Josua 18

Und es versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel gen Silo und richteten daselbst auf die Hütte des Stifts, und das Land war ihnen unterworfen.

28 Verse – der vollständige Kapiteltext:

  1. 1 Und es versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel gen Silo und richteten daselbst auf die Hütte des Stifts, und das Land war ihnen unterworfen.
  2. 2 Und es waren noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbteil nicht ausgeteilt hatten.
  3. 3 Und Josua sprach zu den Kinder Israel: Wie lange seid ihr so laß, daß ihr nicht hingeht, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Väter Gott, gegeben hat?
  4. 4 Schafft euch aus jeglichem Stamm drei Männer, daß ich sie sende und sie sich aufmachen und durchs Land gehen und es aufschreiben nach ihren Erbteilen und zu mir kommen.
  5. 5 Teilt das Land in sieben Teile. Juda soll bleiben auf seiner Grenze von Mittag her, und das Haus Josephs soll bleiben auf seiner Grenze von Mitternacht her.
  6. 6 Ihr aber schreibt die sieben Teile der Lande auf und bringt sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott.
  7. 7 Denn die Leviten haben kein Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. Gad aber und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen jenseit des Jordans, gegen Morgen, das ihnen Mose, der Knecht Gottes, gegeben hat.
  8. 8 Da machten sich die Männer auf, daß sie hingingen; und Josua gebot ihnen, da sie hin wollten gehen, das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und schreibt es auf und kommt wieder zu mir, daß ich euch hier das Los werfe vor dem HERRN zu Silo.
  9. 9 Also gingen die Männer hin und durchzogen das Land und schrieben es auf in einen Brief nach den Städten in sieben Teile und kamen zu Josua ins Lager gen Silo.
  10. 10 Da warf Josua das Los über sie zu Silo vor dem HERRN und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeglichen sein Teil.
  11. 11 Und das Los des Stammes der Kinder Benjamin fiel nach ihren Geschlechtern, und die Grenze ihres Loses ging aus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph.
  12. 12 Und ihre Grenze war an der Seite gegen Mitternacht vom Jordan an und geht herauf an der Mitternachtseite Jerichos und kommt aufs Gebirge abendwärts und geht aus nach der Wüste Beth-Aven
  13. 13 und geht von da gen Lus, an der Seite her an Lus mittagwärts, das ist Beth-El, und kommt hinab gen Ataroth-Adar an den Berg, der gegen Mittag liegt von dem niederen Beth-Horon.
  14. 14 Darnach neigt sie sich und lenkt sich um zur Seite des Abends gegen Mittag von dem Berge an, der vor Beth-Horon mittagswärts liegt, und endet an Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die Seite gegen Abend.
  15. 15 Aber die Seite gegen Mittag ist von Kirjath-Jearim an und geht aus gegen Abend und kommt hinaus zum Wasserbrunnen Nephthoa
  16. 16 und geht herab an des Berges Ende, der vor dem Tal des Sohnes Hinnoms liegt, am Grunde Rephaim gegen Mitternacht, und geht durchs Tal Hinnom an der Mittagseite des Jebusiters und kommt hinab zum Brunnen Rogel
  17. 17 und zieht sich mitternachtwärts und kommt hinaus gen En-Semes und kommt hinaus gen Geliloth, das gegenüber der Steige Adummim liegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens,
  18. 18 und geht zur Seite hin neben dem Gefilde, das gegen Mitternacht liegt, und kommt hinab aufs Gefilde
  19. 19 und geht an der Seite Beth-Hoglas, das gegen Mitternacht liegt, und ihr Ende ist an der Zunge des Salzmeers gegen Mitternacht, an dem Ende des Jordans gegen Mittag. Das ist die Mittagsgrenze.
  20. 20 Aber die Seite gegen Morgen soll der Jordan enden. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin in ihren Grenzen umher nach ihren Geschlechtern.
  21. 21 Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, Beth-Hogla, Emek-Keziz,
  22. 22 Beth-Araba, Zemaraim, Beth-El,
  23. 23 Avvim, Happara, Ophra,
  24. 24 Kaphar-Ammonai, Ophni, Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.
  25. 25 Gibeon Rama, Beeroth,
  26. 26 Mizpe, Kaphira, Moza,
  27. 27 Rekem, Jerpeel, Thareala,
  28. 28 Zela, Eleph und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath. Vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern.

Kapitelüberblick

Die ganze Gemeinde Israels versammelt sich in Silo und richtet dort die Stiftshütte auf. Obwohl das Land bereits weitgehend unter Israels Herrschaft steht, haben sieben Stämme noch kein eigenes Erbteil erhalten. Josua fordert sie auf, die weitere Landnahme nicht länger hinauszuzögern. Er lässt Männer auswählen, die das verbliebene Gebiet erkunden, seine Städte schriftlich erfassen und es in sieben Teile gliedern sollen. Anschließend wird das Land in Silo durch das Los vor dem HERRN verteilt.

Das erste Los fällt auf Benjamin. Sein Erbteil liegt zwischen den Gebieten Judas und der Nachkommen Josephs. Der Bericht beschreibt ausführlich die Grenzen und nennt die Städte, die diesem Stamm zugeteilt werden, darunter Jericho, Bethel, Gibeon und Jerusalem. So zeigt das Kapitel, wie Gottes Verheißung durch eine geordnete Landverteilung weiter verwirklicht wird. Zugleich erinnert Josuas Aufforderung daran, dass die Zuteilung des Landes und seine tatsächliche Besitznahme zwei unterschiedliche Aufgaben waren.

Einführung

Die Eroberung Kanaans hatte unter Josua bereits zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Verhältnisse geführt. Die großen Feldzüge waren abgeschlossen, doch die Ansiedlung der einzelnen Stämme und die vollständige Übernahme ihrer Gebiete standen noch nicht überall fest. Schon Josua 13,1 hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz der bisherigen Siege noch viel Land einzunehmen war.

Die Verteilung hatte in mehreren Schritten begonnen. Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse besaßen bereits Gebiete östlich des Jordans, die ihnen Mose zugeteilt hatte. Westlich des Jordans waren anschließend die Erbteile Judas, Ephraims und des übrigen Stammes Manasse beschrieben worden (Josua 14–17). Damit war die Landordnung Israels jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Stamm Levi nahm eine besondere Stellung ein, weil ihm kein zusammenhängendes Stammesgebiet wie den anderen Stämmen zufallen sollte.

Silo lag im Bergland Ephraims, nördlich von Bethel. Mit der dortigen Versammlung tritt ein neuer Ort in den Mittelpunkt des biblischen Berichtes. Während Gilgal zuvor eine wichtige Rolle als Ausgangspunkt der Unternehmungen Israels gespielt hatte, wird Silo nun zum Schauplatz der weiteren Landverteilung. Später begegnet der Ort auch in der Geschichte Elis und Samuels als bedeutendes Heiligtum Israels (1. Samuel 1–3).

Der Bericht verbindet eine geschichtliche Erzählung mit genauen Verwaltungs- und Grenzangaben. Die ersten Verse beschreiben die Versammlung und Josuas Anweisungen, während der zweite Teil die geografische Gestalt des Erbteils Benjamins festhält. Dabei ist zu beachten, dass die beschriebenen Grenzen zunächst die rechtmäßige Zuteilung bezeichnen. Sie sagen für sich allein noch nicht, ob jeder einzelne Ort bereits dauerhaft unter israelitischer Kontrolle stand.

Josua 18,1–3

Die Stiftshütte in Silo und Josuas Aufruf an die sieben Stämme

Die ganze Gemeinde Israels versammelt sich in Silo und schlägt dort die Stiftshütte auf. Damit erhält der Gottesdienst Israels einen neuen Mittelpunkt innerhalb des verheißenen Landes. Die Stiftshütte war bereits während der Wüstenwanderung nach Gottes Anweisung errichtet worden (2. Mose 25–27; 40,16–38). Sie diente als heiliger Ort, an dem die Priester ihren Dienst verrichteten und Gott seinem Volk begegnete. Nun wird dieses Heiligtum nicht mehr nur während der Wanderung mitgeführt, sondern an einem festen Ort innerhalb Kanaans aufgestellt. Der Text nennt keine ausdrückliche Begründung für die Wahl Silos und sagt auch nicht, dass dieser Ort für alle Zukunft das Heiligtum Israels bleiben sollte.

Bemerkenswert ist, dass ausdrücklich die ganze Gemeinde der Kinder Israels genannt wird. Die Errichtung der Stiftshütte war somit keine Angelegenheit eines einzelnen Stammes. Obwohl die Familien Israels zunehmend eigene Wohngebiete erhielten, gehörten sie weiterhin zu einem gemeinsamen Volk, das durch Gottes Bund miteinander verbunden war. Ihr Gottesdienst sollte nicht allein durch die jeweiligen Stammesinteressen bestimmt werden. Die Stiftshütte erinnerte sie daran, dass derselbe Gott, der sie aus Ägypten geführt und durch die Wüste begleitet hatte, auch im verheißenen Land ihr Gott blieb. Später wird Silo tatsächlich zu einem bedeutenden Heiligtumsort, an dem unter anderem Eli und Samuel ihren Dienst verrichteten (1. Samuel 1–3).

Am Ende von Vers 1 heißt es, dass das Land Israel unterworfen war. Diese Aussage beschreibt den grundlegenden Erfolg der bisherigen Eroberungen. Die großen kanaanitischen Machtverbände waren geschlagen worden, sodass Israel seine weitere Ansiedlung und Landverteilung fortsetzen konnte. Daraus folgt jedoch nicht, dass bereits alle Städte eingenommen und sämtliche Kanaaniter vertrieben waren. Josua 15,63; 16,10 und 17,12–13 berichten ausdrücklich von Orten, in denen weiterhin kanaanitische Bewohner lebten. Der Unterschied ist wesentlich: Die militärische Vorherrschaft Israels über das Land bedeutete noch nicht seine vollständige Besitznahme. Auch die folgende Aufforderung Josuas setzt voraus, dass für die einzelnen Stämme noch Aufgaben ausstanden.

Vers 2 erklärt, dass sieben Stämme noch kein eigenes Erbteil zugeteilt bekommen hatten. Es handelt sich um Benjamin, Simeon, Sebulon, Issaschar, Asser, Naphtali und Dan. Die Aussage bedeutet nicht, dass diese Stämme überhaupt keinen Aufenthaltsort besaßen oder bisher nicht an der Eroberung beteiligt gewesen wären. Ihnen fehlte vielmehr noch die verbindliche Zuweisung eines eigenen Stammesgebietes. Andere Stämme hatten ihre Erbteile bereits erhalten, während die besondere Stellung Levis bei der Landverteilung berücksichtigt werden musste. Dass die sieben übrigen Stämme noch warteten, machte die weitere Ordnung des Landes notwendig.

In Vers 3 richtet Josua deshalb eine eindringliche Frage an die Israeliten. Er will wissen, wie lange sie noch zögern wollen, das Land einzunehmen, das der HERR, der Gott ihrer Väter, ihnen gegeben hatte. Die Schlachter 1951 verwendet dafür das Wort „lässig“. Der hebräische Ausdruck beschreibt ein Nachlassen beziehungsweise ein untätiges Zurückbleiben hinter einer notwendigen Aufgabe. Josua tadelt damit nicht die Tatsache, dass noch nicht alle Gebiete erobert waren, sondern das anhaltende Zögern, die weitere Besitznahme voranzubringen. Welche Gründe dafür ausschlaggebend waren, wird nicht erklärt. Möglich sind die Schwierigkeiten weiterer Kämpfe, die Unsicherheit über die noch offenen Gebiete oder eine nachlassende Bereitschaft zur Ansiedlung. Keine dieser Vermutungen sollte jedoch als ausdrücklich genannter Beweggrund dargestellt werden.

Josuas Frage erinnert zugleich an den Ursprung des israelitischen Landanspruchs. Er spricht nicht einfach von einem Gebiet, das die Stämme aus eigener Macht gewinnen sollten, sondern von dem Land, das Gott ihnen bereits gegeben hatte. Damit greift er die Verheißungen an Abraham, Isaak und Jakob auf (1. Mose 12,7; 26,3; 28,13). Die Zusage Gottes war die Grundlage ihres Erbteils, doch sie machte die notwendigen Schritte zur tatsächlichen Besitznahme nicht überflüssig. Josua stellt deshalb Gottes bereits gegebene Verheißung der gegenwärtigen Untätigkeit gegenüber. Im folgenden Abschnitt bleibt es nicht bei dieser Ermahnung: Er legt ein konkretes Verfahren fest, durch das die verbliebenen Gebiete erfasst und den sieben Stämmen zugeteilt werden sollen.

Josua 18,4–7

Drei Männer aus jedem Stamm und die Vorbereitung der Landverteilung

Nach seiner Ermahnung legt Josua in Vers 4 ein konkretes Verfahren fest, durch das die noch ausstehende Landverteilung vorbereitet werden soll. Aus jedem Stamm sollen drei Männer ausgewählt werden, die unter seiner Leitung das Land durchziehen und beschreiben. Da es im unmittelbaren Zusammenhang um sieben Stämme geht, wird die Gruppe gewöhnlich mit insgesamt 21 Männern verstanden. Diese Gesamtzahl nennt der Text allerdings nicht ausdrücklich. Entscheidend ist, dass die betroffenen Stämme an der Erfassung der Gebiete beteiligt werden. Die Männer sollen nicht eigenmächtig Land beanspruchen, sondern eine Aufgabe erfüllen, deren Ergebnis anschließend Josua vorgelegt wird. Ihre Tätigkeit dient damit der Vorbereitung einer geordneten Zuteilung und nicht einer selbstständigen Entscheidung über die endgültigen Erbteile.

Die Männer erhalten den Auftrag, das Land entsprechend den vorgesehenen Erbteilen aufzuzeichnen. Die Schlachter 1951 spricht davon, dass sie es „nach Bedürfnis ihrer Erbteile“ beschreiben sollen. Damit wird deutlich, dass die Erfassung nicht nur eine allgemeine Besichtigung der Landschaft sein sollte. Sie musste genügend Informationen liefern, um daraus tatsächlich Stammesgebiete bestimmen zu können. Dazu gehörten insbesondere die Lage der verschiedenen Landschaften und ihrer Siedlungen. Vers 9 bestätigt später ausdrücklich, dass die Männer das Land nach seinen Städten schriftlich beschrieben. Welche Messgeräte oder Verfahren sie verwendeten, wird dagegen nicht berichtet. Es wäre deshalb unbegründet, ihnen eine Vermessung im modernen technischen Sinn zuzuschreiben. Ebenso wenig lässt sich nachweisen, dass bereits eine maßstabsgetreue Landkarte angefertigt wurde.

In Vers 5 ordnet Josua an, das noch zu verteilende Land in sieben Teile zu gliedern. Dabei müssen die bereits zugewiesenen Gebiete berücksichtigt werden. Juda soll sein Land im Süden behalten, während die Nachkommen Josephs in ihrem Gebiet im Norden bleiben. Die bisherigen Zuteilungen werden somit nicht aufgehoben, um sämtliche westjordanischen Gebiete noch einmal neu zu verteilen. Vielmehr soll die noch offene Verteilung an die bereits bestehende Ordnung anschließen. Das ist besonders wichtig, weil die Gebiete Judas, Ephraims und Manasses in den vorhergehenden Kapiteln ausführlich beschrieben wurden. Sie bilden nun geografische Bezugspunkte für die weiteren Erbteile.

Die sieben Teile dürfen nicht ohne Weiteres als sieben gleich große Flächen verstanden werden. Der Text verlangt eine Aufteilung in sieben Gebiete, nennt aber keine einheitliche Flächengröße. Bereits 4. Mose 26,52–56 hatte festgelegt, dass die Größe des Erbteils im Zusammenhang mit der Zahl der Angehörigen eines Stammes stehen sollte, während die Zuteilung durch das Los zu erfolgen hatte. Beide Grundsätze müssen deshalb zusammen betrachtet werden. Die Beschreibung des Landes schuf die Voraussetzungen dafür, geeignete Gebiete festzulegen. Die endgültige Zuordnung zu den einzelnen Stämmen sollte dagegen nicht allein durch menschliche Auswahl entschieden werden.

Das erklärt die Anweisung in Vers 6. Die Männer sollen ihre Aufzeichnung nach Silo bringen, damit Josua dort vor dem HERRN das Los werfen kann. Die Landbeschreibung und die Losentscheidung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die schriftliche Erfassung macht die zu verteilenden Gebiete bestimmbar, während das Los darüber entscheidet, welchem Stamm welches Gebiet zufällt. Bereits in 4. Mose 26,55–56 war dieses Verfahren vorgesehen worden. Josua handelt somit nicht nach einer neu erfundenen Methode, sondern setzt die frühere Anweisung zur Landverteilung um. Dass das Los ausdrücklich vor Gott geworfen wird, unterstreicht den religiösen Charakter der Entscheidung. Der Text erläutert allerdings nicht, wie das Los technisch durchgeführt wurde. Eine Gleichsetzung mit einem bestimmten priesterlichen Befragungsverfahren wäre deshalb nicht gesichert.

Vers 7 begründet anschließend, weshalb nicht sämtliche Stämme Israels an dieser Verteilung teilnehmen. Die Leviten erhalten kein zusammenhängendes Stammesgebiet, denn das Priestertum des HERRN wird als ihr Erbteil bezeichnet. Damit ist ihre besondere Stellung im Dienst am Heiligtum gemeint. Allerdings waren nicht alle Leviten selbst Priester: Das eigentliche Priesteramt war innerhalb des Stammes Levi den Nachkommen Aarons übertragen worden (4. Mose 3,5–10). Die übrigen Leviten übernahmen andere Aufgaben im Heiligtumsdienst. Die Aussage bedeutet auch nicht, dass sie überhaupt keine Wohnorte oder Lebensgrundlagen erhalten sollten. Nach 4. Mose 35,1–8 und Josua 21 wurden ihnen später Städte mit den zugehörigen Weideflächen zugeteilt. Sie bekamen jedoch kein eigenes, geschlossenes Stammesgebiet wie die übrigen Stämme.

Schließlich erinnert Josua daran, dass Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse ihr Erbteil bereits östlich des Jordans empfangen hatten. Diese Gebiete waren ihnen durch Mose, den Knecht des HERRN, zugewiesen worden (4. Mose 32; Josua 13). Auch ihre Besitzungen mussten deshalb nicht in die neue Aufteilung einbezogen werden. Damit erklärt Vers 7 die besondere Zusammensetzung der sieben noch wartenden Stämme und stellt zugleich die Verbindung zur früheren Landverteilung unter Mose her. Die bereits getroffenen Entscheidungen behalten ihre Gültigkeit, während die noch offenen Erbteile nach demselben göttlichen Auftrag geordnet werden. Im folgenden Abschnitt wird berichtet, wie die ausgewählten Männer diesen Auftrag tatsächlich ausführen und mit ihrer schriftlichen Landbeschreibung nach Silo zurückkehren.

Josua 18,8–10

Die schriftliche Landbeschreibung und die Losentscheidung vor Gott

Nachdem Josua die Verteilung der verbliebenen Gebiete angeordnet hat, machen sich die ausgewählten Männer auf den Weg. Bevor sie aufbrechen, wiederholt Josua in Vers 8 noch einmal ihren Auftrag: Sie sollen das Land durchziehen, es schriftlich beschreiben und anschließend zu ihm zurückkehren. Erst danach wird er in Silo vor dem HERRN das Los werfen. Diese erneute Anweisung unterstreicht die festgelegte Reihenfolge. Die Männer sollen zunächst die notwendigen Informationen sammeln, während Josua die abschließende Zuteilung verantwortet. Damit wird verhindert, dass die Erkundung bereits mit einer eigenmächtigen Aneignung bestimmter Gebiete verwechselt wird. Die Männer haben eine vorbereitende Aufgabe, nicht die Vollmacht, selbst über die Erbteile ihrer Stämme zu entscheiden.

Vers 9 berichtet, dass die Männer den Auftrag tatsächlich ausführen. Sie durchziehen das Land und halten ihre Ergebnisse in einer Buchrolle fest. Die Schlachter 1951 erklärt ausdrücklich, dass sie das Gebiet „nach den Städten“ in sieben Teilen aufzeichneten. Diese Formulierung ist wichtig, weil sie erkennen lässt, woran sich die Beschreibung orientierte. Die Städte bildeten wesentliche geografische Bezugspunkte, anhand derer sich die verschiedenen Landschaften und Siedlungsgebiete unterscheiden ließen. Der Text berichtet jedoch nicht, welche Einzelheiten über die Orte aufgenommen wurden. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass bereits eine Karte mit genau festgelegtem Maßstab entstand. Das hebräische Wort sefer, das hier der Buchrolle entspricht, bezeichnet ein schriftliches Dokument. Welche äußere Form diese Aufzeichnung besaß, bleibt offen.

Die Einteilung in sieben Teile entspricht genau der vorherigen Anweisung Josuas. Dabei ist zu beachten, dass diese Abschnitte nicht ausdrücklich als gleich groß beschrieben werden. Auch wird nicht berichtet, ob die ausgewählten Männer bereits die Bevölkerungszahl, die Bodenbeschaffenheit oder den wirtschaftlichen Wert der einzelnen Landschaften berücksichtigten. Solche Gesichtspunkte konnten für eine sinnvolle Landverteilung von Bedeutung sein, werden in diesen Versen aber nicht näher erläutert. Sicher ist, dass die Männer eine geordnete Beschreibung der verbliebenen Gebiete anfertigten, auf deren Grundlage die anschließende Zuteilung erfolgen konnte. Damit wird deutlich, dass die Landverteilung nicht auf einer bloßen Vorstellung von den vorhandenen Gebieten beruhte, sondern eine tatsächliche Erkundung vorausging.

Nach ihrer Rückkehr gelangen die Männer zu Josua in das Lager nach Silo. Die Erwähnung des Lagers zeigt, dass Israel dort weiterhin als versammelte Gemeinschaft organisiert war. Der Bericht nennt weder die Dauer der Erkundung noch die einzelnen Wege, welche die Männer zurückgelegt hatten. Auch besondere Schwierigkeiten während ihrer Reise werden nicht erwähnt. Der Schwerpunkt liegt vielmehr darauf, dass der erteilte Auftrag vollständig ausgeführt wurde. Die schriftliche Beschreibung wird an denjenigen zurückgebracht, der ihre Anfertigung angeordnet hatte. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, die zuvor noch offene Landverteilung tatsächlich abzuschließen.

In Vers 10 folgt die entscheidende Handlung. Josua wirft in Silo vor dem HERRN das Los und verteilt das Land unter die Israeliten, sodass jeder seinen Anteil erhält. Der Ort und die ausdrückliche Erwähnung Gottes sind dabei von besonderer Bedeutung. Die Entscheidung wird nicht allein als Verwaltungsmaßnahme dargestellt, sondern als Ausführung eines Auftrags, der bereits durch Mose nach Gottes Weisung festgelegt worden war. In 4. Mose 26,55–56 war ausdrücklich bestimmt worden, dass das Land durch das Los verteilt werden sollte. Auch Josua 14,2 hatte dieses Verfahren bereits bei der Verteilung westlich des Jordans aufgegriffen. Die sorgfältige Vorbereitung durch die Männer und die anschließende Losentscheidung stehen deshalb nicht im Widerspruch zueinander. Die Menschen erfüllen ihre Aufgabe, während die endgültige Zuordnung nach der von Gott gegebenen Ordnung geschieht.

Über die genaue Durchführung des Losverfahrens macht der Text keine Angaben. Es wird weder beschrieben, welche Gegenstände Josua verwendete, noch auf welche Weise die einzelnen Entscheidungen bekannt gegeben wurden. Auch eine ausdrückliche Verbindung mit Urim und Tummim wird hier nicht hergestellt. Deshalb sollte das Verfahren nicht mit Einzelheiten ausgeschmückt werden, die Josua 18 selbst nicht nennt. Die Aussage, dass das Los vor dem HERRN geworfen wurde, genügt, um den entscheidenden Gedanken zu verstehen: Die Verteilung sollte nicht von der Macht, dem Ansehen oder den persönlichen Wünschen einzelner Stämme abhängen. Sie erfolgte im Rahmen einer Ordnung, die Israel als Gottes Volk verbindlich anerkennen sollte.

Die Verse 8–10 zeigen damit, wie Josuas vorherige Aufforderung in die Tat umgesetzt wird. Auf die Ermahnung zum Handeln folgt eine sorgfältige Vorbereitung, auf die Erkundung eine schriftliche Beschreibung und auf diese schließlich die verbindliche Landzuteilung. Der Bericht verbindet menschliche Verantwortung mit der Anerkennung von Gottes Führung, ohne eines gegen das andere auszuspielen. Die sieben noch wartenden Stämme erhalten nun die Grundlage für ihre eigene Ansiedlung. Im folgenden Abschnitt wird das erste Ergebnis der Losentscheidung genannt: Benjamin erhält sein Erbteil zwischen den Gebieten Judas und der Nachkommen Josephs.

Josua 18,11–14

Benjamins Erbteil zwischen Juda und Joseph

Nachdem die sieben verbliebenen Gebiete beschrieben und die Lose vor dem HERRN geworfen worden sind, berichtet Vers 11 vom Erbteil Benjamins. Das Los weist diesem Stamm ein Gebiet zwischen den Nachkommen Judas und Josephs zu. Mit den Nachkommen Josephs sind hier insbesondere Ephraim und Manasse gemeint, deren westjordanische Besitzungen in den vorhergehenden Kapiteln beschrieben wurden. Benjamin erhält somit eine besondere geografische Stellung zwischen zwei bedeutenden Stammesgruppen Israels. Die Formulierung, dass das Los nach den Geschlechtern Benjamins fiel, macht zugleich deutlich, dass es nicht nur um den Stamm als Ganzes ging. Innerhalb seines Gebietes sollten auch die einzelnen Familien ihren Erbbesitz erhalten.

Diese Lage entspricht einer bemerkenswerten familiären Verbindung. Benjamin war der jüngste Sohn Jakobs und wie Joseph ein Sohn Rahels (1. Mose 35,24). Dass sein Erbteil unmittelbar südlich der Gebiete der Nachkommen Josephs liegt, erinnert an diese gemeinsame Abstammung. Der Text erklärt jedoch nicht ausdrücklich, dass Benjamin gerade deshalb dieses Gebiet erhielt. Die Landverteilung erfolgte durch das Los, und die geografische Nähe darf nicht ohne Weiteres als bewusst angeordnete Wiedervereinigung der Söhne Rahels gedeutet werden. Für das Verständnis des weiteren Kapitels ist zunächst entscheidend, dass Benjamins Erbteil zwischen bereits festgelegten Stammesgebieten liegt. Seine Grenzen werden deshalb teilweise anhand derselben Orte beschrieben, die auch in Josua 15 und 16 vorkommen.

Vers 12 beginnt mit der nördlichen Grenze am Jordan. Von dort steigt die Grenzlinie über den Bergrücken nördlich von Jericho in das westlich gelegene Bergland hinauf. Die Beschreibung folgt damit einer deutlichen Veränderung der Landschaft. Das Jordantal liegt erheblich tiefer als das zentrale Bergland, weshalb der Weg von Jericho nach Westen einen beträchtlichen Höhenunterschied überwindet. Jericho dient hier als geografischer Orientierungspunkt. Die Grenzlinie verläuft nördlich der Stadt, sodass ihre Erwähnung noch nicht bedeutet, dass die gesamte Stadt außerhalb oder innerhalb des benjaminitischen Gebietes liegt. Erst die spätere Städteaufzählung in Vers 21 nennt Jericho ausdrücklich unter den Orten Benjamins.

Im weiteren Verlauf erreicht die Grenze die Wüste von Beth-Aven. Mit „Wüste“ ist hier nicht notwendig eine ausgedehnte Sandwüste gemeint, sondern eine wenig besiedelte, trockene Landschaft am Rand des Berglandes. Beth-Aven wird auch in Josua 7,2 als Orientierungspunkt in der Nähe von Ai und Bethel erwähnt. Die genaue Lage des Ortes ist nicht zweifelsfrei geklärt. Außerdem begegnet der Name später bei den Propheten in einem anderen Zusammenhang. Hosea verwendet Beth-Aven als abwertende Bezeichnung im Umfeld des Götzendienstes von Bethel (Hosea 4,15; 10,5). Diese spätere prophetische Verwendung darf jedoch nicht ohne Weiteres auf die geografische Angabe in Josua 18 übertragen werden. Hier bezeichnet Beth-Aven zunächst einen Bereich, an dem die Nordgrenze Benjamins vorbeiführt.

Von dort verläuft die Grenze nach Vers 13 in Richtung Lus, das ausdrücklich mit Bethel gleichgesetzt wird. Bethel war bereits in der Geschichte Jakobs ein bedeutender Ort. Dort hatte Gott ihm im Traum seine Verheißung bestätigt, und Jakob gab dem Ort den Namen Bethel, während die Stadt zuvor Lus hieß (1. Mose 28,10–19). Die Grenzbeschreibung erwähnt diese Stadt jedoch nicht wegen ihrer religiösen Bedeutung, sondern um den Verlauf der Stammesgrenze festzuhalten. Die Linie zieht südlich von Lus entlang und führt anschließend nach Atarot-Addar hinab. Dieser Ort war bereits in Josua 16,5 bei der Beschreibung Ephraims genannt worden. Die Wiederholung zeigt, wie eng die beiden Grenzverläufe miteinander verbunden sind.

Atarot-Addar wird durch seine Lage an einem Berg südlich des unteren Beth-Horon näher bestimmt. Die Unterscheidung zwischen oberem und unterem Beth-Horon ist auch aus anderen biblischen Berichten bekannt. Beide Orte lagen an einer wichtigen Verbindung zwischen dem Bergland und den westlich gelegenen Niederungen. Besonders Josua 10,10–11 erwähnt die Steige von Beth-Horon während der Verfolgung der amoritischen Könige. Für Josua 18 ist jedoch vor allem die geografische Lage entscheidend. Der Text beschreibt nicht die Städte selbst als durchgehende Grenzlinie, sondern verwendet die benachbarten Berghänge und Höhenzüge zur Orientierung. Deshalb lässt sich der genaue historische Verlauf nicht allein durch eine Verbindung der heutigen oder vermuteten Ortsstandorte bestimmen.

Vers 14 beschreibt schließlich eine Richtungsänderung. Die Grenze wendet sich an der Westseite des Berges südlich von Beth-Horon nach Süden und endet bei Kirjat-Baal. Der Text erklärt ausdrücklich, dass Kirjat-Baal mit Kirjat-Jearim identisch ist und zu den Städten Judas gehört. Dieselbe Stadt erscheint bereits in Josua 15,9 und 15,60. Ihr Name Kirjat-Baal erinnert sprachlich an den kanaanitischen Gottesnamen Baal, während Kirjat-Jearim gewöhnlich als „Stadt der Wälder“ verstanden wird. Aus diesen beiden Namen allein lässt sich jedoch weder der genaue Zeitpunkt der Umbenennung noch die damalige religiöse Praxis ihrer Bewohner erschließen. Wichtig ist hier die Zugehörigkeit zu Juda: Kirjat-Jearim bezeichnet den westlichen Grenzpunkt Benjamins, ohne dass die Stadt deshalb automatisch als benjaminitischer Besitz gelten muss.

Damit ist die nördliche und westliche Begrenzung Benjamins beschrieben. Der Verlauf beginnt am Jordan, steigt durch das Bergland bei Jericho nach Westen, führt an Bethel und Beth-Horon vorbei und erreicht schließlich Kirjat-Jearim. Durch die wiederholte Nennung von Orten aus den Erbteilen Ephraims und Judas wird sichtbar, wie Benjamins Gebiet in die bereits bestehende Landordnung eingefügt war. Die folgenden Verse setzen die Beschreibung von Kirjat-Jearim aus fort und führen die Grenze über die Gegend Jerusalems bis zum Jordantal zurück. Dabei werden mehrere weitere Orientierungspunkte genannt, deren genaue Lage und sprachliche Überlieferung besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Josua 18,15–17

Die Südgrenze bei Jerusalem und die schwierigen Ortsangaben

Nachdem die nördliche und westliche Begrenzung Benjamins beschrieben worden ist, beginnt Vers 15 mit der Südgrenze. Sie nimmt ihren Ausgang bei Kirjat-Jearim und führt zur Wasserquelle Nephtoach. Diese Grenzlinie war bereits in Josua 15,7–9 aus der Perspektive Judas beschrieben worden, allerdings in umgekehrter Richtung. Während dort die Nordgrenze Judas nach Westen verfolgt wird, führt Josua 18 die Südgrenze Benjamins von Westen nach Osten zurück. Beide Beschreibungen ergänzen sich und zeigen, dass dieselbe Landschaft die Gebiete zweier Stämme voneinander trennte. Die Quelle Nephtoach diente dabei als wichtiger Orientierungspunkt. Ihre genaue Identifizierung ist jedoch nicht vollständig gesichert, weshalb sich der antike Grenzverlauf nicht an jeder Stelle zweifelsfrei auf eine heutige Karte übertragen lässt.

Eine Schwierigkeit enthält bereits die Richtungsangabe in Vers 15. Die Schlachter 1951 erklärt, dass sich die Grenze von Kirjat-Jearim aus „gegen Abend“, also westwärts, fortsetzt. Nach der Abfolge der genannten Orte müsste sie von dort jedoch grundsätzlich nach Osten verlaufen. Auch der Vergleich mit Josua 15,9 spricht für diese Richtung. Der Widerspruch liegt nicht an einem deutschen Übersetzungsfehler, sondern ergibt sich aus der überlieferten hebräischen Formulierung. Manche Übersetzungen verstehen die Angabe deshalb als Hinweis auf den westlichen Ausgangspunkt der Grenze, andere lassen die problematische Richtung weg oder folgen einer abweichenden Textüberlieferung. Welche Formulierung ursprünglich beabsichtigt war, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit entscheiden. Für die geografische Einordnung ist jedoch deutlich, dass die Südgrenze Benjamins von der Gegend Kirjat-Jearims über Nephtoach in Richtung Jerusalems führte.

Vers 16 beschreibt anschließend den Grenzverlauf durch das Bergland südlich von Jerusalem. Die Grenze erreicht das Ende eines Berges, der vor dem Tal des Sohnes Hinnom liegt. Dieses Gelände befindet sich nach der Beschreibung am nördlichen Rand des Tales Rephaim. Das Rephaimtal lag südwestlich von Jerusalem und wird auch in späteren biblischen Berichten erwähnt, beispielsweise bei den Kämpfen Davids gegen die Philister (2. Samuel 5,18–22). Seine Erwähnung dient hier jedoch ausschließlich der geografischen Orientierung. Der Text verbindet die Grenze mit bestimmten Höhenzügen und Tälern, ohne die genaue Lage jedes einzelnen Grenzpunktes näher zu erläutern.

Besondere Bedeutung besitzt das Tal Hinnom, durch das die Grenze anschließend hinabführt. Es erstreckt sich westlich und südlich der alten Stadt Jerusalem und begegnet mehrfach in der weiteren Geschichte Judas. Besonders unter den Königen Ahas und Manasse wurde es zu einem Ort schwerer religiöser Verfehlungen, darunter verbotene Kinderopfer (2. Chronik 28,3; 33,6). Später verurteilte Jeremia diese Praktiken ausdrücklich (Jeremia 7,31–32). Aus dem hebräischen Namen Ge-Hinnom, dem Tal Hinnom, entwickelte sich auch die spätere Bezeichnung Gehenna, die im Neuen Testament für das göttliche Gericht verwendet wird. Diese spätere Bedeutung darf allerdings nicht unmittelbar in Josua 18 hineingelesen werden. Hier erscheint das Tal zunächst als natürliche Geländegrenze zwischen den Stammesgebieten.

Die Grenze verläuft weiter südlich des jebusitischen Höhenrückens und steigt zum Brunnen Rogel hinab. Mit dem Gebiet der Jebusiter ist die alte Stadt Jerusalem gemeint, die vor ihrer späteren Einnahme durch David von dieser Bevölkerungsgruppe bewohnt wurde. Die Grenzbeschreibung zeigt somit, dass Jerusalem unmittelbar an der Trennlinie zwischen Juda und Benjamin lag. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Stadt zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig unter israelitischer Herrschaft stand. Josua 15,63 und Richter 1,21 berichten ausdrücklich von den dort verbliebenen Jebusitern. Die Quelle En-Rogel, in der Schlachter 1951 „Brunnen Rogel“ genannt, lag in der Gegend südöstlich Jerusalems und erscheint später auch in der Geschichte der Thronfolge Davids (1. Könige 1,9). Ihre genaue Identifizierung wird unterschiedlich beurteilt, doch ihre Lage im Bereich der südöstlichen Täler Jerusalems passt zum beschriebenen Grenzverlauf.

In Vers 17 wendet sich die Grenze nach Norden und führt über En-Semes nach Gelilot. Der Name En-Semes bedeutet sprachlich „Sonnenquelle“. Diese Bedeutung beschreibt den Ortsnamen, erlaubt aber keine sichere Aussage darüber, weshalb die Quelle ursprünglich so genannt wurde. Gelilot wird durch seine Lage gegenüber der Steige Adummim näher bestimmt. Diese Steige befand sich im Übergangsgebiet zwischen dem Bergland Jerusalems und der tiefer gelegenen Landschaft bei Jericho. Eine besondere Schwierigkeit entsteht beim Vergleich mit Josua 15,7: Dort erscheint an entsprechender Stelle der Name Gilgal, während Josua 18,17 Gelilot nennt. Die beiden Namen können sprachlich miteinander zusammenhängen, müssen aber nicht zwingend denselben Ort bezeichnen. Insbesondere darf Gelilot nicht ohne Weiteres mit dem bekannten Gilgal bei Jericho gleichgesetzt werden. Ob hier unterschiedliche Ortsnamen, benachbarte Grenzpunkte oder eine abweichende Namenüberlieferung vorliegen, bleibt offen.

Der letzte Orientierungspunkt in Vers 17 ist der Stein Bohans, des Sohnes Rubens. Dieser Stein war offenbar ein bekannter Grenzmarker, denn er wird bereits in Josua 15,6 erwähnt. Der Text erklärt allerdings nicht, wer Bohan genau war oder weshalb der Stein seinen Namen trug. Die Bezeichnung „Sohn Rubens“ kann seine Zugehörigkeit zum Stamm Ruben ausdrücken, beweist aber nicht, dass dessen ostjordanisches Stammesgebiet bis an diese Stelle reichte. Ebenso wenig berichtet der Text, wann der Stein aufgestellt wurde oder welche besondere Begebenheit mit ihm verbunden war. Seine Bedeutung liegt hier darin, dass er als wiedererkennbarer Orientierungspunkt zur Abgrenzung der beiden Stammesgebiete diente.

Die Verse 15–17 zeigen, wie sorgfältig die Südgrenze Benjamins anhand vorhandener Landschaftsmerkmale beschrieben wird. Quellen, Täler, Berghänge, Verkehrswege und ein benannter Stein bilden gemeinsam die Orientierungspunkte. Zugleich macht der Vergleich mit Josua 15 deutlich, dass selbst ausführliche Grenzbeschreibungen nicht alle geografischen Fragen zweifelsfrei beantworten. Die auffällige Richtungsangabe bei Kirjat-Jearim und die unterschiedlichen Namen Gelilot und Gilgal verlangen eine zurückhaltende Auslegung. Sicher ist, dass Benjamins Südgrenze südlich an Jerusalem vorbeiführte und von dort weiter in Richtung Jordantal verlief. Der folgende Abschnitt setzt diesen Verlauf fort und beschreibt, wie die Grenze schließlich das Tote Meer erreicht und der Jordan die östliche Begrenzung des Stammesgebietes bildet.

Josua 18,18–20

Vom Bergland zum Toten Meer: Benjamins südliche und östliche Grenze

Nachdem die Grenze am Stein Bohans vorbeigeführt hat, beschreibt Vers 18 ihren weiteren Verlauf hinab in die Jordansenke. Die Schlachter 1951 spricht von einem Bergrücken gegenüber der nördlichen Ebene. Im hebräischen Text steht hier die Bezeichnung Araba, die eine trockene Tal- und Steppenlandschaft bezeichnet. Gemeint ist in diesem Zusammenhang der tief gelegene Bereich westlich des Jordans und nördlich des Toten Meeres. Die Grenze verlässt damit endgültig die höher gelegenen Gebiete bei Jerusalem und führt in eine Landschaft hinab, die sich deutlich vom zentralen Bergland unterscheidet. Diese Veränderung des Geländes erklärt, weshalb der Text wiederholt davon spricht, dass die Grenze hinabzieht.

Die genaue Bedeutung der Ortsangabe in Vers 18 ist allerdings nicht vollständig eindeutig. Während die Schlachter 1951 einen Bergrücken gegenüber der nördlichen Araba beschreibt, verstehen manche Übersetzungen die Formulierung als Hinweis auf den nördlichen Berghang von Beth-Araba. Diese Stadt wird später in Josua 18,22 ausdrücklich unter den Orten Benjamins genannt. Die Deutung ist geografisch möglich, doch der Ortsname Beth-Araba steht in Vers 18 nicht ausdrücklich im überlieferten hebräischen Wortlaut. Deshalb sollte die Angabe nicht ohne Erklärung in einen eindeutig bestimmten Stadtnamen umgewandelt werden. Sicher ist, dass die Grenzlinie an einem Hang oder Höhenzug entlangführte und anschließend in die Araba hinabstieg.

In Vers 19 erreicht die Grenze die Gegend von Beth-Hogla. Sie führt an der nördlichen Seite dieses Ortes vorbei und verläuft weiter bis zur nördlichen Zunge des Salzmeeres. Beth-Hogla erscheint ebenfalls in Josua 15,6, wo dieselbe Grenzregion aus der Perspektive Judas beschrieben wird. Der Ort wird außerdem in Josua 18,21 unter den Städten Benjamins aufgeführt. Seine genaue Lage wird gewöhnlich in der Niederung nahe Jericho und dem Nordwesten des Toten Meeres gesucht. Die Grenzbeschreibung ermöglicht eine ungefähre geografische Einordnung, legt aber nicht den exakten Verlauf der alten Grenze um die damalige Siedlung fest.

Mit dem Salzmeer ist das heutige Tote Meer gemeint. Der Ausdruck „nördliche Zunge“ bezeichnet den nördlichen Ausläufer beziehungsweise Uferbereich des Sees. Der Text bestimmt den Endpunkt zusätzlich durch seine Lage am südlichen Ende des Jordans, also dort, wo der Fluss in das Tote Meer mündet. Dadurch wird deutlich, dass die Südgrenze Benjamins nicht bis an das südliche Ende des Toten Meeres reichte. Sie endete vielmehr an dessen Nordufer. Diese Angabe stimmt im Wesentlichen mit Josua 15,5 überein, wo die nördliche Grenze Judas ebenfalls bei der Jordanmündung am Salzmeer beginnt. Beide Grenzbeschreibungen ergänzen sich, weil sie die Trennung der benachbarten Stammesgebiete aus entgegengesetzten Richtungen darstellen.

Vers 20 nennt schließlich den Jordan als östliche Grenze Benjamins. Damit schließt sich die Grenzbeschreibung an ihren Ausgangspunkt in Vers 12 an. Dort hatte die nördliche Grenze ebenfalls am Jordan begonnen und war anschließend westwärts ins Bergland geführt worden. Der Fluss bildete somit eine natürliche Begrenzung des Stammesgebietes. Zugleich ist zwischen dem Jordan selbst und der angrenzenden Jordansenke zu unterscheiden. Der Fluss bezeichnet die Ostgrenze, während die in den vorherigen Versen genannten Berghänge, Quellen und Siedlungen den Verlauf der südlichen Grenze bestimmen. Die verschiedenen Landschaftsformen ergeben zusammen die räumliche Umgrenzung des Erbteils.

Am Ende von Vers 20 fasst der Bericht zusammen, dass dies das Erbteil der Nachkommen Benjamins mit seinen Grenzen nach ihren Geschlechtern sei. Die Formulierung erinnert daran, dass das Land nicht allein dem Stamm als einer ungeteilten Gemeinschaft zugesprochen wurde, sondern auch den zugehörigen Familien als dauerhafter Erbbesitz dienen sollte. Die ausführlichen Grenzangaben schufen dafür eine geografische Grundlage. Sie bedeuteten jedoch nicht automatisch, dass jeder Ort innerhalb dieser Grenzen bereits tatsächlich unter benjaminitischer Kontrolle stand. Wie bei den anderen Stämmen musste zwischen der Zuteilung des Landes und seiner vollständigen Besitznahme unterschieden werden.

Damit ist die Beschreibung der Stammesgrenzen abgeschlossen. Benjamin erhält ein Gebiet zwischen Juda und Ephraim, das vom zentralen Bergland bis in die Jordansenke reicht. Seine Lage wird durch wichtige Orte, natürliche Geländemerkmale und den Jordan bestimmt. Im folgenden Abschnitt richtet sich der Blick auf die Städte innerhalb dieses Erbteils. Dort werden zunächst zwölf Städte genannt, darunter Jericho, Beth-Hogla und Bethel, die teilweise bereits in den Grenzbeschreibungen eine wichtige Rolle gespielt haben.

Josua 18,21–24

Die ersten zwölf Städte Benjamins

Nachdem die Grenzen des benjaminitischen Stammesgebietes festgelegt worden sind, beginnt Vers 21 mit der Aufzählung der zugehörigen Städte. Die ersten zwölf Orte liegen überwiegend im östlichen Teil des Erbteils, vom Jordantal bis in das angrenzende Bergland. Genannt werden Jericho, Beth-Hogla, Emek-Keziz, Beth-Araba, Zemaraim, Bethel, Avvim, Parah, Ophra, Kephar-Ammoni, Ophni und Geba. Die Liste ergänzt die vorherige Grenzbeschreibung um die konkreten Siedlungen, die den Familien Benjamins zugesprochen wurden. Dabei geht es nicht nur um befestigte Städte. Vers 24 erwähnt ausdrücklich die dazugehörigen Dörfer, sodass auch kleinere Ansiedlungen und die von ihnen genutzten Landschaften zum Erbteil gehörten.

An erster Stelle steht Jericho, die Stadt, mit deren Eroberung die israelitische Landnahme westlich des Jordans begonnen hatte. Josua 6 berichtet von ihrem Fall und der Rettung Rahabs und ihrer Angehörigen. Dass Jericho nun unter den Städten Benjamins erscheint, bedeutet jedoch nicht, dass die zuvor zerstörte Stadt bereits wieder in ihrer alten befestigten Form aufgebaut worden war. Josua hatte nach der Eroberung einen Fluch über denjenigen ausgesprochen, der Jericho erneut befestigen und ihre Tore errichten würde (Josua 6,26). Erst 1. Könige 16,34 berichtet ausdrücklich von einer entsprechenden Wiederaufbauhandlung unter Hiel von Bethel. Zwischen der Zugehörigkeit des Ortes zu einem Stammesgebiet, seiner Besiedlung und dem Wiederaufbau seiner Befestigungen muss deshalb unterschieden werden.

Beth-Hogla war bereits in der Grenzbeschreibung erwähnt worden (Josua 18,19). Seine Aufnahme in die Städteaufzählung bestätigt, dass der Ort Benjamin zugeteilt wurde. Auch Beth-Araba steht in Verbindung mit der tief gelegenen Landschaft westlich des Jordans. Der Name Emek-Keziz enthält das hebräische Wort emek, das ein Tal oder eine Niederung bezeichnet. Ob damit ursprünglich eine bestimmte Siedlung oder ein nach seiner Landschaft benannter Ort gemeint war, lässt sich nicht vollständig klären. Weil Emek-Keziz innerhalb der Aufzählung der zwölf Städte erscheint, wird die Bezeichnung hier als eigenständiger Eintrag gezählt. Die genaue Lage mehrerer dieser Orte bleibt allerdings unsicher. Deshalb können ihre Namen nicht ohne Weiteres zu einem vollständig gesicherten historischen Wegenetz verbunden werden.

Mit Zemaraim und Bethel führt die Aufzählung weiter in das zentrale Bergland. Zemaraim wird gelegentlich mit dem Berg Zemaraim aus 2. Chronik 13,4 in Verbindung gebracht, auf dem König Abija später zu Israel sprach. Die Namensgleichheit allein beweist jedoch nicht, dass beide Stellen genau denselben Ort bezeichnen. Bethel ist dagegen aus mehreren biblischen Berichten bekannt. Dort hatte Jakob Gottes Verheißung empfangen und den Ort Bethel genannt (1. Mose 28,10–19). In Josua 18,13 war die Stadt bereits unter ihrem älteren Namen Lus als Grenzpunkt erwähnt worden. Bemerkenswert ist, dass Bethel hier unter den Städten Benjamins steht, während Richter 1,22–26 später die Einnahme der Stadt durch die Nachkommen Josephs beschreibt. Die Berichte betreffen unterschiedliche Situationen und zeigen, dass die formelle Stammeszugehörigkeit einer Stadt nicht mit jeder späteren militärischen Handlung gleichgesetzt werden darf.

Die folgenden Orte Avvim, Parah und Ophra lassen sich nicht alle mit gleicher Sicherheit geografisch bestimmen. Besonders bei ähnlichen biblischen Ortsnamen ist Vorsicht notwendig. So darf Ophra in Benjamin nicht mit der gleichnamigen Stadt verwechselt werden, die in Richter 6,11 mit Gideon und der Familie Abiesers aus Manasse verbunden ist. Die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Stammesgebieten spricht dafür, diese Orte zunächst getrennt zu behandeln. Auch bei Avvim wurden verschiedene Identifizierungen vorgeschlagen, ohne dass eine davon durch Josua 18 selbst bestätigt würde. Die Aufzählung bewahrt somit Namen aus der damaligen Landordnung, deren genaue Lage teilweise nicht mehr zuverlässig rekonstruiert werden kann.

Kephar-Ammoni und Ophni werden unmittelbar vor Geba genannt. Der Name Kephar-Ammoni kann sprachlich als „Dorf der Ammoniter“ verstanden werden. Daraus lässt sich jedoch nicht sicher ableiten, dass zur Zeit Josuas dort tatsächlich eine geschlossene ammonitische Bevölkerung lebte. Ein Ortsname konnte ältere Verhältnisse bewahren, ohne die gegenwärtige Bewohnerschaft eindeutig zu beschreiben. Geba ist dagegen auch aus späteren Berichten bekannt. In 1. Samuel 13–14 begegnet der Ort im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen Israel und den Philistern. Dabei muss Geba von Gibea unterschieden werden, das ebenfalls zu Benjamin gehörte und im folgenden Städteverzeichnis genannt wird. Die ähnlich klingenden Namen bezeichnen im biblischen Zusammenhang nicht einfach dieselbe Stadt.

Vers 24 schließt die erste Aufzählung mit der ausdrücklichen Gesamtzahl von zwölf Städten und ihren Dörfern ab. Damit wird noch einmal deutlich, dass die Landverteilung nicht nur große Grenzlinien festlegte, sondern auch die Zugehörigkeit einzelner Siedlungen bestimmte. Die Liste umfasst Orte mit unterschiedlicher geografischer Lage und späterer geschichtlicher Bedeutung. Einige werden in weiteren biblischen Erzählungen ausführlich erwähnt, während von anderen kaum mehr als ihr Name erhalten geblieben ist. Für Josua 18 sind sie dennoch gleichermaßen Bestandteil des Erbteils Benjamins. Die anschließenden Verse nennen vierzehn weitere Städte, darunter Gibeon, Rama, Mizpe und Jerusalem, und vervollständigen damit die Aufzählung der benjaminitischen Besitzungen.

Josua 18,25–28

Vierzehn weitere Städte: Gibeon, Jerusalem und die besondere Grenzlage

Mit Vers 25 beginnt die zweite Städteaufzählung Benjamins. Sie ergänzt die zuvor genannten zwölf Orte um weitere vierzehn Städte mit ihren zugehörigen Dörfern. Den Anfang bilden Gibeon, Rama und Beerot. Anschließend folgen Mizpe, Kephira, Moza, Reckem, Jirpeel, Thareala, Zela, Eleph, Jebusi, Gibeat und Kirjat. Während die erste Liste überwiegend Orte im östlichen Stammesgebiet umfasste, richtet sich der Blick nun stärker auf das zentrale Bergland und die Gegend nördlich und westlich Jerusalems. Nicht alle Städte lassen sich heute sicher lokalisieren. Die Aufzählung zeigt jedoch, dass Benjamins Erbteil aus zahlreichen Siedlungen bestand, die innerhalb der zuvor beschriebenen Grenzen lagen.

Gibeon besitzt innerhalb dieser Liste eine besondere Bedeutung. Bereits Josua 9 berichtet, wie die Bewohner Gibeons durch eine List einen Bund mit Israel schlossen. Sie gaben vor, aus einem weit entfernten Land zu kommen, obwohl ihre Städte in unmittelbarer Nachbarschaft lagen. Josua und die führenden Männer Israels bestätigten den Bund durch einen Eid, ohne zuvor den HERRN zu befragen (Josua 9,14–15). Als die Täuschung bekannt wurde, hielten die Israeliten dennoch an ihrem Eid fest. Die Bewohner Gibeons blieben am Leben, mussten jedoch fortan bestimmte Dienstleistungen für die Gemeinde übernehmen. Bemerkenswert ist, dass neben Gibeon auch Beerot und Kephira in Josua 9,17 ausdrücklich als Städte dieser Bevölkerungsgruppe genannt werden. Drei Orte aus der neuen Städteaufzählung waren somit bereits durch einen gemeinsamen geschichtlichen Vorgang miteinander verbunden. Ihre spätere Zuteilung an Benjamin darf nicht so verstanden werden, als seien ihre ursprünglichen Bewohner bei der Eroberung vernichtet worden.

Auch Rama und Mizpe werden in der späteren Geschichte Israels wiederholt erwähnt. Rama erscheint besonders im Zusammenhang mit Samuel, der dort wohnte und einen Altar für den HERRN errichtete (1. Samuel 7,17). Mizpe wurde dagegen zu einem wichtigen Versammlungsort. In 1. Samuel 7,5–12 rief Samuel das Volk dorthin, wo die Israeliten ihre Sünden bekannten und Gott um Hilfe baten. Später versammelte er sie erneut in Mizpe, als Saul durch das Los als König bezeichnet wurde (1. Samuel 10,17–24). Dabei ist zu beachten, dass mehrere biblische Orte ähnliche Namen tragen. Nicht jede Erwähnung eines Rama oder Mizpe bezeichnet automatisch dieselbe Stadt. Die hier genannten Orte werden jedoch gewöhnlich mit den bekannten Siedlungen im Gebiet Benjamins verbunden.

Die folgenden Namen Moza, Reckem, Jirpeel und Thareala sind außerhalb dieser Aufzählung nur wenig oder gar nicht sicher bezeugt. Ihre genaue Lage bleibt deshalb weitgehend offen. Der Text beschreibt weder ihre Größe noch ihre wirtschaftliche oder militärische Bedeutung. Es wäre unbegründet, aus der Reihenfolge der Namen einen bestimmten Reiseweg oder eine Rangordnung der Städte abzuleiten. Anders verhält es sich mit Zela, das später in 2. Samuel 21,14 erneut erscheint. Dort werden die Gebeine Sauls und seines Sohnes Jonathan im Gebiet Benjamins, in Zela, im Grab der Familie Sauls beigesetzt. Diese Verbindung ist besonders bemerkenswert, weil Saul selbst aus dem Stamm Benjamin stammte. Die spätere Bestattung bestätigt die Bedeutung des Ortes innerhalb der benjaminitischen Familiengeschichte, ohne dass Josua 18 bereits auf diese Ereignisse vorausweist.

In Vers 28 wird außerdem Jebusi genannt und ausdrücklich mit Jerusalem gleichgesetzt. Der Name erinnert daran, dass die Stadt vor ihrer späteren Einnahme durch David von Jebusitern bewohnt wurde. Bereits Josua 15,63 hatte berichtet, dass Juda die Jebusiter in Jerusalem nicht vertreiben konnte. Richter 1,21 sagt Entsprechendes über Benjamin. Diese Angaben zeigen, weshalb zwischen der Zuteilung einer Stadt und ihrer tatsächlichen Beherrschung unterschieden werden muss. Dass Jerusalem hier unter den Städten Benjamins erscheint, bedeutet nicht, dass die Jebusiter bereits vollständig vertrieben waren. Erst 2. Samuel 5,6–9 beschreibt, wie David die befestigte Stellung Zion einnahm und Jerusalem zu seiner Königsstadt machte. Die Grenzlage der Stadt erklärt zugleich, weshalb sie in den Berichten über die Gebiete Judas und Benjamins eine Rolle spielt.

Neben Jerusalem wird Gibeat genannt, gewöhnlich mit Gibea verbunden. Dieser Ort darf nicht mit Geba aus Vers 24 oder mit Gibeon aus Vers 25 verwechselt werden. Die drei ähnlich klingenden Namen bezeichnen unterschiedliche Orte. Gibea wird später besonders mit König Saul in Verbindung gebracht (1. Samuel 10,26; 11,4). Bereits Richter 19–21 berichtet jedoch von schweren Verbrechen in Gibea und den daraus entstandenen Kämpfen zwischen Benjamin und den übrigen israelitischen Stämmen. Diese späteren Ereignisse zeigen, wie unterschiedlich die geschichtliche Bedeutung einzelner Städte innerhalb desselben Erbteils werden konnte. Josua 18 selbst enthält allerdings noch keine Bewertung dieser späteren Entwicklungen.

Eine weitere Schwierigkeit betrifft den letzten Ortsnamen Kirjat. Die Schlachter 1951 gibt hier die kurze Form wieder, während andere Übersetzungen Kirjat-Jearim nennen. Im masoretischen Text steht lediglich Kirjat. Die längere Form ist aus der Überlieferung bekannt und liegt wegen der Erwähnung Kirjat-Jearims in Josua 18,14 nahe. Allerdings wird diese Stadt dort ausdrücklich Juda zugeordnet. Auch Josua 15,60 zählt Kirjat-Jearim zu den Städten Judas. Sollte Vers 28 tatsächlich dieselbe Stadt meinen, ergäbe sich eine unterschiedliche Stammeszuordnung. Ob dies auf besondere Grenzverhältnisse, spätere Veränderungen oder Unterschiede der Textüberlieferung zurückgeht, lässt sich nicht abschließend feststellen. Die kurze Namensform sollte deshalb nicht ohne Erklärung als zweifelsfrei mit Kirjat-Jearim identisch behandelt werden.

Am Ende von Vers 28 nennt der Text ausdrücklich vierzehn Städte. Diese Zahl ist für die Auslegung wichtig, weil im hebräischen Wortlaut vor Eleph und Kirjat jeweils ein verbindendes „und“ fehlt. Dadurch könnten die Bezeichnungen auch als zusammengesetzte Ortsnamen verstanden werden. Eine solche Lesart würde allerdings die Zahl der einzeln genannten Städte verringern. Da biblische Städteaufzählungen nicht vor jedem Namen zwingend eine Konjunktion verwenden, ist die getrennte Zählung gut begründet. Zusammen mit den zwölf Städten aus Vers 24 ergibt sich eine Gesamtzahl von 26 Städten mit ihren zugehörigen Dörfern. Die genaue Identifizierung einzelner Orte bleibt davon unberührt.

Mit dieser Aufzählung endet Josua 18. Die sieben noch wartenden Stämme haben die weitere Landverteilung begonnen, und Benjamin hat als erster von ihnen sein Erbteil erhalten. Die Grenzen seines Gebietes sind beschrieben und die zugehörigen Städte genannt worden. Damit steht fest, welches Land den Familien Benjamins zugesprochen wurde. Zugleich machen Orte wie Gibeon und Jerusalem deutlich, dass die Bevölkerung und die tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse nicht überall mit der rechtlichen Zuteilung übereinstimmten. Die Landverteilung schuf eine verbindliche Ordnung, während die weitere Geschichte zeigen sollte, wie die einzelnen Stämme mit ihrem Erbteil umgingen.

Geistliche Kernbotschaft

Josua 18 zeigt ein Volk, das Gottes Verheißung bereits in bemerkenswerter Weise erfahren hat, dessen Aufgabe aber noch nicht abgeschlossen ist. Israel hat das verheißene Land erreicht, die großen feindlichen Machtverbände sind besiegt, und mehrere Stämme haben ihr Erbteil erhalten. Dennoch warten sieben Stämme weiterhin auf ihre eigene Landzuteilung. Zwischen dem, was Gott seinem Volk zugesagt hat, und dem, was bereits tatsächlich in Besitz genommen wurde, besteht noch ein Unterschied. Gerade diese Spannung prägt die geistliche Botschaft des Kapitels.

Mit der Aufstellung der Stiftshütte in Silo wird deutlich, dass Israels Leben im verheißenen Land nicht allein von Landbesitz, Sicherheit und wirtschaftlicher Versorgung bestimmt sein sollte. Gott hatte sein Volk aus Ägypten befreit und einen Bund mit ihm geschlossen. Auch nach der Wanderung und den militärischen Auseinandersetzungen blieb die Beziehung zu ihm die Grundlage seiner Gemeinschaft. Die Stiftshütte erinnerte Israel daran, dass seine Identität nicht zuerst von den einzelnen Stammesgebieten ausging, sondern von dem Gott, der alle Stämme zu seinem Volk berufen hatte. Das Heiligtum war dabei kein Zeichen dafür, dass Israel unabhängig von seinem Verhalten dauerhaft gesichert wäre. Die spätere Geschichte Silos zeigt vielmehr, dass Gottes Gegenwart und seine Heiligkeit nicht von seinem Anspruch auf Gehorsam getrennt werden dürfen.

Josuas Frage an die sieben Stämme macht einen weiteren wichtigen Gedanken sichtbar. Die Verheißung Gottes nahm Israel nicht die Verantwortung ab, die notwendigen Schritte zur Besitznahme zu unternehmen. Das Land war ihnen zugesagt, doch sie sollten nicht untätig bleiben. Bemerkenswert ist, dass Josua auf ihre Verzögerung nicht nur mit einer Ermahnung reagiert. Er ordnet zugleich ein konkretes Verfahren an, das die weitere Landverteilung ermöglicht. Dadurch wird deutlich, dass verantwortliches Handeln sowohl Entschlossenheit als auch sorgfältige Vorbereitung erfordern kann.

Die Erkundung des Landes und die anschließende Losentscheidung stehen dabei nicht im Gegensatz zueinander. Die ausgewählten Männer untersuchen die Gebiete, halten ihre Ergebnisse schriftlich fest und bringen sie nach Silo. Erst danach werden die Erbteile vor dem HERRN zugewiesen. Menschliche Sorgfalt und die Anerkennung von Gottes Autorität gehören in diesem Bericht zusammen. Die Stämme sollen weder ihre Verantwortung auf eine göttliche Entscheidung abschieben noch die Verteilung allein nach eigenen Interessen bestimmen.

Auch die besondere Stellung der Leviten ist von Bedeutung. Während die übrigen Stämme zusammenhängende Gebiete erhalten, ist der Dienst für Gott der bestimmende Bestandteil ihres Erbteils. Ihre Lebensordnung unterscheidet sich deshalb von derjenigen der anderen Stämme. Dennoch gehören sie vollständig zur Gemeinschaft Israels und erhalten später eigene Städte. Das Kapitel zeigt damit, dass Zugehörigkeit zum Volk Gottes nicht voraussetzt, dass alle dieselben Aufgaben und Besitzverhältnisse haben.

Die geistliche Kernbotschaft von Josua 18 liegt somit in der Verbindung von Gottes Verheißung, gemeinsamer Verantwortung und geordnetem Handeln. Gott hat seinem Volk das Land zugesagt und die Voraussetzungen für seine weitere Ansiedlung geschaffen. Die Israeliten sollen nun entsprechend handeln, ohne die gemeinsame Bindung an ihn aus dem Blick zu verlieren. Was Gott gegeben hat, soll weder durch Untätigkeit vernachlässigt noch durch eigenmächtige Ansprüche zu einem Gegenstand des Streites werden.

Verbindungen zu anderen Bibelstellen

Die Aufstellung der Stiftshütte in Silo knüpft unmittelbar an die Anweisungen aus 2. Mose 25–40 an. Gott hatte Mose geboten, ein Heiligtum zu errichten, damit er in der Mitte seines Volkes wohnen könne (2. Mose 25,8). Nach der Fertigstellung erfüllte die Herrlichkeit des HERRN die Stiftshütte (2. Mose 40,34–38). Während der Wüstenwanderung begleitete dieses Heiligtum Israel auf seinem Weg. In Josua 18 wird es innerhalb des verheißenen Landes aufgestellt. Damit setzt sich der Gottesdienst fort, den Gott bereits am Sinai eingerichtet hatte. Der neue Standort bedeutet keinen neuen Bund und keine veränderte Grundlage der Beziehung zwischen Gott und Israel.

Eine wichtige Ergänzung findet sich in 5. Mose 12,5–14. Dort wird Israel angewiesen, den Ort aufzusuchen, den Gott für seinen Namen erwählen würde, anstatt seine Opfer nach eigenem Belieben an verschiedenen Orten darzubringen. Silo erscheint in Josua 18 als ein früher bedeutender Heiligtumsort. Später erinnert Jeremia 7,12–15 ausdrücklich an das Schicksal Silos, um Juda vor falscher Sicherheit im Jerusalemer Tempel zu warnen. Auch Psalm 78,60 erwähnt, dass Gott die Wohnung in Silo verließ. Diese Stellen zeigen gemeinsam, dass ein heiliger Ort seinen besonderen Rang durch Gottes Bestimmung erhält. Seine bloße Existenz garantiert einem ungehorsamen Volk jedoch keinen dauerhaften Schutz.

Josuas Aufforderung zur weiteren Besitznahme steht in enger Verbindung mit Josua 13,1. Dort hatte Gott selbst erklärt, dass noch sehr viel Land einzunehmen sei. Die späteren Grenz- und Städtebeschreibungen dürfen deshalb nicht so gelesen werden, als seien bereits sämtliche Orte vollständig erobert gewesen. Auch Richter 1 berichtet von Gebieten, in denen die Kanaaniter weiterhin lebten. Die verschiedenen Aussagen ergänzen sich, wenn zwischen der grundlegenden militärischen Unterwerfung des Landes, der rechtlichen Zuteilung der Erbteile und der tatsächlichen Besitznahme einzelner Gebiete unterschieden wird.

Das Losverfahren geht auf die Anordnung in 4. Mose 26,52–56 zurück. Dort bestimmte Gott, dass die Verteilung des Landes sowohl die Größe der einzelnen Stämme berücksichtigen als auch durch das Los erfolgen sollte. Josua 18 zeigt die praktische Umsetzung dieser Ordnung für die noch wartenden Stämme. In Sprüche 16,33 wird später der Gedanke ausgesprochen, dass die Entscheidung des Loses unter Gottes Herrschaft steht. Daraus folgt jedoch nicht, dass Christen jede persönliche Entscheidung durch ein Los treffen sollten. In Josua handelt es sich um ein ausdrücklich angeordnetes Verfahren innerhalb der einmaligen Landverteilung Israels.

Die besondere Stellung Levis wird bereits in 4. Mose 18,20–24 erklärt. Dort sagt Gott zu Aaron, dass er selbst sein Teil und sein Erbe unter den Israeliten sei. Statt eines gewöhnlichen Stammesgebietes wurden den Leviten die Zehnten und weitere festgelegte Leistungen zur Versorgung zugewiesen. Josua 21 ergänzt diese Ordnung durch die Verteilung levitischer Städte und Weideflächen. Dadurch wird verständlich, weshalb Josua 18,7 die Leviten von der Verteilung der sieben verbliebenen Gebiete ausnimmt, ohne ihnen deshalb jeden eigenen Wohnort abzusprechen.

Besonders aufschlussreich ist außerdem die Verbindung zwischen Josua 9 und Josua 18,25–28. Gibeon, Beerot und Kephira gehörten zu den Städten der Gibeoniter, deren Bewohner durch eine Täuschung einen Bund mit Israel erlangten. Dieser Bund wurde trotz der Täuschung nicht aufgehoben, weil die israelitischen Leiter ihn durch einen Eid bestätigt hatten. Dass die Städte später innerhalb des benjaminitischen Erbteils genannt werden, bedeutet deshalb nicht, dass ihre Einwohner bei der Landnahme vernichtet wurden. Der Vergleich zeigt, weshalb die Zuteilung einer Stadt und das Schicksal ihrer bisherigen Bewohner getrennt betrachtet werden müssen.

Auch Jerusalem besitzt eine besondere Verbindung zur weiteren biblischen Geschichte. In Josua 18,28 wird die Stadt innerhalb des Erbteils Benjamins aufgeführt und mit dem Namen Jebusi bezeichnet. Richter 1,21 berichtet jedoch, dass die Jebusiter dort weiterhin wohnten. Erst 2. Samuel 5,6–9 beschreibt die Einnahme der befestigten Stellung Zion durch David. Später wurde Jerusalem zum Mittelpunkt seiner Königsherrschaft und zum Ort des Tempels, den Salomo errichtete (1. Könige 6–8). Josua 18 nennt die Stadt somit lange vor ihrer späteren Bedeutung als Königs- und Tempelstadt. Diese spätere Geschichte darf ihren ursprünglichen Zusammenhang als Ort innerhalb der Landverteilung nicht verdrängen.

Wichtige Lektionen

Gottes Verheißungen sollen nicht zur Untätigkeit führen. Die sieben Stämme hatten noch kein eigenes Erbteil erhalten, obwohl Israel bereits einen wesentlichen Teil des Landes unter seine Herrschaft gebracht hatte. Josua fordert sie deshalb auf, die weitere Besitznahme nicht länger hinauszuzögern. Für den Glauben lässt sich daraus ableiten, dass Vertrauen auf Gottes Zusagen und verantwortliches Handeln keine Gegensätze sind. Wo eine Aufgabe klar erkannt und ein notwendiger Schritt möglich ist, sollte das Vertrauen auf Gott nicht als Begründung für vermeidbare Untätigkeit dienen.

Eine berechtigte Ermahnung sollte mit praktischer Orientierung verbunden sein. Josua stellt die sieben Stämme nicht nur wegen ihrer Verzögerung zur Rede. Er zeigt ihnen unmittelbar, wie sie weiter vorgehen sollen: Männer auswählen, das Land erkunden, eine schriftliche Beschreibung anfertigen und anschließend die Verteilung durchführen. Auch heute kann es hilfreich sein, eine festgefahrene Situation nicht allein durch wiederholte Kritik zu beurteilen, sondern konkrete und verantwortbare Schritte zu ihrer Lösung zu entwickeln.

Sorgfältige Vorbereitung ist mit dem Glauben vereinbar. Die Männer mussten das Land tatsächlich durchziehen und beschreiben, bevor die Lose geworfen wurden. Der Bericht zeigt, dass praktische Planung und die Anerkennung von Gottes Führung zusammengehören können. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Pflicht ableiten, Entscheidungen durch ein Los zu treffen. Die bleibende Lektion betrifft vielmehr die Bereitschaft, vorhandene Möglichkeiten gewissenhaft zu prüfen und die eigene Verantwortung nicht zu vernachlässigen.

Die Gemeinschaft mit Gott ist wichtiger als die Unterschiede zwischen menschlichen Aufgaben. Die Stämme erhielten verschiedene Gebiete, während die Leviten eine besondere Aufgabe im Heiligtumsdienst hatten. Trotzdem gehörten alle zu demselben Volk. Für das Leben im Glauben ist dies eine Erinnerung daran, dass unterschiedliche Verantwortlichkeiten nicht zwangsläufig unterschiedliche Wertigkeit bedeuten. Entscheidend ist, ob die jeweilige Aufgabe in Treue gegenüber Gott ausgeführt wird.

Geistliche Vorrechte bieten keine Sicherheit unabhängig vom eigenen Verhalten. Die Stiftshütte wurde in Silo aufgestellt, und der Ort erhielt dadurch große Bedeutung für Israel. Die spätere Geschichte zeigt jedoch, dass das Heiligtum kein Schutz vor Gottes Gericht war, wenn das Volk seinen Bund missachtete. Äußere Zugehörigkeit, religiöse Einrichtungen und frühere Erfahrungen mit Gottes Hilfe können den persönlichen und gemeinschaftlichen Gehorsam nicht ersetzen.

Gerechtigkeit erfordert klare und nachvollziehbare Ordnungen. Die Verteilung des Landes geschah nicht einfach nach dem Wunsch der einflussreichsten Stämme. Die Gebiete wurden erfasst, bisherige Erbteile berücksichtigt und die noch offenen Besitzungen nach der von Gott gegebenen Anordnung verteilt. Der Bericht zeigt, wie wichtig es ist, bestehende Rechte zu achten und Entscheidungen nicht willkürlich zu treffen. Seine historischen Einzelheiten sind nicht unmittelbar auf heutige Eigentumsverhältnisse übertragbar, doch der Grundgedanke verantwortlicher und gerechter Ordnung bleibt verständlich.

Zwischen einem zugesprochenen Recht und seiner tatsächlichen Verwirklichung kann ein Unterschied bestehen. Benjamin erhielt bestimmte Städte als Erbteil, obwohl beispielsweise Jerusalem weiterhin von Jebusitern bewohnt wurde. Der biblische Bericht verschweigt diese Spannung nicht. Er erinnert daran, unterschiedliche Ebenen eines Sachverhalts sorgfältig auseinanderzuhalten und aus einer formellen Entscheidung nicht vorschnell auf ihre vollständige praktische Umsetzung zu schließen.

Josua 18 macht deutlich, dass Gottes Volk seine gemeinsame Beziehung zum HERRN auch während großer Veränderungen bewahren sollte. Die Stiftshütte steht in Silo, die Erbteile werden geordnet, und die sieben bisher wartenden Stämme erhalten eine neue Grundlage für ihre Ansiedlung. Dabei bleiben Gottes Zusage und menschliche Verantwortung miteinander verbunden. Das Kapitel ermutigt dazu, erkannte Aufgaben gewissenhaft anzugehen, gerechte Ordnungen zu achten und die eigene Sicherheit nicht in äußeren Verhältnissen, sondern in der Treue zu Gott zu suchen.