Josua 17

Und das Los fiel dem Stamm Manasse, denn er ist Josephs erster Sohn, und fiel auf Machir, den ersten Sohn Manasses, den Vater Gileads, denn er war ein streitbarer Mann; darum ward ihm Gilead und Basan.

18 Verse – der vollständige Kapiteltext:

  1. 1 Und das Los fiel dem Stamm Manasse, denn er ist Josephs erster Sohn, und fiel auf Machir, den ersten Sohn Manasses, den Vater Gileads, denn er war ein streitbarer Mann; darum ward ihm Gilead und Basan.
  2. 2 Den andern Kindern aber Manasses nach ihren Geschlechtern fiel es auch, nämlich den Kindern Abiesers, den Kindern Heleks, den Kindern Asriels, den Kindern Sichems, den Kindern Hephers und den Kindern Semidas. Das sind die Kinder Manasses, des Sohnes Josephs, die Männer, nach ihren Geschlechtern.
  3. 3 Aber Zelophehad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gilead, des Sohnes Machir, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern Töchter, und ihre Namen sind diese: Mahela, Noa, Hogla, Milka, Thirza;
  4. 4 und sie traten vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Obersten und sprachen: Der HERR hat Mose geboten, daß er uns solle Erbteil geben unter unsern Brüdern. Und man gab ihnen Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters nach dem Befehl des HERRN.
  5. 5 Es fielen aber auf Manasse zehn Meßschnüre, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseit des Jordans liegt;
  6. 6 denn die Töchter Manasse nahmen Erbteil unter seinen Söhnen, und das Land Gilead war den andern Kindern Manasses.
  7. 7 Und die Grenze Manasses war von Asser gen Michmethath, das vor Sichem liegt, und reicht zur Rechten an die von En-Thappuah;
  8. 8 denn das Land Thappuah ward dem Manasse; aber Thappuah an der Grenze Manasses ward den Kindern Ephraim;
  9. 9 darnach kommt sie herab zum Bach Kana zur Mittagsseite des Bachs, die Städte daselbst sind Ephraims unter den Städten Manasses; die Grenze Manasses aber geht weiter an der Mitternachtseite des Baches und endet am Meer.
  10. 10 Dem Ephraim ward's gegen Mittag und dem Manasse gegen Mitternacht, und das Meer ist seine Grenze; und sie sollen stoßen an Asser von Mitternacht und an Isaschar von Morgen.
  11. 11 So hatte nun Manasse unter Isaschar und Asser: Beth-Sean und seine Ortschaften, Jibleam und seine Ortschaften und die zu Dor und seine Ortschaften und die zu Endor und seine Ortschaften und die zu Thaanach und seine Ortschaften und die zu Megiddo und seine Ortschaften und den dritten Teil Nepheths.
  12. 12 Und die Kinder Manasse konnten diese Städte nicht einnehmen; sondern die Kanaaniter blieben wohnen in dem Lande.
  13. 13 Da aber die Kinder Israel mächtig wurden, machten sie die Kanaaniter zinsbar und vertrieben sie nicht.
  14. 14 Da redeten die Kinder Joseph mit Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und eine Schnur des Erbteils gegeben? Und ich bin doch ein großes Volk, wie mich der HERR so gesegnet hat.
  15. 15 Da sprach Josua zu ihnen: Weil du ein großes Volk bist, so gehe hinauf in den Wald und haue um daselbst im Lande die Pheresiter und Riesen, weil dir das Gebirge Ephraim zu enge ist.
  16. 16 Da sprachen die Kinder Joseph: Das Gebirge wird nicht Raum genug für uns sein, und es sind eiserne Wagen bei allen Kanaanitern, die im Tal des Landes wohnen: bei denen zu Beth-Sean und seinen zugehörigen Orten und bei denen im Tal Jesreel.
  17. 17 Josua sprach zum Hause Josephs, zu Ephraim und Manasse: Du bist ein großes Volk; und weil du so groß bist, sollst du nicht nur ein Los haben,
  18. 18 sondern das Gebirge soll dein sein, da der Wald ist, den haue um; und er wird dein sein bis an seine Enden, wenn du die Kanaaniter vertreibst, die eiserne Wagen haben und mächtig sind.

Kapitelüberblick

Josua 17 beschreibt die Verteilung des Erbteils an den Stamm Manasse. Während ein Teil seiner Nachkommen bereits Land östlich des Jordans erhalten hatte, werden nun die Gebiete westlich des Flusses festgelegt. Dabei wird besonders die Geschichte der fünf Töchter Zelophchads hervorgehoben. Weil ihr Vater keine Söhne hinterlassen hatte, erhalten sie entsprechend Gottes früherer Anordnung einen eigenen Anteil am Familienerbe.

Anschließend werden die Grenzen Manasses und seine Städte beschrieben. Doch nicht alle Gebiete befinden sich bereits vollständig unter israelitischer Kontrolle. Mehrere kanaanitische Städte bleiben bestehen, obwohl ihre Bewohner später zur Fronarbeit verpflichtet werden.

Zum Schluss beklagen sich die Nachkommen Josephs über den begrenzten Raum ihres Erbteils. Josua fordert sie auf, weitere Gebiete zu erschließen und sich trotz der mächtigen Kanaaniter nicht von der vollständigen Besitznahme abhalten zu lassen.

Einführung

Manasse war der erstgeborene Sohn Josephs und wurde gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Ephraim von Jakob als eigener Sohn angenommen (1. Mose 48,5). Obwohl Jakob Ephraim bei seiner Segnung den Vorrang gab, erhielt auch Manasse die Zusage einer großen Nachkommenschaft. Seine Familien entwickelten sich zu einem bedeutenden Stamm, dessen Erbteil sich auf beide Seiten des Jordans erstreckte.

Die Aufteilung hatte bereits unter Mose begonnen. Nach den Kämpfen östlich des Jordans erhielten die Nachkommen Machirs Gebiete in Gilead und Basan. Die übrigen Familien Manasses sollten ihren Anteil im westjordanischen Kanaan erhalten. Josua 17 führt diese Landverteilung fort und zeigt, dass dabei nicht nur Stammesgrenzen, sondern auch die Erbrechte einzelner Familien berücksichtigt werden mussten.

Eine besondere Rolle spielen die Töchter Zelophchads. Ihre Geschichte beginnt bereits in 4. Mose 27, als sie sich wegen des fehlenden männlichen Erben an Mose wandten. Gott bestätigte ihren Anspruch und gab Israel entsprechende Bestimmungen für das Erbrecht. Die nun erfolgende Zuteilung zeigt, dass diese Entscheidung bei der tatsächlichen Landverteilung verbindlich blieb.

Neben den rechtlichen Fragen behandelt das Kapitel die Schwierigkeiten der Besitznahme. Manasse erhielt bedeutende Städte und fruchtbare Landschaften, doch in mehreren Gebieten lebten weiterhin Kanaaniter. Besonders die befestigten Städte und die mit eisernen Streitwagen ausgerüsteten Gegner stellten Israel vor erhebliche Herausforderungen. Die abschließende Begegnung zwischen Josua und den Nachkommen Josephs macht deutlich, dass der zugesprochene Besitz noch erschlossen und gesichert werden musste.

Josua 17,1–2

Manasses Erbteil und die Familien seiner Nachkommen

Mit Josua 17 beginnt die ausführliche Beschreibung des Erbteils Manasses, des erstgeborenen Sohnes Josephs. Während das vorhergehende Kapitel besonders die Grenzen Ephraims behandelte, richtet sich der Blick nun auf den älteren Bruder und seine Nachkommen. Die ausdrückliche Erwähnung seiner Erstgeburt erinnert an 1. Mose 41,51 und 48,13–20. Dort wird berichtet, dass Manasse vor Ephraim geboren wurde, Jakob bei seiner Segnung jedoch dem jüngeren Ephraim den Vorrang gab. Diese Entscheidung hob Manasses Stellung innerhalb der Familie nicht auf. Beide Söhne Josephs wurden als eigenständige Stammeslinien anerkannt und erhielten ein eigenes Erbteil. Josua 17 zeigt nun, wie die Landzuteilung an Manasse entsprechend seiner unterschiedlichen Familienverbände erfolgte.

Vers 1 nennt zunächst Machir, den erstgeborenen Sohn Manasses und Vater Gileads. Ihm beziehungsweise seiner Nachkommenschaft waren bereits die Gebiete Gilead und Basan östlich des Jordans zugeteilt worden. Diese Landschaften gehörten zu den Gebieten, die Israel noch unter der Führung Moses in Besitz genommen hatte. Nach 4. Mose 32,39–40 eroberten die Nachkommen Machirs Teile Gileads, worauf Mose ihnen das Gebiet überließ. Auch 5. Mose 3,13–15 bestätigt die Zuteilung ostjordanischer Landschaften an die Familien Manasses. Der Stamm besaß damit eine Besonderheit gegenüber vielen anderen Stämmen Israels: Seine Nachkommen waren auf beiden Seiten des Jordans angesiedelt. Ein Teil hatte sein Erbteil bereits erhalten, während die übrigen Familien nun westlich des Flusses berücksichtigt wurden.

Als Begründung für die Zuteilung an Machir nennt der Text seine kriegerische Stärke. Die Schlachter 1951 bezeichnet ihn als einen Kriegsmann. Diese Formulierung muss jedoch im Zusammenhang mit den anderen biblischen Berichten verstanden werden. Dort werden ausdrücklich die Nachkommen Machirs als Eroberer Gileads genannt. Deshalb liegt es nahe, dass der Name des Stammvaters hier seine Familienlinie zusammenfassend bezeichnet. Es wäre historisch unsicher, daraus eine persönliche Beteiligung Machirs an den Kämpfen unter Mose abzuleiten. Der Text verbindet die Zuteilung mit der militärischen Leistungsfähigkeit seiner Nachkommen, ohne ihre einzelnen Feldzüge ausführlich darzustellen. Zugleich bezeichnet Gilead sowohl einen Nachkommen Machirs als auch eine Landschaft östlich des Jordans. Beide Bedeutungen sind zu unterscheiden, auch wenn sie innerhalb derselben Familiengeschichte miteinander verbunden sind.

Vers 2 wendet sich anschließend den übrigen Familien Manasses zu, deren Erbteil nun durch das Los bestimmt wurde. Genannt werden die Nachkommen Abiesers, Heleks, Asriels, Sichems, Hephers und Semidas. Diese sechs Familiengruppen finden sich in verwandter Form bereits in 4. Mose 26,29–34, wo die Nachkommen Manasses im Zusammenhang mit der Volkszählung aufgeführt werden. Dabei stehen die Namen nicht lediglich für einzelne Männer, sondern zugleich für größere Familienverbände, die von ihnen abstammten. Besonders wichtig ist diese Unterscheidung bei Sichem. Der Name bezeichnet hier eine Familienlinie und darf nicht ohne Weiteres mit der gleichnamigen Stadt gleichgesetzt werden. Die Stadt Sichem erscheint später im Zusammenhang mit den geografischen Grenzen des Stammesgebietes, während Vers 2 die genealogische Ordnung beschreibt.

Dass die genannten Familien als übrige Nachkommen Manasses bezeichnet werden, bedeutet nicht, dass sie sämtlich unabhängig von Machirs Abstammungslinie waren. Die ausführlichere Geschlechtsfolge in 4. Mose 26 zeigt vielmehr, dass Gilead als Sohn Machirs weitere Nachkommen hatte, aus denen verschiedene Familienverbände hervorgingen. Zu ihnen gehörte auch Hepher, dessen Nachkomme Zelophchad im folgenden Vers erwähnt wird. Die Unterscheidung zwischen dem bereits erhaltenen ostjordanischen Besitz und den nun zu verteilenden westjordanischen Gebieten ist deshalb vor allem geografisch zu verstehen. Sie darf nicht zu einer vereinfachten Stammtafel führen, in der sämtliche Nachkommen Machirs ausschließlich östlich und alle übrigen Familien westlich des Jordans angesiedelt gewesen wären.

Am Ende von Vers 2 werden die aufgezählten Familien ausdrücklich als männliche Nachkommen Manasses bezeichnet. Diese Angabe bereitet den folgenden Abschnitt vor, in dem eine besondere Erbrechtsfrage behandelt wird. Zelophchad aus der Familie Hephers hatte keine Söhne hinterlassen, sondern fünf Töchter. Deshalb musste bei der Landverteilung berücksichtigt werden, dass sein Familienzweig keinen männlichen Erben besaß. Die bisherige Aufzählung der männlichen Familienlinien bedeutete jedoch nicht, dass seine Töchter leer ausgehen sollten. Bereits unter Mose hatte Gott ihren Erbanspruch ausdrücklich bestätigt (4. Mose 27,1–11). Josua 17 stellt somit zuerst die gewöhnliche genealogische Ordnung dar und zeigt anschließend, wie eine besondere, von Gott geregelte Erbsituation darin ihren Platz erhielt.

Die ersten beiden Verse verdeutlichen, dass die Landverteilung an Manasse sowohl die frühere Besitznahme östlich des Jordans als auch die Erbansprüche der westjordanischen Familien berücksichtigte. Die Stammeszugehörigkeit allein genügte nicht für die genaue Aufteilung; auch die verschiedenen Familienlinien und ihre bereits erhaltenen Gebiete mussten beachtet werden. Damit setzt sich die Ordnung fort, die Gott durch Mose für die Verteilung des Landes festgelegt hatte. Zugleich bereitet der Text eine entscheidende Frage vor: Wie sollte das Erbteil einer Familie erhalten bleiben, wenn kein Sohn vorhanden war? Die Geschichte der Töchter Zelophchads zeigt im nächsten Abschnitt, dass Gottes frühere Entscheidung auch bei der tatsächlichen Landverteilung verbindlich blieb.

Josua 17,3–4

Die fünf Töchter Zelophchads erhalten das zugesagte Erbteil

Mit Vers 3 unterbricht die Beschreibung der männlichen Familienlinien Manasses die gewöhnliche Reihenfolge der Landverteilung. Zelophchad, ein Nachkomme Hephers aus der Familie Gileads, hatte keine Söhne hinterlassen, sondern fünf Töchter. Der Text nennt sie ausdrücklich mit ihren Namen: Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza. Ihre Abstammung wird bis auf Manasse zurückgeführt und damit ihre Zugehörigkeit zu dem Stamm bestätigt, dessen Erbteil gerade verteilt wurde. Diese genealogische Einordnung ist wichtig, weil es im folgenden Bericht nicht um die Zuteilung eines fremden Besitzes geht, sondern um den Anspruch auf das Erbe ihres verstorbenen Vaters. Ohne eine entsprechende Regelung bestand die Gefahr, dass sein Familienzweig bei der Landverteilung keinen eigenen Anteil erhalten würde.

Die Geschichte dieser fünf Frauen beginnt bereits in 4. Mose 27,1–11. Damals traten sie vor Mose, den Priester Eleasar, die Obersten und die versammelte Gemeinde. Sie erklärten, dass ihr Vater in der Wüste gestorben sei und keine Söhne hinterlassen habe. Zugleich stellten sie ausdrücklich klar, dass er nicht zu den Männern gehört hatte, die sich mit Korah gegen Gott auflehnten. Damit unterschieden sie seinen Tod von jener besonderen Rebellion, die in 4. Mose 16 beschrieben wird. Wenn sie erklärten, ihr Vater sei in seiner eigenen Sünde gestorben, bedeutete dies nicht, dass er vollkommen schuldlos gewesen wäre. Sie machten vielmehr deutlich, dass sein Tod und das Fehlen männlicher Nachkommen kein ausreichender Grund sein sollten, seinen Namen innerhalb der Familie verschwinden zu lassen. Deshalb baten sie um ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters.

Mose entschied diese Angelegenheit nicht eigenmächtig, sondern brachte ihre Rechtssache vor Gott. Die Antwort in 4. Mose 27,7 bestätigte ausdrücklich, dass die Töchter Zelophchads recht hatten. Gott ordnete an, ihnen das Erbteil ihres Vaters zu geben, und legte darüber hinaus eine allgemeine Erbfolge fest. Wenn ein Mann ohne Sohn starb, sollte sein Erbteil auf seine Tochter übergehen. War auch keine Tochter vorhanden, sollten weitere Angehörige entsprechend ihrer familiären Nähe berücksichtigt werden. Die Entscheidung betraf somit nicht ausschließlich die fünf Schwestern, sondern wurde zu einer verbindlichen Rechtsbestimmung für Israel. Sie bedeutete allerdings keine vollständige Gleichstellung aller Söhne und Töchter innerhalb der damaligen Erbordnung. Das ausdrücklich geregelte Erbrecht der Töchter griff ein, wenn kein Sohn vorhanden war.

Josua 17,4 berichtet nun von der tatsächlichen Umsetzung dieser früheren Entscheidung. Die fünf Schwestern treten vor den Priester Eleasar, vor Josua und vor die Obersten. Ihre Forderung beruht nicht auf einem neuen Antrag, über den erst noch entschieden werden müsste. Sie erinnern vielmehr daran, dass Gott bereits durch Mose angeordnet hatte, ihnen ein Erbteil unter ihren Brüdern zu geben. Damit wird eine wichtige Verbindung zwischen der Führung Moses und der späteren Landverteilung unter Josua sichtbar. Obwohl Mose inzwischen gestorben war, blieb Gottes Anweisung gültig. Eleasar, Josua und die verantwortlichen Stammesoberhäupter hatten nicht die Aufgabe, das bereits bestätigte Recht neu zu beurteilen, sondern es bei der Verteilung des Landes zu berücksichtigen.

Der Bericht hält ausdrücklich fest, dass die Frauen ihr Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters erhielten. Damit blieb der Besitz innerhalb der väterlichen Familie erhalten. Eine ergänzende Regelung findet sich in 4. Mose 36,1–12. Dort hatten die Oberhäupter des Stammes Manasse die Sorge geäußert, dass ererbtes Land durch eine Heirat in einen anderen Stamm übergehen könnte. Gott ordnete deshalb für solche Erbtöchter an, innerhalb des Geschlechts ihres väterlichen Stammes zu heiraten. Die fünf Töchter Zelophchads handelten entsprechend dieser Bestimmung. Josua 17 behandelt diese Ehefrage nicht erneut, sondern konzentriert sich auf die Zuteilung ihres Besitzes. Beide Berichte zeigen jedoch, dass sowohl die Ansprüche der Frauen als auch der dauerhafte Bestand des Stammeserbes berücksichtigt wurden.

Besonders bemerkenswert ist die Stellung der fünf Schwestern innerhalb der Erzählung. Sie werden nicht nur als Angehörige einer Familie erwähnt, sondern treten selbst vor die verantwortlichen Männer und berufen sich auf Gottes Wort. Ihre Namen erscheinen bereits in 4. Mose 26,33, werden bei ihrer ursprünglichen Bitte in 4. Mose 27 erneut genannt und begegnen später auch im Zusammenhang mit der Erbregelung in 4. Mose 36. Diese wiederholte namentliche Erwähnung unterstreicht ihre Bedeutung für die Geschichte der Landverteilung. Der Text beschreibt sie weder als Gegnerinnen der bestehenden Ordnung noch als Personen, die eine Sonderbehandlung ohne rechtliche Grundlage verlangten. Ihr Anliegen bestand darin, dass eine von Gott bestätigte Bestimmung tatsächlich eingehalten wurde.

Die Verse 3–4 zeigen damit, dass Gottes Anweisungen auch dort verbindlich blieben, wo einzelne Familien von der gewöhnlichen Erbfolge abwichen. Das Fehlen eines Sohnes führte im Fall Zelophchads nicht zum Verlust des Familienerbes. Die Töchter erhielten ihren Anteil, weil Gott ihren Anspruch bereits anerkannt hatte. Zugleich wird deutlich, dass eine göttliche Entscheidung nicht dadurch bedeutungslos wurde, dass sich die verantwortlichen Leiter Israels verändert hatten. Was unter Mose angeordnet worden war, wurde unter Josua ausgeführt. Die folgende Angabe über die zehn Landteile Manasses zeigt anschließend, wie diese besondere Erbregelung innerhalb der gesamten Stammeszuteilung berücksichtigt wurde.

Josua 17,5–6

Die zehn Landteile Manasses und die besondere Erbregelung

Nachdem die fünf Töchter Zelophchads ihr Erbteil erhalten haben, fasst Vers 5 die Landverteilung an Manasse zusammen. Dem Stamm fielen zehn Landteile westlich des Jordans zu. Hinzu kamen die bereits unter Mose zugewiesenen Gebiete Gilead und Basan östlich des Flusses. Damit wird erneut deutlich, dass Manasse eine besondere Stellung innerhalb der Landverteilung einnahm. Seine Nachkommen erhielten Besitz auf beiden Seiten des Jordans, wobei die einzelnen Gebiete unterschiedlichen Familienverbänden zugeordnet wurden. Die Zahl zehn betrifft ausdrücklich die westjordanischen Anteile und darf deshalb nicht als Gesamtzahl sämtlicher Besitzungen Manasses verstanden werden.

Die Berechnung dieser zehn Landteile ist allerdings nicht völlig eindeutig. In Vers 2 waren sechs männliche Familienlinien genannt worden: Abieser, Helek, Asriel, Sichem, Hepher und Semida. Aus der Familie Hephers stammte Zelophchad, der keine Söhne, sondern fünf Töchter hinterlassen hatte. Eine verbreitete Erklärung zählt deshalb fünf Familienlinien neben Hepher und jeweils einen Anteil für die fünf Töchter Zelophchads. Auf diese Weise ergeben sich zehn Teile. Diese Deutung passt zunächst zur unmittelbaren Reihenfolge des Berichtes. Sie enthält jedoch eine Schwierigkeit: Während die übrigen Familien als größere Verbände gezählt werden, erscheinen die fünf Schwestern als einzelne Erbberechtigte innerhalb derselben Familienlinie.

Diese Frage wurde bereits in der älteren jüdischen Auslegung behandelt. Eine andere Berechnung geht von sechs Anteilen der genannten Vaterhäuser und vier zusätzlichen Erbanteilen aus, die den Töchtern Zelophchads aufgrund ihrer familiären Erbrechte zustanden. Dabei werden unter anderem der Anspruch ihres Vaters und besondere Bestimmungen über das Erstgeburtsrecht berücksichtigt. Diese Erklärung setzt allerdings erbrechtliche Einzelheiten voraus, die Josua 17 selbst nicht vollständig darlegt. Der Text berichtet weder ausdrücklich, dass jede Tochter einen eigenen der zehn Landteile erhielt, noch beschreibt er die genaue Berechnung sämtlicher Anteile. Deshalb sollte keine der vorgeschlagenen Rechnungen als zweifelsfrei bewiesene Aufteilung dargestellt werden.

Vers 6 erläutert die besondere Bedeutung der Töchter innerhalb dieser Verteilung. Die Schlachter 1951 erklärt, dass die Töchter Manasses ein Erbteil unter seinen Söhnen empfingen. Mit dieser Bezeichnung sind die weiblichen Nachkommen des Stammes gemeint, insbesondere die unmittelbar zuvor genannten Töchter Zelophchads. Es geht nicht um leibliche Töchter Manasses, des Sohnes Josephs. Der Vers stellt damit klar, dass auch die erbberechtigten Frauen bei der Verteilung des westjordanischen Landes berücksichtigt wurden. Ihre Ansprüche wurden nicht zugunsten der männlichen Familienlinien übergangen. Die frühere Entscheidung Gottes aus 4. Mose 27,1–11 blieb für die tatsächliche Landzuteilung verbindlich.

Die zweite Hälfte von Vers 6 erinnert daran, dass Gilead den übrigen Manassitern zugeteilt wurde. Diese Angabe knüpft an den Beginn des Kapitels an, wo die Nachkommen Machirs als Empfänger ostjordanischer Gebiete genannt werden. Bereits 4. Mose 32,39–42 und 5. Mose 3,13–15 berichten von diesen Zuteilungen. Die Familien Manasses waren somit geografisch aufgeteilt, gehörten aber weiterhin demselben Stamm an. Ihre verschiedenen Wohngebiete änderten nichts an ihrer gemeinsamen Abstammung. Zugleich wird sichtbar, dass die Landverteilung eine bereits begonnene Ordnung fortsetzte: Die ostjordanischen Gebiete waren vergeben, während westlich des Jordans nun auch die noch offenen Erbansprüche geregelt wurden.

Die Verse 5–6 verbinden somit die zahlenmäßige Aufteilung des Stammesgebietes mit der Anerkennung eines besonderen Erbrechts. Die genaue Zusammensetzung der zehn Landteile bleibt in einzelnen Punkten erklärungsbedürftig, doch die wesentliche Aussage ist eindeutig. Die Töchter Zelophchads erhielten ihren rechtmäßigen Anteil, und die übrigen Familien Manasses wurden entsprechend ihrer Zugehörigkeit und den früheren Zuteilungen berücksichtigt. Die Umsetzung der göttlichen Anordnung wird damit ausdrücklich bestätigt. Anschließend wendet sich der Bericht den geografischen Grenzen des westjordanischen Erbteils zu und beschreibt, wie Manasses Gebiet gegenüber Ephraim und den benachbarten Stämmen abgegrenzt wurde.

Josua 17,7–8

Die Grenze bei Sichem und die Stadt Tappuach

Nachdem die Familien Manasses und ihre Erbansprüche beschrieben worden sind, beginnt Vers 7 mit der geografischen Abgrenzung des westjordanischen Stammesgebietes. Der Text nennt zunächst Asser und Mikmetat, das vor Sichem lag. Anschließend führt die Grenze in Richtung En-Tappuach. Damit richtet sich der Blick auf den südlichen Bereich Manasses, wo sein Erbteil unmittelbar an das Gebiet Ephraims grenzte. Die Beschreibung ergänzt Josua 16, in dem dieselbe Landschaft aus der Perspektive Ephraims betrachtet wurde. Beide Kapitel müssen deshalb zusammen gelesen werden. Ihre Grenzangaben gehören zu einer gemeinsamen geografischen Ordnung, auch wenn nicht jeder genannte Ort heute zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Die Erwähnung Assers enthält eine Schwierigkeit. Der Name bezeichnet gewöhnlich einen der zwölf Stämme Israels und erscheint in Vers 10 ausdrücklich als nördlicher Nachbar Manasses. Deshalb verstehen manche Ausleger auch die Angabe in Vers 7 als Hinweis auf das Stammesgebiet Assers. Andere vermuten dagegen einen eigenständigen Ort namens Asser, der näher bei Sichem lag. Eine solche Unterscheidung würde erklären, weshalb Asser innerhalb einer Grenzbeschreibung genannt wird, die anschließend Mikmetat und Tappuach miteinander verbindet. Der hebräische Wortlaut entscheidet diese Frage jedoch nicht eindeutig. Es wäre daher unsicher, beide Erwähnungen Assers ohne weitere Prüfung gleichzusetzen oder einen bestimmten archäologischen Fundplatz als gesicherte Identifizierung auszugeben.

Mikmetat war bereits in Josua 16,6 bei der Beschreibung Ephraims genannt worden. Hier wird seine Lage durch die Beziehung zu Sichem näher erläutert. Die Schlachter 1951 verwendet die Formulierung, dass Mikmetat „vor Sichem“ lag. Das zugrunde liegende hebräische Wort kann eine Lage gegenüber oder im Angesicht eines anderen Ortes ausdrücken. Häufig wird die Angabe geografisch als östlich von Sichem verstanden. Diese Deutung ist möglich, doch der genaue Standort Mikmetats bleibt unsicher. Für die Grenzbeschreibung ist vor allem entscheidend, dass der Ort in der Umgebung Sichems lag und als Orientierungspunkt zwischen den Gebieten Ephraims und Manasses diente.

Sichem selbst gehörte zu den geschichtlich bedeutendsten Orten des zentralen Berglandes. Bereits Abraham gelangte nach seiner Ankunft in Kanaan in die Gegend von Sichem und errichtete dort einen Altar, nachdem Gott ihm das Land für seine Nachkommen verheißen hatte (1. Mose 12,6–7). Später erwarb Jakob vor der Stadt ein Grundstück und errichtete ebenfalls einen Altar (1. Mose 33,18–20). Auch die Geschichte Josephs ist mit dieser Gegend verbunden. Nach 1. Mose 37,12–14 suchte Joseph seine Brüder zunächst bei Sichem, bevor er ihnen nach Dotan folgte. In Josua 24,32 wird schließlich berichtet, dass Josephs Gebeine auf dem Grundstück begraben wurden, das Jakob einst erworben hatte. Diese Verbindungen verleihen der Landschaft eine besondere Bedeutung innerhalb der Geschichte der Nachkommen Josephs. Josua 17,7 erwähnt Sichem allerdings zunächst als geografischen Orientierungspunkt und berichtet an dieser Stelle noch nichts über die spätere Bestattung Josephs.

Von Mikmetat aus führt die Grenze nach der üblichen geografischen Deutung südwärts in Richtung En-Tappuach. Die Schlachter 1951 spricht davon, dass sie „zur Rechten“ bis zu den Einwohnern von En-Tappuach verläuft. Die hebräische Richtungsangabe kann mit Süden verbunden sein, da rechts bei einer nach Osten ausgerichteten Orientierung die südliche Seite bezeichnet. Deshalb geben mehrere Übersetzungen die Formulierung entsprechend wieder. Bemerkenswert ist außerdem, dass der Vers nicht nur einen Ortsnamen nennt, sondern ausdrücklich von seinen Einwohnern spricht. Die Grenzlinie wird damit anhand eines besiedelten Gebietes beschrieben. Ob die Angabe einen bestimmten Ort, eine Siedlungsgruppe oder den Bereich einer Quelle bezeichnet, lässt sich nicht vollständig klären.

Der Name En-Tappuach ist möglicherweise als „Quelle von Tappuach“ zu verstehen. Das hebräische Wort En bezeichnet eine Quelle und begegnet auch in anderen Ortsnamen. Wasserstellen waren in der Landschaft Kanaans wichtige Orientierungspunkte, weil sie die Ansiedlung von Menschen und die Nutzung des umliegenden Landes ermöglichten. Dennoch sollte aus dieser sprachlichen Erklärung nicht geschlossen werden, dass die genaue Quelle heute sicher bekannt sei. Auch die Frage, ob En-Tappuach eine eigenständige Siedlung oder einen Bereich bei der Stadt Tappuach bezeichnete, bleibt offen. Der folgende Vers bestätigt lediglich, dass zwischen dem Land von Tappuach und der Stadt selbst unterschieden wurde.

Diese Unterscheidung bildet den eigentlichen Schwerpunkt von Vers 8. Das Land von Tappuach wurde Manasse zugeteilt, während die Stadt Tappuach an der Grenze Manasses zum Erbteil Ephraims gehörte. Damit beschreibt der Text ein besonderes Besitzverhältnis zwischen den beiden Nachbarstämmen. Ein Gebiet konnte einem Stamm gehören, obwohl sich darin eine Stadt befand, die einem anderen Stamm zugesprochen war. Die allgemeine Grenzziehung bestimmte also nicht ausnahmslos die Zugehörigkeit jedes einzelnen Ortes. Gerade bei Ephraim und Manasse gab es besondere Zuteilungen, die über die gewöhnliche Aufteilung zusammenhängender Stammesgebiete hinausgingen.

Josua 16,9 hatte bereits erklärt, dass Ephraim einzelne Städte innerhalb des Erbteils Manasses erhielt. Josua 17,8 bietet dafür einen konkreten Vergleich. Die Stadt Tappuach gehörte Ephraim, während das umliegende Land Manasse zugewiesen war. Welche Dörfer, Felder und sonstigen Nutzungsrechte im Einzelnen zu dieser Aufteilung gehörten, wird nicht beschrieben. Ebenso wenig erklärt der Text, weshalb gerade diese Stadt Ephraim erhielt. Vermutungen über Bevölkerungszahlen, frühere Besitzverhältnisse oder wirtschaftliche Gründe sind möglich, besitzen aber keine ausdrückliche Bestätigung. Sicher ist allein die unterschiedliche Zuteilung von Stadt und Landschaft.

Die Verse 7–8 zeigen damit, dass die Verteilung des Landes nicht nur aus der Festlegung großer Stammesgrenzen bestand. Auch einzelne Siedlungen und ihre Zugehörigkeit mussten berücksichtigt werden. Besonders zwischen Ephraim und Manasse entstanden Besitzverhältnisse, die sich nicht durch eine einfache Grenzlinie erklären lassen. Beide Stämme waren durch ihre gemeinsame Abstammung von Joseph eng verbunden, blieben aber eigenständige Erbgemeinschaften. Im folgenden Abschnitt wird die Grenze entlang des Baches Kana weiter nach Westen beschrieben. Dort wird noch deutlicher, wie die Gebiete Ephraims und Manasses voneinander abgegrenzt waren und dennoch einzelne Städte des einen Stammes innerhalb des Gebietes des anderen liegen konnten.

Josua 17,9–10

Der Bach Kana und die Grenze zwischen Ephraim und Manasse

Mit Vers 9 wird die südliche Grenze Manasses weiter nach Westen beschrieben. Von der Gegend Tappuachs führt sie hinab zum Bach Kana, den die Schlachter 1951 als Nahal-Kana bezeichnet. Dieser Wasserlauf war bereits in Josua 16,8 bei der Beschreibung Ephraims erwähnt worden. Nun wird seine Bedeutung für die Abgrenzung beider Stammesgebiete genauer erklärt. Die Grenze Manasses verläuft nördlich des Baches und reicht schließlich bis zum Mittelmeer. Damit erscheint der Bach Kana als ein wesentlicher natürlicher Orientierungspunkt zwischen den Nachkommen Josephs. Die beiden Stämme erhielten benachbarte Gebiete, deren gemeinsame Grenze sich teilweise an einer erkennbaren Geländeform orientierte.

Das hebräische Wort nachal kann sowohl einen Bach als auch ein Tal bezeichnen, durch das zeitweise oder dauerhaft Wasser fließt. Deshalb muss der Bach Kana nicht als ein ganzjährig wasserführender Fluss verstanden werden. Ein solches Tal konnte dennoch eine geeignete Grenze bilden, weil sein Verlauf innerhalb der Landschaft erkennbar blieb. Häufig wird der biblische Bach mit dem heutigen Wadi Qana in Verbindung gebracht, das sich durch das zentrale Bergland westwärts zieht. Diese Identifizierung ist geografisch plausibel, doch der genaue Verlauf der antiken Stammesgrenze lässt sich nicht in allen Einzelheiten feststellen. Auch der Name Kana wird gewöhnlich mit dem hebräischen Begriff für Schilf oder Rohr verbunden. Daraus allein kann jedoch nicht auf die damalige Beschaffenheit jedes Abschnittes des Tales geschlossen werden.

Besonders bemerkenswert ist die zusätzliche Erklärung in Vers 9, dass einzelne Städte Ephraims mitten unter den Städten Manasses lagen. Der Text unterbricht damit die eigentliche Grenzbeschreibung, um auf eine Besonderheit der Besitzverhältnisse hinzuweisen. Bereits Josua 16,9 hatte solche Städte erwähnt, ohne sie vollständig aufzuzählen. In Josua 17,8 wurde anschließend Tappuach als konkretes Beispiel genannt: Die Stadt gehörte Ephraim, während das umliegende Land Manasse zugeteilt war. Diese Angaben zeigen, dass die Stammesgrenzen nicht sämtliche Besitzrechte an einzelnen Ortschaften abschließend bestimmten. Eine Stadt konnte einem anderen Stamm gehören als das sie umgebende Gebiet. Welche weiteren Städte hier genau gemeint sind, lässt sich aus Vers 9 allein nicht feststellen.

Der Gegensatz zwischen den beiden Stämmen wird in Vers 10 noch einmal ausdrücklich zusammengefasst. Ephraim erhielt das südlich gelegene Gebiet, Manasse das nördliche. Damit bestätigt der Text die grundsätzliche geografische Ordnung, die sich bereits aus den vorhergehenden Grenzangaben erkennen lässt. Diese Unterscheidung bezieht sich auf die allgemeine Lage ihrer Stammesgebiete. Sie bedeutet nicht, dass jeder einzelne Ort südlich des Baches ausschließlich Ephraim und jeder Ort nördlich davon ausnahmslos Manasse gehörte. Gerade die zuvor erwähnten Städte innerhalb des jeweils benachbarten Gebietes zeigen, weshalb zwischen der allgemeinen Grenzlinie und besonderen örtlichen Besitzrechten unterschieden werden muss.

Als westliche Begrenzung wird erneut das Meer genannt. Gemeint ist das Mittelmeer, das auch in Josua 16,3 und 16,8 als Endpunkt der Grenzbeschreibung erscheint. Für Manasse bedeutete dies, dass sein westjordanisches Erbteil grundsätzlich vom zentralen Bergland bis in Richtung der Küstenregion reichte. Die Erwähnung des Meeres beweist jedoch nicht, dass sämtliche Städte und Landschaften innerhalb dieser Grenzen bereits tatsächlich von Manasse beherrscht wurden. Die Landverteilung legte fest, welches Gebiet dem Stamm zugesprochen war. Die vollständige Besitznahme war davon zu unterscheiden. Gerade die folgenden Verse werden zeigen, dass bedeutende kanaanitische Städte innerhalb des Erbteils weiterhin von ihren bisherigen Bewohnern besetzt waren.

Am Ende von Vers 10 werden außerdem Asser im Norden und Issaschar im Osten als benachbarte Stammesgebiete genannt. Diese Angaben erweitern die geografische Perspektive über die gemeinsame Grenze zwischen Ephraim und Manasse hinaus. Während Ephraim südlich von Manasse lag, berührte dessen Gebiet weitere Stammesgebiete im nördlichen und östlichen Bereich. Die anschließende Aufzählung in Vers 11 zeigt zudem, dass Manasse auch einzelne Städte innerhalb der Gebiete Issaschars und Assers erhielt. Deshalb dürfen die Angaben über benachbarte Stämme nicht als vollständig getrennte, überall lückenlos zusammenhängende Besitzflächen verstanden werden. Die Landverteilung berücksichtigte neben den allgemeinen Stammesgrenzen auch besondere Zuteilungen einzelner Städte und ihrer zugehörigen Siedlungen.

Die Verse 9–10 schließen somit die Grenzbeschreibung Manasses ab und ergänzen zugleich die Angaben über Ephraim aus dem vorhergehenden Kapitel. Beide Stämme waren durch ihre gemeinsame Abstammung von Joseph eng verbunden, erhielten jedoch eigene Gebiete mit erkennbaren Grenzen. Der Bach Kana bildete dabei einen wichtigen Teil ihrer räumlichen Trennung, während einzelne Städte aufgrund besonderer Erbrechte dem jeweils anderen Stamm zugewiesen sein konnten. Der folgende Abschnitt führt diese besondere Besitzordnung weiter aus. Dort werden mehrere bedeutende Städte genannt, die Manasse innerhalb der Gebiete Issaschars und Assers erhielt. Zugleich wird deutlich, dass die Zuteilung dieser Orte noch nicht ihre vollständige Einnahme bedeutete.

Josua 17,11–13

Die Städte in Issaschar und Asser und die verbliebenen Kanaaniter

Nachdem die Grenzen Manasses beschrieben worden sind, nennt Vers 11 weitere Städte, die dem Stamm innerhalb der Gebiete Issaschars und Assers zugeteilt wurden. Damit setzt sich eine Besonderheit fort, die bereits zwischen Ephraim und Manasse erkennbar war: Die allgemeinen Stammesgrenzen bestimmten nicht ausnahmslos die Zugehörigkeit jeder einzelnen Stadt. Auch Manasse erhielt Orte, die innerhalb der Gebiete anderer Stämme lagen. Der Text nennt Beth-Sean, Jibleam, Dor, En-Dor, Taanach und Megiddo mit ihren jeweils zugehörigen Dörfern. Diese Zuteilungen waren von erheblicher Bedeutung, denn mehrere der genannten Städte lagen an wichtigen Verkehrswegen und in fruchtbaren Landschaften. Zugleich zeigt der folgende Bericht, dass die Zuweisung dieser Orte nicht mit ihrer tatsächlichen Einnahme gleichgesetzt werden darf.

Beth-Sean lag am östlichen Rand der Jesreelebene, nahe dem Übergang zum Jordantal. Die Stadt befand sich damit in einer Lage, die Verbindungen zwischen dem zentralen Bergland, dem Jordantal und den nördlichen Landschaften ermöglichte. Jibleam lag weiter südwestlich im Bereich der Zugänge zum Bergland. Dor befand sich dagegen an der Mittelmeerküste und besaß durch seine Küstenlage eine andere geografische Bedeutung. En-Dor lag in der Nähe der Jesreelebene und erscheint später in 1. Samuel 28 als Aufenthaltsort einer Frau, die Saul in seiner Verzweiflung aufsuchen ließ, obwohl er selbst zuvor die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Land entfernt hatte. Diese spätere Begebenheit gehört zu einer anderen geschichtlichen Situation und erklärt nicht die Herrschaftsverhältnisse zur Zeit Josuas. Sie zeigt jedoch, dass der Ort auch in späteren biblischen Berichten bekannt war.

Taanach und Megiddo lagen im südlichen Randbereich der Jesreelebene, wo wichtige Verbindungen zwischen dem Küstengebiet und den nördlichen Landschaften verliefen. Besonders Megiddo nahm aufgrund seiner Lage eine strategisch bedeutende Stellung ein. Beide Städte erscheinen bereits in der Liste der unter Josua besiegten Könige (Josua 12,21). Das ist für das Verständnis von Josua 17 wichtig, denn Vers 12 berichtet dennoch, dass Manasse die betreffenden Städte nicht einnehmen konnte. Die Niederlage eines Königs bedeutete offenbar nicht zwangsläufig die dauerhafte Einnahme seiner Stadt. Ob die Städte nach einem früheren Sieg erneut unter kanaanitische Herrschaft gerieten oder ob sie damals überhaupt nicht vollständig erobert worden waren, wird nicht ausdrücklich erklärt. Die verschiedenen Berichte dürfen deshalb nicht durch eine unbelegte historische Abfolge miteinander harmonisiert werden.

Am Ende von Vers 11 enthält der hebräische Text eine schwierige Ortsangabe, die die Schlachter 1951 mit „die drei Anhöhen“ wiedergibt. Der Ausdruck scheloschet hannafet wird unterschiedlich erklärt. Manche Übersetzungen verstehen ihn als Hinweis auf drei Höhengebiete, andere verbinden ihn mit dem Ortsnamen Napheth beziehungsweise mit der Gegend von Dor. Auch die Deutung „das dritte ist Napheth“ wird vertreten. Der genaue Sinn bleibt unsicher. Deshalb lässt sich aus dieser Formulierung weder eine eindeutig bestimmte Gruppe von drei Städten noch eine vollständig gesicherte geografische Einteilung ableiten. Für die Auslegung ist entscheidend, dass die Aufzählung mehrere bedeutende Städte und ihre umliegenden Siedlungen umfasst. Die unklare Schlussformulierung sollte dabei als textliche Schwierigkeit kenntlich bleiben.

Vers 12 führt von der Landzuteilung zur tatsächlichen Situation dieser Städte. Die Nachkommen Manasses konnten sie nicht einnehmen, und die Kanaaniter blieben weiterhin in dem Gebiet wohnen. Die Schlachter 1951 formuliert, dass es den Kanaanitern gelang, dort zu bleiben. Der hebräische Wortlaut betont ihren beharrlichen Verbleib. Damit wird deutlich, dass die kanaanitische Bevölkerung nicht einfach verschwand, nachdem Israel die Städte als Erbteil zugesprochen bekommen hatte. Die Gründe für das Scheitern Manasses werden an dieser Stelle nicht näher beschrieben. Die geografische Lage und die Befestigungen einzelner Städte können militärische Schwierigkeiten verständlich machen, doch der Text nennt keine konkrete Ursache für jeden einzelnen Ort. Auch die genaue zeitliche Abfolge zwischen den früheren Königssiegen und der hier beschriebenen unvollständigen Besitznahme bleibt offen.

Vers 13 berichtet anschließend von einer Veränderung der Machtverhältnisse. Als die Israeliten stärker geworden waren, verpflichteten sie die verbliebenen Kanaaniter zur Fronarbeit, vertrieben sie jedoch nicht. Der Ausdruck bezeichnet verpflichtende Arbeitsleistungen unter fremder Herrschaft und darf nicht als freiwillige Zusammenarbeit verstanden werden. Die Israeliten verfügten nun offenbar über ausreichende Macht, um den Kanaanitern solche Leistungen aufzuerlegen. Dennoch erfolgte keine vollständige Vertreibung. Ein wirtschaftliches Interesse an der Arbeitskraft der Bewohner ist als Erklärung denkbar, wird jedoch nicht ausdrücklich als Beweggrund genannt. Ebenso wenig beschreibt der Vers, welche Arbeiten verrichtet werden mussten oder wie die Fronpflicht im Einzelnen organisiert war. Sicher ist allein, dass sich die frühere Schwierigkeit der Landnahme zu einem Herrschaftsverhältnis mit verpflichtenden Arbeitsleistungen entwickelt hatte.

Diese Entwicklung entspricht dem Bericht über Geser in Josua 16,10 und wird in Richter 1,27–28 für die Städte Manasses erneut aufgegriffen. Sie muss zugleich im Licht der früheren Anweisungen Gottes beurteilt werden. Nach 2. Mose 23,29–30 hatte Gott eine schrittweise Vertreibung der Bewohner Kanaans angekündigt, damit das Land nicht verwüstet würde. Die anfänglich unvollständige Besitznahme bedeutete deshalb nicht automatisch Ungehorsam. Die spätere Bundesgeschichte zeigt jedoch, dass Israel Gottes Anweisungen gegenüber den kanaanitischen Völkern nicht vollständig befolgte (Richter 2,1–3). Josua 17,11–13 macht zunächst den Unterschied zwischen dem zugesprochenen Erbteil und der tatsächlichen Kontrolle sichtbar. Manasse erhielt bedeutende Städte, konnte sie aber nicht vollständig in Besitz nehmen. Selbst als Israel stärker wurde, blieben die Kanaaniter dort wohnen. Diese noch ungelösten Schwierigkeiten bilden den Hintergrund der folgenden Beschwerde der Nachkommen Josephs, die gegenüber Josua geltend machen, dass ihnen für ihre zahlreiche Bevölkerung nicht genügend nutzbarer Raum zur Verfügung stehe.

Josua 17,14–16

Die Beschwerde der Josephsstämme und die eisernen Streitwagen

Nachdem die Grenzen und Städte Manasses beschrieben worden sind, berichtet Vers 14 von einer Beschwerde der Nachkommen Josephs. Sie wenden sich an Josua und fragen, weshalb er ihnen nur ein Los und ein Erbteil gegeben habe, obwohl sie ein zahlreiches Volk seien und der HERR sie bisher gesegnet habe. Die Bezeichnung „Nachkommen Josephs“ umfasst hier die miteinander verbundenen Stämme Ephraim und Manasse. Beide hatten eigene Gebiete erhalten, deren Verteilung in den Kapiteln 16 und 17 ausführlich beschrieben wurde. Deshalb darf ihre Aussage nicht so verstanden werden, als hätten sie tatsächlich nur ein einziges kleines Grundstück bekommen. Offenbar empfanden sie den verfügbaren Raum innerhalb ihres Erbteils als unzureichend. Ihre Beschwerde richtet sich damit weniger gegen die formelle Anerkennung ihrer Stammesrechte als gegen die tatsächlichen Möglichkeiten, das zugeteilte Land zu nutzen.

Die Josephsstämme begründen ihre Forderung mit ihrer großen Bevölkerungszahl und berufen sich ausdrücklich auf Gottes Segen. Bereits Jakob hatte Josephs beiden Söhnen eine bedeutende Nachkommenschaft zugesprochen (1. Mose 48,16–20). Auch die Volkszählungen in 4. Mose 1 und 26 zeigen, dass Ephraim und Manasse zahlenmäßig bedeutende Stämme waren. Die Beschwerde besitzt deshalb einen nachvollziehbaren Hintergrund. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, ob tatsächlich die gesamte zugeteilte Fläche für ihre Bevölkerung zu klein war oder ob besonders die bereits erschlossenen und sicher bewohnbaren Gebiete nicht ausreichten. Der folgende Gesprächsverlauf legt nahe, dass diese Unterscheidung wesentlich ist. Ein Teil ihres Erbteils war noch bewaldet, während andere Landschaften weiterhin von mächtigen kanaanitischen Städten beherrscht wurden.

Josuas Antwort in Vers 15 greift zunächst die eigene Begründung der Josephsstämme auf. Wenn sie tatsächlich so zahlreich seien, sollten sie in das Waldgebiet hinaufziehen und dort Land für sich erschließen. Er verweist auf die Landschaften der Pheresiter und Rephaiter und erklärt, dass sie dort zusätzlichen Raum gewinnen könnten, wenn ihnen das Gebirge Ephraim zu eng geworden sei. Josua bestreitet damit weder ihre Bevölkerungszahl noch die Schwierigkeiten ihrer Situation. Er zeigt vielmehr, dass innerhalb des bereits zugesprochenen Gebietes noch Möglichkeiten bestanden, die bislang nicht ausreichend genutzt worden waren. Ihre Größe sollte nicht allein als Argument für einen zusätzlichen Landanspruch dienen, sondern auch die Grundlage dafür bilden, weitere Teile ihres Erbteils zu erschließen.

Die Aufforderung, den Wald auszuhauen, beschreibt eine konkrete Aufgabe. Bewaldete Berglandschaften konnten nicht ohne Weiteres in derselben Weise genutzt werden wie bereits erschlossene Ackerflächen und Siedlungsgebiete. Um dort dauerhaft wohnen und Landwirtschaft betreiben zu können, mussten Flächen gerodet und zugänglich gemacht werden. Wie ausgedehnt die Wälder damals waren und welche Teile tatsächlich für neue Siedlungen geeignet waren, lässt sich nicht mehr vollständig bestimmen. Der Text macht jedoch deutlich, dass die Josephsstämme ihre Möglichkeiten nicht ausschließlich nach dem bereits verfügbaren Kulturland beurteilen sollten. Josua fordert sie auf, selbst an der Erschließung ihres Erbteils mitzuwirken, anstatt lediglich eine größere Zuteilung zu verlangen.

Die Erwähnung der Pheresiter und Rephaiter zeigt zugleich, dass es sich nicht notwendig um unbewohntes Land handelte. Die Pheresiter gehören zu den Bevölkerungsgruppen, die bereits in den Verheißungen an Abraham erwähnt werden (1. Mose 15,20). Auch die Rephaiter erscheinen in diesem Zusammenhang. Die Bezeichnung Rephaiter begegnet allerdings in unterschiedlichen biblischen Überlieferungen und darf nicht ohne Weiteres auf eine einzige, über alle Zeiten unverändert bestehende Bevölkerungsgruppe reduziert werden. Besonders die Verbindung mit Berichten über außergewöhnlich große Menschen hat zu weitergehenden Deutungen geführt. Josua 17,15 selbst enthält jedoch keine Aussage über die Körpergröße der dortigen Bewohner. Für den unmittelbaren Zusammenhang ist entscheidend, dass Josua die Nachkommen Josephs auf noch nicht ausreichend erschlossene Gebiete verweist, in denen andere Bevölkerungsgruppen ansässig waren.

In Vers 16 bringen die Josephsstämme einen weiteren Einwand vor. Das Gebirge reiche für sie nicht aus, und die Kanaaniter in den Ebenen besäßen eiserne Streitwagen. Ausdrücklich werden die Bewohner von Beth-Sean mit seinen zugehörigen Orten sowie die Kanaaniter in der Jesreelebene genannt. Damit wird die geografische Ursache ihrer Schwierigkeiten genauer erkennbar. Während Josua die Erschließung bewaldeter Höhengebiete empfiehlt, weisen sie auf die fruchtbaren, aber militärisch schwer zugänglichen Ebenen hin. Gerade dort lagen bedeutende Städte und Verkehrswege. Die Josephsstämme konnten diese Landschaften offenbar nicht in dem Umfang nutzen, der ihrer Landzuteilung entsprach.

Die eisernen Streitwagen stellten dabei eine ernst zu nehmende militärische Herausforderung dar. Der Ausdruck bedeutet nicht zwangsläufig, dass die gesamten Wagen aus massivem Eisen gefertigt waren. Wahrscheinlicher ist, dass eiserne Bauteile oder Beschläge ihre Ausstattung kennzeichneten. Streitwagen waren besonders in offenen Ebenen wirksam, wo sie ihre Beweglichkeit entfalten konnten. Das Gelände des Berglandes war dagegen für ihren Einsatz erheblich ungünstiger. Die Berufung auf die kanaanitischen Streitwagen war deshalb kein bedeutungsloser Vorwand. Sie benannte eine tatsächliche Schwierigkeit, die auch in Richter 1,19 und später in der Geschichte Deboras und Baraks eine Rolle spielt (Richter 4,3.13–16). Aus der militärischen Überlegenheit der Gegner folgt jedoch noch nicht, dass ihre Vertreibung grundsätzlich unmöglich gewesen wäre.

Bemerkenswert ist, dass die Josephsstämme zwei unterschiedliche Probleme miteinander verbinden. Einerseits erscheint ihnen das bereits genutzte Gebirge zu klein, andererseits fürchten sie die militärische Stärke der Bewohner der Ebene. Ihre Situation war somit nicht einfach eine Frage der verfügbaren Gesamtfläche. Entscheidend war auch, welche Teile ihres Erbteils tatsächlich erschlossen und unter ihre Kontrolle gebracht werden konnten. Josua hatte auf die erste Schwierigkeit mit der Aufforderung zur Rodung reagiert. Nun zeigt die Beschwerde, dass auch die noch nicht abgeschlossene Landnahme eine wesentliche Rolle spielte. Dabei bleibt offen, in welchem Umfang wirtschaftliche Interessen, militärische Vorsicht oder mangelnde Bereitschaft zur weiteren Erschließung ihre Haltung bestimmten. Der Text nennt diese Beweggründe nicht ausdrücklich.

Die Verse 14–16 führen damit eine Spannung vor Augen, die bereits in den vorhergehenden Abschnitten erkennbar war: Die Nachkommen Josephs hatten ein großes Erbteil empfangen, konnten aber noch nicht alle zugehörigen Gebiete uneingeschränkt nutzen. Ihre Bevölkerungszahl stellte sie vor praktische Herausforderungen, während die kanaanitischen Streitwagen die weitere Besitznahme erschwerten. Josua nimmt diese Schwierigkeiten ernst, lässt jedoch die Behauptung eines unzureichenden Erbteils nicht als abschließende Antwort stehen. Im folgenden Abschnitt erinnert er die Josephsstämme erneut an ihre Stärke und fordert sie auf, sowohl das bewaldete Land zu erschließen als auch die mächtigen Kanaaniter zu vertreiben.

Josua 17,17–18

Josuas Antwort: Das Land erschließen und die Gegner vertreiben

Nachdem die Nachkommen Josephs ihre Schwierigkeiten geschildert haben, richtet Josua seine Antwort ausdrücklich an Ephraim und Manasse. Er bestätigt zunächst ihre eigene Aussage: Sie sind ein zahlreiches Volk und verfügen über große Stärke. Damit weist er ihre Beschwerde nicht einfach als unbegründet zurück. Allerdings zieht er aus ihrer Größe eine andere Schlussfolgerung als sie selbst. Während die Josephsstämme ihre Bevölkerungszahl als Begründung für einen größeren Landanteil vorgebracht hatten, sieht Josua darin zugleich die Fähigkeit, das bereits zugesprochene Gebiet weiter zu erschließen. Ihre Stärke soll nicht nur ein Anspruch auf zusätzlichen Besitz sein, sondern sie auch zur Bewältigung der noch bestehenden Aufgaben befähigen.

Die Aussage, sie sollten nicht nur ein Los haben, greift unmittelbar ihre Beschwerde aus Vers 14 auf. Josua stellt ihnen weiteren nutzbaren Raum in Aussicht, ohne dass der Text ausdrücklich von einer neuen Losziehung berichtet. Vielmehr erklärt Vers 18, wie dieser zusätzliche Raum gewonnen werden soll. Das bewaldete Bergland soll ihnen gehören, doch sie müssen es zunächst roden. Josua verbindet die Zusage des Besitzes somit mit einer konkreten Aufgabe. Das Land ist ihnen zugeteilt, aber seine vollständige Nutzung erfordert eigene Anstrengungen. Dabei unterscheidet sich die Rodung bewaldeter Gebiete von der Vertreibung kanaanitischer Bewohner: Die eine Aufgabe betrifft die Erschließung der Landschaft, die andere ihre tatsächliche militärische Besitznahme. Beide werden in Josuas Antwort miteinander verbunden.

Vers 18 betont, dass auch die Ausläufer beziehungsweise äußeren Bereiche des bewaldeten Gebietes zu ihrem Besitz gehören sollen. Die Schlachter 1951 spricht von den „Ausgängen des Waldes“. Der zugrunde liegende hebräische Ausdruck kann auf die äußersten Bereiche oder Grenzen eines Gebietes hinweisen. Josua fordert die Josephsstämme also nicht lediglich auf, irgendwo innerhalb des Waldes eine kleine Fläche freizumachen. Sie sollen das zugesprochene Bergland tatsächlich erschließen und seine räumlichen Möglichkeiten nutzen. Wie groß das betreffende Waldgebiet war und welche Flächen sich unmittelbar für Landwirtschaft oder Siedlungen eigneten, lässt sich nicht sicher bestimmen. Deutlich ist jedoch, dass Josua den vorhandenen Besitz nicht als bereits vollständig ausgeschöpft betrachtet.

Die abschließende Aufforderung richtet sich gegen die Kanaaniter, deren eiserne Streitwagen zuvor als entscheidendes Hindernis genannt worden waren. Josua erklärt, dass die Josephsstämme diese Gegner vertreiben sollen, obwohl sie mächtig und militärisch gut ausgerüstet sind. Die Schlachter 1951 übersetzt an dieser Stelle mit „eben weil“, nennt aber ausdrücklich „obschon“ als alternative Wiedergabe. Die zweite Möglichkeit macht den Sinnzusammenhang besonders deutlich: Die Stärke der Kanaaniter wird anerkannt, soll aber nicht als endgültiger Grund gelten, die weitere Landnahme aufzugeben. Josua bestreitet weder die Existenz der eisernen Streitwagen noch ihre militärische Bedeutung. Er widerspricht vielmehr der Schlussfolgerung, dass die Josephsstämme deshalb auf die Besitznahme der Ebenen verzichten müssten.

Diese Antwort steht im Zusammenhang mit den früheren Zusagen Gottes an Israel. Bereits bei der ersten Erkundung Kanaans hatten Josua und Kaleb darauf hingewiesen, dass die Stärke der Bewohner Gottes Verheißung nicht aufheben konnte (4. Mose 14,6–9). Auch in 5. Mose 20,1 hatte Mose Israel ausdrücklich darauf vorbereitet, Gegnern mit Pferden und Streitwagen zu begegnen. Die Ausrüstung des Feindes sollte nicht darüber entscheiden, ob Israel Gottes Auftrag überhaupt ausführen konnte. Zugleich bedeutet dies nicht, dass jede militärische Schwierigkeit bedeutungslos gewesen wäre. Josua 17 beschreibt eine tatsächliche Herausforderung, deren Überwindung weiteres Handeln erforderte. Der Bericht enthält keine nachfolgende Schilderung, dass Ephraim und Manasse die genannten kanaanitischen Städte unmittelbar nach dieser Aufforderung vollständig eroberten.

Bemerkenswert ist schließlich, wie Josua mit der Beschwerde der Josephsstämme umgeht. Er bestätigt ihre Stärke, vermeidet aber eine Zusage, die sie von weiterer Verantwortung entbinden würde. Das vorhandene Land soll erschlossen und der Widerstand seiner bisherigen Bewohner überwunden werden. Seine Antwort richtet den Blick damit auf die Aufgaben, die innerhalb des bereits zugesprochenen Erbteils noch ausstanden. Sie ist weder eine bloße Zurückweisung ihrer Bedürfnisse noch eine uneingeschränkte Bewilligung zusätzlicher Gebiete. Josua zeigt ihnen vielmehr, dass ihre große Zahl und ihre Fähigkeiten auch eine entsprechende Verantwortung mit sich bringen.

Mit dieser Aufforderung endet Josua 17. Der Stamm Manasse hat sein Erbteil erhalten, die Ansprüche der Töchter Zelophchads sind berücksichtigt worden, und die Grenzen des westjordanischen Gebietes stehen fest. Dennoch bleiben bedeutende Städte unter kanaanitischer Kontrolle, und Teile des Landes müssen erst erschlossen werden. Das Kapitel schließt deshalb nicht mit der vollständigen Lösung aller Schwierigkeiten, sondern mit einem Auftrag. Die Nachkommen Josephs sollen das ihnen zugesprochene Land nicht nur als Besitz betrachten, sondern die noch ausstehende Arbeit an seiner Erschließung und Einnahme übernehmen. So wird erneut deutlich, dass die göttliche Landverheißung und die Verantwortung Israels für die tatsächliche Besitznahme eng miteinander verbunden waren.

Geistliche Kernbotschaft

Josua 17 zeigt, wie Gottes Verheißung an die Nachkommen Josephs in der konkreten Landverteilung weiter erfüllt wird. Manasse erhält seinen Anteil westlich des Jordans, nachdem ein Teil seiner Familien bereits Gebiete im Osten bekommen hatte. Dabei wird deutlich, dass Gottes Zusage nicht nur den Stamm als Ganzes betrifft. Auch die Ansprüche einzelner Familien werden berücksichtigt. Die Landverteilung verbindet damit Gottes Treue zu seinen Verheißungen mit einer geordneten Verantwortung gegenüber den Menschen, denen das Land zugesprochen wurde.

Besonders eindrücklich ist die Geschichte der fünf Töchter Zelophchads. Ihr Vater hatte keine Söhne hinterlassen, weshalb sein Familienerbe gefährdet war. Bereits unter Mose hatte Gott ihren Anspruch bestätigt. Nun wird diese Entscheidung tatsächlich umgesetzt. Die Frauen erhalten ihren Anteil, obwohl die Führung Israels inzwischen von Mose auf Josua übergegangen ist. Damit zeigt der Bericht, dass eine göttliche Anordnung nicht mit dem Tod des Menschen endet, durch den sie zunächst bekannt gemacht wurde. Gottes Wort bleibt verbindlich, und die verantwortlichen Leiter haben danach zu handeln.

Der weitere Verlauf macht jedoch deutlich, dass die Zuteilung des Landes noch nicht seine vollständige Besitznahme bedeutete. Manasse erhielt bedeutende Städte, konnte ihre kanaanitischen Bewohner aber nicht vollständig vertreiben. Später wurden diese Menschen zur Fronarbeit verpflichtet. Dadurch entstand ein Herrschaftsverhältnis, ohne dass der ursprüngliche Auftrag vollständig erfüllt war. Politische Macht und wirtschaftliche Vorteile waren somit kein ausreichender Maßstab dafür, ob Israel Gottes Anweisungen befolgte.

Auch die Beschwerde der Josephsstämme führt diese Spannung weiter. Sie verweisen auf ihre große Bevölkerungszahl und auf Gottes Segen, empfinden das verfügbare Land jedoch als zu klein. Josua bestreitet weder ihren Segen noch die Schwierigkeiten, denen sie gegenüberstehen. Stattdessen fordert er sie auf, das bewaldete Gebiet zu erschließen und sich der noch ausstehenden Landnahme zu stellen. Ihre Stärke soll nicht allein einen größeren Anspruch begründen, sondern auch zur Bewältigung der vorhandenen Aufgaben eingesetzt werden.

Die geistliche Kernbotschaft liegt deshalb in der Verbindung von Gottes Treue, Gerechtigkeit und menschlicher Verantwortung. Gott hält seine Zusagen ein und sorgt dafür, dass auch die erbberechtigten Töchter nicht übergangen werden. Zugleich nimmt er seinem Volk nicht jede Aufgabe ab. Die Josephsstämme sollen das zugesprochene Land tatsächlich erschließen und besitzen. Josua 17 zeigt damit, dass der Empfang einer göttlichen Gabe und der verantwortliche Umgang mit ihr zusammengehören.

Verbindungen zu anderen Bibelstellen

Die besondere Stellung Manasses beginnt in der Geschichte Josephs. Nach 1. Mose 41,50–52 wurden Manasse und Ephraim in Ägypten geboren. Später nahm Jakob beide als seine eigenen Söhne an und gab ihnen damit einen eigenständigen Platz unter seinen Nachkommen (1. Mose 48,5). Obwohl Manasse der Erstgeborene war, stellte Jakob bei der Segnung den jüngeren Ephraim vor ihn. Josua 16 und 17 zeigen, dass beide Familienlinien tatsächlich ein eigenes Erbteil erhielten. Die frühere Segnung und die spätere Landverteilung stehen somit in einem unmittelbaren geschichtlichen Zusammenhang.

Die Zuteilung Gileads und Basans an die Nachkommen Machirs wird bereits in 4. Mose 32,39–42 beschrieben. Dort erobern die Nachkommen Machirs Gebiete östlich des Jordans, die Mose ihnen anschließend überlässt. Auch 5. Mose 3,13–15 und Josua 13,29–31 berichten von diesen ostjordanischen Besitzungen. Josua 17 ergänzt diese Angaben durch die Verteilung des westjordanischen Erbteils. Erst der Vergleich der verschiedenen Berichte zeigt, weshalb der Stamm Manasse auf beiden Seiten des Jordans vertreten war.

Eine besonders enge Verbindung besteht zwischen Josua 17,3–6 und 4. Mose 27,1–11. Dort treten die Töchter Zelophchads erstmals mit ihrem Erbanspruch vor Mose. Gott bestätigt ihre Forderung und legt eine entsprechende Erbregelung fest. In Josua 17 wird diese Anordnung nun ausgeführt. 4. Mose 36,1–12 ergänzt die rechtliche Frage durch Bestimmungen zur Heirat erbberechtigter Töchter, damit das Erbe innerhalb des väterlichen Stammes erhalten bleibt. Die drei Abschnitte bilden zusammen einen wichtigen biblischen Zusammenhang über Erbrecht, Familienzugehörigkeit und die Verbindlichkeit göttlicher Anweisungen.

Die Grenzbeschreibung in Josua 17,7–10 ergänzt unmittelbar Josua 16,5–9. Beide Kapitel nennen Mikmetat, Tappuach und den Bach Kana. Besonders aufschlussreich ist die Angabe, dass das Land von Tappuach Manasse gehörte, während die Stadt selbst Ephraim zugeteilt war. Dadurch wird verständlich, weshalb Josua 16,9 ausdrücklich von Städten Ephraims innerhalb des Gebietes Manasses spricht. Die Stammesgrenzen und die Besitzrechte an einzelnen Städten mussten nicht überall deckungsgleich sein.

Die Berichte über die nicht vertriebenen Kanaaniter besitzen deutliche Parallelen in Richter 1,27–28. Dort werden mehrere Städte Manasses erneut genannt, deren kanaanitische Bewohner weiterhin im Land blieben. Als Israel stärker wurde, verpflichtete es sie zur Fronarbeit. Eine vergleichbare Situation bestand nach Josua 16,10 in Geser. Diese Stellen müssen zugleich mit 2. Mose 23,29–33 verglichen werden. Gott hatte eine schrittweise Landnahme angekündigt, Israel aber auch davor gewarnt, die religiösen Praktiken der kanaanitischen Völker zu übernehmen. Richter 2,1–3 berichtet später ausdrücklich von Israels Ungehorsam. Die zunächst noch nicht abgeschlossene Vertreibung und die spätere Missachtung göttlicher Anweisungen sind dabei sorgfältig zu unterscheiden.

Die eisernen Streitwagen in Josua 17,16–18 erinnern an Richter 1,19. Dort wird berichtet, dass Juda die Bewohner der Ebene wegen ihrer Streitwagen nicht vertreiben konnte, obwohl der HERR mit dem Stamm war. Später beschreibt Richter 4,3.13–16, wie Sisera mit neunhundert eisernen Streitwagen gegen Israel vorging und Gott durch Barak und Debora den Sieg schenkte. Diese Berichte zeigen einerseits, dass Streitwagen ein tatsächliches militärisches Hindernis darstellten. Andererseits waren sie keine Macht, die Gottes Handeln grundsätzlich begrenzen konnte.

Schließlich erinnert Josuas Antwort an die Ermahnungen Moses vor der Landnahme. In 5. Mose 20,1 wird Israel ausdrücklich darauf vorbereitet, Gegnern mit Pferden und Streitwagen zu begegnen. Auch die frühere Geschichte der Kundschafter in 4. Mose 13–14 zeigt, wie entscheidend der Umgang mit militärisch überlegenen Gegnern werden konnte. Josua gehörte damals zu denen, die auf Gottes Verheißung vertrauten. Wenn er nun den Nachkommen Josephs die weitere Besitznahme zutraut, steht seine Antwort im Zusammenhang mit dieser früheren Erfahrung. Sie bleibt jedoch auf den konkreten Auftrag Israels zur Landnahme bezogen und ist keine allgemeine Zusage, dass jeder menschliche Plan erfolgreich sein müsse.

Wichtige Lektionen

Gottes Anweisungen bleiben über Generationen hinweg verbindlich. Die Töchter Zelophchads erhielten unter Josua das Erbteil, das Gott ihnen bereits unter Mose zugesprochen hatte. Der Wechsel der verantwortlichen Leiter änderte nichts an ihrem Anspruch. Damit zeigt der Bericht, wie wichtig es ist, eine gerechte und verbindliche Entscheidung auch tatsächlich umzusetzen.

Gerechtigkeit muss die konkrete Situation der Betroffenen berücksichtigen. Die fünf Töchter standen vor einer besonderen Erbrechtsfrage, weil ihr Vater keine Söhne hinterlassen hatte. Ihr Anliegen wurde nicht übergangen, sondern vor Gott gebracht und rechtlich geklärt. Zugleich bleibt die damalige Erbregelung in ihrem historischen Zusammenhang zu verstehen. Der Bericht begründet keine uneingeschränkte Gleichheit aller Erbfolgen, zeigt aber ausdrücklich, dass die Rechte dieser Frauen anerkannt und geschützt wurden.

Ein zugesprochenes Erbteil muss nicht bereits vollständig erschlossen sein. Manasse erhielt Städte und Landschaften, die seine Familien noch nicht vollständig nutzen konnten. Die Grenzbeschreibungen legten die Zugehörigkeit fest, ersetzten aber nicht die weitere Besitznahme. Deshalb ist zwischen einer rechtmäßigen Zuteilung und den tatsächlichen Verhältnissen zu unterscheiden.

Äußere Macht ist kein zuverlässiger Maßstab für Gehorsam. Als Israel stärker wurde, verpflichtete es die verbliebenen Kanaaniter zur Fronarbeit. Die ursprüngliche Vertreibung blieb jedoch aus. Der Text zeigt damit, dass politische Überlegenheit nicht automatisch bedeutet, dass ein göttlicher Auftrag vollständig erfüllt wurde. Die konkreten Beweggründe der Israeliten werden nicht genannt und sollten deshalb nicht als gesicherte Tatsache ergänzt werden.

Vorhandene Möglichkeiten können Verantwortung mit sich bringen. Die Nachkommen Josephs begründeten ihre Forderung nach mehr Land mit ihrer Größe und Stärke. Josua nahm diese Eigenschaften auf, leitete daraus aber die Verpflichtung ab, weiteres Land zu erschließen. Ihre Fähigkeiten sollten nicht nur als Begründung für zusätzliche Ansprüche dienen, sondern auch zur Bewältigung der noch offenen Aufgaben eingesetzt werden.

Schwierigkeiten dürfen weder verharmlost noch vorschnell für unüberwindbar erklärt werden. Die eisernen Streitwagen der Kanaaniter waren eine ernsthafte militärische Herausforderung. Josua leugnete diese Gefahr nicht, forderte die Josephsstämme aber dennoch zur weiteren Landnahme auf. Der Bericht verbindet eine realistische Einschätzung der Gegner mit dem Vertrauen auf Gottes bereits gegebenen Auftrag.

Der Bibeltext muss auch dort sorgfältig ausgelegt werden, wo Einzelheiten offenbleiben. Die genaue Berechnung der zehn Landteile, mehrere geografische Angaben und die Formulierung am Ende von Vers 18 lassen unterschiedliche Erklärungen zu. Eine verlässliche Auslegung unterscheidet deshalb zwischen dem ausdrücklich überlieferten Wortlaut, gut begründeten Schlussfolgerungen und Fragen, die sich nicht abschließend beantworten lassen.

Josua 17 endet mit einer Aufforderung zur weiteren Besitznahme. Gottes Verheißungen an die Nachkommen Josephs werden durch die Landverteilung sichtbar erfüllt, doch die Geschichte verschweigt weder die bestehenden Schwierigkeiten noch die Aufgaben, die noch vor ihnen liegen. Zugleich zeigt die Anerkennung der Töchter Zelophchads, dass die Erfüllung der göttlichen Zusagen auch mit dem Schutz konkreter Familienrechte verbunden war. So stehen in diesem Kapitel Gottes Treue, gerechtes Handeln und menschliche Verantwortung unmittelbar nebeneinander.