Vers 11 vertieft diesen Gedanken noch einmal. Die Schlachter 1951 erklärt, dass das Blut durch die in ihm wohnende Seele Sühne erwirkt. Im hebräischen Text steht eine kurze Formulierung, deren genaue sprachliche Beziehung unterschiedlich erklärt wird. Entscheidend ist die Verbindung zwischen Blut, Leben und Sühne. Weil das Blut mit dem Leben des Opfertieres verbunden ist, besitzt es innerhalb der von Gott eingesetzten Opferordnung seine besondere Bedeutung. Manche Ausleger verstehen darin ausdrücklich einen Austausch von Leben für Leben. Andere betonen stärker die kultische Funktion des Blutes, das Leben darstellt und nach Gottes Anweisung zur Sühne eingesetzt wird. Die Vorstellung stellvertretender Hingabe besitzt wichtige biblische Anhaltspunkte, doch dieser einzelne Vers beschreibt noch nicht sämtliche Einzelheiten einer vollständigen Lehre über das Verhältnis von Opfer, Schuld und Vergebung.
Diese Unterscheidung schützt zugleich vor einem Missverständnis, das bei der Beschäftigung mit den alttestamentlichen Opfern leicht entstehen kann. Nicht jedes Vergießen von Blut bewirkt automatisch Versöhnung mit Gott. Würde allein das Töten eines Tieres genügen, wären die ausführlichen Vorschriften über Opferart, Priester, Altar und Blutverwendung überflüssig. Genau das Gegenteil zeigt jedoch das dritte Mosebuch. Die Opferhandlungen müssen innerhalb der von Gott festgelegten Ordnung erfolgen. Auch das Blut erhält seine sühnende Bedeutung nicht unabhängig davon, sondern weil Gott es ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt hat. Dadurch richtet sich der Blick weg von einer vermeintlichen Kraft des Opfermaterials und hin zu dem Gott, der seinem Volk einen Weg zur Versöhnung eröffnet.
Im weiteren Verlauf der Bibel wird diese Verbindung zwischen Blut und Leben für das Verständnis des Erlösungswerks Jesu Christi besonders wichtig. Jesus spricht in Matthäus 26,28 von seinem Blut des Bundes, das zur Vergebung der Sünden vergossen wird. Der Hebräerbrief erklärt, dass Christus nicht mit dem Blut von Tieren, sondern durch sein eigenes Blut eine endgültig wirksame Erlösung erlangt hat (Hebräer 9,11–14). Damit greift das Neue Testament die alttestamentliche Opfersprache ausdrücklich auf und führt sie weiter. Dennoch bleibt ein wesentlicher Unterschied bestehen: Jesus ist nicht lediglich ein weiteres Opfertier innerhalb der bisherigen Ordnung. Nach dem Hebräerbrief hat er sich selbst ein für alle Mal dargebracht. Sein Opfer besitzt deshalb eine Bedeutung und Wirksamkeit, die über den wiederkehrenden Dienst der irdischen Priester hinausgehen. Die unmittelbare Aussage von 3. Mose 17,11 bleibt dabei zunächst die von Gott bestimmte Verbindung zwischen dem Leben im Blut und der Sühne am Altar.
Vers 12 zieht schließlich die praktische Konsequenz aus dieser Erklärung. Weil Gott dem Blut eine solche Bedeutung gegeben hat, darf kein Israelit davon essen. Dasselbe gilt ausdrücklich für die Fremden, die unter ihnen wohnen. Die Wiederholung ist nicht überflüssig, sondern stellt den Zusammenhang zwischen Begründung und Gebot klar. Das Blut ist dem Menschen nicht deshalb als Nahrung untersagt, weil es als wertlos oder grundsätzlich verunreinigend beschrieben würde. Gerade seine besondere Bedeutung bildet den Grund dafür, dass es nicht wie gewöhnliches Fleisch verzehrt werden darf. Was Gott im Opferdienst für den Altar bestimmt hat und was mit dem Leben des Geschöpfes verbunden ist, soll entsprechend behandelt werden.
Das Verbot besitzt außerdem eine längere biblische Vorgeschichte. Bereits in 1. Mose 9,4 hatte Gott Noah nach der Sintflut untersagt, Fleisch zusammen mit seinem Blut zu essen. Diese Anweisung steht vor der Entstehung des Volkes Israel und vor der späteren Einrichtung der Stiftshütte. In 5. Mose 12,23 wird die Begründung erneut aufgegriffen, dass das Blut das Leben ist. Dadurch zeigt sich, dass die Achtung vor dem Blut innerhalb der Bibel nicht allein mit einer einzelnen Opferzeremonie verbunden ist. Die Frage, wie diese Vorschriften im Neuen Bund zu verstehen sind, muss allerdings unter Einbeziehung der entsprechenden neutestamentlichen Aussagen beantwortet werden. Der ursprüngliche Zusammenhang in 3. Mose 17 sollte nicht vorschnell durch spätere Diskussionen über christliche Ernährungsvorschriften ersetzt werden.
Die Verse 10–12 erklären somit, weshalb Gott dem Blut einen besonderen Platz innerhalb der Lebens- und Opferordnung Israels gegeben hat. Das Blut ist mit dem Leben verbunden, und Gott selbst hat es für den Sühnedienst auf dem Altar bestimmt. Daraus folgt die Verpflichtung, seinen Genuss zu unterlassen. Doch wie sollen die Israeliten mit dem Blut umgehen, wenn sie Tiere erlegen, die überhaupt nicht als Opfer zum Heiligtum gebracht werden? Diese Frage stellt sich besonders bei der Jagd auf Wildtiere und Vögel. Die folgenden Verse zeigen, dass auch dort die Bedeutung des Blutes nicht übergangen werden darf und Gott für seinen Umgang eine eigene Vorschrift gegeben hat.
3. Mose 17,13–14
Das Blut der erlegten Tiere und die Achtung vor dem Leben
Nachdem Gott erklärt hat, weshalb das Blut im Opferdienst eine besondere Bedeutung besitzt, wendet er sich in Vers 13 einer anderen Situation zu: der Jagd. Ein Israelit oder ein unter dem Volk lebender Fremder kann ein Wildtier oder einen Vogel erlegen, der nach den geltenden Speisevorschriften gegessen werden darf. Anders als bei den zuvor behandelten Rindern, Schafen und Ziegen handelt es sich hier um Tiere, die gewöhnlich nicht zum Opferdienst an die Stiftshütte gebracht werden. Dennoch soll auch bei ihnen das Blut nicht wie ein gewöhnlicher Bestandteil der Nahrung behandelt werden. Gott ordnet ausdrücklich an, dass es ausgegossen und anschließend mit Erde bedeckt werden muss.
Diese Vorschrift zeigt zunächst, dass die Jagd auf essbare Tiere nicht grundsätzlich verboten ist. Der Text setzt vielmehr voraus, dass Menschen solche Tiere erlegen und als Nahrung verwenden dürfen. Entscheidend ist jedoch die Einschränkung, dass es sich um Tiere handeln muss, deren Verzehr erlaubt ist. Bereits 3. Mose 11 hatte zwischen reinen und unreinen Tierarten unterschieden und festgelegt, welche Tiere Israel essen durfte. Die Erlaubnis zur Jagd hebt diese Unterscheidung nicht auf. Ein Tier wird also nicht allein dadurch zu einer erlaubten Speise, dass es erfolgreich erlegt wurde. Auch beim Umgang mit Wildtieren und Vögeln bleiben die zuvor gegebenen Anweisungen maßgeblich.
Besonders bemerkenswert ist die unterschiedliche Behandlung des Blutes. Bei den vorgeschriebenen Schlachtopfern wurde es durch den Priester am Altar verwendet. Bei einem erlegten Wildtier oder Vogel soll es dagegen auf die Erde ausgegossen und bedeckt werden. Das bedeutet nicht, dass das Blut dieser Tiere weniger mit ihrem Leben verbunden wäre. Vielmehr erhalten unterschiedliche Tierarten und Handlungen unterschiedliche Vorschriften. Gott verlangt nicht, dass jedes erlegte Wildtier zu einem Opfer gemacht wird. Er bestimmt aber auch nicht, dass das Blut solcher Tiere dem Menschen deshalb als Nahrung zur Verfügung steht. Die besondere Stellung des Blutes bleibt bestehen, obwohl es in diesem Fall keine Opferhandlung am Heiligtum gibt.
Das Bedecken mit Erde fügt dem Ausgießen eine weitere Handlung hinzu. Der Jäger soll das Blut nicht einfach liegen lassen, sondern es nach Gottes Anweisung bedecken. Der Text erklärt nicht ausdrücklich, weshalb gerade Erde verwendet werden muss. Es liegt nahe, darin eine besondere Achtung vor dem Leben des getöteten Tieres zu erkennen. Das Blut wird nicht als belangloser Rest behandelt, sondern erhält eine eigene, vorgeschriebene Behandlung. Eine solche Deutung passt zur anschließenden Begründung in Vers 14. Dennoch sollte nicht behauptet werden, die Erde reinige das Blut von einer bestimmten Schuld oder führe eine zusätzliche Sühnehandlung aus. Eine solche Wirkung schreibt Gott dieser Handlung nicht zu.
Auch die Verbindung zu 5. Mose 12,15–16 ist aufschlussreich. Dort erlaubt Mose den Israeliten, im verheißenen Land Tiere auch außerhalb des zentralen Heiligtums für gewöhnliche Mahlzeiten zu schlachten. Zugleich wird ausdrücklich verboten, das Blut zu essen. Es soll vielmehr wie Wasser auf die Erde gegossen werden. Damit bleibt der Grundsatz des Blutverbots auch unter veränderten Lebensbedingungen bestehen. Allerdings unterscheiden sich die Formulierungen beider Gesetzesabschnitte. Während 3. Mose 17,13 für erlegte Wildtiere und Vögel zusätzlich das Bedecken des Blutes verlangt, nennt 5. Mose 12 diese Handlung bei den dort behandelten gewöhnlichen Schlachtungen nicht. Daraus ergibt sich keine Erlaubnis zum Blutgenuss, wohl aber eine Unterscheidung zwischen den jeweiligen Vorschriften. Auch die spätere jüdische Auslegung behandelt das Bedecken des Blutes von Wildtieren und Vögeln als eine besondere Pflicht, die nicht unterschiedslos auf sämtliche Schlachttiere übertragen wird.
Vers 14 führt anschließend zur eigentlichen Begründung zurück. Gott erklärt erneut, dass das Leben jedes Fleisches mit seinem Blut verbunden ist. Die Schlachter 1951 verwendet dafür wieder das Wort „Seele“. Im hebräischen Text steht nephesch, das hier im Zusammenhang mit dem Leben des Geschöpfes zu verstehen ist. Besonders wichtig ist die umfassende Formulierung: Es geht nicht allein um Rinder, Schafe oder Ziegen und auch nicht nur um Tiere, die als Opfer dargebracht werden können. Der Zusammenhang zwischen Blut und Leben gilt nach dieser Aussage für das Fleisch aller entsprechenden Lebewesen. Damit erhält die besondere Behandlung des Blutes eine Begründung, die über die unmittelbaren Handlungen am Opferaltar hinausreicht.
Die Wiederholung ist bewusst in den Gedankengang eingebunden. In Vers 11 hatte Gott erklärt, dass er das Blut für den Sühnedienst auf dem Altar gegeben hat. Nun begründet er nochmals, weshalb auch das Blut von Tieren, die nicht geopfert werden, vom Verzehr ausgeschlossen bleibt. Der gemeinsame Ausgangspunkt ist das Leben, das mit dem Blut verbunden ist. Die unterschiedlichen Vorschriften für Opfer- und Jagdtiere widersprechen sich deshalb nicht hinsichtlich der Bedeutung des Blutes. Sie unterscheiden vielmehr, wie mit ihm in der jeweiligen Situation umzugehen ist. Für das Opferblut gibt es eine besondere Verwendung am Altar, während das Blut erlegter Wildtiere und Vögel ausgegossen und bedeckt werden soll.
Dahinter steht ein Gedanke, der bereits in den ersten Kapiteln der Bibel begegnet. Nach der Sintflut gestattet Gott Noah und seinen Nachkommen, Tiere als Nahrung zu verwenden. Gleichzeitig verbietet er in 1. Mose 9,4 den Verzehr des Fleisches mit seinem Blut. Diese Verbindung macht deutlich, dass die Erlaubnis zur Nutzung von Tieren nicht mit einer uneingeschränkten Verfügung über ihr Leben gleichgesetzt werden darf. Der Mensch darf Tiere zu seiner Ernährung verwenden, aber er bleibt dabei ein Geschöpf, das gegenüber seinem Schöpfer verantwortlich ist. Die spätere Gesetzgebung Israels nimmt diesen Grundgedanken auf und bestimmt genauer, wie die besondere Bedeutung des Blutes beim Schlachten und Essen berücksichtigt werden soll.
Dabei wäre es zu weitgehend, aus der Vorschrift abzuleiten, dass jedes Töten eines Tieres grundsätzlich eine schuldhafte Handlung darstellt, die anschließend durch das Bedecken des Blutes ausgeglichen werden müsste. Gott erlaubt hier ausdrücklich das Erlegen essbarer Tiere. Die Handlung selbst wird nicht verurteilt, solange die vorgeschriebenen Grenzen eingehalten werden. Ebenso wenig spricht der Text davon, dass das Tier durch das Bedecken seines Blutes nachträglich geheiligt oder mit Gott versöhnt würde. Es geht vielmehr darum, den Umgang mit dem vergossenen Blut nach der besonderen Bedeutung auszurichten, die Gott ihm gegeben hat.
Am Ende von Vers 14 wiederholt Gott nochmals das Verbot des Blutgenusses und verbindet es mit der ernsten Konsequenz des Ausgerottetwerdens. Damit schließt sich der Gedankengang, der bereits in Vers 10 begonnen hatte. Der Mensch soll das Blut nicht essen, weil es mit dem Leben des Geschöpfes verbunden ist. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob das Tier ursprünglich für eine Opferhandlung bestimmt war oder bei der Jagd erlegt wurde. Der wiederholte Hinweis auf die schwere Folge macht deutlich, dass Gott die Missachtung dieser Grenze nicht als belanglose Gewohnheit behandelt.
Die Verse 13–14 zeigen damit, dass Gottes Anweisungen nicht an den Mauern des Heiligtums enden. Auch dort, wo Menschen ihren gewöhnlichen Lebensunterhalt bestreiten und Tiere für ihre Ernährung erlegen, soll ihr Verhalten von der Achtung vor dem Leben geprägt sein. Die Jagd bleibt erlaubt, doch das Blut darf nicht bedenkenlos verwendet werden. Nachdem dieser Grundsatz geklärt ist, behandelt das Kapitel noch einen besonderen Fall: Was geschieht, wenn ein Mensch Fleisch von einem Tier isst, das nicht ordnungsgemäß geschlachtet wurde, sondern von selbst verendet oder von einem anderen Tier gerissen worden ist? Die abschließenden Verse erklären, welche Unreinheit dadurch entsteht und welche Reinigung Gott verlangt.
3. Mose 17,15–16
Verendete Tiere, Reinigung und persönliche Verantwortung
Zum Abschluss des Kapitels behandelt Gott eine Situation, die sich von den bisher beschriebenen Schlachtungen unterscheidet. Während die vorhergehenden Verse den Umgang mit lebenden Tieren, ihre Schlachtung und die besondere Bedeutung ihres Blutes regelten, geht es nun um Tiere, die bereits auf andere Weise gestorben sind. Vers 15 nennt ausdrücklich zwei Fälle: ein verendetes Tier und ein Tier, das von einem anderen Tier gerissen wurde. Wer von ihrem Fleisch isst, wird nach der vorgeschriebenen Reinheitsordnung unrein. Die Anweisung betrifft sowohl gebürtige Israeliten als auch Fremde, die unter ihnen wohnen. Damit wird deutlich, dass nicht nur die Tierart, sondern auch die Art und Weise, wie ein Tier gestorben ist, für die Beurteilung seines Fleisches eine Rolle spielt.
Die beiden Bezeichnungen verdienen eine genauere Betrachtung. Das hebräische Wort nevelah bezeichnet ein verendetes Tier beziehungsweise dessen Kadaver. Gemeint ist ein Tier, das nicht in der vorgeschriebenen Weise geschlachtet wurde, sondern beispielsweise durch Krankheit, Alter oder andere Umstände gestorben ist. Der zweite Ausdruck, terefah, beschreibt ein Tier, das von einem anderen Tier zerrissen wurde. Dabei muss nicht vorausgesetzt werden, dass das gesamte Tier vollständig aufgefressen oder zerstückelt worden ist. Entscheidend ist, dass es durch einen Angriff verletzt oder getötet wurde und sein Fleisch anschließend noch vorhanden ist. Beide Fälle unterscheiden sich von einer ordnungsgemäßen Schlachtung, bei der das Blut nach den zuvor genannten Vorschriften behandelt werden konnte.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil ein Tier nicht allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer erlaubten Tierart unter allen Umständen als Nahrung geeignet war. Ein Schaf gehört beispielsweise zu den Tieren, deren Verzehr Israel grundsätzlich erlaubt war. Wenn es jedoch von selbst verendete oder von einem Raubtier getötet wurde, entstand eine andere rechtliche Situation. Die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tierarten aus 3. Mose 11 wird dadurch nicht aufgehoben. Vielmehr kommt eine zusätzliche Frage hinzu: In welchem Zustand befindet sich das konkrete Tier, dessen Fleisch gegessen werden soll? Der Text macht damit deutlich, dass die Einhaltung der Speisevorschriften mehr umfasst als die bloße Bestimmung einer Tierart.
Besonders naheliegend ist ein Zusammenhang mit dem zuvor behandelten Blutverbot. Bei einem verendeten oder zerrissenen Tier konnte nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sein Blut in der vorgeschriebenen Weise ausgegossen worden war. Deshalb passen die Verse 15–16 inhaltlich gut zu den vorausgehenden Anweisungen. Allerdings nennt Vers 15 das zurückgebliebene Blut nicht ausdrücklich als einzigen Grund für die entstehende Unreinheit. Auch die allgemeinen Reinheitsgesetze verbinden den Kontakt mit einem Tierkadaver mit kultischer Unreinheit. Die besondere Behandlung verendeter Tiere sollte deshalb nicht ausschließlich aus einer vermuteten Menge zurückgebliebenen Blutes erklärt werden. Der unmittelbare Gesetzeszusammenhang zeigt vielmehr, dass der Zustand des Tierkörpers und die von Gott festgelegten Reinheitsbestimmungen gemeinsam berücksichtigt werden müssen.
Bereits in 3. Mose 11,39–40 wurde ein ähnlicher Fall behandelt. Dort wird beschrieben, dass selbst der Kadaver eines grundsätzlich essbaren Tieres eine vorübergehende Unreinheit verursachen kann. Wer davon isst, muss seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. Die Verbindung zeigt, dass 3. Mose 17,15 keine völlig neue Vorstellung einführt, sondern eine bereits bekannte Reinheitsregel innerhalb der Vorschriften über Schlachtungen und Blut erneut aufgreift. Allerdings besitzt der Vers einen etwas anderen Schwerpunkt. Er nennt ausdrücklich sowohl verendete als auch zerrissene Tiere und bezieht Einheimische und Fremde gleichermaßen in die vorgeschriebene Reinigung ein.
Eine weitere wichtige Parallele findet sich in 5. Mose 14,21. Dort wird den Israeliten ausdrücklich untersagt, von einem Tier zu essen, das von selbst verendet ist. Gleichzeitig erlaubt der Vers, solches Fleisch einem Fremden innerhalb der Tore zu geben oder es einem Ausländer zu verkaufen. Auf den ersten Blick entsteht dadurch eine Spannung zu 3. Mose 17,15, wo auch ein Fremder unrein wird, wenn er entsprechendes Fleisch isst. Beide Aussagen müssen jedoch zunächst nach ihrer jeweiligen Funktion unterschieden werden. Die Vorschrift im fünften Mosebuch regelt ausdrücklich den erlaubten beziehungsweise untersagten Verzehr für verschiedene Personengruppen. Dagegen beschreibt 3. Mose 17,15 die kultische Folge des Verzehrs und die erforderliche Reinigung. Dass eine Handlung eine bestimmte Unreinheit auslöst, bedeutet nicht automatisch, dass sie für jede genannte Person unter allen Umständen gleichermaßen verboten sein muss.
Damit wird auch eine häufige Fehlschlussmöglichkeit sichtbar. Aus der Tatsache, dass Gott für den Verzehr eines verendeten Tieres eine Reinigung vorschreibt, darf nicht abgeleitet werden, er hätte den Israeliten dadurch grundsätzlich erlaubt, solche Tiere zu essen. Auch bei anderen Gesetzesbestimmungen werden Folgen und notwendige Maßnahmen beschrieben, ohne dass die vorausgegangene Handlung dadurch ausdrücklich gebilligt wird. Umgekehrt sollte die Regelung nicht über das hinaus verschärft werden, was sie tatsächlich sagt. Der Vers erklärt zunächst, welche Unreinheit eintritt und wie sie beseitigt werden muss. Die weitergehende Frage nach einem ausdrücklichen Speiseverbot ist anhand der übrigen Vorschriften, insbesondere 5. Mose 14,21, zu beantworten.
Für die Reinigung nennt Vers 15 zwei konkrete Handlungen. Der Betroffene soll seine Kleidung waschen und seinen Körper mit Wasser baden. Anschließend bleibt er bis zum Abend unrein; danach gilt er wieder als rein. Die Waschung betrifft also sowohl den Menschen selbst als auch die Kleidung, die er während seines gewöhnlichen Lebens trägt. Eine solche Verbindung von Körperwaschung, Kleiderreinigung und zeitlich begrenzter Unreinheit begegnet bereits mehrfach in den vorausgegangenen Kapiteln. Sie gehört zur Ordnung, durch die Israel zwischen dem Zustand kultischer Reinheit und vorübergehender Unreinheit unterscheiden sollte.
Dabei darf die vorgeschriebene Unreinheit nicht ohne Weiteres mit einer persönlichen moralischen Schuld gleichgesetzt werden. Im dritten Mosebuch konnten Menschen aus unterschiedlichen Gründen unrein werden, ohne dass ihnen in jedem Fall eine vorsätzliche Sünde vorgeworfen wurde. So behandelte Kapitel 15 verschiedene körperliche Vorgänge, bei denen eine zeitlich begrenzte Unreinheit entstehen konnte. Der Betroffene musste dann die entsprechenden Reinigungsvorschriften beachten. Auch hier besteht zunächst die unmittelbare Folge des Verzehrs darin, dass der Mensch unrein wird und die angeordnete Reinigung durchführen muss. Die Frage persönlicher Schuld gewinnt besonders dort Bedeutung, wo ein Mensch eine ausdrückliche Vorschrift bewusst missachtet.
Auffällig ist außerdem, dass für diesen Fall kein zusätzliches Tieropfer genannt wird. Gott verlangt weder die Schlachtung eines Sündopfers noch eine besondere Blutbesprengung durch den Priester. Die vorgeschriebene Reinigung besteht im Waschen der Kleidung, im Baden des Körpers und im Abwarten bis zum Abend. Daraus ergibt sich ein wichtiger Unterschied zu anderen Situationen, in denen die Reinheitsgesetze ausdrücklich Opferhandlungen verlangen. Nicht jede Form kultischer Unreinheit wird durch dieselben Maßnahmen beseitigt. Deshalb wäre es falsch, sämtliche Reinigungsvorschriften des dritten Mosebuches auf ein einziges feststehendes Ritual zurückzuführen.
Vers 16 macht schließlich deutlich, dass die angeordnete Reinigung nicht freiwillig ist. Wenn der Betroffene seine Kleidung nicht wäscht und seinen Körper nicht badet, soll er seine Schuld tragen. Die hebräische Wendung nasa awon kann im Zusammenhang bedeuten, für eine Verfehlung verantwortlich zu sein oder deren Folgen tragen zu müssen. Damit richtet sich die Aufmerksamkeit besonders auf die Missachtung der Reinigungsvorschrift. Der Mensch soll den Zustand der Unreinheit nicht einfach ignorieren, nachdem Gott ihm ausdrücklich gezeigt hat, wie er wieder rein werden kann. Die angekündigte Schuld ist deshalb nicht mit der bloßen Feststellung gleichzusetzen, dass jemand vorübergehend unrein geworden ist.
Der Text beschreibt allerdings nicht näher, welche konkrete Strafe in diesem Fall folgen soll. Anders als bei dem ausdrücklichen Verbot des Blutgenusses in Vers 10 wird hier keine unmittelbare Ausrottungsandrohung wiederholt. Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, beide Konsequenzen ohne weitere Begründung vollständig gleichzusetzen. Die Formulierung macht dennoch deutlich, dass die bewusste Vernachlässigung der vorgeschriebenen Reinigung vor Gott nicht belanglos ist. Wer eine von Gott angeordnete Möglichkeit zur Wiederherstellung seines reinen Zustandes missachtet, trägt Verantwortung für diesen Ungehorsam.
Gerade darin liegt eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Entstehen einer Unreinheit und dem anschließenden Verhalten des Menschen. Nicht jeder Zustand, der nach dem Gesetz eine Reinigung notwendig macht, ist bereits Ausdruck persönlicher Auflehnung gegen Gott. Doch sobald Gott für einen solchen Zustand eine verbindliche Reinigung angeordnet hat, wird der Umgang damit zu einer Frage des Gehorsams. Der Mensch soll weder seine Unreinheit verbergen noch so tun, als wäre ihre Beseitigung unwichtig. Er soll vielmehr die ihm gegebene Anweisung ernst nehmen und die vorgeschriebenen Schritte ausführen.
Mit dieser Regelung endet das siebzehnte Kapitel. Es hat den Umgang mit Opfern und Schlachtungen, die ausschließliche Verehrung des HERRN sowie die besondere Bedeutung des Blutes behandelt. Die letzten Verse ergänzen diese Anweisungen um die persönliche Verantwortung im Umgang mit verendeten und zerrissenen Tieren. Dabei zeigt sich, dass Gottes Vorschriften nicht nur den feierlichen Dienst am Heiligtum betreffen, sondern auch alltägliche Entscheidungen über Nahrung, Reinheit und Gehorsam. Israel soll lernen, das Leben als Gabe Gottes zu achten und seine Anweisungen auch dort ernst zu nehmen, wo keine öffentliche Opferhandlung stattfindet.
Diese Verbindung zwischen Gottes Heiligkeit und dem gewöhnlichen Leben bereitet zugleich den Übergang zum folgenden Kapitel vor. In 3. Mose 18 wird die Aufmerksamkeit auf die sittliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens gerichtet. Dort geht es nicht mehr vorrangig um den Umgang mit Tierblut und kultischer Unreinheit, sondern um das Verhalten der Menschen innerhalb ihrer familiären und gesellschaftlichen Beziehungen. Beide Kapitel stehen jedoch unter demselben grundlegenden Anspruch: Israel soll seine Lebensweise nicht selbstherrlich bestimmen, sondern sich an den Geboten des Gottes orientieren, der es aus Ägypten geführt und zu seinem Volk gemacht hat.
Geistliche Kernbotschaft
Gottes Anspruch auf das Leben seines Volkes reicht weit über die sichtbaren Handlungen des Gottesdienstes hinaus. Die Israeliten sollten nicht nur im Heiligtum nach seinem Willen handeln, sondern auch dort, wo sie Tiere schlachteten, ihre Nahrung zubereiteten und gewöhnlichen Tätigkeiten nachgingen. Gerade darin liegt eine grundlegende Botschaft dieses Kapitels: Die Beziehung zu Gott lässt sich nicht auf einzelne religiöse Stunden oder besondere Orte beschränken. Wer zum HERRN gehört, soll auch in seinen alltäglichen Entscheidungen erkennen lassen, dass er dessen Autorität anerkennt. Der Glaube betrifft nicht nur das, was ein Mensch ausdrücklich als Gottesdienst bezeichnet, sondern ebenso den Umgang mit den Gaben, die Gott ihm anvertraut hat.
Besonders deutlich wird dieser Gedanke am Verbot, Opfer an fremde Mächte darzubringen. Israel sollte dem HERRN nicht lediglich einen bevorzugten Platz unter mehreren Gottheiten einräumen, sondern ihm allein dienen. Die Anbetung anderer Mächte stellte deshalb nicht bloß eine abweichende religiöse Gewohnheit dar, sondern verletzte die Treue zu dem Gott, der sein Volk aus Ägypten befreit hatte. Damit berührt das Kapitel eine grundlegende Frage jeder Gottesbeziehung: Wem gehört die letzte Autorität im Leben eines Menschen? Äußere religiöse Handlungen können ihren eigentlichen Sinn verlieren, wenn sie nicht von der Bereitschaft getragen werden, Gott wirklich zu vertrauen und seinem Wort zu folgen.
Die besondere Bedeutung des Blutes führt diesen Gedanken noch tiefer. Gott erklärt, dass das Leben des Fleisches im Blut ist und dass er selbst das Blut für den Sühnedienst auf dem Altar gegeben hat. Das Leben erscheint dadurch nicht als etwas, über das der Mensch uneingeschränkt verfügen könnte. Es hat seinen Ursprung in Gott und bleibt seiner Autorität unterstellt. Zugleich offenbart die Vorschrift eine bemerkenswerte Seite seiner Barmherzigkeit: Derselbe Gott, der die Heiligkeit des Lebens betont und die Sünde ernst nimmt, eröffnet seinem Volk einen Weg zur Versöhnung. Nicht der Mensch hat ein Mittel erfunden, mit dem er Gott zur Vergebung bewegen könnte. Gott selbst hat die Ordnung geschaffen, innerhalb derer Sühne erwirkt werden sollte.
Hier wird auch verständlich, weshalb die Opfergesetze nicht allein als Ausdruck göttlicher Forderungen betrachtet werden dürfen. Sie zeigen ebenso, dass Gott die durch Sünde beschädigte Gemeinschaft mit seinem Volk nicht einfach aufgeben wollte. Die Opfer konnten Schuld nicht dadurch überwinden, dass das Blut eine eigenständige geheimnisvolle Kraft besessen hätte. Entscheidend war die von Gott eingesetzte Bedeutung dieser Handlungen. Die späteren Aussagen des Neuen Testaments führen diesen Gedanken zu Jesus Christus. Er hat sich nicht nur als weiterer Priester innerhalb des bisherigen Opferdienstes betätigt, sondern sein eigenes Leben hingegeben. Nach Hebräer 9,11–14 bewirkt sein Opfer eine Erlösung, die über die wiederkehrenden Tieropfer hinausgeht und sogar das Gewissen des Menschen reinigen kann.
Die Heiligkeit des Lebens und die Möglichkeit der Versöhnung gehören deshalb eng zusammen. Gerade weil Schuld und Tod keine belanglosen Wirklichkeiten sind, besitzt die Erlösung durch Christus eine so große Bedeutung. Seine Hingabe darf nicht auf eine religiöse Formel reduziert werden, mit der sich der Mensch seiner Verantwortung entziehen könnte. Sie offenbart vielmehr, wie ernst Gott die Sünde nimmt und wie weit seine Liebe geht, um Menschen zu retten. In Jesus Christus begegnen sich die Wahrheit über menschliche Schuld und die Hoffnung auf wirkliche Vergebung. Die alttestamentliche Opfersprache hilft, diese Verbindung besser zu verstehen, auch wenn nicht jedes einzelne Detail des früheren Gottesdienstes unmittelbar auf Christus übertragen werden darf.
Schließlich zeigt das Kapitel, dass Gottes Ordnung sowohl die Angehörigen Israels als auch die unter ihnen lebenden Fremden berücksichtigte. Wer sich innerhalb dieser Gemeinschaft an den vorgeschriebenen Opferhandlungen beteiligte, sollte die dafür geltenden Anweisungen beachten. Gottes Heiligkeit ließ sich nicht nach persönlicher Herkunft oder gesellschaftlicher Stellung unterschiedlich behandeln. Zugleich blieb die Möglichkeit bestehen, dass Menschen anderer Herkunft sich ihm zuwandten. Darin wird bereits ein Gedanke sichtbar, der im weiteren Verlauf der Bibel an Bedeutung gewinnt: Der wahre Gott ist nicht das Eigentum einer bestimmten Menschengruppe. Seine Herrschaft umfasst alle Menschen, und seine Absicht reicht über die Grenzen Israels hinaus.
Die geistliche Botschaft von 3. Mose 17 verbindet somit die ausschließliche Treue zu Gott mit der Ehrfurcht vor dem Leben und der von ihm ermöglichten Versöhnung. Der Mensch soll weder seine Anbetung selbstherrlich gestalten noch die Gaben des Schöpfers gedankenlos behandeln. Gleichzeitig darf er wissen, dass Gott nicht nur Gebote gibt, sondern selbst den Weg zur Wiederherstellung der Gemeinschaft mit ihm eröffnet hat. Im Licht des Neuen Testaments findet diese Hoffnung ihren entscheidenden Mittelpunkt in Jesus Christus, dessen Hingabe die Grundlage der Erlösung bildet.
Verbindungen zu anderen Bibelstellen
Eine besonders wichtige Verbindung führt zurück zu 1. Mose 9,3–6. Nach der Sintflut gestattet Gott Noah und seinen Nachkommen, Tiere als Nahrung zu verwenden. Gleichzeitig verbietet er den Verzehr von Fleisch mit seinem Blut und begründet diese Einschränkung mit dem Leben des Geschöpfes. Damit begegnet der Gedanke bereits lange vor der Einrichtung der Stiftshütte und der besonderen Opfergesetze Israels. 3. Mose 17 greift diese Verbindung zwischen Blut und Leben auf und entfaltet sie innerhalb der späteren Heiligtumsordnung. Die beiden Abschnitte besitzen unterschiedliche geschichtliche Zusammenhänge, stimmen aber darin überein, dass die Erlaubnis zur Nutzung von Tieren keine uneingeschränkte Verfügung über deren Leben bedeutet. Zugleich unterscheidet 1. Mose 9 ausdrücklich zwischen dem Töten von Tieren und der schuldhaften Vergießung menschlichen Blutes. Die Achtung vor dem tierischen Leben hebt die besondere Verantwortung gegenüber menschlichem Leben deshalb nicht auf.
Der unmittelbare Zusammenhang mit 3. Mose 16 eröffnet eine zweite bedeutsame Verbindung. Dort wurde beschrieben, wie der Hohepriester am jährlichen Versöhnungstag das Blut der vorgeschriebenen Sündopfer in das Heiligtum brachte und damit die angeordneten Sühnehandlungen ausführte. 3. Mose 17,11 erklärt nun ausdrücklich, dass Gott das Blut für diesen Dienst auf dem Altar gegeben hat. Die beiden Kapitel ergänzen sich: Das eine beschreibt den Ablauf eines außergewöhnlichen Versöhnungsrituals, das andere erläutert einen grundlegenden Gedanken hinter der Verwendung des Blutes. Dadurch lässt sich besser verstehen, weshalb die Blutriten des Heiligtumsdienstes keine beliebigen religiösen Handlungen waren. Ihre Bedeutung beruhte auf Gottes Anweisung und auf der besonderen Verbindung zwischen Blut und Leben.
Eine weitere Verbindung besteht zu 2. Mose 24,3–8. Bei der Bestätigung des Bundes zwischen Gott und Israel verwendet Mose das Blut der dargebrachten Opfer und besprengt damit sowohl den Altar als auch das Volk. Dabei bezeichnet er das Blut ausdrücklich als Blut des Bundes. Hier steht nicht die spätere jährliche Reinigung des Heiligtums im Vordergrund, sondern die Bestätigung einer verbindlichen Beziehung zwischen Gott und seinem Volk. Dennoch verbindet beide Abschnitte die besondere Rolle des Blutes innerhalb einer von Gott eingesetzten Handlung. Im Neuen Testament greift Jesus diesen Gedanken beim letzten Abendmahl auf. Nach Matthäus 26,27–28 spricht er von seinem Blut des Bundes, das für viele zur Vergebung der Sünden vergossen wird. Damit wird die alttestamentliche Verbindung zwischen Blut, Bund und Sühne ausdrücklich auf sein bevorstehendes Sterben bezogen.
Der Hebräerbrief entfaltet diesen Zusammenhang besonders ausführlich. In Hebräer 9,11–14 wird Jesus als der Hohepriester beschrieben, der durch sein eigenes Blut eine bleibende Erlösung erlangt hat. Die früheren Opferhandlungen konnten innerhalb der alttestamentlichen Ordnung eine kultische Reinigung bewirken, während das Opfer Christi nach der Aussage des Hebräerbriefes das Gewissen von toten Werken reinigen kann. In Hebräer 9,22 wird die Bedeutung des Blutes innerhalb der gesetzlichen Reinigungsordnung nochmals hervorgehoben. Dabei ist der gesamte Zusammenhang zu berücksichtigen: Der Verfasser spricht über die alttestamentliche Opfer- und Reinigungsordnung und deren Erfüllung in Christus. Die Aussage darf nicht zu einem allgemeinen Satz verkürzt werden, nach dem Gott unter keinen Umständen jemals ohne ein buchstäblich vergossenes Opferblut vergeben könnte. Schon die Opfergesetze selbst kennen besondere Regelungen für Menschen, die sich bestimmte Tieropfer nicht leisten konnten, etwa das Speisopfer in 3. Mose 5,11–13. Die entscheidende neutestamentliche Aussage besteht darin, dass die endgültig wirksame Erlösung auf der Selbsthingabe Jesu beruht.
Eine weitere Verbindung führt zu 5. Mose 12,15–27. Dort erlaubt Mose unter den Bedingungen des Lebens im verheißenen Land die gewöhnliche Schlachtung von Tieren außerhalb des zentralen Heiligtums. Gleichzeitig bleibt die Darbringung heiliger Opfer an den von Gott bestimmten Ort gebunden. Das Blut darf weiterhin nicht gegessen werden, sondern soll auf die Erde ausgegossen werden. Dieser Abschnitt ist wichtig, weil er zeigt, dass zwischen gewöhnlicher Fleischversorgung und eigentlichem Opferdienst unterschieden werden muss. Welche Reichweite die frühere Vorschrift aus 3. Mose 17 während der Wüstenzeit genau hatte, bleibt eine ernsthafte Auslegungsfrage. Die beiden Texte machen jedoch gemeinsam deutlich, dass der zentrale Opferdienst nicht nach persönlichen Vorlieben gestaltet werden sollte und dass die besondere Stellung des Blutes auch bei gewöhnlichen Schlachtungen bestehen blieb.
Die Warnung vor Opfern an fremde Mächte erhält durch 5. Mose 32,16–17 eine wichtige Ergänzung. Dort wird Israels Untreue damit beschrieben, dass das Volk fremden Göttern opferte und dadurch den HERRN zum Zorn reizte. Besonders auffällig ist die Aussage, dass diese Opfer an Dämonen gerichtet waren und nicht an Gott. Dadurch entsteht eine deutliche Verbindung zu den seʿirim aus 3. Mose 17,7. Beide Stellen zeigen, dass die Verehrung fremder Mächte aus biblischer Sicht nicht lediglich als harmlose religiöse Abwechslung behandelt wird. Allerdings liefern sie keine vollständige Beschreibung der geistlichen Wesen, die hinter jeder einzelnen heidnischen Opferhandlung standen. Ihre gemeinsame Aussage richtet sich vielmehr auf Israels Pflicht, dem HERRN allein treu zu bleiben.
Im Neuen Testament greift Paulus diesen Gedanken in 1. Korinther 10,14–22 auf. Dort warnt er Christen davor, gleichzeitig an der Gemeinschaft des Herrn und an heidnischen Opfermahlzeiten teilzunehmen. Er erklärt, dass die Heiden ihre Opfer den Dämonen und nicht Gott darbringen. Dabei unterscheidet Paulus zwischen der grundsätzlichen Bedeutungslosigkeit eines Götzenbildes als vermeintlicher Gottheit und der tatsächlichen religiösen Beteiligung an einem fremden Opferkult. Diese Unterscheidung hilft, auch 3. Mose 17 richtig einzuordnen. Das Problem besteht nicht darin, dass jeder Umgang mit Menschen anderer Religionen oder jeder gewöhnliche Kontakt mit ihrer Umgebung verboten wäre. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Mensch sich selbst an einer Anbetung beteiligt, die nicht dem wahren Gott gilt.
Die Erwähnung der unter Israel lebenden Fremden verbindet das Kapitel außerdem mit 4. Mose 15,14–16 und Jesaja 56,6–7. Im vierten Mosebuch wird ausdrücklich bestimmt, dass für Israeliten und Fremde dieselben Vorschriften gelten, wenn sie dem HERRN entsprechende Opfer darbringen. Jesaja richtet den Blick später auf Fremde, die sich dem HERRN anschließen, seinen Namen lieben und ihm dienen. Gott verheißt, dass ihre Opfer angenommen werden und sein Haus ein Bethaus für alle Völker sein soll. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Gottes Anspruch auf ausschließliche Anbetung nicht mit einer grundsätzlichen Ausgrenzung aller anderen Völker gleichgesetzt werden darf. Er fordert Treue zu sich selbst und eröffnet zugleich Menschen unterschiedlicher Herkunft die Möglichkeit, ihn anzubeten.
Schließlich besitzt das Blutverbot eine wichtige Verbindung zu Apostelgeschichte 15,19–29. Dort beraten die Apostel und Ältesten über die Frage, welche Verpflichtungen den Christen aus den Völkern auferlegt werden sollen. Sie entscheiden ausdrücklich, dass diese Menschen nicht zur vollständigen Übernahme des mosaischen Gesetzes verpflichtet werden sollen. Gleichzeitig werden sie angewiesen, sich unter anderem von Blut, Ersticktem und bestimmten mit Götzendienst verbundenen Speisen fernzuhalten. Damit begegnen mehrere Themen aus 3. Mose 17 erneut innerhalb einer wichtigen Entscheidung der frühen Gemeinde.
Die genaue zeitliche Reichweite dieser apostolischen Vorschriften wird unter Christen unterschiedlich verstanden. Einige sehen darin eine dauerhaft verbindliche Ordnung für den Blutgenuss. Andere betonen besonders die damalige Notwendigkeit, das gemeinsame Leben jüdischer und nichtjüdischer Christen zu ermöglichen und religiöse Konflikte zu vermeiden. Der Text selbst nennt die Enthaltung von Blut ausdrücklich, erklärt jedoch nicht jede spätere Anwendungsfrage. Deshalb sollte die Auslegung sowohl den Wortlaut der Apostelgeschichte als auch den größeren neutestamentlichen Zusammenhang berücksichtigen. Gerade diese Verbindung zeigt, weshalb das Thema von 3. Mose 17 nicht einfach als bedeutungslos für das Verständnis des christlichen Glaubens beiseitegelegt werden kann.
Wichtige Lektionen
Eine der wichtigsten praktischen Lehren dieses Kapitels betrifft die Frage nach dem wirklichen Mittelpunkt unseres Glaubens. Die Israeliten sollten nicht einfach irgendeine religiöse Handlung ausführen und davon ausgehen, dass sie deshalb Gott wohlgefällig sei. Sie mussten darauf achten, wem ihre Opfer galten und ob sie dabei seinem Willen folgten. Auch heute ist es möglich, äußerlich religiös zu handeln und gleichzeitig anderen Dingen eine größere Bedeutung als Gott einzuräumen. Das können gesellschaftliche Anerkennung, Besitz, Erfolg oder die eigenen Wünsche sein. Nicht jede starke persönliche Vorliebe ist deshalb bereits Götzendienst. Doch der Mensch sollte ehrlich prüfen, ob etwas in seinem Leben einen Anspruch auf Vertrauen und Gehorsam erhält, der eigentlich Gott zukommt.
Damit verbunden ist die Verantwortung, den eigenen Glauben nicht ausschließlich nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Die Opfergesetze zeigen, dass eine religiöse Handlung nicht schon deshalb richtig ist, weil ein Mensch sie aufrichtig meint. Für Christen bedeutet dies nicht, dass die alttestamentlichen Tieropfer wieder eingeführt oder an einem bestimmten geografischen Ort dargebracht werden müssten. Vielmehr führt der Text zu der grundlegenden Frage, ob unsere Vorstellungen von Gottesdienst, Gehorsam und Nachfolge tatsächlich an der Bibel geprüft werden. Gerade dort, wo menschliche Traditionen und biblische Aussagen auseinanderfallen könnten, ist diese Bereitschaft zur Prüfung wichtig. Sie verlangt zugleich Demut, weil nicht jede gewohnte Überzeugung bereits dadurch richtig wird, dass man sie lange vertreten hat.
Auch der Umgang mit dem Leben verdient besondere Aufmerksamkeit. Gott erinnert Israel daran, dass das Blut mit dem Leben des Geschöpfes verbunden ist. Daraus folgt nicht unmittelbar ein allgemeines biblisches Verbot des Fleischverzehrs, denn der Text erlaubt ausdrücklich das Erlegen und Essen bestimmter Tiere. Dennoch stellt er menschliche Verfügungsgewalt über das Leben unter eine klare Grenze. Für den heutigen Alltag lässt sich daraus eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber Tieren ableiten. Wer Tiere hält, ihre Produkte nutzt oder Fleisch isst, sollte dies nicht mit Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Wohlergehen verbinden. Die konkrete Gestaltung moderner Tierhaltung wird in 3. Mose 17 nicht geregelt. Der zugrunde liegende Gedanke, dass der Mensch Gottes Geschöpfe nicht achtlos behandeln darf, bietet jedoch einen wichtigen Maßstab für verantwortliche Entscheidungen.
Eine weitere Lektion betrifft die Gefahr, religiöse Handlungen mit wirklicher Versöhnung zu verwechseln. Israel durfte nicht davon ausgehen, dass Blut allein aufgrund seiner materiellen Eigenschaften Schuld beseitigen könnte. Gott selbst hatte die Bedeutung des Opferdienstes festgelegt. Auch im christlichen Glauben besteht die Gefahr, dass Gebete, Gottesdienstbesuche oder andere religiöse Gewohnheiten wie Leistungen behandelt werden, mit denen man sich Gottes Annahme verdient. Das Neue Testament richtet den Blick dagegen auf Jesus Christus, der sich selbst für die Erlösung der Menschen hingegeben hat. Seine Gnade soll nicht dazu führen, Sünde gleichgültig hinzunehmen. Sie schenkt vielmehr die Grundlage, auf der ein Mensch ehrlich umkehren und ein neues Leben beginnen kann.
Die Einbeziehung der Fremden erinnert außerdem an einen verantwortlichen Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft. Wer unter Israel lebte und am vorgeschriebenen Opferdienst teilnehmen wollte, sollte die dafür geltende Ordnung beachten. Zugleich wurde ein Mensch nicht allein aufgrund seiner fremden Abstammung von jeder Teilnahme ausgeschlossen. Für Christen ergibt sich daraus keine einfache Gleichsetzung zwischen der damaligen israelitischen Bundesordnung und heutigen gesellschaftlichen Fragen. Wohl aber lässt sich erkennen, dass Treue zu Gott und die Offenheit gegenüber Menschen anderer Herkunft keine Gegensätze sein müssen. Eine christliche Gemeinschaft sollte deshalb ihre biblischen Überzeugungen nicht aus Angst vor Ablehnung verschweigen, Menschen aber ebenso wenig aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer bisherigen religiösen Prägung geringschätzen.
Auch die abschließende Reinigungsvorschrift enthält eine wichtige praktische Einsicht. Wer durch den Verzehr eines verendeten oder zerrissenen Tieres unrein geworden war, erhielt eine klare Anweisung, wie er wieder rein werden konnte. Entscheidend war, diese Anweisung nicht bewusst zu missachten. Die damalige körperliche und kultische Reinigung darf nicht ohne Weiteres zu einer heute unverändert geltenden religiösen Waschvorschrift gemacht werden. Dennoch verdeutlicht sie einen grundlegenden Unterschied zwischen einem Zustand, in den ein Mensch geraten ist, und seiner Reaktion darauf. Auch im geistlichen Leben kommt es darauf an, erkannte Fehler nicht zu verbergen oder zu rechtfertigen, sondern auf Gottes Wort zu hören und notwendige Schritte zur Veränderung zu unternehmen.
Schließlich lehrt das Kapitel, wie wichtig es ist, biblische Vorschriften in ihrem tatsächlichen Zusammenhang zu verstehen. Gerade die Unterschiede zwischen den Schlachtbestimmungen während der Wüstenzeit, den späteren Anweisungen für das verheißene Land und den Aussagen des Neuen Testaments zeigen, dass nicht jede einzelne Regel ohne weitere Prüfung unmittelbar auf das heutige Leben übertragen werden kann. Ebenso wenig darf eine Vorschrift allein deshalb als bedeutungslos abgetan werden, weil sie aus dem Alten Testament stammt. Ein verantwortlicher Umgang mit der Bibel fragt danach, an wen ein Gebot ursprünglich gerichtet war, weshalb Gott es gegeben hat und wie die spätere Offenbarung seine Bedeutung aufgreift oder weiterführt. Diese Sorgfalt schützt sowohl vor unnötigen menschlichen Forderungen als auch davor, unbequeme biblische Aussagen vorschnell beiseitezuschieben.
Die entscheidende praktische Orientierung bleibt dabei die Beziehung zu Gott selbst. Wer ihm vertraut, wird seine Gebote nicht lediglich als äußere Einschränkungen betrachten, sondern verstehen wollen, welche Wahrheit sie über seinen Charakter und seinen Willen offenbaren. 3. Mose 17 zeigt einen Gott, der Treue fordert, das Leben ernst nimmt und selbst den Weg zur Versöhnung eröffnet. Im Licht des Erlösungswerks Jesu Christi entsteht daraus eine Haltung, die Ehrfurcht mit Dankbarkeit verbindet. Der Glaube soll nicht allein in religiösen Worten sichtbar werden, sondern im verantwortlichen Umgang mit dem eigenen Leben, mit anderen Menschen und mit den Gaben des Schöpfers.