5. Mose 15
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
23 Verse – der vollständige Kapiteltext:
- 1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
- 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
- 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
- 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
- 5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.
- 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
- 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
- 8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.
- 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein.
- 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst.
- 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
- 12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
- 13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
- 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
- 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.
- 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
- 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
- 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
- 19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe.
- 20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus.
- 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott;
- 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt.
- 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser.
Kapitelüberblick
Gott fordert sein Volk auf, mit Schulden, Besitz und menschlicher Abhängigkeit verantwortungsvoll umzugehen. Alle sieben Jahre sollen bestimmte Forderungen freigegeben werden, damit wirtschaftliche Not nicht grenzenlos fortbesteht. Wer einem Bedürftigen helfen kann, darf sich nicht aus Angst vor einem möglichen Verlust verschließen. Großzügigkeit soll nicht davon abhängen, ob man einen persönlichen Vorteil erwarten kann.
Auch hebräische Knechte und Mägde erhalten besonderen Schutz. Nach sechs Dienstjahren sollen sie freigelassen und mit ausreichend Gütern ausgestattet werden, damit sie nicht völlig mittellos in die Freiheit zurückkehren. Die Erinnerung an Israels Befreiung aus Ägypten bildet dafür eine wichtige Grundlage.
Zum Abschluss behandelt Mose die Erstgeburt der Tiere. Sie gehört Gott und unterliegt besonderen Vorschriften für Opfer und Verzehr. So verbindet das Kapitel wirtschaftliche Verantwortung, den Schutz abhängiger Menschen und die Anerkennung von Gottes Anspruch auf sein Volk.
Einführung
Mose spricht zu den Israeliten, die sich östlich des Jordan auf den Einzug in das verheißene Land vorbereiten. Die lange Wüstenwanderung liegt hinter ihnen. Nun sollen sie verstehen, wie sie als Volk unter Gottes Bund leben werden. Das fünfte Buch Mose erinnert deshalb nicht nur an vergangene Ereignisse, sondern erläutert ausführlich die Gebote, nach denen Israel sein gemeinsames Leben gestalten soll.
Die Anweisungen stehen innerhalb eines größeren Gesetzesabschnitts, der in 5. Mose 12 beginnt. Bereits im vorherigen Kapitel werden die Israeliten angewiesen, bei ihren Abgaben auch an die Leviten, Fremden, Waisen und Witwen zu denken (5. Mose 14,28–29). Damit ist der gesellschaftliche Zusammenhang vorbereitet, in dem die folgenden Bestimmungen verstanden werden müssen.
In der damaligen, überwiegend landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft konnten schlechte Ernten, Verschuldung oder wirtschaftliche Not dazu führen, dass Menschen ihre Selbstständigkeit verloren. Darlehen dienten daher nicht immer der Vermehrung von Besitz, sondern konnten für das Überleben einer Familie notwendig sein. Auch die persönliche Dienstabhängigkeit musste vor diesem Hintergrund betrachtet werden.
Für das Verständnis der ersten Verse ist außerdem das Sabbatjahr wichtig. Schon 2. Mose 23,10–11 und 3. Mose 25,2–7 kennen einen siebenjährigen Rhythmus, in dem das Land im siebten Jahr ruhen sollte. Die Regelung über den Schuldenerlass greift diesen zeitlichen Rahmen auf und ergänzt ihn um eine Vorschrift für das Verhältnis zwischen Gläubigern und Schuldnern.
5. Mose 15,1–3
Das siebte Jahr und der Erlass der Schulden
Alle sieben Jahre sollte in Israel ein besonderer Schuldenerlass stattfinden. Wer einem anderen Israeliten etwas geliehen hatte, durfte die betreffende Forderung nicht mehr wie gewöhnlich eintreiben. Mose bezeichnet diese Regelung als einen Erlass des HERRN. Damit gehörte auch der Umgang mit Schulden zu den Lebensbereichen, in denen Israel seine Treue gegenüber Gott zeigen sollte. Wirtschaftliche Beziehungen standen nicht außerhalb seines Bundes. Selbst dort, wo ein Mensch rechtmäßige Ansprüche besaß, setzte Gott Grenzen, um andere vor einer dauerhaften Belastung durch ihre Schulden zu schützen.
Das hebräische Wort für diesen Erlass lautet shemittah und ist mit einem Verb verwandt, das „loslassen“, „freigeben“ oder „aufgeben“ bedeutet. Dasselbe Grundwort begegnet in 2. Mose 23,11 im Zusammenhang mit dem siebten Jahr, in dem das Ackerland ruhen sollte. Während dort die landwirtschaftliche Nutzung im Mittelpunkt steht, geht es in 5. Mose 15 um menschliche Schuldverhältnisse. Beide Bestimmungen gehören zu einem wiederkehrenden siebenjährigen Rhythmus, verfolgen aber unterschiedliche unmittelbare Zwecke. Die eine begrenzt die Nutzung des Landes, die andere den Anspruch des Gläubigers gegenüber seinem verschuldeten Mitmenschen.
Eine wichtige Auslegungsfrage betrifft die Dauer des Schuldenerlasses. Manche verstehen die Anweisung als vorübergehende Aussetzung der Rückzahlung während des siebten Jahres. Andere gehen davon aus, dass die betroffenen Forderungen endgültig erlassen wurden. Für die zweite Erklärung spricht besonders die Warnung in Vers 9: Dort wird ausdrücklich davor gewarnt, einem Bedürftigen ein Darlehen zu verweigern, weil das Erlassjahr bevorsteht. Diese Befürchtung ist besonders verständlich, wenn der Geldgeber damit rechnen musste, sein verliehenes Geld nicht zurückzuerhalten. Auch eine zeitweise Unterbrechung der Rückzahlung konnte allerdings wirtschaftliche Nachteile verursachen. Da der Text keine ausdrückliche Wiederaufnahme der Forderung nach dem siebten Jahr vorsieht, spricht der Zusammenhang insgesamt eher für einen endgültigen Erlass. Vollständig ausgeschlossen ist die andere Deutung damit nicht.
In Vers 2 fällt außerdem die doppelte Bezeichnung des Schuldners als Nächster und Bruder auf. Gemeint ist hier der israelitische Volksgenosse, mit dem der Gläubiger durch die gemeinsame Zugehörigkeit zum Bund verbunden war. Eine Verschuldung sollte diese Verbundenheit nicht bedeutungslos machen. Der Gläubiger musste deshalb bereit sein, auf einen Anspruch zu verzichten, den er unter gewöhnlichen Umständen hätte geltend machen dürfen. Der Erlass setzte unmittelbar am Machtverhältnis zwischen demjenigen an, der etwas zurückfordern konnte, und demjenigen, der zur Rückzahlung verpflichtet war.
Vers 3 trifft allerdings eine ausdrückliche Unterscheidung: Von einem Fremden durfte eine Forderung weiterhin eingetrieben werden. Im hebräischen Text steht hier nokri, eine Bezeichnung für einen Menschen, der nicht zum israelitischen Volksverband gehörte. Sie ist nicht einfach mit dem ebenfalls im Gesetz erwähnten ger gleichzusetzen, dem Fremden, der als ansässiger Schutzbefohlener innerhalb der israelitischen Gemeinschaft lebte. Die Vorschrift behandelt somit nicht unterschiedslos jeden Menschen außerhalb der eigenen Familie. Sie legt vielmehr eine besondere Schuldenerlasspflicht innerhalb Israels fest. Der Text erklärt jedoch nicht ausführlich, wie jeder denkbare Fall eines verschuldeten ansässigen Fremden rechtlich zu behandeln war.
Die Erlaubnis, von einem Nichtisraeliten Schulden einzufordern, bedeutete auch nicht, dass Fremde nach Belieben ausgebeutet werden durften. Andere Bestimmungen des Gesetzes untersagten ihre Unterdrückung und verlangten eine gerechte Behandlung (2. Mose 22,20; 3. Mose 19,33–34). Hier geht es um den begrenzten Geltungsbereich einer bestimmten wirtschaftlichen Vorschrift, nicht um die grundsätzliche Würde eines Menschen oder die Erlaubnis zu ungerechtem Verhalten.
Bemerkenswert bleibt schließlich, dass Mose den Erlass ausdrücklich mit Gottes Namen verbindet. Ein Israelit sollte nicht allein nach seinem eigenen Vorteil entscheiden, wie lange er auf der Rückzahlung einer Schuld bestand. Er musste anerkennen, dass Gott auch über den Gebrauch seines Besitzes gebieten durfte. Der Schuldenerlass war deshalb mehr als eine wirtschaftliche Entlastung. Er erinnerte das Volk daran, dass die Gemeinschaft unter Gottes Bund nicht ausschließlich von persönlichen Forderungen und gegenseitigen Leistungen bestimmt werden sollte. Dieses Prinzip führt unmittelbar zur anschließenden Verheißung, in der Mose beschreibt, welche Bedeutung Gottes Segen und der Gehorsam des Volkes für die wirtschaftliche Zukunft Israels haben sollten.
5. Mose 15,4–6
Gottes Verheißung und die Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft
Nach der Anordnung des Schuldenerlasses beschreibt Mose eine bemerkenswerte Möglichkeit: Unter den Israeliten sollte es eigentlich keinen Armen geben. Gott hatte seinem Volk ein Land versprochen, in dem es unter seinem Segen leben konnte. Die Menschen sollten dort nicht ständig von Mangel und wirtschaftlicher Unsicherheit bedroht sein. Diese Aussicht stand jedoch nicht unabhängig von ihrem Verhalten. Bereits im nächsten Vers erklärt Mose, dass der verheißene Segen mit der Bereitschaft verbunden war, auf Gottes Stimme zu hören und seine Gebote sorgfältig zu befolgen.
Die Aussage in Vers 4 darf deshalb nicht als Behauptung verstanden werden, dass es in Israel tatsächlich niemals arme Menschen geben würde. Vielmehr beschreibt Mose, was unter Gottes Segen und bei einer dem Bund entsprechenden Lebensweise möglich sein sollte. Das Land war Gottes Gabe, und seine Gebote sollten verhindern, dass wirtschaftliche Unterschiede ungehindert zu dauerhafter Not und Unterdrückung führten. Der Schuldenerlass gehörte zu diesen Schutzbestimmungen. Ebenso waren die Fürsorge für Bedürftige, eine gerechte Rechtsprechung und die Rücksicht auf gesellschaftlich schwache Menschen wichtige Bestandteile der israelitischen Ordnung. Gottes Verheißung und die Verantwortung des Volkes standen dabei nicht gegeneinander. Der verheißene Segen sollte gerade innerhalb eines Lebens sichtbar werden, das sich an Gottes Willen orientierte.
Vers 5 stellt die Bedingung besonders nachdrücklich heraus. Mose spricht nicht von einem gelegentlichen Befolgen einzelner Vorschriften, sondern davon, aufmerksam auf Gottes Stimme zu hören und alle gebotenen Anweisungen gewissenhaft zu beachten. Damit wird deutlich, dass die wirtschaftlichen Verheißungen nicht von der übrigen Beziehung Israels zu Gott getrennt werden können. Das Volk sollte Gottes Gebote nicht nur im Gottesdienst anerkennen, sondern auch im Umgang mit Besitz, Schulden und anderen Menschen ernst nehmen. Die Verantwortung gegenüber Bedürftigen war deshalb keine nebensächliche Ergänzung des Glaubens, sondern gehörte zum Gehorsam gegenüber dem Gott, der Israel aus Ägypten befreit hatte.
In Vers 6 erweitert Mose den Blick von den einzelnen Israeliten auf die Stellung des ganzen Volkes unter den umliegenden Nationen. Israel sollte vielen Völkern leihen können, selbst aber nicht auf fremde Darlehen angewiesen sein. Außerdem wird ihm verheißen, über andere Nationen zu herrschen, ohne selbst unter deren Herrschaft zu geraten. Diese beiden Aussagen gehören zusammen. Wirtschaftliche Stärke konnte einem Volk größere Unabhängigkeit ermöglichen, während hohe Verschuldung politische Abhängigkeiten begünstigen konnte. Die Verheißung beschreibt damit nicht nur materiellen Wohlstand, sondern auch eine gesicherte Stellung Israels gegenüber anderen Völkern.
Ein ähnlicher Zusammenhang begegnet später in 5. Mose 28,12–13. Auch dort werden die Fähigkeit, anderen Nationen zu leihen, und eine herausgehobene Stellung Israels als Folgen göttlichen Segens beschrieben. Die Gegenüberstellung in 5. Mose 28,43–44 zeigt zugleich, wie sich diese Verhältnisse unter den angekündigten Bundesflüchen umkehren konnten. Die wirtschaftliche und politische Zukunft des Volkes war nach diesen Texten eng mit seiner Bundestreue verbunden. Allerdings wäre es falsch, daraus abzuleiten, jeder wohlhabende Mensch sei gehorsam oder jede verschuldete Person habe Gottes Gebote missachtet. Mose spricht hier über die gemeinsame Zukunft Israels innerhalb des besonderen Bundes, den Gott mit diesem Volk geschlossen hatte. Er formuliert keine allgemeine Regel, nach der sich der persönliche Glaubenszustand eines Menschen zuverlässig an seinem Vermögen erkennen ließe.
Besonders wichtig ist schließlich der Vergleich mit Vers 11. Dort erklärt Mose, dass Arme im Land nicht fehlen werden. Auf den ersten Blick scheint dies der Verheißung aus Vers 4 zu widersprechen. Die beiden Aussagen betrachten jedoch unterschiedliche Seiten derselben Verantwortung. Vers 4 beschreibt die Aussicht auf ein Leben unter Gottes reichem Segen, während Vers 11 die fortbestehende Wirklichkeit menschlicher Bedürftigkeit berücksichtigt. Der Text setzt somit weder voraus, dass Armut unabänderlich hingenommen werden muss, noch verspricht er, dass alle wirtschaftlichen Schwierigkeiten unabhängig vom Verhalten der Menschen verschwinden würden.
Gerade deshalb war die Verheißung aus den Versen 4–6 kein Grund, die Fürsorge für Bedürftige zu vernachlässigen. Wenn Gottes Gebote auf ein gerechtes und von gegenseitiger Verantwortung geprägtes Zusammenleben zielten, durfte sich niemand auf den versprochenen Wohlstand berufen, während ein anderer bereits unter Not litt. Wie ernst Mose diesen Gedanken nimmt, zeigt der folgende Abschnitt. Dort richtet er den Blick nicht mehr auf die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Volkes, sondern auf einen einzelnen bedürftigen Menschen, der unmittelbar Hilfe benötigt.
5. Mose 15,7–8
Dem bedürftigen Bruder die Hand öffnen
Nach der Verheißung von Gottes Segen wendet sich Mose einer ganz konkreten Situation zu. Was sollte geschehen, wenn trotz aller Schutzbestimmungen ein Israelit in Armut geriet? Die Antwort beginnt nicht mit einer Untersuchung seiner wirtschaftlichen Vergangenheit, sondern mit der Verantwortung desjenigen, der ihm helfen konnte. Niemand sollte sein Herz verhärten oder seine Hand vor einem bedürftigen Mitmenschen verschließen. Damit macht Mose deutlich, dass die Fürsorge für Arme nicht allein von allgemeinen Gesetzen abhängen durfte. Sie musste auch im persönlichen Umgang miteinander sichtbar werden.
Vers 7 spricht ausdrücklich von einem Armen, der in irgendeiner Stadt des Landes lebt. Die hebräische Formulierung bezieht sich wörtlich auf die Tore der israelitischen Ortschaften, die zugleich wichtige Orte des öffentlichen Lebens und der Rechtsprechung waren. Die Anweisung gilt somit nicht nur für besonders bekannte oder angesehene Menschen, sondern für den bedürftigen Volksgenossen überall im Land. Bemerkenswert ist auch, dass Mose erneut daran erinnert, von wem Israel dieses Land erhalten würde. Es war eine Gabe Gottes. Wer darin Besitz und wirtschaftliche Sicherheit erlangte, sollte deshalb nicht vergessen, dass auch sein eigener Wohlstand von Gottes Fürsorge abhängig war. Die empfangenen Güter begründeten nicht nur persönliche Möglichkeiten, sondern auch Verantwortung gegenüber anderen.
Besonders eindrücklich ist die Verbindung zwischen dem Herzen und der Hand. Mose warnt zunächst davor, das Herz zu verhärten, und anschließend davor, die Hand zu verschließen. Die beiden Bilder beschreiben unterschiedliche Seiten derselben Haltung. Ein verhärtetes Herz lässt sich von der Not eines anderen nicht mehr bewegen. Eine verschlossene Hand verweigert die Unterstützung, die tatsächlich möglich wäre. Das Gesetz richtet sich somit sowohl gegen die innere Gleichgültigkeit als auch gegen ihre praktischen Folgen. Wer die Schwierigkeiten seines Mitmenschen wahrnimmt, sich aber bewusst jeder Hilfe entzieht, kann sich nicht allein darauf berufen, dessen Lage bedauerlich zu finden.
Vers 8 stellt diesem Verhalten eine ausdrückliche Aufforderung gegenüber: Die Hand soll geöffnet werden. Im hebräischen Text wird das Verb für das Öffnen wiederholt, wodurch die Anweisung besonderen Nachdruck erhält. Es geht nicht um eine widerwillige Kleinigkeit, mit der man sich der Verantwortung möglichst schnell entledigt. Der Bedürftige soll wirkliche Unterstützung erhalten. Dabei nennt Mose ausdrücklich das Leihen. Die Hilfe konnte also in einem Darlehen bestehen, das dem Betroffenen ermöglichte, seine gegenwärtige Not zu überwinden. Die Vorschrift verlangt nicht in jedem Fall ein bedingungsloses Geldgeschenk. Allerdings steht das Darlehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Schuldenerlass der vorherigen Verse. Wer Geld verlieh, musste deshalb auch bereit sein, die dort festgelegten Grenzen seines Rückzahlungsanspruchs anzuerkennen.
Eine weitere wichtige Einzelheit liegt in der Bestimmung des Umfangs der Hilfe. Der Gläubiger soll dem Armen nach Maßgabe dessen leihen, woran es ihm fehlt. Damit ist weder eine beliebige Erfüllung sämtlicher Wünsche gemeint noch eine symbolische Unterstützung, die den tatsächlichen Mangel unangetastet lässt. Entscheidend ist die konkrete Bedürftigkeit des Menschen. Wer Hilfe benötigt, um seine grundlegende Versorgung sicherzustellen oder eine wirtschaftliche Notlage zu überwinden, soll nicht mit einer Gabe abgespeist werden, die an seinem Problem nichts ändert. Das Gesetz verbindet Großzügigkeit deshalb mit der Aufmerksamkeit für die wirkliche Situation des anderen.
Diese Haltung entspricht auch weiteren Bestimmungen des mosaischen Gesetzes. Nach 2. Mose 22,24 durfte einem armen Angehörigen des Gottesvolkes kein Zins wie von einem gewöhnlichen Geldverleiher auferlegt werden. In 3. Mose 25,35–37 wird angeordnet, einen verarmten Bruder zu unterstützen, damit er weiterhin leben kann. Dort wird die Hilfe ausdrücklich mit der Gottesfurcht verbunden. Solche Vorschriften sollten verhindern, dass die Not eines Menschen für den wirtschaftlichen Vorteil eines anderen ausgenutzt wurde. Ein Darlehen konnte seinem ursprünglichen Zweck nur dann gerecht werden, wenn es dem Bedürftigen tatsächlich half, anstatt seine Abhängigkeit immer weiter zu vergrößern.
Mose spricht in diesen Versen zunächst von der besonderen Verantwortung innerhalb der israelitischen Bundesgemeinschaft. Die Bezeichnung „Bruder“ erinnert daran, dass der Arme trotz seiner wirtschaftlichen Schwäche zu demselben Volk gehörte wie der Wohlhabende. Armut durfte ihn nicht zu einem Menschen machen, dessen Bedürfnisse weniger zählten. Zugleich darf die besondere Schutzvorschrift für Israeliten nicht so verstanden werden, als hätte Gott Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen erlaubt. Bereits 3. Mose 19,33–34 verlangt, die im Land lebenden Fremden nicht zu bedrücken, sondern ihnen mit Liebe zu begegnen.
Die beiden Verse zeigen damit, wie eng die innere Haltung eines Menschen mit seinem tatsächlichen Handeln verbunden ist. Gottes Gebot fordert nicht nur, auf offensichtliches Unrecht zu verzichten. Es verlangt auch, vorhandene Möglichkeiten zur Hilfe nicht aus Bequemlichkeit oder Eigennutz ungenutzt zu lassen. Wie weit diese Forderung reicht, wird im folgenden Abschnitt noch deutlicher. Dort beschreibt Mose einen Menschen, der die Not seines Bruders durchaus erkennt, ihm aber aus Sorge um seinen eigenen Besitz die notwendige Unterstützung verweigern möchte.
5. Mose 15,9–11
Wenn Eigennutz die Barmherzigkeit verdrängt
Mose warnt nun vor einer Haltung, die das gesamte Gesetz des Schuldenerlasses wirkungslos machen könnte. Ein wohlhabender Israelit sieht einen bedürftigen Menschen, der dringend Unterstützung benötigt. Eigentlich wäre er bereit, ihm etwas zu leihen. Doch dann erinnert er sich daran, dass das siebte Jahr unmittelbar bevorsteht. Wenn er jetzt ein Darlehen gewährt, könnte er seinen Anspruch auf Rückzahlung schon bald verlieren. Was zunächst wie eine vernünftige wirtschaftliche Überlegung erscheint, kann dazu führen, dass er die notwendige Hilfe vollständig verweigert. Genau vor dieser Entscheidung warnt Mose. Der bevorstehende Schuldenerlass sollte die Armen schützen und durfte nicht zum Anlass werden, ihnen schon vorher jede Unterstützung zu entziehen.
In Vers 9 bezeichnet Mose einen solchen Gedanken als „Belialsrat“. Dieses ungewöhnliche Wort der Schlachter-Übersetzung von 1951 gibt einen hebräischen Ausdruck wieder, der eine nichtswürdige oder boshafte Überlegung beschreibt. Gemeint ist hier keine ausdrückliche Bezugnahme auf Satan oder ein eigenständiges dämonisches Wesen. Mose verurteilt vielmehr eine innere Einstellung, bei der der eigene wirtschaftliche Vorteil wichtiger wird als die Not des Mitmenschen. Besonders bemerkenswert ist, dass die eigentliche Verfehlung bereits im Herzen beginnt. Der Betroffene muss seinen Bruder nicht offen beleidigen oder ihm etwas wegnehmen. Es genügt, dass er dessen Bedürftigkeit erkennt und sich bewusst entscheidet, die gebotene Hilfe aus eigennützigen Gründen zurückzuhalten.
Dazu passt die Formulierung, dass der Wohlhabende seinen armen Bruder unfreundlich ansieht. Im Hebräischen steht hier wörtlich ein Ausdruck für ein böses Auge. Diese Redewendung kann eine missgünstige oder geizige Haltung beschreiben. Der Blick des Menschen verrät, dass er den Bedürftigen nicht mehr zuerst als seinen Bruder wahrnimmt, sondern als eine mögliche Belastung für seinen Besitz. Statt dessen Not zu sehen, denkt er an den eigenen Verlust. Einen ähnlichen Zusammenhang stellt Sprüche 28,22 her, wo das böse Auge mit dem Streben nach Reichtum verbunden wird. Die sprachliche Verbindung zeigt, dass Mose nicht lediglich eine äußerliche Unfreundlichkeit beanstandet. Er spricht eine Haltung an, die das Denken und Handeln gegenüber anderen Menschen bestimmt.
Besonders ernst wird die Warnung durch die anschließende Aussage: Wenn der Arme wegen der verweigerten Hilfe zum HERRN ruft, wird demjenigen, der ihn abgewiesen hat, sein Verhalten als Sünde angerechnet. Damit wird der Bedürftige nicht zu einem Menschen ohne Stimme, dessen Schicksal allein von der Großzügigkeit anderer abhängt. Auch wenn er wirtschaftlich schwach ist und seine Ansprüche möglicherweise nicht selbst durchsetzen kann, darf er sich an Gott wenden. Ein verwandter Gedanke findet sich in 2. Mose 22,22–23, wo Gott ankündigt, das Schreien bedrängter Witwen und Waisen zu hören. Die soziale Stellung eines Menschen entscheidet nicht darüber, ob sein Hilferuf vor Gott Gewicht besitzt.
Dabei ist wichtig, den Zusammenhang nicht zu überdehnen. Mose erklärt nicht, dass jede abgelehnte Bitte um Geld automatisch eine Sünde sei. Seine Warnung betrifft einen Menschen, der einem tatsächlich Bedürftigen die gebotene Hilfe bewusst verweigert, weil er einen möglichen finanziellen Nachteil vermeiden möchte. Entscheidend sind die erkennbare Notlage, die bestehende Verantwortung und der eigennützige Grund der Ablehnung. Der Text fordert daher keine gedankenlose Vergabe beliebiger Darlehen, sondern verbietet es, die Schutzabsicht des Gesetzes durch berechnende Hartherzigkeit zu umgehen.
Vers 10 stellt dieser Haltung die Bereitschaft zum Geben gegenüber. Mose verlangt nicht nur die äußere Handlung, sondern auch, dass sie ohne inneren Widerwillen geschieht. Im hebräischen Text wird die Aufforderung zum Geben durch eine besondere Verbverbindung verstärkt. Der Gedanke lautet, dass der Israelit wirklich und bereitwillig geben soll. Es genügte nicht, die vorgeschriebene Unterstützung schließlich zu leisten, während man dem Empfänger gleichzeitig spüren ließ, wie sehr man das Geben bedauerte. Die Hilfe sollte nicht von Vorwürfen, Missgunst oder der Erwartung begleitet sein, dass der Bedürftige sich für seine Notlage rechtfertigen müsse.
Mit dieser Anweisung verbindet Mose erneut die Verheißung des göttlichen Segens. Gott würde den Geber in seinen Werken und Unternehmungen segnen. Diese Zusage gehört in den besonderen Zusammenhang des Bundes mit Israel und seiner wirtschaftlichen Ordnung. Sie darf nicht in eine allgemeine Berechnungsformel verwandelt werden, nach der jede Gabe zwangsläufig einen größeren persönlichen Geldgewinn hervorbringt. Der Vers verspricht auch nicht, dass großzügige Menschen niemals wirtschaftliche Schwierigkeiten erleben werden. Er macht vielmehr deutlich, dass Gott die Bereitschaft zur Hilfe wertschätzt und der Gehorsam gegenüber seinem Gebot nicht als sinnloser Verlust betrachtet werden soll. Der Wohlhabende sollte seine Entscheidungen deshalb nicht ausschließlich von der Frage abhängig machen, welchen unmittelbaren Vorteil er selbst daraus ziehen konnte.
In Vers 11 folgt eine Aussage, die auf den ersten Blick ernüchternd klingt: Arme werden im Land nicht aufhören zu existieren. Gerade diese Feststellung könnte missverstanden werden. Wenn es ohnehin immer Menschen in Not geben wird, könnte man meinen, einzelne Hilfeleistungen würden letztlich nichts verändern. Mose zieht jedoch ausdrücklich die entgegengesetzte Schlussfolgerung. Weil es weiterhin Bedürftige geben wird, befiehlt er, die Hand für sie zu öffnen. Die fortdauernde Existenz von Armut ist für ihn keine Rechtfertigung der Gleichgültigkeit, sondern ein Grund für beständige Verantwortung. Gottes Volk sollte sich nicht erst dann um Bedürftige kümmern, wenn eine vollständige Beseitigung aller Not erreichbar erschien.
Damit lässt sich auch die frühere Aussage in Vers 4 besser einordnen. Dort hatte Mose die Aussicht beschrieben, dass unter Gottes Segen eigentlich niemand im Volk arm sein sollte. Nun berücksichtigt er die Wirklichkeit, in der Menschen dennoch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Zwischen diesen beiden Aussagen liegt kein Aufruf, die Armut als unvermeidliches Schicksal hinzunehmen. Vielmehr stehen Gottes Verheißung und die konkrete Pflicht zur Hilfe nebeneinander. Die Hoffnung auf bessere Verhältnisse entbindet niemanden davon, einem Menschen beizustehen, der gegenwärtig Unterstützung benötigt.
Jesus greift die bleibende Gegenwart der Armen später selbst auf. Als eine Frau ihn kurz vor seinem Tod mit kostbarem Salböl ehrt, erklärt er, dass die Armen weiterhin bei seinen Jüngern sein werden (Matthäus 26,11; Markus 14,7; Johannes 12,8). Im unmittelbaren Zusammenhang verteidigt er damit eine besondere Handlung angesichts seines bevorstehenden Todes. Besonders Markus hält ausdrücklich fest, dass seine Jünger den Armen jederzeit Gutes tun können. Jesu Worte heben die Verpflichtung aus 5. Mose 15 daher nicht auf. Sie dürfen nicht als Begründung verwendet werden, Bedürftigen die notwendige Unterstützung zu verweigern.
So schließt Mose diesen Abschnitt mit einem Gebot, das über den einzelnen Fall eines Darlehens hinausweist. Die Hand soll für den bedrängten und armen Bruder offenbleiben. Das wiederkehrende Bild der geöffneten Hand verbindet die verschiedenen Anweisungen des Kapitels miteinander: Ein Gläubiger soll bereit sein, Forderungen loszulassen, einem Bedürftigen zu helfen und einen Menschen nicht aufgrund seiner wirtschaftlichen Schwäche zu benachteiligen. Im folgenden Abschnitt wird dieser Grundgedanke auf eine besonders weitreichende Form persönlicher Abhängigkeit übertragen. Dort geht es um Israeliten, die sich in ein Dienstverhältnis verkaufen mussten und nach ihrer Freilassung nicht ohne Mittel für einen neuen Anfang zurückbleiben sollten.
5. Mose 15,12–15
Freiheit soll nicht mit neuer Armut beginnen
Nachdem Mose den Umgang mit verschuldeten und bedürftigen Menschen geregelt hat, wendet er sich einer besonders schweren Form wirtschaftlicher Abhängigkeit zu. Ein Israelit konnte in eine Lage geraten, in der er nicht mehr ausreichend für seinen Lebensunterhalt sorgen konnte und sich deshalb einem anderen Menschen als Knecht verkaufte. Ein solches Dienstverhältnis war mit erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden. Der Betroffene musste für seinen Herrn arbeiten und stand während dieser Zeit unter dessen Verfügungsgewalt. Doch auch in dieser Situation sollte seine Zugehörigkeit zum Volk Gottes nicht bedeutungslos werden. Mose bezeichnet ihn ausdrücklich als Bruder und erinnert damit daran, dass wirtschaftliche Not den Wert und die Würde eines Menschen nicht aufhob.
Vers 12 legt für diese Form der Knechtschaft eine zeitliche Grenze fest. Nach sechs Dienstjahren sollte der Betroffene im siebten Jahr freigelassen werden. Dabei nennt Mose ausdrücklich sowohl einen Hebräer als auch eine Hebräerin. Die Freilassungsvorschrift gilt somit für Männer und Frauen. Eine entsprechende Bestimmung für hebräische Knechte findet sich bereits in 2. Mose 21,2–6. Dort werden zusätzlich besondere familiäre Verhältnisse behandelt. Die anschließenden Verse 7–11 enthalten eigene Regelungen für eine Tochter, die in ein Dienstverhältnis mit vorgesehener ehelicher Bindung gegeben wurde. Die verschiedenen Fälle dürfen deshalb nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. In 5. Mose 15 steht dagegen die gemeinsame Verpflichtung im Vordergrund, hebräische Männer und Frauen nach sechs Dienstjahren freizulassen.
Die Formulierung legt nahe, dass die Freilassung nach sechs tatsächlich geleisteten Dienstjahren erfolgen sollte. Ob Mose die Regelung zugleich mit dem allgemeinen Sabbatjahr verbinden wollte, wird unterschiedlich ausgelegt. Der Vergleich mit 2. Mose 21 spricht besonders für eine an der persönlichen Dienstzeit orientierte Frist. Entscheidend ist in beiden Texten, dass die Abhängigkeit nicht unbegrenzt fortgesetzt werden durfte. Wie ernst Gott diese Verpflichtung nahm, zeigt später Jeremia 34,8–22. Dort hatten die Bewohner Jerusalems ihre hebräischen Knechte und Mägde zunächst freigelassen, sie anschließend jedoch erneut in ihre Gewalt gebracht. Gott verurteilte dieses Verhalten ausdrücklich als Bundesbruch. Die Freilassung war somit keine unverbindliche Empfehlung, die ein Herr nach eigenem Ermessen befolgen oder ablehnen konnte.
Mit Vers 13 geht Mose jedoch einen wichtigen Schritt über die bloße Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus. Der Freigelassene durfte nicht mit leeren Händen fortgeschickt werden. Diese Anweisung berücksichtigt ein Problem, das durch die persönliche Freilassung allein noch nicht gelöst war. Ein Mensch konnte zwar seine Freiheit zurückerhalten, aber weiterhin ohne ausreichende Mittel dastehen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Ohne Tiere, Vorräte oder andere wirtschaftliche Möglichkeiten bestand die Gefahr, dass er schon bald erneut in Abhängigkeit geriet. Gottes Gesetz verlangte deshalb nicht nur, einen Menschen aus dem Dienst zu entlassen, sondern ihm auch einen wirklichen Anfang außerhalb dieses Verhältnisses zu ermöglichen.
Vers 14 beschreibt, wie diese Unterstützung aussehen sollte. Der frühere Herr musste den Freigelassenen großzügig mit Gütern aus seiner Herde, von seiner Tenne und aus seiner Kelter ausstatten. Damit nennt Mose drei wichtige Bereiche des damaligen landwirtschaftlichen Lebens: Viehhaltung, Getreideernte und Weinproduktion. Die aufgezählten Gaben waren für die Versorgung und den wirtschaftlichen Neubeginn von Bedeutung. Tiere konnten zur Ernährung oder als Grundlage einer eigenen Herde dienen, Getreide sicherte die unmittelbare Versorgung, und die Erzeugnisse der Kelter gehörten zu den verfügbaren Vorräten eines landwirtschaftlichen Haushalts. Die Vorschrift beschränkt sich somit nicht auf eine symbolische Abschiedsgabe, sondern verlangt eine materielle Unterstützung, die für den Empfänger tatsächlich wertvoll war.
Im hebräischen Text wird die Aufforderung zum Ausstatten durch eine wiederholte Verbform besonders betont. Die Schlachter-Übersetzung von 1951 gibt diesen Gedanken mit der Anweisung wieder, dem Freigelassenen von den vorhandenen Gütern aufzuladen. Darin liegt das Bild einer reichlichen Versorgung. Mose nennt allerdings keine feste Menge, die in jedem Fall gegeben werden musste. Stattdessen richtet sich die Verpflichtung nach dem, womit Gott den Herrn gesegnet hatte. Wer über größere Mittel verfügte, sollte seine Großzügigkeit nicht auf das geringstmögliche Maß beschränken. Der wirtschaftliche Ertrag, den ein Herr während der Dienstzeit erwirtschaftet hatte, durfte nicht ausschließlich seinem eigenen Vorteil dienen, während der bisherige Knecht ohne ausreichende Unterstützung fortging.
Dabei ist bemerkenswert, dass Mose die empfangenen Güter ausdrücklich als Segen Gottes bezeichnet. Der Herr soll nicht nur überlegen, was er durch die Arbeit seines Knechtes erworben hat, sondern auch bedenken, wem er seinen eigenen Besitz verdankt. Die Verpflichtung zur großzügigen Ausstattung wird damit in dieselbe Grundhaltung eingebettet, die bereits den Schuldenerlass und die Armenfürsorge bestimmt hat. Wer von Gott empfangen hat, soll bereit sein, andere an diesem Segen teilhaben zu lassen. Die eigene wirtschaftliche Stellung begründet keine uneingeschränkte Verfügungsmacht über den bedürftigen Mitmenschen.
In Vers 15 nennt Mose schließlich den entscheidenden Grund für diese Vorschrift: Israel soll sich daran erinnern, dass es selbst in Ägypten ein Volk von Knechten gewesen war und Gott es aus dieser Knechtschaft erlöst hatte. Diese Erinnerung verleiht dem Gebot eine besondere Tiefe. Die Israeliten kannten aus ihrer eigenen Geschichte eine Abhängigkeit, aus der sie sich nicht selbst hatten befreien können. Sie waren der Macht des Pharaos unterworfen gewesen, bis Gott eingriff und sie herausführte. Nun sollten sie anderen Menschen nicht die Freiheit vorenthalten, die ihnen selbst durch Gottes Handeln geschenkt worden war.
Auch die materielle Ausstattung bei der Freilassung erhält durch diese Erinnerung eine weitere Bedeutung. Beim Auszug aus Ägypten empfingen die Israeliten Silber, Gold und Kleider von den Ägyptern (2. Mose 12,35–36). Die beiden Ereignisse sind rechtlich nicht in allen Einzelheiten gleichzusetzen. Dennoch besteht eine bemerkenswerte Verbindung: Israels Befreiung aus Ägypten war nicht mit einem mittellosen Aufbruch verbunden, und ebenso sollte ein hebräischer Knecht nach seiner Freilassung nicht völlig unversorgt zurückbleiben. Das eigene Erleben göttlicher Rettung wurde damit zum Maßstab für den Umgang mit Menschen, die auf die Unterstützung anderer angewiesen waren.
Die Vorschrift darf allerdings nicht so verstanden werden, als hätte das mosaische Gesetz damit bereits jede Form von Sklaverei abgeschafft. Es setzte bestimmte damalige Abhängigkeitsverhältnisse voraus und regelte sie innerhalb der israelitischen Gesellschaft. Die betroffenen Menschen besaßen während ihrer Dienstzeit nicht dieselbe Freiheit wie ihre Herren. Gerade deshalb sind die zeitliche Begrenzung und die Verpflichtung zur Ausstattung von Bedeutung. Sie sollten verhindern, dass ein israelitischer Herr seinen wirtschaftlichen Vorteil ohne Rücksicht auf die Zukunft des Menschen verfolgte, der ihm gedient hatte.
In diesen Versen verbindet Mose die Erinnerung an Gottes Erlösung mit einer sehr praktischen Verantwortung. Die Befreiung aus Ägypten sollte nicht nur bei religiösen Festen erzählt werden. Sie musste auch dort Folgen haben, wo ein Mensch über die Zukunft eines anderen entscheiden konnte. Wer selbst zu einem befreiten Volk gehörte, sollte die Freiheit seines Bruders achten und ihm die Möglichkeit geben, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Im folgenden Abschnitt behandelt Mose den besonderen Fall, dass ein Knecht trotz seines Freilassungsrechts bei seinem Herrn bleiben möchte. Damit stellt sich die Frage, welche Bedeutung eine solche Entscheidung hatte und wie sie rechtlich festgehalten wurde.
5. Mose 15,16–18
Freiwilliger Verbleib und Verantwortung des Herrn
Nicht jeder hebräische Knecht musste nach Ablauf seiner sechsjährigen Dienstzeit tatsächlich fortgehen. Mose beschreibt nun einen besonderen Fall: Ein Knecht möchte bei seinem Herrn bleiben, obwohl er das Recht hätte, freigelassen zu werden. Als Grund nennt Vers 16, dass er seinen Herrn und dessen Haus liebt und es ihm dort gut geht. Damit richtet sich der Blick auf eine persönliche Entscheidung, die innerhalb der damaligen gesellschaftlichen Ordnung getroffen werden konnte. Die vorgeschriebene Freilassung sollte nicht bedeuten, dass ein Mensch gegen seinen ausdrücklich erklärten Wunsch seinen bisherigen Lebensbereich verlassen musste.
Bemerkenswert ist, dass Mose die Entscheidung vom Knecht selbst ausgehen lässt. Nicht der Herr erklärt, seinen Knecht behalten zu wollen, sondern der Knecht sagt, dass er nicht fortgehen möchte. Der Text nennt dabei zwei Gründe: seine Verbundenheit mit dem Herrn und dessen Haus sowie die guten Lebensumstände, die er dort erfahren hat. Das hebräische Wort für Liebe, ahav, beschreibt hier eine persönliche Zuneigung oder Verbundenheit. Es kann auch innerhalb bestehender gesellschaftlicher Abhängigkeitsverhältnisse verwendet werden. Deshalb darf aus diesem Ausdruck nicht geschlossen werden, dass zwischen Herrn und Knecht dieselbe Freiheit oder gesellschaftliche Stellung bestand. Vielmehr schildert Mose einen Menschen, der trotz seiner rechtlichen Abhängigkeit mit seinem bisherigen Leben zufrieden ist und diese Verbindung fortsetzen möchte.
Ein vergleichbarer Fall wird bereits in 2. Mose 21,5–6 geregelt. Dort nennt der Knecht neben seinem Herrn ausdrücklich auch seine Frau und seine Kinder als Gründe für seinen Wunsch zu bleiben. Dieser zusätzliche Hinweis ist wichtig, weil die vorherigen Bestimmungen in 2. Mose 21,4 unter bestimmten Umständen vorsahen, dass eine vom Herrn zugewiesene Frau und ihre Kinder beim Herrn verblieben, wenn der Knecht freigelassen wurde. Eine Entscheidung für den weiteren Dienst konnte also auch durch familiäre Bindungen beeinflusst werden. 5. Mose 15 erwähnt diese besondere rechtliche Situation nicht ausdrücklich, sondern spricht allgemeiner von der Liebe zum Herrn und seinem Haus. Beide Texte zeigen jedoch, dass die Entscheidung über den weiteren Verbleib innerhalb einer Lebensordnung getroffen wurde, in der persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten eng miteinander verbunden waren.
Deshalb wäre es einseitig, diese Regelung als uneingeschränkt freie Entscheidung im heutigen Sinn darzustellen. Der Knecht konnte seinem Herrn tatsächlich zugetan sein und sich in dessen Haushalt gut versorgt fühlen. Gleichzeitig konnten fehlende eigene Mittel, vertraute Lebensverhältnisse oder familiäre Bindungen seine Entscheidung beeinflussen. Der Text beschreibt einen freiwillig erklärten Wunsch, behauptet aber nicht, dass alle denkbaren wirtschaftlichen und persönlichen Zwänge verschwunden waren. Gerade diese Unterscheidung ist wichtig, um die damaligen Verhältnisse weder unnötig negativ auszuschmücken noch zu beschönigen.
Vers 17 legt fest, wie ein solcher dauerhafter Verbleib kenntlich gemacht werden sollte. Der Herr musste einen Pfriem, also ein spitzes Werkzeug zum Durchstechen, nehmen und damit das Ohr des Knechtes an der Tür durchbohren. Diese Handlung war mehr als eine beiläufige Geste. Sie kennzeichnete den Übergang von einem zeitlich begrenzten Dienstverhältnis zu einer Bindung, die nach dem Wortlaut der Vorschrift auf Dauer angelegt war. Die Entscheidung des Knechtes erhielt dadurch ein sichtbares Zeichen.
Die Verbindung von Ohr und Tür ist besonders auffällig. Das Ohr gehörte zum Körper des Knechtes, während die Tür zum Haus seines Herrn gehörte. Die Handlung konnte deshalb anschaulich zum Ausdruck bringen, dass der Knecht fortan dauerhaft zu diesem Haushalt gehören sollte. Häufig wird das Ohr außerdem mit dem Hören und Gehorchen verbunden. Diese symbolische Deutung ist nachvollziehbar, weil das Ohr in der Bibel wiederholt mit dem Hören von Anweisungen verbunden wird. Mose erklärt die Symbolik an dieser Stelle jedoch nicht ausdrücklich. Sicher ist vor allem die rechtliche Bedeutung der Handlung: Sie kennzeichnete eine fortdauernde persönliche Dienstbindung.
Im Vergleich mit 2. Mose 21,6 fällt eine weitere Einzelheit auf. Dort wird angeordnet, den Knecht zunächst vor Gott beziehungsweise nach einer verbreiteten Auslegung vor die zuständigen Richter zu bringen. Anschließend wird sein Ohr an der Tür oder am Türpfosten durchbohrt. 5. Mose 15,17 erwähnt dagegen unmittelbar den Pfriem und die Tür, ohne ein vorausgehendes Erscheinen vor einer bestimmten Instanz ausdrücklich zu beschreiben. Daraus folgt nicht zwingend, dass die ältere Vorschrift abgeschafft wurde. Der Text nennt an dieser Stelle lediglich nicht dieselben Einzelheiten. Eine Erklärung, die beide Berichte berücksichtigt, sollte diesen Unterschied festhalten, ohne aus dem Schweigen des einen Textes eine sichere Änderung des Verfahrens abzuleiten.
Mose bezeichnet das anschließende Dienstverhältnis als eines, das „auf ewig“ bestehen soll. Der entsprechende hebräische Ausdruck olam kann je nach Zusammenhang eine unbegrenzte Dauer oder eine innerhalb des menschlichen Lebens als dauerhaft verstandene Zeit bezeichnen. Hier ist zunächst an einen Dienst ohne die bisherige regelmäßige Freilassung nach sechs Jahren zu denken. In der späteren jüdischen Auslegung wurde diese Bindung mit dem Jobeljahr aus 3. Mose 25 verbunden und entsprechend begrenzt. 5. Mose 15,17 selbst nennt jedoch keine solche Frist. Die spätere Erklärung kann zum Verständnis der jüdischen Rechtsgeschichte beitragen, darf aber nicht als ausdrücklich genannte Einzelheit dieses Verses ausgegeben werden.
Am Ende von Vers 17 erweitert Mose die Vorschrift ausdrücklich auf die Magd. Auch bei ihr konnte ein dauerhafter Verbleib nach dem beschriebenen Verfahren geregelt werden. Das ist besonders wichtig, weil bereits Vers 12 sowohl hebräische Männer als auch Frauen in die Freilassungsbestimmung einbezogen hatte. Die betreffende Regelung beschränkte sich also nicht ausschließlich auf männliche Knechte. Zugleich bleiben die besonderen Bestimmungen über weibliche Dienstverhältnisse in 2. Mose 21,7–11 zu beachten. Nicht jede dort behandelte Situation lässt sich ohne weitere Prüfung mit der allgemeinen Vorschrift aus 5. Mose 15 gleichsetzen.
Mit Vers 18 kehrt Mose schließlich zum gewöhnlichen Fall der Freilassung zurück. Der Herr soll es nicht als Härte oder unzumutbaren Verlust betrachten, seinen Knecht nach sechs Jahren gehen zu lassen. Diese Ermahnung erhält besonderes Gewicht durch die vorherige Verpflichtung, den Freigelassenen großzügig auszustatten. Ein Herr konnte die sechsjährige Arbeit als wertvoll betrachten und deshalb sowohl den Verlust seiner Arbeitskraft als auch die zusätzlichen Gaben bedauern. Mose begegnet diesem möglichen Einwand mit einer Erinnerung daran, welchen wirtschaftlichen Nutzen der Herr bereits empfangen hatte.
Nach dem Wortlaut der Schlachter 1951 hatte der Knecht seinem Herrn sechs Jahre lang doppelt so viel gedient wie ein Tagelöhner. Die genaue Bedeutung dieses Vergleichs ist nicht vollständig geklärt. Das hebräische Wort mishneh bezeichnet eine Verdoppelung oder einen doppelten Anteil. Manche Ausleger verstehen die Aussage so, dass ein Knecht seinem Herrn über einen längeren Zeitraum oder in größerem Umfang zur Verfügung stand als ein gewöhnlicher Lohnarbeiter. Andere betonen, dass ein Tagelöhner für seine Arbeit bezahlt werden musste, während die wirtschaftlichen Bedingungen der Knechtschaft anders geregelt waren. Der Vers liefert jedoch keine genaue Berechnung des Arbeitswertes. Insbesondere lässt sich daraus nicht beweisen, dass ein Knecht täglich exakt doppelt so viele Stunden arbeiten musste.
Für Moses Argument ist eine solche Berechnung auch nicht entscheidend. Der Herr sollte erkennen, dass er bereits erheblich von der Arbeit seines Knechtes profitiert hatte. Sechs Jahre lang hatte dieser seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und zum wirtschaftlichen Ertrag des Haushalts beigetragen. Die vorgeschriebene Freilassung war deshalb kein ungerechtfertigter Verlust, sondern gehörte zu den Verpflichtungen, die der Herr von Anfang an anerkennen musste. Auch die materielle Ausstattung des Freigelassenen sollte er nicht als unverdiente Belastung betrachten.
Den Abschluss bildet erneut eine Verheißung des göttlichen Segens. Gott würde den Herrn in seinem Tun segnen, wenn er die Freilassung nicht widerwillig, sondern im Gehorsam gegenüber Gottes Gebot vollzog. Wie schon bei der Armenfürsorge verbindet Mose damit eine äußere Handlung mit der inneren Einstellung. Es genügte nicht, einen Menschen schließlich gehen zu lassen, während man ihm seine Freiheit missgönnte. Der Herr sollte anerkennen, dass auch seine wirtschaftlichen Ansprüche Grenzen hatten und ein anderer Mensch nicht dauerhaft seinem persönlichen Vorteil dienen musste.
Damit endet die ausführliche Regelung über Schuldenerlass, Bedürftigkeit und persönliche Dienstabhängigkeit. In allen drei Bereichen wird dem Israeliten eine Grenze gesetzt, die er nicht allein nach seinen wirtschaftlichen Interessen bestimmen darf. Nun wechselt Mose zu den erstgeborenen Tieren. Auch dort geht es um Besitz, über den ein Mensch nicht uneingeschränkt nach eigenem Belieben verfügen durfte. Denn die Erstgeburt war in besonderer Weise Gott vorbehalten und sollte nach den dafür gegebenen Vorschriften behandelt werden.
5. Mose 15,19–20
Die Erstgeburt gehört Gott
Nach den Vorschriften über Schuldenerlass, Armenfürsorge und die Freilassung hebräischer Knechte wendet sich Mose einem anderen Bereich des israelitischen Lebens zu. Nun geht es um die männlichen erstgeborenen Tiere aus den Rinder- und Schafherden. Sie sollten dem HERRN geheiligt werden. Damit erinnerte Mose an eine Bestimmung, die Gott bereits vor dem Auszug aus Ägypten gegeben hatte. Als der HERR die Erstgeborenen Ägyptens schlug und die Erstgeborenen Israels verschonte, beanspruchte er die Erstgeburt seines Volkes für sich (2. Mose 13,1–2.11–15). Diese besondere Zugehörigkeit sollte die Israeliten auch in späteren Generationen daran erinnern, dass ihre Befreiung nicht aus eigener Kraft erfolgt war, sondern durch Gottes rettendes Eingreifen.
Die Heiligung der Erstgeburt bedeutete deshalb mehr als die Übergabe eines wertvollen Tieres. Sie war mit der Geschichte der Erlösung Israels verbunden. Jedes neue erstgeborene Tier konnte daran erinnern, dass Gott das Leben seines Volkes bewahrt und es aus der ägyptischen Knechtschaft herausgeführt hatte. Dabei unterschied das Gesetz zwischen verschiedenen Arten der Erstgeburt. Erstgeborene Söhne mussten ausgelöst werden, ebenso die Erstgeburt unreiner Tiere nach den dafür geltenden Vorschriften. Die männliche Erstgeburt reiner Opfertiere wie Rinder, Schafe und Ziegen war dagegen unmittelbar für Gott bestimmt (2. Mose 13,13; 4. Mose 18,15–17). Mose behandelt in diesen Versen besonders die Tiere, die als Opfer dargebracht werden konnten.
Eine wichtige Ergänzung findet sich in 3. Mose 27,26. Dort wird erklärt, dass ein erstgeborenes Tier nicht nochmals durch ein besonderes Gelübde Gott geweiht werden konnte, weil es ihm bereits aufgrund seiner Erstgeburt gehörte. Wenn Mose in 5. Mose 15,19 dazu auffordert, die männliche Erstgeburt zu heiligen, bedeutet das folglich nicht, dass der Besitzer durch seine Entscheidung erst Gottes Anspruch begründete. Vielmehr musste er einen Anspruch anerkennen, der schon bestand. Die Erstgeburt war nicht einfach ein frei verfügbares Stück seines Eigentums, das er nach Belieben behalten, nutzen oder Gott überlassen konnte.
Aus diesem Grund verbietet Mose ausdrücklich, einen erstgeborenen Ochsen zur Arbeit einzusetzen oder ein erstgeborenes Schaf zu scheren. Beide Tätigkeiten gehörten zum gewöhnlichen wirtschaftlichen Gebrauch solcher Tiere. Rinder konnten bei der Feldarbeit eingesetzt werden, während Schafe durch ihre Wolle einen wichtigen Ertrag lieferten. Gerade auf diese Nutzung sollte der Besitzer bei der geheiligten Erstgeburt verzichten. Er durfte das Tier nicht zunächst für seine eigenen Zwecke einsetzen und anschließend so behandeln, als gehöre es erst dann Gott. Die Heiligung musste sich bereits darin zeigen, wie er mit dem Tier umging, solange es sich noch in seinem Besitz befand.
Diese Vorschrift macht einen wichtigen Unterschied zwischen gewöhnlichem Eigentum und dem, was Gott ausdrücklich für sich beanspruchte. Der Israelit durfte seine Herden bewirtschaften und ihren Ertrag nutzen. Doch bei der Erstgeburt sollte er anerkennen, dass nicht alles, was in seinem Besitz entstand, uneingeschränkt seiner Verfügung unterstand. Auch der wirtschaftlich wertvolle erste Nachwuchs einer Herde stand unter Gottes besonderem Anspruch. Die Vorschrift erinnerte damit nicht nur an ein vergangenes Ereignis, sondern beeinflusste den alltäglichen Umgang mit den eigenen Gütern.
Vers 20 beschreibt anschließend, was mit den erstgeborenen Tieren geschehen sollte. Sie sollten Jahr für Jahr an dem Ort gegessen werden, den der HERR erwählen würde, damit sein Name dort wohnte. Gemeint ist der von Gott bestimmte Ort des gemeinsamen Gottesdienstes, auf den Mose bereits in 5. Mose 12 ausführlich hingewiesen hatte. Heilige Gaben sollten nicht einfach nach persönlichem Belieben an beliebigen Kultstätten dargebracht werden. Israel sollte sich an die von Gott vorgegebene Ordnung halten und seine Opfer an dem Ort darbringen, den er selbst bestimmte.
Dabei fällt auf, dass Mose ausdrücklich von einer Mahlzeit vor dem HERRN spricht. Die Darbringung heiliger Tiere war somit nicht ausschließlich mit dem Gedanken verbunden, etwas aus dem eigenen Besitz abzugeben. Auch das gemeinsame Essen in Gottes Gegenwart gehörte zur religiösen Ordnung Israels. Bereits 5. Mose 12,17–18 und 14,23–26 verbinden bestimmte heilige Gaben mit solchen Mahlzeiten am erwählten Ort. Die Israeliten sollten dort vor Gott essen und sich über das freuen, was er ihnen gegeben hatte. Anbetung und Dankbarkeit fanden deshalb nicht nur in Worten oder Opferhandlungen ihren Ausdruck, sondern auch in der gemeinsamen Teilnahme an den von Gott angeordneten Festen.
Allerdings entsteht beim Vergleich mit den priesterlichen Vorschriften eine wichtige Auslegungsfrage. In 4. Mose 18,17–18 wird bestimmt, dass das Blut und das Fett der erstgeborenen reinen Tiere bei der Opferhandlung Gott dargebracht werden und ihr Fleisch dem Priester zusteht. 5. Mose 15,20 spricht dagegen davon, dass der Angesprochene zusammen mit seinem Haus von den Tieren essen soll. Die Texte unterscheiden sich also darin, wie sie die Empfänger des Fleisches beschreiben. Nach einer traditionellen Erklärung ist in 5. Mose 15,20 der Priester gemeint, dessen Haus an der Mahlzeit teilnehmen durfte. Andere Ausleger verstehen den Vers im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Opfermahlzeiten des fünften Buches Mose. Eine weitere Erklärung sieht darin unterschiedliche rechtliche Überlieferungen über die Verteilung heiliger Gaben.
Der unmittelbare Wortlaut von 5. Mose 15 nennt keinen ausdrücklichen Wechsel des Angesprochenen zum Priester. Andererseits kann die klare Zuweisung des Fleisches an die Priester in 4. Mose 18 nicht übergangen werden. Deshalb wäre es ungenau, die Vorschriften ohne weitere Erklärung vollständig gleichzusetzen. Sicher ist, dass beide Texte den besonderen Anspruch Gottes auf die Erstgeburt voraussetzen und ihren Umgang an die göttliche Opferordnung binden. Die genaue Verteilung des Fleisches lässt sich aus ihrem gemeinsamen Wortlaut jedoch nicht abschließend klären.
Die Bestimmung, Jahr für Jahr vor dem HERRN zu essen, zeigt außerdem, dass die Erinnerung an Gottes Handeln regelmäßig erneuert werden sollte. Die Israeliten sollten ihre Dankbarkeit nicht auf die Generation beschränken, die selbst aus Ägypten ausgezogen war. Auch ihre Nachkommen sollten im Umgang mit der Erstgeburt anerkennen, dass das Leben und die Zukunft des Volkes von Gottes rettender Fürsorge abhingen. Die wiederkehrenden Opferhandlungen hielten diese Erinnerung im gemeinsamen Gottesdienst lebendig.
Damit erhält der letzte Abschnitt des Kapitels einen engen Bezug zu den vorherigen Geboten. Beim Schuldenerlass musste der Gläubiger anerkennen, dass seine Forderungen Grenzen hatten. Bei der Freilassung eines Knechtes durfte der Herr nicht unbegrenzt über dessen Arbeitskraft verfügen. Und bei der Erstgeburt sollte der Besitzer verstehen, dass bestimmte Güter Gott bereits gehörten. In allen diesen Bereichen wurde Israel daran erinnert, dass menschlicher Besitz und menschliche Macht nicht uneingeschränkt waren.
Die Heiligkeit der Erstgeburt verlangte allerdings auch, dass die Tiere für die Opferhandlung geeignet waren. Nicht jedes erstgeborene Tier durfte allein aufgrund seiner besonderen Stellung auf dem Altar dargebracht werden. Welche Bedeutung körperliche Mängel dabei hatten und warum solche Tiere dennoch gegessen werden durften, erklärt Mose in den abschließenden Versen des Kapitels.
5. Mose 15,21–23
Warum fehlerhafte Tiere nicht geopfert werden durften
Nicht jedes erstgeborene Tier durfte als Opfer dargebracht werden. Mose erklärt nun, was geschehen sollte, wenn ein solches Tier einen körperlichen Mangel hatte. Als Beispiele nennt er ein Tier, das hinkt oder blind ist, und erweitert die Bestimmung anschließend auf andere schwere Fehler. Obwohl die Erstgeburt grundsätzlich Gott gehörte, durfte ein mangelhaftes Tier nicht auf seinem Altar geopfert werden. Damit macht Mose deutlich, dass die besondere Zugehörigkeit eines Tieres zu Gott nicht bedeutete, dass jede Form seiner Verwendung im Gottesdienst erlaubt war. Auch bei der Erfüllung einer religiösen Verpflichtung mussten die von Gott festgelegten Vorschriften beachtet werden.
Die Anweisung steht im Zusammenhang mit den ausführlicheren Opferbestimmungen in 3. Mose 22,17–25. Dort werden verschiedene körperliche Mängel beschrieben, die ein Tier für bestimmte Opfer ungeeignet machten. Neben Blindheit und Lahmheit werden unter anderem Verletzungen und Missbildungen genannt. Bei den vorgeschriebenen Opfern sollte das dargebrachte Tier den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es genügte nicht, irgendein Tier aus der Herde auszuwählen und es Gott zu überlassen. Wer ein Opfer darbrachte, musste darauf achten, dass es für diesen heiligen Zweck geeignet war.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig. Ein körperlicher Fehler machte ein Tier nicht automatisch zu einem unreinen Tier im Sinn der biblischen Speisegesetze. Ein lahmes Rind blieb seiner Tierart nach ein Rind, und ein blindes Schaf gehörte weiterhin zu den reinen Tieren. Der Mangel betraf seine Eignung für die Opferhandlung, nicht grundsätzlich die Erlaubnis, sein Fleisch zu essen. Gerade diesen Unterschied erklärt Mose in Vers 22. Das fehlerhafte erstgeborene Tier durfte zwar nicht als Opfer zum Heiligtum gebracht werden, sein Fleisch konnte jedoch innerhalb der eigenen Ortschaft verzehrt werden, sofern es sich um ein ansonsten zum Verzehr geeignetes Tier handelte.
Bemerkenswert ist der Vergleich mit der Gazelle und dem Hirsch. Beide Tiere konnten nach den Speisebestimmungen Israels gegessen werden (5. Mose 14,4–5), gehörten jedoch nicht zu den gewöhnlichen Opfertieren des Heiligtums. Wenn Mose den Verzehr einer fehlerhaften Erstgeburt mit diesen Wildtieren vergleicht, beschreibt er damit eine Mahlzeit, die nicht den besonderen Reinheitsanforderungen einer heiligen Opfermahlzeit unterlag. Das Fleisch durfte im gewöhnlichen Lebensbereich gegessen werden, ohne dass die Familie dafür zum zentralen Heiligtum reisen musste. Eine ähnliche Unterscheidung hatte Mose bereits in 5. Mose 12,15 getroffen, als er das gewöhnliche Schlachten und Essen von Fleisch innerhalb der israelitischen Ortschaften erlaubte.
In diesem Zusammenhang erhält auch die Aussage Bedeutung, dass sowohl Reine als auch Unreine von dem Fleisch essen durften. Gemeint ist nicht, dass unreine Tierarten plötzlich zur Nahrung freigegeben wurden. Die Formulierung bezieht sich auf Menschen, die sich in einem unterschiedlichen Zustand ritueller Reinheit befanden. Wer beispielsweise aufgrund bestimmter körperlicher Vorgänge vorübergehend als unrein galt, war deshalb nicht grundsätzlich vom gewöhnlichen Verzehr erlaubter Fleischspeisen ausgeschlossen. Für den Umgang mit heiligen Opfergaben bestanden dagegen besondere Reinheitsvorschriften, wie 3. Mose 7,19–21 zeigt. Gerade weil das fehlerhafte Tier nicht geopfert werden durfte, unterlag seine Mahlzeit nicht denselben Bedingungen wie der Verzehr geheiligten Opferfleisches.
Diese Unterscheidung hilft, die verschiedenen Vorschriften des mosaischen Gesetzes richtig einzuordnen. Nicht jede rituelle Unreinheit bedeutete eine persönliche Sünde, und nicht jede Unreinheit verbot sämtliche gewöhnlichen Mahlzeiten. Die Reinheitsbestimmungen regelten insbesondere den Zugang zu bestimmten heiligen Handlungen und den Umgang mit geweihten Dingen. Mose hebt hier ausdrücklich hervor, dass der unterschiedliche Reinheitszustand der Menschen dem gemeinsamen Verzehr des betreffenden Fleisches nicht entgegenstand. Die Heiligkeit des Gottesdienstes wurde dadurch nicht aufgehoben, sondern gerade durch die klare Unterscheidung zwischen Opferhandlung und gewöhnlicher Mahlzeit gewahrt.
Vers 23 fügt eine Einschränkung hinzu, die auch beim gewöhnlichen Fleischverzehr unverändert galt: Das Blut durfte nicht gegessen werden. Stattdessen musste es auf die Erde gegossen werden wie Wasser. Dieses Gebot war keine Besonderheit fehlerhafter erstgeborener Tiere. Bereits nach der Sintflut hatte Gott Noah untersagt, Fleisch mit seinem Blut zu essen (1. Mose 9,4). Im Gesetz Israels wird das Verbot erneut bekräftigt und ausführlicher begründet. Nach 3. Mose 17,11 steht das Blut in besonderer Beziehung zum Leben des Geschöpfes und besitzt bei der Opferhandlung eine von Gott bestimmte Bedeutung. Der Mensch durfte es deshalb nicht wie einen gewöhnlichen Bestandteil seiner Nahrung behandeln.
Für das Verständnis dieser Vorschrift ist der Unterschied zwischen Opferblut und dem Blut gewöhnlich geschlachteter Tiere wichtig. Bei den vorgeschriebenen Opfern musste das Blut entsprechend der jeweiligen Opferordnung am Altar verwendet werden. 4. Mose 18,17 nennt diese Handlung ausdrücklich im Zusammenhang mit den erstgeborenen reinen Tieren. Ein Tier mit einem schweren körperlichen Mangel durfte jedoch gerade nicht geopfert werden. Deshalb ordnet Mose für seinen gewöhnlichen Verzehr an, das Blut auf die Erde zu gießen. Die unterschiedliche Behandlung des Blutes ergibt sich aus der unterschiedlichen Verwendung des Tieres: Das eine wurde als Opfer dargebracht, das andere als gewöhnliche Nahrung geschlachtet.
Dass das Blut wie Wasser ausgegossen werden sollte, bedeutete nicht, dass Mose es als bedeutungslos betrachtete. Der Vergleich beschreibt vielmehr die Art der Handlung. Das Blut sollte nicht aufgefangen und als Nahrung verwendet werden, sondern auf die Erde gelangen. Ähnliche Formulierungen finden sich bereits in 5. Mose 12,16 und 12,24. Dort wird das Verbot des Blutgenusses ebenfalls mit der besonderen Beziehung zwischen Blut und Leben verbunden. Auch wenn das Fleisch eines Tieres zum Essen freigegeben war, blieb das Leben selbst etwas, über das der Mensch nicht uneingeschränkt verfügen durfte.
Damit endet das Kapitel mit einer sorgfältigen Unterscheidung zwischen dem, was Gott als Opfer dargebracht werden durfte, und dem, was für den gewöhnlichen Lebensunterhalt bestimmt war. Die Erstgeburt gehörte Gott und sollte entsprechend seiner Anordnung behandelt werden. Hatte ein Tier jedoch einen schweren Mangel, durfte es nicht als Opfer verwendet werden. Sein Fleisch konnte unter den festgelegten Bedingungen gegessen werden, während das Verbot des Blutgenusses bestehen blieb. Mose zeigt damit, dass Gehorsam nicht darin bestand, religiöse Handlungen nach eigenem Ermessen möglichst großzügig auszuführen, sondern Gottes konkrete Anweisungen zu beachten.
Im Zusammenhang des gesamten Kapitels tritt so ein gemeinsamer Grundgedanke hervor. Ob ein Israelit mit seinem Besitz wirtschaftete, einem verschuldeten Menschen begegnete, einen Knecht freiließ oder ein Tier für den Gottesdienst bestimmte: Er sollte anerkennen, dass sein Handeln vor Gott Verantwortung mit sich brachte. Gottes Gebote setzten dem eigenen Vorteil Grenzen und ordneten den Umgang mit Menschen und Gütern. Das Leben unter seinem Bund sollte deshalb sowohl von Rücksicht auf Bedürftige als auch von Ehrfurcht gegenüber dem geprägt sein, was Gott ausdrücklich für sich beanspruchte.
Geistliche Kernbotschaft
Gottes Fürsorge für sein Volk sollte sich nicht allein darin zeigen, dass Israel vor äußeren Feinden geschützt wurde oder ein fruchtbares Land erhielt. Auch das Zusammenleben der Menschen sollte von seinem Wesen geprägt sein. 5. Mose 15 offenbart einen Gott, dem die Not des Einzelnen nicht gleichgültig ist. Er sieht den Menschen, der seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, den Armen, der dringend Hilfe benötigt, und den Knecht, dessen Zukunft von den Entscheidungen seines Herrn abhängt. Ihre wirtschaftliche Schwäche macht sie in Gottes Augen nicht weniger wertvoll. Gerade dort, wo Menschen besonders verletzlich sind, verlangt er von denjenigen, die über größere Möglichkeiten verfügen, Rücksicht und Verantwortung.
Dabei berührt Gottes Gebot eine Schwierigkeit, die weit über den Umgang mit Geld hinausgeht. Ein Mensch kann rechtmäßig etwas besitzen oder einen berechtigten Anspruch haben und dennoch vor der Frage stehen, ob er auf einen Teil seines Vorteils verzichten sollte. Der Schuldenerlass zeigt, dass Gott das Zusammenleben seines Volkes nicht ausschließlich auf die Durchsetzung persönlicher Rechte gründen wollte. Die Not eines anderen Menschen konnte einen Verzicht erforderlich machen. Gottes Gerechtigkeit erschöpft sich deshalb nicht darin, dass jeder nur erhält, was ihm rechtlich zusteht. Sie berücksichtigt auch die Verantwortung der Stärkeren gegenüber den Schwächeren.
Besonders auffällig ist, wie häufig Mose das Herz des Menschen anspricht. Niemand soll sich innerlich verschließen, eine böse Berechnung anstellen oder nur widerwillig geben. Gott verlangt damit mehr als ein äußerlich korrektes Verhalten. Er möchte, dass seine Gebote aus einer Haltung heraus befolgt werden, die den Mitmenschen wirklich wahrnimmt. Jemand kann eine vorgeschriebene Hilfe leisten und dem Empfänger dennoch durch seine Worte oder sein Verhalten zeigen, wie sehr er diese Unterstützung missbilligt. Mose macht deutlich, dass die Art des Gebens nicht bedeutungslos ist. Die Bereitschaft, einem anderen Menschen Gutes zu tun, gehört zur Treue gegenüber Gott.
Die wiederholte Erinnerung an Israels Befreiung aus Ägypten führt diese Gedanken zu ihrem tiefsten Grund zurück. Israel sollte nicht vergessen, dass es seine eigene Freiheit Gottes Eingreifen verdankte. Die Menschen waren nicht deshalb aus der Knechtschaft entkommen, weil sie mächtiger oder gerechter als ihre Unterdrücker gewesen wären. Gott hatte sich ihrer angenommen und sie befreit. Diese Erfahrung sollte verändern, wie sie selbst mit abhängigen und bedürftigen Menschen umgingen. Wer Gottes Barmherzigkeit empfangen hatte, durfte gegenüber anderen nicht so handeln, als sei er ausschließlich sich selbst verpflichtet.
Schließlich verbindet das Kapitel die Verantwortung gegenüber Menschen mit der Ehrfurcht vor Gott. Die Vorschriften über die Erstgeburt erinnern daran, dass auch der eigene Besitz nicht unabhängig von Gottes Anspruch betrachtet werden kann. Israel sollte Gott nicht nur mit Worten ehren, sondern auch in seinem wirtschaftlichen Handeln anerkennen. So entsteht ein zusammenhängendes Bild des Glaubens: Gottesdienst und alltägliches Leben gehören zusammen. Der Gott, dem die Erstgeburt geweiht wird, ist derselbe Gott, der die Klage des Armen hört. Ihn zu ehren bedeutet deshalb sowohl, das Heilige zu achten, als auch den Mitmenschen mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit zu behandeln.
Verbindungen zu anderen Bibelstellen
Die Gebote aus 5. Mose 15 stehen in enger Verbindung mit der Befreiung Israels aus Ägypten. Bereits in 2. Mose 3,7–8 erklärt Gott, dass er das Elend seines Volkes gesehen und sein Schreien gehört hat. Er nimmt das Leiden der Unterdrückten wahr und handelt zu ihrer Befreiung. Diese Beschreibung hilft, die gesellschaftlichen Vorschriften des fünften Buches Mose zu verstehen. Israel sollte im Umgang mit Bedürftigen etwas von der Fürsorge widerspiegeln, die es selbst erfahren hatte. Die Erinnerung an Ägypten war deshalb nicht nur ein geschichtlicher Rückblick, sondern begründete konkrete Verpflichtungen gegenüber anderen Menschen.
Wie ernst diese Verpflichtungen waren, zeigt Nehemia 5,1–13. Dort geraten israelitische Familien durch wirtschaftliche Not und Verschuldung in schwere Bedrängnis. Manche müssen ihre Felder verpfänden, andere beklagen, dass ihre Kinder in Abhängigkeit geraten. Nehemia stellt die Verantwortlichen zur Rede und fordert die Rückgabe von Feldern und Häusern sowie den Verzicht auf bestimmte Forderungen. Er greift damit ein Problem auf, das bereits den Schutzbestimmungen aus 5. Mose 15 zugrunde liegt: Wirtschaftliche Macht darf nicht dazu missbraucht werden, die Not anderer Menschen weiter zu vergrößern. Der Bericht zeigt zugleich, dass solche Gefahren auch innerhalb des Gottesvolkes tatsächlich auftraten.
Eine besonders deutliche prophetische Parallele findet sich in Jesaja 58,6–10. Dort beschreibt Gott einen Gottesdienst, der ihm nicht gefällt, weil die Menschen gleichzeitig andere bedrücken und ihre Verantwortung gegenüber Bedürftigen vernachlässigen. Wahre Umkehr soll sich darin zeigen, Unterdrückung zu beenden, Hungrige zu versorgen und Menschen in Not nicht sich selbst zu überlassen. Die Verbindung zu 5. Mose 15 liegt nicht in einer identischen Rechtsvorschrift, sondern in demselben grundlegenden Anspruch: Die Beziehung zu Gott darf nicht vom Verhalten gegenüber anderen Menschen getrennt werden. Religiöse Handlungen können fehlende Gerechtigkeit und Barmherzigkeit nicht ersetzen.
Im Neuen Testament greift Jakobus diesen Gedanken besonders anschaulich auf. Nach Jakobus 2,15–17 genügt es nicht, einem bedürftigen Bruder oder einer Schwester freundliche Worte mitzugeben, ohne etwas gegen ihren tatsächlichen Mangel zu unternehmen, obwohl Hilfe möglich wäre. Jakobus verbindet dieses Beispiel mit seiner Aussage, dass ein Glaube ohne entsprechende Werke tot ist. Damit wird der Grundgedanke aus 5. Mose 15 unter den Bedingungen der christlichen Gemeinde weitergeführt. Der Glaube soll sich nicht auf das Bekenntnis beschränken, sondern im Umgang mit Menschen sichtbar werden, die konkrete Unterstützung benötigen.
Auch Paulus behandelt die Verantwortung für wirtschaftlich schwächere Glaubensgeschwister. In 2. Korinther 8,13–15 erklärt er im Zusammenhang mit einer Sammlung für bedürftige Christen, dass nicht die einen entlastet werden sollen, indem die anderen selbst in Bedrängnis geraten. Vielmehr soll ein vorhandener Überfluss dem Mangel anderer abhelfen. Paulus verweist dabei auf die Versorgung Israels mit Manna in der Wüste (2. Mose 16,18). Die Verbindung zu 5. Mose 15 besteht in der verantwortlichen Verwendung dessen, was einem Menschen zur Verfügung steht. Beide Texte verlangen keine gedankenlose Aufgabe jeder eigenen Versorgung, sondern eine Hilfsbereitschaft, die fremde Not ernst nimmt und vorhandene Möglichkeiten sinnvoll einsetzt.
Die Befreiung aus Knechtschaft erhält im Neuen Testament außerdem eine weiterführende geistliche Bedeutung. Jesus erklärt in Johannes 8,34–36, dass der Mensch durch die Sünde in eine Knechtschaft geraten kann, aus der ihn der Sohn Gottes wirklich frei macht. Paulus beschreibt in Römer 6,17–18 ebenfalls die Befreiung aus der Herrschaft der Sünde und ein neues Leben im Dienst der Gerechtigkeit. Diese Aussagen sind keine unmittelbaren Auslegungen der Freilassungsgesetze aus 5. Mose 15. Sie zeigen jedoch eine tiefere Verbindung innerhalb der biblischen Erlösungsgeschichte: Gott befreit Menschen nicht, damit sie weiterhin der alten Herrschaft unterworfen bleiben, sondern damit ihr Leben eine neue Richtung erhält. Die soziale Befreiung Israels und die geistliche Befreiung durch Christus dürfen dabei nicht gleichgesetzt werden, gehören aber beide zum biblischen Zeugnis von Gottes rettendem Handeln.
Schließlich führt das Gebot über die Erstgeburt zurück zu 2. Mose 13,11–16. Dort wird die Heiligung der Erstgeburt ausdrücklich mit Gottes Eingreifen bei der Befreiung aus Ägypten begründet. Auch Lukas 2,22–24 zeigt, dass Maria und Joseph die gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Jesu Geburt ernst nahmen und ihn als Erstgeborenen dem Herrn darstellten. Lukas berichtet dabei von den vorgeschriebenen Opfern, ohne die alttestamentlichen Einzelregelungen über die Erstgeburt der Tiere vollständig zu erläutern. Die Verbindung zeigt jedoch, wie tief die Erinnerung an Gottes Erlösung in das religiöse Leben Israels eingebunden war und dass diese Ordnung auch zur Zeit Jesu noch von Bedeutung war.
Wichtige Lektionen
Ein wichtiger Gedanke dieses Kapitels betrifft unseren Umgang mit Menschen, die wirtschaftlich unter Druck geraten. Wer Schulden hat oder auf Unterstützung angewiesen ist, verliert dadurch nicht seine Würde. Gerade in solchen Situationen können Menschen beschämt werden, weil sie ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder Hilfe erbitten müssen. Die Anweisungen an Israel erinnern daran, wie wichtig es ist, einem Bedürftigen mit Achtung zu begegnen. Wer helfen kann, sollte nicht nur überlegen, was ihm selbst zusteht, sondern auch berücksichtigen, welche Folgen seine Entscheidungen für den anderen haben.
Dabei verlangt das Kapitel keine unüberlegte Großzügigkeit. Mose spricht von konkreter Not und davon, dem Bedürftigen nach dem Maß seines Mangels zu helfen. Daraus lässt sich eine verantwortungsvolle Haltung ableiten: Vor einer Unterstützung sollte man verstehen, woran es tatsächlich fehlt und welche Hilfe sinnvoll ist. Manchmal kann ein Darlehen eine vorübergehende Schwierigkeit überbrücken. In anderen Fällen würde eine zusätzliche Rückzahlungsverpflichtung die Not nur verlängern. Die besonderen israelitischen Schuldenerlassgesetze lassen sich nicht unverändert auf heutige Rechts- und Wirtschaftssysteme übertragen. Ihr Schutzgedanke fordert jedoch dazu heraus, bei finanziellen Entscheidungen nicht ausschließlich an die eigene Absicherung zu denken.
Eine weitere Lektion liegt in der Warnung vor dem verhärteten Herzen. Menschen können gute Gründe finden, eine notwendige Hilfe immer wieder aufzuschieben. Vielleicht erscheint der Zeitpunkt ungünstig, vielleicht besteht die Sorge, zu wenig zurückzuerhalten, oder die Unterstützung ist mit persönlichen Unannehmlichkeiten verbunden. Solche Überlegungen müssen nicht immer unberechtigt sein. Mose warnt jedoch davor, dass sie zum Vorwand werden, einem Menschen die Hilfe zu verweigern, die man ihm geben könnte und nach Gottes Gebot geben sollte. Deshalb lohnt es sich, die eigenen Beweggründe zu prüfen. Nicht jede vorsichtige Entscheidung entspringt dem Geiz, aber auch nicht jede wirtschaftlich vernünftig klingende Begründung rechtfertigt eine verschlossene Hand.
Besonders herausfordernd ist die Verpflichtung, einen Menschen nach seiner Freilassung nicht mittellos fortzuschicken. Dahinter steht die Einsicht, dass die Beendigung einer Abhängigkeit noch nicht automatisch einen selbstständigen Neubeginn ermöglicht. Dieser Gedanke kann auch im heutigen Leben Bedeutung gewinnen. Wer einen Menschen dabei unterstützt, aus einer schwierigen Situation herauszukommen, sollte nach Möglichkeit nicht nur das unmittelbare Problem betrachten, sondern auch fragen, was dieser Mensch benötigt, um künftig besser zurechtzukommen. Eine Hilfe, die neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, kann langfristig wertvoller sein als eine Unterstützung, die lediglich den gegenwärtigen Mangel für kurze Zeit beseitigt.
Das Kapitel fordert außerdem dazu auf, die eigene Stellung gegenüber anderen verantwortungsvoll zu gebrauchen. Wer über Geld, Arbeitsmöglichkeiten oder andere wichtige Entscheidungen verfügt, kann erheblichen Einfluss auf das Leben eines Mitmenschen ausüben. Diese Macht sollte nicht ausgenutzt werden. Ein Arbeitgeber kann beispielsweise darauf achten, dass Beschäftigte gerecht behandelt werden und ihre berechtigten Interessen nicht übergangen werden. Wer einem anderen Geld leiht, sollte dessen Notlage nicht zum eigenen Vorteil verwenden. Solche Anwendungen sind keine unmittelbare Übertragung sämtlicher damaliger Knechtschaftsgesetze, sondern folgen aus dem darin erkennbaren Schutzgedanken.
Auch die Erinnerung an empfangene Hilfe verdient einen festen Platz im eigenen Leben. Mose begründet die Verpflichtung gegenüber Knechten damit, dass Israel selbst aus der Knechtschaft befreit worden war. Wer sich bewusst macht, wie viel Unterstützung, Geduld und Barmherzigkeit er bereits erfahren hat, kann leichter Verständnis für Menschen entwickeln, die heute auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet nicht, dass jede Erfahrung von Not automatisch mitfühlend macht. Die Erinnerung kann jedoch helfen, den eigenen Wohlstand und die eigene Unabhängigkeit nicht als selbstverständlich anzusehen.
Schließlich lehrt der Abschnitt über die Erstgeburt, Gottes Anspruch nicht auf einzelne religiöse Handlungen zu beschränken. Für Israel gehörten bestimmte Tiere ausdrücklich Gott und mussten nach seinen Anweisungen behandelt werden. Christen stehen nicht unter derselben Opferordnung, weil das Neue Testament das Opfer Christi als entscheidend und endgültig beschreibt (Hebräer 10,10–14). Dennoch bleibt die Frage bedeutsam, welchen Platz Gott im eigenen Umgang mit Zeit, Besitz und Möglichkeiten einnimmt. Ihn zu ehren bedeutet mehr, als gelegentlich etwas für religiöse Zwecke zu geben. Es betrifft auch die Entscheidungen, die außerhalb des Gottesdienstes getroffen werden.
5. Mose 15 lädt deshalb zu einer Lebenshaltung ein, in der Dankbarkeit gegenüber Gott und Verantwortung für andere Menschen zusammengehören. Wer selbst Gutes empfangen hat, soll bereit sein, Gutes weiterzugeben. Wer über größere Möglichkeiten verfügt, soll die Not der Schwächeren nicht übersehen. Und wer Gott dienen möchte, soll seinen Glauben nicht nur an religiösen Worten und Handlungen erkennen lassen, sondern auch daran, wie er mit den Menschen umgeht, die auf seine Hilfe angewiesen sind.